Heer stellt Grundausbildung um: Erste sechs Wochen für die Fitness
Als eine Konsequenz aus den Vorfällen in Munster und Pfullendorf, bei denen Rekruten auf dem Marsch oder bei einem Lauf zusammenbrachen, will das Deutsche Heer die Struktur der Grundausbildung umstellen. Die ersten sechs Wochen der neu angetretenen Soldaten sollten vor allem der Bildung körperlicher Fitness dienen, erläuterte ein Sprecher des Heeres am (heutigen) Freitag auf Anfrage von Augen geradeaus!. Erst nach diesen sechs Wochen solle dann die eigentliche Gefechtsausbildung beginnen.
Die Bundeswehr sieht sich zunehmend mit freiwilligen Bewerbern konfrontiert, die zwar die Einstellungsprüfungen bestehen, körperlich aber nicht auf die Anforderungen des Dienstes in der Truppe eingestellt sind. Die körperliche Leistungsfähigkeit soll deshalb in den ersten eineinhalb Monaten der Ausbildung gezielt gestärkt werden, und vor allem differenzierter als bisher.
Die Rekruten werden künftig in drei verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt, um individuell den Leistungsstand erhöhen oder halten zu können. In dieser Zeit soll es herkömmlichen Sport, aber auch Märsche geben; neben den verschiedenen Arten des Fitness-Trainings dürfte nicht allzuviel an Ausbildung passieren. Nach den sechs Wochen ist ein Zwischentest als Erfolgskontrolle sowie am Ende der Grundausbildung ein Abschlusstest vorgesehen.
Der bereits 2010 eingeführte Basis Fitness Test (BFT) soll dabei in die Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit integriert werden. Zusätzlich ist ein so genannter Handlungsparcours als Eingangstest zur Erfassung der Leistungsfähigkeit geplant. Neben die im BFT geforderten Disziplinen Pendellauf, Klimmhang und 1.000-Meter-Lauf tritt dann die gezielte Stärkung – und Überprüfung – von Bewegung, Ziehen, Tragen und Heben, angelehnt an spätere praktische Anforderungen an einen Soldaten.
Die neu strukturierte Grundausbildung soll ab Juni zunächst in einem Pilotprojekt beim Panzergrenadierbataillon 401 in Hagenow erprobt werden, begleitet von Sportlehrern und der Sportschule der Bundeswehr. Im ganzen Heer könnte die neue Ausbildung mit den ersten sechs Wochen Fitness-Schwerpunkt ab Mitte kommenden Jahres eingeführt werden.
Mit der geplanten Neustrukturierung will das Heer verpflichtend umsetzen, was bereits jetzt in der Praxis möglich ist, aber offensichtlich zu selten genutzt wird: Die Rekruten abhängig von ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit bei Dienstantritt fitter zu machen. Heeresinspekteur Jörg Vollmer dürften bei der jetzt angekündigten Umsetzung der schon länger geplanten Veränderung vor Augen gestanden haben, was in Pfullendorf Anfang Januar passierte: Untrainierte Rekruten, die sieben Tage nach Dienstantritt auf einen 15-Kilometer-Lauf geschickt wurden, ohne dass sie körperlich darauf vorbereitet waren. Ebenso auch den Marsch im Juli vergangenen Jahres in Munster, bei dem ein Offizieranwärter ums Leben kam.
(Der Vollständigkeit halber: Auf der Webseite des Deutschen Heeres gibt es dazu auch eine Meldung.)
(Archivbild: Fahnenjunker bei der Grundausbildung auf der Hindernisbahn – Bundeswehr/Detmar Modes)
@Koffer
Nein, nicht die Stunden der Ausbilder sind das Problem, sondern die nicht ausreichende Besetztzung der DP, Bürokratie, mangelhafte Abstimmung in der Organisation, Infra und der vollgestopfte Trainingsplan.
Wir Soldaten lernen, dass ein Mensch nicht mehr als 3 Feinziele pro UE behalten kann erwarten aber, dass man man nach einem Unterricht zur Wachausbildung/polBil/InFü alles weiß was dran kam. Wir bescheißen uns selbst, jeder macht mit und am Ende wars die SAZV, als ob wir alle ständig mehr als 41 Stunden im Grundbetrieb leisten.
@Ruhrpottpatriot
So schön es wäre, für die Grundausbildung die Arbeitszeitverordnung außer Kraft zu setzen, so wenig stimmt ihre Interpretation des Gesetzestextes.
Zitat: „5. Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen nach den Nummern 1 und 2 simuliert werden.“
Eine Grundausbildung ist kein Manöver und keine Zertifizierungsübung für ein Einsatzkontingent für Einsatzvorhaben oder einsatzgleiche Verfpflichtungen, sondern schlichtweg ein Lehrgang der Bw. Für diesen Lehrgang im tiefsten Friedensbetrieb der Bw gilt vor allen für die Ausbilder die 41 Std-Woche.
Man könnte natürlich auch eine Variante fahren für die Ausbilder, 3 Monate Grundausbildung durchführen, 2 Wochen FvD wegen Überstunden. Dies würde bedeuten mindestens 1 Monat Pause zwischen zwei Lehrgängen, sprich zwei Grundausbildungen. Dies wiederum würde nur 3 Einberufungstermine im Jahr alle 4 Monate bedeuten.
So jetzt kann man überlegen, wo die Arbeitszeit sinnvoller aufgeteilt ist und die Ressourcen besser genutzt werden oder ressourcenschonender gearbeitet wird.
Ich würde das 3 Monate Dienst, 2 Wochen frei Modell bevorzugen, denn:
1. ist es für jeden Lehrer, Ausbilder gut, wenn er vor einem neuen Durchgang 2 Wochen Zeit hat, Änderungen, Verbesserungen in das Unterrichtsgeschehen einzuarbeiten ohne dass er Schüler auf dem Hof hat und vor allem um zwischen drin wieder Luft zu holen
und
2. hätte der Ausbilder zusammen mit den 6 Wochen Urlaub dann 12 Wochen im Jahr frei. In der restlichen Zeit während den Lehrgängen ist dann aber Aktion angesagt bis abends 22:00 Uhr und darüber hinaus wenn es benötigt wird.
@ Elahan, @ all
Das mit den 3 Feinzielen / Unterrichtseinheit, dem kann ich nur zustimmen. Es kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu. Mal abgesehen von der Grundausbildung, bei der ja Praxis- und Theorieanteile sehr gut gemischt sind und im Verhältnis die Praxisanteile überwiegen, wer von den Kommentatoren hat denn in letzter Zeit einen Theorielehrgang mit 8 Std Theorieunterricht am Tag mitgemacht ?
Vielleicht so einen richtig schönen harten Lehrgang, der zeitlich komprimiert worden ist um Dienstzeit zu sparen oder der teuer bei der Industrie eingekauft wurde.
Für Diejenigen, die diese Erfahrung schon lange nicht mehr gemacht haben, denen empfehle ich einen 2 Wochen Lehrgang mit 80 Zeitstunden zu besuchen und hinterher können wir uns darüber unterhalten wie sie sich während und nach diesen 2 Wochen „Druckbetankung“ fühlen oder gefühlt haben !
Kein Wunder, dass soviel schief geht, wenn das Fachpersonal die Gesetze nicht kennt.
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
§ 6 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. 2Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. 3Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen:
1. allgemeine Grundausbildung
……..und für den Rest genügen 48 Stunden pro Woche. Wenn das nicht reicht, dann möchte ich mal wissen was man noch alles in drei Monaten unterbringen will.
Was soll, dann nachhaltig hängen bleiben?
Wenn man sich betrachtet wie man durch schlechte Abstimmung schon beim Empfang der Ausrüstung/Kleidung administrative Verfahren, Verbringungszeiten uvm die Ausbildungszeit verplempert, dann ist noch viel Potential drin. Die Ressource Ausbilder muss eben effizient eingesetzt werden und wenn keine da sind hat sich das auch erledigt. Würde man bei der Polizei so unprofessionell Ausbilden hätten die noch größere Probleme.
@Elahan | 24. März 2018 – 8:57
„Nein, nicht die Stunden der Ausbilder sind das Problem, sondern die nicht ausreichende Besetztzung der DP, Bürokratie, mangelhafte Abstimmung in der Organisation, Infra und der vollgestopfte Trainingsplan.“
Das sehe ich anders.
Der „Trainingsplan“ ist nicht vollgestopft. Vielmehr hat man in den letzten Jahren wichtige Dinge aus ihm in spätere Ausbildungsabschnitte verschoben bzw. gekürzt.
Lediglich beim Punkt Bürokratie bin ich bei Ihnen…
@Koffer Das ist aber nicht das Problem der Arbeitszeitregelung, sprich der Gesetze und Vorschriften, sondern ein Problem mit der Anwendung. Der vorgestellten Logik nach, sind Strafgesetze sinnlos, weil sie eben nicht zu 100% eingehalten werden.
@Georg Ich muss mich aber etwas korrigieren. Die richtige Ziffer in §30c IV ist nicht Nr.5, sondern Nr.4:
„4. Alarmierungen und Zusammenziehungen sowie militärischen Ausbildungen zur Vorbereitung von Einsätzen und Verwendungen in den Fällen der Nummern 1 und 2 […]“
Einschlägig ist hier die „Zusammenziehung“ i.V.m „militärischen Ausbildungen zur Vorbereitung von […] Einsätzen in den Fällen der Nummer[n] 1[…]“. UNd genau diese Ziffer listet explizit die Landesverteidigung.
Ansonsten gibt es, wie @Elahan erwähnte, gibt es auch noch den §6 SAZV, der im Wesentlichen §30c V SG konkretisiert. Nebenbei gesagt, kann ich die AGA auch als Zertifizierungsübung auffassen (und das kriegt man begründet, glaubt mir). Ich muss nur auf die ATN abstellen die der Soldat erhält.
Uns hat man in der ersten Woche gesagt (und das war vor SAZV): Dienstzeit ist von 7:30 bis 16:30. Für alles darüber könnt ihr schreiben. Aber in der AGA wird nicht geschrieben.
Letztlich hat die SAZV nur das konkretisiert und modernisiert was schon angewandt wurde. Dabei werden Stunden jetzt einzeln erfasst und nicht mehr pauschalisiert.
Dass dass alles zu viel Verwirrung und auch einigen Missverständnissen geführt hat, bezweifle ich nicht. Aber der Dienstherr war noch nie gut darin seine Intentionen zu erklären. Nur man kann von Kompaniechefs auch mal erwarten, dass sie die Gesetze lesen mit denen sie zu tun haben, was leider zuwenige tun.
@Ruhrpottpatriot | 24. März 2018 – 11:49
„Das ist aber nicht das Problem der Arbeitszeitregelung, sprich der Gesetze und Vorschriften, sondern ein Problem mit der Anwendung.“
?! Verstehe ich nicht. Die SAZV hat (bei guter Intention) schlechte und schädliche Rahmenbedingungen gesetzt. Diese wurden dann in den Ausführungsbestimmungen nochmals verschärft.
Natürlich ist der aktuelle Schlamassel also „Schuld der Gesetze und Vorschriften“!
„…UNd genau diese Ziffer listet explizit die Landesverteidigung.“
Nochmals die Grundausbildung fällt nicht unter diesen Ausnahmetatbestand.
„Nebenbei gesagt, kann ich die AGA auch als Zertifizierungsübung auffassen“
Auch das geht nicht. Was eine Zertifizierungsübung ist, ist sehr deutlich geklärt und die Grundausbildung gehört nicht dazu (mit viel Kunstgriffen könnte man vielleicht die 2,5 Tage der Rekrutenbesichtigung dazu zählen, aber auch das wäre schon nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechend).
Aber das ist doch auch alles gar nicht wichtig! Denn für die Rekruten in der Grundausbildung ist doch die SAZV gar nicht das Problem! Vielmehr ist es das Problem für die AUSBILDER der Rekruten! Das habe ich doch schon weiter oben erklärt!
@ Ruhrpottpatriot
Zitat:
„Nebenbei gesagt, kann ich die AGA auch als Zertifizierungsübung auffassen (und das kriegt man begründet, glaubt mir). Ich muss nur auf die ATN abstellen die der Soldat erhält.“
Entschuldigung, das betrachte ich als falsch. Mit der Begündung wäre jeder Lehrgang, der zu einer laufbahnbestimmenden ATN führt eine Zertifizierungsübung.
Fälle nach Nr. 1 und 2 sind eben Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen. Die allgemeine Vorbereitung auf Landesverteidigung oder die Laufbahnausbildung eines Soldaten gehört eben gerade nicht dazu.
Auch der von @Elahan zitierte Paragraph ist missverständlich, denn mit „gilt nicht für die Grundausbildung“, sind die Rekruten gemeint und nicht das Stammpersonal. Für die gilt die 41 Std-Woche, mit täglicher Höchstdienstzeit von 13 Std und einer ausnahmsweisen Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 48 Std sofern im Jahresmittel 41 Std eingehalten werden.
Im übrigen ist die 13 Std Maximalregelung für die Arbeitszeit an einem Tag kein besonders Spezifikum für die Bw, sondern gilt generell in der Wirtschaft.
PS: Ja, auch mir ist es schleierhaft wie es für Ärzte in Krankenhäusen immer noch 24 Std Schichten geben kann, in denen am Ende der Schicht auch noch Operationen ausgeführt werden.
Ehe das hier endgültig zur Debatte über die SAZV und Verwaltungsvorschriften verkommt: Das ist in der nötigen Detaillierung hier bestimmt erschöpfend abgehandelt jetzt?
@T.Wiegold | 24. März 2018 – 12:55
„Ehe das hier endgültig zur Debatte über die SAZV und Verwaltungsvorschriften verkommt: Das ist in der nötigen Detaillierung hier bestimmt erschöpfend abgehandelt jetzt?“
Ja, ich habe nur noch für @Georg eine Präzisierung, die aus meiner Sicht für die Frage der Grundausbildung (Thema dieses Kommentarfadens ;) ) wichtig ist.
@Georg | 24. März 2018 – 12:49
Zustimmung zu Ihren Aussagen mit einer Ausnahme hinsichtlich der Bedeutung der Regelung für die AUSBILDER (und nicht für die Rekruten).
Hinsichtlich Ihrer Auslegung der 41 und 48h rate ich Ihnen allerdings nochmals die Vorschrift zu konsultieren ;) Die 48h bezieht sich nicht auf eine Woche, sondern auf das JAHRES-Mittel…
§ 5(5) „Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten einschließlich der geleisteten Mehrarbeit 48 Stunden nicht überschreiten.“
Allerdings müssen natürlich trotzdem auch für die Ausbilder die 7h durchschnittliche Differenz durch Freizeit (Regel) oder Geld ausgeglichen werden.
Und HIER entsteht das Problem in der Grundausbildung.
Hier könnte übrigens eine leichte (!) Verbesserung der aktuellen Situation durch die vorgeschlagene Aufteilung in 6 Wochen Innendienst und Fitnessaufbau entstehen, wenn die Kompanien die ersten 6 Wochen (außer der Einstellungswoche natürlich, da werden ja immer „all-hands-on-deck“ benötigt) zum ANTEILIGEN Stundenabbau nutzen und dann in den Wochen 7-12 in den Geländewochen dann die wieder Stunden aufbauen…
Trotzdem sollten wir uns hier erst einmal mit weiteren Mutmaßungen zurück halten, denn zunächst einmal muss man ja sehen, wie sich dieses Pilotprojekt überhaupt entwickelt.
[Aaargh. Zähneknirschend zugelassen ;-) Ok, der nächste, der in diesem Zusammenhang noch mal auf der SAZV rumreitet, fliegt halt raus. T.W.]
Tut mir leid aber warum soll ein Mensch der zirka 20 Jahre nichts an seiner fitness gemacht hat nur wegen 2 Tests die keine konsequenzen haben motiviert sein mehr als das minimum zu leisten. Was soll sich so jemand denken? Beim einstellungstest hat seine fitness gereicht und nun erzählt ihm der Ausbilder es reicht doch nicht. Jeder Soldat sollte wissen was ich meine.
Also unbegrenzt zur Verfügung stehende Zeit nach Gutsherrenart ist das Problem – soso … also ich kann 9 von 10 Soldaten auch an einem Vormittag an die Grenzen führen. Wer glaubt, dass nach 8 Stunden vernünftiger Ausbildung, ob körperlich oder geistig, noch was brauchbares rauskommt, glaubt auch dass Zitronenfalter … ich bleibe dabei, wir sind Kriegsgott was die Ausbildung angeht und das ganze nur auf die SA (BIIIIEP) zu schieben, da machen es sich viele aber ganz schön einfach. Andere Armeen mögen mehr tageszeit investieren, wenn ich aber sehe, was da zum Teil rauskommt, könnten wir in manchen Bereichen auch noch die 4 Tageswoche einführen. Und ich weiss wovon ich rede ….
Die W18 Geschichten aus den 80gern sind hier auch unterhaltsam, mehr aber auch nicht.
@diba
So ist es und wenn die Eingangsvoraussetzungen für die AGA mit den Einstellungstests definiert sind muss man sie da abholen.
Ist denn das Ziel am Ende der AGA klar definiert?
Meines Wissens nicht mehr, denn viel wird an die Truppe zur Nachschulung gegeben.
Was ist der Level für aktive Soldaten welche keine Infanteristen sind?
DSA und IGF auf welchem Level?
Wenn man mehr will muss das klar definiert sein!
Doch da gibt es wohl in der Truppe immense Unterschiede.
Ein frischer Soldat sollte nach 3 Monaten nicht mehr können müssen als ein Soldat nach 2+ Jahren vorweisen muss.
Ich kann nur noch mal die Kriegsgeschichte von vor knapp 20 Jahren erzählen. Befehl BtlKdr: In der AGA wird jeden Tag gelaufen. Uns so ward es, in Leistungsgruppen. Ergebnis: Teilweise erheblicher Gewichtsverlust, teilweise erheblicher Aufbau an Ausdauer und Fitness. Die oberen 10% hatten davon vielleicht eher wenig, aber alle anderen sehr wohl. Und das neben der „normalen“ Ausbildung. Dafür braucht(e) es „oben“ nur Konsequenz und Durchsetzungsvermögen sowie „unten“ Gehorsam, keine ausgeklügelter Fitnessprogramme u.ä.
Vielleicht sollten einfach der Einstellungstest angepasst werden. Soll die fehlende Ausbildung dann wieder die Truppe richten? Die Truppe macht ja jetzt schon die „Grundausbildungs Ergänzung“.
Elahan | 24. März 2018 – 16:35
Doch da gibt es wohl in der Truppe immense Unterschiede.
Na, die muss man aber auch machen, einen Fachdienstfeldwebel können Sie nicht mit einem Truppendienstfeldwebel vergleichen. Sogar bei den Grundfertigkeiten ist eine einheitliche physische Leistungsfähigkeit in der Realität nicht gewollt bzw. nicht mehr möglich. Für bestimmte Fachbereiche wurde nach Prokura des Generalinspekteurs, IGF ausgesetzt.
Hans Dampf | 24. März 2018 – 18:50
Dafür braucht(e) es „oben“ nur Konsequenz und Durchsetzungsvermögen sowie „unten“ Gehorsam, keine ausgeklügelter Fitnessprogramme u.ä.
Oh, wie Recht Sie haben. Es fehlt an Kreativität in diesem Bereich. Warum nur suchen alle nach dem Punkt und Komma in den Dienstvorschriften? Womöglich hat es etwas mit fehlendem Vertrauen zu tun.
@Don Quijote
So ist es. Also nicht -wünsch dir was- sondern die Realität zur Kenntnis nehmen und das Vorhandene weiterentwickeln und verbessern.
@Niederbayer | 25. März 2018 – 8:26
„Vielleicht sollten einfach der Einstellungstest angepasst werden.“
Das halte ich für unrealistisch. Angesichts des Wunsches der BReg die Bw in den nächsten Jahren zu vergrößern bei gleichzeitig sinkender Fitness des Nachwuchses und negativem demographischen Faktor kann man hier keine höheren Hürden anlegen.
Man muss einfach die bisherige Aussage „X ist trainierbar“ endlich mit Leben füllen und ihm dann auch tatsächlich Auflagen machen und ihn in den ersten 6-12 Monaten kontinuierlich mit Training begleiten…
Gute Ansätze zur Gestaltung des Trainings gibt es ja bereits in Form des IST.
Funktionale Trainingsprogramme sind darüber hinaus ein guter Ansatz, Soldaten ganzheitlich zu entwickeln und neben der Ausdauer auch Kraft, Rumpfstabilität und „Biss“ zu schulen.
Natürlich ist es für nachweisliche Erfolge mindestens ebenso wichtig, Rekruten in Bezug auf ihren privaten Alltag zu schulen; eine wissenschaftlich fundierte und korrekt durchgeführte Ausbildung ist limitiert, wenn die Freizeit durch falsches (oder gar kein Training) und eine „unangemessene“ Ernährung geprägt ist.
[Der Nick „Alex“ ist hier schon belegt; habe Ihren deshalb mal abgewandelt. T.W.]
„Man muss einfach die bisherige Aussage „X ist trainierbar“ endlich mit Leben füllen und ihm dann auch tatsächlich Auflagen machen und ihn in den ersten 6-12 Monaten kontinuierlich mit Training begleiten…“
Das ist der in meinen Augen wichtige Teil.
In einem halben Jahr kann man schon ziemlich viel erreichen, wenn das dann aber nicht genutzt oder erhalten wird, ist es auch fast so schnell wieder weg.
Die 6 Wochen mit SP Körperliche Fitness hören sich für mich an wie „Es ist Ende Mai, der Strandurlaub kommt, ich brauche jetzt innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Waschbrettbauch und einen definierten Körper.
Und wie funktioniert Sport nach der Grundausbildung: Wer möchte macht die !vorgeschriebenen! Sporteinheiten, wer nicht möchte macht einmal im Jahr IGF oder bekommt einen Status. Leider. Auch hier könnte, wenn gewollt, angesetzt werden.
Und dass die Rekruten überfordert sind: Gehört dazu, in meinen Augen sogar ab und an wichtig, gerade um zu sehen und zu erfahren, dass noch mehr geht und dass man als frischer Rekrut noch nicht alles bestens absolvieren kann und seine Nase noch höher zu tragen hat.
Gerüchte oder Wahrheit?
Kann jemand bestätigen das im OrgBer CIR jetzt auch „Soldaten“ mit BMI bis 35 zugelassen werden sollen?
Und ich denke gerade nicht an die Kategorie Hufschmied „1,90“ Muskulös…..