Tod auf dem Marsch: Die Ursache bleibt unklar (Neufassung)
Der Hitzekollaps von vier Offizieranwärtern der Bundeswehr bei einem Marsch in Munster im Juli, in dessen Folge ein Soldat starb und ein weiterer noch immer auf der Intensivstation liegt, bleibt weiter ungeklärt. Eine Untersuchungsgruppe des Heeres unter Führung von Generalmajor Carsten Breuer legte am (heutigen) Donnerstag einen vorläufigen Bericht vor, nachdem Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen einen Abschlussbericht bis Ende August angekündigt hatte. Kernaussage: Die Ursachen, die zum Tode des Offizieranwärters (OA) und zu den schwerwiegenden Erkrankungen von drei weiteren Soldaten führten, konnten bislang nicht vollständig aufgeklärt werden.
Neben dem Eingeständnis, dass die medizinische Ursache für das Zusammenbrechen der vier Soldaten – und den zeitweisen Ausfall von zwei weiteren – weiterhin unklar bleibt, listet die Untersuchungsgruppe auch Fehler der Ausbilder in Munster auf. Dabei geht es unter anderem um den vorgeschriebenen Anzug für die mehreren Teilmärsche, der aus Splitterschutzweste über dem Unterhemd und der Feldjacke bestand. Das sei dem Leistungsstand der Offizieranwärter und dem sommerlichen Wetter nicht angemessen gewesen. Auch Marschverschärfungen wie Laufschritt oder Liegestützen hätten nicht zu dem Ziel des Eingewöhnungsmarsches für die Soldaten gepasst, die erst seit wenigen Wochen bei der Bundeswehr waren.
Allerdings wird in dem Bericht wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass der später verstorbene Soldat kurz vor dem Zusammenbruch ein Asthmaspray benutzte. Zudem war er angewiesen worden, sein Gewicht zu verringern. Sowohl der später Gestorbene als auch der zweite Soldat, der noch in einer Klinik liegt, waren zudem aus in dem Bericht nicht genannten Gründen wenige Wochen zuvor in einer zivilen Notaufnahme gewesen. In den Spinden aller vier Soldaten wurden verschiedene rezeptflichtige Arzneimittel gefunden, die in dem Bericht jedoch nicht einzelnen Personen zugeordnet werden.
Interessant ist deshalb vor allem der Abschnitt G des – ohne Anlagen – 42 Seiten umfassenden Berichts, der sich mit den sanitätsdienstlichen Aspekten befasst. Darin wird, wie schon in einem früheren Zwischenbericht, darauf verwiesen, dass alle vier betroffenen Soldaten eine Körperkerntemperatur von über 40 Grad Celsius aufgewiesen hätten und deshalb von einem Hitzschlag auszugehen sei. Bei keinem dieser Offizieranwärter habe es jedoch Einschränkungen für die Dienstfähigkeit oder die Ausbildung geben; auch das Asthmaspray des später Verstorbenen und die zugrunde liegende Gesundheitsstörung hätten keinen Grund für eine Einschränkung der Belastung bedeutet.
In der Einschätzung, ob die gefundenen Medikamente sowie in den Spinden der vier Soldaten ebenfalls vorgefundenes Kreatininpulver sowie verschiedene Sorten Energy-Drinks in den Gemeinschaftskühlschränken mit dem Hitzschlag und dem Kollaps zu tun haben könnten, bleiben die Bundeswehr-Mediziner zurückhaltend. Einige der Arzneimittel könnten sich auf die Wärmeregulierung des Körpers auswirken; ebenso begünstigten die Energydrinks die Harnausscheidung. Allerdings heißt es dann aus sanitätsdienstlicher Sicht:
Die ohne weiteres bislang nicht erklärbare Häufung von gleichzeitig vier Einzelfällen dieses seltenen Krankheitsbildes an einem Ort und Zeitpunkt legen weitere Untersuchungen nach möglicherweise bisher nicht erkannten Kausal-Faktoren oder relevanten Begleitumständen nahe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann auch weiterhin keine eindeutige Ursache für die Häufung von Hitzschlägen am 19. Juli 2017 benannt werden. Aus medizinischer Sicht ist keine Kausalkette erkennbar, die für alle vier Soldaten gleichermaßen zutrifft, zumal Gesamtbelastung und gesundheitliche Ausgangssituation von Soldat 1 [der Verstorbene; T.W.] sich anders darstellen als von den anderen Soldaten. Nach bisherigem Stand ist davon auszugehen, dass jeweils eine individuelle Addition von mehreren Faktoren ursächlich für das Auftreten der Hitzschläge ist.
Deutlicher werden die Mediziner allerdings bei der Frage der Bekleidung der Soldaten:
Bei der Ausbildung wurde am 19. Juli 2017 der Gefechtsanzug mit Splitterschutzweste und Feldjacke, jedoch ohne Feldbluse getragen. Die Bekleidungsisolation wird durch den Verzicht auf die Feldbluse zwar verringert, jedoch ist dieser Effekt nur minimal. Aufgrund der hohen zusätzlichen Belastungen durch das zumindest zeitweise Tragen der Schutzweste sowie weiterer Ausrüstungsteile und vor allem durch die, im Vergleich zu o.a. Modellrechnung, deutliche höhere metabolische Wärmeentwicklung (i.e. Leistungsmarsch/Bewegungsarten im Gelände) ist dieser Effekt vernachlässigbar. Nach einer groben Abschätzung betrug die Gesamtisolation der getragenen Bekleidung zumindest zeitweise mehr als 1,5 clo (Maßeinheit: clo = clothing units; entspricht fester Arbeitskleidung). Dieser Wert ist, insbesondere bei zusätzlich belastender körperlicher Arbeit, für wesentlich kühlere Witterungsbedingungen als die am 19. Juli 2017 im Großraum MUNSTER vorzusehen.
Für vergleichbare Ausbildungsvorhaben sollte zukünftig die Bekleidung bei sommerlichen Bedingungen nach folgenden Grundsätzen gewählt werden:
– Verzicht auf die Feldjacke zur Steigerung der Konvektion in der Bekleidung und gleichzeitige Verringerung des Wärme- und Wasserdampfdurchgangswiderstandes der Bekleidungsschichten,
– Körpernahes Tragen der Feldbluse (über der Unterwäsche) zur Erhöhung der Schweißpufferwirkung der Bekleidungsschichten und zur körpernahen Nutzung der Evaporation (i. e. Verdunstungskälte),
– Tragen der Schutzweste als äußere Bekleidungsschicht zur Verbesserung der Konvektion und
– Klima- und belastungsangepasstes Tragen der Schutzweste.
Die in bestimmten Phasen des Ausbildungstages getragenen Anzugsvariationen waren aus sanitätsdienstlicher Sicht in Bezug auf Leistungsstand und Witterung unangemessen.
Über den Bericht des Heeres, den der Parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel den Obleuten der Fraktionen im Verteidigungsausschuss schickte, gibt es auch eine offizielle Mitteilung auf der Webseite des Heeres*. Die Aussagen dort sind im Wesentlichen wortgleich aus dem Bericht entnommen und enthalten die Zusammenfassung aus Sicht der Untersuchungsgruppe, wenn auch viele Details des Berichts eben nicht.
Wesentliche Passagen aus der öffentlichen Mitteilung:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann auch weiterhin keine eindeutige Ursache für die Häufung von Hitzschlägen am 19. Juli 2017 benannt werden. Vielmehr verdichtet sich das Gesamtbild, dass in jedem Einzelfall eine ungünstige Verkettung von Umständen und Faktoren vorgelegen hat.
Am 19. Juli 2017 kollabierten bei sommerlichen Außentemperaturen insgesamt vier Soldaten eines Ausbildungszuges der 2. Kompanie des Offizieranwärterbataillons 1 im Rahmen der Ausbildung des Offizieranwärterlehrganges. Einer der Soldaten ist am 29. Juli in einem Universitätsklinikum verstorben. Ein weiterer Soldat befindet sich derzeit noch in einem kritischen Zustand und wird intensivmedizinisch behandelt. Die anderen beiden Soldaten wurden am 2. August aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen. Sie absolvieren momentan eine Anschlussheilbehandlung.
(…)
Die Ursachen, die zum Tode des Offizieranwärters (OA) und zu den schwerwiegenden Erkrankungen von drei weiteren Soldaten führten, konnten bislang nicht vollständig aufgeklärt werden. Die derzeit parallel laufenden staatsanwaltschaftlichen und disziplinaren Ermittlungen sowie die eingeleiteten truppendienstlichen Maßnahmen waren bis zur Vorlage des Berichtes noch nicht abgeschlossen.
Dennoch ist festzustellen, dass in Vorbereitung und Verlauf der Ausbildung mehrfach nicht sachgerechte – in einem Fall auch weisungs-/vorschriftenwidrig – Entscheidungen getroffen und Maßnahmen angewandt wurden. Vorbehaltlich der strafrechtlichen Bewertung waren diese aus derzeitiger Sicht für sich gesehen nicht singulär ursächlich für die tragische Entwicklung.
Diese sind im Einzelnen:
Die gleichzeitige urlaubs- und ferienbedingte Abwesenheit mehrerer Vorgesetzter, insbesondere des für die Ausbildung verantwortlichen Kompaniechefs, zu Beginn des Offizieranwärterlehrgangs (OAL) war nicht situationsangemessen und führte dazu, dass die Führungsverantwortung nicht durch den originären Vorgesetzten wahrgenommen wurde.
Die Abwesenheit des Zugführers zu Beginn des ersten Gefechtsdienstes des Zuges aufgrund einer Teileinheitsführerbesprechung war eine schlechte Entscheidung, auch wenn die Führungsverantwortung vor Ort klar geregelt war. Sinnvoller wäre in diesem Fall die Teilnahme des ungebundenen stellvertretenden Zugführers an der Teileinheitsführerbesprechung gewesen.
Die Planung und Durchführung der Ausrüstungskontrolle im Gelände und die daraus resultierende Folgemaßnahme, der Hin- und Rückmarsch zur Kaserne, waren nicht sachgerechte Führungsentscheidungen. Ob es sich bei diesen Maßnahmen um die Durchsetzung eines Befehls oder eine erzieherische Maßnahme handelt ist offen. Wäre es eine erzieherische Maßnahme gewesen, wäre sie falsch. Grundsätzlich ist eine (stichprobenartige) Vollzähligkeitsüberprüfung im Gruppenrahmen vor Verlassen der Kaserne durchzuführen. Darüber hinaus widersprechen der Hin- und Rückmarsch, um die vergessenen Ausrüstungsgegenstände zu holen, dem sich anschließenden Eingewöhnungsmarsch und konterkarieren den Zweck der stufenweisen Steigerung der Belastung beim Marsch. Durch die Vollzähligkeitskontrolle und durch diese Märsche hat die Mehrzahl der OA einen Großteil der gemäß Dienstplan befohlenen Ausbildung versäumt. Die Soldaten sollen zu Beginn ihrer Ausbildung schrittweise an körperliche Belastungen herangeführt werden. Dazu dient auch der Eingewöhnungsmarsch. Phasenweise Laufschritt, erhöhtes Marschtempo oder Liegestütze widersprechen der Zielsetzung eines solchen Eingewöhnungsmarsches und sind zu unterlassen.
Die Ausbildung im Gruppenrahmen und die damit verbundene klare Führung mit jeweils verantwortlichem Gruppenführer fanden nicht statt. Dies lief dem methodischen Grundsatz zuwider, vom Kleinen zum Großen, also von der Gruppe zum Zug, auszubilden. Die Einschätzung der individuellen Leistungsfähigkeit der OA durch den jeweiligen Gruppenführer, wie sie bei der Ausbildung im Gruppenrahmen gegeben ist, wird dadurch erschwert. Die originäre Gruppeneinteilung ist, soweit möglich, während der gesamten Ausbildung im OAL beizubehalten.
Der am Ausbildungstag getragene Anzug mit der Feldjacke über der Splitterschutzweste war an Leistungsstand und Witterung nicht angepasst, jedoch durch die übergeordnete Befehlsgebung vorgegeben. Daher konnte der Zugführer der Auffassung sein, dass eine Änderung des Anzuges ein Verstoß gegen diesen Befehl sei. Die sinnvolle Maßnahme des Ablegens der Schutzweste erfolgte auf Empfehlung des Truppenarztes. Das Tragen des Helms beim Eingewöhnungsmarsch widersprach der Weisungslage.
Die fehlende Vorgabe in der geltenden Regelungslage, einen Unterricht/eine Belehrung zum Thema „Marsch“, einschließlich Vermeidung Hitze-/Kälteschäden, in Vorbereitung auf den „Eingewöhnungsmarsch sechs Kilometer“ durchzuführen, ist zu verändern. Dies muss auch Bestandteil der vorbereitenden Ausbildung der Ausbilder (AdA) sein.
Die oben genannten Untersuchungsergebnisse erscheinen nicht singulär ursächlich für einen Wärmestau als Ursache für einen Hitzeschlag, wirkten sich jedoch vermutlich nachteilig auf die Ereignisse aus. Daher sind sie im Heer insgesamt, ganz besonders aber im Ausbildungskommando (AusbKdo), im Ausbildungszentrum Munster und im Offizieranwärterbataillon 1 (OA-Btl 1) durch die Vorgesetzten intensiv auszuwerten, um eine Wiederholung auszuschließen. Erste Empfehlungen dazu, wie eine Anpassung der Anzugsregelung, sind bereits heeresweit umgesetzt.
Interessant ist, dass in der veröffentlichten Mitteilung möglichen Fehlern der Ausbilder deutlich mehr Raum – und Bedeutung? – gegeben wird und die medizinischen Schlussfolgerungen dagegen sparsam ausfallen. Das mag Gründe haben, ein wenig wirkt es aber so, als werde dieser Aspekt als wichtiger angesehen.
Immerhin heißt es in einem der letzten Absätze des Berichts der Untersuchungsgruppe:
Eine sachgerechte Anpassung der persönlichen Ausrüstung an Ausbildungsthemen und Witterung ist in die Verantwortung des Führers vor Ort zu legen. Dabei geht Zweckmäßigkeit vor Einheitlichkeit auf übergeordneter Ebene. Die Umsetzung dazu ist im Heer angewiesen.
Nachtrag 1. September: Die vom BMVg veröffentlichte Stellungnahme der Ministerin zu dem Bericht:
Ich bin sehr betroffen von dem Geschehen an diesem Ausbildungstag in Munster. Meine Gedanken sind sowohl bei dem verstorbenen Soldaten und seinen Angehörigen, aber auch bei allen anderen Betroffenen, die Hitzschläge erlitten haben und zum Teil noch hart mit den gesundheitlichen Folgen ringen. Das gleiche gilt für die beteiligten Ausbilder und Vorgesetzten, die schwer an den Geschehnissen tragen.
Die Spitzen von Heer und Sanität haben in den vergangenen Wochen enorme Anstrengungen unternommen, das Geschehen umfassend aufzuklären. Bisher zeichnet sich in dem vorliegenden Bericht trotz einiger beanstandeter Verhaltensweisen und widrigen Umständen keine klare singuläre Ursache ab, die für sich gesehen den Todesfall oder gar das tragische Gesamtgeschehen des Tages erklären könnte.
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, zumal auch die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen führt und immer noch neue Hinweise zur Kenntnis gelangen. Das sorgfältige und akribische Vorgehen der Untersuchungsgruppe in Verantwortung von Heer und Sanität verdient hohe Anerkennung. Für die gesamte Bundeswehr ist es wichtig, dass wir die Ursachen genau analysieren und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, um das Risiko einer Wiederholung des tragischen Geschehens in Zukunft zu vermindern.
(*Da in absehbarer Zeit die Bundeswehr-Webseiten auf ein neues System umgestellt werden dürften und dieser Inhalt dann dort nicht mehr abrufbar ist, hier zum späteren Nachlesen der aktuelle Stand der Webseite als pdf-Datei: 20170831_OA-Munster_Bericht)
(Archivbild 2010: Rekruten in der Grundausbildung beim Marsch in Torgelow – Thomas Köhler/photothek.net )
Zitat:
„Die oben genannten Untersuchungsergebnisse erscheinen nicht singulär ursächlich für einen Wärmestau als Ursache für einen Hitzeschlag, wirkten sich jedoch vermutlich nachteilig auf die Ereignisse aus.“
Singulär, d.h. einzeln mögen die Untersuchungsergebnisse, d.h. die einzelnen Maßnahmen nicht ursächlich für den Hitzschlag gewesen sein. Sehr wohl können sie aber in der Kombination ursächlich für den Hitzschlag gewesen sein.
Nachdem eine Teileinheitsführerbesprechung wichtiger ist als der Hauptauftrag des OA-Bataillons, nämlich die Ausbildung von Offiziersanwärtern, schickt man den Stellvertreter zur Ausbildung und der Zugführer geht zur Besprechung. Der traut sich dann nicht den Anzug abzuändern.
Zitat: „Der am Ausbildungstag getragene Anzug mit der Feldjacke über der Splitterschutzweste war an Leistungsstand und Witterung nicht angepasst, jedoch durch die übergeordnete Befehlsgebung vorgegeben.“
Splitterschutzweste unter Feldjacke und Gefechtshelm beim Eingewöhnungsmarsch ??? Warum nicht gleich einen Eingewöhnungsmarsch im Neoprenanzug durchführen ?
Zitat: „Phasenweise Laufschritt, erhöhtes Marschtempo oder Liegestütze widersprechen der Zielsetzung eines solchen Eingewöhnungsmarsches und sind zu unterlassen.“
Braucht es zu dieser Feststellung wirklich eines Untersuchungsberichtes oder sollte dieses Wissen aufgrund von gesunden Menschenverstandes auf Seiten der Ausbilder nicht selbstverständlich vorhanden sein ?
Und bei den Vorschriften hat man auch einen Mangel gefunden :
Zitat: „Die fehlende Vorgabe in der geltenden Regelungslage, einen Unterricht/eine Belehrung zum Thema „Marsch“, einschließlich Vermeidung Hitze-/Kälteschäden, in Vorbereitung auf den „Eingewöhnungsmarsch sechs Kilometer“ durchzuführen, ist zu verändern. Dies muss auch Bestandteil der vorbereitenden Ausbildung der Ausbilder (AdA) sein.“
Die Ausbilder haben sicher schon einige Märsche selber absolviert und auch als Leitende oder Leitungsgehilfen organisiert. Das Wissen zur Vermeidung von Hitze-/Kälteschäden war ziemlich sicher vorhanden. Die Frage ist jedoch, warum wurde das Wissen auf Seiten der Ausbilder nicht angewendet ?
Insgesamt kann man nur mit den Kopf schütteln aufgrund soviel Dummheit, Borniertheit bei den handelnden Personen.
Natürlich es es immer die Verkettung von mehreren, unglücklichen Umständen, die zur Katastrophe führen. Dies ist hier offensichtlich nicht anders wie in der Luftfahrt.
Für mich ist die Frage noch offen, warum wurden vorhandene Vorschriften missachtet ?
Die Absicht hinter dem Tun ist entscheidend !
„Der am Ausbildungstag getragene Anzug mit der Feldjacke über der Splitterschutzweste war an Leistungsstand und Witterung nicht angepasst, jedoch durch die übergeordnete Befehlsgebung vorgegeben.“
Abgesehen von der bemerkenswerten Trageweise ist ja die Frage warum die Feldjacke (!!!) bei der Witterung als Anzug befohlen ist und warum der stv ZgFhr keine Abweichung befehlen will. Lebt man so „Führen mit Auftrag“ vor?
Alles etwas merkwürdig.
Nach Presseberichten war der OA zudem leicht übergewichtig.
Dies wird jedoch nicht erwähnt.
@Georg | 31. August 2017 – 20:29
„Für mich ist die Frage noch offen, warum wurden vorhandene Vorschriften missachtet ?
Die Absicht hinter dem Tun ist entscheidend !“
Wenn ich auch beim Rest Ihres Kommentars wieder einmal feststelle, dass wir offensichtlich in unterschiedlichen Welten leben, so stimme ich dieser konkreten Fragestellung durchaus zu.
Hinsichtlich der Antwort möchte ich dann auch mal spekulieren:
Um zukünftige Führungskräfte des Heeres ihrem Beruf und ihrer zukünftigen Verantwortung angemessen gut und fordernd auszubilden?
Neufassung ist in Arbeit.
Weste unter der Jacke ist nicht so doof, wie es auf den ersten Blick scheint. Weste muss möglichst eng am Körper getragen werden, damit sie richtig wirkt. Und man kommt an alle Taschen der Jacke ran.
In diesem Stadium der Ausbildung der OAs isses natürlich Quatsch.
@Memoria | 31. August 2017 – 20:52
„Abgesehen von der bemerkenswerten Trageweise ist ja die Frage warum die Feldjacke (!!!) bei der Witterung als Anzug befohlen ist“
Beides ist in der Infanterie durchaus nicht ungewöhnlich…
Die Feldjacke ist aufgrund ihrer Reißfestigkeit, ihrer Länge und ihrer Taschen in vielen Bataillonen der befohlene Standard für das Gelände. Häufig sogar ohne eine darunter getragene Feldbluse, sondern „anstatt“.
Die Splitterschutzweste UNTER der Feldjacke wiederum hat den gleichen Schutzfaktor wie über der Feldjacke ohne aber den Zugang zu den Taschen der Feldjacke einzuschränken.
Damit möchte ich nicht sagen, dass das in der konkreten Situation richtig war (Eingewöhnungsmahrsch spricht eigentlich dagegen), aber ungewöhnlich ist es jedenfalls nicht.
„und warum der stv ZgFhr keine Abweichung befehlen will. Lebt man so „Führen mit Auftrag“ vor?“
Hmm, das „Prinzip Führen mit Auftrag“ lässt eine Abweichung von einem konkreten Befehl nur unter den genau vorgegeben Voraussetzungen des „Abweichens vom Auftrag zu“ (Sie wissen ja, wesentliche Lageänderung, sofortiges Handeln unabdingbar etc. etc.). Ob diese Voraussetzungen gegeben waren kann man aus der Ferne schwer beurteilen.
Unabhängig davon lässt sich aber festhalten, dass aufgrund ständiger Beschwerden und eingaben und der fast schon maßlos hohen Anzahl an Dienstaufsicht in den OA-Btl die Tendenz zum selbstständigen Entscheiden und eigenverantwortlichen Führen nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren SEHR stark gesunken ist.
Die Führung verlangt wo immer möglich eine formal identische Ausbildung nach genau vorgegebenen und schriftlich fixierten Maßstäben. Eigeninitiative ist da weder gewünscht noch überhaupt zulässig…
Aber bevor hier ein falscher Zungenschlag hineinkommt: Durch den Anzug (selbst unter Berücksichtigung der leicht erhöhten Temperaturen und der Liegestütze) lässt sich keinesfalls die Häufung der Ausfälle erklären.
@Koffer:
Natürlich gibt es im Gefechtsdienst und Einsatz genug sinnvolle Nutzung von der Schutzweste unter der Feldjacke.
Es macht aber eben im Eingewöhnungsmarsch im Sommer keinen Sinn.
Weitaus bedenklicher ist jedoch die Regelungsorientierung in der Ausbildung.
So wird die neue Generation in den gesondert für sie geschaffenen Einheiten genau falsch geprägt.
In den FA-/UA-Btl auch ein wachsendes Problem.
@all
Oben eine Neufassung unter Einbeziehung des eigentlichen Berichts.
@T.Wiegold: Steht in dem Bericht aus was davon, daß der später verstorbene Soldat einen deutlich schlechteren Basis-Fitness Test abgelegt hatte, als die anderen Soldaten, wie dies der Focus schreibt oder stammt dies aus einer anderen Quelle?
Interessanter Bericht der hier in Auszügen vorgelegt wird, aber er zeigt mir verschiedene Dinge.
1. Die Personen die jetzt ermitteln sind mal wieder sehr sehr weit weg von der Truppe, egal ob OA-Btl oder ein ganz normales Btl.
Auf der einen Seite wird sich darüber berichtet und hinterfragt, warum der ZgFhr zur TE Besprechung geht und nicht der stv. Ich habe es bisher in allen meinen Verwendungen erlebt, dass der ZgFhr seinen Stv. schickte wenn er wirklich bei wichtigen Ausbildungen gebunden war. Ansonsten erwarte ich als KpChef auch das der ZgFhr an diesen teilnimmt.
Eine wichtige Ausbildung die zwingend von einem Hptm A11 beaufsichtigt werden muss, kann ich in dieser frühen Phase des OAL nicht wirklich erkennen.
Außerdem gibt es den Dienstposten Stv. ZgFhr nicht, 6 x GrpFhr + stv. GrpFhr und 1 x ZgTrpFhr jedenfalls in einr grünen Kp.
„Die gleichzeitige urlaubs- und ferienbedingte Abwesenheit mehrerer Vorgesetzter, insbesondere des für die Ausbildung verantwortlichen Kompaniechefs, zu Beginn des Offizieranwärterlehrgangs (OAL) war nicht situationsangemessen und führte dazu, dass die Führungsverantwortung nicht durch den originären Vorgesetzten wahrgenommen wurde.“
Ich sage nur Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schulferien in Niedersachen waren vom 22.06 – 02.08. was sollen den Vorgesetze machen die Kinder und Familie haben, alleine Urlaub…
Zudem gibt es einen KEO in jeder Kp, sogar im OA-Btl.
Was den Verstoß gegen Vorschriften angeht, hier sollte man weiter ermitteln, da man nach meinem Verständnis im Bereich von Wehrstraftaten ist und die Vorgesetzten die hier versagt und wissentlich gegen Grundsätze der InFü gehören auf das Schärfste diszipliniert.
@Closius
Ich habe nicht alle Details des Berichts und der Anlagen aufgreifen können; manches muss ich auch einfach nicht veröffentlichen.
Aber zu der konkreten Frage: „befriedigend“ gegenüber „gut“ – ob das „deutlich schlechter“ ist, ist sicherlich eine Einschätzungsfrage.
@Avatar | 31. August 2017 – 22:15
„Was den Verstoß gegen Vorschriften angeht, hier sollte man weiter ermitteln, da man nach meinem Verständnis im Bereich von Wehrstraftaten ist und die Vorgesetzten die hier versagt und wissentlich gegen Grundsätze der InFü gehören auf das Schärfste diszipliniert.“
Ich hoffe das war jetzt Ironie im Sinne von „werft den Purschen zu Poden“.
Denn nach den hier geschilderten „Vorwürfen“ sind da ja wohl eher geringe Dienstvergehen (wenn überhaupt) und keinesfalls (Wehr-)Straftaten zu erkennen.
Fehlentscheidungen? Ja, möglicherweise. Vermutlich sogar „wahrscheinlich“. Aber nicht jeder Fehler, selbst wenn er zu katastrophalen Ergebnissen beiträgt ist auch ein schweres Dienstvergehen, von einer Straftat ganz zu schweigen…
Das Zauberwort heißt: Marscherleichterung. Und diese sollte für alle TN gelten, somit vom leitenden befohlen werden.
Mit der genannten Bekleidung / Ausstattung war es jedenfalls kein Eingewöhnungsmarsch.
@Avatar | 31. August 2017 – 22:15
„Ich sage nur Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schulferien in Niedersachen waren vom 22.06 – 02.08.“
Aua! Da hat aber jemand eine scharfe Feder :)
Interessant ist, dass in der veröffentlichten Mitteilung möglichen Fehlern der Ausbilder deutlich mehr Raum – und Bedeutung? – gegeben wird und die medizinischen Schlussfolgerungen dagegen sparsam ausfallen. Das mag Gründe haben, ein wenig wirkt es aber so, als werde dieser Aspekt als wichtiger angesehen.
Ich kann das gut verstehen. Die Absätze 1-6 nach „Im Einzelnen“ waren best practice, Standard, usus, so trivial, dass man sie keinem StUffz mehr sagen musste. Davon scheint nichts, aber auch gar nichts mehr da zu sein. Denn wohlgemerkt war, bzw. nun ja sollte sein, der Eingewöhnungsmarsch.
Andererseits denke ich nicht, dass es dem Berichterstatter wichtiger ist. Die sanitätsdienstliche Einordnung ist kürzer gehalten aber dennoch erschöpfend.
Ich sage aber auch, dass die Anmerkungen zum Anzug schwierig einzuordnen sind. Ich kenne Verbände, da war das Tragen der Splitterschutzweste beim Gefechtsanzug während der seinerzeitigen Allgemeinen Grundausbildung auch für Wehrpflichtige usus, und da fiel niemand um – eben weil die Absätze 1-6 dort Standard waren bzw. wesentlich zweckmäßiger Beachtung fanden.
Ob und was nun leider zum Tode oder bei den anderen zur intensivmedizinischen Betreung führte, weiß man noch nicht genau. Ich empfinde es als korrekt und angemessen, dass man das genau so auch schreibt.
P.S.: Wobei ich den Urlaub vom KpChef nicht einordne. Hierfür kann es triftige Gründe gegeben haben, dass er im Urlaub war.
Sollten -Konjunktiv!- diese aber nicht triftig gewesen sein-was ich nicht glaube bzw. annehme-klar, dann: Gute Nacht Deutsches Heer.
@ Koffer | 31. August 2017 – 21:11
Ja, okay. Dennoch ein, zwei Gedanken:
Unterricht zur Marschausbildung: Die fehlende Vorgabe in der geltenden Regelungslage, einen Unterricht/eine Belehrung zum Thema „Marsch“, einschließlich Vermeidung Hitze-/Kälteschäden, in Vorbereitung auf den „Eingewöhnungsmarsch sechs Kilometer“ durchzuführen, ist zu verändern… Wieviele Jahre stand das genau so in der AnTrA? 20, 30, 40 Jahre?
Nach dem Unterricht, Praktischer Dienst:
Die Erstausbildung Marsch geht am Vorabend oder in der ersten Ausbildungsstunde damit los, dass der GrpFhr praktisch vormacht und erklärt und dabei ist beim Nachmachen bzw. Üben: was packe ich, wie packe ich, was ziehe ich an, was ziehe ich nicht an, usw. … dann marschiert der GrpFhr mit der Gruppe…Marschpausen waren (sind?) ja eher unüblich beim Eingewöhnungsmarsch -die frühere AnTrA im Heer sprach ja nicht umsonst auch von bis 6 km- aber jeder gute ZgFhr lässt sich die Marschüberwachung nicht nehmen und jeder GrpFhr macht dann eben mal die Pause ggf. in Rücksprache mit dem ZgFhr, der ja ständig irgendwie vor Ort ist.
Ich denke nicht, dass der junge ZgFhr Koffer sich die Marschüberwachung bzw. gar den Beginn des ersten Gefechtsdienstes hätte nehmen lassen. Und ich wollte nicht in der Haut des Gruppenführers gesteckt haben, der dem jungen ZgFhr Koffer meldet, dass seiner halben Gruppe -die aus Frauen und Männern in der dritten Dienstwoche besteht und die gerade eine Erstausbildung durchlaufen- Ausrüstungsgegenstände fehlen, obwohl man ja, zumindest mittelbar, zum Eingewöhnungsmarsch/zur Erstausbildung „unterwegs“ ist!
Ich denke ferner nicht, dass der KpChef Koffer eine TE-Fhr Besprechung während der Marschausbildung bzw beim Beginn des ersten Gefechtsdienstes angesetzt hätte. Ebenfalls kann ich nicht glauben, dass er seine Frauen und Männer einem Gruppenführer anvertraut hätte, der einen Unterricht zum Thema „Marsch“, einschließlich Vermeidung Hitze-/Kälteschäden, in Vorbereitung auf den „Eingewöhnungsmarsch sechs Kilometer“ benötigt UND nicht bekommen hätte, also der die Ausbildung nicht halten/durchführen kann de facto.
(Ob es den Bedarf tatsächlich gab, weiß ich nicht, will ich nicht unterstellen, aber der Bericht führt es ja indirekt aus.)
Kurz: Ich will niemanden dort in Muster beschuldigen. Und ich habe jetzt nur den Bericht ausgewertet. Stimmt dieser aber, dann gibt es ein Problem. Ein Problem, was wir alle voraus gesehen haben, dass wir es bekommen werden. Das wissen Sie, das weiß ich, das weiß spätestens jetzt jeder.
Was jetzt kommen wird? Es gibt ein neues Belehrungsformular.
Und es werden Splitterschutz -den ich und viele Andere obgrund der Lochkoppel und des Rucksacks und insbesondere zu G3 Zeiten gemocht haben zu tragen im Gefechtsdienst aller Truppen, insbesondere beim Marsch- und Gefechtshelm verboten werden zu tragen bis zum 10ten, später vorsorglich 50sten Dienstmonat.
Weil in der Ausbildung und Vorbereitung der Ausbilder macht man ja alles richtig…usw.
…war wieder faktenhungrig. Vom Tragen von Schutzwesten war bisher nicht die Rede gewesen, wenn ich mich recht erinnere. Deshalb recherchierte ich zum Thema (natürlich auch, um Spekulationen vorzubeugen).
Ein Schutzwestenhersteller schreibt zu seinen Produkten:
[Ein kurzer Hinweis auf die Fakten: Sehr schön, dass Sie eine „normale Schutzweste“ mal auf Ihre Küchenwaage gelegt haben. Aber hier ist nirgendwo (!) von einer normalen Schutzweste die Rede, sondern von der Splitterschutzweste. Wenn Sie wirklich, wie Sie behaupten „Spekulationen vorbeugen“ wollen, dann halten Sie sich zumindest an die bekannten Fakten. Mal ganz davon abgesehen, dass Sie völlig offen lassen, was übernommener Text aus einer Herstellerbroschüre ist und was von Ihnen. Habe diese fraglichen Teile deshalb entfernt. T.W.]
@closius
Hab mir mal spontan den Focus Artikel angeschaut.
Den BFT finde ich jetzt nicht so spannend auch wenn im OA Btl mal einer dabei ist der beim BFT nur im 2er Bereich liegt (das gibts ja immer) stirbt man deshalb ja nicht gleich. Schlechte BFT Leistungen finden sich ja in der Realität erst bei Leuten wieder die Tief im Übergewicht sind.
Aussagen zu „Asthmaspray“ wären da sofern sie stimmen interessanter wenn man die Erheblichen Folgen erklären will und würden gleichzeitig auch einige weitere Fragen aufwerfen.
@Sachlicher
Tja, mit einem weiteren „Belehrungsformular“ wird das Heer das Thema „Führen mit Auftrag“ vielleicht sach-und fachgerechter administrieren können, allerdings wohl kaum systemisch auflösen können.
Führen mit Auftrag bedeutet für mich lage- und situationsgerchtes Führen, als da im vorliegenden Falle waren: Personallage, Wetterlage, etc……mit der Vorschriftenlage allein können sie das nicht abdecken. Dazu braucht man formal und funktional qualifizierte, erfahrene Führer/Unterführer, die eben das Wissen, das Rückrat und die formale Kompetenz haben zu entscheiden, wann und wo eben die „Ausnahme von der Regel“ lagegerechter ist als die Beachtung der/aller Regel(n).
Und dieser zentrale Führungsaspekt ging im vorliegenden Falle ja wohl völlig in die Flecktarnhose mit imho katastrophelem Ergebnis.
Die Erarbeitung eines derartigen Zwischenberichtes ist – im Lichte parallel laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen – wahrlich eine Herausforderung.
Die Bewertung, ob und inwieweit, einzeln oder in der Summe, Entscheidungen der verantwortlichen Vorgesetzten das katastrophale Geschehen begünstigt oder ausgelöst haben kōnnten, kann und darf nicht Aufgabe eines solchen Zwischenberichts sein.
Jegliche Spekulationen der hier kommentierenden sachkundigen Personen sind zweifelsfrei geeignet, prājudizierende Wirkung bei weniger sachkundigen Lesern zu entfalten und verbieten sich imho daher in diesem Stadium der Ermittlungen.
Welche Gründe gäbe es dafür die Feldjacke bei diesem Wetter zu befehlen?
Warum „muss“ das T-Shirt getragen werden?
Was braucht der Führer vor Ort eigentlich um die Kleidung der ihm anvertrauten Soldaten ändern zu dürfen?
Was sagt dies über die Kultur des Führens mit Auftrag aus?
Im Internetportal des Heeres wird auf die Übung „Noble Partner“ auf der georgischen Militärbasis Vaziani nahe Tiflis hingewiesen. Unter der Zwischenüberschrift „Üben bei Staub und extremer Hitze“ sehen sich die 60 deutschen Soldaten Temperaturen bis 45°C ausgesetzt.
Da soll also eine gefechtsnahe Ausbildung hinführen. Uns Altvorderen im Blog bleiben da, je nach Truppengattung, fordernde Ausbildungserfahrungen in Erinnerung. Viele, so wie ich auch, ohne eine Dienstzeitregelung. Da konnte eine Woche schon mal fast 70 Stunden haben. Mit der DZA-Regelung lag man bei ca. 57 Stunden. Mit der Soldatenarbeitszeitverordung grundsätzlich bei 41 Stunden. Die dann mit viel Mühe und Trickserei ausgedehnt wird. So werden Soldaten, vor dem allgemeinen Dienstbeginn, beispielsweise nicht zum Frühstück geführt sondern nur noch begleitet. Also ist das dann irgendwie kein Dienst. Wie für alle anderen Bereiche auch wird die Ausbildung ständig zusammengepresst aber am Ende soll, wie o.a. dargestellt, der gleiche Soldat bei rauskommen. Das gilt natürlich auch für zukünftige Ausbilder. So haben dann die Berichte schreibenden, sorry aber ich muss das so formulieren, Trockenbeerenausscheider genug Material für ihre Daseinsberechtigung denn das kann nur ins Beinkleid gehen. Wenn ich also den Standard halten und die Arbeitszeit nicht verlängern will dann muss die Grundausbildung eben so bummelig 5 Monate dauern. Oder gibt es andere Vorschläge?
@Sehenden Auges | 01. September 2017 – 6:34
Na ja, das Dilemma ist doch, dass einerseits die BW den Nachwuchs bewirbt mit dem Argument der attraktivste und modernste Arbeitgeber der Republik zu sein und andereseits offenbar selbst in der (Basis)Ausbildung des künftigen Führungspersonals noch nie etwas von der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gehört haben will – Boing ! Wie passt das denn zusammen ? Da sind Fragen doch zumindest zulässig. Jeder Arbeitsschautzbeauftragte wird ihnen sagen, dass im Rahmen der Aufsichtspflicht Lehrausbilder davon ausgehen müssen, dass die jungen, arbeitsplatzunerfahrenen Azubis auch unerfahren sind in Sachen persönlicher Medikamenten-, Drogen-, Alkoholkonsum und den physischen und psychischen „Neben- und Wechselwirkungen“ mit der tatsächlichen, aktuellen „Ausbildungsumwelt“.
Leute, wir reden hier nicht von Einsatzausbildung. Diese Rekruten sollten sich an den „aufrechten Gang“ in Flecktarn und in Stiefeln „gewöhnen“ ! Was sollte also dieser Unsinn mit Schutzweste, Liegestützen und „erzieherischen“ Zusatzstrecken wg. fehlender Ausrüstung bei dieser Wetterlage ? Das BMVG sieht keine Kausalzusammenhänge ? Ich schon: siehe Arbeitsschutzgesetz und Ausbildung.
Und jetzt bitte nicht wieder sui-generis Argumente. Afaik waren das Rekruten aka militärische AzuBis, die waren noch nicht einmal vereidigt, die hatten im Prinzip einen Ausbildungsarbeitsvertrag und dann nach nicht einmal 3 Wochen Ausbildung solch ein unternehmerischer „Fuck-up“ !
Sachlicher +1
Der Bericht offenbart einen schrecklichen Mangel an Fürsorge und Einfühlungsvermögen bei den Vorgesetzten und den Verfall an Führungsverständnis und das ausgerechnet in einem von nur zwei der OA-Btl.
Dass der Kp Chef in Urlaub war ist OK, aber hat er keinen Stellvertreter? Der Zugführer abwesend bei einer Besprechung? Der gehört immer ! dahin wo die Masse seiner Leute sind. Das nennt man Schwerpunkte setzen.
„Morgens der Erste, abends der Letze“, so bildet man seinen Zug aus. Wer davon abweicht, oder es als Vorgesetzter zulässt, dass davon abgewichen wird, hat wirklich ein Haltungsproblem.
Auffallend sind die starken Parallelen zum Unglück an der Iller. Damals waren die Vorgesetzten auch auf Urlaub und in der Kaserne mit wichtigen Papierarbeiten beschäftigt
@all
Statement der Ministerin oben nachgetragen.
Ärgern ist das einzige, was man schafft.
„Es gibt keine Kausalkette“ – dieses kleine Detail wird wieder schön übergangen. KdoHeer konzentriert sich wieder mit der Macht der regelungsorientierten Stabsoffiziere auf einzelne Facetten und schiebt Einzelaspekte in den Mittelpunkt, die nicht sachdienlich sind.
Jetzt darf ein Kompaniechef noch nicht einmal eine Zugführerbesprechung einberufen, ohne dass man ihm hinterher nachweist, dass das eine schlechte Entscheidung war („Sinnvoller wäre in diesem Fall die Teilnahme des ungebundenen stellvertretenden Zugführers an der Teileinheitsführerbesprechung gewesen).
Und ein simpler Eingewöhnungsmarsch wird hier im Faden teilweise (Dank des Hausherrn noch nicht umfassend) als Höhepunkt in der Ausbildung hochstilisiert.
Demprimierend zu sehen, dass von Einstehen für den unterstellten Bereich, Vertrauen von oben nach unten wieder mal nichts zu sehen ist. Schei**e fließt nach unten, und am Ende sind die Gruppenführer schuld, und der Chef, der im Urlaub war. Schön, dass die Heeresführung nachweisen kann, dass jemand im eigenen Beritt etwas falsch gemacht hat und man die Ausbildung noch weiter einengen kann.
Vorschriften, Regelungen, am besten mit Check-Boxes in SAP zu verwalten. Dann werden Unfälle und Unglücke in Zukunft vermieden.
Bei Spiegel-online war zu lesen, dass der verstorbene Soldat stark übergewichtig war und dass er an Asthma litt.
Unanbhängig von offensichtlichen Fehlern der unmittelbaren Vorgestzten stelle ich mir die ernsthafte Frage ob es nicht viel eher ein Versagen des „Systems“ ist wenn körperlich nur unzureichend geeignete Bewerber als Offizieranwärter des Heeres eingestellt werden. Vielleicht war der junge Mann nicht tauglich für die körperlichen Anforderungen einer OA-Grundausbildung.
[Mal unabhängig von Ihrer Bewertung: SpOn hat das gleiche Material wie alle anderen Medien, es ist also ziemlich merkwürdig, dass hier als neue Erkenntnis einzuführen. Es ist eine Frage der Bewertung, ob ein BMI von über 30 als stark übergewichtig angesehen wird. Und vielleicht haben Sie ja den Text hier gelesen, da steht was von Asthmaspray… T.W.]
@ThoDan
„Welche Gründe gäbe es dafür die Feldjacke bei diesem Wetter zu befehlen?
Warum „muss“ das T-Shirt getragen werden?“
Das Tragen des Feldhemdes hat durchaus einen hygienische und gesundheitlichen Hintergrund…Scheuerungen werden vermieden und man kann ein durchgeschwitztes Feldhemd einfach wechseln und reduziert somit die Wahrscheinlichkeit von Hautreizungen.
Das Tragen der Feldjacke erachte ich bei wärmeren Witterungen durchaus als angenehmer, zumindest handhaben wir das in der Infanterie so. Zum einen, weil sie lockerer sitzt und durch die Reißverschlüsse unter den Achseln/ an der Brustwand zusätzlich für Belüftung sorgen kann. Darüber hinaus bietet sie aufgrund der Taschen sowie des reißfesteren Materials einen höheren Einsatzwert beim Gefechtsdienst als die Feldbluse, die im Gefechtsdienst m.M.n. nichts verloren hat.
„Was braucht der Führer vor Ort eigentlich um die Kleidung der ihm anvertrauten Soldaten ändern zu dürfen?“
Ein Gespür für die Situation und einfach den A…. in der Hose, um durch einen begründeten Entschluss in der Lage zu leben und diese Abweichung gegenüber seinem Vorgesetzten zu vertreten. Dafür wird einem nicht der Kopf abgerissen.
@ klaubautermann , @ Karl Mohr
+1 , Schön dass es wenigstens bei den altgedienten Soldaten einen „Common Sense“, einen gesunden Menschenverstand gibt, was man als Vorgesetzter macht, entscheidet und was man nicht macht. Früher nannte man das die „Prägung“ oder die Sozialisation die man als Vorgesetzter in der eigenen Ausbildung erfahren hat. Die war anscheinend bei der Marine und der Lw nicht schlechter als beim Heer. Vor allem was das Konzept „Führen mit Auftrag“ anbelangt hat und eigenständige Entscheidungen zu treffen.
@ Auslandsdiener
Zustimmung was die Vorgehensweise der „regelungsorientierten Stabsoffiziere“ in den Ämtern und Kdo-Behörden anbelangt, aber
Zitat:
„Jetzt darf ein Kompaniechef noch nicht einmal eine Zugführerbesprechung einberufen, ohne dass man ihm hinterher nachweist, dass das eine schlechte Entscheidung war („Sinnvoller wäre in diesem Fall die Teilnahme des ungebundenen stellvertretenden Zugführers an der Teileinheitsführerbesprechung gewesen).“
Der Kompaniechef hätte verinnerlichen müssen was sein Hauptauftrag ist, nämlich die Ausbildung der OA zu organisieren, zu leiten und zu überwachen !
Es ist nicht die wöchentliche TE-Besprechung um die Info-Weitergabe vom Stab zu gewährleisten und die Aufträge an die TE-Führer zu verteilen.
Vielleicht hätte man die TE-Besprechung auch am Freitag um 12:00 Uhr ansetzen können. Das war bei uns (Ausbildungseinrichtung der Lw) lange Zeit so üblich, weil dann die Lehrgangsteilnehmer schon ins Wochende aufbrechen und das Stammpersonal Zeit hat.
/Sarc On/
Ist halt bequemer die TE-Besprechung morgens um 09:00 Uhr von Mo. – Do. zu machen, wenn draußen die Ausbildung laufen sollte. Im Übringen Lehrgangsteilnehmer stören sowieso den normalen Dienstablauf, oder ?
/Sarc Off/
@Avatar | 31. August 2017 – 22:15
„1. Die Personen die jetzt ermitteln sind mal wieder sehr sehr weit weg von der Truppe, egal ob OA-Btl oder ein ganz normales Btl. “
Wer soll denn Ihrer Meinung nach mit entsprechender Fachexpertise (z.B. medizinische Aspekte) ermitteln? Der Geschäftszimmersoldat, weil er alle Beteiligten kennt?
Ihre Anmerkung ist völlig daneben.
Ich kann dieses dumme Geschwafel „Entscheidung vom grünen Tisch“ und „es liegen nicht alle Aspekte vor“ auch nicht mehr lesen. Das ist im vorliegenden Fall völlig falsch verstandene Kameradschaft, die meisten Fehler hätte man durch einschalten des gesunden Menschenverstandes vermeiden können.
(sorry @ T.W. für den etwas harschen Ton, diese versuchte Verharmlosung des Todes des jungen Kameraden ist unerträglich)
@ThoDan | 01. September 2017 – 7:25
Die Feldjacke wird im Bericht nicht als Problem dargestellt, vielmehr der Helm und die Splitterschutzweste. Optionen zur Bekleidung gibt es ja mehrere, aber die Feldbluse taugt im Gelände nur bedingt, da sie nicht fest genug ist. Und T-Shirt ist kein Anzug, es dient als Unterhemd.
@ThoDan | 01. September 2017 – 7:25
„Welche Gründe gäbe es dafür die Feldjacke bei diesem Wetter zu befehlen?“
Feldjacke ist wie bereits beschrieben zweckmäßiger und stabiler im Material. Zudem läßt sich der Bereich unter den Ärmeln/Achseln) mit einem Reißverschluss zur Ventilation öffnen ;-)
„Warum „muss“ das T-Shirt getragen werden?“
? Sollen die Soldaten nun mit freiem Oberkörper rumturnen? Oder jeder zieht gerade an was im gefällt? Gute Funktionsunterwäsche vom Dienstherrn geliefert gibt es kaum und wenn dann nicht in der breiten Masse.
Aber das neuere T-Shirt ist schon einmal deutlich besser als früher.
„Was braucht der Führer vor Ort eigentlich um die Kleidung der ihm anvertrauten Soldaten ändern zu dürfen?“
Erfahrung, Entscheidungsfähigkeit und bei einigen „Schreibtisch und Anzugsvorgesetzten“ auch mächtig Cojones..
Was sagt dies über die Kultur des Führens mit Auftrag aus?
Auftragstaktik ! Hoppla….wir sind gerade dabei dies „abzuschaffen“…
Tragische Verkettung.
(Ich hoffe nicht das die Hosengummis daran schuld waren.)
Ich bleibe dabei: Kinder bilden Kinder aus und wieder werden Kinder draus :-(
Hauptsache jeder wird attraktiv und schnell befördert. Befugnis , Erfahrung und Respekt kommt ja mit dem Dienstgrad – Gelächter-
@H.L. | 01. September 2017 – 10:12
Sie waren schneller ;-)
Feldbluse & Feldjacke….
Feldhemd , Kampfjacke und Feldparka war eher die „Olivgrüne Zeit“..
Vom „Fuehren mit Auftrag“ sind wir in den heutigen Zeiten „totaler Kontrolle“ soweit entfernt, wie NIE!
Und wer sich, vorzugsweise auf „unterer“ FhrgEbene die Freiheit herauszunehmen wagt, angemessene Entscheidungen zu treffen, sieht sich ganz schnell am Pranger, sollte „irgendwem irgendetwas“ nur nicht gefallen dabei!
Von ernsten Folgen wie hier nicht zu sprechen!
So darf/sollte es eben auch leider nicht verwundern, dass ein junger (stv) ZgFhr (noch) nicht den Schneid hat (erzogen dazu wird er gewiss NIE), ‚mal eben sinnvolle und zweckmaessige, lageangepasste (in diesem Fall insbesondere WITTERUNGSBEZOGENE) Anzugaenderungen zu befehlen
Andererseits verstehe ich aber dann auch nicht die unberechtigten „Zusatzaufgaben“ wg der vergessenen Ausruestung! Jeder Grundschueler kann bereits ermessen, dass es eine ziemlich unangemessenen Mehrbelastung darstellt, Sdt, die, auch wenn sehr vermutlich schuldhaft und somit durchaus mit „Erzieher. Massn.“ zu begenendes, Fehlverhalten gezeigt haben, dann gleich die dreifache Strecke, teils im Laufschritt zuruecklegen muessen.
Ich kann mich noch an meinen „E-Marsch“ erinnern: Der fand bereits am ersten Wochenende statt. Huebsch im GprRahmen mit UoP (ja, „damals“ durften und va KONNTEN die das sogar noch…)
;-)
Zum Thema „Personal – Dienstaufsicht“ faellt mir auch nur ein, dass eine durchgehende, angemessene Dienstaufsicht schlicht nicht moeglich ist, wenn daneben die voellig ueberbordenden, „administrativen“ Aufgaben (um die es, da anhand „Anwesenheit im System (SAP)“ bzw tatsaechlich vorzulegender, bearbeiteter „Papiere“ kein „Herumkommen“ gibt) erledigt sein sollen und dabei alles im Rahmen von 07-16 Uhr bleiben muss.
So hat das auch niemand gewollt und erwartet! Aber eine „ANGEMESSENE“ Beruecksichtigung der tatasaechlich erbrachten Leistungen oder sei es auch „nur“ der „geleisteten Stunden“ der Sdt waere schon ok.
Das, inkl Beruecksichtigung der Elternpflichten KOENNTE ohne administrativen Wahnsinn auf unter(st)er Ebene geleistet warden, TRAUTE sich jemand, auch nur einen Funken Verantwortung und Vertrauen, verbunden mit gezielter Unterstuetzung und natuerlich auch Dienstaufsicht zu installieren!
Aber dazu muesste der „Erziehungsansatz“ komplett neu gedacht und strukturiert warden, wozu es wiederum einiger Jahre aber einmal OHNE staendige „Reformen“ braucht.
SpliSchu unter Parka ist selten dämlich für Belüftung.Beonders wenn es warm ist. Was sollen denn bitte die OAs in den Jackentaschen gehabt haben an das sie unbedungt herankommen mussten? Einfach weglassen auf dem Marsch. Was sollte man am Zielort auch mit einem durchgeweichten Parka machen?
Gesunderhaltung des Soldaten ist Mir in Panzerlehr damals eingehämmert worden, wie auch allen anderen Rekruten. Selbstständig haben wir Kragen geöffnet, Ärmel hochgerollt oder auch Pullover untergezogen oder was immer nötig war um es angenehm zu haben. Manchmal hat der StUffz sich beschwert, aber mit dem Hinweis auf Gesunderhaltung ging eigentlich fast alles durch.
TW: Ein BMI von größer als 30 bedeutet schlicht und ergreifend Adipositas-Grad 1 (Werte von normalgewichtigen Personen liegen gemäß der Adipositas-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation zwischen 18,5 kg/m² und 24,99 kg/m², ab einer Körpermassenzahl von 30 kg/m² gelten übergewichtige Personen als behandlungsbedürftig.). Zusammen mit dem Hinweis auf Asthma darf man schon fragen, wie der leider verstorbene Kamerad überhaupt als tauglich eingestuft wurde. Vielleicht kennt hier jemand im Forum die aktuellen Bestimmungen.
Nachdem ich nun 3 x den vom Hausherren hier geposteten Auszug aus dem Untersuchungsbericht durchgeackert habe, stelle ich fest, dass ich selten eine bessere Beschreibung einer „amtlichen“ Fehlerkaskade gelesen habe……und das wirft in der Tat „systemische“ Fragen auf, da stimme ich @Pete zu. Von daher ist natürlich ein eineindeutiger Kausalzusammenhang z.Bsp für den Tod des jungen Rekruten nicht herleitbar, denn eine Fehlerkaskade endet ja nicht unausweichlich in einem „reproduzierbaren“ katastrophalen Fehler, sondern kann Ergebnisse unterschiedlicher „Katastrophenstärke“ aufweisen – wie im vorliegenden (Vor)Fall.
Wichtig ist die Frage danach wie man das Entstehen einer solchen Fehlerkaskade künftig verhindern kann. Das halte ich für wichtiger als die Frage nach dienst-oder strafrechtlich relevanten „Einzelfehlern“ der Ausbilder oder der Vorschriften. Und damit sind wir wieder beim Thema Fehkerkultur als Teil der Unternehmenskultur.
Eine solche Fehlerkaskade im Bereich Nachwuchs-/Basisausbildung kann sich imho die BW nicht noch einmal „leisten“.
@ ThoDan:
1. Die Feldbluse im Gefechtsdienst ist für den …. . Sie haben zwei recht kleine Taschen, das war’s. Wenn Sie dann noch die (Splitter-) Schutzweste darüber tragen, reduziert sich dies auf die eine Tasche der Weste (Bauchladen). Die Feldjacke hat immerhin vier Taschen. Insofern habe ich es (vergleichsweise spät) beim Gefechtsdienst ebenfalls so kennengelernt: T-Shirt, darüber Weste, darüber Feldjacke. Es gibt genug „Spezialisten“ im teutschen Heer, die sich über die Ausrüstung beklagen bzw. Ausrüstung für sich einklagen wollen (z.B. Smock), aber dann mit Feldbluse, ärmel kurz und darüber die alte Splitterschutzweste im Gefechtsdienst herumstolzieren – alles andere wäre ja „zu warm“. Das sind mir die Liebsten. Insofern ist es höchst sinnvoll, den angehenden Offizieren beizubringen, wie man die Ausrüstung, die man hat, sinnvoll nutzt, statt ins Lamentieren zu verfallen, was man doch alles braucht – weil man es ja beim KSK oder Blackwater gesehen hat…Achja: zumindest in der british army ist die Feldjacke die Oberbekleidung im Gefechtsdienst.
2. Der Führer vor Ort legt Anzug und Ausrüstung fest. Er wird in der Regel nicht festlegen, ob jemand eine lange Unterhose trägt oder den Kälteschutz, aber insbesondere was Schutzausrüstung angeht (und dazu gehört auch die Oberbekleidung, hier: Feldjacke) überlässt man das nicht dem Gusto des Einzelnen. Das gehört für mich zur Fürsorge. Insbesondere dann, wenn es warm ist, ist es allzu menschlich, die Ärmel hochzukrempeln, den Helm abzusetzen oder die Handschuhe auszuziehen. Aber genau dem ist entgegenzuwirken, denn Schutzausrüstung, die nicht getragen wird, ist nutzlos. Gleichwohl ist hier natürlich die Frage zu stellen: Was bringt es, sich an Schutzausstattung „tot zu tragen“, während der Gegner leichtfüßig um einen herumturnt. Aber das ist noch mal eine andere Frage.
3. Wenn (!) es ein Zweck des Marsches war, die Soldaten an das Tragen der entsprechenden Ausrüstung im Gefechtsdienst zu gewöhnen, ergibt es wenig Sinn, bestimmte Ausrüstungsgegenstände nicht zu tragen.
P.S. All das nur allgemein gesprochen, ich weiß nicht, was dort befohlen war und zu welchen Zweck. Ich weiß aber mit Gewissheit: Das OA-Btl gibt es nicht erst seit gestern Abend. Und was dort vermittelt wird, baldowern bestimmt nicht junge Leutnants bei einer Zigarre im Kaminzimmer aus, sondern das wird mit Sicherheit von weiter „oben“ kommen. Insofern endet die Ebene, die sich Fragen stellen muss, nicht beim Zug, sondern wohl um einiges darüber. Meine Vermutung „Haben wir schon immer so gemacht und es ist nie etwas nennenswertes passiert“. Warum hätte man dann dann auch etwas am Ablauf ändern sollen? Und dass es im Sommer warm bzw. heiß ist, dürfte auch nichts neues gewesen sein.
Mir stellen sich zwei Fragen:
1) In früheren Zeiten merkten Ausbilder (und oft auch Kameraden) recht gut, wann jemand an seine Leistungsgrenze kommt und nahmen ihn aus dem Rennen. Warum ist das hier nicht passiert? Im Rahmen der Sportausbilder-Lehrgänge wurde zumindest in früheren Zeiten auch recht gut vermittelt, wie man ein Feeling dafür bekommt, wer wann am Ende ist und wer sich nur anstellt. Gibt es das nicht mehr? Auch wurde gelehrt, über welche Trainingsmethoden Leistungssteigerung erreicht wird. Dauer-Schinderei mit Überhitzung unter allerlei Medikamenten gehört nun mal nicht dazu.
2) Warum lässt man in einer Grundausbildung (!!!) all diese Dopingstoffe zwecks Leistungssteigerung zu? In bestimmten späteren Verwendungen mag das ja in Ordnung sein, dann aber bitte professionell mit dem Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr abgestimmt und abgesegnet.
So ein wenig hört sich das an, als ob da im Hintergrund irgendein drittklassiger Möchtegern-Fitnesstrainer körperlich leistungsschwächeren Offiziersanwärtern mit illegalem Doping auf die Sprünge helfen wollte. Sowas kann bitter daneben gehen, wenn der „Dopingarzt“ keine Ahnung hat.
Nur zur Ergänzung: Wer die Rolle von Asthmaspray beim Doping/der Leistungssteigerung nicht kennt, möge einfach mal „Asthmaspray Doping“ in die Suchmaschine seiner Wahl eingeben.
Mit medizinischer Notwendigkeit hat ein verordnetes Asthmaspray gerade bei jungen Männern oft wenig zu tun.
1. Die Beschusshemmende Weste (Bundeswehr) wird nmK im Einsatz über der gesamten Bekleidung getragen, darausfolgend sind Taschen in der Bekleidung und Kleinausrüstung darin widersinnig.
2. Die Verwendung der „ausgemusterten“ Splitterschutzwesten als „Ausbildungsersatzmittel“ zeigt die „Sparsamkeit“ der Truppe.
3. In der vierten oder was auch immer Ausbildungswoche bereits damit anzufangen, ohne das ein entsprechender körperlicher Leistungsstand erreicht wurde, ist denke ich mehr als fraglich.
4. Die „alte Gewohnheit“ kein zusätzliches Trinkwasser, insbesondere bei den wohl zum Zeitpunkt des Ausbildungsunfalls herrschenden Temperaturen, mitzuführen oder mit- bzw vorführen zu lassen, dürfte nach einem Mittagessen, das wie üblich auch bei diesen Temperaturen und der anschließenden Ausbildung reichlich ausgefallen sein dürfte, statt es abends auszugeben, ist nicht der anschließenden Ausbildung gegenüber angemessen, mMn. – aber es gibt halt „alte Gewohnheiten“, schließlich will man ja auch „harte“ Soldaten und die dazu notwendigen Wasserkanister sind wohl auch heute noch gut verwahrt unter der Kontrolle des S4 des Ausbildungsbataillons. Ich erinnere hier in diesem Zusammenhang nur an die nahe an 100% Wochenmeldung über den Materialerhaltungszustand, die abzugeben ist. Was nicht ausgegeben wurde kann da dann nicht beschädigt werden. Aber das sind nur ein paar Überlegungen.
und noch mehr Vorschriften und Anweisungen für die Ausbildung widersprechen doch einem ganz deutlich – gesundem Menschenverstand. und wieso eine Feldjacke (alt Parka) und das im Sommer und das nach Weisungslage befohlen, und komme mir keiner damit die Feldbluse würde keinen ausreichenden Schutz bieten, da hätte man dann bei Einführung damals die Ärmelverstärkungen dran lassen sollen und die Schulterklappen weglassen sollen, aber das wollte ja ein bestimmter General nicht. Umso mehr geregelt wird, umso weniger wird es in der Zukunft Truppenführer aller Führungsebenen geben, und um so mehr „Wehrbeamte“ die gut mit den Vorschiften zurechtkommen und Vorgesetzten keine Probleme bereiten werden, aber auch kein Gefecht mehr gewinnen werden.
eines sehe ich immer deutlicher sorry aber einige haben den Einschlag nicht gehört und praktische Erfahrung und deren Umsetzung und das Vorleben dieser, scheint nicht mehr Sinn von irgendwas zu sein. aber wie gesagt nur ein paar Gedanken
@TW: Die WHO definiert einen BMI > 30 als starkes Übergewicht (Adipositas). Für OAs liegt laut bundeswehr.de die Grenze aktuell bei < 30.
@Sachlicher | 31. August 2017 – 23:48
Ich teile die eine oder andere Kritik von Ihnen und auch aus dem Bericht.
ABER viele angeblich „best practises“ sind Ansichtssache und der zuständige KpChef/BtlKdr entscheidet was in seiner Kompanie/in seinem Bataillon umzusetzen ist.
Darüber hinaus wissen wir nicht, was im Einzelfall zu den konkreten „Fehlentscheidungen“ geführt haben mag.
Ich als ZgFhr und auch als KpChef habe es mir eigentlich nicht nehmen lassen beim Eingewöhnungsmarsch IMMER selbst dabei zu sein. Und nicht als Marschüberwachung, sondern selbst marschierend und mit mindestens (!) so schwerer Ausrüstung wie die Soldaten.
Aber EINMAL war ich als ZgFhr auch nicht dabei. Warum? Weil ich gegen meine Einwände zum Tag der Infanterie abgeordnet worden war.
Und was ist natürlich genau an diesem Tag passiert? Ein Hitzschlag eines Soldaten mit folgendem Aufenthalt auf der Intensivstation (glücklicherweise allerdings ohne die dramatischen Folgen des aktuellen Falls).
Hatte ich damals einen Fehler gemacht? Natürlich nicht. Hat mein KpChef einen Fehler gemacht? Nein, denn auch die Abordnung eine jungen Lt/OLt zum Tag der Infanterie war ja einerseits befohlen und war andererseits ja auch zielführend. Hat der BtlKdr etwas falsch gemacht? Nein, das Btl als einzigen Verband ohne junge Lt/OLt vertreten zu lassen war natürlich abwegig.
Was will ich mit dieser wahren (!) Geschichte sagen?
Die reale Welt ist nicht immer so einfach, wie „das Lehrbuch“ so sagt.
Darüber hinaus ist „best practises“ kein absoluter Wert, sondern wird immer durch die zuständigen Vorgesetzten entschieden.
Und einen Hinweis auf die medizinischen Empfehlungen: BULL SHIT!
Da haben sich Fachleute nur auf eine „wie ist es am wenigstens belastend“ Lösung aus medizinischer Sicht zurück gezogen, die praktisch nicht zielführend ist. Theoretisch könnte jetzt natürlich die Truppenführung diese sogenannten „Beratung“ zurück weisen und zu einem abgewogenen Gesamtergebnis kommen, aber angesichts des vorliegenden Falles wir dieses Rückgrat wohl niemand aufweisen :(
@klabautermann | 01. September 2017 – 5:53
„…wann und wo eben die „Ausnahme von der Regel“ lagegerechter ist als die Beachtung der/aller Regel(n).“
Da bin ich mal bei Ihnen.
Die Tendenz zu undifferenzierten Vereinheitlichung und zum Einschränken regionaler und lokaler Entscheidungsspielräume ist erstens ein Verstoß gegen beste Führungstraditonen deutscher Landstreitkräfte und zweitens auch noch unzweckmäßig :(
Gerade in den OA-Btl ist das eine Pest.
Und wir sehen es ja jetzt schon wieder! Was ist das Ergebnis dieses Vorfalls (wohl gemerkt eines Vorfalls bei dem alle Seiten sagen „bisher gibt es keine plausible Erklärung, warum es solch dramatische Ergebnisse gab“): VEREINHEITLICHUNG :( Na toll…
@ThoDan | 01. September 2017 – 7:25
„Welche Gründe gäbe es dafür die Feldjacke bei diesem Wetter zu befehlen?“
Grundsätzlich ist die Feldjacke der beste querschnittlich vorhandene Ausrüstungsgegenstand für den Gefechtsdienst und das Wetter war auch nicht besonders ungewöhnlich. Warm, aber nicht heiß. Da war die Feldjacke m.E.n. immer noch die richtige Entscheidung (allerdings eigentlich ohne Splitterschutzweste! Dies allerdings nicht wegen der Temperatur, sondern wegen des Faktums „Eingewöhnungsmarsch“).
„Warum „muss“ das T-Shirt getragen werden?“
Weil die Feldjacke sonst unangenehm scheuert.
@klabautermann | 01. September 2017 – 9:01
„Leute, wir reden hier nicht von Einsatzausbildung.“
Inhaltlich (nicht formal) tun wir das DOCH! Grundausbildung ist immer im Heer immer „Einsatzausbildung“! Und für Offiziersanwärter in gleich noch wesentlich höherem Maße!!!
@Auslandsdiener | 01. September 2017 – 10:03
„Ärgern ist das einzige, was man schafft.“
Ja, leider :(
Und sich weiter vom obersten Ziel militärischer Ausbildung zu entfernen, nämlich von der Vorbereitung auf Auftragserfüllung unter widrigen Begleitumständen (Tod, Gefecht und Belastung…).
„„Es gibt keine Kausalkette“ – dieses kleine Detail wird wieder schön übergangen. KdoHeer konzentriert sich wieder mit der Macht der regelungsorientierten Stabsoffiziere auf einzelne Facetten und schiebt Einzelaspekte in den Mittelpunkt, die nicht sachdienlich sind.“
Volltreffer.
„Schön, dass die Heeresführung nachweisen kann, dass jemand im eigenen Beritt etwas falsch gemacht hat und man die Ausbildung noch weiter einengen kann.“
Ja und damit allen schadet: den Ausbildern, die sicherlich selbst genug mit dem Fakt zu kämpfen haben, dass einer ihrer Schutzbefohlenen gestorben ist. Alle zukünftigen Soldaten, die jetzt wieder mal ein Stück schlechter ausgebildet werden. Und dem Ansehen der Bw in der Öffentlichkeit, das geschädigt wird ohne, dass es in diesem Fall notwendig gewesen wäre.
@H.L. | 01. September 2017 – 10:12
„Das Tragen der Feldjacke erachte ich bei wärmeren Witterungen durchaus als angenehmer, zumindest handhaben wir das in der Infanterie so. Zum einen, weil sie lockerer sitzt und durch die Reißverschlüsse unter den Achseln/ an der Brustwand zusätzlich für Belüftung sorgen kann. Darüber hinaus bietet sie aufgrund der Taschen sowie des reißfesteren Materials einen höheren Einsatzwert beim Gefechtsdienst als die Feldbluse, die im Gefechtsdienst m.M.n. nichts verloren hat.“
JA! Treffer! Aber man muss ja Fachleuten nicht zuhören ;)
klabautermann | 01. September 2017 – 9:01
Karl Mohr | 01. September 2017 – 9:09
Ich musste bei dem Bericht an einen Vortrag des Inspizient für Offizierausbildung im Heer denken, bei dem teilweise hart mit Ausbildern (fehlende Vorschriftenkenntnis, mangelnde persönliche Vorbereitung) und deren Vorgesetzten (fehlende Zielvorgaben, mangelnde oder falsche Dienstaufsicht) ins Gericht gegangen wurde.
Ich bezweifle, dass die gewählten Maßnahmen und Methoden wie „Schutzweste, Liegestützen und „erzieherischen“ Zusatzstrecken wg. fehlender Ausrüstung bei dieser Wetterlage“ in Anbetracht der geringen Ausbildungshöhe der Ausbildungsgruppe das Ergebnis eines durchdachten und an den Stand der Soldaten angepassten Ausbildungsplans waren.
@all
Sehr interessant ist übrigens die hier schon von mehreren Seiten geäußerte deutliche Kritik an der parallel zur Ausbildung statt findenden TE-Besprechung.
Nun bin ich auch der Meinung, dass dies parallel zur konkreten Ausbildung „Eingewöhnungsmarsch“ aus psychologischen Gründen für die vermutlich erstmals im Gelände „belasteten“ Soldaten nicht zweckmäßig war.
ABER natürlich MÜSSEN in der „neuen vdL-Welt“ der SAZV grundsätzlich Besprechungen parallel zur Ausbildung statt finden. Dass lassen die engen Zeitkonstrukte gar nicht mehr anders zu!
Und das gleiche gilt übrigens auch für den hier so scharf kritisierten Urlaub!
Unter vdL treten militärische Argumente grundsätzlich gegenüber tatsächlichen oder empfundenen Persönlichkeitsrechten und/oder Vereinbarkeit von Familie und Dienst und/oder anderen Gründen zurück.
Auch nur zu versuchen einen Jahresurlaub eines Familienvaters in den Sommerferien seiner Kinder mit Verweis auf einen Eingwöhnungsmarsch abzulehnen würde im Ministerbüro (denn genau dort landen die Emails à la „liebe Uschi“ heute!!!) mit einem Lachen quittiert werden.
Oder eher nicht mit einem Lachen, sondern mit bösen „Hinweisen“.
Es sollten sich hier mal einige überlegen, ob sie lieber in der „alten Welt“ argumentieren, da ging gute Ausbildung und gute Menschenführung vor nahezu allem oder in der „neuen Welt“, da geht pünktlicher Dienstsschluss vor nahezu allem.
@T.W.
“ Es ist eine Frage der Bewertung, ob ein BMI von über 30 als stark übergewichtig angesehen wird. “
Ich bin kein Fachmann. Deswegen habe ich mich vorher im Internet schlau gemacht. Dort wurde ein BMI bis 30 mit „Übergewicht“ bezeichnet. Darüber mit „Adipositas“. Wenn der BMI Wert von 31 stimmen sollte haette der junge Mann Adipositas gehabt. Das muss man doch sagen dürfen. Und eventuell haette ja ein 90/5 mit dem Tenor“Marscherleichterung“ den Rekruten vor Ueberlastung geschuetzt.
@ Sommerbiwak | 01. September 2017 – 11:05
„SpliSchu unter Parka ist selten dämlich für Belüftung.“
Mit dieser Aussage stellen Sie ja gleich das neue Bekleidungskonzept um, bei dem die Weichballistik getrennt von der Hartballistik z.B. unter der Feldjacke getragen werden kann/soll.
Ich bin aber in einem Punkt einer Meinung. Bei einem Eingewöhnungsmarsch (ei wärmeren Temperaturen) muss nicht unbedingt die SpliSchu getragen werden.
Aber hier kann ich auch Koffer, 08/15 etc. Recht geben. Auftragstaktik, selbständiges Denken und Handeln…. ganz böses Ding in der heutigen Bw.
@Koffer
„Inhaltlich (nicht formal) tun wir das DOCH! Grundausbildung ist immer im Heer immer „Einsatzausbildung“! Und für Offiziersanwärter in gleich noch wesentlich höherem Maße!!!“
Tja, und genau da scheint mir der Hase im Pfeffer zu liegen, denn das ist ein rein „ideologisches“, fast schon dogmatisches Argument, das im Bereich moderner, professioneller Grundausbildung für den Beruf des Soldaten eben zum Entstehen von solchen Fehlerkaskaden in „verheerender“ Weise beitragen kann – sie verzeihen das kleine Wortspiel.
„Verheeren“ darf das Heer seine Rekruten gerne nach der Grundausbildung, aber bitte besser nicht ab Tag 1 und auch nicht ab Woche 2.
08/15 im Kriege sollte man besser nicht als 08/15 in der Kaserne versuchen zu „simulieren“ im Bereich der allgemein militärischen Grundausbildung. Da liegt der Level of Ambition meiner Meinung nach mehr als 1 Latte zu hoch.
@Pete
„… Wenn der BMI Wert von 31 stimmen sollte haette der junge Mann Adipositas gehabt. Das muss man doch sagen dürfen. …“
Exakt, aber als „Nicht Tauglich“ bewerten und nämlich gar NICHT erst einstellen.
Mein Fazit A: Man benutzt die Feldjacke ehemals Parka weil die Feldbluse nur als Kasernenbekleidung taugt.
Der State of the Art zur Schutzweste(?) ist AFAIK ein sog. Tactical Shirt.
Pit Zips sind was feines, ist mir sehr bekannt ersetzt keine leichtere, Atmungsaktive Bekleidung.
Splitterschutzweste als Ersatz für die Schutzweste(?) widerspricht Train as you fight, ist anscheinend mal wieder „Sparsamkeit“ o.ä. zum Selbstzweck geworden.
Fazit B: Chef in Urlaub, Zugführer auf Besprechung sind nicht wirklich ein Problem, wenn der der stellv. Zugführer die befohlene Anzugsordnung möglicherweise nicht änderte weil „Befehl“, sind welche .
Ist Einheitlichkeit zum Selbstzweck geworden oder dient es als Notmittel gegen andere Probleme? (Pride of Unit, Unit Cohäsion?)
@Pete | 01. September 2017 – 14:44
„Wenn der BMI Wert von 31 stimmen sollte haette der junge Mann Adipositas gehabt. Das muss man doch sagen dürfen. Und eventuell haette ja ein 90/5 mit dem Tenor“Marscherleichterung“ den Rekruten vor Ueberlastung geschuetzt.“
Oder eventuelle hätte wäre ja auch ein anderer Beruf für diesen jungen Mann der richtige gewesen?!
@MA | 01. September 2017 – 14:45
„Mit dieser Aussage stellen Sie ja gleich das neue Bekleidungskonzept um, bei dem die Weichballistik getrennt von der Hartballistik z.B. unter der Feldjacke getragen werden kann/soll.“
+1
@klabautermann | 01. September 2017 – 14:52
„Tja, und genau da scheint mir der Hase im Pfeffer zu liegen, denn das ist ein rein „ideologisches“, fast schon dogmatisches Argument,“
Ich verstehe Ihren Ansatz, der zu möglichst differenzierten Antworten kommen möchte.
Aber dafür ist nun einmal bei so elementaren Fragen wir der Grundausbildung für Offiziere des Heeres kein Platz.
Grundausbildung IST Einsatzausbildung im elementarsten Sinne. Und erst recht für Offizieranwärter.
Damit sind natürlich differenzierte Antworten im täglichen Dienst nicht ausgeschlossen (bzw. sollten sie nicht sein, aber durch die Verschulung sind sie es nach willen der militärischen Führung im Heer derzeit leider), aber der Ausgangspunkt der Überlegungen muss immer die grundlegende Aufgabe von Heeresoffizeren sein: die Befähigung zur Führung von Soldaten im Gefecht oder unter Gefechtsbedingungen.
„08/15 im Kriege sollte man besser nicht als 08/15 in der Kaserne versuchen zu „simulieren“ im Bereich der allgemein militärischen Grundausbildung. Da liegt der Level of Ambition meiner Meinung nach mehr als 1 Latte zu hoch.“
Das wurde ja auch gar nicht versucht! Kriegsnah wäre in etwa 150% mehr Leistung gewesen!
Wir wollen nochmals klar stellen: unabhängig von mehren kleinen Fehlern (die möglicherweise (!) zu einem dramatischen Ergebnis beigetragen haben mögen), war NICHTS was an diesem Tag gelaufen ist (zumindest so wie es bisher berichtet wurde) SCHLIMM, besonders ANSTRENGEND oder besonders FORDERN.
Es ging einige wenige Kilometer (selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kilometer) mit wenig (!) Ausrüstung (zwar mehr als für einen ersten Marsch optimal, aber um ca. 20kg weniger als Standard und 25kg weniger als Gefecht!!!) und mit geringer Zusatzbelastung (ein paar Liegestütze sind noch keine Belastung und bei anfangs kühlen und später gerade mal warmen Bedingungen!
Nochmals: aus der Ferne glaube ich auch nicht, dass da alles „mustergültig“ gelaufen ist, aber ich habe nichts gelesen, was mich als Vorgesetzten dramatisch alarmiert hätte (also oberhalb der schwelle „Belehrung/Weiterbildung/ggf. Rüffel“) und/oder was nicht möglicherweise durch die Umständen notwendig gewesen sein mag.
@Koffer
„auf einen Eingwöhnungsmarsch abzulehnen würde im Ministerbüro (denn genau dort landen die Emails à la „liebe Uschi“ heute!!!) mit einem Lachen quittiert werden.“
Ja, und mit der Frage was die Einheit im Ernstfall macht, wenn der Vorgesetzte ausfällt.
Die Begründung sein Vertreter ist noch nicht soweit, wäre etwas anderes.