Luftwaffe beim G20-Gipfel: Combat Air Patrol rund um Hamburg (Update)
Während des G20-Gipfels in Hamburg hat die Bundeswehr zeitweise den Luftraum über dem Veranstaltungsort mit einem so genannten Luftüberwachungseinsatz gesichert. Am (gestrigen) Freitag habe es eine solche Combat Air Patrol mit Eurofightern und einem Tankflugzeug gegeben, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von Augen geradeaus!.
(Update: Die erste offizielle Auskunft am Freitagabend lautete, dass dies so erstmals bei einem solchen Großereignis der Fall war. Das scheint offensichtlich so nicht richtig, wie u.a. auch aus den Kommentaren hier hervorgeht. Deshalb der Kenntnisstand: Es gab eine solche Combat Air Patrol bei G20, aber auch schon bei früheren Großereignissen in Deutschland.)
Ein Luftüberwachungseinsatz (hier bei Wikipedia erklärt) bedeutet, dass die Kampfjets zur Sicherung des Luftraums nicht erst im Alarmfall aufsteigen, sondern über oder nahe zum Zielgebiet kreisen.
Bei dem Gipfel in Hamburg entschloss sich die Luftwaffe offensichtlich zu dem Schritt, weil die Anflugzeiten von den Fliegerhorsten Laage bei Rostock oder Wittmund in Ostfriesland die Anflugzeit vom Fliegerhorst Laage bei Rostock* im Ernstfall zu lang gewesen wären. Die Maschinen sollten das Flugbeschränkungsgebiet über Hamburg gegen mögliche Angriffe aus der Luft, zum Beispiel mit Kleinflugzeugen, aber auch einer entführten Passagiermaschine, absichern.
Die Combat Air Patrol konzentrierte sich offensichtlich auf den Abend, als die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten, darunter US-Präsident Donald Trump und der russische Präsident Wladimir Putin, zeitgleich in der Elbphilharmonie einem Konzert lauschten.
Für einen solchen Einsatz ist allerdings auch sinnvoll, ein Tankflugzeug vorzuhalten, mit dem die Kampfjets in der Luft aufgetankt werden und so länger über dem Zielgebiet kreisen können. Am Freitag hatte die Luftwaffe zusätzlich zu den zwei Eurofighter-Abfangjägern einen Airbus A310 MRTT (Multirole Transport Tanker, Mehrrollen Transport- und Tankflugzeug) mit dem Rufzeichen COBO 32 bereitgestellt, der über Schleswig-Holstein kreiste und bei Bedarf Treibstoff an die Kampfflugzeuge abgab.
Der Einsatz der Bundeswehr zur Überwachung und Sicherung des Luftraums ist im Vergleich zu einem Einsatz der Streitkräfte im Inland am Boden rechtlich weit weniger problematisch. Die Luftwaffe hat das Air Policing, die Sicherung des Luftraums, als ständige Aufgabe übernommen, weil die Polizei nicht über Mittel zur Flugabwehr und Kampfflugzeuge verfügt.
* Korrektur der missverständlichen Formulierung. Die Maschinen wurden nur in Laage bereit gehalten.
(Auch hier die dringende Bitte: Der G20-Gipfel selbst und die Ausschreitungen/Auseinandersetzungen drumrum sind nicht Thema dieses Blogs. Dafür gibt es genügend andere Möglichkeiten zur Debatte.)
(Archivbild 2009: Luftbetankung Eurofighter mit einem Airbus A310 MRTT – Bundeswehr/Ingo Bicker; Karte: ADS-B Exchange)
@TW
Ist bei weitem nicht das erste Mal!
Und auch hier zu gibt’s immer einen Antrag auf Amtshilfe!.
@Schorsch
Ok, wenn Sie mehr wissen als die Luftwaffensprecher, lassen Sie uns an Ihren Kenntnissen teilhaben. „Bei weitem nicht das erste Mal“ bedeutet, dass schon mehrfach, nennen Sie einfach nur die wichtigsten Ereignisse. Danke.
„rechtlich weit weniger problematisch“ …bis ein entführter Airliner im Anflug ist…
Aber das ist ja rechtlich auch geklärt. Nur ethisch nicht.
@Wise Guy | 08. Juli 2017 – 9:31
„„rechtlich weit weniger problematisch“ …bis ein entführter Airliner im Anflug ist…
Aber das ist ja rechtlich auch geklärt. Nur ethisch nicht.“
Wieso? Gerade ethisch ist es ja geklärt (der Pilot kann machen, was ihm sein Gewissen sagt), rechtlich ist das etwas kniffliger…
@T.Wiegold
„weil die Anflugzeiten von den Fliegerhorsten Laage bei Rostock oder Wittmund in Ostfriesland im Ernstfall zu lang gewesen wären.“
Kam das so vom Lw-Sprecher oder ist das Ihre Zusammenfassung?
1. Von Wittmund fliegt gar nichts, weil Wittmund derzeit geschlossen ist und deswegen die QRA(I) nicht in Wittmund sein kann. Das erklärt dann wohl auch, warum in diesem Zuammenhang von Laage gesprochen wird. Ist ja nicht wirklich ständiger QRA(I)-Standort.
2. Es sind weniger die Anflugzeiten, hier geben sich Wittmund, Laage und Tanker-Track bezogen auf Hamburg praktisch nichts. Es geht vielmehr um die Scramble-Zeit: Steht die QRA(I) am Boden, gehen beim üblichen 15-Min-Status worst case eben genau diese 15 Minuten verloren, bis die Flieger Richtung Hamburg losfliegen können.
3. Es ist ganz sicher nicht das 1. Mal, dass die QRA(I) vorsichtshalber / temporär in der Luft war. Gab es AFAIK zuletzt beim Obama-Besuch in Hannover 2016. Google-Suche „Einsätze der Alarmrotten der Bundeswehr bleiben auf hohem Niveau“
@Udo
wg. Wittmund: Da haben Sie recht, das ist meine Zusammenfassung und ist missverständlich. Habe ich korrigiert.
Was CAP angeht: Unter der von Ihnen genannten Überschrift finde ich zwar Meldungen, die auch den Einsatz der Luftwaffe beim Obama-Besuch 2016 erwähnen. Aber von CAP steht da nun gar nichts drin.
@all
So, da nun hier (und anderswo) behauptet wird, das sei Unsinn, was da oben steht: Ich warte noch auf die Information, mit Beleg, wo es bereits CAP – in dieser Form, längerfristig und auch mit Tanker – zum Schutz von Großereignissen gab. Die generischen „ist doch gar nicht das erste Mal“-Aussagen bitte lassen und konkret werden.
Zum Thema „Nicht das erste Mal“: Bei den Trauerfeierlichkeiten für Altkanzler Kohl in Strasburg und Speyer kreisten kürzlich auch 2 EF aus Neuburg im Luftraum über Ulm. Hab den Artikel grad nicht zur Hand.
Der Hausherr wird vermutlich lange auf Belege dafür warten müssen, dass es solch eine CAP über Deutschland schon einmal gegeben hat.
Warum ? Nun, weil gestern Abend zum ersten Male die G20+ auf ca. 150 m² in einer Mausefalle mit Namen Elbphilharmonie mitten in einer deutschen Millionenstadt beieinander saßen.
Im Falle eines GAA (Größter Anzunehmender Anschlag) mußte eben sichergestellt sein, dass die Reaktionszeit der „Air Policing Authority“ so nah wie möglich bei NULL lag.
Das gllt imho im übrigen auch für die 3 Radpanzer, die angeblich aus „Platzgründen“ näher an den Tagungsort verlegt worden sind. Auch hier letztendlich eine Maßnahme zur Reaktionszeitminimierung. Und natürlich werden darüber keinerlei Einzelheiten veröffentlicht, denn – wie sagte TdM einmal – man will ja die „Bevölkerung nict verunsichern“…oder so ähnlich.
@Klabautermann
Sehe das im Prinzip ebenso.
Nur bei den Fuchs-Transportpanzern ein Hinweis: Die wurden sogar noch ein kleines Stück weiter weg von der Innenstadt geparkt, und da standen sie gestern; also nach Bundeswehr-Angaben eben nicht näher am Tagungsort.
@T.W.
Na ja, wo sind denn die Feldjäger untergebracht in HH ?
Im GAA-Falle wäre die Reaktionszeit der BW in Sachen robuste, geschützte, hilfspolizeiliche „Verkehrsregelung“ ja wohl auch zu betrachten ?
@T.Wiegold
„Aber von CAP steht da nun gar nichts drin.“
Ja, aber das ergibt sich schlüssig aus ‚ist in der Luft‘.
Die QRA(I) muss in irgendeinem Luftraum auf ihren tatsächlichen Einsatz warten. Und egal, wie sie das macht (Dreiecke, Kreise oder Rechtecke, 10 oder 50 NM-Legs (Abstand zwischen den Wendepunkten), über oder neben dem zu schützenden Bereich), ist es immer Combat Air Patrol (=CAP).
Einsatz gegen konkretes Luftziel: Intercept (vereinfacht)
Einsatz ohne konkretes Luftziel: CAP
Das Wort „Unsinn“ finde ich nicht in den Kommentaren. Ich finde allerdings weitere Ungenauigkeiten:
„Die Luftwaffe hat das Air Policing, die Sicherung des Luftraums, als ständige Aufgabe übernommen, weil die Polizei nicht über Mittel zur Flugabwehr und Kampfflugzeuge verfügt.“
1. Grundsätzlich hat die NATO das Air Policing über Deutschland übernommen, nicht die Luftwaffe. Diese stellt nur die dafür erforderlichen Kräfte (Lfz, CRC-/Gefechtsstandanteile).
Die Frage ist nun, ob die NATO-QRA(I) unter NATO-Kontrolle im CAP war, ob die NATO-QRA(I) von DEU für dieses CAP von der NATO zurückgefordert war (RTOA) und von DEU geführt wurde oder ob DEU eine nationale QRA(I) parallel zur NATO-QRA(I) eingesetzt hat. Ihre o.a. Aussage impliziert eine der beiden letztgenannten Optionen.
2. Die Polizei verfügt sehr wohl auch über „Mittel zur Flugabwehr“; ein Mittel wäre z.B. ganz banal eine Pistole oder ein Gewehr, mit der/dem man aus einem Polizei-Hubschrauber heraus kleine, langsame und tief fliegende Luftziele (u.a. Drohnen) sehr nachdrücklich zur Landung zwingen / beschießen kann. Für die QRA(I) sind solche Ziele aus offensichtlichen Gründen nicht geeignet.
Das muss bei der Sicherung des Luftraumes anlässlich solcher Ereignisse berücksichtigt werden und wird es Gott sei Dank auch.
ob es zu einem friedlichen un ruhigen Gipfel beiträgt wenn alle paar minuten Kampfflugzeuge über einen hinweg rauschen wage ich zu bezweifeln.
Und natürlich die frage gegen wen. Das würde darauf hinaus laufen das irgendwehr seinen elektro modelflugzeug startet und sofort die alarmrotte austeigt.
Und es heißt die Polizei hat die möglichkeiten nicht. Die BW sitzt immenoch auf der Trace 1 des EF. Mal dumm und naiv gefragt. Warum werden die dinger nicht Blau lackiert, Polizei dran geschrieben und der Polizei unterstellt? Das ganze Personal samt Wartung technik und der ganze Rattenschwanz der da so dranne hängt bleibt genau da wo er jetzt ist, nur dass die Flugzeuge Blau sind und das ganze als Alarmrotten als Polizei eingestuft wird und vom innenministerium bezahlt wird.
Bei der küstenwache fährt ja auch die Bundespolizei und nicht die BW.
@ T.W.
Material fährt selten alleine durch die Gegend, bei dem Platz kann es sich auch um Personal gehandelt haben. Unterkunftskapazitäten etc.
Und was Entfernung angeht: Weiter weg kann bei besserer „verkehrstechnischer“ Anbindung durchaus „näher“ dran sein (bezogen auf Fahrzeit).
Beide sind jedoch persönliche Vermutungen ohne Anspruch auf Richtigkeit.
@Dante: Niemand ist „alle paar Minuten über den Tagungsort gerauscht“.
Die Eurofighter waren über Stunden sehr deutlich in einer Warteschleife im Bereich Cuxhaven zu sehen (über die einschlägigen Flugradarseiten“).
Neben der Luftwaffe war die Deutsche Marine ebenfalls mit „Sea Lynx“-Bordhubschraubern im Luftraum über dem Veranstaltungsort für Evakuierungszwecke sowie zum Transport von Polizisten im Einsatz. https://twitter.com/GeorgAlbrecht1/status/883093205977362433
Zudem soll der Zerstörer USS Laboon, welcher sich in Marinestützpunkt Wilhelmshaven aufhält, den Luftraum über Norddeutschland überwachen und im Falle einer Bedrohung abzusichern.
@T.W.
2006 wurden während der Fußball-WM CAPs in der unmittelbaren Nähe zu den Stadien eingerichtet. Besetzt jeweils mit 2 F4-F und US Tankflugzeugen.
@ T. Wiegold
Ein anderes Beispiel ist der Papst-Besuch 2011.
Und woher wir das so genau wissen?
Also ich für meine Person habe selber im Flugzeug gesessen…
Gern geschehen…
@SAS
Danke für die Info. Hat sich halt jemand geirrt, als ich die offizielle Auskunft bekam, dass CAP plus Tanker bislang nicht vorgekommen sind… Ändere das oben später (kann grad nicht).
@TW
Sorry, war heut offline.
NATO-Gipfel in Straßburg ist auch ein lange zurückliegendes Ereignis.
CAP mit EUFI und F-4F.
@Udo
Bei Amtshilfe ist die QRA unter nationaler Kontrolle und nicht unter NATO Befehl. Das NLFZ SiLuRa in Kalkar übernimmt dann vom CAOC.
Naja , die frage war ja eigendlich warum die Überwachung des deuschen luftraumes nicht der polizei übergeben wird.
Die Flugzeuge sind da, die besatzung ist da. Und in letzter konsequenz hätte ja rein rechtlich die Bw ansich ausserhalb des Ferteidigungsfalles ansich bewaffnet dort nicht zu suchen.
@Dante | 09. Juli 2017 – 11:55
„Naja , die frage war ja eigendlich warum die Überwachung des deuschen luftraumes nicht der polizei übergeben wird.“
Das wäre sowohl aus rechtliche, wie auch aus ressourcentechnischen Gründen äußerst schwierig.
Völkerrechtlich ist für den Schutz des Luftraum zunächst einmal die Streitkräfte zuständig. Lediglich bei rein polizeilichen Lagen käme die Polizei ins Spiel. Diese aber hat andere Regeln zum Einsatz von Gewalt als Streitkräfte.
Selbst wenn man diese beiden (durchaus kniffligen) Problemfelder lösen würde, würde sich die Fragen nach den Ressourcen stellen. Die Bundespolizei müsste hunderte Millionen für den Kauf, die Ausbildung und auch für den Bau der Wartungsressourcen ausgeben.
Wenn man das aber alles bei der Bundeswehr machen lassen würde, dann stellt sich dann die Frage, warum man nicht weiterhin gleich alles die Bw machen lässt.
Der offizielle Facebook-Account der Bundeswehr hat heute vermeldet, dass noch weitere Kräfte im Einsatz gewesen sind:
– ca. 130 SanKr zur sanitätsdienstlichen Versorgung von Polizei und anderen Organisationen
– RSU-Kräfte zur Sicherung des Bundeswehrkrankenhauses
– zwei Unterwasserdrohnen der Einsatzflottille 1
– mehrere Veterinäre und ein Hufbeschlagschmied des Einsatz- und Ausbildungszentrums für Tragtierwesen
[Wie z.T. hier schon länger vermeldet, z.B. die Unterwasserdrohnen. T.W.]
Sorry, das ist falsch.
Einen solchen Einsatz der Luftwaffe gab es bereits 2007 beim G 8-Gipfel in Heiligendamm.
Ich war dienstlich dabei.
@Koffer | 09. Juli 2017 – 18:21
„Völkerrechtlich ist für den Schutz des Luftraum zunächst einmal die Streitkräfte zuständig.“
Na ja, nur wenn es um militärische Flugzeuge / Bedrohungen geht. Bei zivilen sind die Polizeien zuständig – und die werden bei uns durch die Bundeswehr auf der Grundlage von Amtshilfeersuchen unterstützt.
@BeLo
So in etwa meinte ich dass auch.
Ausbildung, Flugzeuge,Piloten wartung ect stellt die LW nur das die Flugzeuge in zivil der Bundespolizei unterstellt sind und die von der BW ausgebildeten Piloten rechtlich Polizisten sind die außerhalb des Kriegfalles Air Policing fliegen. Da es sich um die gleichen Leute handelt und das Geld lediglich aus einer anderen Ecke kommt dürfte dass nicht einen cent mehr kosten.
Im übrigen haben die Amis das im sinne von Heimatschutz jahrzehtelang gemacht.
@BeLo | 10. Juli 2017 – 9:31
„ja, nur wenn es um militärische Flugzeuge / Bedrohungen geht. Bei zivilen sind die Polizeien zuständig“
Das ist völkerrechtlich so nicht ganz korrekt. Der Schutz des Luftraums und die Aufrechterhaltung staatlicher Souveränität ist zunächst umfassend Aufgabe der Streitkräfte. Erst in zweiter Stufe werden polizeiliche Aufgabe sozusagen „abgezweigt“…
@Dante | 10. Juli 2017 – 12:46
„Ausbildung, Flugzeuge,Piloten wartung ect stellt die LW nur das die Flugzeuge in zivil der Bundespolizei unterstellt sind und die von der BW ausgebildeten Piloten rechtlich Polizisten sind die außerhalb des Kriegfalles Air Policing fliegen.“
Das ist laufbahn- und dienstrechtlich mehr als nur schwierig. Und bei zudem ist die Wahrnehmung von Air Policing völkerrechtlich und zudem NATO Aufgabe auch nicht ohne weiteres an die Polizei deligierbar.
Zudem dürften Polizisten aufgrund der engen Verhältnismäßigkeit im Regelfall nicht auf Waffen mit militärischer Vernichtungskraft zurück greifen.
„Im übrigen haben die Amis das im sinne von Heimatschutz jahrzehtelang gemacht.“
Wo soll das bitte geschehen sein?! Diese Behauptung halte ich für rechtlich und faktisch mehr als nur gewagt und hätte hierfür bitte einen Beleg.
@Koffer
Beleg muss ich suchen.
Ich glaube aber gelesen zu haben dass die Homeland sekurity in den 50 und 60 jahren in der Hochphase des kalten krieges tatsächlich jagtstaffeln unabhängig von der airforce hatten.
@Dante
Im Zusammenhang mit Homeland Security kann ich mir eigentlich nur vorstellen daß Sie die Civil Air Patrol meinen. Jene durfte zwar im WWII ASW Aufgaben übernehmen, seit 1.Juli 1946 gibt es aber das Public Law 79-476, daß jeden weiteren Kampfeinsatz entgegensteht. Insofern hatte die CAP bereits in den 50er und 60er Jahren gar nicht mehr die Flugzeuge für die von ihnen angedachten Aufgaben.
https://en.wikipedia.org/wiki/Civil_Air_Patrol
@Dante | 11. Juli 2017 – 12:40
„Ich glaube aber gelesen zu haben dass die Homeland sekurity in den 50 und 60 jahren in der Hochphase des kalten krieges tatsächlich jagtstaffeln unabhängig von der airforce hatten.“
Ich will das nicht vollkommen ausschließen (immerhin war bei uns der BGS bis Mitte der 90er-Jahre auch deutlich stärker bewaffnet und wäre im V-Fall rechtlich „militarisiert“ worden).
Aber insgesamt halte ich das doch eher für unwahrscheinlich. Zum einen, weil „Homeland Security“, so wie wir es heute kennen, erst 2001 geschaffen wurde, zum anderen weil die amerikanischen Bundesstaaten mit den „National Guards“ relativ flexibel einsetzbare, militärische Kräfte hat.
@ Koffer | 11. Juli 2017 – 18:22:
Die Angehörigen des BGS hatten Kombattantenstatus. Bis wann hab ich vergessen.
Hans Schommer
https://studlib.de/3227/recht/kombattantenstatus_bundesgrenzschutz
zum Nachlesen und -verstehen.
„Die Verleihung des Kombattantenstatus an den Bundesgrenzschutz im Jahr 1965 war nach der Teilüberführung des Personals in die Bundeswehr 1956 der nächste wichtige Meilenstein in der Entwicklung des Bundesgrenzschutzes. … Der Einsatz an der innerdeutschen Grenze brachte für den Bundesgrenzschutz das Risiko mit sich, in Kampfhandlungen mit sowjetzonalen [damalige Tonlität] Sicherheitskräften verwickelt zu werden. …“. – 11. Juli 1965 Inkrafttreten des BGS-Ergänzungsgesetzes (BGSErgG) -.
Diese Zuordnung bestand bis Auflösung des BGS zum 01. Juli 2005, dann Bundespolizei.
Reminiszenz, der Diensteid des BGS:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!“
@Hans Schommer | 11. Juli 2017 – 19:48
„Die Angehörigen des BGS hatten Kombattantenstatus. Bis wann hab ich vergessen.“
Bis 1994. Aber das hatte ich ja bereits geschrieben! Hier mein ursprüngliche Aussage: „immerhin war bei uns der BGS bis Mitte der 90er-Jahre auch deutlich stärker bewaffnet und wäre im V-Fall rechtlich „militarisiert“ worden“
Und hier der Beleg aus dem BGSG a.F.
§ 64 BGSG – Kombattantenstatus
(1) Mit dem Beginn eines bewaffneten Konflikts sind die Grenzschutzkommandos, die Verbände und Einheiten des Bundesgrenzschutzes sowie die Grenzschutzschule Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland.
@ Dante:
Sie meinen aber nicht die Geschwader der „Air National Guard“ oder der „Air Force Reserve“? Die gibt es bis zum heutigen Tage und erhalten sogar modernstes Material wie die F-22, wenn auch nur in sehr überschaubarer Anzahl.
@Koffer@all
Es ging schlicht um ein Bild das ich glaube in einem von meinen Fluzeuglexika die ich mir vor Jahrzehnten als Jugendlicher gekauft habe gesehen habe. Ging in die Richtung Sambre jäger oder dinge die in dem Zeitalter dort durch die gegend geflogen sind. Und in dem Subtext stand halt sowas wie Zivielverteidigung dran. Villeicht habe ich es aber auch einfach nur geträumt. Schulterzuck.
Koffer | 11. Juli 2017 – 20:17
Danke für die Info – diese Formalie kannte ich gar nicht.
Hans Schommer