Entwürdigende Vorfälle in Pfullendorf: Auch Bundeswehr-intern kein Beleg
Nach den Vorfällen am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf, die Anfang des Jahres als Skandal die Öffentlichkeit erreichten und eine Folge von ministeriellen Aktionen in Gang setzten, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft bereits vor zwei Wochen die Vorwürfe deutlich herabgestuft: Von Verstößen gegen die Achtung der Menschenwürde, der sexuellen Selbstbestimmung und des Schamgefühls könne zumindest im strafrechtlichen Sinne keine Rede sein, hatten die Strafverfolger in Hechingen im Mai öffentlich erklärt.
Jetzt wurde die Mitte Mai ergangene Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Detail bekannt – und daraus lässt sich ablesen, dass die Ermittlungsbehörde dem Verteidigungsministerium eine gewisse Mitschuld an einer falschen öffentlichen Wahrnehmung zuweist. Die Vorwürfe sind, so stellen die Staatsanwälte fest, nicht nur strafrechtlich nicht relevant (was ja immer noch bedeuten könnte, dass die disziplinarisch geahndet werden müssten), sondern auch offensichtlich nicht korrekt – oder vom Ministerium nicht korrekt dargestellt worden.
Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Hechingen, Aktenzeichen 22 AR 20/17, listet auf 13 Seiten den Ablauf der Vorermittlungen auf. Die Strafverfolger wurden zwar zunächst aufgrund der Medienberichterstattung vor allem bei Spiegel Online tätig, stützten sich aber auch auf die eigenen Meldungen der Bundeswehr – zuerst auf die auch hier zitierte umfangreiche Stellungnahme auf der Webseite der Bundeswehr (genauer: des Deutschen Heeres) und legte eine Akte an, obwohl die Bundeswehr in diesem Fall keine Anzeige erstattete:
Hinsichtlich der angeblichen sadistischen und sexuell motivierten Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung hat die Bundeswehr der Staatsanwaltschaft Hechingen hingegen keine Anzeige vorgelegt. Da die Bundeswehr auf ihrer eigenen Webseite „bundeswehr.de“ am 27.01.2017 allerdings darüber berichtet hatte, dass Anteile der sanitätsdienstlichen „Combat First Responder“-Ausbildung im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf hinsichtlich des Gebotes zur Achtung der Würde des Menschen, der sexuellen Selbstbestimmung und des Schamgefühls unangemessen gewesen seien und die Bundesministerin der Verteidigung am 27.01.2017 in einem Fernsehinterview erklärt hatte, „die Vorgänge in Pfullendorf sind abstoßend und sie sind widerwärtig“, wurde der vorliegende AR-Vorgang [Allgemeines Register, T.W.] angelegt zur Prüfung, ob auch bezüglich der Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung ein Anfangsverdacht für ein verfolgbares strafbares Verhalten besteht.
Die Staatsanwälte listen dann die Vorwürfe noch mal im Detail auf, wie sie auch in Berichten des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages erwähnt wurden (und in wesentlichen Teilen hier nachzulesen sind). Allerdings, so heißt es in der Verfügung, habe die Soldatin, die mit ihren Beschwerden über die Vorfälle die ministerielle Befassung ausgelöst hatte, bei einer späteren Vernehmung die Vorwürfe abgeschwächt; so habe sie mit dem Wort Entkleiden nicht gemeint, dass sich jemand habe ausziehen müssen, sondern dass der Intimbereich kurzfristig entblößt worden sei, um die beschriebene Untersuchung vorzunehmen.
Nach mehrseitiger Beschreibung der Vorschriften und Verfahren für die Kampfsanitäter-Ausbildung kommen die Staatsanwälte zu dem Schluss, dass es nicht Aufgabe der Strafverfolger sei, zu bewerten, welche Lösungen für die nötigen Ausbildungsinhalte gefunden würden:
Deren Prüfungskompetenz ist auf die Frage beschränkt, ob es zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen gekommen ist, die selbst unter Berücksichtigung der verfolgten dienstlichen Belange nicht mehr vertretbar waren, etwa indem auf Soldatinnen oder Soldaten die Grenze zur Nötigung überschreitender Druck ausgeübt wurde, sich bestimmten Ausbildungspraktiken zu unterwerfen, oder wenn Ausbildungsbelange nachweislich nur vorgeschoben wurden, um unter diesem Deckmantel tatsächlich sexuelle Motive zu verfolgen und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Zureichnde tatsächliche Anhaltspunkte für derartige Verhaltensweisen, die gem. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung die Einleitung eines strafrechlichen Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden, sind jedenfalls derzeit nicht ersichtlich.
Das ist die strafrechtliche Würdigung. Interessanter ist angesichts der öffentlichen Debatte in den vergangenen Monaten aber, was die Bundeswehr selbst bei ihren dienstlichen Ermittlungen herausgefunden hat – und auch die haben, so ist der Verfügung zu entnehmen, die Vorwürfe nicht bestätigt:
Diese Ermittlungen ergaben, dass ein komplettes Entkleiden der Lehrgangsteilnehmer nicht stattgefunden hat. Den weiblichen Lehrgangsteilnehmern wurde vielmehr empfohlen, doppelte Unterwäsche zu tragen und die Untersuchungsschritte zwischen den beiden Untersuchungswäschestücken durchzuführen bzw. anzudeuten. Die Lehrgangsteilnehmerinnen gaben in ihren dienstlichen Vernehmungen übereinstimmend an, dass sie dieses so umgesetzt hätten. Zudem bildeten die Lehrgangsteilnehmer, so weit es möglich war, gleichgeschlechtliche Ausbildungspaare. war dieses nicht der Fall, konnten die weiblichen Lehrgangsteilnehmer ihre Übungspartner aussuchen und festlegen, welche Übungsschritte sie durchführen lassen wollten.
Ein grundsätzliches Entfernen der Bustiers, Büstenhalter oder der Sportwäsche bei weiblichen Lehrgangsteilnehmern hat nach diesen Ermittlungen ebenfalls nicht stattgefunden. (…)
Das Einführen von Tamponade in den After wurde nach den Ermittlungen der Bundeswehr hingegen nicht praktiziert. Es besteht zwar insoweit ein Lichtbild, das Bestandteil einer Powerpoint-Präsentation ist. Dieses Bild wurde aber im Unterricht wahrscheinlich nicht verwendet, da keiner der Lehrgangsteilnehmer sich daran erinnern konnte. Da auf dem Bild veraltetes Ausrüstungsmaterial zu sehen ist, könnte dieses Bild sogar 10 Jahre alt sein.
Die öffentliche Wahrnehmung nach den bekanntgewordenen Berichten aus dem Ministerium, insbesondere nach den Berichten an den Verteidigungsausschuss, war davon doch deutlich abweichend. Die Staatsanwaltschaft, die ja die Medienberichterstattung als Ausgangspunkt genommen hatte, äußert für die Gründe auch eine vorsichtige Vermutung:
Die Medienberichterstattung beruht vermutlich darauf, dass xxx, die Mutter von xxx, in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage in einem Schreiben an den Wehrbeauftragten vom 20.09.2016 den Begriff „sexuelle Nötigung“ verwendet und der Parlamentarische Staatssekretär in seinem Bericht vom 13.02.2017 die Sachlage verkürzt dargestellt hat.
(Gemeint ist der hier zitierte Bericht).
Und weiter:
Unter Berücksichtigung der unter 1.a) geschilderten Grundlagen und Zielsetzungen der Ausbildung waren die gelehrten Ausbildungsinhalte nicht nachweislich sexuell motiviert und dienten nicht der Herabwürdigung einzelner – insbesondere weiblicher – Lehrgangsteilnehmer, sondern waren darauf ausgerichtet, eine ausreichende Erstversorgung verwundeter Kameradinnen und Kameraden auch unter Gefechtsbedingungen zu gewährleisten. Konkrete Anhaltspunkte für über die Ausbildungszwecke hinausgehendes Verhalten der Ausbilder oder von Lehrgangsteilnehmern im Einzelfall, das strafrechtlich relevant sein könnte, liegen nicht vor.
Das ist schon recht interessant, wenn man sich anschaut, wie das Ministerium am 24. Mai auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (und in Kenntnis dieser Einstellungsverfügung) argumentiert hat:
Die Einstellungsverfügung bestätigt die von Anfang an getroffene Einschätzung der Bundeswehr in Bezug auf eine denkbare strafrechtliche Relevanz der Vorgänge in Pfullendorf den Tatkomplex sexuelle Erniedrigung und Mobbing betreffend. Wie Sie sich sicher erinnern, hat die StA Hechingen in dem jetzt eingestellten Fallkomplex aufgrund eigener Initiative (nach Presseberichterstattung) ermittelt. Zur Anzeige gebracht hatte die BW selbst lediglich den Tatkomplex Aufnahmerituale. Der ist nicht eingestellt. Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. Disziplinare Ermittlungen, bzw Konsequenzen in der Bundeswehr laufen auf einem anderen Strang und auch nach anderen Kriterien.
Da bleibt doch ein gewisses Delta. Denn auch die internen Ermittlungen der Bundeswehr, so geht ja aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, kamen offensichtlich inhaltlich nicht zu anderen Erkenntnissen.
(Wie bei diesem Thema erforderlich, werden alle Kommentare moderiert – und ich bitte schon mal vorsorglich um Sachlichkeit in der Debatte. Und noch eine dringliche Bitte: Zur Person der Soldatin, die den Vorgang ins Rollen gebracht hat, ist in den Kommentaren zu diesem Thema hier ausreichend Stellung genommen worden. Dieser Punkt muss und sollte hier nicht erneut eine Rolle spielen.)
(Foto: Staufer-Kaserne in Pfullendorf – Bundeswehr/Michael Frick)
Und vielleicht kann mir einer der Profis beim Thema TCCC o.ä. erläutern, warum dort überhaupt die rektale Temperaturmessung gelernt werden muss. Letztlich ist das für mich keine Maßnahme der ersten Stunde und wird doch auch in der zivilen Rettung nicht regelhaft angewendet- vielleicht mal abgesehen vom Ertrinkungsunfall…. der Wärmeerhalt ist wichtig, zweifellos, aber ein Temperaturmonitoring macht ja eigentlich nur Sinn, wenn ich dann auch Gegenmaßnahmen wie erwärmte Infusionen, besondere Wärmematten etc. zur Verfügung habe….
Da kann man schon Mitleid mit Oberst Nannt haben. Wir haben da jetzt 3 Dimensionen, wobei ich nicht genau weiß, ob die 3. Dimension offiziell eingeführt oder eine Denkfigur des Pressesprechers ist. Jedenfalls wissen wir jetzt nach 62 Jahren Bundeswehr mit Fortschreibung von Gesetzen und Vorschriften, dass es daneben noch eine ethisch/moralische Dimension gibt, die in Vorschriften und Gesetzen nicht niedergelegt ist (Verstoß wäre ja sonst Dienstvergehen) und dazu führen kann, dass eine Ministerin einen oder mehrere Sachverhalte vor Abschluss der Sachverhaltsermittlung schon einmal öffentlich skandalisiert und zum Anlass nimmt, allen Bundeswehrangehörigen pauschal ein Haltungsproblem zu unterstellen.
Die IBUK als moralische Instanz. Wann und wo hat sie eigentlich „gute“ Führung beschrieben?
@schleppi
GENAU das ist der Punkt! Herzlichen Glückwunsch zur Erkenntnis im Jahr 2017: wir haben tatsächlich eine seit Jahrzehnten in der jeweils geltenden Fassung bestehende verbindliche Dienstvorschrift, die an Führungsverhalten höhere Ansprüche stellt als das reine Einhalten von Recht und Gesetz und das Unterlassen von Dienstvergehen!
@Harry
@Klabautermann
Bzgl. TCCC vielleicht so viel.
Wenn der Blood-Sweep nicht vernünftig gemacht wird und sie die Verletzung nicht finden, bzw. übersehen, weil Ihnen eine andere Verletzung eher ins Auge springt, können Sie alle folgenden Maßnahmen durchführen so gut Sie wollen. Der Mensch wird Ihnen wegsterben. Und, was ich in der Ausbildung nicht übe und mir einpräge, wird im Stressfall erst recht nicht durchgeführt. Dazu nehmen Sie jetzt noch schlechte Wetterverhältnisse und schon prüft niemand die Weichteile.
CFR-B ist eine Kompetenz für Einheiten, die gerade im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung aufgrund ihrer Aufträge nicht sofort auf eine Rettungskette zurückgreifen kann. Von daher bewerte ich den Vergleich mit dem Vorgehen des zivilen Rettungsdienstes als weltfremd.
@Harry: „die an Führungsverhalten höhere Ansprüche stellt als das reine Einhalten von Recht und Gesetz und das Unterlassen von Dienstvergehen“
Aha, und diese Ansprüche können nach Gutsherrenart vom IBUK interpretiert und benutzt werden, um Soldaten zu entlassen, zu versetzen, Karrieren zu beenden ohne mit den Personen zu sprechen.
Wenn das „Gute Führung ist“, habe ich in den letzten 30 Jahren geschlafen. Kann ja auch sein. Genauso wenig habe ich dann bei Jura aufgepasst, wenn es um Anschuldigungen von Verstößen gegen die Menschenwürde etc. geht. Diese sind strafbar. Wenn Ermittlungen ergeben, dass kein Tatverdacht besteht, ist der Vorwurf vom Tisch.
Insgesamt hätte ich gewünscht, dass man die selbe Differenzierung in der Darstellung des Sachverhalts durch Frau IBUK am Anfang des Jahres gefunden hätte, die man sich jetzt bemüht beim Glätten der Wogen anzuwenden.
Leider „double standards“ und ein massives Haltungsproblem.an der Spitze – meine persönliche Meinung.
@Georg
“ Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu“
Das ehrt sie und auch ich versuche danach zu leben, doch ist dies kein Bestandteil der Diskussion und des SG/InFü.
„Ist es für Sie in Ordnung das in Aufenthaltsräumen (nach der Öffnung der Bw für Frauen in allen Laufbahnen vor 15 Jahren) weibliche Unterwäsche als „Trophäensammlung“ aufgehängt wird, so wie im örtlichen Jagdverein „Hirschgeweihe“ ?“
Nein, das ist nicht in Ordnung und gehört wie in vielen Staffelbars abgestellt. Bleibt dies nun als Vorwurf über? Dies ist keine Begründung für die unangemessene Äußerungen (Art, Weise und Inhalt) bzgl Pfullendorf des IBuK (w).
Da wurde sie schlecht beraten und dafür trägt sie die Verantwortung.
Sprechen Sie mal bitte mit den Betroffenen, Pfullendorf ist ja nicht so weit weg von Kaufi ;-)
Welches Frauenbild haben die männlichen Soldaten in dieser Inspektion ?
Diese mehr als leidige Angelegenheit wird von Tag zu Tag unübersichtlicher. Aus meiner Sicht gilt es vorläufig und allgemein festzuhalten:
1. Man muss sehr genau zwischen Strafrecht, Disziplinarrecht und Führungsgrundsätzen unterscheiden. Auf allen drei Ebenen sind Verhaltensweisen denkbar, die eine mangelnde Auftragserfüllung bedeuten und nicht tolerierbar sind. Ob das in Pfullendorf der Fall war oder ist, lässt sich von außen schwer beurteilen.
2. Die Ministerin ist – wie jeder andere Vorgesetzte auch – gehalten, wahrgenommene Missstände zu benennen und abzustellen. Egal, ob diese sich unterhalb oder oberhalb einer disziplinarrechtlichen oder gar strafrechtlichen Schwelle befinden. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch Pflicht in ihrem Amt. Die Bewertung, was richtig oder falsch bzw. zweckmäßig oder unzweckmäßig ist und wie sie entsprechend handelt, obliegt zunächst ihr allein. Allerdings muss sie dafür geradestehen.
3. Es ist nicht ausgeschlossen und meist auch wahrscheinlich, dass sich die eine oder andere vorläufige (vielleicht auch vorschnelle) Bewertung im Laufe längerer Untersuchungen ändert. Aus heutiger Sicht drängt sich ein gewisser Verdacht auf, die Ministerin habe sich in einigen Punkten hinsichtlich der Schwere des beanstandeten Sachverhalts geirrt. Das nachvollziehbar zu erklären könnte ihr grundsätzlich gelingen. Jeder irrt mal.
4. Falls (!) allerdings wissentlich und willentlich die politische Leitung nur um einer persönlichen medialen Wirkung willen die Bundeswehr in ein schlechtes Licht gerückt und dabei erheblichen Schaden zugefügt hat, dann kann man nur in aller Vorsicht sagen: Das ginge gar nicht. Wer mag sich schon einen IBuK vorstellen, der sich gezielt auf Kosten der Truppe zu profilieren versucht? Ein solcher Nachweis lässt sich allerdings kaum führen. Auch hier nicht, was zur Vorsicht mit Vermutungen zwingt.
Im Verteidigungsausschuß wurde das Geschehen, wider besseren Wissens ganz anders dargestellt, als es der Bericht der Staatsanwaltschaft nahelegt.
Etwas bewusst anders darstellen, nennt man Täuschung oder Lüge, auch wenn es evtl. ggf u.U. einem höheren Ziel folgt.
@Harry
+1
Wie beim Traditionserlass…es reicht nicht nur das Wort, es gilt auch den Geist zu leben.
Wir sollten eigentlich irgendwann mal alle mit einem Blick in die Geschichtsbücher gelernt haben, das Gesetzlich, Vorschriftsmässig und zweckmässig nicht automatisch gleichzusetzen ist mit ethisch richtig oder akzeptabel.
Wenn nicht nun Capua, Jerusalem, Samarkand, Culloden, Glencoe….
Es gibt einen Dienstweg, wenn dieser versagt endet damit die Pflicht und das Recht auf ethisch richtiges Handeln und Freiheit des Gewissens?
Endete meine Pflicht zur Kameradschaft und mein Recht auf Körperliche Unversehrtheit an inkompetent – gefährlich veralteten Vorschriften, Lehrmaterial und entsprechend inkompetenten Vorgesetzten?
Ich sehe das UEBERHAUPT NICHT so, dass der Soldat/Offz/(Gen)StOffz etc „keine Stimme“ haben (sollen)!
Ganz im Gegenteil, selbstverstaendlich haben Untergebene aller Ebenen das Recht, die Moeglichkeit und in manchen Faellen gar die PFLICHT, zum Widerspruch!
Natuerlich nicht jederzeit und ueberall, aber „Denken“ ist in der Bw meinem Verstaendnis nach eben genau NICHT verboten!
Ok, es kommt natuerlich, je nachdem wogegen „man“ vorzusprechen begehrt, natuerlich auf die Art und Weise an.
Grds „unzweckmaessig“ ist es, rechtmaessige (und damit verbindliche!) Befehle „vor versammelter Mannschaft“ auszudiskutieren.
Ganz fix geraet der Befehlsempfaenger jedoch in Bereiche des rechtsiwdrigen und damit uU „unverbindlichen“ oder gar mit „AusfuehrungsVERBOT“ belegten Bereich.
Und das gilt auch fuer den Bereich „der Leitung“. Nur sprechen wir da regelmaessig von Karriereperspektiven mit „Anstellwinkeln“ und dementsprechenden Besopldungsaussichten, die dem – sicherlich nicht am Hungertuche nagenden, obwohl alle Jahre wieder bei reduzierter Pension ein paar Dienstjahre mehr aufgebrummt werden – „Truppenschwein“ gar nicht zugaenglich sind.
Aber GERADE von „Spitzenbesoldungsempfaengern“ ERWARTE ich eben NICHT „Maulhalten“ sondern sachliche Kritik im Sinne der Sache (Bw). Das ist WEDER zuviel verlangt, noch „unzumutbar“, droht im Falle des „Rausschmiss“ ja eine weiche Landung in einer B6+ Pension, nur eben etwas frueher und evtl mit 1-2 Sternen weniger als moeglich gewesen waeren.
DAFUER kann man sich allmorgendlich in den Spiegel schauen, ohne sich schaemen zu muessen UND haette bei „seiner“ Truppe einen echten Stand!
Und btw, auch eine IBUK UvdL wird nach 1-2 „Saetzen“ rausgekickter B6+ merken, dass der Fehler vielleicht doch noch weiter, „ganz oben“, zu finden ist UND dass qualifizierte, im Sinne des Auftrages (Vtdg der Bundesrepublik D, nur ‚mal so zur Erinnerung, um „Karrieren“ irgendwelcher Art geht es dabei GAR NICHT, weder auf ziv noch mil Posten!) handeln- und „die Leitung“ beratende „Spitzenmilitaers“ eben nicht beliebig verfuegbar sind.
Aber leider ist die hier schon haeufiger geaeusserte Einschaetzung, dass „Kadavergehorsam“ auch bei der Bw allzu weit verbreitet ist, nicht von der Hand zu weisen!
Die „Wahrheit“ hoert deshalb regelmaessig ganz schnell hoechstens oberhalb der Btl-Ebene auf, manchmal vorher.
Traurig aber wahr, und deshalb haben wir auch die (unbrauchbaren, schlecht ausgestatteten und mangelhaft „organisierten“) Streitkraefte, die wir mittlerweile nun einmal haben!
Was nicht heisst, dass, gerade auf der „Leistungserbringungsebene“ (Kp und drunter) sehr gut motiviert- UND ausgebildete TE existieren. Aber DA geht’s auch um anderes, DIE Kameraden schauen im wahrsten Sinne „dem Feind ins Auge“, da ist wenig Zeit fuer Karrierespielchen…
Und auch anderswo finden sich viele, brave Arbeitstiere, ohne die „der Laden“ noch ganz anders dastuende, aber die riskieren zT sogar unter „Umgehung“ bzw „maximaler Ausnutzung“ des – bekannt mangelhaften – Systems/Zustandes sogar noch ihre DP, NICHT Karriere. Und das bei „Entfernung“, sollten sie zusehr den Finder in die Wunde(n) gelegt haben, nicht durch eine Pension gefedert, sondern „nachverrentet“.
Es geht hier nicht um schlichten Ungehorsam, Revolte oder aehnliches, aber „unsere Bw“ haette es verdient (und die sie finanzierenden Steuerzahler ebenso!), dass sie „bestmoeglich“ aufgestellt ist um den nun wirklich reichlichen und noch sie so vielfaeltig gewesenen Risiken WIRKSAM begegnen zu koennen!
Und genau DESHALB halte ich es fuer UNABDINGBAR, dass die hoehere (mil) Fhrg da eine ganz deutliche Sprache spricht und sich NICHT mit der Moehre durch die Manege dirigieren laesst!
DAS WAERE deutlich sichtbar vorgelebte InFue, und DIE will doch nun nicht nur die aktuelle „Leitung“!
;-)
Harry | 08. Juni 2017 – 11:03
Zivile Notfallmedizin ist nicht Kriegsmedizin. Sie unterscheiden sich unter anderem in Sicherheitslage, Auftrag, Verfügbarkeit von Material und Personal, Dauer der Prähospitalphase, Transport-Zeiten, -Mittel und -Wege etc. pp. Daher rühren die unterschiedliche Herangehensweisen.
Der Körper toleriert nur geringe Schwankungen der Körperkerntemperatur.
Eine zu niedrige Körperkerntemperatur kann fatale Auswirkungen auf die Überlebensfähigkeit haben.
Die Temperaturregulation ist bei Schwerverwundeten gestört.
Die Körperkerntemperatur lässt sich am zuverlässigsten, halbwegs reproduzierbar und unter weitgehendem Ausschluss externer Faktoren rektal messen.
Bei einer potentiell langen Versorgungszeit vor Ort ohne die Möglichkeit von CASEVAC/MEDEVAC und hochwertiger Diagnostik sind Verlaufwerte für die Beurteilung/Versorgung wichtig. Dafür brauche ich einen Ausgangswert, der möglichst nahe am individuellen Normalwert vor Verwundung liegt. Daher die möglichst frühe Temperaturmessung.
Gegenmassnahmen sind – zur Not improvisiert – verfügbar.
Um Gegenmassnahmen anzuwenden, sollte ich einen Messwert/Verlaufswert und damit eine Indikation haben.
Massnahmen ohne Indikation anzuwenden kann medizinisch, taktisch und logistisch nachteilig sein.
Hab ich jetzt richtig gelesen, dass Kameraden entlassen wurden, obwohl nachweißlich keine strafrechtliches oder dienstrechlich belangbares Vergehen begangen wurde. Wurden jetzt schon Ausbilder wergen der 3.Diminsion schlechte Führung gefeuert? (außer Generale)
Was darf ich den jetzt im Dienst machen um nicht entlassen zu werde. Sich an Gesetz und Vorschrift zu halten reicht wohl nicht mehr….
@Georg | 08. Juni 2017 – 10:39
Es war natürlich nicht so, wie @Koffer es mal wieder hier glauben machen will.
Auf einer Fachtagung in Berlin erst letzte Woche, an welcher auch der Wehrbeauftragte teilnahm, wurden einige Tatsachen in der Causa Pfullendorf doch deutlich missbilligt!
Außerdem ist wohl kaum alles nach Vorschrift gelaufen, denn dann hätte das Ministerium durch die Meldung eines Besonderen Vorkommnis‘, mindestens jedoch als meldepflichtiges Ereignis ISoLa gewusst.
@Koffer – wie wäre es zur Abwechslung mal mit einem Beleg für Ihre Behauptungen?
@ JPG: „Dass neben den hier diskutierten Vorwürfen noch ein anderer krasser Tatkomplex in Pfullendorf existiert, wird von den meisten vollends ausgeblendet.“
Welchen meinen Sie? Aufnahmerituale?
@ Schleppi: 1+
Ich habe noch nie so einen konfus erklärenden Oberst gehört. Herr Nannt kann m.E. auch nicht differenziert auf die Vorfälle eingehen und diese an Kriterien der InFü bewerten. Wenn ein Oberst die Vorfälle samt Kommunikation des BMVg so verwirrend erklärt, brauche ich mich über das Bild des BMVg in der Truppe/Öffentlichkeit nicht wundern. Man kann nur noch den Kopf schütteln. Aber ich hörte, dass der Herr ja bald den Bereich Lehre an der FüAk übernimmt. Dort wünsche ich viel oder besser gesagt: mehr Erfolg :-(
@Georg | 08. Juni 2017 – 10:39
„Insofern würde ich alle Kampfretter jedes Jahr für ein, zwei Wochen zur Blutspendeaktion des Roten Kreuzes oder Blutspendetruppe der Bw (falls die noch durchgeführt wird), abordnen damit sie in dieser kurzen Zeit über 100 Zugänge am lebenden Menschen legen.“
Bin dazu bei ihnen…aber mit aber
Möglich aber in erster Linie (m.E) nur bedingt (zu Anfangs) zielgerichtet. Als methodischer Einstieg, von der Puppe über den Blutspendedienst zum TCCC unter erschwerten Bedingungen i.R. der Ausbildung Einsatzersthelfer B oder CFR vielleicht denkbar. Aber machbar? Sinnvoll? Ich will und kann dies nicht bewerten ob dies so ohne weiteres als nicht SanPers möglich ist/wäre.
Danke aber für ihre sachliche Reflektion.
Gem. Unterrichtung von Sts Grübel an den VtdgA geht das BMVg auf zwei Tatvorwürfe ein:
1. Herabwürdigende Ausbildungspraktiken
2. Misshandlungen im Zusammenhang mit Aufnahmerituale
Er verweist auf laufende Ermittlungen.
Parallel wurden die Tatvorwürfe durch die Ministerin öffentlich oder durch das BMVg über Hintergrundgespräche kommuniziert. Zitate BMin: „Das Prinzip, das die Würde des Menschen untastbar ist, wurde nicht mehr durchgehalten, und die Innere Führung hat versagt.“ „…klar die rote Karte zeigen und Konsequenzen ziehen, die klar über Pfullendorf hinausgehen.“ „Die Vorgänge in Pfullendorf sind abstoßend, und Sie sind widerwärtig. Es sind bestürzende Zeichen für einen Mangel an Führung, Haltung und Kultur.“
Der Generalinspekteur sprach im Gesamtzusammenhang von „mafiösen Strukturen“ am Standort Pfullendorf.
Komplex 1 plus Tanzstange und Mobbing/sex. Nötigumg:
Einstellungsverfügung des Staatsanwaltschaft
Komplex 2:
Werden wir in den nächsten drei Wochen erfahren.
Und dennoch gab es Verfehlungen und Dienstvergehen, die bspw. mit einer Disziplinarbuße aufgrund der Duldung der Tanzstange etc., geahndet wurden. Für mich liegt auf der Hand, dass vor Ort wie auch in der gesamten Bundeswehr täglich Fehler passieren. Wo Menschen agieren sind Fehler nicht auszuschließen und ja, Innere Führung festigen etc. sind auch alles notwendig Maßnahmen.
Für mich steht nun aber immer noch die Frage im Raum, warum das BMVg den Fall Pfullendorf derart undifferenziert in die Öffentlichkeit bringen musste und dabei suggerierte, dass die Meldungen alle hieb- und stichfest sind. Ebenso im Zusammenhang mit Franko A. oder Dienstvergehen in Sondershausen. Mir geht es nicht um die Bewertung einzelner Vorfälle / Verfehlungen, sondern vielmehr um den Umgang damit. Diesbezüglich kann man nicht ein „Muster Wegsehens“ (gem.GI), sondern vielmehr ein Muster des Politikstils der Verteidigungsministerin erkennen. Siehe vorhergehende Verwendundungen oder als IBUK Stetten a.k.M., G36, Pfullendorf etc..: Aufblasen, dann als handlungsstarke Ministerin abräumen.
Ebenso ist mir die Rolle der Generale / Admirale unklar. Wo sind Grenzen der Loyalität erreicht, wenn Politik auf dem Rücken der Bundeswehr stattfindet?
Und die Medien? Bis auf wenige wird im Sinne des Spin Doktors im BMVg agiert. Teilweise frage ich mich, ob bspw. die SZ (Bereich Verteidigung) vom BMVg gekauft wurde? Ist es wichtiger jeweils als Erster einen exklusiven Hintergrund zu bekommen, als objektiv zu berichten? Wird dieser Politikstil von vdL wirklich nicht durchschaut? Aber gut, wir haben ja noch T.W. und einige Journalisten mehr, welche objektiv berichten. Aber wirklich viele sind es nicht :-(
@klabautermann | 08. Juni 2017 – 9:15
Mein (vielleicht aus ihrere Sicht „Troll-iger“ pers Eindruck…
Sie können es, oder nicht.
Egal was andere denken, ihre Meinung steht meist
über allem…
Bemerkenswerte und Faszinierende Bandbreite
Ich fasse kurz zusammen:
„Darf ich sie so verstehen, dass die Blood Sweep Übungen in P. im Gelände bei jedem Wind und Wetter stattfinden ?“
*Wenn es der Auftrag erfordert und somit in der Ausbildung benötigt wird. Jemand wird dies schon festgelegt haben
„Darf ich sie so verstehen, dass der/die Verwundete-ÜB (zwischen den beiden Unterwäschelagen) mit Blut-ÜB so realistisch geschminkt ist, dass… “
*Unrealistisch/Uneffektiv ? Kostet zu viel Vorbereitungszeit (und Unterwäsche), die in der 41h Woche effektiver genutzt werden kann
„Darf ich sie so verstehen, dass ein gleichgeschlechtlicher Blood Sweep in einer Kill-Zone das wahrscheinlichste Schlammzonen-Szenario ist ?“
* Wahrscheinlichkeitstheorie, oder wie wahrscheinlich war die Sache mit dem Marmeladenbrot?
Auf alles einstellen, selten „genau“ auf den Fall X vorbereitet..
Je mehr Frauen in der Kampftruppe/im Einsatz/im Notfall, je höher die Wahrscheinlichkeit. Bei Männern übrigens also derzeit noch deutlich
wahrscheinlicher.
„Darf ich sie so verstehen, dass sie – in anderen Fäden -einerseits die physische „Kameradentauglichkeit“ von Infanteristinnen …“
* Nein! Wurde jemand zu „genderübergreifenden“ Handlungen (egal ob biologisch oder sexuell) i.R.d. Ausbildung gezwungen?
Wissen Sie mehr?
„…Kann es sein, dass bei der „CFR-aller-Truppen“…“
*CFR aller Truppen gibt es nicht
„…Absuchen / Abstreichen des gesamten Körpers des Verwundeten und
Stoppen sämtlicher…“
* Dafür gibt es „Fachleute“ die dies sicherlich fachlich bewertet und genehmigt haben
„Ihre ganze Argumentation ist voller Brüche und Widersprüche.
Einerseits sagen sie, dass man an künstlichen Puppen nicht realistisch „üben“ kann und andererseits verteidigen sie – gemessen am gesamten CFR-Maßnahmenpaket – eine fachlich relativ nebensächliche Einzelübung, die voller Übungskünstlichkeiten ist (Stichwort Unterwäsche)“
* Wurde dies so von mir behauptet oder liegt schlicht nur ein Fehler in der Kopplung von Quelle und Senke vor ?
Grundlagen im trockenen mit Simulationspuppe, danach am realen Objekt…wie damals im Gap, vom Stubenunterricht des Gruppenführers, über die Ausbildungswiese hinaus ins Gelände.
Wann habe ich die doppelte Unterbekleidung gerechtfertigt?
Sie scheinen sich sehr stark auf Unterwäsche und Thermometer im Kontinenzorgan sowie dem blood sweep zu konzentrieren…ich nicht! Genauso wenig wie sie, an für sich richtig herausgearbeitet (Kopiert) haben, das der „bs“ nur „einen“ kleinen aber wichtigen Teil in der Phase II darstellt.
Dafür hätten sie eigentlich ein „Biene“ verdient das Sie mich darauf hinweisen wollten. Nett, aber unnötig.
Kampagne ? Ihre Interpretation…
Herr Oberst Schmidt hat nichts mehr zu verlieren…man hat ihm ja fast alles genommen was er noch hatte.
Denkt auch jemand an seine Familie?
Gute Nacht. Das Kreuz des Südens ruft
Nach über hundert Beiträgen kristallisiert sich für mich Folgendes heraus.
1. Es gibt mehrere n größer/gleich drei Dimensionen.
2. Die Ministerin vermengt diese gerne wenn es dienlich ist.
3. Wenn es um die eigene Rechtfertigung geht wird wieder fein differenziert.
4. Wir leben und leisten Dienst in einem Staat, in dem Abstoßendes und Wiederwärtiges weder durch Strafrecht noch WDO geahndet werden.
5. Die Ministerin ist DIE moralische und fachliche Instanz zu allen Fragen der Verteidigung.
6. Der Dienst in Streitkräften schränkt immer Freiheiten ein und schließt möglicherweise Entwürdigungen mit ein.
7. Durch das Verhalten der Ministerin hat sich das unbestätigte, unwürdige Verhalten Einzelner auf Alle innerhalb der Bw übertragen.
8. Insbesondere die von personellen Maßnahmen betroffenen wurden entwürdigt und das obwohl bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob Säumnisse, evtl. sogar Schuldhafte, vorliegen.
9. Das Verhaltensmuster „Flucht nach Vorne unter Inkaufnahme von Kollateralschäden“ ist die gängige Methode der Ministerin.
10. Das hat so Alles seine Richtigkeit.
@all
Einige der Kommentare habe ich nur mit großen Bedenken freigeschaltet. Die persönlichen Anwürfe und ein bisweilen merkwürdiger Ton sind schon bisschen auffällig… und ich siebe da jetzt mal deutlich kräftiger. Wäre also nett, wenn das unterbleiben könnte. Danke.
Und immer noch gibt es hier im Kommentarfaden die Rechtfertigungskolonne der unermüdlichen vdL-Freunde ;)
Nachdem man ja zunächst den Fachleuten unter den Kommentatoren nicht glauben wollte, diese aber (oh Wunder oh Wunder) durch die StA nun bestätigt wurden, wird jetzt versucht aus dem Resttatbestand an möglichen (!) minderschweren Dienstvergehen und möglicherweise (!) nicht zu 100% notwendigen (!) Ausbildungspraktiken ausreichend Skandal herbeizureden um das InFü-widrige Verhalten der IBuK zu rechtfertigen.
Vielleicht sollte man sich mal vor Augen halten, was die IBuK dem StO und den Ausbildern und der gesamten Bundeswehr zunächst vorgeworfen hat (und diese Vorwürfe im Nachhinein nur geringfügig abgeschwächt hat).
1. sexuel-sadistische Praktiken –> Sachlage: hat es nicht gegeben
2. mangelhafte Ausbildung von gravierendem Umfang –> Sachlage: hat es nicht gegeben
3. fehlerhaftes Verhalten von Disziplinarvorgesetzten in so weitreichendem Umfang, dass es auf die Ebene GI und IBuK gehoben werden muss –> Sachlage: hat es nicht gegeben
4. Vertuschung –> Sachlage: hat es nicht gegeben
Was bleibt?
– Ein InChef, der nicht ausreichend sensibel war um eine (in der Tat) seltsame, aber ungenutzte (!) Tanzstange aus dem Uffz-Raum entfernen zu lassen.
– Einsatznahe Ausbildung, die manchmal vielleicht (!) etwas zu „handfest“ war.
Wer hatte also Recht? Kdr AusbZ, Kdr AusbKdo und RefLtr BMVg :)
Wer musste gehen? Kdr AusbZ, Kdr AusbKdo und RefLtr BMVg :(
TRENNUNG
In Bezug auf die noch ausstehenden Ermittlungen hinsichtlich der Aufnahmerituale.
Von Anfang an war jedem Fachmann klar, dass hier das strafrechtlich und disziplinarrechltlich relevante Potenzial wesentlich größer war.
Es ist also nicht auszuschließen, dass hier (deutlich) über die Stränge geschlagen wurde (FschJg machen manchmal solche Sachen ;) ). Wenn das so wäre (!), dann müsste natürlich streng geahndet werden.
Wobei ich auch hier dringend dazu rate, zunächst auf die Fakten zu warten bevor man „Feuer“ schreit.
Aber nur mal angenommen es wäre wirklich zu Körperverletzungen, Nötigungen etc. zwischen Landsern gekommen, was wäre dann?!?!
Auch hier hätte der Dienstweg funktioniert, das Handeln der IBuK wäre also auch hier überflüssig, systemwidrig und ein Verstoß gegen die Innere Führung gewesen.
Vorgesetzten mit „relevantem“ Dienstgrad waren (nach allem was man weiß) nicht beteiligt und vertuscht wurde auch nichts…
@Zimdarsen | 08. Juni 2017 – 9:26:
Die Staatsanwaltschaft hat doch explizit festgestellt, dass sie nicht abschließend feststellen will ob es disziplinarisch zu würdigendes Verhalten gab. Genau dies wollte ich nochmals betonen ohne dabei das Verhalten der Ministerin zu verteidigen. Nicht mehr und nicht weniger.
Maut heutigen Berichten gab es für eine Major in Pfullendorf eine Disziplinarmaßnahme von 450 Euro.
Ist das auch ungerechtfertigt?
@Max Chavez | 08. Juni 2017 – 14:24
„Hab ich jetzt richtig gelesen, dass Kameraden entlassen wurden, obwohl nachweißlich keine strafrechtliches oder dienstrechlich belangbares Vergehen begangen wurde.“
Nein, da haben Sie etwas verwechselt.
Gegen einige der Landser, welche am Tatvorgang Misshandlung von Kameraden im Rahmen eines „Aufnahmerituals“ beteiligt waren, wurden Entlassungen eingeleitet. Hier scheint (!) aber nach derzeitigem Kenntnisstand auch tatsächlich ein Fehlverhalten vorgelegten zu haben.
Ob das Verhalten aber für eine „unehrenhafte“ (Umgangssprache) Entlassung rechtfertigt, müssen die Gerichte noch klären.
Diejenigen die ohne Schuld schlecht durch die IBuK behandelt wurden, wurden nicht entlassen, sondern vom Dienstposten abgelöst („strafversetzt“).
@ T.W.: deshalb bin ich gerne hier. Weil Sie auch ‚mal einen ’strangen‘ Kommentar zulassen. Das ist das Salz in der Suppe ;-)
@ Söhnke Marahrens, @ Harry, @ JPG
Zustimmung !
@ Zimdarsen
Danke für die sachliche Erwiderung.
Zitat:
„“ Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu“
Das ehrt sie und auch ich versuche danach zu leben, doch ist dies kein Bestandteil der Diskussion und des SG/InFü.“
Dieser Satz ist für mich der absolute Kern der der Inneren Führung und davon abgeleitet sind auch viele Rechte und Pflichten des Soldaten z.B.
§ 12 Kameradschaft „…sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre, die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennng, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.“
Also bei sexistischen Sprüchen, entsprechendem Verhalten im und außer Dienst, Mobbing im Dienst ist auch immer das Kameradschaftsgebot verletzt und das ist wohl innerhalb der II. Ausbildungsinspektion gegeben gewesen.
§ 10 Pflichten des Vorgesetzen
§ 10 (1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
Das die wegversetzen Uffze und Offze in Pfullendorf in Haltung und Pflichterfüllung kein Beispiel waren ist nach den Vorfällen wohl naheliegend.
§ 10 (2) Er hat die Pflicht zur Dienstaufsicht und ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.
Hier sehe ich durchaus ein Versäumnis des Chefs und des Kdrs in Pfullendorf in Dienstaufsicht und Aufrechterhaltung der Disziplin. In einem Kommentar weiter oben wurde erwähnt, das wegen der Tanzstange im Aufenthaltsraum wohl eine Disziplinarbuße für den untätigen Chef ausgesprochen wurde.
§ 10 (6) Offze und Uffze… haben bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren … um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.
Wenn ein Kdr bei Verfehlungen im unterstellten Bereich nicht reingrätscht und sexistischen Umgangston und Handlungen duldet, Mobbingvorwürfe nicht zufriedenstellend abstellt, dann ist zumindestens das Vertrauen in ihn gefährdet.
siehe auch @ JPG at 14:36 Uhr über die Aussagen des Wehrbeauftragten in Berlin und @ FK70 at 16:06 Uhr
Zitat: „Der Generalinspekteur sprach im Gesamtzusammenhang von „mafiösen Strukturen“ am Standort Pfullendorf.“
§ 17 Verhalten in und außer Dienst
“ Der Soldat hat Disziplin zu wahren ….“
Disziplin zu wahren heißt nicht den Mund zu halten und Missstände nicht öffentlich machen. Dies ist falsch verstandener Korpsgeist.
@ all
Wenn die Ereignisse jetzt auch eine oder zwei Hausnummern kleiner sind als ursprünglich publiziert, verstoßt das bis jetzt bekannte Verhalten allgemein gegen ein moralisches Werteempfinden und gehört sanktioniert und vor allen Dingen musste gegengesteuert werden.
Wer meint dies ist doch alles nicht so schlimm, der sollte überlegen ob er ein Foto von sich, seiner Tochter als Soldatin, seinem Sohn als Soldaten mit einem Fieberthermometer im Hintern und einem grinsenden Soldaten davor in der Lehrsammlung der Kampfretter haben möchte !
@ klabautermann und andere
Wenn der Hausherr diesen link durchgehen laesst, bitte ich Sie, Klabautermann und andere, die im Zuge der CFR Ausbildung in Pfullendorf und der Vorgaenge dort und in Berlin von Soldaten des Heeres, der Infanterie, den FschJg, FeSpaehern, und SOF Kr so wie geschehen “ soziopathetische“ Einstellungen zum Komplex realitaetsnaher Ausbildung unterstellen, sich den clip anzuschauen.
https://www.funker530.com/graphic-video-afghan-soldier-steps on IED.
Was glauben Sie, welche Art von Ausbildung die von Ihnen derart geschmaehten Soldaten vorab erhalten haben?
Was glauben Sie, auf welches Verstaendnis Ihre Ausfuehrungen bei CFR und Jenen stoesst, die davon profitieren, wenn die Ausb in Pfullendorf nun reduziert und i.S. des Anlasses aufgrund falscher Behauptungen und aufgeblasener Handhabung in Medien („perverse Sexnazis“) und Politik „gender-neutral“ und politisch „aseptisch“ neu aufgezogen werden muss.
Puppen, doppelte Unterwaesche, blood sweep ja/nein – Geschwafel alter Herren oder von Leuten, die hoechstens Krankenbesuche machen.
Es gibt eine Pflicht und es ist eine Fuersorge, dafuer zu sorgen, dass die Maenner und Frauen, die Sie als archaische Kaempfer betrachten, Kameraden und CFR haben, wie man sie im clip sieht.
Das AusbZ spezl Ops stellt sich diesem Anspruch und dieser Verpflichtung.
Und ’nu lassen Sie es gut sein. Bitte.
@Koffer
besten Dank, hatte ich in der Schnelle und Hitze nicht gut genug nachgelesen
“Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu“
Für den Soldaten ist es doch – in den Grenzen des LOAC – eher umgekehrt.
Georg | 08. Juni 2017 – 22:03
“ … Wer meint dies ist doch alles nicht so schlimm, der sollte überlegen ob er ein Foto von sich, seiner Tochter als Soldatin, seinem Sohn als Soldaten mit einem Fieberthermometer im Hintern und einem grinsenden Soldaten davor in der Lehrsammlung der Kampfretter haben möchte !“
Diese Überlegung können Eltern, Geschwister, Kinder und selbst die übelsten Feinde sicher anstellen. Die sind aber an sich und im Ergebnis völlig ohne Belang, wenn
a) der oder die Betroffene noch am Leben und geistig gesund ist und / oder
b) keine strafrechtliche oder dienstrechtliche Relevanz gegeben ist.
Die volljährigen Söhne und Töchter, Geschwister und wie sonst noch die Beziehung zum Wut-und Hetzbürger sein sollte, regeln das als natürliche, volljährige Person selber.
Hans Schommer
Sorry, aber habe ich hier Beiträge oder Infos zum Thema Bauernopfer übersehen?
@Georg | 08. Juni 2017 – 22:03
„…in der Lehrsammlung der Kampfretter…“
Ich bitte um Vorsicht. Mit den Kampfrettern der Lw hatte das nichts zu tun.
@Georg
Ein kleiner Hinweis aus der Praxis. Das Legen eines Zugangs, besser Verweilkanuele hat mit der Blutentnahmepraxis beim Blutspnenden wenig gemeinsam, außer, dass eine Vene punktiert wird. Beim Blutspenden wird eine starre Stahlkanuele ähnlich einer sogenannten Butterflynadel nur wesentlich dicker , damit das Blut schneller fließen kann. Diese wird vorzugsweise in die Ellenbogenvene gelegt und einfach fixiert. Das ist eine gute Methode wenn die Verweildauer kurz ist und der Patient in der Lage ist den Arm ruhig zu halten, wenn nicht ist die Vene ruck zuck perforiert. Beim Legen eines Zugangs wird eine Kunststoffkanuele über die Punktionsnadel geschoben, diese muss waehrend des vorschiebens fixiert werden, ist die Kunsstoffkanuel ein gutes Stueck in der Vene kann gleichzeitig die Punktioskanuele zurueck gezogen werden. Dann muss vor vollständigem Rausziehen der Punktionskanuele das venöse Ende der Kunststoffkanule komprimiert werden, sonst blutets. Danach Verschluss oder Anschließen des Infusionssystems . Idealerweise macht man das von Anfang an einhändig weil man die Linke Hand braucht fuer andere Dinge z.B fixieren des Patienten und wenn man geuebt ist auch alles ohne Sicht, weil im Notfall kann es auch mal dunkel sein.
Sie sehen der Vorgang eine Verweilkanuele zu Legen ist wesentlich komplexer als das Legen eines Zugangs . Ich wage zu behaupten, Sie können 1000 Punktionen beim Blutspenden gemacht haben, dann treffen Sie zwar sicherer die Vene, aber eine Verweilkanuele koennen Sie noch lange nicht legen. Daher wuerde ich Ihren Vorschlag mit der Blutspendeaktion als wenig sinnvoll einschätzen. Es gibt Puppen, die man gut punktieren kann inklusive “ Blutaspiraration“ , aber richtig lernt man das nur am Menschen. Dafuer wuerde sich sicher am ehesten ein Praktikum im BW Krankenhaus anbieten.
Georg | 07. Juni 2017 – 21:43
„Ist ja interesannt und warum macht die GSG 9 diese Ausbildung mit Puppen ?“
Wer sagt denn, dass die GSG9 das nur mit Puppen macht?
JöPe | 08. Juni 2017 – 7:51
„Ein Stationsausbilder sollte fachlich (Kdo Arzt etc.) in der Ausbildung begleitet werden und Ausbildungsinhalte sich nicht „verselbstständigen“.“
Ist gegeben
klabautermann | 08. Juni 2017 – 9:15
Die Erstuntersuchung, zu der der Blood Sweep gehört, ist keine „fachlich relativ nebensächliche Einzelübung“. Sie ist taktisch wie medizinisch die Grundlage der weiteren Entscheidungen und Maßnahmen. Fehler, die dort gemacht werden sind später nur schwer zu korrigieren und haben potentiell fatale Auswirkungen -nicht nur für den Verwundeten. Die Erstuntersuchung ist auch unter optimalen Bedingungen in der Komfortzone durchaus anspruchsvoll. Überschreitet extreme physische und psychische Belastung eine individuelle Grenze, zum Beispiel im Gefecht mit verwundeten und toten Kameraden und Freunden, fällt der Mensch auf vorher eingeübte Abläufe zurück. Er tut genau das, was er vorher geübt hat. Übt man z.B. das Untersuchen auf der Unterwäsche, wird unter extremen Bedingungen potentiell eine darunterliegende Verwundung übersehen. Aus diesen Gründen wird die Erstuntersuchung so realitätsnah wie möglich im Drill unter den verschiedensten Bedingungen geübt. Dazu gehört auch die haptische/olfaktorische Untersuchung bei eingeschränkten Sichtverhältnissen und absoluter Dunkelheit. Bei weiblichen Teilnehmern werden aufgrund gesellschaftlicher/politischer Forderungen nach besonderer Rücksichtnahme auf die Wahrung der Intimsphäre und zur Vermeidung von Missverständnissen Kompromisse bei der konsequenten Umsetzung gemacht.
Grundsätzlich sind Simulationspuppen eine wertvolle Ergänzung. Sie erlauben das Durchführen invasiver Maßnahmen und das Darstellen schwerster Verwundungen, können aber das Training am lebenden Objekt nicht ersetzten. Sie sind sehr teuer, müssen 1:1 von einem Bediener „gefahren“ werden, sind nicht in jeder Situation einsetzbar. Man kann an ihnen einige Normalbefunde nicht oder nur eingeschränkterheben und memorieren, sie erlauben nur eine eingeschränkte Interaktion, sie geben keine Rückmeldung zu subjektiven Wahrnehmungen, sie lassen kein Erfahren der „Opferrolle“ zu usw. Zudem sind geeignete Simulationspuppen in der Bundeswehr aus finanziellen wie beschaffungspolitischen Gründen nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar und wären aufgrund des Ausbilderschlüssels im Normalbetrieb nur eingeschränkt einsatzbar.
Der Verweis auf die Leitlinien der TREMA als gedachter Gegenpol zur CFR-Ausbildung ist zur Argumentation nur eingeschränkt tauglich. Die TREMA erhielt ihre Grundkompetenz zu nicht unerheblichen Teilen von „Pfullendorfern“, die Leitlinien der TREMA im militärischen Bereich ergaben/ergeben sich hauptsächlich aus den Algorithmen des CoTCCC und der CFR-Ausbildung und -Erfahrung. Dabei sind Anpassungen an nationale Besonderheiten und die spezifischen Erfordernisse einzelner Zielgruppen vorgenommen worden. Die Gewichtung einzelner Punkte der Leitlinien ist nicht kongruent zum jeweiligen Textvolumen. Das reine Zitieren einzelner Passagen reicht als Argument nicht aus. Man sollte sie schon im Kontext der taktischen Verwundetenversorgung der jeweiligen Zielgruppe in der jeweiligen Einsatzsituation sehen. Und inwieweit die TREMA in einzelnen Bereichen die maßgebliche Instanz ist, ist aus verschiedenen Gründen nicht ganz unumstritten.
Wie schon mehrfach von anderen Kommentatoren geschrieben gibt es kein „CFR-aller- Truppen“. Es gibt den EEH für konventionelle Truppenteile und den CFR für spezialisierte- und Spezialkräfte.
@Memoria
„Laut heutigen Berichten gab es für eine Major in Pfullendorf eine Disziplinarmaßnahme von 450 Euro. Ist das auch ungerechtfertigt?“
Das kann ich nicht beurteilen!
Jedoch kann ich sagen, dass die Aussage der Ministerin, welche ab 27.01.2017 von ihr getätigt wurden, NICHTS mit den tatsächlichen Vorgängen gemein hat.
Ich bin dafür, dass Verfehlungen exakt nach WDO (ggf auch Strafgesetz) abgearbeitet werden müssen.
Doch was da geschah hat NICHTS mit unserer WDO zu tun und InFü zu tun.
@ Koffer: nahezu alle ‚Beschuldigten‘ werden (Mitglieder) vom DBwV vertreten. Bezüglich der Aufnahmerituale hörte ich, dass da ebenso viel weniger dran ist, als Frau vdL kommuniziert hatte. Ggf. stellt auch diesbezüglich die Staatsanwaltschaft ein. Warten wir es ab, das Ergebnis soll in den nächsten Wochen vorliegen.
Eine unscheinbare Zeile im Beitrag von Georg | 08. Juni 2017 – 22:03 wirft – zumindest für mich – die folgende Frage auf: Wer hat wo und wann (soll heißen Medium, Ort und Zeit) diese Auslassung über „mafiöse Strukturen in Pfullendorf“ getätigt? Dem würde ich gerne mal auf den Grund gehen. [Wenn Ihnen ein solcher Diskurs hier nicht reinpasst, werter Herr Wiegold, bitte ich um kurze Info. Ich schreib das mit Blick auf meine verdampfte Kritik an der Marionette Nannen].
Hans Schommer
@all
Wie schon angekündigt: Die Kommentare, die trotz meiner dringlichen Bitte weiterhin persönliche Anwürfe enthalten, habe ich gelöscht.
/edit: Das reicht einigen immer noch nicht. Nun gut, dann reicht es mir. Ende der Kommentare in diesem Thread. Ich lasse mich nicht von verschiedenen Seiten anpampen, dass ich ihre persönlichen Beleidigungen lösche, aber angeblich die der Gegenseite stehen lasse. Da hier keine sachliche Debatte mehr erwünscht ist, ist eben Schluss.
@ Georg | 08. Juni 2017 – 22:03
„Wenn die Ereignisse jetzt auch eine oder zwei Hausnummern kleiner sind als ursprünglich publiziert, ….“
Wenn dies von der Boulevardpresse ‚publiziert‘ gewesen waere, haetten wir es als normal und tolerierbar bezeichnet. es wurde aber genau von der Seite ‚publiziert‘ welche als Vorgesetzte zur Zurueckhaltung und Beispielhaftigkeit verpflichtet ist und diese auch einfordert.
Darin liegt das eigentliche Versagen der Fr vdL.