BMVg-Papiere vom Urheberrecht geschützt? Jetzt soll EU-Gerichtshof entscheiden
Die Frage, ob eingestufte Papiere aus dem Verteidigungsministerium durch das Urheberrecht geschützt sind und auf diesem Weg eine Veröffentlichung verboten werden kann, wird nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte in einer am (heutigen) Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, das Verfahren werde ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt: Es gehe um eine Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit.
Der Hintergrund des seit Jahren anhaltenden Rechtsstreits steht hier. Kurz gefasst: Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hatte im Faksimile etliche der so genannten Unterrichtungen des Parlaments (UdP) veröffentlicht, in denen das Verteidigungsministerium wöchentlich den Bundestag über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr informiert. Dagegen klagte, noch unter dem damaligen Minister Thomas de Maizière, das Wehrressort – aber nicht wegen Verletzung der Geheimhaltung, sondern wegen Urheberrechtsverletzung. Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln hatten im Sinne des Verteidigungsministeriums entschieden.
Aus der Pressemitteilung des BGH:
Beschluss vom 1. Juni 2017 – I ZR 139/15 – Afghanistan Papiere
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit vorgelegt.
(…)
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt.
Nach Ansicht des BGH stellt sich die Frage, ob eine widerrechtliche Verletzung eines Urheberrechts an den UdP ausscheidet, weil das Recht der Klägerin zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG*) und zur öffentlichen Wiedergabe (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG**) der Berichte oder die von der Beklagten geltend gemachten Schrankenregelungen der Berichterstattung über Tagesereignisse (der Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG***) und des Zitatrechts (Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG****) im Lichte der im Streitfall betroffenen Grundrechte und Interessen auszulegen und anzuwenden sind, und die von der Beklagten geltend gemachte Behinderung der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit durch das Urheberrecht an den UdP schwerer wiegt als der Schutz von Verwertungsinteressen und Geheimhaltungsinteressen der Klägerin.
(…)
Der BGH hat dem EuGH ferner die Frage vorgelegt, ob die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta*****) und der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta******) Einschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke außerhalb der in der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Schranken dieser Rechte rechtfertigen. Diese Frage stellt sich, weil die Voraussetzungen der – hier allein in Betracht kommenden – Schranken der Berichterstattung über Tagesereignisse und des Zitatrechts nach dem Wortlaut der betreffenden Regelungen der Richtlinie nicht erfüllt sind.
Das wird also noch dauern – aber es geht ja um sehr Grundsätzliches. Das Verteidigungsministerium hatte am Vortag noch einmal deutlich gemacht, dass aus Sicht des Ressorts das Urheberrecht sehr wohl ein Instrument ist, die Sicherheit deutscher Soldaten zu schützen: Die Abwägung ist damit aus Sicht der Ministerialen recht einfach, obwohl die seit Jahren vor Gericht verhandelte Frage um die Wiedergabe der Dokumente im Original geht, nicht eigentlich um den Inhalt. Der allerdings, das fällt da unter den Tisch, für die Frage einer Gefährdung wesentlicher sein dürfte, wie ja auch Ministeriumssprecher Jens Flosdorff vor der Bundespressekonferenz am 31. Mai 2017 erklärte:
Frage: Ich habe im weitesten Sinne eine Frage zur Sicherheitslage in Afghanistan. Herr Flosdorff, morgen entscheidet der BGH über eine Klage des Bundes gegen die „WAZ“. Es geht dabei um diese sogenannten Afghanistan-Papiere, mehrere tausend Seiten militärische Lageberichte, die veröffentlicht werden sollten. Das Verteidigungsministerium hat versucht, das zu verhindern. Warum gehen Sie so vehement gegen diese Veröffentlichung vor?
Flosdorff: Hier handelt es sich um einen Fall aus dem Jahr 2013. Um es gleich vorweg zu sagen: Das Verteidigungsministerium vertritt nach wie vor die Position, dass diese als vertraulich eingestuften Informationen an das Parlament nicht veröffentlicht werden dürfen. Das hat folgenden Hintergrund: Diese Unterrichtungen des Parlaments lassen Rückschlüsse auf Einsatzstrategien nicht nur unserer Streitkräfte, sondern auch der anderen in Afghanistan vertretenen Streitkräfte zu. Sie sind, wenn es dort um bestimmte Details geht, im Ergebnis dazu geeignet, Leib und Leben der im Einsatz eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zu gefährden.
Ebenso regelmäßig wie wir die Parlamentsunterrichtungen vornehmen, unterrichten wir auch die Öffentlichkeit. Es gibt eine Version von Unterrichtungen über Berichte aus dem Einsatz, wo diese Details ausgespart werden und die frei verwendbar für die Presse sind. Über die kann man sich auch sehr gut ein Lagebild verschaffen, ohne dass die Soldatinnen und Soldaten gefährdet werden. Deswegen warten wir jetzt ab. Diese Rechtsauffassung, die wir haben, wurde bereits im Jahr 2014 vom Landgericht Köln bestätigt. Das Oberlandesgericht Köln hat im Juni 2015 diese Rechtsauffassung bestätigt. In diese Woche steht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs an, und diese bleibt abzuwarten.
Zusatzfrage: Einen Eingriff in die Pressefreiheit sehen Sie nicht?
Flosdorff: Es ist eine Gewichtung, die auch die Richter der vorherigen Instanzen vorgenommen haben. Auf der einen Seite steht die Pressefreiheit und das berechtigte Interesse, voll umfänglich über alles berichten zu können. Auf der anderen Seite stehen Leib und Leben der Soldaten, die Gefährdung und das Risiko für die eingesetzten Truppen. Das ist immer eine Abwägung. Die Waagschale hat sich in den beiden vorherigen Instanzen in Richtung Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten gesenkt, was ich hier ausdrücklich begrüße. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof das Thema sieht.
Danke für die ausführlichen Erläuterungen, auch, wenn ich ihre Rückschlüsse auf meine Fähigkeiten nicht teile.
Vieles in den Kommentaren ist nicht mehr allgemeinverständlich. Und das liegt nicht unbedingt an der Wikipedia, die übrigens recht fleißig auch aus Bundeswehrinstitutionen bearbeitet wird, wie z.B. von den Universitäten der Bundeswehr in München und Hamburg.
https://twitter.com/bundesedit/status/872402993102155776
Es liegt oft auch am Auftreten der Militärs. Journalistischer und wissenschaftlicher Standard ist, eine eingeführte Abkürzung zu erläutern. Das geht z.B. mit Verlinkungen oder eben mit einer kurzen Erläuterung in Klammern. Da an diesem Artikel auch zahlreiche Menschen mitlesen dürften, denen es schlicht um den Missbrauch des Urheberrechts zur Durchsetzung von Regierungsinteressen geht, der an diesem Verfahren klebt, ist mir eine eindeutige Sprache wichtig.
Längst verstanden & hinreichend behandelt sind die Punkte:
– viele der hier Kommentierenden wollen die Papiere aus dem Netz haben
– manche der hier kommentierenden halten Journalisten für unfähig
– manche der hier kommentierenden halten Parlamentarier für unfähig
– viele sind der Ansicht, nur Militärs sollten Militärpapiere lesen
– die Lage ist so komplex, dass am besten niemand Kritik üben oder Hintergründe recherchieren sollte
Das parlamentarische und demokratische Kontrolle so nicht funktionieren kann und auch das Prinzip Staatsbürger in Uniform ad absurdum geführt wird, scheint keine Rolle zu spielen.
Fakt bleibt:
– es gibt keinen Beleg für Nachteile, die der Bundeswehr aus den Veröffentlichungen entstanden sind
– auch fast 5 Jahre nach meinem ersten Artikel über die Papiere wurde ich weder dienstlich (Geheimnisverrat), noch zivilrechtlich (Betrieb eines Spiegelservers) belangt
Daher die Frage danach, worum es bei der Klage wirklich geht. Ich bleibe dabei: Soldaten sollten sich mit diesen Papieren befassen und deutlich machen, wo bei den Darstellungen des Verteidigungsministeriums so viel bearbeitet wurde, dass die Unterrichtung des Parlaments kaum noch irgendetwas mit dem zu tun hat, was vor Ort wirklich passiert ist.
Die Ursache für immer wieder beklagte fehlende Anerkennung für den Soldatenberuf oder die ausbleibenden Bewerber könnte genau in Vertuschung und halbseidenem Handeln liegen. Vom offenen Visier ist diese Armee weit entfernt.
@Daniel Lücking
Welche Rolle spielen Sie nach Ihrer Ansicht bei der parlamentarischen Kontrolle und beim Staatsbürger in Uniform? Oder interpretiere ich falsch?
Es geht nicht darum Papiere zu bekommen, sondern diese zu verstehen und richtig zu interpretieren. Und dann kann man berichten OHNE die eigene Meinung zu verbreiten. Wenn wir an die Qualitätsartikel des SPON Kollegen zu Pfullendorf zurückdenken, haben selbst durchgestochene Papiere nicht zur Besserung beigetragen- im Gegenteil, er hat sich für eine Schlagzeile benutzen lassen.
Was die FAZ vorgestern zur Tornado Verlegung nach Jordanien trotz offener Quellenlage berichtete, war auch nicht gut.
Weil nicht alles verstanden wird von der Presse. Mit Ihrer Frage nach ISR haben Sie selbst den Beleg geliefert.
Und ja, Soldaten sind es gewöhnt kurz und präzise zu sprechen – speziell am Funk ist für Prosa keine Zeit.
Auffällig ist, dass die Bundeswehr grundsätzlich ein riesengroßes Problem mit ihrer Kommunikationsstrategie und Informationspolitik zu haben scheint.
Egal ob es um Pfullendorf geht – wo man merkt, dass den alleinigen Aussagen der Ministerin nicht geglaubt werden können – oder insgesamt das Thema Sicherheitspolitik, wo aktive Soldaten in der Diskussion unerwünscht sind, will das BMVg grundsätzlich die Informations- und Deutungshoheit. Das ist eine gestrige Strategie, die einer modernen Demokratie mit aufgeklärten Bürgern nicht angemessen ist.
Die Einstufungen vs-nfd und höher wurden nur deshalb komplett ausgehöhlt, weil die Truppe sie einfach auf jedes Erzeugnis klebt. Eine sicherheitspolitische Analyse und Diskussion der USA und RUS ist nur möglich wenn man die COIN-Strategien, Army Field Manuals oder die Rede des russischen Generalstabschefs Gerassimow auch öffentlich lesen und akademisch aufarbeiten kann.
Während in der NATO bereits „Share to Win“ zum Motto wird, ist es in Deutschland sogar ein Kraftakt an offen eingestufte Vorschriften zu kommen. Juristisch über das Urheberrecht die Sache wieder einzuklagen zeugt von viel Kreativität aber wenig Rechtsstaatlichkeit.
@Florian Kling | 07. Juni 2017 – 17:22
„Auffällig ist, dass die Bundeswehr grundsätzlich ein riesengroßes Problem mit ihrer Kommunikationsstrategie und Informationspolitik zu haben scheint“.
Nöööö!
Allenfalls: Die politische Führung also „Inhaber des Primats der Politik“, resp der
“ … Befehls- und Kommandogewalt“ und deren Führergehilfen.
„Die Bundeswehr“ hat Probleme, mit
– zu wenig Großgerät
– zu wenig Personal
– zu viel Durchstecken und ff. halbseidener Kommentare Schlagzeilen begieriger Kommentare in Main_Stream_Medien.
@Florian Kling | 07. Juni 2017 – 17:22
„DIE“ Bundeswehr, hat absolut gar kein Problem, weder mit „Kommunikationsstrategie“ noch mit „Informationspolitik“, denn: alle diese weichen Themen unterliegen der politischen Führung, dem Primat des Politischen. Oder nehmen Sie an, Oberst i.G. Nannt oder gar der GI nehmen ohne „politically given direction“ Stellung?
Probleme der Streitkräfte, gibt es:
– zu wenig Großgerät in allen TSK
– zu wenig MVG, insbesondere Mun
– zu wenig Personal
– ZU VIEL durchgestochene Informationen die in den Redaktionen nicht verstanden werden (können) aber trotzdem zu STRAMMER MEINUNG führen, da falsch interpretiert, oberflächlich zwischen den Zeilen gelesen wird.
Letzteres verstehe ich sogar, wer in einer führenden Tageszeitung etwas werden will, bestimmt nicht als Militärexperte. Es sei denn, die vorgegebene Ausrichtung der Finanziers lautet: WIR SIND DAGEGEN!
@Klaus-Peter Kaikowsky
Was ihr Bild von Zeitungsredaktionen angeht sollten Sie echt nochmal reflektieren, was ihre Einblicke angeht.
Kann aus meinen Einblicken in selbige immer nur resümieren, dass dort Reservisten oder Ex-Bundeswehrler saßen, die aus irgendwelchen Gründen nicht bereit waren in wesentlichen Fragen auf Konfrontation zu gehen oder mal nach Eindrücken aus den Einsätzen nachzuhaken.
Dafür erlebte ich aber Technik-Verliebte Redakteure, denen beim schnittigen Abbild von Wehrmaterial schon fast einer abging. Aucb peinlich, wenn bei solchen Leuten zig Jahre nach der Dienstzeit keine kritische Distanz zu Truppe und zu politischen Aspekten da ist.
Und ganz zu schweigen von Reservisten…
@Daniel Lücking | 07. Juni 2017 – 16:22
„Längst verstanden & hinreichend behandelt sind die Punkte:
– viele der hier Kommentierenden wollen die Papiere aus dem Netz haben
– manche der hier kommentierenden halten Journalisten für unfähig
– manche der hier kommentierenden halten Parlamentarier für unfähig
– viele sind der Ansicht, nur Militärs sollten Militärpapiere lesen
– die Lage ist so komplex, dass am besten niemand Kritik üben oder Hintergründe recherchieren sollte
Das parlamentarische und demokratische Kontrolle so nicht funktionieren kann und auch das Prinzip Staatsbürger in Uniform ad absurdum geführt wird, scheint keine Rolle zu spielen.“
Wieso verbreiten Sie wissentlich die Unwahrheit?
Wer bitteschön verlangt, dass nur Militärs Militärpapiere lesen sollen?
Dies verlangt niemand, worauf jedoch durch zuständige Stellen und viele Kommentatoren bestanden wird ist, dass nur diejenigen die Papiere lesen dürfen, die auch die Berechtigung dazu haben. Das sind in Deutschland viele, nicht alle!, Angehörige der Bundeswehr, zivile Mitarbeiter des BMVg, BMI und AA, der Nachrichtendienste, Parlamentarier und deren Mitarbeiter.
Da das Parlament für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte zuständig ist, und dieses Zugang zu diesen Papieren hat und auch die Berechtigung diese zu lesen, verstehe ich Ihren Vorwurf nicht.
Genauso wenig kann ich den „Hype“ verstehen, der durch „Nicht-zugangsberechtige“ um eingestufte Informationen gemacht wird. Als ob die Einstufung dazu dient um irgendwelche anrüchigen Sachen zu verschleiern.
Sie dient sehr oft zum Schutz der Quellen und auf deren Verlangen, dass sollten gerade Sie als Journalist wissen. Wenn zwei Mann sich über einen Sachverhalt unterhalten und dieser Sachverhalt am nächsten Tag öffentlich in einem eingestuften Bericht zu lesen ist, dann wird der „böse Bube“ ganz schnell wissen wer Ihn verpetzt hat. Sie werden sich sicherlich ausmalen können, was danach mit dem Informanten passiert.
Dieses Beispiel ist bewusst überspitzt dargestellt, aber es dient der Veranschaulichung. Man müsste schon sehr naiv sein, um zu glauben, dass die „Gegenseite“ nicht auch eine Intelligence-Abteilung betreibt welche in der Lage ist zwischen den Zeilen zu lesen und dadurch Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Vorgehensweisen unserer Kräfte schließen kann.
Das bisher kein Schaden entstanden ist, ist Ihre Behauptung, dies kann unter Umständen daher rühren, dass aufwendige Maßnahmen ergriffen wurden um dies zu verhindern, oder dass bestimmte Quellen durch die Offenlegung der Dokumente verstummt sind und man auf diesem Auge seither blind ist bzw. sich durch andere Wege Informationen besorgen musste. Alle diese Maßnahmen kosten Zeit und Geld, von daher ist ganz sicher ein Schaden entstanden, aber dieser ist nicht einfach zu quantifizieren.
Last but not least, es ist Usus seine Intelligece mit den Verbündeten auszutauschen, auch hier muss man kein Hellseher sein um zu wissen, dass die Bereitschaft der Informationsteilung direkt von der Fähigkeit diese unter Verschluss zu halten abhängt.
Donald Trumps Gespräch mit Lawrow oder das durchstechen der Infos durch die US Behörden und das zu frühe Veröffentlichung der Attentäterdetails (Manchester) in den US Medien sollten da für viele Beispiele genug sein, wie „sensibel“ Verbündete auf solche Sachen reagieren.