Nach Vorfällen in Pfullendorf: Kein Strafverfahren wg. Sexualstraftaten (Nachtrag)
Die Vorfälle am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf, bei denen es zu Schikanen und Misshandlungen kam, werden – zum Teil – keine strafrechtlichen Folgen haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hechingen stellte die Ermittlungen wegen angeblicher sexuell-sadistischer Praktiken bei der Sanitäterausbildungein, teilte die Behörde am (heutigen) Mittwoch mit. Ein Ermittlungsverfahren wegen sadistischer Aufnahmerituale bei den Mannschaften werde dagegen fortgesetzt. Das Verteidigungsministerium betonte, die diziplinaren Ermittlungen liefen auf einem anderen Strang (s.u.)
Des absehbar großen Interesses wegen die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:
Vorgänge in der Staufer-Kaserne der Bundeswehr in Pfullendorf
Bei der Staatsanwaltschaft Hechingen werden im Zusammenhang mit möglichen Vorfällen in der Bundeswehrkaserne in Pfullendorf zwei Verfahren geführt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verfahren allein eine strafrechtliche Prüfung zum Gegenstand haben.1. Ein Verfahren bezieht sich auf angebliche Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung.
Gegenstand dieses Verfahrens war der öffentlich erhobene Vorwurf, in der Staufer-Kaserne seien sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen. So hätten sich Rekruten vor den Kameraden nackt ausziehen müssen und seien hierbei gefilmt worden. Auch seien durch die Ausbilder medizinisch unsinnige und sexuell motivierte Übungen vollzogen worden. Des Weiteren wurde in den Medien berichtet, dass Ausbilder Soldatinnen an einer Pole-Stange hätten vortanzen lassen und sie dabei im Genitalbereich abgetastet.
Eine Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Unterlagen der Bundeswehr ergab jedoch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Mit Verfügung vom 15.05.2017 wurde daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften wurden nicht verwirklicht.
Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die praktizierten Ausbildungsmethoden den Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr widersprochen haben.
Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.
Soweit die Strafbarkeit eines Soldaten wegen Beleidigung einer Soldatin im Raum steht, ist eine Strafverfolgung nicht möglich, da weder die Verletzte noch deren Dienstvorgesetzte einen Strafantrag gestellt haben.
2. Das zweite Verfahren betrifft das Stichwort „Aufnahmerituale“. Dieses Verfahren wird bereits als Ermittlungsverfahren wegen der Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung geführt und zwar gegen derzeit 7 Beschuldigte mit Mannschaftsdienstgraden. Dieses Verfahren ist nach wie vor in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen.
Über die Einstellung hatte zuerst Spiegel Online berichtet.
Interessant ist dabei, dass sich die Staatsanwaltschaft dabei – auch – auf die internen Ermittlungen der Bundeswehr beruft: Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Die Bundeswehr selbst oder das Ministerium hatte sich in dieser Richtung bislang nicht geäußert.
Nachtrag: Eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu vom heutigen Mittwochmittag:
Die Einstellungsverfügung bestätigt die von Anfang an getroffene Einschätzung der BW in Bezug auf eine denkbare strafrechtliche Relevanz der Vorgänge in Pfullendorf den Tatkomplex sexuelle Erniedrigung und Mobbing betreffend. Wie Sie sich sicher erinnern, hat die StA Hechingen in dem jetzt eingestellten Fallkomplex aufgrund eigener Initiative (nach Presseberichterstattung) ermittelt. Zur Anzeige gebracht hatte die BW selbst lediglich den Tatkomplex Aufnahmerituale. Der ist nicht eingestellt. Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. Disziplinare Ermittlungen, bzw Konsequenzen in der Bundeswehr laufen auf einem anderen Strang und auch nach anderen Kriterien.
Nachtrag 2: Die Aussagen dazu in der Bundespressekonferenz vom Sprecher des Verteidigungsministeriums, Jens Flosdorff:
Einige Details der Vorwürfe hier noch mal zum Nachlesen. Und wegen eines Teils der Vorfälle in Pfullendorf wird weiterhin von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Allerdings der vorsorgliche Hinweis: Dass in diesem Fall die Ermittlungen eingestellt wurden und auch die Bundeswehr-internen Hinweise die ersten Vorwürfe nicht bestätigen, heißt mitnichten, dass alle Handlungen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den vergangenen Monaten unsinnig und hinfällig wären – so scheint das von einigen interpretiert zu werden, einschließlich des Umgangs mit Wehrmachtstradition und Rechtsextremismus. Das wäre eine, nun, gewagte These.
(Die Kommentare zu diesem Thema bleiben auf moderiert.)
(Grafik: Wappen des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen via Wikimedia Commons)
Eigentlich reichen Einsichtnahme der Obleute-Unterrichtungen und das googeln der Zitate von vdL aus um zu erkennen, dass es mehrere gewollte oder ungewollte Kommunikationsfehler gab. Ja, das Wort Difamierung passt dann m.E. auch. Bin gespannt, ob der gesamte Verlauf mal aufgearbeitet wird. Ich erinnere mich an einen Freitag der Obleute-Unterrichtung. Komischerweise erfolgte 5min später ein geschliffener Artikel auf SPON mit den zufällig verührten Vorfällen zu Pfullendorf. Zufällig durchlief ein weiterer noch präziserer Artikel das Druckverfahren der SZ für die Samstagaausgabe. Und wiederum erfolgte prompt das erste handlungssichere Interview von vdL am Sa etc.. Lauter Zufälle oder das gewohnte Agieren eines Spindoctors in vergleichbarer Weise zur G36 Affäre o.a.?Und seinen Fortgang fand das ganze Theater mit Sondershausen und Illkirch. Ja, hier sind sich alle einig, dass Verfehlungen in der Bw Konsequenzen nach sich ziehen müssen. Aber das Agieren der BMin war m.E. unterirdisch.
@Koffer | 26. Mai 2017 – 18:58
Nochmal: können Sie die Norm nennen, auf welche Sie sich hier berufen? Können Sie sagen wo in der Inneren Führung geschrieben steht, dass die Soldaten der Bundeswehr als Staatsbürger in Uniform aufgefordert werden, am politischen Diskurs teilzunehmen?
„Eieiei, wer versucht mit dem § 10 (6) das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform anzugreifen, der wird aber nicht nur vor den Gerichten Schiffbruch erleiden (…)!“
Können Sie diese Behauptung irgendwie herleiten? Kennen Sie dazu Präzedenzfälle?
Das Soldatengesetz als Rechtsquelle für den Staatsbürger in Uniform dient einem Ziel der Inneren Führung, nämlich der Gestaltung der Inneren Ordnung; es ist nicht dem „Prinzip des Staatsbürgers in Uniform“ entgegengesetzt sondern die Grundlage dafür.
Was meinen Sie denn, welche Rechtsnorm so fundamental mit dem § 10 (6) SG kollidieren könnte, das man vor Gericht Schiffbruch erleide, wenn man sich darauf beruft? Das Recht auf Meinungsfreiheit? Schauen wir doch mal in die Vorschrift Innere Führung:
„7.2 Rechte und Pflichten der Soldatinnen und Soldaten (…)
2. Folgende Grundrechte sind für die Soldatinnen und Soldaten eingeschränkt: (…)
die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 1. Halbsatz GG) durch die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) und zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 8 SG), zur Zurückhaltung bei Äußerungen als Vorgesetzter (§ 10 Abs. 6 SG), (…)“
Das würde bedeuten, wenn ein ordentliches Gericht so selbstverständlich die Pflicht zur Zurückhaltung untergehen ließe, wie Sie es hier behaupten, läge ja der Schluss nahe, dass das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) – zumindest in Teilen – verfassungswidrig sei.
Wenn dem wiederum so wäre, dann würde ich an Ihrer Stelle, sofern Sie sich tatsächlich der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen, lieber heute als morgen bei der Bundeswehr kündigen.
@MikeMolto | 26. Mai 2017 – 18:59
„@ JPG | 26. Mai 2017 – 14:40
Zur Unredlichkeit: Eigentlich selbsterklaerend:
Die Nachfolger von G.L. haben wider besseres Wissen die Bw in die derzeitige Krise organisiert, ueber deren Fuehrungsfehler, auch in der ‚Inneren Fuehrung‘ koennen sie nachlesen.“
Ja – wo genau kann ich nachlesen? Klingt für mich nach Verschwörungstheorie!
@ Koffer: Sie sollten in die Schule des Präs VdRBw gehen. Dieser hat seine spezielle Rede vom ParlA diese Woche erneut in einem offenem Brief verteidigt. Die Art und Weise ist bedingt gut, aber jeder so wie er will :-/
https://de-de.facebook.com/Reservistenverband/posts/1437736182939012
@Koffer: fully support
@Harry: Ihre finde Ihre Loyalität bewundernswert, wenn auch argumentativ sehr durchschaubar. Erst auf der Welle der Empörung mitschwimmen, jetzt fallorientiert die Details abhandeln, damit Frau IBuK auf jeden Fall recht hat.
Ich bleibe dabei: wenn angesichts des „Skandals“ erst öffentlichkeitswirksam die Kultur der Bundeswehr in Frage gestellt wird, und davon nun die Frage nach der Interpretation von Vorschriften übrigbleibt, ist dies auch ein Skandal.
Mal gespannt, was vom Skandal in Bayern bleibt….
@JPG
Die Interpretationshoheit der FDGO im Anwendungsbereich BW scheint nach Ansicht einiger Kommentatoren lbei der „Truppe“ zu liegen und nicht beim IBUK. Das ist „Freikorpsgeist“ in Reinkultur,. Eine solche „Haltung“ brauchen wir wirklich nicht mehr in der Truppe 4.0. Von daher kann ich ihrer Empfehlung, besser freiwillig zu kündugen nur zustimmen.
Zum Thema „Blood Sweep“ und „realistische“ Ausbildung von Spezial/Spezialisierten Kräften zitiere ich die Ansicht einer mir bekannten Notfall-/Katastophenärztin: „krank und pervers“. Begründung: da wird für Szenare ausgebildet, die eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:Milliarden haben, und das soll „realistisch“ sein ?
PS:
1.) Es waren keine „ausgewählten Spieße“ die am letzten Mittwoch nach Hannover geladen waren! Und warum ausgerechnet nach Hannover? Weil es vor dem langen Wochenende so zentral in DEU lag?
2.) Und richtig. Hinter verschlossenen Türen wurde vielleicht relativiert oder entschuldigt; nicht aber aber so Medienwirksam wie bei der pauschalen Verurteilung der gesamten Truppe.
Und das ist es, was bei grossen Teilen der Truppe schlecht ankommt oder ankahm…
3.) Wieder einmal Interessant wahrzunehmen , wie von dem ein oder anderen gezielte (weil vermutet abgesprochen)Falschaussage des Ausbildungspersonals impliziert wird.
4.) Vmtl wird die StA auch die Aussagen der ehemaligen Lehrgangsteilnehmer m/w detailliert ausgewertet haben und eben zu einem anderen Ergebnis gekommen sein als von einigen erwartet.
Alles recht seltsam ;-)
$
@FK70 | 26. Mai 2017 – 22:51
„@ Koffer: Sie sollten in die Schule des Präs VdRBw gehen.“
Ich nehme das jetzt mal nicht persönlich ;)
„Dieser hat seine spezielle Rede vom ParlA diese Woche erneut in einem offenem Brief verteidigt. […] https://de-de.facebook.com/Reservistenverband/posts/1437736182939012“
Brrr, der Brief macht seine Rede um keinen Deut besser :(
Danke für diesen Hinweis. Ich bin ja (trotz inhaltlicher Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung der Reservistenarbeit und des Reservistenverbandes) aus alter Verbundenheit (als ehemaliger ROA) seit fast 20 Jahren Mitglied des VdRBw, aber das wird jetzt wohl sehr bald seinem Ende entgegen gehen… Brrrrrr :(
@JPG | 26. Mai 2017 – 22:44
„Nochmal: können Sie die Norm nennen, auf welche Sie sich hier berufen? Können Sie sagen wo in der Inneren Führung geschrieben steht, dass die Soldaten der Bundeswehr als Staatsbürger in Uniform aufgefordert werden, am politischen Diskurs teilzunehmen?“
Als Konzept/Philosophie beschreibt es das ZInFü den Staatsüber in Uniform sehr schön:
[…] der verantwortungsbewusste Staatsbürger, der aus Einsicht und Verantwortungsgefühl gegenüber dem Gemeinwesen seine eigenen Vorstellungen und Absichten mit denen der anderen ausgleicht und an der Gestaltung dieses Gemeinwesens mitwirkt, […]
[Koffer] Eieiei, wer versucht mit dem § 10 (6) das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform anzugreifen, der wird aber nicht nur vor den Gerichten Schiffbruch erleiden (…)!
„Können Sie diese Behauptung irgendwie herleiten? Kennen Sie dazu Präzedenzfälle?“
Jepp, das Wirken des Darmstädter Signals (hätte niemals gedacht, dass ICH mich jemals auf diesen Verein berufen würde ;) ) und die Bearbeitung seiner Tätigkeit durch die deutschen Gerichte.
„Das würde bedeuten, wenn ein ordentliches Gericht so selbstverständlich die Pflicht zur Zurückhaltung untergehen ließe, wie Sie es hier behaupten“
Natürlich besteht eine Pflicht zur Zurückhaltung für Soldaten und natürlich ist diese verfassungsgemäß. Und natürlich werden das auch Gerichte nicht anders sehen. Warum sollte das anders sein?! Ich habe keine Bedenken gegen deutsche Gerichte. Ich wehre mich lediglich gegen Ihren sachfremden Versuch zur Instrumentalisierung des Paragraphen als Gleichschaltungskeule gegen „kritische Geister“…
„Wenn dem wiederum so wäre, dann würde ich an Ihrer Stelle, sofern Sie sich tatsächlich der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen, lieber heute als morgen bei der Bundeswehr kündigen.“
1. Als Berufsoffizier kann ich nicht „kündigen“.
2. Zudem sehe ich keinen Vertrauensbruch des Dienstherren. Es besteht also für mich auch kein Grund meinen Abschied zu nehmen.
3. Ich diene weiter treu und (wenn notwendig hoffentlich auch) tapfer… Das hat mit meinen persönlichen Gefühlen ggü vdL und meinem mangelnden Vertrauen in sie als IBuK wenig zu tun.
JPG | 26. Mai 2017 – 22:44
„@Koffer | 26. Mai 2017 – 18:58
Nochmal: können Sie die Norm nennen, auf welche Sie sich hier berufen? Können Sie sagen wo in der Inneren Führung geschrieben steht, dass die Soldaten der Bundeswehr als Staatsbürger in Uniform aufgefordert werden, am politischen Diskurs teilzunehmen?“
Ich bin zwar nicht @Koffer, aber mit dem Leitbild des Soldaten als Staatsbürger in Uniform vertraut – was man bei Ihnen angesichts dieser Frage doch in Zweifel ziehen darf:
A 2600/1 Innere Führung, Nr. 625 ff
Hans Schommer
@Auslandsdiener: keine Sorge- ich bleibe empört! Vor allem deswegen, wenn versucht wird, hanebüchenen Unsinn mit irgendwelchen Verrenkungen als sinnvolle Ausbildung zu deklarieren, nur damit die IBUK nicht recht hat!
Und – für mich wesentlich: nicht alles, was nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist, ist erlaubt! Mit dem Argument kann man ja auch die Stuben wieder mit Ti….-Bildern zupflastern oder Rudel…… veranstalten, ist in Deutschland ja auch alles nicht verboten. Und wenn das in den Räumen des Malermeister Schulze passiert, interessiert das zu Recht keinen- bei uns eben schon!
Wir stellen eben höhere Ansprüche an unsere Mitarbeiter- vor allem an die, die Führungsverantwortung tragen…. Und ich bleibe auch dabei, dass das die Chefin auch öffentlich sagen darf.
Und wenn wir schon dabei sind: ein nicht unwesentlicher Teil des „Skandals“ besteht doch daraus, dass sich die Soldaten öffentlich (!) empören. Das ist für mich weiterhin absolut illoyal- zumal ja ab der Ebene A15 jeder und ein guter Teil der Führungskräfte darunter ja die Gelegenheit hatten, der Ministerin persönlich die Meinung zu sagen. Ich kenne übrigens keinen IBUK der vergangenen Jahre, der sich so offen der internen Diskussion gestellt hat.
@JPG
10SG ist kein Selbstzweck, man muss ihn im Kontext sehen und deshalb glaube ich, dass er keine Einschränkung für den politischen Diskurs ist.
§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten
Dass die Ministerin bei vielen ihrer Untergebenen kein Vertrauen mehr besitzt, liegt uU genau daran, dass sie bei ihren Äußerungen nicht die nötige Zurückhaltung zu wahrte, welche erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.
Es geht am Ende nicht um das was man wollte, sondern um die Wirkung und da fühlen sich viele im Moment (einschl ganzer Städte und Gemeinden) zu Unrecht behandelt. Wir haben alle Instrumente in der Bw um Fehlverhalten zu Disziplinieren (Presse gehört da nicht dazu), man muss sie nur anwenden.
Um einmal wieder zum Thema zu kommen, zunächst einmal der SPON-Artikel vom Januar:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-sex-rituale-bei-der-kampfretter-ausbildung-a-1132072.html
„Begonnen hatten die Ermittlungen, als sich im Oktober 2016 ein weiblicher Leutnant an den Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels und direkt an die Ministerin wandte. Die Frau beschrieb, dass sie bei der Ausbildung der Kampfsanitäter in Pfullendorf unfassbare Szenen erlebt habe: So hätten sich Rekruten bei der Ausbildung vor den Kameraden nackt ausziehen müssen. Die Ausbilder filmten dabei mit.
Ebenso berichtete sie, dass die Ausbilder medizinisch völlig unsinnige und offenbar sexuell motivierte Übungen wie das Einführen von Tamponade in den After mit männlichen und weiblichen Rekruten durchexerziert hätten. Auch dies sei fotografiert worden. Nach SPIEGEL-Informationen sollen sich beide Vorwürfe bei den bisherigen Recherchen bestätigt haben.“
Nachdem nun die strafrechtliche Relevanz durch die staatsanwaltscheft abgeklärt ist, kann man sich jetzt an die disziplinare und ausbildungsdidaktische Aufarbeitung machen. Vielleicht sollte UVdL sich von der TREMA Unterstützung holen, die kennen sich bestens mit Ausbildung/Übung in Sachen TCCC aus.
https://www.youtube.com/watch?v=N-C7oahEqv4……den Vertretern der realitätsnahen Ausbildung in Sachen Blood Sweep am lebenden Darstellungssubjekt aka Lehrgangsteilnehmer empfehle ich auf die Darstellungspuppen in den Vido(s) zu achten.
Und ansonsten erlaube ich mir die Bemerkung, dass Ausbildungsstandards der US-Special Forces 1. keine internationalen Standards sind, 2. auch keine NATO-Standards, und c. in ihrer praktisch-didaktischen Umsetzung/Anwendung im Friedensausbildung/Übungs-Betrieb der „spezialisierten“ Kräfte der BW in jedem Fall der FDGO/InFü vollumfänglich entsprechen müssen. – ohne wenn und aber. Das geduldete Verwischen der Grenzen zwischen den Befugnissen von Spezialkräften und den Befugnissen von spezialisierten Kräften der BW scheint mir ein spezifisches Problem vom Ausbildungszentrum in Pfullendorf zu sein. Ja, ja, jetzt kommt bestimmt wieder das Graustufenargument. Vorgesetzte sind dazu da im Rahmen der InFü insbesondere in der Ausbildung diese Graustufen ganz klar nach ihren Schwarz- und Weißanteilen zu sortieren. Falls sie das nicht können oder wollen, dann sollen sie entweder gehen oder sie werden gegangen.
@klabautermann
Wieviele Einsätze in isolierten Lagen hat Ihre Bekannte durchgeführt? Wieviele durch Ansprengungen Verwundete hat diese behandelt, dass sie sich hinstellen kann und in der ganzen NATO geltende und akzeptierte Verfahren kritisiert?
Mir hat mal jemand vollkommen ohne jegliche Kompetenz in diesem Sachverhalt gesagt: „Wenn Blinde von Farben reden“…
Die Streitkräfte haben mehrere mit erfahrenen Ärzten besetzte Stellen, welche so eine Ausbildung überprüfen bzw. konzipieren und absegnen. Darunter der LSO in Leipzig und der DivArzt in Stadtallendorf. Aber Ihre Bekannte wird da anhand der medial zur Verfügung stehenden Informationen sicherlich ein fundierteres Urteil treffen. Tut mir Leid aber ich lach mich neukrank bei solchen Aussagen.
@Hans Schommer | 27. Mai 2017 – 0:42
„A 2600/1 Innere Führung, Nr. 625 ff“ – da geht es um politische Bildung als Kernaufgabe des Vorgesetzten. Mitnichten steht da eine Aufforderung zur Teilnahme am politischen Diskurs. Auch Sie können eine solche Aufforderung offenbar nicht liefern.
Selbst wenn man Nr. 631 so lesen will ((…)Vorgesetzte gewinnen persönliche Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft, indem sie neben der erforderlichen Sachkenntnis einen eigenen durchdachten und begründeten Standpunkt beziehen und Gesprächsbereitschaft zeigen.(…)), scheitern solche Aussagen wie „die IBuK hat uns diffamiert“, oder „seit G. Leber haben die Minister die Bw an die Wand gefahren“ an den Hürden der Durchdachtet und Begründeteheit. Vor allem dann, wenn auf die Frage nach einer Begründung nur heiße Luft in diesen Thread getippt wird.
Harry | 27. Mai 2017 – 7:38
“ … Ich kenne übrigens keinen IBUK der vergangenen Jahre, der sich so offen der internen Diskussion gestellt hat.“
Der inneren Diskussion gestellt? Was hab ich verpasst?
Hans Schommer
@klabautermann | 26. Mai 2017 – 23:59
„Die Interpretationshoheit der FDGO im Anwendungsbereich BW scheint nach Ansicht einiger Kommentatoren lbei der „Truppe“ zu liegen und nicht beim IBUK.“
1. Die Interpretationshoheit zur FDGO liegt bestimmt nicht bei der IBuK, sondern beim Bundesverfassungsgericht.
2. Niemand hier hat die FDGO angegriffen oder ist (sachliche) Kritik an einer Politikerin etwa ein Angriff gegen die FDGO?
„Das ist „Freikorpsgeist“ in Reinkultur,.“
Ah, da war sie wieder die Keule…
Ich persönlich finde übrigens ein bißchen Pluralismus schadet der deutschen Gesellschaft nicht ;) Da sollte man nicht alles was eine andere Meinung darstellt gleich in die schwarz-braune Ecke stellen.
@Harry | 27. Mai 2017 – 7:38
„Wir stellen eben höhere Ansprüche an unsere Mitarbeiter“
Welche „Mitarbeiter“ denn?
„Und wenn wir schon dabei sind: ein nicht unwesentlicher Teil des „Skandals“ besteht doch daraus, dass sich die Soldaten öffentlich (!) empören.“
Ja genau! Pfui, das jemand nach 60 Jahren plötzlich das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform auch noch erste nimmt und anwendet… Unglaublich, wir brauchen einfach wieder mehr Nur-Soldaten /SARC end
„Das ist für mich weiterhin absolut illoyal-“
Wenn es über die gesetzlich gebotene Loyalitätspflicht hinaus geht, dann muss sich die IBuK Loyalität halt selbst verdienen, bzw. wieder erwerben wenn sie sie durch eigene Taten verspielt hat.
„zumal ja ab der Ebene A15 jeder und ein guter Teil der Führungskräfte darunter ja die Gelegenheit hatten, der Ministerin persönlich die Meinung zu sagen.“
Aber der Ebene A15 jeder? Ich glaube Sie sitzen hier einem Irrtum auf…
„Ich kenne übrigens keinen IBUK der vergangenen Jahre, der sich so offen der internen Diskussion gestellt hat.“
1. Die IBuK stellt sich keiner Diskussion. Sondern sie hat öffentlich der Bundeswehr schaden zugefügt und versucht jetzt nur gesichtswahrend diesen Schaden etwas zu kitten. Sie hat bisher nicht erkenne lassen, dass sie für irgendwelche Argumente zugänglich ist.
2. Es hat nach meiner Erinnerung auch noch nie einen IBuK gegeben, der den eigenen Bereich so diffamiert hätte, wie die aktuelle IBuK…
@ FK70: habe eben die Facebook-Kommentare http://bit.ly/2r86Fxi beim VdRBw gelesen. Das reicht von sehr guten bis sehr bedenklichen Kommentaren. Ich wusste gar nicht, dass die drei Präsideten kein eigenes ‚Verbandsorgan‘ sind. Bezüglich des Briefes der Verbandsführung empfinde ich das versuchte negative Hervorheben des DBwV im besagten Absatz als unter der Gürtellinie. Gerade der DBwV hatte von Anfang an eine klare Haltung/Position und hat sich bis heute sehr differenziert geäußert. Ggf. ist das DBwV-Bashing eben auch ein Wunsch aus dem Leitungsbereich des BMVg. Insgesamt irgendwie niveaulos.
@klabautermann | 26. Mai 2017 – 23:59
„Das ist ‚Freikorpsgeist‘ in Reinkultur,. Eine solche „Haltung“ brauchen wir wirklich nicht mehr in der Truppe 4.0.“ Diesem Urteil kann ich mich nur voll und ganz anschließen!
Gegen Kritik von der politischen Führung gerieren sich einige Truppendiener hier als sakrosankt. Da gewinnt man eine Ahnung, wie weit es mit dem Primat der Politik bei diesen Menschen her ist. Außerdem zeigen manche hier, da wiederhole ich mich gerne, wie sehr die Ministerin Recht hat, denn: fehlende Kritikfähigkeit = Haltungsproblem!
@Koffer | 27. Mai 2017 – 0:25
„der verantwortungsbewusste Staatsbürger, der aus Einsicht und Verantwortungsgefühl gegenüber dem Gemeinwesen seine eigenen Vorstellungen und Absichten mit denen der anderen ausgleicht und an der Gestaltung dieses Gemeinwesens mitwirkt“
Das machen Sie ja gerade nicht, hoffe ich! Denn wenn das, was Sie hier von sich geben schon der Ausgleich Ihrer Absichten und Vorstellungen mit denen der anderen (des Gemeinwesens) sein soll, möchte ich Ihre wahre Meinung besser nicht wissen.
Außerdem ist ihr Copy-Paste Zitat wirklich kein Aufruf zur Teilnahme öffentlichen Diskurs.
„Jepp, das Wirken des Darmstädter Signals (hätte niemals gedacht, dass ICH mich jemals auf diesen Verein berufen würde ;) ) und die Bearbeitung seiner Tätigkeit durch die deutschen Gerichte.“
Wenn Sie Präzedenzfälle – nach denen hatte ich ja gefragt – kennen, dann nennen Sie hier doch welche, anstatt ständig bei Ihren nebulösen Behauptungen zu verweilen!
Ich kann Ihnen einen Präzedenzfall nennen: Major Helmuth Prieß. Dieser wurde wegen einer Meinungsäußerung zunächst mit einer Dienstgradherabsetzung bestraft. Diese wurde dann durch das BVerwG aufgehoben. Statt dessen wurde eine D-Buße von 500,- DM verhängt, weil er gegen seine Pflicht zur Zurückhaltung als Soldat und Vorgesetzter verstoßen habe (Der Spiegel 52/1992; Urteil Helmuth Prieß).
Ihre Behauptung, man würde mit dem §10 (6) vor Gerichten Schiffbruch erleiden ist einfach FALSCH! Vielleicht denken Sie mal über § 17 (2) SG nach und unterlassen mal Ihre ständigen postfaktischen Behauptungen.
„Ich wehre mich lediglich gegen Ihren sachfremden Versuch zur Instrumentalisierung des Paragraphen als Gleichschaltungskeule gegen ‚kritische Geister’…“
Wenn es argumentativ dünn wird, kommen dann Kampfbegriffe wie „Gleichschaltungskeule“. Geht es auch sachlicher? Was wäre denn Ihrer Ansicht nach eine sachgerechte Anwendung des § 10 (6) SG?
„Als Berufsoffizier kann ich nicht ‚kündigen'“
Aber Sie können Ihre Entlassung nach § 46 (3) SG verlangen.
@Zimdarsen | 27. Mai 2017 – 8:07
„10SG ist kein Selbstzweck, man muss ihn im Kontext sehen und deshalb glaube ich, dass er keine Einschränkung für den politischen Diskurs ist.“
Könne Sie diesen Glauben vielleicht etwas präziser herleiten? Wenn ich mitbekomme, wie mein Vorgesetzter ständig gegen die politische und militärische Führung polemisiert, würde ich als Staatsbürger in Uniform und Anhänger der parlamentarischen Demokratie mein Vertrauen in ihn alsbald verlieren.
Darüber hinaus ist die Ministerin keine Soldatin und unterliegt nicht dem SG. Meiner Meinung nach hat Sie – nach langer langer Zeit in der Verantwortung – einen Mangel erkannt, ihn angesprochen und Maßnahmen in die Wege geleitet, um ihn abzustellen!
@ Klabautermann
Was mich echt wütend macht ist wenn blinde von der Farbe sprechen!!
Sie kennen eine Notfall und Katastrophenärtztin die das anwenden eines Blood Sweeps als pervers beurteilt und ein Szenario wo dieser zum Einsatz kommt als nahezu ausgeschlossen bewertet??!!
Wie viele Einsätze haben sie oder ihre Ärtztin unter Bedingungen wie wir / die Kameraden die in Afghanistan gedient haben den vorzuweisen??!!
Ich unterstellen Ihnen mal null Komma null!!
Die Ausbildung wie sie in Pfullendorf und im übrigen auch überal in der westlichen Welt unter TCCC gelehrt wird ist weder pervers noch unrealistisch!!
Der Blood Sweep ist so ziemlich die einzige Möglichkeit eine Blutung bei einem angeschossenen Kameraden zu entdecken.
Ich hatte da Pech dies im Einsatz zu erleben und die Eintritswunde im Bereich des Thorax war Stecknadelkopfgroß, mit dem bloßen Auge kaum zu sehen schon gar nicht unter Gefechtsbedingungen mit Stress ,Staub und Feuerkampf !!
Nur das abstreichen des Oberkörpers und die anschließende Kontrolle der Hände hat dazu geführt das der Einschuss gefunden wurde.
Das Urteilen über die Ausbildungsmethoden und Inhalte die in Pfullendorf angewendet werden sollten Kameraden tun die wissen von was sie sprechen und nicht vom Innendienst Personal!!
@ Georg | 26. Mai 2017 – 10:18
„Dies ist auch kein unbeschriebenes Phänomen, sondern folgt den Gesetzen der Kybernetik, wonach ein aus dem Gleichgewicht gekommener untergeordneter Regelkreis früher oder später von einem übergeordneten Regelkreis wieder durch drastische Eingriffe von oben in einen stabilen, ausgeglichenen Zustand gebracht wird.“
Ein gutes Beispiel fuer diesen Fall, der drastische Eingriff Funktioniert aber nur soweit die Rueckkopplung stimmt. Sonst sind Systemschaeden (Kw-Bruch oder Kesselexplosion) angesagt.
Im vorliegenden Fall scheint der ‚Uebergeordnete Regler‘ (IBUK) sich von den Rueckkoppplungen (D-Verhalten) und Sensoren der unteren Regelkreise abgekoppelt oder die D-Stoergroessen ausgeblendet zu haben.
Gibt es jemanden hier, der hofft, das seine Beiträge im BMVg oder von der Ministerin gelesen werden, mir fällt so viel unreflektiertes Lob des Vorgehens auf. Auch Fehlerkultur findet nicht statt. Die Frage ist ganz einfach nur der Neugier geschuldet. Warum stellt sie sich. Weil im Dienst Kritik nicht mehr so oft gewünscht ist. Hier im Blog schon. Viele hohe Offiziere loben ganz offiziell das Vorgehen und meckern wenn sie keine Uniform anhaben.
Danke.
Interessante Debatte hier und sicherlich steckt in fast jedem Kommentar ein gutes Argument. In meinen vielen Jahren in der Bundeswehr habe ich diese Art der Debatte wie hier immer vermisst. Nebenbei, der schon benannte offene Brief http://likn.de/QLr des VdRBw zieht Kreise. Da gibt es unappetitliche Kommentare auf deren Facebook-Seite. Und wer hätte es Gedacht: der Präsident wurde in der heutigen BILD zum Verlierer des Tages unter „Wessen Brot ich ess …“
Mir war gar nicht klar, dass der VdRBw 16Mio Zuwendung vom Staat erhält. Wo fließt das Geld denn hin? Zur Auffassung des Präsidenten: kennt dieser alle Details in Sachen Bw-Skandale um sich derart zu äußern??? Ist irgendwie befremdlich :-(
@ Holzi: ich bin letzte Woche aus dem VdRBw ausgetreten und würde es nach dem offenen Brief erst recht wieder tun. Mit neuem Prösidium trete ich gerne wieder ein. Befremdlich finde ich auch die Ansprache des DBwV im Brief. Das hatte es so unter den Vorgängern nie gegeben! Die 16Mio habe ich in unserer Kameradschaft nie gesehen. Keine Ahnung wohin das Geld fließt:-(
@ Neugieriger: war glaube ich schon fast immer so, dass sich Generale und Admirale im aktiven Dienst kaum zu Wort gemeldet haben. Ausnahmen bestätigen die Regel.
@JPG | 27. Mai 2017 – 11:23
„Gegen Kritik von der politischen Führung gerieren sich einige Truppendiener hier als sakrosankt.“
Wenn es um öffentliche und die Bw-beschädigende, unberechtigte Pauschalkritik geht, dann verwehre ich mich aber gerne dagegen ;)
„Außerdem ist ihr Copy-Paste Zitat wirklich kein Aufruf zur Teilnahme öffentlichen Diskurs.“
Ich weiß wirklich nicht, was Sie wollen….
Erst verlangen Sie einen Beleg dazu, dass zum Konzept Staatsbürger in Uniform auch (zumindest das Recht zur) die Teilnahme am öffentlichen Diskurs gehört (was ich schon freilich seltsam finde, denn jeder, der eine Führerausbildung in der Bundeswehr hat, sollte das wissen (haben Sie eigentlich jemals einer Vorgesetztenfunktion gedient?!) und wenn dann @Hans Schommer und ich Ihnen Belege aus Vorschrift und von der Internetseite des ZInFü bringen, dann beklagen Sie sich :(
„Statt dessen wurde eine D-Buße von 500,- DM verhängt, weil er gegen seine Pflicht zur Zurückhaltung als Soldat und Vorgesetzter verstoßen habe (Der Spiegel 52/1992; Urteil Helmuth Prieß).“
Großartige Quelle ;) Schauen Sie sich mal dazu das Urteil des BVerG an. Dann werden Sie erkennen, dass zwar in der Tat (eine von mir ja nie bestrittene!) Pflicht zur Zurückhaltung besteht, dass damit aber keinesfalls schrankenlos der politische Diskurs unterbunden werden kann und/oder soll.
Vielmehr ist gerichtlich schon lange und mehrfach und auch in dem von Ihnen zitierten Fall, bestätigt worden, dass eine (sachlich) Kritik im Rahmen des politischen Diskurses nicht den Soldatenpflichten widerspricht.
„Was wäre denn Ihrer Ansicht nach eine sachgerechte Anwendung des § 10 (6) SG?“
Wie alles im Bereich der Einschränkung von Grundrechte ist es immer eine Abwägungsentscheidung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des konkreten Falls.
Darf man unter dem „Schutzmantel“ des Staatsbürgers in Uniform ALLES? Nein. Darf man unter der „Auflage“ des § 10 Abs. 6 SG NICHTS? Auch Nein. Wo liegt die Wahrheit? Dazwischen…
„Aber Sie können Ihre Entlassung nach § 46 (3) SG verlangen.“
Warum sollte ich das?
1. Ich sehe keinen Vertrauensbruch des Dienstherren. Es besteht also für mich auch kein Grund meinen Abschied zu nehmen.
2. Ich diene daher weiter treu und (wenn notwendig hoffentlich auch) tapfer… Das hat mit meinen persönlichen Gefühlen ggü vdL und meinem mangelnden Vertrauen in sie als IBuK wenig zu tun.
„Darüber hinaus ist die Ministerin keine Soldatin und unterliegt nicht dem SG. “
Und deswegen darf sie sich schlecht benehmen und die Bw diffamieren?
Juristisch haben Sie natürlich Recht. Politisch halte ich das schon für bedenklich. Sachlich und menschlich ist das abzulehnen. Und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Inneren Führung (an die sich auch die IBuK halten sollte, oder?!) ist es eine Katastrophe :(
@Wa-Ge | 27. Mai 2017 – 9:21 u. Fritz | 27. Mai 2017 – 11:52
[„Wenn Blinde von der Farbe sprechen“]
+1 Zustimmung :(
@ klabautermann
Nichts für ungut, aber ich nehme an, die Dame ist in Ihrem Alter und hat mit den größeren Gefechten anno 2010/11 in AFG nichts am Hut? Auch wenn @Fritz und @Wa-Ge da etwas emotional wurden, so sind ihre Anmerkungen dennoch nicht von der Hand zu weisen.
Fragen Sie einfach mal im ZEUS nach, die haben in den letzten Jahren mehrmals ihr AusbKonzept umgeschrieben, weil viele vormals „unmögliche“ Sachen auf einmal auch für normalsterbliche SanKräfte wissenswert wurden. Und in diesem Kontext hier reden wir immerhin über erweiterte Kenntnisse und Einsatz in Pusemuckel, nicht vom Retten auf der A7 bei Flensburg.
@klabautermann:
Da sie ja TREMA als Vorbild bezeichnen empfehle ich hier nachzuschauen was zu blood sweep zu finden ist:
http://tremaonline.info/wp-content/uploads/2013/06/TREMA-e.V.-Guidelines-fuer-TCCC-2.0.pdf
Aber Fakten stören da wohl eher, denn jede Kritik an vdL ist ja ein Teil rechtskonservativer Kreise…
Auch ihre obigen Ausführungen zu Pfullendorf zeigen, dass sie die Aufgabe des AusbZ und auch die Aufgabenverteilung und Ausbildung von SpezKr, SpezlKr EGB und SpezlKr insbesondere im Bereich der erweiterten SanAusb nicht kennen. Aber schön von InFü und Vorgesetzten die gegangen werden müssen reden.
JPG | 27. Mai 2017 – 10:00:
„A 2600/1 Innere Führung, Nr. 625 ff“ – da geht es um politische Bildung als Kernaufgabe des Vorgesetzten. Mitnichten steht da eine Aufforderung zur Teilnahme am politischen Diskurs. Auch Sie können eine solche Aufforderung offenbar nicht liefern.
Der gesamte Abschnitt der Vorschrift ist genau diese Aufforderung!
Zudem empfehle ich zum Thema diese Lektüre:
https://www.hsu-hh.de/images/caRVcKieJIEN2E8B.pdf
Und speziell für Sie, JPG, zitiert der Absatz 3 auf Seite 8:
„Als Angehörige der Bundeswehr haben wir deshalb das Recht und die Pflicht, unsere Interessen und Ansichten auf verantwortungsbewusste Weise in den gesellschaftlichen Dialog gleichberechtigt einzubringen. Als Soldaten und mündige Bürger sind gerade wir es, die besonders authentisch die Sinnhaftigkeit unseres Dienstes und den Auftrag von Streitkräften auch nach außen vermitteln können. Das sollten wir nicht nur anderen überlassen.“
Hans Schommer
@ JPG | 27. Mai 2017 – 11:23
„Darüber hinaus ist die Ministerin keine Soldatin und unterliegt nicht dem SG.“
Korrekt, und deshalb ist es auch unsachlich wenn hier und/oder bei den Verbaenden jemand ‚Kameradschaft‘ gegenueber Fr vdL begrunden moechte. Sie ist eine erfahrene Politikerin und hat sicherlich sehr genau erwogen was sie mit Ihrer Haltung und Ihren Reden bewirken wollte und will.
@Neugieriger |
„Gibt es jemanden hier, der hofft, das seine Beiträge im BMVg oder von der Ministerin gelesen werden…“
Das braucht keiner zu hoffen, das geschieht ;-)
“ Viele hohe Offiziere loben ganz offiziell das Vorgehen und meckern wenn sie keine Uniform anhaben“
Viele hohe Offiziere welche die Ministerin in dieser Sache (Pfullendorf) loben, habe ich nicht vernommen.
@ T.W.: Der InspLw hat einen guten InspBrief zu Tradition in der Lw auf den Weg gebracht. M.E. nicht ganz auf der Linie von vdL. Ein erfrischendes Zeichen von Führung. Bin gespannt, wie lange der Insp noch im Amt ist ;-)
[Gibt’s den Brief irgendwo? Da wäre ich doch sehr interessiert. T.W.]
Manche Kommentatoren mögen die Pauschalverurteilung der Bundeswehrsoldaten („Haltung“ „Führungsschwäche“), die Schädigung des Ansehens der Streitkräfte und die höchst fragwürdigen „Säuberungen“ von Frau von der Leyen angemessen finden. Ich sehe das anders. Ich stufe ihr Führungsverhalten als extrem unprofessionell ein.
Weiter versuchen hier einige einen Eindruck von der Bundeswehr zu vermitteln, „als ob es wirklich eine Kultur des Wegsehens gibt, ob 0815-Sprüche in der Fw-Ausbildung zeitgemäß sind, ob Fesselspiele als Initiationsriten für den Staatsbürger in Uniform taugen, ob Nackt- und Lustigsein Voraussetzung sein muss für die Aufnahme in einen Kameradenkreis, oder ob die Glorifizierung der Wehrmacht in der Truppe nicht endlich beendet werden sollte…“. (JPG)
Es dürfte keine Armee geben, die strenger kontrolliert wird, wie die Bundeswehr als Parlamentsarmee. Die regelmäßig erstellten und veröffentlichten Kontrollergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Die von @JPG in den Raum gestellten Anschuldigungen entlarven sich als billige Diffamierung der Streitkräfte. Da verwundert es nicht, dass manche hier in ihrer moralischen Überheblichkeit auch noch Unsachlichkeit (@Georg) für sich beanspruchen. Das wirkt schon fast ein wenig hilflos.
@ JPG, was stört sie bloß daran, dass @Koffer sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrnimmt? Passt Ihnen Koffers Meinung nicht? Oder gehören Sie zu jenen Zeitgenossen, die Meinungsfreiheit nur dann gelten lassen, wenn es sich „um die richtige Meinung“ handelt?
Sie müssen die Vorschrift „Innere Führung“ schon vollständig erfassen und nicht nur selektiv im Sinne ihrer Argumentation „benutzen“.
A2600/1 Nr. 632: „Themen, die in Politik und Gesellschaft strittig sind, müssen auch strittig dargestellt und diskutiert werden.“
Und das Verhalten von Frau von der Leyen wird in der Gesellschaft aktuell äußerst kontrovers diskutiert. In den Medien, quer durch alle Parteien und in der Bundeswehr. Und Sie erdreisten sich zu der Forderung, @Koffer solle seine Entlassung verlangen? Weil er Meinungen vertritt, die Ihnen nicht passen?
Selbst das Soldatengesetz §15 schützt die freie Meinungsäußerung des Soldaten: „Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.“
Während der Nato-Doppelbeschlussdebatte gab der Chef einer PzGrenKp in Immendingen in der Öffentlichkeit eine Petition ab, die Stadt zu einer „nuklearwaffenfreien Zone“ zu erklären. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde ihm das zugestanden. (Jürgen Rose, Soldat und Meinungsfreiheit)
Ich möchte Sie bitten, sich ein wenig zurückzuhalten, wenn es darum geht, Kameraden die „Kündigung“ nahezulegen, weil Ihnen deren Meinung nicht passt.
Leute, bei einigen der Kommentare (die ich am Wochenende natürlich auch im Blick behalten muss…) scheint es mir doch arg in Richtung persönliche Auseinandersetzung zu gehen. Bitte nicht.
Memoria | 27. Mai 2017 – 14:14 ,
vielen Dank für die Informationen! Besonders sei auf folgende Vorgaben der Leitlinien hingewiesen:
„Blood Sweep“: Absuchen / Abstreichen des gesamten Körpers des Verwundeten und Stoppen sämtlicher noch nicht erkannter Blutungen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auch auf weniger exponierte Körperbereiche wie z.B. im Bereich der Axilla sowie in der Genital- und Analregion gelegt werden.“
Ich probier es nochmal, Herr Wiegold – es wird ja keiner persönlich angeriffen und es kommt ja von SPON. Diese Kolumne kann man sich sicher am WE mal zu Gemüte führen. Mir spricht Herr Fleischhauer jedenfalls aus der Seele:
http://tinyurl.com/y8rusdnu
Hans Schommer
[Pardon, es geht nicht um persönliche Angriffe, aber wenn jeder zum Wochenende seinen Lieblingstext der Woche hier eingbringt, noch dazu einen Text, der schon ziemlich bekannt ist – dann kommen wir auch nicht wirklich weiter. Der Unterschied zwischen Blog und Forum, wo jeder sein Thema mal setzt, muss wohl noch mal erneut wiederholt erläutert werden… T.W.]
@Politikverdruss 1936 Uhr
Ich akzeptiere Ihre Meinung – auch wenn ich sie nicht in Gänze teile.
Aber bitte, bitte, nicht mit Jürgen Rose argumentieren. Einer der übelsten Agitatoren, die mir begegnet Sind!
@Harry
“ keine Sorge- ich bleibe empört! Vor allem deswegen, wenn versucht wird, hanebüchenen Unsinn mit irgendwelchen Verrenkungen als sinnvolle Ausbildung zu deklarieren, nur damit die IBUK nicht recht hat! “
Wenn erwiesen ist, dass es sich um hanebüchenen Unsinn in der Ausbildung handelte (was von vielen Fachleuten so nicht geteilt wird und zB ich nicht beurteilen kann) dann war es an der Ministerin dieses abzustellen, mit all den Mitteln der Bw (zB Dienstweg, ggf WDO).
„Und – für mich wesentlich: nicht alles, was nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist, ist erlaubt! Mit dem Argument kann man ja auch die Stuben wieder mit Ti….-Bildern zupflastern oder Rudel…… veranstalten, ist in Deutschland ja auch alles nicht verboten. Und wenn das in den Räumen des Malermeister Schulze passiert, interessiert das zu Recht keinen- bei uns eben schon!“
Und wenn das in einer Wohnung des Soldaten X nach Dienst unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht evtl auch. Doch darum ging es in diesem Fall nicht. Es ging nicht um Hobbys.
„Wir stellen eben höhere Ansprüche an unsere Mitarbeiter- vor allem an die, die Führungsverantwortung tragen…. Und ich bleibe auch dabei, dass das die Chefin auch öffentlich sagen darf.“
Klar darf so das sagen, doch sie sagte etwas anderes und hat es ja zurückgenommen.
“ Und wenn wir schon dabei sind: ein nicht unwesentlicher Teil des „Skandals“ besteht doch daraus, dass sich die Soldaten öffentlich (!) empören. Das ist für mich weiterhin absolut illoyal- zumal ja ab der Ebene A15 jeder und ein guter Teil der Führungskräfte darunter ja die Gelegenheit hatten, der Ministerin persönlich die Meinung zu sagen. Ich kenne übrigens keinen IBUK der vergangenen Jahre, der sich so offen der internen Diskussion gestellt hat.“
Und sie haben es ihr persönlich gesagt und kein IBuK hat sich in den vergangenen Jahren sowas geleistet. Alles begann für UvdL mit Pfullendorf und es geht hier KEINEM darum, dass wo es Verfehlungen gibt/gab nicht die WDO/Dienstweg angewendet werden sollte, wie es ja auch in den vergangenen Jahren hunderte male geschah.
@ Koffer
Die IBUK muss ihre Meinung nicht ändern und kann dennoch den Argumenten aufmerksam zuhören. Auf Letzteres kann man pochen, auf Ersteres nicht- es ist ihr gutes Recht, an ihrer Bewertung festzuhalten.
Fakt ist, dass sie sich der Diskussion intern stellt – und die DV der Stufe 2 und höher waren alle eingeladen – DV Stufe 1 und Spieße quotiert auf die OrgBereiche.
Der Vorgänger hat uns vorgeworfen, dass wir nach Anerkennung gieren- das war für Sie anscheinend weniger diffamierend…. Ansichtssache!
Auch diese Äußerung könnte man als Haltungskritik bezeichnen und da diese beiden Minister bis auf Parteibuch und Kirchenzugehörigkeit sonst wenig gemeinsam zu haben scheinen, könnte ja doch etwas dran sein an den verstellten Sollwerten beim Selbstbild…
@Harry | 27. Mai 2017 – 23:38
„Fakt ist, dass sie sich der Diskussion intern stellt – und die DV der Stufe 2 und höher waren alle eingeladen“
„Eingeladen“ hihi ;)
[DV2] Das stimmt, aber ursprünglich hatten Sie ja behauptet alle A15 und das ist einfach nicht wahr…
„Der Vorgänger hat uns vorgeworfen, dass wir nach Anerkennung gieren- das war für Sie anscheinend weniger diffamierend…. Ansichtssache!“
Der Unterschied war, dass der Vorgänger von „einigen“ sprach und gleichzeitig niemanden konkret mit Schmutz beworfen hat.
vdL hat aber zunächst aber alle diffamiert (und danach nur einen halbherzigen Rückzug eingeleitet) und zusätzlich noch einen kompletten Vorgesetztenstrang beschuldigt (ohne dafür bis heute Belege beigebracht zu haben).
Insgesamt war ja auch die Äußerung von TdM damals äußerst umstritten, aber es war halt eine andere Qualität an Aussagen. Zudem hat er nicht auch noch und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang weitere (unberechtigte) Vorwürfe wie „Vertuschung“ erhoben bzw. aufgrund von (verwerflichen) Einzeltaten Wellen in Bewegung gesetzt, die die Bw als ganzes schädigen können.
Auch muss man TdM zu gute halten, dass er versucht hat gerade das Ansehen der Bw in der Öffentlichkeit zu verbessern. Die „Wir.dienen.Deutschland.“-Kampagne sei hier genannt. Man erkannte also, dass (auch wenn er in dem fraglichen Interview nicht geschickt agierte) ihm die Bw als ganzes durchaus am Herzen liegt. Bei vdL ist nur erkennbar, dass ihr ihre eigene Karriere und einige „Spezialthemen“ am Herzen liegt
Aber der TdM vdL Vergleich wird jetzt doch etwas OT, oder?
@Hans Schommer | 27. Mai 2017 – 14:25
„Der gesamte Abschnitt der Vorschrift ist genau diese Aufforderung!“
Nein! Der Abschnitt dieser Vorschrift befasst sich mit politischer Bildung. Er dreht sich um Notwendigkeiten, Voraussetzungen und Ziele der politischen Bildung. Wie kommen Sie darauf, in diesem Abschnitt eine Aufforderung zur Teilnahme am öffentlichen politischen Diskurs zu erkennen?
Immerhin schaffen Sie es danach, aus den Leitgedanken zur Neuausrichtung der Bundeswehr von 2012 zu zitieren. Ein Papier wahrlich, das in der Dokumentenhierarchie der Bundeswehr wohl zwischen Weissbuch und VPR einzuordnen ist. Schade nur, dass Sie ihr Zitat auf diese drei Sätze beschränken, denn unmittelbar danach heißt es:
„Dazu bedarf es einer Kultur des Vertrauens und der Verantwortung innerhalb der Bundeswehr, aber auch im Umgang mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und den Medien.“
Und genau darum geht es mir im Kern. Wer seine eigenen Vorgesetzten andauernd mit Unterstellungen verschiedenster Art überzieht (von Rückgratlosigkeit, über politisches Ablenkungsmanöver auf dem Rücken der Truppe, Diffamierung und Schädigung des Ansehens der Bundeswehr), der handelt unverantwortlich. Er gefährdet die Vertrauensbasis zwischen sich und seinen Untergebenen und Vorgesetzten, womit er letztendlich nach meinem Dafürhalten jenseits der durch § 10 (6) gesetzten Pflicht agiert!
@Koffer | 27. Mai 2017 – 14:08
„Erst verlangen Sie einen Beleg dazu, dass zum Konzept Staatsbürger in Uniform auch (zumindest das Recht zur) die Teilnahme am öffentlichen Diskurs gehört (was ich schon freilich seltsam finde, denn jeder, der eine Führerausbildung in der Bundeswehr hat, sollte das wissen (haben Sie eigentlich jemals einer Vorgesetztenfunktion gedient?!) und wenn dann @Hans Schommer und ich Ihnen Belege aus Vorschrift und von der Internetseite des ZInFü bringen, dann beklagen Sie sich :(“
Zur Erinnerung: Sie hatten hier (http://augengeradeaus.net/2017/05/nach-vorfaellen-in-pfullendorf-kein-strafverfahren-wg-sexualstraftaten/comment-page-2/#comment-270188) von einer „wesentlichen Säule(…) der Inneren Führung, die es allen Angehörigen der Bundeswehr nicht nur zugesteht, sondern sie sogar dazu auffordert (mit angemessenen) Mitteln am politischen Diskurs teilzunehmen“ gesprochen. Da habe ich mir erlaubt zu fragen, was das denn für eine wesentliche Säule sei, die ja offenbar einer nicht unwesentlichen soldatischen Pflicht im Soldatengesetz widerspricht. Daraufhin kopieren Sie dann etwas aus dem Internetauftritt der Bundeswehr, wo das Leitbild Staatsbürger in Uniform ansatzweise erklärt werden soll. Ist Ihrer Meinung nach dieser Internetauftritt jetzt normsetzend für Soldaten der Bundeswehr über das Soldatengesetz heraus? Die wesentlichen Säulen der Inneren Führung finden Sie in den Kapiteln 3.2, 3.3 und 3.4 der einschlägigen Vorschrift. Bemerkenswert ist die dort schon deutlich gemachte Einschränkung einiger Grundrechte (wie z.B. jenes der Meinungsfreiheit) nach Nr. 308!
„Großartige Quelle ;) Schauen Sie sich mal dazu das Urteil des BVerG an.“
Was auch immer Sie mit „BVerG“ meinen…
Haben Sie das Urteil? Dann können Sie es ja hier verlinken, wäre nett!
„Dann werden Sie erkennen, dass zwar in der Tat (eine von mir ja nie bestrittene!) Pflicht zur Zurückhaltung besteht, dass damit aber keinesfalls schrankenlos der politische Diskurs unterbunden werden kann und/oder soll.“
Zu dieser Erkenntnis brauche ich das Urteil dann wiederum auch nicht! Darum ging es mir aber auch gar nicht!
Nochmal zur Erinnerung: Sie hatten behauptet, „wer versucht mit dem § 10 (6) das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform anzugreifen, der wird aber nicht nur vor den Gerichten Schiffbruch erleiden (…)“
Abgesehen von der Absurdität Ihrer Konstruktion (das SG ist Rechtsquelle für den Staatsbürger in Uniform, wie soll man ernsthaft versuchen können, mittels dieses Gesetzes das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform als solches anzugreifen), habe ich nachdrücklich meine Position durch einen Präzedenzfall erläutert. Sie selbst konnten ja keinen nennen. Fakt ist: §10 (6) hat eine soldatische Pflicht zum Inhalt, die auch schon vor Gerichten standgehalten hat. Sie können weiterhin versuchen diese Pflicht zu relativieren, oder gar erklären, dass die Pflicht mit der mehrmaligen öffentlichen Äußerung, die IBuK habe ihre Soldaten diffamiert, vereinbar sei. Gerichtlich belangt werden Sie dafür sicherlich nicht. Vertrauen in Ihre Stellung als Soldat und Vorgesetzter gewinnen Sie dadurch sicherlich ebenso wenig!
„‚Darüber hinaus ist die Ministerin keine Soldatin und unterliegt nicht dem SG.‘
Und deswegen darf sie sich schlecht benehmen und die Bw diffamieren?
Juristisch haben Sie natürlich Recht. Politisch halte ich das schon für bedenklich. Sachlich und menschlich ist das abzulehnen. Und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Inneren Führung (an die sich auch die IBuK halten sollte, oder?!) ist es eine Katastrophe :(“
Ich hielte es für politisch wesentlich bedenklicher, wenn die Ministerin angesichts der jüngsten Vorfälle nicht deutlich etwas unternommen hätte! Ich habe schon in ihren Äußerungen „Haltungsproblem“ und „Führungsschwäche“ gar kein schlechtes Benehmen erkennen können! Dass sie ihre Wortwahl mehrmals, auch öffentlich, eingeordnet hat, zeigt sogar Größe!
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Inneren Führung sind die Vorfälle (Pfullendorf, Sondershausen, Bad Reichenhall, Franco A., Illkirch und Donaueschingen) eine Katastrophe, nicht die Reaktion darauf!
@Politikverdruss | 27. Mai 2017 – 19:36
„Es dürfte keine Armee geben, die strenger kontrolliert wird, wie die Bundeswehr als Parlamentsarmee. Die regelmäßig erstellten und veröffentlichten Kontrollergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Die von @JPG in den Raum gestellten Anschuldigungen entlarven sich als billige Diffamierung der Streitkräfte.“
Meinen Sie mit den Kontrollergebnissen die Jahresberichte des Wehrbeauftragten? Und die sprechen nun welche eindeutige Sprache? Dass in unseren Streitkräften alles unbedenklich sei? Lesen Sie nochmal hier nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810900.pdf, S. 72!
„Sie müssen die Vorschrift „Innere Führung“ schon vollständig erfassen und nicht nur selektiv im Sinne ihrer Argumentation „benutzen“.
A2600/1 Nr. 632: „Themen, die in Politik und Gesellschaft strittig sind, müssen auch strittig dargestellt und diskutiert werden.“
Das ist jetzt ein schlechter Scherz, oder? Wollen wir mal nach Ihrer Selektion in der Vorschrift weiterlesen?:
„Themen, die in Politik und Gesellschaft strittig sind, müssen auch strittig dargestellt und diskutiert werden. Dieses Gebot, sich an realen politischen Kontroversen zu orientieren, beinhaltet auch die Verpflichtung der Vorgesetzten, Auffassungen und Bestrebungen, die den Grundsätzen der Verfassung widersprechen, entschieden entgegenzutreten.“
Sind Sie vielleicht schon einmal auf die Idee gekommen, dass durch das beständige Genörgel an den Entscheidungen der politischen Führungsebene das Primat der Politik (als Teil des Demokratieprinzips unserer Verfassung) ausgehöhlt werden könnte – Herr Politikverdruss?
„Und Sie erdreisten sich zu der Forderung, @Koffer solle seine Entlassung verlangen? Weil er Meinungen vertritt, die Ihnen nicht passen?“
Das habe ich nicht getan! Lesen Sie bitte nochmal nach, wie ich meinen „Ratschlag“ hergeleitet habe und unterlassen Sie dann solche Unterstellungen!
@all, die meinen, sich von der Ministerin angegriffen fühlen zu müssen:
Wenden Sie sich doch an die Gesamtvertrauensperson beim BMVg, oder schreiben Sie als Staatsbürger der Ministerin eine E-Mail und erklären, warum Sie sich diffamiert fühlen. Das hätte doch Haltung! Aber nein – stattdessen unter Pseudonym die eigene Larmoyanz in diesem Blog zu verbreiten ist natürlich ein Zeugnis von großem Rückgrat!
Spike | 27. Mai 2017 – 22:43,
es geht mir um die Meinungsfreiheit! Hier wird versucht, mit fadenscheiniger Argumentation, einem Mit-Kommentator dieses elementare Grundrecht zu verwehren. Ihm wird die „Kündigung“ nahegelegt, weil er die Verteidigungsministerin kritisiert. So, als sei es inzwischen verboten, Politiker zu kritisieren.
Wir erleben derzeit doch zahllose Versuche, das Grundrecht der Meinungsfreiheit einzuschränken. Nehmen sie nur das gesellschaftlich sehr kontrovers gesehene Netzdurchsetzungsgesetz.
Deshalb erscheint es mir unwichtig, ob die Streiter für Meinungsfreiheit von links oder rechts kommen.
Guten Tag, ich lerne viel aus den Beiträgen. Prima Sache. Jedoch glaube ich nicht, dass allzu viele Leute die Stimmung in der Truppe kennen. Also nicht Bmvg, Amt oder großer Stab. Offensichtlich haben die Offiziere und Generale sich oft den Auftrag gegeben, offiziell alle Aktivitäten des Bmvg gut zu finden und umzusetzen. Das ist sicherlich formal richtig. Zählt aber nicht, dass Vertrauen verloren gegangen ist? Wird zu viel nach oben verschwiegen? Sind wir schon soweit, dass alles unkommentiert hingenommen wird. So gut der Blog hier ist, ist das nun die einzige Möglichkeit Wahrheiten, Stimmungen und Kritik auszusprechen?
@Harry
Man könnte aber auch meinen das beide überhaupt keinen Verbindung zum Militär und Truppe und den Personen die dort dienen unterhalten.
Beide haben sogar sehr wohl etwas gemeinsam, die Überzeugung das der unterstellte Bereich gefälligst die klappe zu halten hat so wie das man ja auch von der höheren militärischen Führung bisher gewohnt war. Das dies jetzt aufgebrochen wird und erste gegenstimmen gab es ja auch unter TdM, es liegt nicht daran das wir jetzt eine Frau als Chefin haben sondern das seit Jahren die Kommunikation und die Behandlung durch den Dienstherrn immer schlechter und willkürlicher wurde.
Ach ja und Loyalität geht in zwei Richtungen genauso wie Respekt, bisher fühle ich mich nur zum Gehorsam verpflichtet.
@JPG | 28. Mai 2017 – 10:40
„Was auch immer Sie mit „BVerG“ meinen…“
Sorry, vertippt. BVerwG war natürlich in konkreten Fall gemeint.
„Aber nein – stattdessen unter Pseudonym die eigene Larmoyanz in diesem Blog zu verbreiten ist natürlich ein Zeugnis von großem Rückgrat!“
Mir ist immer noch nicht klar, warum Sie Kommentatoren hier im Blog ihr/unser verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf freie Meinungsäußerung absprechen…
Vor allem weil ihre/meine Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs – wie Ihnen ja zwischenzeitlich von mehreren Kommentatoren bestätigt – Teil der Erfüllung des Konzepts des Staatsbürgers in Uniform ist…
Aber naja. Vermutlich wollen Sie einfach nicht, dass jemand öffentlich eine andere Meinung vertritt als Sie, bzw. vdL ;)
JPG | 28. Mai 2017 – 10:40,
bei der Nichteinhaltung der Grundsätze der Inneren Führung spricht der Wehrbeauftragte im Jahresbericht 2016 von Einzelfällen.
Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2016 Seite 7: „Nicht immer gelingt es Vorgesetzten, die Grundsätze der Inneren Führung einzuhalten. Der Bericht zeigt entsprechende Einzelfälle auf.“
Einzelfälle!
Werfen Sie, @JPG, dem Mit-Kommentator Koffer mit seiner Kritik gegenüber der Verteidigungsministerin Verfassungsbruch vor? Womit hat Koffer gegen die Grundsätze der Verfassung verstoßen?
Und das „Genörgel“ an den Entscheidungen der politischen Führungsebene soll, Ihrer Auffassung nach, das Primat der Politik aushöhlen?
Lieber JPG, ihr Verfassungs-und Demokratieverständnis ist nicht nachvollziehbar, um es mal höflich auszudrücken. Ihnen fehlt Politische Bildung. Koffers Kritik ist vollständig durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Ihre haltlosen Anschuldigungen sind nicht akzeptabel!
@ Politikverdruss | 28. Mai 2017 – 10:49
„Wir erleben derzeit doch zahllose Versuche, das Grundrecht der Meinungsfreiheit einzuschränken“.
Leider auch hier im Blog, was an dem ein oder anderen Kommentar sehr deutlich wird.
Leute, ist jetzt langsam gut mit gegenseitigem Beleidigtsein und gegenseitigen Anwürfen? Die Debatte, wie sie inzwischen geführt wird, scheint mir zunehmend sinnlos.
Also, um eines mal klar zu stellen: ich bin ein vehementer Verfechter der Meinungsfreiheit! Deshalb mag ich es auch nicht, wenn einige Leute haltlose Behauptungen als Fanal der eigenen Meinungsfreiheit deklarieren, denn, wenn so etwas Allgemeingut wird, ist wahre Meinungsfreiheit, welche ohne Verantwortung nicht denkbar ist, am Ende!
Ich habe ja auch bereits in meinem letzten Kommentar an @Koffer adressiert: „Sie können weiterhin versuchen diese Pflicht (Zurückhaltung) zu relativieren, oder gar erklären, dass die Pflicht mit der mehrmaligen öffentlichen Äußerung, die IBuK habe ihre Soldaten diffamiert, vereinbar sei. Gerichtlich belangt werden Sie dafür sicherlich nicht. Vertrauen in Ihre Stellung als Soldat und Vorgesetzter gewinnen Sie dadurch sicherlich ebenso wenig!“
Nicht ich versuche hier die Freiheit der Meinungsäußerung einzuschränken, das Soldatengesetz tut dies eben in dem immer wieder zitierten § 10 (6), übrigens, wie ich finde, aus gutem Grund!
@Politikverdruss | 28. Mai 2017 – 20:06
„bei der Nichteinhaltung der Grundsätze der Inneren Führung spricht der Wehrbeauftragte im Jahresbericht 2016 von Einzelfällen.
Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2016 Seite 7: „Nicht immer gelingt es Vorgesetzten, die Grundsätze der Inneren Führung einzuhalten. Der Bericht zeigt entsprechende Einzelfälle auf.“
Einzelfälle!“
Logischerweise listet der Bericht Einzelfälle auf. Sollen sämtliche Vorgänge im Bericht auftauchen?
Wenn Sie mir schon vorwerfen, mir fehle es an (politischer) Bildung, möchte ich Ihnen doch anhand Ihrer Aussage folgende Lektüre als Einführung nahelegen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Induktion_(Philosophie)
„Werfen Sie, @JPG, dem Mit-Kommentator Koffer mit seiner Kritik gegenüber der Verteidigungsministerin Verfassungsbruch vor?“
Wie kommen Sie darauf? Ich habe von einer Dienstpflichtverletzung i.S.v. §10 (6) gesprochen. Verfassungsbruch???
Ja, ich bin der Meinung, dass ständiges öffentliches Lamento im Bezug auf Entscheidungen der politischen Führungsebene das Primat der Politik aushöhlt, möglicherweise dazu tendiert, es infrage zu stellen. Von Verfassungsbruch habe ich nicht geredet! Bitte keine falschen Anschuldigungen!
@Koffer | 28. Mai 2017 – 19:42
„Vor allem weil ihre/meine Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs – wie Ihnen ja zwischenzeitlich von mehreren Kommentatoren bestätigt – Teil der Erfüllung des Konzepts des Staatsbürgers in Uniform ist…“
Nicht ein Kommentator konnte mir eine normative Textstelle in Verbindung mit der Inneren Führung nennen, die auch nur in Erwägung gezogen werden könnte, die Pflicht zur Zurückhaltung zu suspendieren.
Jetzt mal Klartext: wie soll Militär funktionieren, wenn 178.179 aktive Soldaten und Soldatinnen per Leitbild Staatsbürger in Uniform dazu aufgerufen sind, ihre persönliche Meinung in den öffentlichen politischen Dialog einzubringen? Gar nicht!
Ich bin ein überzeugter Anhänger des Konzeptes der Inneren Führung. In der Gestaltung der Inneren Ordnung bietet das Konzept, welches auf Beteiligung u.a. beruht, mannigfaltige Möglichkeiten, den übergeordneten Bereich bis hin zur ministeriellen Ebene zu konsultieren. Wer sich in der Öffentlichkeit beständig mit hanebüchenen Vorwürfen über die politische Führungsebene echauffiert, kann sich nicht auf die Innere Führung berufen!
Ok, ich denke, wir haben das Ende der Metadebatte erreicht.