Nach Vorfällen in Pfullendorf: Kein Strafverfahren wg. Sexualstraftaten (Nachtrag)
Die Vorfälle am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf, bei denen es zu Schikanen und Misshandlungen kam, werden – zum Teil – keine strafrechtlichen Folgen haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hechingen stellte die Ermittlungen wegen angeblicher sexuell-sadistischer Praktiken bei der Sanitäterausbildungein, teilte die Behörde am (heutigen) Mittwoch mit. Ein Ermittlungsverfahren wegen sadistischer Aufnahmerituale bei den Mannschaften werde dagegen fortgesetzt. Das Verteidigungsministerium betonte, die diziplinaren Ermittlungen liefen auf einem anderen Strang (s.u.)
Des absehbar großen Interesses wegen die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:
Vorgänge in der Staufer-Kaserne der Bundeswehr in Pfullendorf
Bei der Staatsanwaltschaft Hechingen werden im Zusammenhang mit möglichen Vorfällen in der Bundeswehrkaserne in Pfullendorf zwei Verfahren geführt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verfahren allein eine strafrechtliche Prüfung zum Gegenstand haben.1. Ein Verfahren bezieht sich auf angebliche Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung.
Gegenstand dieses Verfahrens war der öffentlich erhobene Vorwurf, in der Staufer-Kaserne seien sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen. So hätten sich Rekruten vor den Kameraden nackt ausziehen müssen und seien hierbei gefilmt worden. Auch seien durch die Ausbilder medizinisch unsinnige und sexuell motivierte Übungen vollzogen worden. Des Weiteren wurde in den Medien berichtet, dass Ausbilder Soldatinnen an einer Pole-Stange hätten vortanzen lassen und sie dabei im Genitalbereich abgetastet.
Eine Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Unterlagen der Bundeswehr ergab jedoch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Mit Verfügung vom 15.05.2017 wurde daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften wurden nicht verwirklicht.
Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die praktizierten Ausbildungsmethoden den Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr widersprochen haben.
Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.
Soweit die Strafbarkeit eines Soldaten wegen Beleidigung einer Soldatin im Raum steht, ist eine Strafverfolgung nicht möglich, da weder die Verletzte noch deren Dienstvorgesetzte einen Strafantrag gestellt haben.
2. Das zweite Verfahren betrifft das Stichwort „Aufnahmerituale“. Dieses Verfahren wird bereits als Ermittlungsverfahren wegen der Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung geführt und zwar gegen derzeit 7 Beschuldigte mit Mannschaftsdienstgraden. Dieses Verfahren ist nach wie vor in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen.
Über die Einstellung hatte zuerst Spiegel Online berichtet.
Interessant ist dabei, dass sich die Staatsanwaltschaft dabei – auch – auf die internen Ermittlungen der Bundeswehr beruft: Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Die Bundeswehr selbst oder das Ministerium hatte sich in dieser Richtung bislang nicht geäußert.
Nachtrag: Eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu vom heutigen Mittwochmittag:
Die Einstellungsverfügung bestätigt die von Anfang an getroffene Einschätzung der BW in Bezug auf eine denkbare strafrechtliche Relevanz der Vorgänge in Pfullendorf den Tatkomplex sexuelle Erniedrigung und Mobbing betreffend. Wie Sie sich sicher erinnern, hat die StA Hechingen in dem jetzt eingestellten Fallkomplex aufgrund eigener Initiative (nach Presseberichterstattung) ermittelt. Zur Anzeige gebracht hatte die BW selbst lediglich den Tatkomplex Aufnahmerituale. Der ist nicht eingestellt. Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. Disziplinare Ermittlungen, bzw Konsequenzen in der Bundeswehr laufen auf einem anderen Strang und auch nach anderen Kriterien.
Nachtrag 2: Die Aussagen dazu in der Bundespressekonferenz vom Sprecher des Verteidigungsministeriums, Jens Flosdorff:
Einige Details der Vorwürfe hier noch mal zum Nachlesen. Und wegen eines Teils der Vorfälle in Pfullendorf wird weiterhin von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Allerdings der vorsorgliche Hinweis: Dass in diesem Fall die Ermittlungen eingestellt wurden und auch die Bundeswehr-internen Hinweise die ersten Vorwürfe nicht bestätigen, heißt mitnichten, dass alle Handlungen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den vergangenen Monaten unsinnig und hinfällig wären – so scheint das von einigen interpretiert zu werden, einschließlich des Umgangs mit Wehrmachtstradition und Rechtsextremismus. Das wäre eine, nun, gewagte These.
(Die Kommentare zu diesem Thema bleiben auf moderiert.)
(Grafik: Wappen des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen via Wikimedia Commons)
@ Politikverdruss | 25. Mai 2017 – 14:09
“ […] Was hat sich Frau Leutnant da zusammengereimt? […]
Wie viele andere war ich bei den gemeldeten Vorfällen vor Ort, den entsprechenden Lehrgang habe ich aber vor geraumer Zeit besucht.
Ich kann mir schon vorstellen, dass es bei jemandem („Frau Leutnant“) der nicht aus dem Bereich der Spezial- und Spezialisierten Kräften stammt, zum „Bruch“ des Weltbildes kommt wenn er zum ersten mal eine realitäts- und einsatznahe Ausbildung wie diese erlebt.
Bei einzelnen Kommentaren hier im Forum erkennt man ja auch, dass sich mancher auch in Unkenntnis der Ausbildung und dem Ablauf, gar nicht vorstellen kann warum bei der Ausbildung in Pfullendorf ein Blood Sweep nicht an Puppen o.ä. durchgeführt wird.
Ich und andere waren bei unserem letzten Einsatz dankbar, dass wenigstens diese Ausbildung (trotz der für Deutschland üblichen Abstriche) so realitätsnah wie möglich durchgeführt wurde.
Warten wir es einmal ab, ob es zu Disziplinarverfahren – gegen wen auch immer – kommt.
Frau Leutnant, mit persönlich bekannt, war vorher Hauptfeldwebel und über mehrere Jahre in einem SanZg eines FschJgBtl tätig.
Was die Frau Leutnant auf dem Lehrgang verloren hat? Sie war der neue Hörsaalleiter!
Keine Ahnung wie so eine Ausbildung aussieht, aber in der Katastrophenhilfe und bei der freiwilligen Feuerwehr und Rettung hat man wegen möglicher Terroranschläge in den letzten Jahre auch viel realitätsnahes Ersthelfertrainig an Mann/Frau eingeführt. Mein Bruder ist mit der FF seit München 2 mal zu solchen Übungen wo sie mit richtig Hollywoodmäßig herausgeschminkten und schreienden Schauspielern „Helfer vor Ort“ spielen durften. Fand der auch nicht ohne und der darf bei der Bergrettung regelmäßig die Überbleibsel von Wanderern bergen.
@Thomas Arend | 25. Mai 2017 – 11:02
„Wenn etwas keinen dienstlichen Zweck hat, ist es nicht zwingend unzulässig oder verboten zu tun. Wenn sich Soldaten – aus welchen Gründen auch immer – gegenseitig fotografieren oder filmen, dann ist dies nicht unzulässig, weil die Gründe nicht dienstlich sind.“
Das sehe ich anders! Im Dienst kann ein gegenseitiges photographieren nur mit dienstlichem Grund oder zumindest mit dienstlicher Billigung erfolgen.
Und wenn es eine Ausbildung mit Auswirkung auf den „Intimbereich“ abbildet (selbst wenn diese Ausbildung 100% dienstlich ist), dann muss es gleich doppelt, dreifach, mehrfach sowohl eine vollumfänglich freiwillige Billigung aller Beteiligten und des Dienstherren haben!
Wenn alle Soldaten an der Ausbildung teilnehmen so gilt dies selbstverständlich auch für weibliche Soldaten – eben alle.
Oder sollen da Ausnahmen gemacht werden?
@Politikverdruss | 25. Mai 2017 – 14:09
„Nun stellt sich heraus: Nicht die Bundeswehr hat ein „Haltungsproblem“, sondern Frau Ministerin!“
Ich verstehe nicht, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen, da ja das BMVg die hier infrage stehenden Vorwürfe gar nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, und mit der Einstellung der Ermittlungen in diesem Fall noch lange nicht alle anderen Vorfälle aus der Welt geschafft sind. Das könnten Sie wissen, hätten Sie den Artikel oben gelesen. D.h., Sie haben jetzt der Ministerin ein Haltungsproblem vorgeworfen, obwohl schon der augenscheinliche Anblick diesen Vorwurf in dem hier diskutierten Zusammenhang als haltlos erscheinen lässt. Attestieren Sie sich jetzt selbst ein Haltungsproblem?
@Thomas Melber | 25. Mai 2017 – 18:13
„Wenn alle Soldaten an der Ausbildung teilnehmen so gilt dies selbstverständlich auch für weibliche Soldaten – eben alle.
Oder sollen da Ausnahmen gemacht werden?“
Da bin ich hin und her gerissen…
Natürlich müssen männliche Soldaten nicht mehr Selbstüberwindung beweisen als weibliche Soldaten. Von daher… eher nein.
Andererseits muss man durchaus feststellen, dass wir auch im Jahr 2017 noch einen geschlechterspezifischen Scham-/Intimbereich haben (Männer haben kein Problem damit mit Männer gemeinsam zu duschen, aber gemeinsame Männer/Frauen-Duschen sind da (noch) problematisch. Von daher… eher ja.
Insgesamt muss man da glaube ich differenziert bewerten und gerade wenn es „nur“ um realitätsnahe Ausbildung geht individuelle Entscheidungen treffen. Im Einsatz geht natürlich die Rettung von Leben vor Schamgefühl und Ausbildung sollte soweit immer möglich auch realitätsnah sein, aber ggf. kann man gerade wenn es um den Intimbereich geht hier etwas „sensibler“ sein und dennoch das Ausbildungsziel erreichen.
@Fritz
Haben Sie für ihre Beschuldigung objektive Beweise irgendeiner Art?
La Pucelle kommt da in Erinnerung
@Koffer
Müsste für das Fotografieren von Soldaten nicht deren Einwilligung vorliegen?
@JPG | 25. Mai 2017 – 18:42
–>“„Nun stellt sich heraus: Nicht die Bundeswehr hat ein „Haltungsproblem“, sondern Frau Ministerin!““
„Ich verstehe nicht, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen,“
Naja, der Vorwurf ist ja ziemlich eindeutig und liegt ja auch auf der Hand.
Der Vorwurf ist, dass die IBuK wider besseren Wissens (oder zumindest ohne Rücksicht auf die Fakten) sich selbst versucht hat zu schützen und eine öffentliche Entrüstungswelle verursacht hat, die weder berechtigt noch notwendig war.
Besonders schlimm würde es m.E.n. übrigens werden, wenn die Vorwürfe/Fragen von Thomas Arend | 25. Mai 2017 – 10:48 zutreffen und die IBuK noch am 12.05. falsche Anschuldigungen am ZInFü verbreitet hat, obwohl sie aus dienstinternen Ermittlungen längst wusste, dass diese Vorwürfe niemals zugetroffen haben..
@Koffer
Ich denke das muss man nicht differenziert Betrachten. Entweder alle oder keiner. Die Frauen wollten alles machen dann müssen sie da auch durch, oder eben nicht in diesen Einheiten mitspielen. Wenn Mann auf diesen Lehrgang will/muss, sollte auch der Frau klar sein was sie erwartet und das auch für Sie keine Ausnahme gemacht wird.
Übrigens wurde der Splitter im genitalbereich sehr gerne von den Ausbildern genutzt um klar zu stellen was so eine Verletzung anrichtet. Regelmäßig wurden diese Verletzung nicht erkannt den der normale Heterosexuelle Soldat fässt nicht so gerne einen fremden Penis an. Deswegen Blood Sweet an echten Soldaten und keine Puppen. Weibliche Soldaten lassen wir dann in Zukunft einfach ausbluten, denn was nicht geübt wird , wird auch im Ernstfall nicht gemacht.
[Und den Ton nach dem Muster „Weibliche Soldaten lassen wir dann in Zukunft einfach ausbluten“ verkneifen wir uns. Zu viel Bier am Vatertag? T.W.]
@Peter | 25. Mai 2017 – 19:45
„Ich denke das muss man nicht differenziert Betrachten. Entweder alle oder keiner.“
Sorry, aber das ist mir dann jetzt doch etwas zu einfach. Es geht ja hier nicht nur um objektivbare Leistungen wie Schießergebnisse oder Marschleistungen mit schwerem Gepäck.
Es geht hier um zwei Faktoren:
1. eine „objektive“ Aufgabe –> ein fach- und sachgerechter blood sweep
2. eine „subjektive“ Leistung –> überwinden von eigenen „Widerständen“
Für 1. muss ich keinen Mann eine Frau untersuchen lassen (bzw. umgekehrt)
Für 2. ist geschlechterübergreifende Untersuchung eine höhere Überwindung als eine geschlechtsgleiche Untersuchung
D.h. für beide Faktoren zieht Ihre Aussage nicht scharf.
„Die Frauen wollten alles machen dann müssen sie da auch durch, oder eben nicht in diesen Einheiten mitspielen.“
STOP! Ich habe mich hier im Blog immer sehr deutlich und sehr kritisch gegenüber dem Vorgehen der IBuK in Bezug auf Pfullendorf geäußert und auch wenn ich persönlich das AusbZ nicht für einen Gewinn für unsere TrGttg halte, so erkenne ich doch an, dass zumindest im Bereich der SanAusb Pfullendorf Standards setzt, die ZSan erblassen lässt.
Aber dieses „Frauen sind böse“-Gehabe-und-haben-es-nicht-besser-verdient“ lehne ich rückhaltlos ab.
Es geht hier nicht darum Frauen besser oder Männer schlechter zu behandeln, es geht darum welche Ausbildung (für Männer UND für Frauen) NOTWENDIG ist.
Und wenn ein bestimmter Ausbildungsabschnitt zwar abstoßend, aber notwendig ist, dann bin ich bei Ihnen, aber das müssen Sie INHALTLICH begründen und nicht nur mit „bäbäbä“…
@ThoDan | 25. Mai 2017 – 18:57
„@Koffer
Müsste für das Fotografieren von Soldaten nicht deren Einwilligung vorliegen?“
Nur wenn kein dienstlicher Zweck vorliegt.
Wenn ein dienstlicher Zweck vorliegt, dann tritt regelmäßig das Recht am eigenen Bild in den Hintergrund.
Deswegen ist z.B. eine NOTWENDIGE Dokumentation der Ausbildung durch Bild/Filmaufnahme nicht von der Genehmigung der Betroffenen abhängig.
Aber eine dienstlich NICHT notwendige Bild/Filmaufnahme im Dienst muss immer min. die Zustimmung der Betroffenen und des Dienstherren haben.
Von daher wäre für den konkreten Fall zu fragen: war es dienstlich NOTWENDIG und wenn ja, wurden die notwendigen Schutzvorschriften und Beteiligungsrechte eingehalten bzw. wenn es dienstlich NICHT notwendig war, wurde ein Einverständnis des/der Betroffenen eingeholt und die Erlaubnis des zuständigen Vorgesetzten.
@ Thomas Arend
Zitat: „Aber ganz offensichtlch zeigten diese Bilder keine strafbaren Handlungen. Warum dann diese Aufregung? Unappetitliche Bilder sind erstmal nicht strafbar.“
Sind denn alle gemachten Videos verfügbar ? Was wurde im Kameradenkreis gelöscht, welche Aussagen des Stammpersonals der 2. Ausbildungsinspektion sind abgesprochen worden ? Nicht strafbar heißt nicht das kein Dienstvergehen begangen wurde.
@ Politikverdruss
Zitat: „Merkwürdig aber auch, dass die Vorwürfe von Frau Leutnant nun nicht einmal einen „ausreichenden Anfangsverdacht“ ergeben. Was hat sich Frau Leutnant da zusammengereimt? Sind ihre nun strafrechtlich haltlosen Anschuldigungen strafrechtlich relevant?“
Ohne ausreichenden Anfangsverdacht hätte die Staatsanwaltschaft gar kein Ermittllungsverfahren eröffnet, das jetzt ohne nachweisbare Tatbestände eingestellt wurde, d.h. nicht das es keine Tatbestände gibt, sie sind nur nicht nachweisbar ein kleiner aber feiner Unterschied. Dienstrechtliche Verfehlungen wie Mobbing, Veletzung der Ehre und Würde eines Kameraden haben verschiedene Uffze der 2. Ausbildungsinspektion wohl begangen. Leider werden wir die disziplinare Würdigung der Taten wohl nicht hier im Blog erfahren.
Zitat: „Nun stellt sich heraus: Nicht die Bundeswehr hat ein „Haltungsproblem“, sondern Frau Ministerin!“
Eine steile Behauptung, wenn man die Disziplinare Würdigung der verschiedenen Vorfälle in Pfullendorf, Reichenhall und Sondershausen nicht kennt. (Ich kenne sie auch nicht).
Ich unternehme hier nun nochmal den Versuch, einen Gedanken in diese Diskussion einzuwerfen, mit welchem ich – zugegeben schärfer formuliert – an Herrn Wiegolds Prüfgummis schon mal gescheitert war. Bezüglich der „Affaire Frau Leutnant“ muss man wissen, um welche Person es sich handelt. Es gibt Menschen – auch in unserer Bundeswehr – die sind alleine durch ihren Status Soldat „Kameraden“. So zum Beispiel auch Arbeiter, Angestellte und Beamte der Bw, die Wehrübungen ableisten. Die sind aber eben in ihrem hauptsächlichen Lebensumfeld gesellschaftstypisch sozialisiert. Und da gibt es eben diese Beziehungsebene Kameradschaft nicht. Und die ist eben für manche dieser Leute auch nicht mehr zu verinnerlichen – weil auf Grund des Quereinstieges nicht anerzogen. Das gilt zum Beispiel auch für Arzthelfer, die zivil bei der Bw angestellt sind und dann nach erfolgreicher Bewerbung als Soldat eine militärische Karriere beginnen, welche zu 90 Prozent auf die fachliche Qualifikation fokussiert. Und den „Rest“ – Soldat und Kamerad zu sein – aus dem Auge verliert.
Hans Schommer
[Ich gehe davon aus, dass Sie den Kommentar von Wa-Ge um 17.01 heute gelesen haben. Unklar bleibt bei Ihrer Aussage, „muss man wissen, um welche Person es sich handelt“, ob Sie es wissen oder nicht – Sie stehen im Gegensatz zur Aussage von Wa-Ge. Deshalb klare Ansage: Kennen Sie die fragliche Person persönlich, dass Sie zu diesem Urteil kommen? T.W.]
Kann es sein, daß die Ausbildung immer gefilmt wird, zu Ausbildungszwecken und um zu dokumentieren, daß eben „nur“ Ausbildung gemacht wird, ohne anderen Hintergrund?
Das BMVg findet die Ausbildung !pietätlos! Krieg ist pietätlos.
Von wem oder was wird die ARMEE (die eo ipso für den Krieg da ist, auch wenn das nicht alle wahrhaben wollen) denn eigentlich geführt????
Na ja, vielleicht verstößt ja die Art der Ausbildung gegen die Menschenwürde. Wer weiß? Alles eine Interpretationssache.
@Georg | 25. Mai 2017 – 20:09
„Ohne ausreichenden Anfangsverdacht hätte die Staatsanwaltschaft gar kein Ermittllungsverfahren eröffnet, das jetzt ohne nachweisbare Tatbestände eingestellt wurde, d.h. nicht das es keine Tatbestände gibt, sie sind nur nicht nachweisbar ein kleiner aber feiner Unterschied. “
Stimmt, wenn es so WÄRE, wie Sie beschreiben. Aber es ist eben nicht so…
Die StA hat erst gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern ist schon in einem „Vorverfahren“ zum Ergebnis gekommen, dass noch nicht einmal ein Anfangsverdacht vorlag.
Hier nochmals das dazu passende Zitat der StA:
„Eine Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Unterlagen der Bundeswehr ergab jedoch KEINEN Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Mit Verfügung vom 15.05.2017 wurde daher KEIN Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ [Hervorhebung in Versalien durch mich.]
@Thomas Melber | 25. Mai 2017 – 20:41
„Kann es sein, daß die Ausbildung immer gefilmt wird, zu Ausbildungszwecken und um zu dokumentieren, daß eben „nur“ Ausbildung gemacht wird, ohne anderen Hintergrund?“
Eine solche Regelung wäre theoretisch denkbar (obwohl eher unglaubwürdig), aber das würde dann einer dienstlichen Anweisung bedürfen. Davon wurde aber bisher nirgends berichtet…
@ Wa-Ge
Zitat: „Frau Leutnant, mit persönlich bekannt, war vorher Hauptfeldwebel und über mehrere Jahre in einem SanZg eines FschJgBtl tätig.
Was die Frau Leutnant auf dem Lehrgang verloren hat? Sie war der neue Hörsaalleiter!“
Na dann liegt ja wohl die Vermutung nahe, dass auch aus fachtechnischer Sicht (Sanitätersicht) und aus ethischer Sicht einer medizinischen Fachfrau bei der Ausbildung der Kampfretter wohl etwas im Argen lag.
Ein neuer Hörsaalleiter kommt, stellt fest das z..B ethische und allgemein moralische Schranken bei der Ausbildung nicht eingehalten werden und versucht dies gemäß ihrer Fachkompetenz zu korrigieren. Die vorhandenen Stammsoldaten aus dem Portepeebereich fühlen sich von der „Neuen“ subjektiv zu Unrecht gerügt und außerdem muss sich die damalige neue Hörsaalleiterin im Dienstgrad Oberfähnrich erst mal „freischwimmen“ und sich mental und emotinal von der Gruppe der Portepeeunteroffiziere lösen.
Schon haben wir die alle Bausteine für einen latenten und manchmal wohl auch erruptiven emotionalen und fachlichen Konflikt zwischen den Stammsoldaten der Ausbildungsinspektion zusammen. Die einen zweifeln die Führungskompetenz der neuen Hörsaalleiterin an und die neue Hörsaalleiterin zweifelt die fachtechnische und ethische Integrität ihrer unterstellten Soldaten an.
Den Rest der Geschichte konnten wir aus der Presse entnehmen.
Es zeigt sich jetzt in großem Umfang wie problematisch und schlecht die intransparente Kommunikation der IBuK war. Aus der Kritik am Generalanschiß, dem Bildersturm und jetzt auch noch der Verfahrenseinstellung leiten sich viele einen Persilschein für die Bundeswehr ab. Das führt zu Facebook-Meutereigruppen mit 20.000 Likes und Wahlaufrufen für die AfD um einen soldatenfreundlicheren Chef zu bekommen.
Die eigentlichen Probleme falscher disziplinarer Behandlung, falschverstandener Kameradschaft und Tradition sowie jahrelange Probleme im Verständnis der Inneren Führung kommen zu kurz. Würde sich die überwiegende Anzahl „normaler“ Soldaten auch differenziert zu Wort melden (und das auch dürfen), würden nicht nur BMVg und der Shitstorm kommunizieren.
MA | 25. Mai 2017 – 16:08,
es ist beruhigend, dass die Staatsanwaltschaften noch so unabhängig sind, sich nicht von Politik-medialen Empörungswellen verschlingen zu lassen. Nach der fragwürdigen Entlassung von Generalbundesanwalt Runge durch Justizminister Maas konnte der Eindruck entstehen, die Staatsanwaltschaften seien inzwischen vollständig weisungsabhängig.
Nach Angaben von Wa-Ge | 25. Mai 2017 – 17:01 handelt es sich bei Frau Leutnant um eine Soldatin, mit einem Erfahrungshintergrund als Portepeeunteroffizierin in der Spezialinfanterie. Das lässt alles noch obskurer erscheinen. Handelt es sich etwa um eine Auseinandersetzung innerhalb des Ausbilder-Korps des Ausbildungszentrums Pfullendorf, bei der es Leutnant [Namenshinweis entfernt] gelang, Frau von der Leyen vor ihren „Karren zu spannen“?
Die IBuK hat vor Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zahlreiche Vorgesetzte „abgelöst“: Ihren Referatsleiter im BMVG, den General für die Ausbildung im Heer und mehrere Vorgesetzte in Pfullendorf.
Der SPIEGEL kommt zu folgender Bewertung: „Für Ministerin Ursula von der Leyen ist die Entscheidung(Staatsanwaltschaft Hechingen) heikel, da ihr in den vergangenen Wochen aus der Truppe immer wieder vorgeworfen wurde, den Fall der Exzesse bei der Ausbildung in Pfullendorf unnötig aufzubauschen.
Seit dem 15. 05. 2017 weiß Frau von der Leyen von der Einstellung der Ermittlungen. Ist es zu viel verlangt, dass die Ministerin nun ihre Sicht der Sachlage abgibt? Während sie vorher bei den Schuldvorwürfen gegenüber der Bundeswehr in den Medien omnipräsent war und mit „Offenem Brief“ geführt hat, ist von ihr jetzt nichts mehr zu hören!
Festzuhalten bleibt: Bei Ihren Vorgesetzten hatte Leutnant [Namenshinweis entfernt] kein Gehör gefunden. Weshalb? Auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft sieht „keinen ausreichenden Anfangsverdacht“ für Sexualstraftaten, Vorwürfe der Nötigung und Beleidigung oder Wehrstraftaten am Ausbildungszentrum Pfullendorf. Sicher, was sich im disziplinaren Raum abspielte, wissen wir nicht.
Was bleibt noch als Rechtfertigung für die zunehmend als haltlos erweisenden Vorwürfe der Ministerin gegenüber der Bundeswehr im Fall Pfullendorf? Nicht „nachweisbare Tatbestände“? (@Georg) Um welche juristische Kategorie handelt es sich? Unter Tatbestand versteht man die Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm.
Zum Thema Haltungsproblem der Ministerin befinde ich mich in bester Gesellschaft mit dem Deutschlandfunk/ Dirk Müller am 02.05.2017:
Rainer Arnold: Schönen guten Morgen, Herr Müller.
Müller: Hat die Ministerin ein Haltungsproblem?
Arnold: Ja.
[Ich bitte um Verständnis, dass ich trotz des abgekürzten Nachnamens die Nennung des Vornamens entferne – ich hoffe, ich habe die nicht in einem Beitrag mal benannt, das würde ich dann auch rausnehmen. T.W.]
Zitat: „Unter Tatbestand versteht man die Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm.“
Eben ! Aufklären kann man nur wenn der Tatbestand bekannt ist, bzw. rekonstruierbar ist. Wenn man widersprüchliche Aussagen über den Verlauf von Ereignissen hat, dann kann man eben den Tatbestand als „Gesamtheit aller tatsächlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm“ nicht aufklären.
Es scheint allmählich notwendig zu werden, dass auch die Akten der disziplinaren Ermittlungen durch die Bw veröffentlicht werden, damit der objektive Tathergang rekonstruiert werden kann.
In den vergangenen zwei Wochen wurden Vorgesetzte unterschiedlicher Disziplinarstufen in BERLIN von der Ministerin „aus erster Hand informiert“. Vergangenen Mi folgten ausgewählte Spiesse. Einen unwesentlichen Personenkreis hatte sie bisher verdrängt/ vergessen – die Disziplinarstufe I. Mal sehen, ob sie dabei die aktuellen Lageentwicklungen überhaupt mal erwähnen wird – bisher hat sie es wohl bewusst weggelassen. In der Truppe bekommt sie nmB keinen Boden mehr unter die Füße.
@Georg | 25. Mai 2017 – 23:11
Es scheint allmählich notwendig zu werden, dass auch die Akten der disziplinaren Ermittlungen durch die Bw veröffentlicht werden, damit der objektive Tathergang rekonstruiert werden kann.
Sollte es hier relevante Belange geben, so wird dies Einzug in den Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages geben und auch in die Stellungnahme des BMVg zum Bericht. Es wäre angenehm, Sie und Andere würden bis dahin zumindest, die Spekulationen einstellen und die Rhetorik a la „Da muss doch mehr gewesen sein“ bleiben lassen.
Die Staatsanwaltschaft hat sich im gebotenen Umfang geäußert. Auch hier gilt es zu bemerken, dass es keinen“Freispruch zweiter Klasse gibt“, meist volkskundlich für“in dubio pro reo“, wie es auch kein „Einstellen der Ermittlung zweiter Klasse“ gibt und unsere Strafprozessordnung, inklusive der Kommentierung selbiger, deshalb ist, wie sie ist, weil mindestens zwei deutsche Ordnungen (das sogenannte III. Reich und die DDR) sie mißbrauchten.
Ich wünsche der Frau Leutnant und den Kameraden am Ausbildungszentrum selbstverständlich, dass die Vorwürfe auf das Genaueste untersucht, bewertet und rechtsstaatlich korrekt eingeordnet werden. Denn sich in dieser Bewertung wiederfinden ist ungeheuer wichtig, ist doch jeder vor dem Gesetz gleich. Und so soll es auch bleiben.
Meiner Meinung nach kommt es jetzt insbesondere darauf an, dass man auch die zwischenmenschlichen Zusammenhänge bewertet und Lehren daraus zieht. Z.B. vielleicht wird die Einarbeitung „neuen“ Personals angepasst, Teambuilding vor dem „ersten Lehrgang“ ermöglicht, den Inspektionschefs wieder mehr Zeit für helfende Dienstaufsicht gegeben, werden Spannungen durch zielgerichtete und faire Versetzungen gemindert, wird wieder Rugby gespielt, usw.
Nun, Oberst Jahnel, der momentane Kommandeur, ist ein erfahrener Mann. Er wird hier keine Ratschläge von mir benötigen. Ich hoffe, man unterstützt ihn seitens der übergeordneten Führung, wo man nur kann.
P.S.: Ich werde nicht müde festzustellen, dass Vorgesetzte, insbesondere Disziplinarvorgesetzte, eine Entlastung dahingehend zu erfahren haben, dass sie Dienstaufsicht vornehmen können.
Das Heer hat es versäumt in meinen Augen die Komanieeinsatzoffiziere/stellvertretenden Kommandeure in die disziplinare bzw. „Papierkram“-Struktur einzubinden. Insbesondere da die Kompaniechefs Majore sind und die Einsatzoffiziere Hauptleute bewerte ich das so. Das Stichwort I-WO kommt mir hier ebenfalls in den Sinn.
Ebenso sind mMn Vorgesetzte nach Paragraph 1 Vorgesetztenverordnung grundsätzlich von der Soldatenarbeitszeitverordnung auszunehmen. Wir alle wissen, dass es Dienstposten gibt, bei denen der Dienstherr nimmt und bei denen er gibt. Ein geeignetes „Verwendungsmanagement“ des Bundesamtes für Personalmanagement -„Personalführung aus einer Hand“ (sic!)- sollte hier erfolgreicher sein im Sinne des Gesetzes, als die Vorgesetzten insbesondere der Truppe, auf dem Papier zu limitieren, aber de facto weiterhin auszulutschen.
Nun, werter @Georg, ich finde es grundsätzlich erstmal gut, wenn jemand kritisch ist und nachfragt-nicht das Sie da falsch verstehen bitte.
Aber für beweisloses (Wir beide haben weder neue oder alte Beweismittel für die StA. Das sei bitte mal sachlich festgehalten.) Herumlavieren und für das Motto „Wir machen das mit den Fähnchen“ konnte und kann ich mich nicht begeistern. Und ich denke, tief in Ihrem Innern können Sie das auch nicht.
@Georg
„Es scheint allmählich notwendig zu werden, dass auch die Akten der disziplinaren Ermittlungen durch die Bw veröffentlicht werden, damit der objektive Tathergang rekonstruiert werden kann.“
Warum sollte ein Disziplinarverfahren in der Öffentlichkeit geführt werden, wenn es keinen Anhaltspunkt für eine Straftat gibt. Auch die disziplinaren Ermittlungen werden wohl eher wenig ergibig sein. Am Ende hat sind alle Opfer, das Ansehen der Bundeswehr und der Stadt Pfullendorf ohne Anlass geschädigt. Das Ansehen der Bw in der öffentlichkeit hat im Übrigen der IBuK (w) geschädigt und das in mehreren Fällen.
@Georg,
ich kann Ihrem Rechtsverständnis nicht folgen. Sie plädieren also für: audacter calumniare, semper aliquid haeret?
Wenn es „keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gibt“, wie die Staatsanwaltschaft Hechingen in der Presseerklärung betonte, dann gibt es auch keinen Tatbestand im Sinne des StGB. Auch keinen, der „nicht aufklärbar“ ist.
Für mich verdichtet sich der Verdacht, dass es sich um eine Auseinandersetzung innerhalb der der Gruppe der Ausbilder über Ausbildungsmethoden handelt. Dabei konnte sich Frau Leutnant mit ihren Überzeugungen gegenüber ihren Vorgesetzten offenkundig nicht durchsetzen, sonst hätte man ihr ja „Gehör“ geschenkt.
Das hat Frau Leutnant nicht akzeptiert und sich direkt an die Verteidigungsministerin gewandt. Die hat Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft nicht abgewartet und sieht sich im Fall Pfullendorf nun dem Vorwurf ausgesetzt, sie habe „überreagiert“.
Ihre Forderung, @georg, die Disziplinarermittlungen zu veröffentlichen, ist nicht nachvollziehbar.
Sie wollen also die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Soldaten nur deshalb hintanstellen, damit die Überreaktion von Frau von der Leyen durch die Veröffentlichung von Disziplinarermittlungen eine Rechtfertigung erfährt?
Unabhängig davon gilt schon bei Disziplinarverfahren gemäß § 105 WDO der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Nur der Betroffene kann beantragen, die Öffentlichkeit herstellen zu lassen.
Ich kann ja verstehen, dass es der Frau Ministerin nun schwerfällt, ihre „Reaktion im Fall Pfullendorf“ auf dem Hintergrund der Ermittlungseinstellung der Staatsanwaltschaft Hechingen zu erklären. Aber das wäre doch mal ein Anfang für den Beginn einer neuen Fehlerkultur in der Bundeswehr.
@ Sachlicher
Vielen Dank für ihre ausführliche Rückmeldung zu meinen Kommentaren. Einen Großteil ihres Kommentars kann ich nur ausdrücklich unterstützen, in einigen Punkten sehe ich aber eine andere Vorgehensweise geboten.
Zitat: „Sollte es hier relevante Belange geben, so wird dies Einzug in den Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages geben und auch in die Stellungnahme des BMVg zum Bericht. Es wäre angenehm, Sie und Andere würden bis dahin zumindest, die Spekulationen einstellen und die Rhetorik a la „Da muss doch mehr gewesen sein“ bleiben lassen.“
Ehrlich gesagt, wen interessiert der Bericht des Wehrbeauftragten in der politischen Auseinandersetzung länger als 48 Stunden nach Erscheinen in den Medien ?
Für das Innenverhältnis, das Innenklima in den Streitkräften ist dieser Bericht zwar ein Gradmesser aber ungegeignet diziplinare Verfehlungen abzustellen.
Da Sie es ja betont sachlich mögen (was ich in der aktuellen Auseinandersetzung über den inneren Kurs der Bw für einen Fehler halte) nochmals kurz die bekannten Fakten.
Die Vorfälle in der Ausbildungsinspektion in Pfullendorf sind durch die militärischen zuständigen Vorgesetzten offensichtlich nicht abgestellt worden. Der LSO vom Ausbildungskdo und die Generalität fühlte sich im Nachgang von der Lehrvorführung, wo ihnen die Ausbildungsmethoden demonstriert wurden, getäuscht. In der Praxis ist wohl anders ausgebildet worden (ohne Handschuhe, ohne simuliertes Abtasten im Genitalbereich) als bei der Vorführung.
Die Beschwerden der neuen Hörsaalleiterin sind wohl alle abgelehnt worden, erst als der Wehrbeautragte und die Mutter der Petentin sich persönlich an die Ministerin wandte, hat sich der GI eingeschaltet und den Fall ins Rollen gebracht inklusive der Überprüfung der disziplinaren Entscheidungen aller Zwischenvorgesetzten.
Als Konsequenz wurden 7 Stammsoldaten inklusive des Inspektionschefs und des Kommandeurs versetzt, nicht als Schuldeingeständnis sondern um in Pfullendorf einen neuen Anfang zu ermöglichen.
Im Nachklapp, nachdem sich die Fehler im AusbKdo häuften, wurde dessen Kdr versetzt und gegen den Rechtsberater ein Diszplinarverfahren eingeleitet.
Soweit die Fakten, die Sie ja immer beschwören.
Jetzt gilt es die Fakten zu bewerten. Keine Straftatbestände aber disziplinare Mängel, die es entsprechend zu bewerten gilt. Hier fehlen die disziplinaren Ermittlungsergebnisse.
Den Rest ihres Kommentars unterstütze ich in allen einzelnen Punkte, wie die notwendige min. 50 Stunden-Woche für den engagierten Disziplinarvorgesetzten (selbst so praktiziert), helfende Dienstaufsicht des Chefs für die neue Hörsaalleiterin gegenüber dem angestammten Fw-Dienstgraden der Inspektion usw.
(siehe auch hierzu meine Einschätzung der inneren Lage der Inspektion vom 25. Mai 21:39 Uhr)
Zitat:
„Aber für beweisloses (Wir beide haben weder neue oder alte Beweismittel für die StA. Das sei bitte mal sachlich festgehalten.) Herumlavieren und für das Motto „Wir machen das mit den Fähnchen“ konnte und kann ich mich nicht begeistern. Und ich denke, tief in Ihrem Innern können Sie das auch nicht.“
Deshalb ja auch meine Forderung die Ergebnisse der disziplinaren Ermittlungen und die erfolgten Disziplinarmaßnahmen offen zu legen, damit man die Verfehlungen tatsächlich bewerten kann. Ich habe immer noch volles Vertrauen in die Ministerin, dass sie hier keinen Skandal aufgebauscht hat, sondern aus tiefer Sorge um den inneren Zustand und Kurs der Bw und der offentsichlichen Unfähigkeit oder Unwilligkeit der zuständigen Instanzen die Misstände zu beseitigen von oben mit der Brechstange gehandelt hat.
Dies ist auch kein unbeschriebenes Phänomen, sondern folgt den Gesetzen der Kybernetik, wonach ein aus dem Gleichgewicht gekommener untergeordneter Regelkreis früher oder später von einem übergeordneten Regelkreis wieder durch drastische Eingriffe von oben in einen stabilen, ausgeglichenen Zustand gebracht wird.
@ Elahan
Zitat: „Warum sollte ein Disziplinarverfahren in der Öffentlichkeit geführt werden, wenn es keinen Anhaltspunkt für eine Straftat gibt. Auch die disziplinaren Ermittlungen werden wohl eher wenig ergibig sein. “
Das ist eine Vermutung von Ihnen, solange die Ergebnisse und die disziplinare Entscheidung nicht veröffentlicht wird.
„Am Ende hat sind alle Opfer, das Ansehen der Bundeswehr und der Stadt Pfullendorf ohne Anlass geschädigt. “
Ob hier das Ansehen der genannten Personen und Institutionen ohne Anlass geschädigt wurde, darf bezweifelt werden. Wenn es keine disziplinare Verfehlungen in Pfullendorf gegeben hätte, wäre es nicht zum Skandal gekommen. Wenn die zuständigen Vorgesetzten die Vorkommnisse von Okt 16 bis Feb 17 in den Griff bekommen hätten und nicht nur versucht hätten, die Sachen kleinzureden, abzuwiegeln, unter der Decke der Öffentlichkeit zu halten, dann wäre es nicht zur Explosion der Ereignisse gekommen.
Also es gab sehr wohl einen Anlass, weil Zuständige nicht richtig gehandelt haben.
Zitat:
„Das Ansehen der Bw in der öffentlichkeit hat im Übrigen der IBuK (w) geschädigt und das in mehreren Fällen.“
Also die Ministerin, hat keine Rekruten misshandelt, keine rechtsextremistische Terroranschläge geplant, der Wehrdisziplinaranwalt nicht zu falschen Entscheidungen gedrängt, keine zweifelhaften Ausbildungsmethoden praktiziert usw.
Das haben schon Soldaten der Bw gemacht !
Die Ministerin hat dies nur in der Öffentlichkeit publik gemacht um ein breites Gegensteuern des inneren Kurses der Bw zu provozieren. Den Vorwurf den man ihr machen kann, dass sie nicht die überwiegende Mehrheit der Soldaten, vermutlich 99 % und mehr, vorbeugend vor der Äußerung ihrer Kritik in Schutz genommen hat.
Allerdings kann ich mich an manchen Disziplinarvorgesetzten erinnern, der vor versammelter Front bei Vorfällen in der Kaserne alle Soldaten erst mal „zur Sau“ gemacht hat, um dann hinterher in der Chefbesprechung seine Kritik zu relativieren.
Also so menschlich ungewöhnlich, soldatisch ungewohnt ist die Vorgehensweise der Ministerin nun auch wieder nicht.
Allein dass wir den Gesamtkomplex in mehreren 100 Kommentaren hier im Blog diskutieren zeigt ja schon, dass sie ihr Ziel erreicht hat.
@ Georg | 26. Mai 2017 – 10:18
„Allerdings kann ich mich an manchen Disziplinarvorgesetzten erinnern, der vor versammelter Front bei Vorfällen in der Kaserne alle Soldaten erst mal „zur Sau“ gemacht hat, um dann hinterher in der Chefbesprechung seine Kritik zu relativieren.
Also so menschlich ungewöhnlich, soldatisch ungewohnt ist die Vorgehensweise der Ministerin nun auch wieder nicht.“
Der/ die Vorgesetzte (auch IBUK) sollte durch Haltung und Pflichterfuellung ein Beispiel geben. – dass andere Vorgesetzte – Ihr Zitat – dies nicht gemacht haben und gelgentlich auch immer nicht noch tun, entschuldigt das Fehlverhalten der Dr. vdL nicht. Menschlich verstaendlich darf politisches Kalkuel nicht sein.
Das Ziel wurde uebrigens nicht erreicht, weil der ueberwiegende Teil der Adressaten die Vorwuerfe nicht akzeptiert hat sondern sich als falsch behandelt empfindet..
Der gesellschaftliche Diskurs über die entwürdigenden Vorgänge bei der Bundeswehr ist viel zu wichtig, als dass man jetzt versucht, ihn frei nach dem Motto „die Frau hat sicherlich übertrieben“ abzuwürgen.
Diese Sauereien gab es schon bei meiner Musterung (waren übrigens Frauen) und wie immer wieder evident wird, zieht sich die Respektlosigkeit vor der Menschenwürde des Einzelnen in vielfältiger Weise quer durch die Bundeswehr.
Hoffentlich lässt vdL da nicht locker, zum Schutz unserer Söhne und Töchter.
@Georg 10:18
siehe @Politikverdruss 10:12
So wenig wie disziplinare Angelegenheiten und Maßnahmen bei Siemens, VW oder dem Bäckereibetrieb um die Ecke etwas in der Öffentlichkeit zu suchen haben, ebenso wenig haben es diese aus dem Bereich der Bundeswehr. Und das ist auch gut so. Aufgrund der besonderen Stellung der Bundeswehr in der Gesellschaft gibt es den Wehrbeauftragten und seinen jährlichen öffentlichen Bericht, in welchem schwerwiegend gelagerte Fälle anonymisiert genannt werden, das muss aber dann auch reichen. Es ist nicht Aufgabe der Öffentlichkeit, Verfehlungen zu ahnden oder auch nur zu bewerten, wie sie es fordern.
Dazu gibt es die Vorgesetzten der unterschiedlichen Disziplinarstufen. Und wem die Ergebnisse innerhalb eines disziplinaren Verfahrens persönlich nicht passen oder wer sich ungerechtfertigt gemaßregelt fühlt, dem steht der INTERNE Weg der Beschwerde plus zusätzlich zum bereits genannten Wehrbeauftragten offen.
Da werfen sie leider wieder unterschiedliche Fälle in einen Topf und ich verstehe nicht warum ein Vorgesetzter einen dienstlichen Vorgang in die öffentlichkeit tragen soll. Es ist eine Unterstellung dass, in Bezug auf Pfullendorf (und darüber geht es hier im Blog) etwas unter der Decke gehalten wurde.
Auch bleibe ich dabei, dass es in Pfullendorf keinen Anlass gab die Vorgänge (das bedeutet nicht, das es keine Vorgänge gab) in die Öffentlichkeit zu tragen, zumindest bevor nicht alles ermittelt wurde und die Umstände den Verantwortlichen bekannt sind.
Sollte sich herausstellen, das Soldaten in Pfullendorf unrechtmäßig gehandelt hatten, dann muss dies disziplinar geandet werden. Wenn dann Vorgänge an die Presse gehen, dann kann man nach Abschluss der Verfahren eine Pressemitteilung fertigen. Davor kann man auf laufende Verfahren, Ermittlungen hinweisen.
Zum Vorgang „zur Sau“ machen erspare ich mir einen Kommentar, denn da verwechseln sie grundsätzlich Bw Internas mit Öffentlichkeit.
Ich halte das Verhalten der Ministerin bzgl Pfullendorf für einen Inhaber der Befehls und Kommandogewalt für grundsätzlich nicht angemessen und falsch.
Gesetzt die Annahme, dass die jeweiligen Kommentatoren hier der Bundeswehr angehören oder zumindest Ehemalige sind, wird das Haltungsproblem der Bundeswehr nicht zuletzt durch einige Kommentare hier deutlich.
Da sind in kürzester Zeit verschiedene Vorfälle publik geworden, die sich von ihrer Art und Intensität sicherlich unterscheiden, denen jedoch gemein ist, dass zum Einen massive Verstöße gegen die Prinzipien der Inneren Führung stattfanden, und zum Anderen Vorgesetzte wissentlich weggeschaut, bagatellisiert oder sogar unterstützt haben. Die Ministerin hat reagiert, und zwar deutlich. Manche würden sogar sagen „überdeutlich“. Das hat übrigens die Ministerin selbst eingesehen und sich – fernab von Fernsehkameras – für ihre Wortwahl entschuldigt. Für mich ein Beweis von Haltung.
Der Aufschrei will dennoch nicht enden: da heißt es, die Ministerin habe ein Haltungsproblem; sie habe dem Ansehen der Bundeswehr Schaden zugefügt, usw. Von Generalverdacht, Hexenjagd und Bilderstürmerei ist die Rede. Von Selbstreflexion zeugen solche Äußerungen aus der Truppe keineswegs. Von einer aufrechten Haltung keine Spur. Diese geböte es nämlich innezuhalten, nachzudenken (in etwa darüber, ob es wirklich eine Kultur des Wegsehens gibt, ob 0815-Sprüche in der Fw-Ausbildung zeitgemäß sind, ob Fesselspiele als Initiationsriten für den Staatsbürger in Uniform taugen, ob Nackt- und Lustigsein Voraussetzung sein muss für die Aufnahme in einen Kameradenkreis, oder ob die Glorifizierung der Wehrmacht in der Truppe nicht endlich beendet werden sollte) und dann in geeigneter Form geeignete Worte an die geeignete Stelle zu richten. Mit den Worten der Troupiers: denken – drücken – sprechen! Aber bitte nicht den Funkkreis verlassen!
Statt dessen meinen hier einige, beständig die Redlichkeit ihrer höchsten Vorgesetzten infrage stellen zu müssen; zuletzt, weil die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingestellt hat zu einem Tatkomplex, den niemand bei ihr zur Anzeige gebracht hatte.
Jeder sollte selbst darüber nachdenken, ob er als Vorgesetzter solchen Untergebenen vertrauen würde!
@Georg
Leider werfen sie alles in einen Topf und verwechseln dann noch Anlass für Öffentlichkeit und disziplinare Würdigung von Fehlverhalten.
@ JPG | 26. Mai 2017 – 11:29
„Statt dessen meinen hier einige, beständig die Redlichkeit ihrer höchsten Vorgesetzten infrage stellen zu müssen; zuletzt, …….. “
Die hoechste Vorgesetzte der Bw ist Politikerin. Die Tatsache schliesst, nach der Zeit Georg Leber‘ als IBUK, Redlichkeit aus. Selektive Redlichkeit ist nicht moeglich.
@MikeMolto | 26. Mai 2017 – 14:00
„Die hoechste Vorgesetzte der Bw ist Politikerin. Die Tatsache schliesst, nach der Zeit Georg Leber‘ als IBUK, Redlichkeit aus. Selektive Redlichkeit ist nicht moeglich.“
Pauschalisierung – Generalverdacht – Haltungsproblem?!
MikeMolto | 26. Mai 2017 – 10:40
„Das Ziel wurde uebrigens nicht erreicht, weil der ueberwiegende Teil der Adressaten die Vorwuerfe nicht akzeptiert hat sondern sich als falsch behandelt empfindet.“
Finden Sie ihre Aussage jetzt irgendwie die „richtige“ Behandlung von Vorgesetzten – egal ob Politiker oder Militärs? Können Sie dem Leser mal erklären, inwiefern Redlichkeit und das Dasein als Politiker sich seit G. Leber ausschließen?
@ Fux
Zitat: „So wenig wie disziplinare Angelegenheiten und Maßnahmen bei Siemens, VW oder dem Bäckereibetrieb um die Ecke etwas in der Öffentlichkeit zu suchen haben, ebenso wenig haben es diese aus dem Bereich der Bundeswehr. “
Die Bw ist aber nicht eine privat finanzierte Aktiengesellschaft sondern ein bewaffnetes Organ unseres Staates und die Staatsbürger haben jenseits der Finanzierung der Bw durch Steuergelder auch Anspruch darauf, dass die Gesinnung und Haltung der von ihnen finanzierten Bw-Angehörigen zweifelsfrei feststeht.
Den Beschwerdeweg inklusive der direkten Kontaktaufnahme mit der Ministerin hat die Pendentin gemacht. Da gibt es ihr nichts vorzuwerfen. Wenn die Ministerin aufgrund der vermeintlichen oder tatsächlichen Abwiegelungsversuche der zuständigen Instanzen in das System „reingrätscht“, dann ist dies ihr gutes Recht als IBUK !
@Elahan | 26. Mai 2017 – 8:19
„Das Ansehen der Bw in der öffentlichkeit hat im Übrigen der IBuK (w) geschädigt und das in mehreren Fällen.“
Zustimmung. Leider :(
Und im übrigen auch ohne „Not“, denn die Vorwürfe waren ja zwar teilweise durchaus „unappetitlich“ (wenn sie denn zugetroffen hätten), aber dennoch nicht besonders schwerwiegend, wenn man sie mit anderen Vorgängen vergleicht.
Selbst wenn alles zugetroffen hätte (!) was kolportiert wurde, dann hätte da mehr „Aufklärung“ und weniger „Aufputschen“ allen Seiten gut getan. Vor allem der Bundeswehr. Aber ich glaube auch der IBuK selbst…
@Elahan | 26. Mai 2017 – 11:19
„Es ist eine Unterstellung dass, in Bezug auf Pfullendorf (und darüber geht es hier im Blog) etwas unter der Decke gehalten wurde.“
+1
Nach allem was bisher bekannt wurde, haben die verschiedenen Ebenen bis hin zum WDA sowie GenMaj/DivKdr(vergleichbar) sich mit dem Vorgang beschäftigt und es wurde gar nichts „unter der Decke gehalten“.
Ganz im Gegenteil es wurde scheinbar ordnungsgemäß bearbeitet. Inkl. der Einschaltung des WB übrigens…
Das das Ergebnis der Petentin und der IBuK nicht zusagte, steht ja auf einem anderen Blatt, aber noch sind wir in DEU in einem Rechtsstaat in dem Ermittlungsergebnisse nicht von der Führung vorgegeben werden dürfen :(
„Sollte sich herausstellen, das Soldaten in Pfullendorf unrechtmäßig gehandelt hatten, dann muss dies disziplinar geandet werden. Wenn dann Vorgänge an die Presse gehen, dann kann man nach Abschluss der Verfahren eine Pressemitteilung fertigen. Davor kann man auf laufende Verfahren, Ermittlungen hinweisen.“
Jepp. Da muss man keine künstliche Welle erzeugen…
@JPG | 26. Mai 2017 – 11:29
„und zum Anderen Vorgesetzte wissentlich weggeschaut, bagatellisiert oder sogar unterstützt haben.“
Dafür gibt es bis heute keinen einzigen Beleg außer der Behauptung der IBuK…
„Das hat übrigens die Ministerin selbst eingesehen und sich – fernab von Fernsehkameras – für ihre Wortwahl entschuldigt.“
Ja genau, FERNAB von Fernsehkameras. Nachdem die übertriebenen (manche würden sogar sagen haltlosen) Formulierung VOR Fernsehkameras erfolgten.
So stellt man intern und extern kein Vertrauen wieder her…
„Jeder sollte selbst darüber nachdenken, ob er als Vorgesetzter solchen Untergebenen vertrauen würde!“
Vertrauen ist eine auf Gegenseitigkeit beruhende Beziehung…
Vertrauen kann die IBuK unverändert darauf, dass ihre Untergebenen (wir) unsere Pflicht für DEU tun sowie ihren (rechtmäßigen) Befehlen gehorchen.
Aber als Staatsbürger in Uniform haben wir ein Recht uns am öffentlichen Diskurs über die Streitkräfte zu beteiligen und als Menschen mit Ehre und Würde auch ein Recht an (angemessener) Gegenkritik, wenn wir durch einen Politiker (Vorgesetzter oder nicht) öffentlich denunziert wurden.
@JPG
„Da sind in kürzester Zeit verschiedene Vorfälle publik geworden, die sich von ihrer Art und Intensität sicherlich unterscheiden, denen jedoch gemein ist, dass zum Einen massive Verstöße gegen die Prinzipien der Inneren Führung stattfanden, und zum Anderen Vorgesetzte wissentlich weggeschaut, bagatellisiert oder sogar unterstützt haben.“
Auch sie vermengen verschiedene Vorfälle/Vorgänge.
Es geht hier um den Vorwurf bezüglich der Ausbildung in Pfullendorf und wie die Ministerin damit umging.
Wo bitte haben bei dem Vorgang Pfullendorf; zum Einen massive Verstöße gegen die Prinzipien der Inneren Führung stattgefunden, und zum Anderen Vorgesetzte wissentlich weggeschaut, bagatellisiert oder sogar unterstützt?
Was wissen Sie was wir nicht wissen?
Was hinderte die Ministerin und den Wehbeauftragten, die dafür vorgesehenen Verfahren in der Bw einzuleiten? Nach Abschluss dieser und nach abgeschlossenen Disziplinarverfahren die Öffentlichkeit zu informieren?
@Zimdarsen | 26. Mai 2017 – 15:12
Mir ging es in meinem Statement nicht um einen der Vorfälle, sondern um die Tatsache, dass mehrere in kurzer Zeit hintereinander auftauchende Vorfälle darauf hindeuten, dass in einigen Teilen der Truppe das Wegschauen Einzug hält. Es ist natürlich eine interessante Methode, beständig Zusammenhängendes mehrerer Einzelfälle zu leugnen, um dem übergeordneten Problem aus dem Weg gehen zu können, aber gut, wenn Sie es unbedingt auf den Tatkomplex CFR-Ausbildung beschränken wollen: strafbare Handlungen konnte die Staatsanwaltschaft nicht feststellen – auch keinen ausreichenden Anfangsverdacht dafür. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Ausbilder nicht schuldhaft gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben könnten. Die Dinge, die hier im Raum stehen, sind ja ausreichend durch die Presse berichtet worden. Alles notwendige Ausbildung für die Armee im Einsatz? Dass vielleicht einige Ausbilder über die Strenge geschlagen haben, ist völlig ausgeschlossen? Bemerkenswert nur, dass im Rahmen der Lehrvorführung das Abtasten des Genitalbereiches nur angedeutet wurde, aber hinter verschlossenen Türen anscheinend wie selbstverständlich in die Vollen gegriffen wurde.
„Was hinderte die Ministerin und den Wehbeauftragten, die dafür vorgesehenen Verfahren in der Bw einzuleiten? Nach Abschluss dieser und nach abgeschlossenen Disziplinarverfahren die Öffentlichkeit zu informieren?“
Der Wehrbeauftragte hat nicht die Kompetenz, ein Verfahren in der Bundeswehr einzuleiten. Die Ministerin hat sie. Für den Fall, dass sie nach dem Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft einen disziplinären Überhang erkannte, wird sie wohl ein Verfahren eingeleitet haben. Das Disziplinarverfahren ist im Grundsatz nicht-öffentlich.
T. Wiegold zu Hans Schommer | 25. Mai 2017 – 20:18
“ [Ich gehe davon aus, dass Sie den Kommentar von Wa-Ge um 17.01 heute gelesen haben. Unklar bleibt bei Ihrer Aussage, „muss man wissen, um welche Person es sich handelt“, ob Sie es wissen oder nicht – Sie stehen im Gegensatz zur Aussage von Wa-Ge. Deshalb klare Ansage: Kennen Sie die fragliche Person persönlich, dass Sie zu diesem Urteil kommen? T.W.]
Die Ihnen per E-Mail übermittelten Antworten auf Ihre Fragen, Herr Wiegold, möchte ich der Vollständigkeit halber hier im Kern kundtun:
1. Ich weiß, um welche Person es sich bei der Leutnant handelt.
2. Der vermeintliche Gegensatz ist nicht gegeben – das war mit Ihrer Hilfe zu klären.
3. Nein, ich kenne die Frau nicht persönlich und hatte nie einen wie auch immer gearteten Kontakt zu ihr. Wie ich zu meinem Urteil komme und warum ich daran festhalte, habe ich Ihnen mitgeteilt.
Hans Schommer
Die DV Stufe 1 sind kommenden Montag in Berlin bei der BM’in.
Bloodsweep wird üblicherweise mit der behandschuhten Hand durchgeführt – die BM’in hat diese Woche Montag bei den DV Stufe 2 von der „unbehandschuhten“ Hand und einer Geruchsprobe gesprochen – das ist fachlich völliger Quatsch, deswegen aber auch in den Vorschriften nicht zwangsläufig explizit verboten (da steht ja auch nicht drin, dass man den Patienten vor dem Bloodsweep nicht mit Franzbrandwein einreiben soll, damit die unbehandschuhte Hand hinterher nicht so müffelt), strafrechtlich aber vermutlich komplett irrelevant (zumal sich die Üb-Patienten ja auch nicht geweigert oder gewehrt haben werden).
@Harry | 26. Mai 2017 – 16:28
„Bloodsweep wird üblicherweise mit der behandschuhten Hand durchgeführt“
Das ist fachlich nicht ganz so einfach.
In der Tat wird in der „normalen“ Sanität der Bloodsweep (vor allem aus hygienischen Gründen) üblicherweise mit Handschuhen durchgeführt.
Wenn wir aber über TCCC sprechen (bzw. „normale“ Sanität aber von Nicht-Sanitätern unter Gefechtsbedingungen durchgeführt), dann bringen uns die im zivilen üblichen Latexhandschuhe nicht weiter (verschwitzte Hände, normalerweise überraschend auftretende Gefechtssituation, TCCC in unmittelbarer Nähe zum Gefechtsort etc.).
Die Ersatzweise möglichen und solchen Situation anlegebaren Kampfhandschuhe (bzw. noch angelegte, denn die Kampfhandschuhe sind ja grundsätzlich zum Gefechtsanzug immer zu tragen) allerdings hingegen sind aufgrund des Stoffes und der Farbe für den Blood-Sweep unter Gefechtsbedingungen nur eingeschränkt geeignet (Blut ist auf dem dunklen, Schwarzen nicht sofort sichtbar und aufgrund der Dicke, bzw. des Schweißes und der Körpertemperatur von „frischem“ Blut auch nicht ohne weiteres „fühlbar“).
D.h. unter bestimmten Rahmenbedingungen ist eine Blood Sweep mit bloßen Händen nicht vollkommen abwegig.
Für die Sachgerechtigkeit einer „Geruchsprobe“ hingegen sprechen nur wenige Faktoren. Es gibt zwar auch hier einige Aspekte, aber diese treten m.E.n. deutlich in den Hintergrund.
So dass hier ggf. eine nicht-sachgerechte Ausbildung vorgelegen haben könnte. Nun müsste man dann aber fragen ob das ein systematisches Versagen des Ausbilders war und ein einmaliges und ob es sich um einen „schlechten Scherz“ oder eine bewusste Herabwürdigung handelte etc. etc.
Alles zusammen kann ich aber auch in der negativsten Kombination der verschiedenen Aspekte nicht erkennen warum sich die IBuK an den zuständigen truppendienstlichen und fachlichen Vorgesetzten und am Wehrbeauftragten vorbei in diesen Vorgang eingebracht hat und ihn dann auch noch offensiv und aggressiv in die Öffentlichkeit gebracht hat…
Na dann hoffe ich mal, dass sich die Üb-Verletzten im Heer nicht ständig vollkotzen, einnässen und einkoten müssen, um möglichst realistische Ausbildungsbedingungen herzustellen.
Bei einer unbehandschuhten Untersuchung der Geschlechtsorgane mit nachfolgender Geruchsprobe in gemischt-geschlechtlichen Gruppen aus Ausbildern und Lehrgangsteilnehmern vor laufender Kamera könnte die Beschreibung als „nicht-sachgerecht“ in der Tat zwar durchaus korrekt, aber auch ein ganz klein wenig euphemistisch sein. Könnte – muss natürlich nicht.
Die BM’in geht offensichtlich lieber einmal mehr aktiv an die Öffentlichkeit als einmal zu wenig. Ggf. gab es ja Anlass für die Annahme, dass es ohnehin alsbald nach Außen dringt und sie wollte die Deutungshoheit zurück. Wenn ich es recht entsinne, hatte man das Parlament am gleichen Tag informiert – das wäre dann ja ohnehin mit der Presse gleichzusetzen…. warum nun das Parlament unbedingt informiert werden wollte, weiß ich natürlich nicht.
@JPG
„Der Wehrbeauftragte hat nicht die Kompetenz, ein Verfahren in der Bundeswehr einzuleiten.“
Stimmt, hat ja auch keiner behauptet, er hat sein eignes Verfahren.
“ Die Ministerin hat sie. Für den Fall, dass sie nach dem Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft einen disziplinären Überhang erkannte, wird sie wohl ein Verfahren eingeleitet haben. Das Disziplinarverfahren ist im Grundsatz nicht-öffentlich.“
So ist es, nicht öffentlich und was hat sie gemacht?
Warum wollen Sie komplett unterschiedliche Vorfälle, die in der Tat NICHTS gemeinsam haben und zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten stattfanden vermengen?
Dass es Vorfälle gibt bestreitet keiner (man braucht nur die Berichte des WB lesen) und jeden einzelnen muss man aufklären und mit den unterschiedlichen Verfahren abarbeiten.
Dazu hat der IBuK die Möglichkeiten und Pflicht. Wie es bzgl Pfullendorf ablief war das Gegenteil der Pflicht und Fürsorge.
@Koffer | 26. Mai 2017 – 15:03
Worauf genau berufen Sie sich, wenn Sie sagen:
„Aber als Staatsbürger in Uniform haben wir ein Recht uns am öffentlichen Diskurs über die Streitkräfte zu beteiligen und als Menschen mit Ehre und Würde auch ein Recht an (angemessener) Gegenkritik, wenn wir durch einen Politiker (Vorgesetzter oder nicht) öffentlich denunziert wurden.“
Zunächst einmal haben Sie die Pflicht zur Zurückhaltung nach § 10 (6) SG! Wer der Ministerin die Redlichkeit abspricht, weil sie Politikerin ist, verstößt nach meinem Dafürhalten gegen diese Pflicht. Der Ministerin vorzuwerfen, sie hätte Sie denunziert, ist auch schon starker Tobak, wie ich finde.
Denken Sie eigentlich, die Ministerin hat an Sie persönlich gedacht, als sie von „Haltungsproblem“ und „Führungsschwäche“ sprach? Haben Sie Grund zu der Annahme, Sie gehörten nicht zu der überwältigenden Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten, die hervorragend und anständig treu dienten, wie es die Ministerin betont hat? Es wäre interessant, hier darüber zu erfahren.
Wenn Sie, wodurch auch immer, einen unheilbaren Vertrauensbruch zwischen sich und Ihrem Dienstherrn sehen, steht es Ihnen frei zu kündigen.
@ JPG
Danke, volle Zustimmung, die Relativierung des Kommentars von @ Koffer war lange überfällig.
@ Harry
Danke für die feine Satire in ihrem Kommentar zum letzten Beitrag von @ Koffer
@ Koffer
Zitat:
„Für die Sachgerechtigkeit einer „Geruchsprobe“ hingegen sprechen nur wenige Faktoren. Es gibt zwar auch hier einige Aspekte, aber diese treten m.E.n. deutlich in den Hintergrund.
So dass hier ggf. eine nicht-sachgerechte Ausbildung vorgelegen haben könnte. Nun müsste man dann aber fragen ob das ein systematisches Versagen des Ausbilders war und ein einmaliges und ob es sich um einen „schlechten Scherz“ oder eine bewusste Herabwürdigung handelte etc. etc.
Alles zusammen kann ich aber auch in der negativsten Kombination der verschiedenen Aspekte nicht erkennen warum sich die IBuK an den zuständigen truppendienstlichen und fachlichen Vorgesetzten und am Wehrbeauftragten vorbei in diesen Vorgang eingebracht hat und ihn dann auch noch offensiv und aggressiv in die Öffentlichkeit gebracht hat…“
Kann man einen nach normalen menschlichen und moralischen Maßstaben verhunzten Vorgang in der Ausbildung weiter relativieren und gesteigert mit Konjunktivformen belegen als in ihrer Schlussfolgerung zu den Vorgängen ?
Oder sollte dies Realsatire sein ?
Für mich ist das Ende der Fahnenstange in diesem Thread erreicht.
Koffer | 26. Mai 2017 – 16:39
“ … Alles zusammen kann ich aber auch in der negativsten Kombination der verschiedenen Aspekte nicht erkennen warum sich die IBuK an den zuständigen truppendienstlichen und fachlichen Vorgesetzten und am Wehrbeauftragten vorbei in diesen Vorgang eingebracht hat und ihn dann auch noch offensiv und aggressiv in die Öffentlichkeit gebracht hat…“
Das kauf ich Ihnen nicht ab – dass Sie die Motive der Frau nicht erkennen können. Und wenn dem so wäre, gehörte Ihnen Ihr Offizierspatent aberkannt :)))))))))))
MkG
Hans Schommer
@Harry | 26. Mai 2017 – 17:12
„Na dann hoffe ich mal, dass sich die Üb-Verletzten im Heer nicht ständig vollkotzen, einnässen und einkoten müssen, um möglichst realistische Ausbildungsbedingungen herzustellen.“
Es gibt glaube ich (und das habe ich auch schon weiter oben festgehalten) durchaus Grenzen, wo Realitätsnähe und Menschenwürde (und Praktikabilität) kollidieren und nicht immer kann Realitätsnähe gewinnen.
Von daher beschreiben Sie ein Extrem, welches in der Frage der hier laufenden Diskussion ja gar nicht anhängig ist.
Aber um kurz auf diesen Punkt einzugehen: Sicherlich wäre es besser, wenn noch realistischer geübt werden könnte. Ein Mitfahren für ein oder zwei Wochen auf einem Rettungswagen in einer Großstadt wäre z.B. optimal.
aber 1. dürfte da ZSan gegen nicht-SanPers ein Veto einlegen (und in Pfullendorf wird ja fast ausschließlich nicht-SanPers ausgebildet) und 2. könnte es finanzielle Rechtfertigungsprobleme geben. Dennoch: ich persönlich würde den Ansatz gar nichts schlecht finden, wiewohl er dann wenig (nichts eigentlich ;) ) mit TCCC zu tun hätte…
„Die BM’in geht offensichtlich lieber einmal mehr aktiv an die Öffentlichkeit als einmal zu wenig.“
Und überzieht damit die gesamte Bundeswehr und alle Zwischenebenen zwischen Ihr und dem InChef mit Schande? Ich bitte Sie :( Das hätte man viel sachlicher und angesichts der im Vergleich eher geringen Tragweite der Vorwürfe auch intern (aber dabei nicht weniger gründlich und rechtskonform) lösen können.
@JPG | 26. Mai 2017 – 17:40
„Worauf genau berufen Sie sich, wenn Sie sagen [Staatsbürger in Uniform]:…“
Auf eine der wesentlichen Säulen der Inneren Führung, die es allen Angehörigen der Bundeswehr nicht nur zugesteht, sondern sie sogar dazu auffordert (mit angemessenen) Mitteln am politischen Diskurs teilzunehmen. Eben nicht als unpolitische „nur-Soldaten“, sondern als Teil des Staates den wir zu verteidigen geschworen haben.
„Zunächst einmal haben Sie die Pflicht zur Zurückhaltung nach § 10 (6) SG!“
Eieiei, wer versucht mit dem § 10 (6) das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform anzugreifen, der wird aber nicht nur vor den Gerichten Schiffbruch erleiden, sondern auch von vielen Staatsbürgern in und außer Uniform Widerspruch erhalten!
„Wer der Ministerin die Redlichkeit abspricht, weil sie Politikerin ist, verstößt nach meinem Dafürhalten gegen diese Pflicht.“
Dass habe ich auch nicht getan.
„Der Ministerin vorzuwerfen, sie hätte Sie denunziert, ist auch schon starker Tobak, wie ich finde.“
Sie haben Recht Denunzierung trifft es nicht (denn es war ja nicht anonym). Wobei, wenn ich der Definition von Wiktionary folge „[1] meist aus niederen Beweggründen etwas oder jemanden anzeigen, verraten [2] etwas oder jemanden öffentlich bloßstellen oder brandmarken“, dann könnte man die Zweitbedeutung doch als einschlägig betrachten.
Dennoch muss ich zugestehen, dass ich hier einen nicht ganz treffenden Begriff verwendet habe. Ich denke sachlich zutreffender wäre der Begriff „Diffamierung“ gewesen (–> „jemanden in seinem Ansehen schädigen, ihn herabsetzen, oder ihn in Verruf bringen“).
„Wenn Sie, wodurch auch immer, einen unheilbaren Vertrauensbruch zwischen sich und Ihrem Dienstherrn sehen, steht es Ihnen frei zu kündigen.“
1. Als Berufsoffizier kann ich nicht „kündigen“.
2. Zudem sehe überhaupt keinen Vertrauensbruch zwischen mir und meinem Dienstherren (die Bundesrepublik Deutschland). Es besteht also für mich auch kein Grund meinen Abschied zu nehmen.
3. Ich diene weiter treu und (wenn notwendig hoffentlich auch) tapfer… Das hat mit meinen Gefühlen ggü vdL und meinem mangelnden Vertrauen in sie als IBuK wenig zu tun.
Und wenn mir die persönliche Anmerkung gestattet sei: Ich bin Berufssoldat, ich werde (so Gott will) Deutschland auch noch treu dienen dürfen, wenn vdL als IBuK schon lange Zeitgeschichte sein wird :) Mit etwas Glück wird das vielleicht ja schon im Herbst der Fall sein ;)
@ JPG | 26. Mai 2017 – 14:40
Zur Unredlichkeit: Eigentlich selbsterklaerend:
Die Nachfolger von G.L. haben wider besseres Wissen die Bw in die derzeitige Krise organisiert, ueber deren Fuehrungsfehler, auch in der ‚Inneren Fuehrung‘ koennen sie nachlesen.
Seit Dienstantritt gibt Fr. vdL (bzw das von ihr zu verantwortende Ministerium) Absichtserklaerungen als Tatsachen heraus.
(Personal, Material, Beschaffungsvorhaben), Sie brauchen nur zu googeln…
@Georg | 26. Mai 2017 – 18:49
„Kann man einen nach normalen menschlichen und moralischen Maßstaben verhunzten Vorgang in der Ausbildung weiter relativieren und gesteigert mit Konjunktivformen belegen als in ihrer Schlussfolgerung zu den Vorgängen ?“
Tja, als langjähriger Disziplinarvorgesetzter habe ich schon sehr früh gelernt, dass man in Ermittlungen in denen einem nicht alle Aspekte bekannt sind, sich nur selten als der vollen Weisheit mächtig bezeichnen sollte ;)
Wenn man nicht alles weiß, ist ein (oder zwei) Konjunktiv(e) m.E.n. durchaus angebracht…
@Hans Schommer | 26. Mai 2017 – 18:50
„Das kauf ich Ihnen nicht ab – dass Sie die Motive der Frau nicht erkennen können. Und wenn dem so wäre, gehörte Ihnen Ihr Offizierspatent aberkannt :)))))))))))“
Ich habe natürlich so meine Vermutungen (und die haben zum einen etwas mit der BT-Wahl zu tun und zum anderen mit den vdL-typsischen Politik- und Profilierungsfeldern), aber das sind nur Spekulationen. Und zudem sind auch diese Vermutungen für mich selbst nicht ganz schlüssig, denn der ganze Schlamassel hat ja nicht nur der Bw geschadet, sondern auch vdL selbst!