Fall Franco A.: Trotz Auffälligkeiten Berufssoldat (mehr Einzelheiten)
Im Fall des Bundeswehr-Oberleutnants, der sich als syrischer Flüchtling ausgab und möglicherweise einen Terroranschlag geplant haben soll, sieht das Verteidigungsministerium Hinweise auf ein rechtsradikales Netzwerk in der Truppe – und Belege dafür, dass er ungeachtet extrem rechter Haltung zum Berufssoldaten ernannt wurde. Staatssekretär Gerd Hoofe übersandte dem Verteidigungsausschuss des Bundestages am (heutigen) Dienstag ein umfassendes Paket mit ersten Ergebnissen der Bundeswehr-internen Untersuchungen.
Der Generalbundesanwalt übernahm inzwischen die Ermittlungen gegen den 28-jährigen Franco A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte ihre für diese Woche geplante Reise in die USA ab und will sich am morgigen Mittwoch in Illkirch bei Straßburg, Standort des Jägerbataillons 291 und Stationierungsort des verhafteten Oberleutnants, selbst ein Bild machen. Für Donnerstag sind 100 militärische Führungskräfte nach Berlin geladen, um, so das Ministerium, Aufklärung und Konsequenzen der aufgehäuften Vorfälle in der Bundeswehr zu besprechen.
Die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft beruht auf einem Verdacht nach dem Paragraphen 89a des Strafgesetzbuches, wie ein Sprecher der Karlsruher Behörde auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte. Eine solche Straftat beinhaltet unter anderem den Verdacht auf die Absicht von Mord oder Totschlag und muss geeignet [sein], den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Nach den Ermittlungen innerhalb der Bundeswehr, mit denen die Verteidigungsministerin Generalinspekteur Volker Wieker beauftragt hatte, gab es Erkenntnisse, die nicht mehr nur von einem Einzeltäter sprechen:
In der Zwischenzeit haben die laufenden Ermittlungen am Standort Illkirch Hinweise auf rechtes und völkisches Gedankengut und Anhaltspunkte für einen möglichen Munitionsverlust/Diebstahl ergeben.
schrieb Staatssekretär Hoofe an den Verteidigungsausschuss. In Medienberichten ist davon die Rede, dass ein Netzwerk von bis zu fünf Soldaten identifiziert worden sein soll; dafür gibt es bislang keine Bestätigung. Im Zuge der Untersuchungen waren am Standort des Bataillons unter anderem ein G36-Gehäuse mit eingeritztem Hakenkreuz und weitere Hinweise auf mögliche NS-Devotionalien entdeckt worden.
Wesentlicher Teil der Untersuchungen in der Truppe waren zudem Ermittlungen zu dem Entwurf einer Masterarbeit, den der festgenommene Soldat 2014 an der französischen Militäruniversität Saint-Cyr eingereicht hatte. Der Text wurde auch von einem Dozenten des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) begutachtet, der im Januar 2014 zu der Einschätzung kam:
Bei dem Text handelt es sich nach Art und Inhalt nachweislich nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um einen radikalnationalistischen, rassistischen Appell, den der Verfasser mit einigem Aufwand auf eine pseudowissenschaftliche Art zu unterfüttern versucht. (…)
Was der Verfasser als Attacke der Anführer der (völkischen) Subversion bezeichnet, ist nicht andres als der Mythos vom Rassenkampf. (…) Der als Masterarbeit zu begutachtende Text ist deshalb keine geschichts- oder politikwissenschaftliche Abhandlung zum politischen Wandel, wie der Titel vermuten lässt, sondern ein Aufruf dazu, einen politischen Wandel herbeizuführen, der die gegebenen Verhältnisse an das vermeintliche Naturgesetz rassischer Reinheit anpasst.
Disziplinare Ermittlungen wurden wegen dieser Arbeit zwar eingeleitet, nachdem sich der französische Schulkommandeur an die zuständige Bundeswehr-Dienststelle in Frankreich gewandt hatte. Unter anderem sei der Soldat mit dem Hinweis Wenn es ein französischer Lehrgangsteilnehmer wäre, würden wir ihn ablösen, nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen worden.
Die Deutsche Stabsgruppe Frankreich nahm daraufhin disziplinare Vorermittlungen auf – die dann allerdings nicht zu Ende geführt wurden. Im Vermerk zum Ergebnis vom Februar 2014 ist unter anderem festgehalten:
Die gegen den Offizier geführten disziplinaren Vorermittlungen haben keinen Anhaltspunkt ergeben, dass Oberleutnant A. – trotz des Inhalts seiner vorgelegten Masterarbeit – eine innere Einstellung besitzt, die mit der soldatischen Pflicht aus §8 Soldatengesetz unvereinbar wäre.
Vorwerfbar ist jedoch ein sogenanntes „Anscheinsvergehen“, da er fahrlässig den bösen Anschein einer solchen Gesinnung gesetzt hat. Diese Pflichtverletzung ist allerdings deutlich minder schwer anzusehen. Aufgrund der Gesamtumstände wäre eine einfache Disziplinarmaßnahme (hier: Disziplinarbuße) angemessen.
Gemäß Auskunft Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr würde allerdings eine förmliche einfache Disziplinarmaßnahme die bereits erteilte und nur unter dem Vorbehalt des akademischen Abschlusses stehende Zusage zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten hinfällig machen. Diese existentiellen Folgen einer disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen.
Mit ausschlaggebend war dafür offensichtlich auch, dass Franco A. bei einer Anhörung im Januar 2014 erklärt hatte, dass er sich voll und ganz mit der durch §8 Soldatengesetzt geforderten Einstellung identifiziere. Die Formulierung Diese „existentiellen“ Folgen einer disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen, findet sich daraufhin auch in der Stellungnahme des Wehrdisziplinaranwalts beim Streitkräfteamt. Der schlug in Abstimmung mit dem Leiter der Deutschen Stabsgruppe Frankreich die Einstellung der Vorermittlungen vor; gegenüber dem Offizier sollte es bei einer mündlichen Ermahnung bleiben.
Im Juli 2015 wurde Franco A. dann auch, wie aus einer Übersicht des Ministeriums hervorgeht, zum Berufssoldaten ernannt, begann Ende November den Einzelkämpferlehrgang in Hammelburg – und noch im Dezember des selben Jahres meldete er sich in Offenbach als angeblicher Flüchtling aus Syrien und beantragte Asyl. Im Januar 2016 wurde er einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern zugewiesen und erhielt seitdem staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wenige Woche später wurde er zum Jägerbataillon 291 versetzt. Im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war auch ein Stabsfeldwebel der Reserve beteiligt, der wie Tausende andere Bundeswehrsoldaten als Helfer zum BAMF abgestellt war. Nach Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sei aber davon ausuzgehen, dass beide Soldaten sich nicht kannten, heißt es in der Übersicht es Ministeriums. Dienstliche Überschneidungen habe es nicht gegeben.
Nachdem der Oberleutnant in Wien von der österreichischen Polizei festgenommen worden war, weil er eine Waffe im Flughafen versteckt hatte, liefen neben den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch die Ermittlungen des MAD an. Dabei wurde der Soldat auch direkt befragt: Als Befagungsergebnis zeichnet sich eine Einstufung als Extremist ab (rechtsextremistischer Einzeltäter, der Vorbereitungshandlungen zur politisch motivierten Gewaltanwendung getroffen hat), erläuterte das Ministerium.
Die Hinweise auf rechtes/völkisches Gedankengut am Stationierungsort Illkirch gab es laut Ministerium dann Ende April.
Die Geschichte wird natürlich noch weitergehen.
(Archivbild: Abordnung des Jägerbataillons 291 im Juli 2013 in Straßburg – Wikimedia Commons unter CC-BY-SA-Lizenz)
Eine Nachbemerkung, die mir derzeit unter fast jedem Eintrag nötig scheint: Augen geradeaus! ist ein journalistisches Projekt, das durch die freiwilligen Zuwendungen von Leserinnen und Lesern ermöglicht wird. Viele von ihnen beteiligen sich bereits finanziell, wofür ich sehr dankbar bin – doch nach wie vor reicht es nicht wirklich, die zeitaufwändige Arbeit zu finanzieren. Ich freue mich deshalb über jede Zuwendung: nicht viel, aber regelmäßig, das hilft. Wie ihr die Arbeit an diesem Blog unterstützen könnt, steht hier.
Frage an die Experten:
Wie ist in der deutsch/ französischen Brigade das Unterstellungs- bzw. Vorgesetztenverhältnis für einen ( diesen ! ) OLt geregelt?
Wie hängen ggf. die Franzosen in dieser Sache drin ?
@alphall31
Nein.
(Ich soll die Fakten nicht mehr nennen? Im Ernst?)
@nur2 cent
wie schon @Koffer geantwortet: Das Hakenkreuz ist in ein G36 eingeritzt.
@BlueLagoon | 02. Mai 2017 – 20:26
„Wie ist in der deutsch/ französischen Brigade das Unterstellungs- bzw. Vorgesetztenverhältnis für einen ( diesen ! ) OLt geregelt?“
Es besteht ein normales, deutsches Vorgesetztenverhältnis OLt –> KpChef (DEU) –> BtlKdr (DEU).
@Mitleser
Der von Ihnen angesprochene Prozess wird wegen Pensionierung des Vorsitzenden Richters abgebrochen.
@ BlueLagoon:
Die Unterstellung des Herrn OLt ist eindeutig geregelt. Das JgBtl 291 ist ein rein deutscher Verband, insofern wird er einen Kompaniechef als direkten Vorgesetzten haben und den Bataillonskommandeur als nächst höheren. Die Franzosen haben da keine Aktien drin. Grundsätzlich gilt, dass nur ein deutscher Soldat einem deutschen Soldaten vorgesetzt sein kann. Deswegen gibt es ja die „Dienstältesten Deutschen Offiziere“ o. vglb. in multinationalen Stäben – für den Fall, dass es „hart auf hart“ kommt.
@ Hans Dampf | 02. Mai 2017 – 20:40
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung !
Wieder was dazugelernt …
@Sönke Marahrens | 02. Mai 2017 – 20:04
Ich finde das nicht ähnlich.
Aber bemerkenswert zu Ihrem Link: Am Samstag, 22.03.2008 schrieb man bei SPON:
Dass es in einer rund 250.000 Soldaten starken Armee Menschen gibt mit höchst divergierenden politischen Ansichten, kann weder erstaunen noch die Wehrkraft gefährden.
Um dann wohltuend sachlich im weiteren Verlauf des Artikels aufzuzeigen, dass das dann durchaus seine Grenzen erfährt und auch erfahren muss.
Ich für meinen Teil wäre vorsichtig, wegen eines schwarzen Schafes nun gleich das ganze JgBat 291 zu verurteilen. Natürlich ist das Poster eines Wehrmachtssoldaten eine unschöne Sache, was noch lange nicht heißt, daß dies ein Fall für den Staatsanwalt ist. Man muß dabei auch im Auge behalten daß es sich um einen Verband von über 600 Mann handelt, aber nur 1 solches Poster. Nun weiß ich auch nicht ob es sich um ein „geritztes“ G36 Gehäuse handelt, oder, wie der Spiegel schreibt, um ein WWII Sturmgewehr. Im letzten Fall könnte es sich lediglich um ein Beschußzeichen handeln. Besser hätte man fertig ermittelt und ausgewertet, bevor ein ganzes Battalion als brauner Haufen gebrandmarkt wird.
T.W.
Ich streiche den Teil mit dem Sturmgewehr.
@uli & all
Von einer Verurteilung des ganzen Bataillons kann von meiner Seite nicht die Rede sein. Ich wüsste auch nicht, wer mir das vorwirft.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren das besagte Hinweise auf ein rechtsradikales Netzwerk, sowie die kolportierte Exekusionsliste des Oberleutnants so sehr zum Wunschdenken aller mutiert, das sämtliche anderen Optionen keine sind.
Ich bin längst über die Grenze meiner Vorstellungskraft hinaus. Ende, Gelände.
@ Sachlicher:
Ein schönes Beispiel dafür, dass Peter Hahne mit dem Satz „Das Meinungsspektrum ist so weit nach links gerückt, dass das, was vor zehn Jahren noch normal war, heute als rechtsextrem gilt.“ gar nicht so Unrecht hatte. Natürlich nicht auf den vorliegenden Fall bezogen, z.B. die Master-Arbeit, sondern auf die Betrachtung, was „normal“ und daher zu tolerieren ist („kann weder erstaunen noch die Wehrkraft gefährden“) und was als „extrem“ gilt und daher einer entsprechenden „Würdigung“ bedarf. Ich glaube, im Einzelnen ist sich die Gesellschaft hierüber auch nicht so ganz im Klaren, wo da die Grenze verläuft…
Die Bewertung der Arbeit ist vernichtend. Warum man ihn trotzdem durchkommen läßt, verstehe ich nicht.
Warum man daraus, einer Gravur und 5 mutmaßlichen Gesinnungsgenossen, nicht nur ein „Netzwerk“ sondern ein Versagen der kompletten Führung macht, verstehe ich nicht – zumal diejenige, die auf diese Weise lauthals anklagt, die Spitze der Führung ist, es sei denn, das ganze wäre eine (dann eher abstruse) Selbstanklage. Eine solche traue ich dieser Spitzenfigur nicht zu.
Was bleibt, ist der für jene Person offenbar übliche überschießende Aktionismus a la G36. Eine nicht existente Krise wird zur solchen stilisiertt und beseitigt, damit man etwas getan hat, bevor der eigene Pelz benetzt wurde.
vielleicht interessant:
https://www.heise.de/tp/features/Tiefer-Staat-Gedanken-zum-Fall-Franco-A-3700860.html
@Sachlicher
Lesen Sie die Behandlung des Falles durch.
Es gibt da noch weitere Quellen, ich beziehe mich nur auf die Unterlassung der Disziplinaren Würdigung aus karrieretechnischen Gründen.
General Wieker tut scheinbar das, was die VM von ihm erwartet
…..und plappert ihr nach..
Nun sagte er, die Munition für die Pistole (eine 70 Jahre alte Antiquität Kaliber 7.65) wäre der Bundeswehr gestohlen worden…..
Da frage ich mich glatt, wo laut Ansicht des GI in der Bw noch 7,65 verwendet wird….
Ein weiterer Beleg dafür, dass es nicht um Fakten, sondern erst mal nur um hektische Betriebssamkeit geht?
@ Hans Dampf | 02. Mai 2017 – 20:52
“ @ Sachlicher:
… Ich glaube, im Einzelnen ist sich die Gesellschaft hierüber auch nicht so ganz im Klaren, wo da die Grenze verläuft…“
Ähnliches ging mir auch durch den Kopf, als seitens BMVg von “ … völkischem Gedankengut…“ die Rede war. Was IST DAS GENAU ?
Daß niemand ernsthaft die Zustände von ’33-’45 „zurücksehnt“, dürfte allgemein Konsens sein ( bis auf Holocaust-Leugner und – pardon – „bekloppte Glatzen“ ).
Aber da nahezu alle demokratischen Parteien „die Mitte“ für sich beanspruchen, gehen m.E. viele Grenzen mehr oder weniger schwammig ineinander über.
@Blue Lagoon
Auch dabei bleiben wir sachlich: Laut dpa hat Wieker gesagt, dass möglicherweise Munition aus Bw-Beständen gestohlen wurde. Die von Ihnen wiedergegebene Aussage, diese Munition passe zu der in Wien gefundenen Waffe, finde ich nicht… Quelle?
Das Problem ist meiner Meinung, das eine Differenzierung in der Öffentlichkeit sehr wahrscheinlich nicht stattfinden wird.
Gerade durch das Vorpreschen der Ministerin. In der Öffentlichkeit bleibt die pauschale Vorverurteilung hängen.
Der Text des offenen Briefes wird vll von Leuten wie hier im Blog (und Soldaten) gelesen. Eben der kleine Teil der Gesellschaft der sich mehr oder weniger ernsthaft mit Sicherheitspolitik beschäftigt.
Die große Mehrheit der Bevölkerung wird nur die Tagesthemen oder Meldungen bei SPON etc. sehen. Der eine Teil wird sich mehr oder weniger bestätigt fühlen und denken, hab ich ja schon immer gewusst, alles Nazis und Menschenschinder da beim Barras, kein Wunder geht ja eh nur hin wer sonst nix wird. Egal ob es nun einer oder fünf oder zwanzig angehörige eines Btl waren. Aber im Endeffekt is es auch fast schon Wurscht, unterm Strich heissts dann ja eh nur „die da bei der Bundeswehr“ und nicht „die da beim Btl xy, in der Kompanie z“
Der andere Teil wird sich denken mit der Frau da oben war das ja eh nur ne frage der zeit bis sie über einen Skandal stürzt.
Naschtes Thema Champions League…
Sicherlich etwas überspitzt formuliert.
@ Huey:
Das eine (Pistole aus Wien) muss ja mit dem anderen (vermeintlicher [!] Munitionsdiebstahl) nicht zwingend in Zusammenhang stehen. An dem Punkt würde ich in der Tat die Ermittlungen abwarten. Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass das, was bislang vonseiten BMVg kommuniziert wurde, auch als hinreichend gesichert angesehen werden kann. Das darüber hinaus gehende muss man wohl abwarten. Mich wundert es offengestanden, dass sich „der GI“ das alles noch freiwillig antut. Ich denke, er hat den richtigen Zeitpunkt für einen Absprung verpasst, ist aber in der glücklichen Situation, dass seinem Amt im Grunde nur innerhalb Art. 87a eine gewisse Bedeutung zukommt, im „politischen Berlin“ scheint ihm mehr die Rolle des Grüßaugust zuzufallen.
@ T.Wiegold | 02. Mai 2017 – 21:05
“ @Blue Lagoon
Auch dabei bleiben wir sachlich: Laut dpa hat Wieker gesagt, dass möglicherweise Munition aus Bw-Beständen gestohlen wurde. Die von Ihnen wiedergegebene Aussage, diese Munition passe zu der in Wien gefundenen Waffe, finde ich nicht… Quelle?“
??????
Es wurde von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen, um dem Soldaten die Übernahme zum Berufssoldaten nicht zu verwehren.
Ganz allgemein:
„Durchfallenlassen“ oder von der Hochschule verweisen wird in vielen Institutionen nur noch sehr ungern oder gar nicht durchgeführt. Es gibt (geisteswissenschafltiche) Studiengänge, wo noch jede noch so schwache Bachelorarbeit akzeptiert wurde. Das fängt beim „geschenkten“ Abitur für Jedermann an und hört bei zu leicht zu erreichenden Universitätsabschlüssen nicht auf.
Die Schonung des rechtsradikalen Soldaten kann verschiedenen Gründe parallel haben, ein ganz banaler Grund kann auch sein, dass der damals letztlich verantwortliche Vorgesetzte keinen „Ärger“ wegen der harten Konsequenzen für den Soldaten (Ausschluss aus der Bundeswehr) haben wollte.
Jetzt hat der ehemalige Vorgesetzte den „Ärger“ und mehr allerdings im maximalem Ausmaß.
@ T.Wiegold | 02. Mai 2017 – 21:05
1. Sie meinen Huey
2. Gibt es demnaechst spezielle Info ueber die ‚Klausurtagung Adm/Gen-UvdL‘ ?
Zur Abgrenzung von Extremismus und Radikalismus – und gegen die Begriffsverwirrung – lohnt ein Blick in die Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (gemäß bpb von 2008):
Wenn man nun rechtsradikal mit rassistisch, völkisch und radikalnationalistisch kombiniert (das sind die veröffentlichten Bewertungen), dann kommt mehr als „rechtsradikal“ dabei heraus, und das Ergebnis liegt jenseits der FDGO. So steht „völkischer Radikalnationalismus“ für ein vom Deutschen Reich beherrschtes Mitteleuropa mit: „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“.
Sönke Marahrens | 02. Mai 2017 – 20:37
Ja. Man hat nach 300 Prozeßtagen in 5 Jahren immer noch keinen Beweis für die Bildung einer kriminellen Vereinigung gefunden und es war absehbar, daß man auch bis zur Pensionierung des Richters im Sommer keinen finden würde. Kein Beweis = keine kriminelle Vereinigung. Womit das Verfahren in seinem Kernpunkt hinfällig ist und die zunächst vorläufige, nachfolgend wohl endgültige Einstellung die Konsequenz ist.
Wegen der Tagesaktualität und gewisser Parallelen von mir als Illustration gewählt, daß nicht alles, was moralisch verwerflich ist samt den sich darum rankenden Vermutungen und Verdächtigungen auch tatsächlich justiziabel ist oder wird.
@Sönke Marahrens | 02. Mai 2017 – 20:57
„Es gibt da noch weitere Quellen, ich beziehe mich nur auf die Unterlassung der Disziplinaren Würdigung aus karrieretechnischen Gründen.“
Nochmals! Ich rate dazu nicht über Disziplinarmaßnahmen zu spekulieren!
Im damaligen Fall handelte es sich um einen Offz milFD. Es kann also gar nicht (wie Sie unterstellen) um eine LGAN Auswahl gegangen sein!
Natürlich gibt es in der Bw Personen mit extremistischen Einstellungen, aber wenn Sie dann auffallen – dann darf es nicht zu Entscheidungen wie den hier dargestellten kommen, sondern dann muss die Bw klare Kante zeigen und da kann ich den Unmut der BM’in gut nachvollziehen.
Vielleicht trennt sie sich ja vom AL R. Ich habe gehört, dass auch bei den Heeres-Vorfällen in den vergangenen Woche weniger der InspH selber als die Rechtspflege in den Fokus geraten ist – hier scheint ja auch ein WDA den Ausschlag gegeben zu haben.
Letztlich ist das m.E. auch ihr Kernvorwurf: nicht die Vorfälle selbst sind das Problem – sondern die Reaktionen des Dienstwegs darauf, die ihr offensichtlich zu träge und nicht umfassend genug erscheinen.
@T.W.
Das werfe ich Ihnen auch nicht vor. Ich störe mich eher an der Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit der Ermittelnden. Wie ich in meinem letzten Satz, vielleicht mißverständlich, zum Ausdruck bringen wollte.
@Harry | 02. Mai 2017 – 21:30
„Letztlich ist das m.E. auch ihr Kernvorwurf: nicht die Vorfälle selbst sind das Problem – sondern die Reaktionen des Dienstwegs darauf, die ihr offensichtlich zu träge und nicht umfassend genug erscheinen.“
Und eben diese Einschätzung (in der Tat vermutlich die IBuK bewegt), ist ja das Problem.
Natürlich sind die Vorfälle das Problem. Der Dienstweg ist in einer dezentralen Organisation wie den Streitkräften nun einmal so wie er ist.
Und nebenbei, die Unabhängigkeit der Disziplinarvorgesetzte ist gesetzlich vorgegeben und wir leben ja immer noch (glücklicherweise) in einem Rechtsstaat.
Natürlich wäre es für die IBuK einfacher, wenn Vorgesetzte sich ihre Meinung zu eigen machen würde, aber in diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass die Vorgesetzten an Recht und Gesetz gebunden sind und ihre Maßnahmen gem. bestem Wissen und Gewissen nach dem Gesetz treffen müssen und nicht danach, was ein Politiker sich gerne wünschen würde…
Vorbemerkung: Als Rentner kann ich meinen Namen angeben. Als Nicht-Rentner hätte ich eine Pseudo gewählt.
Die Diskussion hier finde ich als Pazifist spannend und erfreulich, dass sich inzwischen eine Reihe demokratisch denkender Menschen äußern.
Zur hier aufgetauchten Frage, was „rechts“ ist und ob AfD-Sympathisanten nicht in die BW gehören reicht es, sich auf die Menschenrechte und das Grundgesetz zu beziehen. Das sollte daran festgemacht werden, ob Artikel 3.3 des Grundgesetz eingehalten wird:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die ganze unsägliche Geschichte wäre nach meiner Meinung nie passiert, wenn das zum Maßstab in der Personalauswahl der BW gemacht worden wäre. Für mich bestätigt die Diskussion hier diesen Mangel.
Mitleser | 02. Mai 2017 – 21:15
Die Hauptverhandlung ist ausgesetzt; der Prozeß wird wohl von einer anderen Kammer neu begonnen. Somit ist die Beweisaufnahme noch gar nicht abgeschlossen. Wie kommen Sie denn bei diesem Prozeßstand zu Ihrem „Urteil“?
@Koffer
„Natürlich sind die Vorfälle das Problem. Der Dienstweg ist in einer dezentralen Organisation wie den Streitkräften nun einmal so wie er ist.
Und nebenbei, die Unabhängigkeit der Disziplinarvorgesetzte ist gesetzlich vorgegeben und wir leben ja immer noch (glücklicherweise) in einem Rechtsstaat.“
Ja,ja, die politische Unabhängigkeit der DV ist eigentlich nur vergleichbar mit der Unabhängigkeit gewähler Abgeordneter -gelle ?
Wem das der Führung nicht passt, dann muß die halt den Rechtsweg beschreiten.
Dolles Verständnis von der Inneren Führung, Und natürlich fängt in einer dezentralen Organisation der Fisch am Kopf an zu stinken. Und ansinsten „Isso“.
Sie bewegen sich mittlerweile auf dem intellektuellen Niveau eines durchgeknallten Fallis, der mindestens einmal zu viel mit dem Kopf voran bei der Landung durch einen Baum geknallt ist.
[Nee, so geht das nicht. Hart in der Sache immer – aber solche persönlichen Anwürfe sind gar nicht lustig und vergiften hier das Klima. Lass das bitte. T.W.]
@ klabautermann | 02. Mai 2017 – 21:54
Bleib Kamerad, Klabauter. …..
(Zwischen jeden Seeloewenpunsch ein Glas Wasser trinken- cheers)
Ottone:
„Wenn man nun rechtsradikal mit rassistisch, völkisch und radikalnationalistisch kombiniert (das sind die veröffentlichten Bewertungen), dann kommt mehr als „rechtsradikal“ dabei heraus, und das Ergebnis liegt jenseits der FDGO. So steht „völkischer Radikalnationalismus“ für ein vom Deutschen Reich beherrschtes Mitteleuropa mit: „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“.“
Bewertet wer?
Definiert wer?
Steht wo?
Bitte!!!- Das ist doch pseudowissenschaftlicher Quark:
Hinreichend unpräzise, um Allgemeingültigkeit zu beanspruchen.
Eine (inhaltsarme) Verbalkeule….
So engleitet der ernsthafte Diskurs jedenfalls zielsicher.
[Ottone hatte die Bundeszentrale für politische Bildung als Quelle angegeben (leider nicht verlinkt). Jetzt so zu tun, als würde er wie so viele einfach was Ausgedachtes in die Debatte werfen, ist allerdings der Versuch, den ernsthaften Diskurs entgleiten zu lassen. So bitte nicht. T.W.]
@Koffer
Sie haben recht, ich habe 2 Fälle aus dem Wehrbeauftragten Bericht 2008 mit einander verwechselt.
Sie finden es dort auf Seite 23, beiden Fällen wird vom WB attestiert:
Vergleicht man den Vorgang mit einer Vielzahl anderer Fälle, in denen wegen geringerer Dienstpflichtverletzungen gerichtliche Disziplinarverfahren eingeleitet worden sind und es zu einer Verurteilung kam, dann muss hier der Eindruck eines „Zweiklassendisziplinarrechts“ entstehen. Das Vertrauen in die sachgerechte Anwendung des Disziplinarrechts gerade auf diesen hohen Führungsebenen läuft Gefahr, erhebliche Einbußen zu erleiden. Es wäre Aufgabe des Truppendienstgerichts gewesen, in der Hauptverhandlung alle wesentlichen Erkenntnisse zusammenzutragen, sie zu gewichten und zu einer Entscheidung zu gelangen. Das wurde durch die keineswegs überzeugenden Schritte höherer Disziplinarvorgesetzter verhindert.
@klabautermann | 02. Mai 2017 – 21:54
„Ja,ja, die politische Unabhängigkeit der DV ist eigentlich nur vergleichbar mit der Unabhängigkeit gewähler Abgeordneter -gelle ?“
Sie verwechseln hier etwas. Unabhängigkeit ist zwar das gleiche Wort in beiden Fällen, aber hat aber in der Umsetzung eine vollkommen andere rechtliche Bedeutung.
Die Disziplinarvorgesetzten sind durch Gesetz und dem Rechtsstaatsprinzip folgend unabhängig. Gem. Art. 20 Abs. 3 sind sie als „ausführender Teil“ der Exekutive an Gesetz und Recht gebunden.
Und gem. § 35 Abs. 1 WDO ist die Unabhängigkeit des Diszplinarvorgesetzten gesetzlich vorgeschrieben. Wie gesagt Rechtsstaatsprinzip und so.
Die Unabhängigkeit der Abgeordneten hingegen bezieht sich auf ihre Unabhängigkeit ihm Rahmen der Gesetzgebung.
„Wem das der Führung nicht passt, dann muß die halt den Rechtsweg beschreiten.“
Der Rechtsweg hilft hier der Führung nicht, da die Disziplinarvorgesetzten sich an Recht und Gesetz halten müssen.
Wenn die Unabhängigkeit der Disziplinarvorgesetzten geändert werden soll, müsste das durch den Bundestag durch Gesetzesänderung geschehen (allerdings habe ich hier Zweifel ob diese ohne Verfassungsänderung vollständig abgeschafft werden könnte, nochmals: Rechtsstaatsprinzip und so, aber das ist jetzt nur ein Detail).
„Dolles Verständnis von der Inneren Führung,“
Danke. Ich war schon immer ein tief überzeugter Anhänger der Inneren Führung. Ich wäre nicht SaZ und später BS geworden, wenn es nicht so wäre…
„Und natürlich fängt in einer dezentralen Organisation der Fisch am Kopf an zu stinken.“
Ich bin nicht der Meinung, dass wir in der Bundeswehr ein generelles Problem haben, von daher gibt es derzeit nur einige wenige Ort an der Basis an denen es stinkt (u.a. vermutlich in der Stube des beschuldigten OLt) und einen ganz weit oben (an der Stelle an der man die Innere Führung, die Auftragstaktik und die moderne Menschenführung derzeit mit Füßen tritt).
Die ganze Sache ist völlig rätselhaft und klarer wird sie auch nicht, wenn man der Diskussion folgt. Meine Überlegung geht dahin, dass es irgendeinen tieferen Grund gibt, warum man die ganze völlig unausgegorene, in sich widersprüchliche und nur in Umrissen bekannte Geschichte an die Öffentlichkeit bringt. Entweder war Franco in eine Sache verstrickt, die sehr viel umfassender war, als öffentlich bekannt oder aber man will bestimmte Haltungen in der BW stigmatisieren. Heute gilt vieles als „rechtsradikal“, was noch vor zehn Jahren als normal galt. Vielleicht ist es hier genauso. Man will ein Exempel statuieren. Das will ich nicht ausschließen, so lange die Master Arbeit des Franco nicht bekannt ist.
@Sönke Marahrens | 02. Mai 2017 – 22:06
Jepp. So stimmt es. War mir deswegen bekannt, weil ich mich in meiner Division ja ein bißchen auskenne, in 20 Jahren sieht man den einen oder anderen Verband…
Wie gesagt: Ich rate Ihnen (wie auch allen anderen Kommentatoren) bei Diziplinarrecht zu äußerster Zurückhaltung in der Bewertung. Diese Fälle sind im Regelfall aus gesetzlichen Gründen nicht für öffentliche Diskussion geeignet, da nicht alle Details veröffentlicht werden dürfen…
@Tom
Auch wenn ich die Masterarbeit selbst nicht kenne: Ich glaube kaum, dass das Urteil des Bw-Dozenten (rassistisch usw.) einer vor zehn Jahren als normal geltenden Arbeit zuerkannt worden wäre.
Wer bei den bisher bekannt gewordenen Inhalten der Masterarbeit den Paragraphen 8 des SG nicht als unbediingten Showstopper sieht, der hat sich mischuldig gemacht. Da gab es keinen Ermessenspielraum für den DV mehr.
Besser einen OLt mit Studiium im 5. Jahr ablösen, die Ausbildungskosten abschreiben und gut ist es. Mit einem Pilotenanwärter im 5. Ausbildungsjahr hätte auch keiner die Kosten gescheut. Und dies nur aus Leistungsgründen und nicht aus Gesinnungsgründen.
Hans Peter Roggensack | 02. Mai 2017 – 21:46
Die Diskussion hier finde ich als Pazifist spannend und erfreulich, dass sich inzwischen eine Reihe demokratisch denkender Menschen äußern.*
*Auszug
Na guck an. Das impliziert zum Einen das in der Vergangenheit ausschließlich undemokratische Menschen ihr Unwesen hier trieben und zum Anderen das es weiterhin undemokratische Beiträge gibt.
Das ist ja nicht so schön.
Gruß Ted
@ Klabautermann:
Also nichts für ungut, das war mal wieder daneben.
Zum Inhalt: Wenn die WDO der Frau Ministerin nicht passt, dann soll sie sie abschaffen oder abändern. Bei Disziplinarsachen geht Genauigkeit vor Schnelligkeit, das ist man dem Soldaten schuldig. In diesem Prozess hat Ungeduld nichts verloren, und Druck von oben/außen schon gar nicht. Da erwarte ich von den „Großkopferten“, dass sie als Puffer fungieren, statt als Verstärker, mehr aber noch, dass sie beratend, im wahrsten Sinne des Wortes, als lebens- und dienstälterer Kamerad fungieren. Je komplexer der Fall, desto länger dauern die Ermittlungen. Vielleicht sollte dem ein oder anderen wieder ins Gedächtnis gerufen werden, dass Disziplinarrecht nur ein (!) Feld des Disziplinarvorgesetzten ist, das er beackern muss; das „Tagesgeschäft“ steht deswegen nicht still. Und ganz ehrlich: In diesem Fall möchte ich nicht in der Haut des DV stecken, das ist ein ganz anderer Schnack als „Rückwärtsfahren ohne Einweiser“ oder „UvD nicht angetreten“. Das ist Killefitz, das ist an einem Tag ausermittelt und am nächsten Tag wird die Diszi verhängt, Ende. Aber sone Kiste?
Übrigens ist der Schuss in Richtung Rechtspflege in meinen Augen auch verlogen, weil dort gewaltige personelle Lücken klaffen und es ohnehin schon einen Stau an zu bearbeitenden Fällen gibt. Nun diesbezüglich große Reden zu schwingen und mit dem dicken Finger darauf zu zeigen, ist typisch, passt sich aber fatalerweise dem an, was im Zivilen (= Polizei und Justiz) auch der Fall ist, so wird z.B. Verbrechen mehr verwaltet denn bekämpft. Und am Ende sind alle ganz bestürzt und haben sich das alles gar nicht vorstellen können…
@Koffer
Aber den Bericht des Wehrbeauftragtenund dessen Bewertungeb darf man dann schon zitieren, oder?
@Sebastian Ellinghaus
Das Problem des Begriffes „völkisch“ ist, dass er nicht eindeutig definiert ist. Im extremismusrelevanten Sinne bezieht er sich auf die Ideologie des NS, die Völkern unterschiedliche, biologisch begründete Wertigkeiten zumisst. In den jetzt ausschnittsweise veröffentlichten Textpassagen ist jedoch nichts in diese Richtung zu finden. Da werden nur polemische Äußerungen wiedergegeben, die zwar nichts in einer wissenschaftlichen Arbeit verloren haben, die aber nicht extremistisch sind.
Ich würde vor diesem Hintergrund nicht ausschließen wollen, dass derjenige, der die Arbeit für die Bundeswehr bewertet hat, nicht vom extremismusrelevanten Verständnis des Begriffes „völkisch“ ausgegangen ist, sondern von einer einem eher laienhaften Verständnis, das polemische, aber deshalb nicht unbedingt extremistische Verweise auf das Volk entsprechend bewertet.
Das ist ein Thema für Fachleute, die die Bundeswehr in ihren eigenen Reihen nicht unbedingt zur Verfügung hat. Bis die ganze Arbeit vorliegt, sieht für mich bislang aber alles eher nach einer ungenügenden weil polemisierenden wissenschaftlichen Arbeit aus, aber nicht nach einem Grund für eine Meldung an den MAD.
Man bringt die Geschichte an die Öffentlichkeit, weil die Öffentlichkeit ein Recht hat, über schwerwiegende Verdachtsfälle informiert zu werden. Solche Sachen können eh nicht lange geheim bleiben, da nach der Verhaftung zu viele Stellen involviert sind.
Ich weiß, manche sehen in dem Fall eine Verschwörungstheorie oder false flag Aktion, können dafür aber auch keine Anhaltspunkte liefern.
Dieser ganze Vorgang war heute natürlich Thema in vielen Pausen- oder Kaffeegesprächen.
Wir haben uns gefragt, wo und wie heute überhaupt noch politische Bildung in den Einheiten stattfindet ( eine obligatorische Tour nach Berlin mal ausgenommen).
Ein weiteres Thema war die Differenzierung, ab wann die rechte Grenze überschritten wird. Soll es demnächst zu „vorsorglichen“ Meldungen kommen, damit man sich als Vorgesetzter nicht Untätigkeit nachsagen lassen muss?
@ Politologe
Die Masterarbeit würde von einem Historiker im Militärgeschichtlichen Forschungsamt bewertet!
„Saubermann verliert Fassung“ oder was Alkohol aus Menschen machen kann!
Warum hat niemand einen Stubendurchgang in der „Kajüte“ des vermeintlichen Terroristen gemacht? Ich bin doch etwas empört darüber das BtlKdr keine Stubendurchgänge mehr bei jungen Offizieren durchführen. Das könnte das Gesamtbild deutlich steigern , vor allem wenn aus höchster Ebene mit Generälen bei den Kommandeuren der „Bockbau“ geprüft wird!
Andere TSK oder OrgBereiche kennen keine Probleme auf den „Decks“, da gibts ja den Klabautermann, auch wenn der sich beim „Rondengang“ gelegentlich den Kopf anstößt. ;-)
Selbiger kann ja mal die Fassung verlieren, nicht aber ein ordentlicher Offizier!
Fakt ist, sollte sich das mit der bebilderterten „Beweislast“ aus den Medien als 100% wahr erweisen, wäre das ein starkes Stück an unvermögen und Blödheit!
Wäre ja nicht das erste Mal , das daß BwDLZ oder der Brandschützer durch die Gänge turnt, oder? Ohne die Sache herabzustufen, aber das Bildmaterial kahm etwas zügig. Und das bei laufenden Ermittlungen? Panne, Absicht oder Leckage?
@Hans Dampf | 02. Mai 2017 – 22:18
„Bei Disziplinarsachen geht Genauigkeit vor Schnelligkeit, das ist man dem Soldaten schuldig. In diesem Prozess hat Ungeduld nichts verloren, und Druck von oben/außen schon gar nicht.“
+1
„Übrigens ist der Schuss in Richtung Rechtspflege in meinen Augen auch verlogen, weil dort gewaltige personelle Lücken klaffen und es ohnehin schon einen Stau an zu bearbeitenden Fällen gibt.“
Da kann ich Ihnen nicht ganz zustimmen. Wie gesagt, ich möchte mich in Diszplinarfällen eher zurück halten, aber die Empfehlung des zuständigen Rechtsberaters scheint mir (natürlich ohne Detailskenntnisse und deswegen unter deutlichem Vorbehalt) doch kritikwürdig.
Damit nehme ich übrigens keineswegs den zuständigen Disziplinarvorgesetzten aus aus der Verantwortung, denn der RB berät ja nur. Entschieden hat das ein Offizier.
Und wenn ich mir die Einstellungsnotiz ansehe kann ich als jahrelanger Disziplinarvorgesetzer nur mit dem Kopf schütteln.
„Aufgrund der Gesamtumstände wäre eine einfache Disziplinarmaßnahme (hier: Disziplinarbuße) angemessen.“
Da gehe ich noch mit. Auch wenn ich persönlich eher eine strengen Verweis verhängt hätte, damit es im dienstlichen Umfeld bekannt geworden wäre, Wiederherstellung des Ansehens DEU in Saint-Cyr und so, immer vorausgesetzt der Vorgang war dort öffentlich bekannt, wenn nicht, dann natürlich Disziplinarbuße um ihn eben nicht bekannt werden zu lassen. Aber wie gesagt, hier muss der zuständige Offizier eine Geamtwürdigung vornehmen von daher, wird es schon seine Richtigkeit haben
Aber jetzt kommt doch der Knüller:
„Gemäß Auskunft Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr würde allerdings eine förmliche einfache Disziplinarmaßnahme die bereits erteilte und nur unter dem Vorbehalt des akademischen Abschlusses stehende Zusage zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten hinfällig machen.“
Gerade in einem solchen Fall WILL man doch dieses Ergebnis haben. Nicht um dem Offz dauerhaft jegliche Chancen zu nehmen, sondern um ihn zu erziehen und nach Ablauf einer gewissen Zeit erneut zu bewerten..
Also wie gesagt, ich spekuliere hier ohne umfängliche Kenntnisse des Falls, aber auf der Basis der derzeit bekannten Fakten halte ich das Vorgehen zwar für „denkbar“, aber eben nicht für „mustergültig“ (ganz im Gegenteil).
@Marahrens Sönke | 02. Mai 2017 – 22:19
„Aber den Bericht des Wehrbeauftragtenund dessen Bewertungeb darf man dann schon zitieren, oder?“
Wenn Sie sich seine Schlussfolgerungen zu eigen machen möchten ohne (im Gegensatz zu ihm) die volle Aktenlage zu kennen, ist das Ihr gutes Recht…