Fast übersehen: AVZ künftig auch für Einsatz an der NATO-Ostflanke
Am Donnerstag vergangener Woche hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Soldaten – wie auch Beamten – das Tragen der Burka im Dienst verbietet. Die Regelung bekam auch viel mediale Aufmerksamkeit (obwohl ich noch nie einen Bundeswehrsoldaten mit Burka gesehen habe), ein anderes Detail dieses Gesetzes ist aber untergegangen, und auch ich habe es erst nach einem Hinweis auf der Bundeswehr-Webseite gesehen: In dem Gesetz ist auch eine Regelung enthalten, die den Auslandsverwendungszuschlag für Einsätze nicht nur für die vom Parlament mandatierten Einsätze vorsieht, sondern auch für vergleichbare Missionen zum Besipiel innerhalb des NATO-Gebiets.
Die Neuregelung wurde in das Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung mit dem Zusatz und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom Innenausschuss eingefügt, danach soll der Auslandsverwendungszuschlag auch gezahlt werden
für humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen der Streitkräfte nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes,nwenn zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Auswärtigen Amt Einvernehmen besteht, oder
für Maßnahmen der Streitkräfte nach Satz 1, die keine humanitären Hilfsdienste oder Hilfsleistungen nach § 2 Absatz 2 Satz 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes sind, wenn zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt Einvernehmen besteht.
In der Erläuterung des Innenausschusses wurde beispielhaft das Air Policing Baltikum in Estland (Foto oben) genannt. Da in jedem Fall ein Einvernehmen zwischen Verteidigungs-, Innen- und Außenministerium nötig ist, wird ja interessant, für welche Missionen das tatsächlich gelten wird. Enhanced Forward Presence in Litauen und die NATO-Aktivität in der Ägäis dürften zu den einsatzgleichen Verpflichtungen gehören, die mit dem Gesetz erfasst werden sollen.
Die Neuregelung soll ab dem 1. Juni in Kraft treten, sobald der Bundesrat zugestimmt hat, erläutert die Bundeswehr auf ihrer Webseite:
Vorbehaltlich des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens (der zweite Durchgang im Bundesrat steht noch aus) werden die Kontingentteilnehmer in solchen Auslandsverwendungen, die mit einem Einsatz vergleichbar sind, ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung (voraussichtlich 1. Juni 2017) den AVZ erhalten.
Jetzt bin ich aber doch verwundert: Wäre das Tragen einer Burka im Dienst denn zuvor überhaupt zulässig gewesen? Stichwort Anzugsordnung.
@Hausherr: Nichts für Ungut, aber ich glaube mit dem Verweis auf das Burkaverbot haben Sie sich keinen Gefallen getan. Vielleicht wäre es besser gewesen einfach direkt auf eine Neuregelung des Auslandverwendungszuschlags zu verweisen. Ich kann mir jetzt schon ausmalen welchen der zwei Aspekte im Diskussionsfaden der Kommentare aufgegriffen wird.
Sehr gute Frage QuiGon, aus reinem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, dass die BW das in dieser Form nicht praktizieren würde.
Eine Hijab würde sie evtl. noch tolerieren.
Ein nettes, aber kein muslimisches Beispiel ist der kanadische VM:
https://www.welt.de/img/politik/ausland/mobile148503676/1842507487-ci102l-w1024/Canada-s-new-National-Defence-Minister-Harjit-Sajjan-gestures-after-being-sworn.jpg
https://f1.blick.ch/img/incoming/origs4327788/0305564463-w644-h429/CS-wMr7UAAEOzWG.jpg
Der DBwV hatte letzte Woche bereits seine Position dazu erläutert. Steht m.W. noch auf der Homepage.
Na gut, wenn Burka-Verbot für Soldaten als wichtiger erachtet wird als die Ausweitung des AVZ, dann können wir uns künftig das Thema AVZ ja sparen. Scheint ja nicht so bedeutsam. (Aber nicht dass dann wieder Gejammer kommt, es gebe zu wenig oder gar keinen, wer das hier anführt, wird in die Burka gesteckt…).
Auch wenn es etwas schräg wirkt: Es ist technisch durchaus üblich, nicht zueinander gehörende Gesetzesänderungen zusammenzufassen, um diese zu beschleunigen. Welche AVZ fürs Baltikum gezahlt wird, wäre interessant. Urlaub ist das jedenfalls für die dort eingesetzten Kameraden nicht und damit eine AVZ gerechtfertigt.
@ltc007: eben. Das ist ja doch eindeutig ein Einsatz und kein Kaffeekränzchen bei den Balten.
Warum muss das jedes Mal neu als Gesetz verabschiedet werden? Könnte man das nicht allgemeiner ins Besoldungsgesetz schreiben und dann über den Verwaltungsweg feststellen, daß die Zusatzzahlung angesagt ist?
@Sommerbiwak
Genau das, was Sie fordern, ist jetzt passiert. Also?
Eine gute und recht unbürokratische Regelung – finde ich gut. Aber wahrscheinlich meckern jetzt wieder einige „Warum nicht gleich so, da hätte UvdL doch mehr Druck machen müssen“.
Wahrscheinlich ist das finanziell gesehen auch eine Nullnummer und die Soldaten wären mit DUZ/DA/Trennungsgeld besser bedient.
Ich hoffe auf Verständnis, dass ich die Kommentare zum Thema „Was soll das mit dem Burkaverbot“ etc. hier nicht zulasse – es geht schon um den AVZ.
@Peter | 02. Mai 2017 – 19:55
„Wahrscheinlich ist das finanziell gesehen auch eine Nullnummer und die Soldaten wären mit DUZ/DA/Trennungsgeld besser bedient.“
Das kommt auf die noch festzulegende Stufe des AVZ an.
Vermutlich dürfte es in etwa 1:1 aufgehen.
Aber es wird dadurch wesentlich unbürokratischer und die Übungsmöglichkeiten steigen und die engen Grenzen der SAZV (bzw. der Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung) fallen…
…..und wieder nur der Blick aufs Geld bei AVZ ;-)