Fall Franco A.: Jetzt Disziplinarverfahren gegen Vorgesetzte

Im Fall des Bundeswehr-Oberleutnants Franco A., der sich parallel zu seinem Dienst in den Streitkräften als syrischer Flüchtling ausgab und nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft rechtsterroristisch motivierte Anschläge plante, gibt es nun Disziplinarverfahren gegen Vorgesetzte. Das Verteidigungsministerium bestätigte lediglich die Einleitung von Verfahren; nach Meldungen von tagesschau.de und Spiegel Online richten sie sich gegen den Amtschef des Streitkräfteamtes, Generalmajor Werner Weisenburger, und den Rechtsberater des Amtes.

Hintergrund ist der Umgang der Behörde mit der Masterarbeit von Franco A. an der französischen Militärakademie Saint-Cyr im Jahr 2014. Nachdem diese Arbeit von einem Bundeswehr-Gutachter als rassistisch und rechtsextremistisch eingestuft worden war, hatte zunächst die zuständige Bundeswehr-Dienststelle in Frankreich von Maßnahmen gegen den Offizier abgesehen. Dieses Vorgehen wurde vom Streitkräfteamt später bestätigt.

Der Wehrdisziplinaranwalt beim Streitkräfteamt hatte in Abstimmung mit dem Leiter der Deutschen Stabsgruppe Frankreich die Einstellung der Vorermittlungen vorgeschlagen; gegenüber dem Offizier sollte es bei einer mündlichen Ermahnung bleiben. Weisenburger folgte als Amtschef dieser Empfehlung. Aus dem Verteidigungsministerium war nach Bekanntwerden des Vorgangs in den vergangenen Wochen kritisiert worden, die Vorgesetzten hätten insbesondere die Einschaltung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) versäumt – das wäre nach der geltenden Erlasslage bei Extremismusverdacht zwingend vorgeschrieben gewesen.

Anfang Mai hatte das Ministerium deshalb so genannte Verwaltungsermittlungen begonnen, um zu klären, ob gegen die Vorgesetzten ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden solle. Diese internen Ermittlungen haben nun offensichtlich zur Einleitung der disziplinaren Ermittlungen geführt.

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(Foto: Vor den Gebäuden des Jägerbataillons 291 in Illkirch bei Straßburg, wo Franco A. stationiert war)