Fall Franco A.: Jetzt Disziplinarverfahren gegen Vorgesetzte
Im Fall des Bundeswehr-Oberleutnants Franco A., der sich parallel zu seinem Dienst in den Streitkräften als syrischer Flüchtling ausgab und nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft rechtsterroristisch motivierte Anschläge plante, gibt es nun Disziplinarverfahren gegen Vorgesetzte. Das Verteidigungsministerium bestätigte lediglich die Einleitung von Verfahren; nach Meldungen von tagesschau.de und Spiegel Online richten sie sich gegen den Amtschef des Streitkräfteamtes, Generalmajor Werner Weisenburger, und den Rechtsberater des Amtes.
Hintergrund ist der Umgang der Behörde mit der Masterarbeit von Franco A. an der französischen Militärakademie Saint-Cyr im Jahr 2014. Nachdem diese Arbeit von einem Bundeswehr-Gutachter als rassistisch und rechtsextremistisch eingestuft worden war, hatte zunächst die zuständige Bundeswehr-Dienststelle in Frankreich von Maßnahmen gegen den Offizier abgesehen. Dieses Vorgehen wurde vom Streitkräfteamt später bestätigt.
Der Wehrdisziplinaranwalt beim Streitkräfteamt hatte in Abstimmung mit dem Leiter der Deutschen Stabsgruppe Frankreich die Einstellung der Vorermittlungen vorgeschlagen; gegenüber dem Offizier sollte es bei einer mündlichen Ermahnung bleiben. Weisenburger folgte als Amtschef dieser Empfehlung. Aus dem Verteidigungsministerium war nach Bekanntwerden des Vorgangs in den vergangenen Wochen kritisiert worden, die Vorgesetzten hätten insbesondere die Einschaltung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) versäumt – das wäre nach der geltenden Erlasslage bei Extremismusverdacht zwingend vorgeschrieben gewesen.
Anfang Mai hatte das Ministerium deshalb so genannte Verwaltungsermittlungen begonnen, um zu klären, ob gegen die Vorgesetzten ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden solle. Diese internen Ermittlungen haben nun offensichtlich zur Einleitung der disziplinaren Ermittlungen geführt.
(Wie üblich bei diesem Themenkomplex bleiben die Kommentare moderiert.)
(Foto: Vor den Gebäuden des Jägerbataillons 291 in Illkirch bei Straßburg, wo Franco A. stationiert war)
[Aus anderem Diskussionsfaden kopiert]
@Hans Dampf | 17. Mai 2017 – 13:52
„Vielleicht habe ich es auch falsch im Kopf, aber das angesprochene Dienstvergehen sollte doch länger als sechs Monate zurückliegen? Damit wird es höchstens ein Stück Papier geben, auf dem sinngemäß steht, dass ein Dienstvergehen vorlag, es aber nicht mehr geahndet werden kann.“
Theoretisch könnten [sie] auch im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens [sogar] aus dem Dienstverhältnis entfernt werden.
Andererseits könnte aber auch im Verfahren festgestellt werden, dass entweder gar kein Fehler gemacht wurde oder max. ein Fehler in der Ermessensausübung.
Angesichts der dienstlichen Erfahrung der beiden Kameraden und ihres zuarbeitenden Stabes wäre ich mir nicht so sicher, dass überhaupt ein Dienstvergehen vorliegt.
Ich bin sehr gespannt!
Sie haben recht, ich habe gerade selbst noch mal nachgelesen, die sechs Monate beziehen sich nur auf die einfachen Disziplinarmaßnahmen:
WDO, § 17 Zeitablauf
(1) Disziplinarsachen sind beschleunigt zu behandeln.
(2) Sind seit einem Dienstvergehens sechs Monate verstrichen, darf eine einfache Disziplinarmaßnahme nicht mehr verhängt werden.
(3) Sind seit einem Dienstvergehen drei Jahre verstrichen, dürfen Kürzung der Dienstbezüge und Kürzung des Ruhegehalts nicht mehr verhängt werden.
(4) Sind seit einem Dienstvergehen fünf Jahre verstrichen, darf ein Beförderungsverbot nicht mehr verhängt werden.
(5) Ist vor Ablauf der Frist wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren, ein Bußgeldverfahren oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den Soldaten eingeleitet worden oder ist der Sachverhalt Gegenstand einer Beschwerde, einer militärischen Flugunfall- oder Taucherunfalluntersuchung oder eines Havarieverfahrens, ist die Frist für die Dauer dieses Verfahrens gehemmt.
@Koffer u Hans Dampf
Regelmäßig im Raum steht neben der Würdigung des Sachverhalts über die WDO auch die Würdigung über das StGB, hier mit Blick auf §13 StGB Begehen durch Unterlassen. Hier siehts dann auch mit den Verjährungsfristen anders aus.
Beste Grüße
Was steht denn Disziplinarvorgesetzten im JgBtl 291an Disziplinarmaßnahmen bevor, wenn das oben abgebildete Wappen der 3./- mit Helm M35 (oder auch dem nur stark ähnelnd) nicht im Bericht an den GI auftaucht…?
Wenn man es zu Ende denkt wird es immer absurder…
@Memoria
Das Problem geht über den Helm hinaus. Sowohl der Name „Jäger“ als auch die anderen Elemente der Kompaniewappen des Bataillons (Eisernes Kreuz, Eichenlaub) gehen auf Wehrmachtsvorbilder zurück bzw. bedienen sich der wehrmachtstypischen Ikonographie.
@Andreas | 17. Mai 2017 – 15:18
„Regelmäßig im Raum steht neben der Würdigung des Sachverhalts über die WDO auch die Würdigung über das StGB, hier mit Blick auf §13 StGB Begehen durch Unterlassen. Hier siehts dann auch mit den Verjährungsfristen anders aus.“
Da keine Straftag im Raum steht, gibt es auch kein Problem mit Verjährungsfristen.
Um es noch deutlich zu sagen: das StGB ist hier noch nicht einmal annähernd einschlägig!
Die Frage, die sich hier (nach aktuelle bekannten Fakten) stellt ist, ob
1. gar kein Dienstvergehen durch den WDA und den SC SKA begangen wurde, da sie möglicherweise von ihrem Ermessen rechtmäßig gebrauch machten
2. kein Dienstvergehen vorliegt, da das Ermessen zwar fehlerhaft ausgeübt wurde, dieser Fehler aber kein Dienstvergehen darstellt oder
3. ein (minderschweres) Dienstvergehen vorliegt, da eine Meldung über ein (minderschweres) Dienstvergehen pflichtwidrig unterlassen wurde.
Ich bin sehr gespannt, ob es überhaupt zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren kommt, denn die Einleitung ist ja nur zulässig, wenn das angeschuldigte Dienstvergehen ausreichend schwerwiegend erscheint um überhaupt der Würdigung durch das Truppendienstgericht zu bedürfen.
Bei 1. und 2. entfällt das sowieso und selbst bei einem Fall nach Option 3. wird es schon schwer ein solches Dienstvergehen zu sehen.
Die einzige Möglichkeit, dass es sowohl ein (schweres) Dienstvergehen, als auch möglicherweise (!!!) eine Straftat wäre, wenn WDA und/oder AC SKA wissend, dass sie hätten melden müssen absichtlich nicht gemeldet haben.
Aber mal ganz ehrlich, das ist doch eine eher abwegige Vermutung ggü. den beiden.
@ Memoria
Der Helm sieht meines Erachtens eher nach einem M16-Helm des 1. Weltkrieges aus; vielleicht soll es aber auch einen Helm darstellen, den der BGS und die Bereitschaftspolizeien einiger Länder noch getragen haben. Aber Sie haben recht: Absurd ist das ganze!
@ Andreas
Ich bin kein Jurist, aber würde dies nicht voraussetzen, dass es schon 2014 konkrete Anhaltspunkte dafür gab, dass A. einen Anschlag plant? Halte ich für dubios.
@Memoria
Guter Hinweis Gibt es da nicht irgendwelche Vorgaben für „Verbandsabzeichen“ ? Soweit ich mich erinnere muß mindestens die Zugehörig des Verbandes/der Einheit zur Bundeswehr aus dem Abzeichen erkennbar sein. Wenn ich mir so alle 4 Kompanieabzeichen anschaue, dann frage ich mich zu welchen Streitkräften dieses JgBtl 291 gehört. Königlich-Bayrische Heimwehr ?/sarc
Wie gesagt: Guter Hinweis ;-)
In der heutigen, aktuellen Stunde des Bundestages zu der ganzen Angelegenheit, gab es ein paar sehr vernünftige Aussagen der Fachpolitiker.
@Klabautermann
Glaube sogar mich erinnern zu können, dass interne Verbandsabzeichen einem Genehmigungsprozess unterliegen, ggf. ja sogar einem ministeriellen… Bin mal gespannt, was da rauskommt!
„Hexenjagd“ @ its best!
Als nächstes wird die Truppengattung „Panzergrenadiere“ in Frage gestellt, da ja von Guderian gegründet!
In was für einem Laden sind wir momentan überhaupt?
Die Ermittlungsakten vermag ich nicht einzusehen. Auch möchte ich nicht besserwisserisch auftreten. Es sollte lediglich ein Hinweis sein, daß evt. andere jurustische Bereiche in Erwägung gezogen werden. Ich hab, wenn es denn politisch gewollt ist, hier schon die abenteuerlichsten Winkelzüge gesehen, um eine in Ungnade gefallene Person loszuwerden.
Beste Grüße
@Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 15:55
„Das Problem geht über den Helm hinaus. Sowohl der Name „Jäger“ als auch die anderen Elemente der Kompaniewappen des Bataillons (Eisernes Kreuz, Eichenlaub) gehen auf Wehrmachtsvorbilder zurück bzw. bedienen sich der wehrmachtstypischen Ikonographie.“
Aua ;)
Da fällt mir auf, das trifft ja auch auf viele, viele, viele andere Abzeichen zu, inklusive solcher, die durch die Herrn Bundespräsidenten genehmigt wurden.
Ich sage mal Barettabzeichen, Leistungsbazeichen, Tätigkeitsabzeichen, Kragenspiegel…
Ich denke wir sollten nur noch in Badehose zum Dienst erscheinen. Die blaue ist so häßlich, die gab es in der Wehrmacht bestimmt noch nicht :)
@klabautermann | 17. Mai 2017 – 16:19
„Soweit ich mich erinnere muß mindestens die Zugehörig des Verbandes/der Einheit zur Bundeswehr aus dem Abzeichen erkennbar sein.“
Nein. Die Zugehörigkeit zur Bundeswehr erkennt man dadurch, dass das Wappen an einer Uniform der Bundeswehr getragen wird und/oder in einer Kaserne der Bundeswehr verwendet wird und/oder durch einen Verband/Einheit der Bundeswehr geführt wird.
@Andreas | 17. Mai 2017 – 16:31
„Es sollte lediglich ein Hinweis sein, daß evt. andere jurustische Bereiche in Erwägung gezogen werden. Ich hab, wenn es denn politisch gewollt ist, hier schon die abenteuerlichsten Winkelzüge gesehen, um eine in Ungnade gefallene Person loszuwerden.“
Das mag so sein, aber da habe ich vertrauen in die deutsche Justiz, dass so etwas nicht zum Erfolg führen würde…
@Stiller Leser:
„Sowohl der Name „Jäger“ als auch die anderen Elemente der Kompaniewappen des Bataillons (Eisernes Kreuz, Eichenlaub) gehen auf Wehrmachtsvorbilder zurück bzw. bedienen sich der wehrmachtstypischen Ikonographie.“
Das ist so nicht korrekt. Weder die Jäger, noch das Eichenlaub oder das Eiserne Kreuz gehen auf die Wehrmacht zurück.
Ich finde das Wappen auch durchaus schöner als viele Bundeswehrwappen. Man könnte sag ein Bezug zu WK I (M16) Jägertruppe (Eichenlaub) und Auftragstaktik (Stoßtrupp) herstellen.
Die Aufregung sollte einfach wieder gegen gesunden Menschverstand getauscht werden. Oder wird in der Taktikausbildung auch bald alles was mit der Wehrmacht zu tun haben könnte (also alles) getilgt?
Den dummen Fleißigen würde ich es zutrauen.
@ Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 15:55
„Das Problem geht über den Helm hinaus. Sowohl der Name „Jäger“ als auch die anderen Elemente der Kompaniewappen des Bataillons (Eisernes Kreuz, Eichenlaub) gehen auf …“
Den mil Begriff und ‚WaffenGattungs‘-Namen Jaeger gab es mK bereits in den Freiheitskriegen und 1871….ebenso EK und Eichenlaub.
Vielleicht sollte man die Keule, als unbefleckt-internationales antikes Waffensymbol, einfuehren duerfen?
Die Ikonographie mit alten Stahlhelmen kann nur auf den Bundesgrenzschutz zurückgehen. Schließlich trug der BGS den M35 bis Mitte der 1990er Jahre, ebenso wie das „Sumpftarn-Muster“. Und der damalige GI Schneiderhan bezog vor über zehn Jahren zum 50. Jubiläum der Bundeswehr ausdrücklich die in die Bundeswehr übergetretenen Bundesgrenzschützer in seinen Dank für die Aufbauleistungen der stolzen, schlachtenerprobten und traditionsreichen Streitmacht ein. Schon damals war Wehrmacht hundepfui, weshalb die wieder aufgewärmte Debatte (in die sich ausgerechnet noch Volker Rühe als Mahner eingemischt hat) um so ärgerlicher ist. Sie lenkt von viel größeren Problemen – auch in anderen Ressorts – ab.
Wenn ich mir das alles so ansehe, wäre ich gerne mal Mäuschen beim Lehrgangstreffen des 28. LGAN an Himmelfahrt. Man hat sich sicher viel zu erzählen.
@Stiller Leser
Das EK geht auf die Freiheitskriege gegen Napoleon zurück, Jäger gab es im preußischen Heer seit Friedrich II, aus Eichenlaub besteht auch die corona civica eine römische Tapferkeitsauszeichnung.
Also um die Vorgänge mal kurz zu rekapitulieren. Da wird eine Verwaltungsermittlung begonnen um festzustellen ob ein Rechtsberater (Volljurist) und ein Generalmajor einen Fehler gemacht haben. Die Ermittlungen ergeben, dass ein formelles Disziplinarverfahren gegen einen verbeamteten Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt und gegen einen Generalmajor 4 Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand gestartet wird.
Und jezt meinen Kommentatoren, dass hier höchstens, wenn überhaupt ein event. minderschweres Dienstvergehen vorliegt, weil eine simple Meldung an den MAD unterlassen wurde ?
Da schreibt ein studierter Karriereoffizier, der als Berufssoldat bereits bei der Auswahl zum Offizier vorgesehen wurde, ein über 100 Seiten dickes rechtsextremistisches Pamphlet als Masterarbeit und alle Vorgesetzten lassen es bei einer einfachen Ermahnung, irgendwo die unterste Reaktionsmöglichkeit eines Disziplinarvorgesetzten, so als hätte er den Kompaniechef vor dem Gebäude nicht korrekt militärisch gegrüßt ?
Wie glaubwürdig ist das denn ?
@Memoria, MikeMolto
Die Wehrmacht war nun einmal die Armee, die diese Symbole vor der Bundeswehr verwendet und damit den Kontext definiert hat, in dem man sie heute sehen muss. Dass diese Symbole weiterhin ganz offen in der Jägertruppe verwendet werden, wirft die Frage auf, wie zeitgemäß eine Truppengattung ist, die von einem derart problematischen Umgang mit heiklen Themen geprägt ist und offenbar nichts dazugelernt hat. Das gilt m.E. für die gesamte Infanterie, in der sich die Vorfälle ja aktuell wohl nicht aus Zufall häufen. Der mutige Einsatz von der Leyens gegen den dahinterstehenden archaischen, martialischen Kämpferkult, der militärische Leistungsfähigkeit über demokratische Grundwerte stellt, ist nur zu begrüßen und lange überfällig.
@Andreas | 17. Mai 2017 – 15:18
Es regt an, sich auszutauschen.
Ich denke, dass man alles aber auch alles erschöpfend durchgeprüft hat:
– Strafanzeige,
– Verpflichtung zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft und eben
– Eröffnung eines Disziplinarverfahrens.
Mal sehen.
Zum Rest schrieb @koffer.
@Dipl.-Inf(anterist) | 17. Mai 2017 – 16:28
Glaube sogar mich erinnern zu können, dass interne Verbandsabzeichen einem Genehmigungsprozess unterliegen, ggf. ja sogar einem ministeriellen…
Das ist korrekt. Die Verbandsabzeichen der Großverbände (landläufig auch Ärmelabzeichen) der Ausgehuniformen werden vom Bundespräsidenten genehmigt.
Interne Verbandsabzeichen (Bataillonswappen als Ärmelabzeichen für die Felduniform und den Brustanhänger, Kompaniewappen) sind im Bereich des Bundesminister für Verteidigung genehmigungsfähig.
Grundlage zur Erstellung dürfte immer noch sein, die Weisung „Grundregeln zum Erstellen eines Internen Verbandsabzeichens“ des Streitkräfteamtes vom 10. Februar 1995
Nachgewiesen wurden, und ich meine werden, die Internen Verbandsabzeichen im Verzeichnis der Internen Verbandsabzeichen durch das Dezernat Recht und Soldatische Ordnung im Zentrum Innere Führung.
Nach den ganzen Umstrukturierungen bin ich mir nicht 100% sicher, tippe aber auf die Führungskommandos der TSK/Organisationsbereiche als Genehmigende. Fragen der Haraldik (also auch Belange der Truppenfahnen, usw) waren und ich meine sind, TSK-/OrgBer Angelegenheiten.
Leider wurde zur Beantwortung dieser Frage noch keine Hotline eingerichtet. Eine Hotline zur Beschwerde, dass es keine Hotline gibt existiert auch noch nicht.
Dabei ist das dringend geboten, muss ich doch in diesem Zusammenhang den Umstand melden, dass der Begriff Verbandsabzeichen aus der Luftwaffe der Wehrmacht entstammt (Beim Heer hieß es Truppenkennzeichen.), siehe: Wolfgang Fleischer: „Truppenkennzeichen des deutschen Heeres und der Luftwaffe.“, Dörfler-Verlag.
@Georg | 17. Mai 2017 – 17:00
„Und jezt meinen Kommentatoren, dass hier höchstens, wenn überhaupt ein event. minderschweres Dienstvergehen vorliegt, weil eine simple Meldung an den MAD unterlassen wurde ?“
Jepp. Genau das.
@Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 17:30
„Dass diese Symbole weiterhin ganz offen in der Jägertruppe verwendet werden, wirft die Frage auf, wie zeitgemäß eine Truppengattung ist, die von einem derart problematischen Umgang mit heiklen Themen geprägt ist und offenbar nichts dazugelernt hat. Das gilt m.E. für die gesamte Infanterie,“
Ich denke Sie haben Recht. Wir sollten die deutsche Infanterie und die deutsche PzGrenTr dringend auflösen.
Dann haben wir solche Probleme nicht mehr!
Auch die Möglichkeiten an zu harter Ausbildung würden sich drastisch reduzieren. Das Singen von Liedern mit Dichtungsdatum vor ’55 würde ebenfalls dramatisch zurück gehen.
Der relative Anteil an weiblichen Soldaten würde erhöht werden. Der „Kasernenhofton“ verbessert…
Und zudem gäbe es noch einen weitere, sehr großen Vorteil: DEU müsste nicht mehr international in Kampfeinsätzen teilnehmen (außer PzTr, aber die braucht man ja derzeit eher selten).
Wir könnten uns also ganz auf Logistik (inkl. Sanität) konzentrieren…
/sarc end
@Stiller Leser:
Da sind wir glaube ich beim Kern all der Debatten um Tradition. Wie sehen wir den Wesenskern der Armee?
Welchen Platz hat der Kampf und alles damit verbundenen darin?
Klabautermann hat ja hier heute auch die Ansicht vertreten alle Einsätze der Bw seien Friedenseinsätze.
Selbst wenn man dem zustimmt, wie soll dann im auch von Klabautermann angesprochenen V-Fall die geeignete Einstellung aufbringen (siehe britische Armee 1914)?
Der angebliche „Kämpferkult“ steht eben demokratischen Grundwerte entgegen, sondern beschützt dies:
„We sleep safely in our beds because rough men stand ready in the night to visit violence on those who would harm us.“ [Edmund Burke, 1729 – 1797]
Wer in der Infanterie dient, ist nunmal in seinem Selbstverständnis Kämpfer. Dies sollte man ihm nicht nehmen, denn so greift er noch verzweifelter auf unpassende und unreflektierte Ideale zurück oder er verlässt die Armee.
Was aktuell gar nicht von der Leitung verstanden wird, ist die Bedeutung von Tradition auch im Sinne der Attraktivität.
In einer Infanteriekompanie zu dienen erfordert nunmal andere intrinsische Motivation als bei der Sparkasse ums Eck zu arbeiten. Dies wird in der aktuellen Diskussion weder beachtet, noch konstruktiv in eine eigene soldatische Tradition eingefügt.
Aber interessant zu sehen wie positiv die „Säuberungen“ von außen (?) betrachtet werden.
Durch Herrn MdB Arnold wurde nach der Aktuellen Stunde ein interessanter Punkt aufgebracht.
Wie viele Teilnehmer der Aktuellen Stunde die hierzu interviewt wurden, hat er darauf hingewiesen, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bw nicht unter generalverdacht gestellt werden dürfen.
Dass dies aber aus seiner Sicht geschehen ist, da Stuben auch in Abwesenheit der Soldaten scheinbar durchsucht wurden, dürfe nicht sein.
Na, wenn das tatsächlich so stattgefunden hat und z.B. Stuben von Soldatinnen/Soldaten durchsucht wurden, die eine Unterkunftspauschale dafür zahlen, dann hat UdL einen echten Skandal.
„…..Da wird eine Verwaltungsermittlung begonnen um festzustellen ob ein Rechtsberater (Volljurist) und ein Generalmajor einen Fehler gemacht haben….“
……….und der Präsident des VdRdBw legt ihnen den Abschied aus der Bw nahe.
Für mich ein unglaublicher Vorgang. Vorverurteilung ohne Detailkenntnisse.
@MA
„Dass dies aber aus seiner Sicht geschehen ist, da Stuben auch in Abwesenheit der Soldaten scheinbar durchsucht wurden, dürfe nicht sein.
Na, wenn das tatsächlich so stattgefunden hat und z.B. Stuben von Soldatinnen/Soldaten durchsucht wurden, die eine Unterkunftspauschale dafür zahlen, dann hat UdL einen echten Skandal“
Das ist in der Truppe im Moment der eigentliche -Skandal- da nicht Altfall sondern aktuell.
Da haben Vorgesetzte weder InFü noch unsere Dienstvorschriften eingehalten oder gar verstanden.
Bin gespannt wieviele Beschwerden jetzt beim WB eingehen. Man hört irre Vorgänge aus der Truppe.
@Koffer, Memoria
Warum der Sarkasmus? Die deutsche Sicherheitspolitik braucht solche rückwärtsgewandten Symbole und den Kämpferkult, für den sie stehen, längst nicht mehr. Zum Beispiel mit der Operation Sophia hat die Bundeswehr doch gezeigt, dass sie Teil eines neuen Deutschlands ist, das in der ganzen Welt wegen seiner weltoffenen Einstellung geachtet wird und auch deshalb keine Sammelbecken von Personen mit fragwürdiger Weltanschauung, als die sich die Kampftruppen leider wieder einmal erwiesen haben, bereithalten müsste. Mit der Flüchtlingsrettung und anderen Hilfsleistungen hat die Bundeswehr ausserdem schon eine neue Tradition begründet, die die alten Symbole und das, was dahintersteht, nicht mehr braucht. Es ist Zeit für einen Neuanfang und eine gründliche Entrümpelung der Bundeswehr von Altbeständen.
@Sachlicher | 17. Mai 2017 – 17:45
„Leider wurde zur Beantwortung dieser Frage noch keine Hotline eingerichtet. Eine Hotline zur Beschwerde, dass es keine Hotline gibt existiert auch noch nicht.
Dabei ist das dringend geboten, muss ich doch in diesem Zusammenhang den Umstand melden, dass der Begriff Verbandsabzeichen aus der Luftwaffe der Wehrmacht entstammt“
;)
@Zimdarsen | 17. Mai 2017 – 18:07
„……….und der Präsident des VdRdBw legt ihnen den Abschied aus der Bw nahe.
Für mich ein unglaublicher Vorgang. Vorverurteilung ohne Detailkenntnisse.“
Ich bin erstaunt. Wann ist das denn geschehen?
@Georg: +1
Die Ursache für dieses Versäumnis (wenn es denn eins ist, aber m.E. ist es ganz klar eins) könnte sein:
• eigene Faulheit
• Sympathie für OLt Franco A.
• Fehlervermeidungskultur
Und das zuletzt genannte ist in meinen Augen ein Krebgesschwür in der Bundeswehr (in der freien Wirtschaft teilweise ebenfalls).
Jeder Vorgesetzte weiß, dass er gar keine herausragenden Erfolge benötigt um befördert zu werden, sondern es darf einfach in seinem unterstellten Bereich nichts „schlimmes“ passieren.
Das muss aufhören!
Ich sehe an allen Ecken und Enden Kameraden, die sich aus diesem Grund vor Entscheidungen drücken, den einfachsten Weg gehen und möglichst alles kleinreden, vertuschen und so „sauber bleiben“. :(
@Zimdarsen
„Für mich ein unglaublicher Vorgang. Vorverurteilung ohne Detailkenntnisse.“
Reichen ihnen die Dinge, die schon bekannt geworden sind, und die vermutlich nur die Spitze des Eisberg darstellen, denn nicht? Und warum sind für Sie nicht die rechtsradikalen Vorfälle, sondern die Maßnahmen dagegen der „eigentliche Skandal“?
Mit Blick auf die Gemeinschaftsunterkunft und Unterbringungspauschale ein Hinweis zur Rechtslage.
Hier gelten die Regeln wie für alle unterkunftspflichtigen Soldaten:
http://www.militarypolice.de/2007/06/der-aktuelle-fall-05-2007-durchsuchung-von-militaerischen-unterkuenften/
Insgesamt wäre trotzdem interessant wie eine flächendeckende Untersuchung begründet wurde.
@Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 18:17
„Mit der Flüchtlingsrettung und anderen Hilfsleistungen hat die Bundeswehr ausserdem schon eine neue Tradition begründet, die die alten Symbole und das, was dahintersteht, nicht mehr braucht.“
Genau, die Infanterie (und die PzGrenTr) sollte sich als Vorbilder ausschließlich nicht-kämpfende Soldaten wählen.
Oder man sollte sie gleich auflösen.
Blau ist sowieso viel schöner als grün…
Uups, die Farbenlehre ist ja auch teilweise von vor ’55. Was machen wir denn jetzt?!
@Stiller Leser
Verwechseln sie eine Streitkraft nicht mit dem THW, dem Roten Kreuz und der Seenotrettung.
Das heißt ich erwarte von der BW in Mindset, Fertigkeiten – Doktrin und Ausrüstung, wenn nötig die erforderliche Dosis an kontrollierter Gewalt einzusetzen wenn legitim nötig.
Ihre erste Mission ist es unseren Perimeter(und der schließt unsere Verbündeten ausdrücklich mit ein) zu schützen.
Dazu gehört es sowohl Estonia zu schützen, als auch DAESH nicht im Mittelmeerraum sich ausbreiten zu lassen.
Das Truppendienstgericht ordnete die Durchsuchung an.
In Zusammenhang mit der Kontrolle zur Einhaltung Traditionserlass haben dies in Teilen DV angeordnet (ohne Einhaltung der Vorschriften), obwohl gar keine Durchsuchung vom GI befohlen wurde.
@Stiller Leser:
„Zum Beispiel mit der Operation Sophia hat die Bundeswehr doch gezeigt, dass sie Teil eines neuen Deutschlands ist, das in der ganzen Welt wegen seiner weltoffenen Einstellung geachtet wird und auch deshalb keine Sammelbecken von Personen mit fragwürdiger Weltanschauung, als die sich die Kampftruppen leider wieder einmal erwiesen haben, bereithalten müsste. Mit der Flüchtlingsrettung und anderen Hilfsleistungen hat die Bundeswehr ausserdem schon eine neue Tradition begründet, die die alten Symbole und das, was dahintersteht, nicht mehr braucht. Es ist Zeit für einen Neuanfang und eine gründliche Entrümpelung der Bundeswehr von Altbeständen.“
Die Teilnahme an Operation Sophia ist sicherlich honorig.
Kann aber aus meiner Sicht nicht wesens- und traditionsbestimmend sein. Operation Sophia ist eine Hilfeleiistung vergleichbar zur Hochwasserhilfe (die ja von vielen Landespolitikern gern als Beispiel für die positive Rolle der Bundeswehr herausgestellt wird).
Nur leider ist derlei nicht die Kernaufgabe der Bundeswehr.
Diese ist Gewaltandrohung und -anwendung.
Die Feuerwehr besteht ja auch nicht wegen dem Wurststand am Dorffest, oder?
Daher wäre es auch überaus gefährlich zu glauben, man müsse eine eigene Tradition entwickeln, die das Kämpfen ausblendet oder gar negiert.
It’s about killing people…
@ MA, Zimdarsen
Lesen Sie sich doch mal die Vorschrift durch! Im entsprechenden Absatz steht „soll“ (= muss, wenn kann) und „grundsätzlich“. Das sind schon mal zwei „Weichmacher“.
@Stiller Leser
Zitat:Mit der Flüchtlingsrettung und anderen Hilfsleistungen hat die Bundeswehr ausserdem schon eine neue Tradition begründet, die die alten Symbole und das, was dahintersteht, nicht mehr braucht.
Das wird ihnen in AFG oder Mali gegen fanatische Kämpfer nichts helfen. Ich glaube nicht, das die sich auf ein Gespräch zum Tee einlassen.
Zimdarsen | 17. Mai 2017 – 18:14
Das ist in der Truppe im Moment der eigentliche -Skandal-
Offiziere des deutschen Heeres stehlen Munition und planen Terrorangriffe auf die deutsche Zivilbevölkerung! Ein Offizier des deutschen Heeres erstellt Todeslisten – und für Sie ist der eigentliche Skandal eine Stubenkontrolle?
@Stiller Leser
„Reichen ihnen die Dinge, die schon bekannt geworden sind, und die vermutlich nur die Spitze des Eisberg darstellen, denn nicht?“
Was ist denn bzgl der Einhaltung des Traditionserlass ein Skandal?
Ich sehe da einzelne Verfehlungen (die es schon immer, mal mehr mal weniger gab) welch durch den Dienstherrn sofort und immer abzustellen sind.
„Und warum sind für Sie nicht die rechtsradikalen Vorfälle, sondern die Maßnahmen dagegen der „eigentliche Skandal“?
Da werden verschiedene Vorfälle und Vorgänge vermischt.
Die rechtsradikalen Vorfälle, haben mit meiner Anmerkung nichts zu tun. Sie sind kriminell und gehören nach einem ordentlichen Urteil (Beschluss) bestraft. Ziel der Befehle zur Prüfung der Einhaltung des Traditionserlasses war nicht Kriminelle zu entdecken.
Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 18:17
„@Koffer, Memoria
Warum der Sarkasmus? Die deutsche Sicherheitspolitik braucht solche rückwärtsgewandten Symbole und den Kämpferkult, für den sie stehen, längst nicht mehr.“
Falsch! Die Truppe weiß am ehesten, was sie braucht. Im hier diskutierten Thema ist das eben auch so. Man sucht sich militärische Vorbilder und eifert diesen (im Soldatenhandwerk) nach. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das können Sie und andere Außenstehende anders sehen – wird aber an der m.E. nicht zu beanstandenden Grundgesinnung nix ändern. Na ja – fast nix: Die Zahl derer, die innerlich kündigen, wird in Potenz steigen. Aber wen interessiert das heut zu tage noch?
Man sollte sich übrigens die Schmeisser mal genauer ansehen: Vielleicht hat die ja einen israelischen oder albanischen Beschussstempel – dann kann sie ja hängen bleiben.
Hans Schommer
@Stiller Leser
„Und warum sind für Sie nicht die rechtsradikalen Vorfälle, sondern die Maßnahmen dagegen der „eigentliche Skandal“?“
1. Welche „rechtsradikalen Vorfälle“ meinen Sie konkret? Nur die fragliche Masterarbeit eines Oberleutnants? Falls die Masterarbeit gemeint ist, ist meine Frage: Haben Sie die gelesen? Ich nicht.
2. Ich kann mir bis jetzt noch nicht vorstellen, dass der Amtschef SKA und sein damaliger Rechtsberater „rechtsradikale Vorfälle“ bewußt ignoriert haben. Das Disziplinarrecht hat im Gegensatz zum Strafrecht in erster Linie einen „erzieherischen“ Ansatz. Vielleicht haben die damaligen Entscheidungsträger vor dem Hintergrund des bis dahin tadellosen Auftretens des jungen Offiziers es mit einer Verwarnung bewenden lassen, weil sie glaubten situationsgerecht „richtig“ zu handeln. Was ist in so einer Situation schon „richtig“ und „falsch“? Noch einmal: ich kenne die Masterarbeit nicht! Wenn dann nach 3 Jahren ein Ereignis eintritt, das niemand so vorhersehen konnte, kann man nicht wirklich von „falsch“ sprechen, insbesondere dann, wenn „Ermessensspielraum“ immer bedeutet, dass man auch einmal „falsch“ liegen kann. Wenn der junge Mann nie wieder aufegfallen wäre, wäre alles „richtig“ gewesen?
3. Es gab einmal einmal einen deutschen Außenminister der „Jugendsünden““ im Grenzbereich der Straffälligkeit begangen hatte und der dennoch Bundesminister werden durfte. Hat die Politik damals „falsch“ entschieden? Und was wenn er später wegen Straftaten auffällig geworden wäre?
4. Der Amtschef dürfte über 40 Dienstjahre haben. Wenn dies der einzige „Fehler“ war den man ihm vorwerfen kann, dann ist seine „Performance“ nicht so schlecht gewesen. Da macht manch ein Politiker in 4 Jahren mehr Fehler, ohne jegliche persönlichen Konsequenz erleiden zu müssen.
5. es ist für mich erschreckend, dass in einer Zeit in der politisch verordenet selbst der Geburtstag eines Soldaten nicht öffentlich gemacht werden darf, hier zwei Menschen (Amtschef, Rechtsberater) an den öffentlichen Pranger gestellt werden dürfen und deren Vorgesetzte (Insp,GI,Ministerin) dieses „Spiel“ offensichtlich gut heißen. Wie wäre es mit einem Basislehrgang „Innere Führung“ für diese Personengruppe? Kann ja sein, dass auch sie Defizite zeigen in diesem Fall.
Fazit:
1. Nach meiner jetzigen Bewertung hat hier ein Vorgesetzter im Rahmen seines ihm rechtlich zugewiesenen Ermessensspielraums, nach Beratung mit seinem Rechtsberater, eine Entscheidung getroffen, die nun 3 Jahre später – wegen eines Vorgangs, den niemand vorhersehen konnte- als Falsch bewertet wird. Tja, was sollen „Ermessensspielräume für eine Bedeutung haben, wenn man nicht auch einmal „falsch“ liegen kann? Was ist mit dem psychisch kranken Gewalttäter, der als geheilt entlassen wird und 3 Jahre später eine erneute Gewalttat begeht?
2. Was bislang öffentlich nicht diskutiert wird, ist der Fakt, dass offensichtlich die französische Akademieführung vorgeschlagen hat, „dem jungen Mann eine zweite Chance zu geben“.
@Semjon M. Gehner | 17. Mai 2017 – 18:21:
Zustimmung es handelt auch aus meiner Sicht in erster Linie um eine unzureichende Fehlerkultur.
Hinzu kommt, dass Kommandeure und Dienststellenleiter über Jahre beigebracht wurde den Empfehlungen des RB zu folgen. Alles andere führt nur zu Arbeit und Ärger.
Aber wenn die Ministerin heute nach dem Ausschuss (und damit heute in der Tagesschau) feststellt, dass die Verfehlungen insbesondere in Illkirch und Donaueschingen stattfanden. Dann wird endgültig klar, dass wir uns in einer postfaktischden Sphäre befinden in der jeder nur noch seinen Stuhl retten will.
@Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 18:17
doch gezeigt, dass sie Teil eines neuen Deutschlands ist, …
Sie verwenden da mit „Teil eines neuen Deutschlands“ eine illustre Begrifflichkeit. Seien Sie bitte nicht überrascht, wo und in welcher Epoche in der Literatur Sie auf diese Begrifflichkeit stoßen.
Eigentlich wollte ich Ihnen auch mit Sarkasmus antworten. Nun denke ich, dass es angemessen ist, Ihnen einen Antwortversuch anzubieten, warum der ein oder andere anders denkt als Sie.
Ich denke, dass Sie zur Nachwendegeneration gehören. Insofern Sie nicht erlebt haben, wie -zumindest für einfache Bürger- sich quasi über Nacht die Weltordnung änderte. Zu jener Zeit -1989/90- zum Positiven für Deutschland und dessen Bewohnerinnen und Bewohner. Aber dieses Wissen und Erleben darf einen fragen lassen: Bleibt das so? Muss man sich nicht vorbereitet zeigen für einen Fall, bei dem sich das Blatt weniger günstig wandelt?
Ich finde es gut, dass Sie offensichtlich für eine friedliche und freie Welt einzutreten bereit sind, zumindest ihr das Wort reden. Und vielleicht gelingt es Ihrer Generation eine Welt zu schaffen, die keine Armeen mehr benötigt. Ich wünsche es Ihnen.
Bis dahin bin ich der Meinung, dass man vorbereitet sein muss, ganz gleich ob eine Bedrohung in der Domäne See, Luft, Cyber, Weltraum oder eben Land droht. Dass heißt bitte nicht, dass ich darauf erpicht wäre, Truppen auch einzusetzen.
In der Annahme, dass dies notwendig ist, bin ich der Meinung, dass man unsere Frauen und Männer bestmöglich vorzubereiten hat. Dazu gehört es neben der Ausbildung des „Handwerks“ mMn auch, ihnen an Hand von traditionsbegründenden Menschen, Leistungen und Symbolen sinnstifende Wertevermittlung zu ermöglichen.
Es ist Zeit für einen Neuanfang und eine gründliche Entrümpelung der Bundeswehr von Altbeständen.
Helmut Schmidt hat Zeit seines Lebens in der Bundesrepublik den Standpunkt vertreten, dass man Soldatinnen und Soldaten nicht mißbrauchen darf, diese sich aber auch nicht mehr mißbrauchen lassen dürfen. Er wusste, wie es sich anfühlt, dieses „mißbrauchen“. Wir Beide wissen das nicht.
Es ist mir nicht erklärlich, warum man im Zuge der momentanen Debatte immer wieder das Gefühl vermittelt bekommt, unsere Werte und Normen wären auf einmal da gewesen ohne geschichtliche Entwicklung, ohne Beiträge von historischen Personen.
@ Stiller Leser | 17. Mai 2017 – 18:23
Reichen ihnen die Dinge, die schon bekannt geworden sind, […], denn nicht?
Ich denke dass ihm das nicht reicht und uns nicht reichen sollte. Vor Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens darf uns das einfach nicht reichen -> Rechtsstaatsprinzip
@ Zimdarsen | 17. Mai 2017 – 18:14
„Das ist in der Truppe im Moment der eigentliche -Skandal- da nicht Altfall sondern aktuell.
Da haben Vorgesetzte weder InFü noch unsere Dienstvorschriften eingehalten oder gar verstanden.“
Ich glaube, hier können die juristisch besser geschulten Formbegleiter vielleicht eine kompetente Aussage treffen, dass ein solches Vorgehen es sogar strafrechtlich relevant ist.
Dann wären UdL und der GI näher an dem „Impeachment“ als Donald Trump
@Pete, aber auch andere
Langsam finde ich es nicht nur nervig, sondern böswillig, wie hier Informationen verdrängt oder geleugnet werden. Die ständig wiederholte Behauptung „kennt doch keiner, die Masterarbeit, wer wusste schon, was da drin stand“ ist spätestens mit dem Gutachten des Bundeswehr-Wissenschaftlers obsolet.
Weshalb wird diese Behauptung dann hier immer wieder und wieder vorgebracht?
@ Pete | 17. Mai 2017 – 20:23
Volle Zustimmung!
@ T.Wiegold | 17. Mai 2017 – 21:54
Kennen Sie beide Papiere – die Masterarbeit und das Gutachten? Wenn nicht, würde ich mich hier mal ein wenig mit Vorverurteilungen zurückhalten. Ich schätze Ihren Blog und Sie persönlich; aber Ihre Interventionen empfinde ich langsam als ärgerlich.
@TW
Auch ein Gutachten ist nur eine Meinung.
Auch wenn es langsam off topic wird, der Hausherr mag es mir verzeihen ;-) sind zur Rechtslage mit Blick auf Unteruchungen der Gemeinschaftsunterkünfte noch einige Anmerkungen zu machen, da sich hier geradezu ein Orkan an Ermittlungen gegen die Durchführenden und Befehlenden anbahnt, zumindest wenn die betroffenen Soldaten Beschwerde einreichen. Das auf der Website der Feldjäger veröffentlichte Urteil sowie die verkürzte Darstellung sind weder aktuell noch richtig, suggerieren sie doch, das Disziplinarvorgestzte ohne großen Aufwand zur Durchsuchung und Beschlagnahme berechtigt sind. Über die notwendigen Vorrausetzungen, konkrete Hinweise zu einem Verdacht oder zum Tatbestand „Gefahr im Verzug“ wird nicht weiter ausgeführt. Zur Klärung empfiehlt sich hier das neuere Urteil des TrpDstGer Süd vom 08.05.2007 (BVerwG 2 WD 16.07, http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=151008U2WD16.07.0, siehe hier ab Bereich 22), in welchem der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes hohe Hürden für eine Durchsuchung auferlegt. Im aktuellen Fall kann ich weder Gefahr im Verzug noch einen konkreten Tatverdacht erkennen. Die Möglichkeit diese notwendigen Vorraussetzungen gegen alle in der Geminschaftsunterkunft wohnenden Soldaten konstruieren können halte ich schlicht für völlig hanebüchen. Auch in meinem Bereich hat es die Durchsuchung aller Stuben, Dienstzimmer, Waschräume, Toiletten, Besenkammern etc….. gegeben. Bis dato ist auch nachträglich keine richterliche Genehmigung hierzu eingeholt worden, ist auch meines Wissens nach nicht geplant. Ergo kann man aktuell von hunderten von Dienstvergehen durch die durchführenden Disziplinarvorgesetzten sowie die Erteiler dieses Befehls ausgehen. Ich bin auf die sicherlich durch das Ministereium im Rahmen ihrer PFLICHT zur DIENSTAUFSICHT eingeleiteten Disziplinarverfahren gespannt….. Nun gut, ableiten lassen sich aber aus den Vorfällen (ohne BMVg Bashing ) folgende, sehr bedenkliche Erkenntnisse: 1. Die Verunsicherung und/oder die Obrigkeitshörigkeit der handelnden Vorgesetzten auf allen Ebenen, immerhin wurde hier ein nicht der Rechtsprechung entsprechender Befehl erlassen, weitergeleitet und durchgeführt – dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand und die Einstellung der Handelnden, wie war das noch mit Staatsbürger in Uniform…. 2. Wie gering das Wissen und das Verständnis der Anwendung der WDO ist, die Erkenntnis das dieser Befehl nicht der Rechtssprechung entspricht und der Hinweis darauf erwarte ich von JEDEM Offizier, meines Wissens nach hat sich aber niemand diesem Befehl verweigert, kein Chef, kein Kommandeur etc. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn die Selbstbeschäftigung mit SAZV, SAP, Erstellung von Beurteilungen, bearbeiten sinnentleerter LoNo Verkehre (teilweise dierkt von den Kommandos auf die Ebene Kp, hier auch Stichwort „Fehlanzeige ist erforderlich“, als ob ein Nein des KpChefs nicht ausreicht) usw. oder auch das Kümmern um das eigene Fortkommen (wo kann ich denn A XX werden) wichtiger sind, als das Führen von Menschen. Also sollte dies alles eigentlich nicht überraschen, eigentlich….. „Wenn die Bundeswehr richtig geführt, wenn Leistung und Effektivität Oberhand über das Karrieredenken behalten würden, wäre ich geblieben – um jeden Preis. Aber die Bundeswehr wird verwaltet.“ Aussage von Oberst Erich Hartmann zur Beendigung seines Dienstes in der Bundeswehr auf eigenen Wunsch….am 30.09.1970. Die Beurteilung und Reflektion dieses Zitates in Bezug auf den heutigen Zustand der Bundeswehr kann wohl jeder selbst…..
@T.Wiegold
„…Langsam finde ich es nicht nur nervig, sondern böswillig, wie hier Informationen verdrängt oder geleugnet werden. Die ständig wiederholte Behauptung „kennt doch keiner, die Masterarbeit, wer wusste schon, was da drin stand“ ist spätestens mit dem Gutachten des Bundeswehr-Wissenschaftlers obsolet…“
Sehr geehrter Herr Wiegold,
1. Ich bin erschrocken über Ihre Wortwahl: „Langsam finde ich es nicht nur nervig, sondern böswillig, wie hier Informationen verdrängt oder geleugnet werden“. Da Sie mich (Pete) falsch zitiert haben lege ich wert auf die folgende Feststellung: Ich habe in meinem Beitrag geschrieben, dass „ICH“ die Masterarbeit nicht kenne. Zitat: „Noch einmal: ich kenne die Masterarbeit nicht!“
3. Wenn SIE die kennen, dann bitte hier posten! Mich als „bösartig“ zu bezeichnenen ist schon ziemlich agressiv. Vielleicht merken Sie das selbst nicht, aber ich empfinde es so!
4. Ihrer Aussage: „…Die ständig wiederholte Behauptung „kennt doch keiner, die Masterarbeit, wer wusste schon, was da drin stand“ ist spätestens mit dem Gutachten des Bundeswehr-Wissenschaftlers obsolet…“ kann man erwidern: es hat einen Rechtsberater gegeben, der hat das eben anders gesehen! Warum isst dessen Meinung weniger wert!
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber so ganz neutral und objektiv sind Sie in Ihren Argumenten leider auch nicht. Schade, aber irgendwie auch wieder heutzutage normal.
MfG
Es ist 2017, und im führenden Sicherheitsblog in Deutschland relativiert und verharmlost der Großteil der Kommentare trotz Filterung der übelsten Rechtsausleger und trotz Bekanntwerden zahlreicher Fälle rechter Gesinnung in der Bundeswehr das Geschehen und steht zum martialischen Kämpferideal. Echt jetzt? Welche Schlussfolgerung soll man daraus ziehen, was das Gedankengut der breiten Masse der SoldatInnen angeht? Hoffentlich wird hier jetzt endlich mal durchgegriffen…