Korvetten und die Industrie: Keine Zeitverzögerung wg. Investitionsschutz
Ein notwendiger Nachtrag zur Berichterstattung vom (gestrigen) Sonntag: Nachdem der libanesische Eigner einer deutschen Werft im Falle der geplanten fünf neuen Korvetten für die Deutsche Marine ein Investitionsschutzabkommen beider Länder ins Feld führt, habe ich das Bundeswirtschaftsministerium dazu befragt. So richtig detailliert war die Antwort nicht, aber – nachträglich – gab’s die klare Aussage: Ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Abkommen würde die Beauftragung der neuen Kriegsschiffe nicht verzögern.
Der O-Ton aus der Bundespressekonferenz, es antwortet Tanja Alemany:
Unmittelbar nach der Pressekonferenz kam Alemany mit dem zugesagten Nachtrag: das Verfahren hat – oder hätte, wenn es begönne – keine aufschiebende Wirkung, sagen die Fachleute aus dem Ministerium. Allerdings hat das absehbare inländische Verfahren nach dem Vergaberecht vermutlich ausreichend Potenzial für eine Zeitverzögerung.
(Archivbild Juli 2015: Korvetten in Warnemünde)
@T.W.
I am still confused, but on a higher level ;-)
Völig korrekt. Die aufschiebende Wirkung bzw. die Zuschlagsperre kommt aus dem Nachprüfverfahren. Zumindest bis zum Bundeskartellamt und bei folgender Klage vor dem OLG Düsseldorf für weitere fünf Wochen. Danach ist eine Verlängerung auf Antrag wohl möglich, das wissen aber Juristen genauer.
Was bis heute juristisch ungeklärt sein dürfte ist die Frage, was bei einer nach Bundeshaushaltsordnung erforderlichen Billigung der Beschaffungsvorlage durch den Haushaltsausschuss des Bundestages schon die eigentliche Zuschlagsentscheidung darstellt. Im Sinne eines Präjudizes. Denn die praktische Unterschriftszeremonie im Zeughaus am Deutschen Eck ist ja danach eine reine Formsache. Also ob die Haushälter sich hier einer Sperre durch die freie Rechtsprechung unterwerfen müssen.
Vielleicht beantragt Naval Yards auch hier eine gesonderte Sperre, falls das möglich ist.
Es könnte sonst herauskommen, dass die Parlamentarier etwas billigen, was danach erst einmal sehr lange vor Gericht herumliegt. Und da der Prüfmaßstab der Richter das gesamte Vergabeverfahren K130 2. Los nach Vergabeakte ist, könnten da noch viele eklatante Lücken dieses rein politisch ausgedealten Vorhabens zu Tage kommen.
Nicht falsch verstehen: Ich halte es für die richtige Schwerpunktsetzung, der Marine weitere Korvetten zu geben. Dann hätte man das halt sauber ausplanen und im Vergabeverfahren gestalten müssen. Es ist einfach nur noch peinlich, dass sich die Haushaltspolitiker über die von ihnen selbst dem Bund auferlegten Schranken hinwegsetzen und solche Einzeleingriffe mit aller Gewalt und Egoismus durchdrücken. Dann kann die Bundeswehr gleich die Planung dichtmachen und eine Hotline für Wahlkreisinteressen aufmachen.
Die Frage an die Bundespressekonferenz kann man sich daher auch sparen, was soll die Exekutive schon groß antworten?
@Schwermetaller
Jetzt kommen wir schon fast wieder in den „philosophischen“ Bereich. Wer, wenn nicht der HH-Ausschuß ist in der Lage, im Einzelfall Ausnahmen im Haushaltsrecht und angehängten HH-Durchführungsverfahren (wie Vergabeverfahren) abzusegnen ? Hier versucht ein Schwanz mit dem Hund zu wackeln – sorry.
@klabautermann
Mit welcher Begründung soll denn diese Ausnahme gelten, wenn selbst die Beschaffung für Spezialkräfte dem gängigen CPM nov und den darin verorteten Schwächen unterliegt.
Mit welchem Recht will der HH-Ausschuss die Priorisierung der Beschaffungsvorhaben festlegen? Woher nimmt dieser sich das Mandat her? Woher will er entscheiden ob die Bundeswehr zur Auftragserfüllung mehr Socken oder mehr Korvetten braucht?
Wenn die Tür erstmal auf ist, dann kriegt man sie auch nicht wieder zu.
@klabautermann:
Die Frage ist doch eher: Warum sollten einzelne Abgeordnete beliebig Unternehmen diskriminieren dürfen, obwohl reale Gründe dafür nicht einmal am Horizont erkennbar sind?
Und ich weise darauf hin, dass es im Vergaberecht durchaus Ausnahmen für vieles gibt (Eilbedürftigkeit, nationale Interessen, besondere Kompetenzen usw.).
Aber das muss besser begründet sein als „mein Wahlkreis“ und „demnächst ist Wahl“.
Sorge bereitet mir, dass ein ausländischer (Mit-)Eigentümer eines inländischen Rüstungsunternehmen einen Beschaffungsvorgang – so unorthodox er auch zu Stande gekommen sein mag – verzögern kann. Was wäre denn, wenn der (Mit-)Eigentümer nicht aus dem Libanon sondern aus Russland käme und die geplante Beschaffung von Korvetten, die auch in der Ostsee zum Einsatz kämen, gerade so verzögert, verschleppt und vielleicht ganz kippt – gerade so wie es ihm (sicherheits-)politisch in den Kram passt?
@Schwermetaller:
„Was bis heute juristisch ungeklärt sein dürfte ist die Frage, was bei einer nach Bundeshaushaltsordnung erforderlichen Billigung der Beschaffungsvorlage durch den Haushaltsausschuss des Bundestages schon die eigentliche Zuschlagsentscheidung darstellt. Im Sinne eines Präjudizes. Denn die praktische Unterschriftszeremonie im Zeughaus am Deutschen Eck ist ja danach eine reine Formsache. Also ob die Haushälter sich hier einer Sperre durch die freie Rechtsprechung unterwerfen müssen.“
Interessante These. Nach meinem Verständnis ist die 25-Mio Vorlage keine Präjudiz, sondern lediglich binnenrechtliche Bedeutung (siehe ihr Verweis auf die BHO).
Erst wenn ins Außenverhältnis gegangen wird, ist das Vergaberecht wirksam. Daher ist die Unterschrift unter den Vertrag das Entscheidende – also mehr als reine Formsache.
Somit kann der Haushaltsausschuss auch bei einem laufenden Nachprüfungsverfahren eine 25Mio-Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen.
So zumindest meine Sichtweise, lerne aber gern dazu wenn es hier andere juristische Sichtweisen gibt.
Entscheidend dürfte der eigentliche Zuschlag in Form einer empfangsbedürftigen Willenserklärung sein. Damit wird in der Regel auch der Vertrag geschlossen. Die Zeichnung und Austausch der Vertragsunterlagen ist dann nur noch deklaratorisch. Der (avisierte) Zuschlag ist auch Ansatz des NachPrüfungsantrages. Zur Verzögerung: Im Falle einer Beschwerde zum OLG Düsseldorf sind mind. 3-5 Monate zusätzlich zu den 5 Wochen (+) einzurechnen.
@Junker:
Zustimmung.
Die Zuschlagserteilung ist der wesentliche Schritt.
Die 25-Mio Vorlage kann eigentlich erst mit einem endverhandelten Vertrag beraten werden. Dieser wiederum kann nur vorliegen wenn zuvor ein Zuschlag erteilt wurde.
Wenn man kann korrekt sein will.
Vorausgesetzt
… das BMVg sieht das ebenso, dann geht man von einer sehr schnellen Beendigung des Nachprüfungsverfahren aus.
Ich halte Ihre Zeitangaben da für realistischer.
Das Thema HERON TP ist hier ja richtungsweisend.
Handfeste Krise, nicht nur der Beschaffung. Marine bekommt Material allenfalls viel zu spät, was sie für wenigstens einfache Präsenz in (politisch gewolltem/n) Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen ziemlich sofort braucht.
Das ebenfalls massive Personalproblem hier mal ausgeblendet (man sollte nicht auf Beschaffung verzichten, weil kein Personal, und zugleich kein Personal rekrutieren, weil kein Material da; beides muss zugleich voran).
Dabei sind Korvetten K130 kaum für mehr als politischen Einsatz als Ausweis deutscher Beteiligung tauglich. Kampfkraft, Durchhaltevermögen??? Das sind konzeptionell Kompromiss-Kompromiss-Kompromiss-Schiffe, die weder Schnellboots- noch Fregatten- noch Zerstörer-Fähigkeiten besitzen, nur kurz durchhältefähig den Flaggenstock tragen können.
Wir brauchen dagegen (hier zur See) schwimmende Einheiten, die wenigstens relevante Macht entfalten können. Nicht Hömöopathie.
@Uwe: relevante Macht haben die Korvetten wohl bis heute nicht. Ganz wenige Flugkörper, wobei man ja auch wieder aus industriepolitischen Gründen und ministerieller Großmannssucht auf den Kongsberg NSM umsteigt und glaubt, sich zwei bis drei verschiedene FK in der Flotte leisten zu können.
Das UAV ist mit bemerkenswerten Mitteln endlos verzögert worden und bis heute nicht unter Vertrag. ASW kann der Kahn mal gar nicht und über RAM hinaus auch keinen Schutz in die Luft. Wenn Hensoldt da jetzt ihre neuen Radare raufbauen darf, dann ist wenigstens Land in Sicht bei einer möglichen Erweiterung der Luftverteidigung. Hier hätte Lürssen gerne die Niederländer gesehen, weil er ja mit der dortigen Werft auf Auslandsgeschäft hofft.
Also hängt alles irgendwie mit allem zusammen und nichts wird wirklich gut. Traurig.
@Uwe
Ach bitte nicht, das haben wir hier schon bis zum Erbrechen durchgekaut.
Das Parlament, das BMVg und die Marine wollen ein 2. Los K-130mod inkl. Obsoleszensbeseitigung beim 1.Los, um technisch-logistisch und operativ eine Standard- K-130 als Arbeitspferd in der Flotte zur Verfügung zu haben.
Nun kommt da die „wichtigste, deutsche“ Werft-Managerin (ist ja auch die einzige)eines lokalen, maritimen, 100-Mio-Traditions-Schrauberverbundes und zetert herum, dass man nicht im Wettbewerb ein Entwicklungsprojekt ausschreibt, dass man ja mit BAE so wahnsinnig innovative Lösungen zu bieten hätte und überhaupt muß ja der Investor beschützt werden. also will man zumindest einen work-share erzwingen oder zumindest Schadensersatz für die sunk-cost durch die Erstellung eines Angebotes, das keine Seekuh wirklich jemals interessiert hat. Der Fau geht natürlich die Muffe, dass wenn der Rumpfbau für die israelischen Korvetten abgehakt ist, der libanesische Kapitalgeber aussteigt und sie dann einen Insolvenzantrag stellen muß, denn für die drei Werften der German-Naval-Yards-Gruppe ist an den drei Standorten einfach nicht genügend „tragende“ Auftragsmasse mehr vorhanden.
Dass der Bund/Marine erhebliches geistiges Eigentum an der K-130 erworben hat und das natürlich nun möglichst wirtschaftlich einsetzen will, ist dabei natürlich völlig irrelevant. Warum sollte sich also der Bund auf einen Vertrag mit diesem GNYD-Konstrukt einlassen, dessen ausländische, private Risiko-Kapitaldecke so weit reicht wie die Zunge eines Ameisenbäres ?
Affentheater.
Man kann nur hoffen, dass der ganze Vorgang im Rahmen eines Vergabevermerks auf Auftraggeberseite sauber und nachvollziehbar dokumentiert ist. Andernfalls holte man sich bei den Nachprüfungsinstanzen eine blutige Nase! Wir werden sehen…
@Klaubautermann: Ich bleibe dabei: Die Korvette kann zu wenig und das nicht durchhaltefähig. Daher ist sie auch als „Arbeitspferd“ ungeeignet. Es sei denn, schwache Arbeitspferde wären politisch gewünscht.
Marineführung & Freunde mögen das als „durchgekaut“ ansehen, als Bürger ärgere ich mich weiterhin über den strukturellen Schwachmatismus bei der Ausrüstung unserer Streitkräfte.
Ein bißchen off-Topic war ich vielleicht, weil es in diesem AG-Faden nur noch um das wie der Korvettenbeschaffung geht, nicht mehr um das ob. Sorry dafür.
Um einmal auch wieder das Thema „innovativ“ und maritimer SYSTEMBAU anzusprechen:
„Konstruktion und Fertigung der K130 wurden auf die Nutzung eines größtmöglichen Serieneffektes ausgerichtet. Im Grundsatz bedeutet dies, daß jede Werft
5 mal die gleichen Bootsanteile fertigt, die sie zuvor auch konstruiert hat. Die
K130 wurde entsprechend in Fertigungsblöcke aufgeteilt, die von jeweils einer
ARGE-Werft gefertigt und vorausgerüstet werden.
Weiterhin wurde vereinbart, dass diejenige Werft, auf der die Fertigungsblcke zusammengefügt werden, auch die Endausrüstung und die Ablieferung der
K130 an den Auftraggeber durchführt. Entsprechend liefert B+V die Korvetten Nr.
1 und Nr. 4, FLW die Korvetten Nr. 2 und Nr. 5 und NSWE die Korvette Nr. 3.“ (http://www.schiffundhafen.de/fileadmin/user_upload/Schiffbau_Industrie/SI_05_2_S22-29.pdf)
Glaubt hier wirklich jemand, dass Frau Wiegand da etwas Innovativeres zu bieten hat ? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Marine in Zusammenarbeit mit den ARGE-Werften die Masse der K-130 Kinderkrankheiten nun im Griff hat.
Das BWL-Manager-Geblubber von Frau Wiegand ist imho einfach nur genau das: Manager Geblubber.
Die K130 ist eben nicht nur als Einsatz-System „modular“ ausgelegt, sondern auch konstruktiv im Bereich Pattform. Die infrastrukturelle Basis-Integration von Plattform und Einsatzsystem erfolgt in den Bereichen Schiffsbetriebstechnik und Einsatzsystemtechnik auf der Ebene der sogenannten Fertigungsmodule. Das ist eben ein (großer) Schritt über MEKO hinaus.
GNYG könnte m.A.n. noch nicht einmal den K-130-Fertigungsanteil von ehemals NSWE vollumfänglich – also inklusive Endintegration, Endausrüstung und Ablieferung eines kompletten Systems – übernehmen, selbst wenn die Rest-ARGE K-130 ihr diesen Anteil „überlassen“ würde………. von der notwendigen Beteiligung an der Anpassentwicklung und Obsoleszenzbeseitigung ganz zu schweigen. Da müßte der Herr Investor aber ganz schön viel Geld in die Hand nehmen, um der Rest-Arge einen solchen Share abzukaufen und seine Werft dafür auszustatten, diesen Share auch umsetzen zu können. Und das wird er wohl kaum tun.
@ Uwe @ Seeausdauer
Die Korvetten sind für Ost, Nordsee und Mittelmeer konzipiert. Und ich denke dafür sollten 21 Tage Seeausdauer mit Nachversorgung etw durch Tender oder beliebigen Nato Stützpunkt ansich ausreichen. Es wurde bei konsequenter Personalrotation (4 besatzungen) auch schon 16 Monate Dauereinsatz im Mittelmehr und am Horn von Afrika erreicht. Und für die momentanen Aufgaben mittlerer Intensität in diesen Randmeeren is das Ding ansich doch gut gerüstet.
Kleine Ergänzung zu klabautermann | 11. April 2017 – 11:46
„…………..diesen Share auch umsetzen zu können. Und das wird er wohl kaum tun.“
Und selbst falls er das macht, dann wird dieser Versuch scheitern, denn es gibt ein ungeschriebenes Gesetz in der NATO, dass Kapital aus nicht-NATO-Ländern – egal ob privat, staatlich oder halbstaatlich (Staatsfonds) unternehmerisch nicht an NATO-Grade-Tech-How herankommt (mit Ausnahme solcher NATO-Partner wie Australien etc.) – ganz bestimmt nicht wenn das Kapital aus Rußland, Iran, „Arabien“ kommt. Siehe Mistral-Deal der Franzosen mit den Russen. TKMS wird den Teufel tun und seine NATO-Kundschaft verprellen.
„
@klabautermann | 11. April 2017 – 16:40
Die Behauptung ist schlichtweg Falsch siehe Causa Telefunken und Elbit/Israel. Das ist ja noch erklärbar.
Bzw. Haenel und der Nahosteigentümerstruktur. Wir sprechen hier von Wehrtechnik die bei Spezialkräften im Einsatz ist.
@Wa-Ge
1. Israel gehört zu den „Ausnahmeländern“
2. Wehrtechnik für Spezialkräfte ist nun ganz bestimmt nicht das, was ich unter NATO-Grade-Tech-How meine. Damit meine ich natürlich Großwaffensysteme.
@klabautermann | 12. April 2017 – 11:16
„Damit meine ich natürlich Großwaffensysteme.“
Nachvollziehbar, aber in Zeiten wo ein chinesischer/russischer/… Teenager mit einem Laptop und Internetzugang größeren Schaden anrichten kann als die geballten deutschen Streitkräfte ist eine Neuinterpretation der Definition von NATO-Grade-Tech-How meiner persönlichen Einschätzung nach angebracht.
@Wa-Ge
Schönen Gruß an @O.T., ich bleib beim Thema ;-)
@klabautermann | 12. April 2017 – 13:35
Wo ist da O.T.?
Ihere Argumentation: Kein Zugriff für „Fremdkapital“ auf NATO-Grade-Tech-How –> Keine Chance für GNY für K130 und letztendlich auch für MKS 180, weil es angeblich ein ungeschriebenes Gesetz in der NATO gibt.
Meine Argumentation: Wie kann eine K130 „NATO-Grade-Tech-How“ sein und unter dieses „ungeschriebene Gesetz der NATO“ fallen, wenn durch einen Toshiba Rechner mehr Gefahr ausgeht als durch eine Flotte K130?
@all:
Kann mir jemand sagen, woher das ständige Geringschätzen der K-130 kommt?
Ich bin kein Experte. Aber ich bin selbst einige Tage auf diesem Schiff zur See gefahren und finde dass es über beeindruckende Fähigkeiten und insbesondere eine stattliche Bewaffnung verfügt. Der Preis war damals ok, Zuverlässigkeit ist m.W. in Ordnung.
Klar, Getriebe war mal ein Thema, ist nun aber keins mehr. Drohne ist ein Thema, die Probleme haben aber nix mit dem Schiff zu tun.
Woher also die ständige Kritik? Sie findet auch in nahezu allen Fäden zum Thema.
@Aspelund
Na ja, Regenwürmer, Dreckskäfer und Ameisen sind perspektivisch unterhalb von Fröschen zu verorten. Ich denke, dass gerade Sie das verstehen ;-)
Solches Ungeziefer ist keine Herausforderung für Schiffbauer und -fahrer. In salziger Umgebung gehen die ganz schnell ein.,
Hmm ist vielleicht kleinlich aber seit wann ist die K130 ein Schiff? Und wer baut nun dieses Boot ein Schiffsbauer oder eine Schiffbauer? ;-)
Punkt fürs Heer?