Korvetten und die Industrie: Keine Zeitverzögerung wg. Investitionsschutz

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Ein notwendiger Nachtrag zur Berichterstattung vom (gestrigen) Sonntag: Nachdem der libanesische Eigner einer deutschen Werft im Falle der geplanten fünf neuen Korvetten für die Deutsche Marine ein Investitionsschutzabkommen beider Länder ins Feld führt, habe ich das Bundeswirtschaftsministerium dazu befragt. So richtig detailliert war die Antwort nicht, aber – nachträglich – gab’s die klare Aussage: Ein Verfahren im Zusammenhang mit diesem Abkommen würde die Beauftragung der neuen Kriegsschiffe nicht verzögern.

Der O-Ton aus der Bundespressekonferenz, es antwortet Tanja Alemany:

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Unmittelbar nach der Pressekonferenz kam Alemany mit dem zugesagten Nachtrag: das Verfahren hat – oder hätte, wenn es begönne – keine aufschiebende Wirkung, sagen die Fachleute aus dem Ministerium. Allerdings hat das absehbare inländische Verfahren nach dem Vergaberecht vermutlich ausreichend Potenzial für eine Zeitverzögerung.

(Archivbild Juli 2015: Korvetten in Warnemünde)