Bundeswehr schreibt Auftrag für G36-Nachfolger aus – 120.000 Gewehre geplant
Die Bundeswehr hat den Auftrag für ein neues Standardgewehr als Nachfolger des G36 von Heckler&Koch europaweit öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde am (heutigen) Freitag veröffentlicht, und auf den ersten Blick fallen darin zwei wichtige Informationen auf: Das Kaliber der neuen Waffe ist nicht festgelegt, sowohl 5,56mm als auch 7,62mm werden genannt – und es gibt erstmals eine Gesamtzahl: 120.000 der neuen Sturmgewehre sollen voraussichtlich beschafft werden. Der geschätzte Gesamtwert wird mit 245 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer angegeben, das macht rechnerisch etwas mehr als 2.000 Euro pro Gewehr.
Aus dem Ausschreibungstext:
Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr
II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Der tatsächliche Abruf der Serienwaffen aus der Rahmenvereinbarung erfolgt voraussichtlich im III. Quartal 2020 nach Abschluss der erfolgreichen Einsatzprüfung.
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 245 000 000 EUR
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr.
Kurzfassung der Konstruktionsmerkmale:
1. Version Sturmgewehr „Langrohr“ und Sturmgewehr „Kurzrohr“ (Umrüstung muss durch einen Rohrwechsel möglich sein).
2. Länge Sturmgewehr Kurzrohr ohne Signaturdämpfer maximal 900 mm.
3. Länge Sturmgewehr Langrohr ohne Signaturdämpfer maximal 1 000 mm.
4. Kaliber 5,56 x 45 NATO oder 7,62 x 51 NATO.
5. Beidseitige Bedienbarkeit.
6. STANAG 4694 Schienen an Handschutzunterseite und Waffenoberseite.
7. Einsatz in Gebieten mit den Klimakategorien A1-3, B1-3, C0-3 und M1-3 gemäß STANAG 4370 ohne Einschränkung der Funktionalität (ausgenommen elektrische Komponenten).
8. Lebensdauer des Gehäuses mindestens 30.000 Schuss; Lebensdauer des Rohres mindestens 15 000 Schuss (Weichkernmunition bzw. Doppelkern) / 7 500 Schuss (Hartkernmunition).
9. Maximal 3,6 kg Gesamtgewicht ohne Magazin und ohne Optik.
10. Zubehör in unterschiedlichen Mengen: Bajonett mit Scheide und Tragevorrichtung, Signaturdämpfer mit Transporttasche, Manöverpatronengerät, Übungsverschluss, Trommelmagazin, Waffenreinigungsgeräte, Hülsenfangsack, STANAG 4694-Schiene zur seitlichen Montage, Abdeckung für STANAG-Schienen, Mündungskappen, Magazine, Zweibein, Ladehilfe, Trageriemen, Notvisiere, Transporttaschen, Sturmgriff angewinkelt.
11. Ersatzteilerstausstattungspaket.
Zubehör optional: Auswerteeinheit Schusszähler, Magazintaschen für 2 Magazine.
(…)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erstes Serienlos:
— 13 929 EA Sturmgewehre (Version Langrohr), inkl. Mündungsfeuerdämpfer.
— 3. 104 EA Sturmgewehre (Version Kurzrohr), inkl. Mündungsfeuerdämpfer.
— 1 514 EA Waffen zur Integration in die Ausbildungssimulatoren.
Geplante Gesamtabnahme der Serie: 120 000 EA Sturmgewehre.
Einschließlich:
„10. Zubehör in unterschiedlichen Mengen: Bajonett mit Scheide und Tragevorrichtung, …“
D.h., dann auch Ausb im Bajonettkampf.
Man sollte doch denken, dass sich die Bundeswehr vor so einer Ausschreibung Gedanken über ihre Infanterietaktik macht und aus diesen Gedanken ableitet, welche ballistische Leistung von einem neuen Sturmgewehr erwartet wird, unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Ausbildungsaufwands je Schützen für eine bestimmte Trefferwahrscheinlichkeit und des logistischen Aufwandes im Bereich der Munitionsversorgu g?
Wir reden hier doch zunächst nur vom vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Nur den Anbietern, die sich hier qualifizieren werden die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Auch ohne Festlegung auf 5,56 ist es bei 3,6kg für eine militärische Waffe mit nicht kurzen Rohr wohl eher schwer etwas anderes als 5,56 zu bieten.
Schienen an Handschutzunterseite und Waffenoberseite mit Abdeckung, bolt release und volle Beidseitigkeit machen eine Waffe ja nicht leichter
Ist bekannt, welche Ausschreibungen andere europäischer Staaten gerade parallel laufen und wie sich hier genannte Anforderungen im europäischen Vergleich ausnehmen? Exotisch oder konsensfähig für eine Nationen übergreifende Beschaffung?
@Klaus-Peter Kaikowsky
Bajonettkampf wurde fürs G36 doch auch nicht gelehrt (man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege) obwohl die Halterung dafür vorhanden gewesen wäre.
Wobei das schon seltsam anmutet, steht sowas echt noch in der Doktrin?
120.000 Sturmgewehre für zukünftig 198.000 Soldaten….das ist mal wieder so eine Teilbeschaffung, aber keine Vollausstattung der BW mit Sturmgewehren.
Oder soll das G36, außerhalb des Heeres, doch weiter genutzt werden? Denn 120.000 Sturmgewehre reicht nicht mal für alle Heeressoldaten und alle Reservisten aus.
Wo ist das Problem bei einer anvisierten Nutzung von 20 bis 25 Jahren nochmal nachzuordern? abgesehen davon ist wirklich die Frage ob jeder Soldat der Bw ein eigenes Sturmgewehr braucht.
@MFG
Vielleicht machte man sich ja die Gedanken und ist zu dem Schluss gekommen das man von vorneherein auch ein DMR in 7,62mm haben möchte das baugleich ist mit der 5,56mm Variante (vielleicht andere Optik) das würde durchaus sinn machen anstatt das was gerade in der Bw als DMR und Sturmgewehr schwer verkauft wird.
Ob die neuen Waffen wieder eine Eignung für Rechts- und Linksschützen aufweisen müssen wäre an dieser Stelle interessant. Denn sollte dem so ein wären doch alle aktuell in Sozialen Netwerken diskutierten und am Markt verfügbaren Nachfolgenodelle (HK 416 war ja so ein Kandidat) doch im Grunde bereits jetzt schon obsolet bzw. würde es folglich ja doch auf eine Neuentwicklung hinauslaufen.
Streiche letzen Eintrag. Punkt 5 liefert die Antwort.
Durchaus eine in einigen Punkten interessante Ausschreibung:
– Der Preis von 245Mio ist für Gewehre inkl. Zubehör, d.h. ein einzelnes Gewehr dürfte ohne alles weniger kosten
– Die Bundeswehr schließt Bewerber von außerhalb der EU nicht aus
– Bieter dürfen sich auch mit mehreren Waffenmodellen beteiligen
Es stellt sich allerdings die Frage, warum hier ein Verhandlungsverfahren und kein wettbewerblicher Dialog gewählt wird, was der Bundeswehr deutlich mehr Freiheiten im Bezug auf die Gewichtung der Anforderungen gewährt hätte. So muss sich die Bundeswehr strikt an die nun definierten Konstruktionsmerkmale und ihre Gewichtung halten – eine Änderung ist nicht mehr möglich.
Warum wird eigentlich keine bestimmte Treffgenauigkeit nach 150 Schuss in unter 12,5 Minuten (einsatznaher Beschuss zyklus) gefordert? Deswegen brauchen wir doch (angeblich) eine neues Sturmgewehr, oder?
Hier noch einige Erläuterungen des BMVg:
http://tinyurl.com/mr29gvk
Der Zuschlag soll wohl 2019 erfolgen.
@M.Steffen | 21. April 2017 – 17:46
Auch wenn Ihnen die Antwort nicht gefallen wird:
Weil sowas nie in der Ausschreibung drin steht, sondern in technisch-taktischen Forderungen und später den technischen Lieferbedingungen.
Vergleichen Sie einfach mal andere Ausschreibungen:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:147809-2017:TEXT:DE:HTML&src=0
Viel bemerkenswerter als Bajonett oder Zweibein (oder Trommelmagazin) finde ich hingegen, dass neben dem Notvisier (BUIS wie man neudeutsch und abgekürzt sagt) keine Aussagen zur Optik enthalten sind und diese somit wohl auch nicht Teil des Auftrages sind. Dafür braucht es dann vermutlich eine weitere Ausschreibung. Mit anderen Worten, die Waffe wird allein durch eine moderne Optiken (Zielfernrohr und Leuchtpunktvisier oder Kombinationvisier) nochmal locker 500 – 1000 € teurer.
@ FlaOffz,
die technischen Spezifikationen sind regelmäßig Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen.
Soweit ich weiß wird aber eine bestimmte Präzision in der vorliegenden Ausschreibung nicht gefordert oder irre ich mich da?
@Carsten
Das Verhandlungsverfahren ist ein Standardverfahren im Oberschwellenbereich. Der Wettbewebliche Dialog ist nur in Ausnahmefällen zulässig (siehe Paragraph 13 VSVgV).
@ FlaOffz
ihr Link betrifft übrigens nicht die Ausschreibung sondern nur die Ausschreibung Bekanntmachung. Das ist ein großer Unterschied.
@FlaOffz & Steffen
Beim Verhandlungsverfahren gibt es einen Teilnahmewettbewerb. Nur Bieter die durch den Teilnahmewettbewerb kommen, bekommen dann die detailierten Forderungen der Bundeswehr.
@Bernd
Richtig.
@M.Steffen | 21. April 2017 – 18:49
Ah ja, gut dass Sie da so richtig penibel sind.
Dummerweise trägt die von Herrn Wiegold verlinkte „Ausschreibung“ des BAAIN auch die Überschrift „Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag“.
Wo ist jetzt der grosse Unterschied zwischen den beiden „Ausschreibungen“?
@Bernd | 21. April 2017 – 18:52:
Richtig.
@Memoria | 21. April 2017 – 18:29:
Danke für die ergänzenden Informationen die meine Vermutungen zu Optiken direkt bestätigen.
Hurra, die Marine darf ihr Segelschulschiff behalten, und das Heer geht wieder zum geschlossenen Bajonettangriff über – Bajonett pflanzt auf, zum Angriff ….. was mehr wundert ist allerdings, das Thema Mittelpatrone scheint out zu sein, obwohl das doch zwei Vorteile vereint hätte und zwei Nachteile damit vermieden worden wären. Aber seis drum. Wahrscheinlich wird „die“ Battlegun sowieso irgendwann eine railgun ohne Hülse sein, muß man halt noch ein bischen was an Batterien machen. Ironie oder doch nicht out.
@Matthias Hake | 21. April 2017 – 19:20:
Bitte nicht wieder die Diskussion „Wir brauchen ein neues Mittelkaliber 6,irgendwas“. Diese Diskussion ist in der Tat zur Zeit out, allerdings in der gesamten NATO einschl. der USA!
@Bernd:
Das ist richtig, aber die Ausnahme dürften in so einem Fall problemlos begründbar sein. Die Bundeswehr kann hier eben nicht konkret „die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihre Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden kann“.
Das sieht man u.a. daran, dass Kaliber und Bauform explizit nicht vorgegeben sind. Für genau solche Fälle ist ja der wettbewerbliche Dialog geschaffen worden, um technisch höchst unterschiedliche Angebote flexibel bewerten zu können.
So schreibt ja etwa @chris weiter oben, dass durch die Gewichtsangabe ein anderes Kaliber als 5,56 nur sehr schwer umzusetzen ist. Man nehme an, ein Bewerber könnte jetzt das _perfekte_ 7,62-Gewehr liefern, das aber genau 3,65kg wiegt. Dann ist dieses perfekte Gewehr abzulehnen, da es die Anforderungen nicht erfüllt, unabhängig davon, wie wichtig die 3,6kg-Grenze konkret ist.
und den muß ich noch als Nachklatsch loswerden, vorallem weil schon auf anderen Seite per Textmarker daraufhingewiesen wird – Sturmgewehr ist ein nationalsozialistischer Begriff, auch wenn er von Frau IBuK benutzt wird. Es sind schlicht und einfach ein (vollautomatisches) Gewehr oder Waffentechnisch ein Maschinenkarabiner, und die Begriffe sollte man auch verwenden.
@Bernd, FlaOffz und Steffen
Es gibt seit 15.04.2016 ein überarbeitetes Vergabrechte. Nachem ist mit dem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb, Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix offen zulegen. Ich weis nicht wie die Neuregelung im Verteidigungsbereich ausgefallen ist, aber die Ausschreibung bringt keinen Hinweis auf ein Bieterportal o.ä. wo diese Unterlagen einzusehen wären.
@FlaOffz
Völlig richtig. Zumal Aufwand und Nutzen einfach in keinem sinnvollen Verhältnis stehen.
to FlaOffz
Mittelkaliber < 6,5 man rechnet so ab 7 mm bis unter 9 mm bei einer Hülsenlänge ab 33 bis rund 50 als Mittelkaliber wird daher auch ein 7,62×35 .300 Blackout gesehen analog dem 7,92 x 33 und mit nichten will ich eine Diskussion über dies un das anfangen, sondern ich stelle einfach fest – aber wenn es das schon gab mail mal den link dazu und jetzt bin ich off mit weiteren kommentaren
Matthias Hake | 21. April 2017 – 19:27
Wie weit wollen Sie gehen? Auch weil ‚Panzer‘ in der NS-Zeit verwendet wurde sollte man den Begriff nicht mehr verwenden?!
c’m ooon….p/c sollten Sie vielleicht woanders betreiben….
@FlaOffz
Leider ist das mit „auch in den USA out“ so nicht ganz richtig.
Da hat man ja mit LSAT 6,5mm CT wieder glorreiche Ideen wie in Zukunft jeder Infanterist effektiv auf 1000m-1200m wirkt unabhängig davon dass das wohl nur im panzergünstigen Gelände wirklich machbar wäre.
Ist schon wieder 1914?
Kann mir, einfach strukturierter Artillerist, jemand aus dem Bereich Stoppelhopserei die Sinnhaftigkeit der Bajonettversion erklären?
Das Bajonett wurde noch in Afghanistan oder Irak eingesetzt, es ist nützlich zur Crowd Control und ein gutes Messer ist eigentlich nie verkehrt
@Matthias Hake | 21. April 2017 – 19:31:
Lesen Sie einfach die gefühlt 1000 Themem mit jeweils hunderten von Antworten zum G36 hier bei AG! In jedem zweiten Thema schmeisst einer Grendel, SPC, Blackout oder ganz was neues in die Diskussion.
Ich suche es Ihnen nicht raus…
@chris | 21. April 2017 – 19:39:
Glorreiche Ideen hat man in den USA ständig und seit Jahrzehnten. Stichworte „Salvo“ oder „OICW“. Einiges, neben der reinem Kaliberfrage wäre wohl auch ein deutlicherer Schritt nach vorn als von 5,56 auf 6,5 oder 6,8 zu wechseln. Gerade Ihr LSAT Programm liefert hier Stichworte wie „telescoped ammunition“ oder „polymer-cased ammunition“. Und wann verlassen solche glorreichen Ideen das Labor und werden in der Truppe eingeführt? Richtig, „irgendwann“ oder „St. Nimmerlein“.
Oder wir springem gleich von 5,56mm in Messinghülsen zum Plasmagewehr mit 40er Reichweite!
@Mathias Hake
Falls ihr Kommentar von19.31 ernst gemeint war, sollten Sie sich vielleicht über die Herkunft der Bezeichnung Maschinenkarabiner informieren.
Weil offensichtlich einige die Veröffentlichung falsch einordnen, es handelt sich um die Auftrags-Bekanntmachung des Vergabeverfahrens „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“, die Interessenbekundung ist bis zum 22.05. abzugeben, danach erhalten die geeigneten Bewerber die gesamten Auschreibungsunterlagen inkl. der detaillierten Forderungen. Die dort zusammengefasste Übersicht soll nur zur ersten Information des Ausschreibungsgegenstand dienen
In der Bw ist die Sache mit dem Bajonett ist nicht neu. Schon bei der Einführung des G36 wurde dessen Möglichkeit hervorgehoben, ein Bajonett aufzupflanzen und damit (meine Worte) aufrührerische Menschenmengen zu beeindrucken.
Ob das in der Praxis klappt, kann ich nicht beurteilen.
Jedenfalls grenzt es an Selbstmord, einen aggressiven Gegner so nah an sich herankommen zu lassen, dass er in Reichweite des eigenen Bajonetts ist. Es wird vergessen, dass im 1.WK die Gewehre mit Bajonett so lang waren wie die damalige Körpergröße. Und heute?
Ganz abgesehen davon, dass der richtige Umgang damit eine zeitraubende Ausbildung braucht.
@closius | 21. April 2017 – 16:37
Ihr Zitat:
-„120.000 Sturmgewehre für zukünftig 198.000 Soldaten….das ist mal wieder so eine Teilbeschaffung, aber keine Vollausstattung der BW mit Sturmgewehren.
Oder soll das G36, außerhalb des Heeres, doch weiter genutzt werden? Denn 120.000 Sturmgewehre reicht nicht mal für alle Heeressoldaten und alle Reservisten aus.“-
Wozu?
Der SKB (mit gaanz wenigen Ausnahmen), dem ZSan, Teilen der Marine, der Luftwaffe (ausser KR und ObjSchtz) und natürlich dem CIR reichen das G36 „Dicke“ aus…
;-)
Nicht jeder muss Supersexy… :-)
closius | 21. April 2017 – 16:37:
“ 120.000 Sturmgewehre für zukünftig 198.000 Soldaten….das ist mal wieder so eine Teilbeschaffung, aber keine Vollausstattung der BW mit Sturmgewehren. …“
Na ja, vielleicht hält man an der Ihres Erachtens sicher antiquierten Ansicht fest, dass Panzerbesatzungen, U-Bootcrews, Schiffsbesatzungen, Flugzeugführer, Lfz-Warte, Stabsoffiziere, Generale und auch der GI mit einer MP oder Pistole klarkommen müssen?
Hans Schommer
@JPeelen
Nach meinen sehr, sehr geringen „Kenntnissen“ würde ich sagen, da bestehen recht gute Aussichten zur Crowd Control.
Die Bajonette in WWI waren ob mit oder ohne Gewehr viel zu lang für den Graben und wohl auch Häuserkampf waren.
Der Hauptnutzen des Bajonetts dürfte es sein, den grünen Waffengattungen ein solides Feldmesser zur Verfügung zu stellen.
Den Begriff Sturmgewehr sehe ich nicht als einen der NS-Propaganda, er ist ein eingeführter technischer Begriff, er ist eben festgesetzt im sprachlichen Gebrauch. Ich kann mich aber nicht dran erinnern, das der Begriff während meiner Zeit in der Truppe verwendet wurde. Niemend sagte „mein Sturmgewehr“, es hiess „mein Gewehr“ oder „mein G3“.
Als ehemalige HAWKi konnte ich mir nicht vorstellen, was ich mit einem aufgepflanzten Bajonet hätte anfangen sollen. Für einen Grabenkampf war ich nicht trainiert. Und jemanden aus Moskau hätte ich wohl nicht zu Gesicht bekommen, hätte wohl nicht einmal das Triebwerk gehört.
@Closius
Hab gerade nochmal nachgeschaut, meine Stellenbeschreibung sieht als Erst- und einzige Waffe P8 vor.
Vermutlich ist so gerechnet worden, warum auch nicht.
Falls der Volkssturm wieder bewaffnet werden soll, kann man sofort AK in Tschechien oder Serbien nachkaufen.
„Zitat Führererlass: „Die Bezeichnung ‚M.P.‘ entspricht nicht der Waffe und ihrer Verwendungsmöglichkeit. Die ‚M.P.44‘ erhält deshalb die Bezeichnung: ‚Sturmgewehr 44‘“
Mehr dazu im Abschnitt Etymologie von https://de.wikipedia.org/wiki/Sturmgewehr
„Sturmgewehr“ ist wohl in der Tat eine propagandistische Bezeichnung für eine vermeintliche „Wunderwaffe“ aus der Zeit des näher rückenden Endsieges.
Na gut, der Begriff hat sich im deutschsprachigen Raum als technischer Begriff bei den „Bedarfsdeckern“ festgesetzt“ (die träumen ja jeden Tag von Wunderwaffen oder Müttern und Vätern aller Art von Waffen) und von Geschichte haben Techniker ja eh nicht so viel Ahnung. ;-)
Vielleicht kann ja ein Hersteller tatsachlich den Vater aller Sturmgewehre anbieten, damit die Infanterie-Truppe endlich zu einer Wunderwaffe kommt /SCNR
Na, nachdem ich mir den Schlaf und die Verwunderung über manchen Diskussionsbeitrag hier aus den Augen gerieben habe… hätte ich mal eine Rechenaufgabe für die Zahlenfetischisten, denen 120.000 neue Gewehre zu wenig sind: Vom G36 wurden rund 170.000 Stück beschafft, 1995, als die Bundeswehr wie groß war? Vielleicht relativiert sich damit die merkwürdige Rechnerei.
Ich finde diese „Ausschreibung“ irgendwie „lustig“. So nach dem Motto: Jetzt hab ich die Faxen dick, ich pack mal alle möglichen Spezifikationen rein, soll sich doch der Bedarfsträger dann prügeln welches Kaliber, Rohrlänge, Zubehör inkl.Bayonet etc er dann als „Standard“ kaufen will. Termin gehalten, Europa-weite Ausschreibung, UvdL ist happy und in Sachen „Mauschelei“ kann man dem BAAINBw im Vorwahlkampf nun nichts mehr unterstellen. Eigentlich genial ;-)
Ich hatte meine Grundausbildung 2002 an der Marineoperationsschule noch mit G3 absolviert. Insofern hat es auch beim G36 durchaus lange gedauert, bis es flächendeckend in der Truppe verfügbar war. Es stellt sich also nicht nur die Frage nach der Stückzahl, sondern auch nach dem Beschaffungszeitraum.
1995 war die offizielle Truppenstärke 366.000 Soldaten und 4.000 Reservistenplätze = 370.000 Soldaten, aber die Reduzierung auf 340.000 Mann war bereits beschlossen.
Vom G 3 hat die BW ab 1959 bei 495.000 Soldaten mehr als 1 Million Stück gekauft(leider sind die Zahlen bei Wiki nicht exakter). Damit hatte die BW früher mehr als 2 Sturmgewehre pro Soldat und nicht nur ca 1/2 Sturmgewehr pro Soldat.
Außerdem sollte die BW auch eine Materialreserve an Sturmgewehren gleich einplanen, die sie dann wieder an irgendwelche „Verbündete“ verschenken darf. Denn sobald die BW ein neues Sturmgewehr hat, werden die Verbündete auch dieses haben wollen und nicht nur G 36.
@closius
Schon einmal etwas von „V-StAN“ gehört ? Sie vergleichen hier nicht nur Äpfel mit Bananen, sondern verwechseln auch noch Gustav mit Gasthof…………die BW hat heutzutage kein Territorialheer, keine V-Stärke, kein Mobilisierungskonzept, kein Reservistenkonzept etc.pp.
Und natürlich sollte man ein paar Sturmgewehre mehr als „Geschenkartikel“ für „treue“ Verbündete einkaufen – ich fass es einfach nicht ;-)
@klabautermann | 22. April 2017 – 9:52
„…alle möglichen Spezifikationen rein, soll sich doch der Bedarfsträger dann prügeln welches Kaliber, Rohrlänge, Zubehör inkl.Bayonet etc er dann als „Standard“ kaufen will.“
Finde ehrlich gesagt wirklich nicht so schlecht.
Sagn wir z.B. mal wir beschaffen die Waffe mit 5,56 als Standard und mit 7,62 als DMR. Dann hat das Heer hier sicherlich einen anderen Bedarf als die Lw und für die Marine dürfte es vermutlich gar keinen Bedarf an einem DMR geben (KS mal ausgenommen).
Wenn aber das beschaffte Gewehr beides kann, dann haben wir kein Ausbildungsproblem und einen geringere logistischen Aufwand, als für zwei…
@closius | 22. April 2017 – 10:04
„Vom G 3 hat die BW ab 1959 bei 495.000 Soldaten mehr als 1 Million Stück gekauft(leider sind die Zahlen bei Wiki nicht exakter). Damit hatte die BW früher mehr als 2 Sturmgewehre pro Soldat und nicht nur ca 1/2 Sturmgewehr pro Soldat.“
Nope! Erstens dürfte die Gesamtzahl aufgrund der langen Nutzungsdauer vermutlich auch Nachbeschaffung aufgrund von Verschleiß beinhalten und zweitens (und das ist das wichtigere der beiden Argumente!) hatte die Bw ja eine echte V-STAN, d.h. die Bundeswehr hatte nicht nur material für die 495.000 Aktiven Sdt, sondern auch das komplette Material für die zusätzlichen (bis zu 500.000) Reservisten.
„Außerdem sollte die BW auch eine Materialreserve an Sturmgewehren gleich einplanen, die sie dann wieder an irgendwelche „Verbündete“ verschenken darf.“
Ich denke hier sehen Sie die Situation zu negativ. Meistens verschenken wir an unsere Alliierten und Verbündeten ja nicht das neueste Material, sondern erst nach einer Weile das genutzte…
@klabautermann | 22. April 2017 – 10:17
„Schon einmal etwas von „V-StAN“ gehört ?“
Da waren Sie diesmal schneller :)
@closius | 22. April 2017 – 10:04:
Ihr Vergleich mit dem G3 hinkt, bis 1989 waren knapp eine halbe Million (eventuell sogar mehr, mir schwirrt die Zahl 1,2 Millionen Verteidigungsumfang durch den Kopf, finde aber auf die Schnelle keine Quelle) Reservisten geplant, um die Truppe im V-Fall zu verstärken. Somit gab es auch damals keine 2 Gewehre pro Mann.
Wenn man mehr braucht muss man halt nachbestellen, wie bei den Pistolen, wo man bis nSAK auch nicht für jeden eine hatte und dann feststellte, dass man selbst für die Umschulung / Ausbildung zu wenig hatte.
Materielle Reserven von (Groß-)Gerät bildet die Bw nicht mehr.