Bundesregierung genehmigt weiteres Patrouillenboot für Saudi-Arabien
Als eine seiner letzten Amtshandlungen im Wirtschaftsressort hat der neue Außen- und frühere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dem Bundestag in der vergangenen Woche eine Liste mit den jüngsten Beschlüssen des Bundessicherheitsrats zu Rüstungsexporten zugeschickt. Die kurze Übersicht vom 27. Januar umfasst zwei Patrouillenboote für Saudi-Arabien sowie 600 Zünder, die nach Brasilien geliefert werden können:
Nr. |
Art des Exportgutes |
Anzahl |
Endempfänger- land |
Antragsteller |
Gesamt- volumen |
1 |
Patrouillenboote, 40m |
2 |
Saudi-Arabien |
Fr. Lürssen Werft GmbH |
* |
2 |
Zünder mit und ohne Zündverstärker |
600 |
Brasilien |
Junghans Microtec GmbH |
* |
* Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).
Die Boote für Saudi-Arabien sind wenig überraschend, bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Bundessicherheitsrat die Lieferung eines solchen Bootes der Lürssen-Werft genehmigt. Damals soll nach unbestätigten Berichten Gabriel in dem Gremium überstimmt worden sein. Allerdings hatte sich das Wirtschaftsministerium in seiner Mitte Januar vorgelegten Maritimen Agenda 2015 grundsätzlich auch für den Export von Kriegsschiffen ausgesprochen.
Interessant ist, dass offensichtlich die Lieferung von Boxer-Transportpanzern an das NATO-Mitglied Litauen, wo die Bundeswehr künftig eine Battlegroup des Bündnisses führt, weiterhin noch nicht genehmigt wurde.
(Foto: Lürssen CSB 40 – Lürssen Werft)
Warum werden die Grenzschutzboote nur so einzeln genehmigt, wo es doch um mindestens 48 Boote gehen soll? Sollen die Boote auf möglichst viele Jahre verteilt werden, um die Rüstungsexportzahlen nach unten zu frisieren?
Hartpunkt.de schreibt zu den Boxern: „Die Genehmigung soll mittlerweile vorliegen.“
Scheint der Flurfunk der DWT-Tagung letzte Woche zu sein…
https://www.hartpunkt.de/2017/01/30/kmw-chef-haun-haelt-exportkontrollpraxis-fuer-kontraproduktiv/#more-2268
Zusammenfassung der Tagung: https://www.dwt-sgw.de/aktuelles-infos/aktuelles/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=535&cHash=da43fa3dbc1d1487709a3ddbf1db0f8a
Closius | 30. Januar 2017 – 17:24
„Warum werden die Grenzschutzboote nur so einzeln genehmigt, wo es doch um mindestens 48 Boote gehen soll?“
Typboote halt – z.E.
Hans Schommer
Hans Schommer | 30. Januar 2017 – 23:44
„Typboote halt – z.E.“
Können Sie das genauer ausführen, Herr Schommer? Gibt es tatsächlich einen sachlichen Grund, zwischen Herstellungsgenehmigung (damals für alle 40+ Boote gemeinsam erteilt) und Ausfuhrgenehmigung systematisch zu unterschieden?
Danke!
@ Organwalter | 31. Januar 2017 – 9:22
Nein – kann ich nicht. Ich vermute dies, weil es bei Panzern auch schon so gelaufen ist.
Hans Schommer
Okay, ich hatte „Typboote“ als einen terminus technicus verstanden, bei dem besondere Verfahrenshandhabungen zum Tragen kämen. Mit jeder rechtssystematischen Überlegung wird dieser Vorgang jedoch ohnehin nur noch absurder…
@all
ja,es gibt einen Grund zwischen Herstellungs- und Ausfuhrgenehmigung zu unterscheiden: Die eine erfolgt nach KWKG, die andere nach AWG. Dass die Boote nicht alle zusammen genehmigt werden, dürfte an der üblichen zeitlichen Begrenzung der der Gültigkeit der Ausfuhrgenehmigung liegen. Es werden halt nicht alle genehmigungspflichtigen Boote innerhalb der Gültigkeit fertig zur Überführung.
Die Boxer für Litauen und einige andere 2016 zurückgestellte Genehmigungen werden hier nicht berichtet, da es sich um Lieferungen an NATO/EU/Gleichgestellte handelt, mit denen sich der BSR (bis auf Ausnahmen bei der TR) nicht befasst.