Bayern will Grundgesetz für Bundeswehreinsatz im Inneren ändern
Noch vor der für Anfang März geplanten Übung von Bundeswehr und Länderpolizeien, die den nach derzeitiger Rechtslage möglichen Einsatz der Streitkräfte im Inneren bei Terror-Großlagen ausloten soll, hat Bayern eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes gestartet: In der Verfassung soll ausdrücklich festgelegt werden, dass die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland eingesetzt werden könne. Einen entsprechenden Beschluss fasste das bayerische Kabinett am (heutigen) Dienstag.
Aus der Mitteilung der Staatskanzlei in München:
Bayern will im Grundgesetz explizit die Möglichkeit verankern, dass die Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus eingesetzt werden kann, das heißt zum Schutz ziviler Objekte oder zur Abwehr sonstiger Gefahren, wenn die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen. Zudem soll die Bundeswehr die Bundespolizei in Ausnahmesituationen auch bei der Grenzsicherung unterstützen können.
(…)
Dass sich die Bundeswehr bei einer terroristischen Bedrohung besonders um den Schutz von Gebäuden und die Abwehr sonstiger Gefahren kümmern soll, erläuterte Bundesratsminister [Marcel] Huber so: „Im Ernstfall brauchen wir die Polizei für Aufgaben, die nur sie gut erledigen kann. Da wäre die militärische Unterstützung zum Beispiel zur Bewachung gefährdeter Gebäude eine enorme Entlastung. In vielen europäischen Ländern helfen Soldaten bereits heute in solchen Ausnahmesituationen aus und die Erfahrungen zeigen, dass sich die Menschen dadurch sicherer und nicht eingeschüchtert fühlen. Auch wir in Deutschland können volles Vertrauen in die Bundeswehr haben. Sie ist eine Verfassungsarmee und die Soldatinnen und Soldaten sind verlässliche Mitbürger in Uniform.“
Die aktuelle Gesetzeslage dazu hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im vergangenen Jahr hier übersichtlich zusammengefasst.
(Archivbild 2009: Feldjäger bei einer Übung auf dem Truppenübungsplatz im mecklenburgischen Lübtheen – Thomas Trutschel/ photothek.net)
Und warum sollte es nun plötzlich klappen?
Hat sich irgendetwas verändert bei der Einschätzung der übrigen Parteien?
Außerhalb von AfD und Union möchte sich doch niemand vorwerfen lassen, er würde zu viel tun für den Schutz der Bevölkerung..
Ich finde die Argumente, das die Bundeswehr sich mit Objektschutz gut auskennt nicht schlecht, frage mich aber woher das gut Ausgebildete Personal für eine anständige Rotation bei längeren Einsätzen her kommen soll.
Die erfahrenen Objektschützer sind imho im Auslandseinsatz, in der Vorbereitung oder in der Nachbereitung.
Warum wird nach jedem kleinen Zwischenfall eigentlich nach einer Änderung des Grundgesetzes geschriehen?
Wenn das so weiter geht, wird irgendwann auch die Parkgebühr im Grundgesetz festgelegt.
Es geht wohl weniger darum, die Verteidigung eines Fliegerhorstes zu planen und durchzuführen, als vielmehr darum, z.B. ein öffentliches Gebäude zu sichern. In Italien macht man das z.B. so: Ein Polizist, ein Soldat – wo also sonst zwei Polizisten stehen, hat man sich schon mal einen gespart, der dann einer anderen Aufgabe nachkommen kann.
Nach meinem Dafürhalten sollte jeder, der mal eine Wachausbildung durchlaufen hat, nach einer kurzen Auffrischung, ggf. durch Hinzuziehung der Polizei unter Hinweis auf „zivile“ Besonderheiten, auch ein Gebäude/Objekt bewachen können. In Frankreich und Belgien klappt das ja auch, ohne dass es dort zu Zwischenfällen gekommen wäre – und da stehen die Jungs nicht nur vor Gebäuden, sondern patrouillieren, teilweise in Gruppenstärke, durch die Stadt.
Ich bin sehr skeptisch, weil, woher nehmen? Das Hinweis auf Belgien ist ja nicht verkehrt, ohne den Objektschutz auch durch Reservisten wäre es z.B. in Brüssel sehr schwierig. Die dortige Polizei kann es personell nicht mehr. Aber wir haben die Ressourcen nicht, auch weil Drehofers einstiger Zögling die Bundeswehr radikal eingedampft hat. Nun ist es ein Kabinettsbeschluss, der irgendwann mal im Bundesrat landet. Und da ist dann Feierabend. Viel heiße Luft.
Wenn das GG geändert ist, ist erst mal der Grundsatzstreit um die Grundgesetzkonformität beendet. Dann kann man zu konstruktiven Überlegungen übergehen, in welchen Fällen die Bw wie unterstützen kann. Und was man weiter judikativ, finanziell und strukturell zu tun bereit ist, die Bw im dann vom GG vorgegebenen Rahmen einzusetzen. Das macht doch Sinn – meine ich.
Hans Schommer
@ LTC
Verpflichtende Einberufung von Reservisten? Die dafür geltende Regelung kann die Politik ja auch gleich mit ins Gesetz schreiben. Einberufung von Reservisten in nationalen Terrorlagen oder wie auch immer man dies nennen möchte. Da jedes Jahr tausende SaZ die Truppe verlassen, hätte man so eine durchaus „frische“ Sicherungsreserve in Stärke 10.000??? die kurzfristig mobilisiert werden kann ohne dafür fest in die Wirtschaft integrierte Reservisten mit unklarem Ausbildungsstand ausheben zu müssen.
So nach dem Motto, SaZ 4/8/12 + 2 oder so.
Für nur Wache stehen stellt sich die Frage warum die Innenminister ihre Sparpolitik auf die Bundeswehr abwälzen möchte, soll doch Geld in die Personalstruktur der Polizei gesteckt werden.
Für alles über Wachdienst ist die Frage wer das auf Seiten der Bundeswehr machen soll, wie von anderen Usern schon beschrieben sind die Spezialisten der Bundeswehr auch die mit der höchsten Belastung.
Da steht doch „wenn die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen“. Im Übrigen: Ja, man hat vielerorts beschlossen, tausende neue Stellen für Polizisten zu schaffen. Das ist zwar zu spät – aber immerhin. Gleichwohl sind die zusätzlichen PVB nicht von heute auf morgen ausgebildet. Parallel dazu gehen Polizisten in den Ruhestand. Vor dem Hintergrund könnte (!) es zu einem Engpass bei der Polizei kommen, je nach Ereignis (Anzahl).
@DerGrüne
Die Polizeistärke auszubauen geht als Vorschlag (glücklicherweise) am Thema vorbei.
Das würde ja Sinn ergeben, wenn ungefähr so regelmäßig schwerwiegende Anschläge stattfinden, wie in der Bundesliga zum Anstoß gepfiffen wird.
Solange es noch ein seltenes Ereignis bleibt, macht es keinen Sinn hier eine Zusatzstärke an Polizei nur für diesen Zweck konstant zu unterhalten. Könnte man dagegen aus anderen Reserven Kräfte ziehen (wie zB der Vorschlag mit Reservisten), wäre es womöglich genauso effektiv zu einem Bruchteil des Aufwands.
Warum nicht die RSUKr (Regionale Sicherungs und Unterstützungskräfte) der Reservisten? Der Aufgabenschwerpunkt liegt im Wach- und Objektschutz.
@ Zyme
Hätte man nicht in den vergangenen 10 – 15 Jahren 15000 Polizisten abgebaut, gäbe es jetzt kein Personalproblem.
Hinzu kommt auch der Polizeipersonalkörper unterliegt der Demografie !
Ende der Babyboomer-Generation ca. 1965, Pensionierung der letzten Babyboomer mit 62 Jahren 2027, also in 10 Jahren. Danach kommt die große „Leere“.
Etwas ähnliches hatten wir hier in München.
Antrag der Bayernpartei, kommt auf das gleiche raus:
https://ru.muenchen.de/2017/21
Für mich das gleiche Prinzip: Uns fehlt Sicherheit, wir haben das nicht von denen die uns das bringen sollten, also machen wir es uns selber,
Werferfehler
Sind „Ex“ SAZ „Reservisten“ eigentlich irgendeine Verpflegung eingegangen, so das man sie als Wachsoldaten für Terrorabwehr einziehen, ausheben was auch immer könnte?
Zyme trifft meiner Meinung nach genau den richtigen Punkt. Es geht um Ausnahmesituationen. Die kommen selten und dann plötzlich.
Dafür kann und sollte die Polizei kein Personal vorhalten. Dies würde bedeuten, dass weit über den vorhandenen Bedarf Personal aufgebaut werden müsste, das dann auch noch einen Ausbildungsstand hat den die Polizei 99,999% der Zeit nicht braucht. Hier funktionieren Reservisten schon aufgrund der Aktivierungszeit übrigens nicht.
Ob man annähernd routinemäßig die Polizei bei einfachen Präsenz/Überwachungs-/Sicherungsaufgaben durch Bw unterstützt ist ein ganz anderes Thema. Das geht dann aber auch um sehr viel weniger Personal wobei man auch Reservisten einsetzten kann.
@Georg
Wurden den extra für Babyboomer Planstellen geschaffen? Wenn nicht macht das ja keinen Unterschied. Die Polizei hat ja naheliegenderweise nicht solche Nachwuchsprobleme.
@ ThoDan | 31. Januar 2017 – 19:57
Sind „Ex“ SAZ „Reservisten“ eigentlich irgendeine Verpflegung eingegangen, so das man sie als Wachsoldaten für Terrorabwehr einziehen, ausheben was auch immer könnte?
§ 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) – (Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist) regelt:
„Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. “
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
Ohne dem keine Pflicht.
Anmerkung: Die Bundespolizei hat im Gegensatz zum Bundesgrenzschutz kein Recht „einzuberufen“.
Einberufen können nur noch die Bürgermeister zum (Pflicht) Feuerwehrdienst. Dies ist in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer geregelt.
Wikipedia nennt die drei Bekanntesten: z. B. der § 15 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG), der § 14 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) von Nordrhein-Westfalen oder der § 12 des Feuerwehrgesetzes (FWG) von Baden-Württemberg.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtfeuerwehr
@ Chris
Aktive Soldaten = Verstäkrungskräfte für max. 1-2 Monate, danach Unterstützung durch einberufene und ausbildungstechnisch aufgefrischte Reservisten. So dass sich die Aktiven auf Ihren Kernauftrag Äußere Sicherheit konzentrieren können.
So in der Art könnte ich es mit vorstellen.
Man sollte einer evtl zukünftigen Bundesregierung mit „Trumpformat“ kein Instrument geben was noch mehr Verwirrung schafft.
Die Bw hat genug zu tun und in der Zeit von hybrider Kriegsführung müssen wir beide Bereiche stärken und nicht mit der Bw angeblich bestehende Sicherheitslücken füllen.
Holt die Polizei aus den Fußballstadien und bittet den DFB und die FIFA zur Kasse.
@chris
„Es geht um Ausnahmesituationen. Die kommen selten und dann plötzlich.“
Und dafür genügt das GG in seiner jetzigen Form.
Ist für mich nur ein Hebel, um die Nuß kein BW-Einsatz im Inneren endlich mal zu knacken und danach kann man ja sehen, was so geht in den nächsten Jahren.
Wenn die Großterrorlage kommt, haben wir die BW als Amthilfe oder Notstand eh mit im Boot, danach muss sie aber wieder zurück gezogen werden.
Warum schafft mein kein Gesetz, dass pensionierte Polizeibeamte im Terrorfall den Objektschutz übernehmen und Schutzweste, Helm und ne 9mm noch zwei Jahre als Rentner im heimischen Tressor aufbewahren müssen?
Oder warum schafft man keinen freiwilligen Objektschutzdienst, mit 12h Alarmierung, Alarmketten- und bezahlten Bereitschaftsdiensten, Training, Ausrüstung im Depot und Geld wie beim THW bei den Landespolizeien oder dem BGS?
Nein, es muss immer wieder die GG-Änderung auf Wiedervorlage.
Nein, Zyme trifft leider nicht den Punkt. Eine Erhöhung der Personalstärken der Polizeien des Bundes und der Länder ist sehr wohl geboten, nachdem diese jahrelang kaputtgespart wurden. Erst kürzlich wurde gemeldet, dass die Überstunden der Polizisten im vergangenen Jahr einen Rekordstand erreicht haben. Es könnte so sehr wohl besser auf Krisenlagen reagiert werden.
Mit Soldaten als „Ersatzpolizisten“ kann m.E. die Innere Sicherheit nicht qualitativ verbessert werden. Der Bereitschaftsgrad der Bw erlaubt keine kurzfristig substantielle Entlastung.
Objektschutz ist bereits jetzt unter gewissen Rahmenbedingungen möglich und wurde in diversen Fäden hier bereits ausgiebig diskutiert. Dazu braucht es keine GG-Änderung.
Und wenn ich hier die Verweise auf die Situation u.a. in FRA sehe muss ich aus Erfahrung vor Ort sagen, dass die FRA SK bereits jetzt wegen der Bindung in der Operation Sentinelle kaum mehr geordnet ausbilden können. Dies möchte ich der Bw nicht zugemutet sehen. Und wenn hier mancher Funktionär von Reservisten Morgenluft wittert, so bin ich skeptisch ob der Rektions-und Durchhaltefähigkeit im Bedarfsfall.
Als wirtschaftlich prosperierende Volkswirtschaft sollten wir uns die Kräfte zur Sicherstellung sowohl der Inneren wie auch der Äußeren Sicherheit in der erforderlichen Spezialisierung und der Bedrohungslage angemessenen Stärke und Ausrüstung leisten.
@ LTC007
Im Gegensatz zu VdL war KTG sehr erfolgreich mit seiner „Trendwende Personal“ ;-). Man konnte es erst letzte Woche sehen, die Ehrenzüge des Ehrenbataillons waren sagenhafte 1/3/15 (bzw. 0/4/15) stark. Top…
Nach der Kandidatenkür hat jetzt offensichtlich der Wahlkampf begonnen.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Zyme daneben liegt.
Der kaputtgesparten Polizei kann durch die kaputtgesparte Bundeswehr nicht wirksam geholfen werden. An dieser Lage ändern auch Luftnummern mit Änderungen des Grundgesetzes nichts.
@Bin_dabei
Also hat Zyme den Punkt ja doch getroffen. Wenn wir die Polizei auf einen der Bedrohungslage angepasste Stärke bringen haben wir für AUSNAHME Situationen (die also deutlich über der sonst gegebenen Bedrohungslage liegen) deshalb noch lange nicht genug verfügbare Kräfte.
Und auch wenn es nicht immer eine GG Änderungs braucht schafft grade sowas Handlungssicherheit und damit schneller Reaktionszeiten. Natürlich reicht das noch nicht für eine schnelle Reaktion aber wenn der Auftrag zuspät kommt ist das Kind bereits im Brunnen.
Die Bundeswehr ist NICHT der atmende Personalkörper für die Polizei der Länder oder des Bundes.
GG §35 regelt sehr genau, wie und wo der Einsatz für was möglich ist und das das ist hinreichend genau und genug geregelt.
In einer entsprechenden Krisensituation haben sich die Länder ersteinmal selber untereinander zu helfen. Hat beim Anschlag in München (auch wenn es kein Terroranschlag war, was man ja aber erst später wußte) ja auch geklappt.
Die Länder haben die letzten 20 Jahre ebenfalls die Friedensdividende voll ausgeschöpft und Personal in Größenordnungen abgebaut, da es immer nur um Haushaltsentlastung ging.
Jetzt stehen sie vor einem Scherbenhaufen, der zwar angegangen wird, aber noch zu defensiv. Der Aufbau von z.B. 6000 Stellen bei der BP nimmt ca 6-7 Jahre in Anspruch (Bewerber finden und auswählen, Ausbildung, Abbruch, Scheitern usw).
Aber nochmal: die BW ist nicht der Reservekörper für fehlerhaft Länderpolitik.
Einziehen ohne Spannungs- oder Verteidgungfall nicht möglich. Auch in der aktuellen BW Situation nicht durchführbar…. weder personell im Bereich Ausbildung / Auffrischung noch infrastrukturell – bei richtig grossen Personalmengen. Oder sollen nur 100 Reservisten kommen? Die brauchen wir nicht.
@ Hans Dampf, Zyme,
wie von Flieger beschrieben ist die Bundeswehr nicht der Personaldienstleister für andere Behörden.
Das die Bundeswehr mit besonderen Befähigungen unterstützt ist vollkommen Ok und wird ja seit Jahrzehnten praktiziert. Grundsätzlich sollten die Länder als Verbund in Verbindung mit der Bundespolizei aber in der Lage sein auch mehrere Anschläge der bisherigen Form parallel zu meistern wenn nicht ist der Notstand auszurufen.
In meinen Ohren klingt das auch immer so das der hochwertig ausgebildete Polizist zu schade dafür ist mit der MP5 Objektschutz zu betreiben und dafür der geringfügig ausgebildete Soldat besser zu gebrauchen ist. Das bei der Bundeswehr die Zeiten vorbei sind wo der Mannschaftsdienstgrad in Massen zur Verfügung steht und unsere Unteroffiziere ohne und mit Portepee mit entsprechender Fachausbildung die Regel sind hat sich bei der Polizei bisher nicht rumgesprochen. Das ist ja auch der Grund warum die Masse der Bundeswehrstandorte durch zivile Wachen bewacht wird, weil eine reine militärische Wache den regulären Dienstbetrieb zu sehr beeinträchtigt.
Bundeswehr ja, wenn es um gesonderte Fähigkeiten geht oder im Falle des Notstandes aber nicht um nur Präsenz zu zeigen.
@ Flieger/DerGrüne:
Nein, die Bw darf nicht der Personalersatz der Polizei sein. Das habe ich auch nie behauptet – das Gegenteil ist zutreffend. Der CSU-Vorstoß, um den es hier geht, spricht ja auch von dem Fall, dass die Kräfte der Polizeien von Bund und Ländern nicht ausreichen. Sollte es jemals wirklich dazu kommen, dann hoffe ich, dass wir selbst ohne Grundgesetzänderung einen Politiker vom Schlage Helmut Schmidts haben werden, der erkennt, dass man durch Wedeln des Grundgesetzes keine Menschenleben retten kann, wohl aber mit Soldaten – und dann entschlossen handelt.
Polizisten, die erst in Jahren zur Verfügung stehen, bringen uns aktuell nichts. Also muss man mit dem auskommen, was man aktuell zur Verfügung hat. Es bringt nichts, mit künftigen Personalstärken zu argumentieren, wenn jetzt ein Ereignis eintritt, das zu entsprechenden Maßnahmen zwingt. Da sind Denkverbote schlichtweg Fehl am Platze, vor allem dann, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die in benachbarten Ländern problemlos, wenn auch nicht ohne negative Folgen für den eigentlichen Auftrag, ablaufen.
Stellen wir uns doch mal vor nach dem Anschlag vom 19 Dezember 2016 hätte man sofort die BW gebraucht.
Anschlag fand um ca. 2000 Uhr statt…..toll da befinden sich grob geschätzt 95% aller Soldaten im Feierabend.
Es war die 51 KW….toll da haben auch schon nicht wenige Soldaten ihren Weihnachtsurlaub angetreten(ich war einer von denen).
Also hätten wir mit biegen und brechen am nächsten Morgen zum Dienstbeginn Ausrüstung ausgegeben, Truppen in Marsch gesetzt (mit welchen Fahrzeugen?) und hätten ab Mittag irgendwelche Bewachungsdinge tun können.
Hatte ich schon die 51 KW erwähnt? Das ist nur vor dem Hintergrund zusätzlich spannend weil zum 01.01 Überstunden welche nicht auf ein Langzeitkonto(hat nicht jeder) und die Zahl 40 übersteigen einfach verfallen, ist natürlich ein toller Motivator über Weihnachten Dinge bewachen und dafür nix bekommen. Und bitte erspart mir „das ist treu dienen“ NEIN das ist Verwaltungsirsinn, diesen hat man schon bei der „unbürokratischen“ Versorgung/Alimentierung der Soldaten bei Helfende Hände gesehen, daher meine berechtigte Annahme es würde in so einem Fall genau identisch ablaufen.
Also ich sehe da eine Menge Probleme und wenig Nutzen den die BW da bringen könnte.
Grenzschutz wird auch spannend! Auf welcher Rechtsgrundlage agieren denn die Soldaten dort, reicht anrufen, Warnschuss, gezielter Schuss denn illegaler Grenzübertritt ist doch eine Straftat zumindest nach geltendem deutschen Recht.
Als letzter verworrener Gedanke:
Wenn wir ab einem Datum X eine Anzahl Soldaten in einen realistischen Bereitschaftszustand versetzen um unmittelbar auf ein Ereignis reagieren zu können (mir schwebt da was zwischen 1-3h vor) dann sollten wir uns SAZV auch darüber im klaren sein das dort ne ganze Ecke Überstunden anfallen.
just my 2 Cents
Wir haben genügend Reserven zB Zoll, mehr Kooperation der Länder, Fremde Leistungen der Polizei (Fußballspiele, Ordnungsdienste, Verkehr uvm), Zoll, ehrenamtl. Polizisten (Siehe frühes Modell BaWü) uvm. Bw hat zu tun um ist nicht in der Fläche. Genau die scheinbar benötigten außerhalb des jetzigen GG Truppenteile sind am meisten in den Einsätzen und Vorbereitungen dazu gebunden.
Es gibt keine Truppe mehr die in den Kasernen vor Langweile auf neue Aufträge warten.
@Zimdarsen u. DerGrüne
„Es gibt keine Truppe mehr die in den Kasernen vor Langweile auf neue Aufträge warten.“
„Das bei der Bundeswehr die Zeiten vorbei sind wo der Mannschaftsdienstgrad in Massen zur Verfügung steht…“
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn einer in dieser Armee sich des öfteren langweilen muss dann eben Mannschafter. Es gibt einige Verbände wo verhältnismäßig große Teile der Führer im Einsatz sind und in der Mongolei Afghanistan, Irak oder Mali Leute Ausbilden oder Beraten. Dazu ist lange Lehrgang bedingte Abwesenheit bei Führern üblich bei Mannschaften selten. Und Mannschaftsdienstgrade sind eben auch in einer moderneren Bw weniger qualifiziert als jeder Polizist, der dazu auch noch genau die Passenden Kompetenzen hat die man in entsprechenden Lagen braucht.
Alternativ kann man ja wieder den niederen Polizeidienst einführen der solche Aufgaben dann erledigt und wenn nichts passiert ersetzen sie die bisherigen zivilen Wachen der Bw damit die Opportunitätskosten nicht zu hoch werden.
Heutige Schlagzeile der „Augsburger Zeitung“
„In Deutschland fehlen fast 10000 Polizisten“
Nach dem Bericht haben die Länderpolizeien und die Bundespolizei ca. 22 Mio Überstunden angehäuft. Dies entspricht knapp 10000 Polizeidienstposten. Tendenz ansteigend, Ende 2015 waren es noch 20 Mio Überstunden.
Hintergrund der Misere ist, dass die Vorgaben der Schuldenbremse dazu führten, dass zwischen 2000 und 2015 gut 17000 Stellen bei der Polizei abgebaut wurden.
Jetzt versuchen die Länder sich die notwendigen Einsatzkräfte für Großereignisse bei dem „Reservepool“ Bundeswehr zu besorgen.
@ Chris
Zitat: „Wurden den extra für Babyboomer Planstellen geschaffen? Wenn nicht macht das ja keinen Unterschied. Die Polizei hat ja naheliegenderweise nicht solche Nachwuchsprobleme.“
Nein, natürlich nicht, aber Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden eben die Planstellen im öffentlichen Dienst massiv erweitert. Einerseits wegen neuen Aufgaben, andererseits weil das Potential von jungen Leuten der Babyboomergeneration vorhanden war.
Die Planstellenreduzierung ist in der Zwischenzeit erfolgt ( – 17000 DP von 2000 – 2015). Dabei ist man aber über das Ziel hinausgeschossen (siehe oben fehlende 10000 Stellen).
Das Nachwuchsproblem mit der heutigen Demografie ist jedoch, dass es jetzt zu wenig Bewerber für den Polizeidienst gibt. 9 von 16 Ländern stellen Polizisten nur noch im gehobenen Dienst ein (A9 +). Man kann eigentlich die Besoldung nicht mehr höher setzten um mehr Bewerber zu bekommen.
Deshalb soll ja die GG-Änderung erfolgen, damit die Länder bei Großereignissen (nicht nur Terrorlagen) auf die „billigen“ Bw-Soldaten zurückgreifen können, die ja hauptsächlichen im einfachen und mittleren Dienst angesiedelt sind.
@ Georg:
Die Schuldenbremse trat 2011 in Kraft, ist also mitnichten der treibende Faktor gewesen. Es gibt das Paradoxon, das kurz zusammengefasst lautet: Je weniger Polizisten, desto niedriger ist die Kriminalitätsrate gemäß Polizeilicher Kriminalitätsstatistik. Dies erweckt den Anschein (!), dass es auch durch weniger Polizisten nicht unsicherer wird. Dieser Anschein hat sich als Illusion erwiesen. Dass man Geld für anderes einsparen wollte/musste und es im Bereich (Innere) Sicherheit erst mal am wenigsten weh tut, das weiß man ja. Bis der Schmerz dann doch aufbricht – dann sind alle total überrascht und betroffen.
@IstEgal | 01. Februar 2017 – 9:33
Man kann ja gegen den polizeiähnlichen Einsatz der Bw im Inneren (z.B. für erweiterten Objektschutz) sein, aber dies damit zu begründen, dass die Bw derzeit keine vernünftige Reaktionsmöglichkeit hat zeigt doch eher, dass wir hier Handlungsbedarf hätten, als das es ansich unmöglich ist.
Wir haben es ja auch früher geschafft (Alarmpläne etc.) und in Zeiten von Internet und Mobiltelephonen geht das ja sogar noch viel einfacher als früher!
Auch das Argument mit der mangelnden Ausbildung zur Grenzsicherung lasse ich nicht gelten! In vielen Staaten dieser Welt (z.B. in Österreich!!!) wird Grenzsicherung entweder komplett durch SK durchgeführt oder zumindest durch SK-Einsatz unterstützt.
Die einfachen Aufgaben hierbei sind ja nun auch wirklich kein Hexenwerk, da bewältigen unsere Landser im Einsatz komplexere Aufgaben.
Nur um das klar zustellen, ich bin auch dagegen die Bw zur Hilfspolizei zu degradieren (wiewohl ich durchaus für eine Ausweitung der Befugnisse der Bw im Inneren bin), aber die beiden Argumente Alarmierung und Ausbildung sind m.E.n. nicht ausreichend.
Die fehlenden Stellen bei der Politzei sind kein Problem, wenn man konsequent auf Präventionsmaßnahmen setzt. Ein Beispiel: 75%-80% aller Tötungsdelikte hierzulande werden von deutschen, weißen Männern begangen. Wenn man diese als Extremgefährder einzustufende Gruppe flächendeckend mit elektronischen Fußfesseln ausstattete, wäre der Entlastungseffekt für die Polizei größer als alles was die BW jemals leisten könnte weil die meisten schweren Straftaten im Handumdrehen aufgeklärt wären. Und ein aufrechter, weißer, deutscher Mann kann doch nichts dagegen haben, dass seine Unschuld jederzeit beweisbar ist, oder?
Die von Chris dargestellte Differenzierung ist entscheidend:
Es geht nicht um die Erfüllung regulärer Polizeiaufgaben durch das Militär und Defizite bei der Besetzung diesbezüglich müssen natürlich von den Ländern gelöst werden.
Es geht vielmehr allein um die Frage, wie eine Terrorlage zu handhaben ist.
Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt es dabei, dass die Vorhaltung zur Terrorabwehr zusätzlich benötigter Polizisten nur Sinn ergibt, wenn eine Terrorlage so alltäglich wie sonstige Aufgaben der Polizei ist.
Am Ende ist der Verteidigungsfall ja ähnlich gelagert. Warum schickt niemand eine Polizei mit Panzern auf Patrouille?
Weil der Bedarf danach vergleichsweise selten eintritt.
Solange eine Terrorlage selten auf uns zukommt, baue ich doch keine Polizeitruppe dafür auf.
Das Argument, dass unsere prosperierende Wirtschaftslage es doch zulassen müsste, wenn wir diese Polizeikräfte dennoch vorhalten, greift ebenso daneben. Mit demselben Argument wird auch in genau den Unternehmen während guter Auftragslage fröhlich für nicht benötigte Dinge Geld ausgegeben, die beim nächsten Auftragsknick eingehen.
Eine verantwortliche Fiskalpolitik sieht anders aus.
@Zyme | 01. Februar 2017 – 12:48
„Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt es dabei, dass die Vorhaltung zur Terrorabwehr zusätzlich benötigter Polizisten nur Sinn ergibt, wenn eine Terrorlage so alltäglich wie sonstige Aufgaben der Polizei ist.“
„Eine verantwortliche Fiskalpolitik sieht anders aus.“
+1 Absolut zutreffend.
Allerdings ist m.E.n. gerade der mittlere Dienst bei der Polizei in den letzten Jahren in der Tat (unabhängig von der Bewältigung von Terrorlagen) zu stark reduziert worden. Hier könnte man das ein oder andere durchaus verbessern…
Selbst wenn der politische Wille gegeben wäre die BW im Inneren einzusetzen, um die Polizei bei entsprechenden Lagen zu entlasten, stellt sich mir die Frage nach der materiellen Ausstattung:
1. Mit welchen Kfz sollen die Soldaten verbracht werden? Mit (kurzfristig) angemieteten Bussen der regionalen Fuhrunternehmen? Im Shuttle-Betrieb mit dem 8-Sitzer der Kp?
2. Mit welchen Schutzwesten sollen die Soldaten in einer Terrorlage Präsenz zeigen/ Objekte schützen? SK4- Westen gibt es in kleiner Menge gerade einmal für nSAK.
3. Munition….
4. …..
Ergo müsste auch hier zunächst einmal deutlich Geld in die Hand genommen werden, um die BW überhaupt für Operationen im Inland einsatzfähig zu machen.
@Koffer@Zyme
Zum Thema Fiskalpolitik…..wie hoch war doch gleich der Überschuss von Bund und Ländern im letzten Jahr?
Zum Thema innere Sicherheit, der Staat schützt seine Bürger und zwar bevor etwas passiert das ist zumindest für mich Schutz. Deutschland ist seit Jahren im Visier des internationalen Terrorismus (deshalb haben wir u.a. Gefährdungsstufe ALPHA in allen Kasernen) nur weil wir ,zum Glück, nicht täglich Tote bei Anschlägen zu beklagen haben kann man doch nicht sagen alles ist gut und wir bauen weiter fleißig Personal bei den für die innere Sicherheit zuständigen Behörden ab.
Und die Polizisten fehlen ja nicht nur bei Terrorlagen sie fehlen überall, als Streife, als „klassischer“ Dorfpolizist, usw.
@Horst Scharn
Wenn man mal in die Bataillone schaut dann steht da schon der eine oder andere 8-Sitzer sowie Greenliner und Widder. Es besteht ja nicht der Bedarf Bataillone geschlossen zu verlegen. Man braucht keine ganzen Inf Kp um z.B. einen Bahnhof in zusammenarbeit mit der Polizei zu sichern. Man braucht auch keinen Munitionsansatz von 8 Magazinen fürs G36 pro Soldat und selbst SK4 ist nicht zwingend erforderlich und es geht wiederum nicht um Tausende Soldaten auf der Straße. Wichtiger ist das Material was vorhanden ist dann annähernd griffbereit zu haben und einen fertigen Plan aus der Schublade zuzücken.
@IstEgal
Sie verkennen den Punkt. Keiner hier sagt man solle bei der Polizei weiter abbauen. Es wird gesagt, dass innere Sicherheit primär Aufgabe der Landespolizeien und dann der Bundespolizei ist . Es geht um Situationen die über der üblichen Bedrohungslage (für die man auch schon mehr Personal braucht). Das ist auch so wenn wir 2 mal im Jahr einen massiven Anschlag hätten.
@IstEgal | 01. Februar 2017 – 13:47
„Zum Thema Fiskalpolitik…..wie hoch war doch gleich der Überschuss von Bund und Ländern im letzten Jahr?“
Angesichts unseres Schuldenberges deutlich zu niedrig :(
@ Horst Scharn:
Nein. Die Bw muss in die Lage versetzt werden, ihren verfassungsmäßigen (Haupt-) Auftrag zu erfüllen. Wenn Sie das kann, kann sie das andere (Einsatz im Innern), gewissermaßen als „Abfallprodukt“, ebenfalls.
@ Chris:
Genau das ist u.a. der Punkt:
„…steht da schon der eine oder andere 8-Sitzer sowie Greenliner und Widder.“ => „Der ein oder andere“. Eigenbeweglichkeit mit Schichtwechselfähigkeit schaut anders aus. Mit allen Kfz eines Btl verbringe ich vielleicht eine InfKp. Zudem befinden sich mögliche Einsatzorte i.d.R. nicht im Nahbereich von Kasernen, sondern in Ballungsräumen. Und um Durchhaltefähig zu sein werde ich sehr wohl eine gewisse Anzahl an Soldaten benötigen.
Ich möchte bei einer Terrorlage keinen Soldaten ohne entsprechenden ballistischen Schutz auf die Straße schicken. Das wäre verantwortungslos und käme uns im Auslandseinsatz ja wohl auch kaum in den Sinn. Die, die so etwas in Erwägung ziehen, mögen bitte selbst ihren Kopf hinhalten.
@Hans Dampf:
Ich bin in Teilen bei Ihnen. Nun ist unsere materielle Ausstattung für unseren (Haupt-)Auftrag im Ausland bis auf FM ja nicht die schlechteste. Bringt uns aber nichts für Einsätze im Inland. Auch nicht als Abfallprodukt.
In meinen Augen ist der Einsatz der BW im Inneren mit erweiterten Befugnissen (über das jetzt bereits erlaubte hinaus) bestenfalls Symbolpolitik. Nur mal als Beispiel Berlin. Berlin hat rund 26.000 Polizisten und knapp 1100 Objektschützer. Davon sind typisch 1/4 im Einsatz. In den skizzierten Ausnahmesituationen sind das vermutlich deutlich mehr.(IMHO mind. 50%, also 13.000 Polizisten und 550 Objektschützer). Dazu kommt die Bundespolizei. Wenn die Ausnahmesituation auf Berlin beschränkt bleibt kommt noch Amtshilfe seitens der anderen Bundesländer hinzu. Das sind schnell noch einmal ein paar 1000er mehr. Wieviele Soldaten bekommt die BW hier überhaupt kurzfristig an den Start? Wie sieht es dann mit dem Objektschutz der BW-eigenen Liegenschaften aus? Sind hier eigentlich dann signifikant Kräfte gebunden? Fragen über Fragen…
@IstEgal
„Zum Thema Fiskalpolitik…..wie hoch war doch gleich der Überschuss von Bund und Ländern im letzten Jahr?“
Mehr Mittel ersetzen keine Begründung für einen Bedarf. Diesen Punkt habe ich oben schon adressiert:
Das Argument, dass unsere prosperierende Wirtschaftslage es doch zulassen müsste, wenn wir diese Polizeikräfte dennoch vorhalten, greift ebenso daneben. Mit demselben Argument wird auch in genau den Unternehmen während guter Auftragslage fröhlich für nicht benötigte Dinge Geld ausgegeben, die beim nächsten Auftragsknick eingehen.
Eine verantwortliche Fiskalpolitik sieht anders aus.
Anders gefragt: Wenn Sie eine ordentliche Gehaltserhöhung erhalten, mieten Sie sich dann direkt in ein nicht benötigt größeres Haus ein, sobald Ihre Liebsten dies wünschen mit der alleinigen Begründung, dass Ihnen doch nun mehr Mittel zur Verfügung stehen?
@Zyme
Ich nutze das Geld für dringende Reparaturen und warte nicht bis das Dach einstürzt um dann auf die Hilfe meiner Nachbarn zu bauen ;-)
@Horst Scharn
Der Einsatzort für Soldaten in einem solchen Fall ist ja grade nicht da wo es akut brennt. Die Bw würde ja grade da wo zwar Personal zur Sicherung gebraucht würde aber akute eine Bedrohung vor Ort ist Polizei für andere Aufgaben frei machen. Damit ist es fern ab einer Situation in Einsätzen selbst im Kosovo wo die SK4 Weste ja gerne auf dem Auto liegt.
Ja Durchhaltefähigkeit braucht mehr Personal aber eben zeitlich gestaffelt und ich muss und sollte nicht alle gleichzeitig verlegen. Eigenbeweglichkeit braucht es da nur sehr eingeschränkte sondern die Fähigkeit relativ geringe Kräfte an verschiedene Ort zu verbringen und planmäßig gestaffelt abzulösen.
@ Chris
letzte Antwort, darüberhinaus möchte ich das hier nicht breittreten:
SK4 und KFOR:
2015 durften im Rahmen KFOR Kräfte des FCP bei Novo Selo bei „Terrorwarnung“ nicht mal das Lager verlassen. Soldaten der DEU EinsKp mussten lageabhängig sogar bei aufgesessenen Patrouillen SK4 tragen. Abgesessen im Raum Leposavic und Zubin Potok waren die Westen Standard. Und das ohne vorher erfolgten Anschlag oder dergleichen.
Und Sie wollen nach einem erfolgten „Terrorakt“ Soldaten ohne Schutz auf die Straße schicken (zudem die Polizei ja gerade in diesem Bereich aufrüstet)? Gerade weil es eine Bedrohung gibt, sollen die Soldaten doch die Objekte schützen. Sonst könnte man auch die Feuerwehr schicken.
Nun wie gesagt, dann aber bitte Sie oder Ihre Kinder mit Beispiel voran…
@Horst Scharn | 01. Februar 2017 – 15:47
„Und Sie wollen nach einem erfolgten „Terrorakt“ Soldaten ohne Schutz auf die Straße schicken (zudem die Polizei ja gerade in diesem Bereich aufrüstet)?“
Ja, natürlich! SK4 ist keine einem regulären Objektschutz angemessene Ausrüstung, erst recht nicht, wenn er polizeiähnlich ausgestaltet ist. Natürlich muss die Entscheidung von Fall zu Fall und vor Ort getroffen werden, aber als Ausgangspunkt der Überlegungen würde ich sicherlich nicht die SK4 sehen.