Compliance-Regeln für Soldaten und Beamte: Entschärfter Entwurf
Falls sich noch jemand an den umstrittenen Entwurf für einen neuen Verhaltenskodex für Beamte und Soldaten in Verteidigungsministerium und Bundeswehr erinnert, den im Oktober bekannt gewordenen so genannten Compliance-Kodex: Der ist nun etwas entschärft worden, wie der Kollege Christoph Hickmann von der Süddeutschen Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) aktuell berichtet:
In einer neuen Version, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, fehlen Passagen, die in der Truppe und im Haus besonders starken Unmut ausgelöst hatten. Die Grundrichtung bleibt aber erhalten.
Eine erste Version des Kodexes, der im nächsten Jahr in Kraft treten soll, war im Oktober durch einen Bericht der Bild bekannt geworden. Darin hieß es unter anderem, Soldaten und Mitarbeiter sollten „jeden informellen Kontakt“ zu Abgeordneten und Medienvertretern meiden. Dies gelte insbesondere „im Rahmen von persönlichen Treffen“ oder am Rande von Empfängen und Veranstaltungen, wo „die obigen Regeln verletzt werden könnten“.(…)
Nun heißt es: „Eigenständige Kontakte zu Medienvertretern in dienstlichen Angelegenheiten oder mit dienstlichem Inhalt finden nur statt, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich autorisiert sind.“
Weiterhin, darauf legt das Ministerium laut Süddeutscher Zeitung wert, enthalte dieser Verhaltenskodex nur eine präzisere Formulierung ohnehin gültiger Regeln. Und weiterhin gebe es noch keine endgültige Fassung.
Zu dem vorangegangenen Entwurf gab es hier einige Aussagen; der Sinn der Regeln soll ja vor allem sein, den Umgang zwischen Vertretern des Staates und Vertretern der Industrie transparent, überschaubar und sauber ablaufen zu lassen. Warum in ein solches Regelwerk, das vor allem das Verhältnis zur Wirtschaft organisiert, dann auch Verhaltensregeln für den Umgang mit Medien gehören… habe ich noch nicht ganz verstanden.
Nachtrag 16. Dezember: Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich, hat sich zu dem Thema zu Wort gemeldet:
„Auch die in den letzten Tagen veröffentlichte Neufassung des Entwurfs für Compliance-Regeln für Angehörige der Bundeswehr halte ich für völlig überflüssig,“ so der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich (SPD).
Zur Erinnerung: Der Ausgangspunkt für solche Gedanken seitens des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) war die ́Müller-Kommission`, die im Zuge ihrer Nachforschungen zum G36 eine kritisch zu bewertende Nähe von wehrtechnischer Industrie und Kontrollinstanzen der Bundeswehr feststellte.
„Wir brauchen hier keine neuen Regeln, die den zivilen und militärischen Bundeswehrangehörigen den Kontakt zur Politik untersagen. Auch in der Neufassung des Entwurfes hat sich nichts Wesentliches geändert. Die bestehende Geschäftsordnung des BMVg reicht völlig aus. Im Gegenteil: Wenn wir feststellen, dass es dringend einer sicherheitspolitischen Diskussion in unserer Gesellschaft bedarf, dann sind auch die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in Uniform gefragt. Laden wir sie doch herzlich zur Mitwirkung ein, statt mit Sanktionen bei reinen Äußerungen zu drohen“, so Hellmich weiter.
(Archivbild: Rüstungs-Staatsekretärin Katrin Suder im Gespräch mit der Rüstungsindustrie auf der ILA 2016 vor einem Demonstrator des künftigen Taktischen Luftverteidigungssystems)
@ Wanderer | 17. Dezember 2016 – 10:35
‚ Dadurch findet quasi eine „Gleichstellung“ statt‘
Wir unterscheiden gerne zwischen ‚de jure‘ und ‚de facto’…..
@ Georg | 17. Dezember 2016 – 12:27
Wieder, de jure und de facto’… im Uebrigen gilt, nach meiner kenntnis, die Remonstrationspflicht nur fuer Beamte. Soldaten haben zu gehorchen (mit den bekannten Einschraenkungen – dinstliche Gruende, kein Verbrechen usw)…
@ Mike Molto
Auch für den Soldaten gilt gemäß § 13 des SG die Wahrheitspflicht, d.h. in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen und zu schreiben. Dem Vorgesetzten steht es dann frei, in einer Stellungnahme zu dem Gutachten zu einem anderen Schluss zu kommen.
Diese Vorgehensweise hat aber mindestens zwei Nachteile:
1. Muss der Vorgesetzte selbst aus der Deckung kommen und das politisch gewünschte Ergebnis fachlich begründen.
2. Muss der Vorgesetzte dann meist versuchen die fachliche Autorität des unterstellten Soldaten, event. des Sachbearbeiters im Amt in Frage zu stellen und dieser Schuss geht meist nach hinten los.
3. Hat diese Vorgehensweise den Nachteil, das der Vorgesetzte meist selbst weniger Experte ist wie der Gutachtenersteller und damit die politische Absicht das Gutachten in eine bestimmte Richtung zu frisieren für die Öffentlichkeit sichtbar wird.
@MikeMolto | 17. Dezember 2016 – 12:49
Das mit der Remonstrationspflicht kann mit einem formal NEIN, aber de facto „halb/halb“ beantwortet werden.
Die Pflicht einem bekannte Verstöße gegen Vorschriften oder andere „Fehler“ bei seinem Vorgesetzten anzuzeigen besteht auch für Soldaten (leitet sich aus der Grundpflicht ab).
Allerdings fehlt bei uns der zweite Teil, also die im Falle der Fälle notwendige Ersatzvornahme durch den Dienstvorgesetzten. Wir müssen nach erfolgter Meldung (oder Gegenvorstellung, wenn wir inhaltlich abweichender, kritischer Meinung sind, denn eine Meldung kann auch nur hinweisend sein ohne gleich kritisch sein zu müssen) es trotzdem machen.
Nein, die Staatsbürger haben eben nicht die Pflicht Vorgesetzten zu deren Schutz zu gehorchen, sondern sie haben die Pflicht der der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Manchmal muss man das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer gehen Vorgesetzte ( im BMVg und der Bw) verteidigen. Denn die das deutsche Volk hat ein Recht auf eine möglichst schlagkräftige Bw in Freiheit.
Im Moment wird von einigen Verantwortlichen die Schlagkraft der Bw schwer beschädigt.
§ 10 Pflichten des Vorgesetzten
(1) Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben. .
(6) Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.
Im Moment verlieren viele Vorgesetzte durch fehlende gelebte Fehlerkultur das erforderliche Vertrauen.
Man spricht von Trendwende und macht das Gegenteil, schließt noch immer Liegenschaften, beschafft keine Munition, privatisiert noch weiter, gibt dringend erforderliche Fähigkeiten auf und nimmt (fast) jeden Auftrag an. Man kaschiert die erhofften Ergebnisse der SAZV Evaluation in dem man viele Vorhaben aus dem Grundbetrieb nimmt und spricht Mißstände (Logistik) nicht an. Der InspSKB ist da m.E. wohl in vielem eine positive Ausnahme.
@Georg
Dann gibt es ja noch immer die Vertrauenspersonen/Personalräte. Man muss halt vor allem intern kommunizieren.
Koffer | 17. Dezember 2016 – 0:12
“ … So einfach ist es leider nicht. Ein Soldat und ein Beamter sind nie einfach nur eine Privatperson, sondern sie sind zugleich immer auch Amtsträger. …“
Oh ja – und dieser Umstand ist einigen schon ganz böse auf die Füße gefallen. Wobei dem Landser in der Rechtsprechung da wesentlich mehr „Freiheiten“ zugestanden werden als den Uffz und Offz. Bei letzteren wird mit dem Aufstieg in der Dienstgrad- und Dienstpostenhierarchie die Luft immer dünner.
Hans Schommer
@Koffer
„Die Pflicht einem bekannte Verstöße gegen Vorschriften oder andere „Fehler“ bei seinem Vorgesetzten anzuzeigen besteht auch für Soldaten (leitet sich aus der Grundpflicht ab)“
Leiten Sie das aus den Grundpflichten ab oder gibt es dafür belegbare Urteile/Beschlüsse?
@Zimdarsen | 17. Dezember 2016 – 21:04
Sowohl als auch. Warum?
Es ist ja wohl unstrittig, das ein Soldat seine Vorgesetzten auf wesentliche Fehler aufmerksam machen muss. Zu wissen, das dem Dienstherren ein Schaden droht (sei es operationeller Art im Einsatz/Krieg oder materieller Art im Frieden).
Was dann der Vorgesetzte aus dieser Meldung macht ist seine Entscheidung und nicht die des Untergebenen. Das unterscheidet uns Soldaten von Beamten.
Ein kurzer Hinweis zum Thema „Remonstration“ und „Gegenvorstellung“:
Erstgenannte gibt es seit einiger Zeit im Soldatengesetz (Dresdner Erlass lässt grüßen):
„§ 11 Abs. 3 SG:
(3) Im Verhältnis zu Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen, gelten § 62 Absatz 1 und § 63 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.“
„§ 63 BBG
[…]
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.“
Und ohne jetzt ein komplett neues Thema aufmachen zu wollen:
Die Masse der derzeitigen „Handlungsaufforderungen“ an Schulen, Ämtern und in Behörden sind tendenziell Weisungen und keine Befehle…
@Koffer
Es ging mir um
„Die Pflicht einem bekannte Verstöße gegen Vorschriften oder andere „Fehler“
und nicht um wesentliche Fehler.
Nur weil uns vieles selbstverständlich ist, muss es noch lange keine Pflicht sein.
@EfBe
Danke für den Hinweis, ist wohl kaum einem bekannt.
Gilt jedoch nur, wenn der Vorgesetzte nicht Soldat ist, also
Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen.
@Zimdarsen | 18. Dezember 2016 – 12:37
„Nur weil uns vieles selbstverständlich ist, muss es noch lange keine Pflicht sein.“
Ist es aber in diesem Fall. Ein wissentliches Verschweigen eines Fehler (egal ob operativ oder verwaltungsrechtlich) stellt ein Dienstvergehen dar. Meldung, danach Entscheidung abwarten und diese dann umsetzen. That’s the law of the land…
@Georg | 17. Dezember 2016 – 9:16
Ich bin mir bei Ihrer Beurteilung des “ missliebigen, störrischen Technischen Regierungsamtsrat“ nicht so sicher ob das was öffentlich wurde wirklich die Wahrheit ist. Gibt wohl auch genug Kollegen die seine Meinungen und auch Verhaltensweise kritisch sehen und nicht Präsident sind.
@EfBe | 17. Dezember 2016 – 22:38
Ist eine rechtmäßige Anordnung auch immer eine sachlich richtige Entscheidung? Wie viele rechtmäßige Anordnungen braucht es um die Bundeswehr funktionieren zu lassen oder zu totalem Stillstand kommen zu lassen?
@all:
Erstaunlicherweise macht die Spitze des Ministeriums selbst genau das, was sie in der Kommunikation nach außerhalb unterbinden will. Innerhalb der Bw möchte man keine Filter mehr haben, nach Außen aber komplett filtern.
@ Woody
Zustimmung über die Vorgehensweise des Ministeriums (Sachverhalte an die Presse durchstechen, unter „3“ Infos), die sie ihren Mitarbeitern im unterstellten Bereich verbieten wollen.
Egal wie der TRAR, der das G36 Gutachten erstellt hat, im Kollegenkreis gesehen wird, ist dies niemals ein Grund ihn zum Amtsarzt zur Psychiatrie zu schicken. Wenn ein Mitarbeiter ein Gutachten erstellt, kann man dies durch ein Gegengutachten entkräften oder als unrelevant kommentieren. Aber auf Geheiß des Ministerium Druck bis auf die TRAR-Ebene einer Wehrtechnischen Dienststelle auszuüben, ist inakzeptabel und nicht tolerierbar in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung (Die Würde des Menschen ist unantastbar !).
@Georg
Bei Compliance fällt mir immer „Komplize“ ein. Durch formell-formale (Gesetze) und informelle (Compliance Codex) Kodifizierung der Regelkonformität soll der Mitarbeiter zum Komplizen……der Geschäftsführung gemacht werden. Früher nannte man das Kadavergehorsam und Nibelungentreue. Die Mafia nennt das Omertà („Wer taub, blind und stumm ist, lebt hundert Jahre in Frieden.“) Dazu gehört auch das stellen von Fragen seitens der 4.Gewalt. Wer die falschen Fragen stellt als Journalist wird z.Bsp. ganz schnell „gebannt“ und wenn ein Verlag sich in die Randbereiche des bei Hofe wohlwollend gepflegten Mainstream begibt, dann ist er auch ganz schnell „weg vom Fenster“, denn die Anzeigenschalter wenden sich ab.
Was nun den unabhängigen Blogger anbelangt, der muß eben auf Leser und Kommentatoren setzen, die nicht (mehr) der Diktatur der brave new compliant and corporate society unterworfen sind – also den „Waldorfs und Statlers“ ;-)
@Georg:
Sollte keine Rechtfertigung für Mobbing sein. Die Berichterstattung zu dem Gesamtkomplex ist nur etwas einseitig, was nicht zuletzt an der sehr restriktiven Informationspolitik, speziell des Rüstungsbereiches. Mir selbst passt die Darstellung in dem angesprochenen Fall zu sehr zu den allgemein verbreiteten Klichees. In dem ca 45min Film über den Fall wird zumindest nebenbei mal angesprochen, dass der ehem. Kollege wohl „übertrieben korrekt“ sein könnte. Wie die, die alles ganz korrekt machen wollen wissen wir wohl alle.
Mal zum Thema des Fadens:
In dem obigen, wie auch vielen anderen Fällen haben sich die Geheimnisverräter nicht an das Parlament gewendet sondern an die Medien. Warum das so ist sollte man sich mal fragen.
@Klabauterman:
Eine Führung die sich den Respekt und die Loyalität der Mitarbeiter verdient hat braucht eher keine Compliance, die Mitarbeiter sind in dem Fall natürliche Komplizen, sie vertrauen der Führung auch in Fällen in denen sie mal nicht verstehen, was „Die da oben“ machen. Gutes Beispiel dafür ist die letzte Folge von Star Trek – The Next Generation.
@Koffer
„Ist es aber in diesem Fall. Ein wissentliches Verschweigen eines Fehler (egal ob operativ
verwaltungsrechtlich) stellt ein Dienstvergehen dar.“
Definiere Fehler?
Anspruch trifft Wirklichkeit. Wo soll ich mit Melden beginnen?
Die ganze Bw (siehe AG) ist voller Fehler.
@Woody
Man sollte einmal über „automatisierte Compliance“ und deren Konsequenzen für Führung und Mitarbeiter nachdenken……ich nenne das den Korbflechter-Effekt.
Kleine Anekdote aus der „Welt der Arbeitsvermittlung“: da geht also ein selektiv berufsunfähiger Handwerker zum Umschulungs-Auditing bei der Bundesagentur und nach der automatisierten Auswertung des Fragenkataloges wirft der Kollege Computer eine Umschulungsempfehlung aus: Korbflecher, Anstatt nun den Computer aus- und den Kopf einzuschalten, macht sich der Sachbearbeiter auf die Suche nach einem Korbflecher-Ausbildungsplatz irgendwo in Deutschland – denn der Computer hat auch die Zumutbarkeit einer solchen Umschulung gleich mit-diagnostiziert. Der Sachbearbeiter wird auch fündig, allerdings so ca. 400 km entfernt vom Wohnort des Umschulungsdelinquenten.Und die Scharade geht weiter; damit ihm nicht so ziemlich alle Leistungen gestrichen werden, willigt der Umzuschulende zähneknirschend in eine Bewerbung ein; zu seinem Glück wurde diese Bewerbung abschlägig.beschieden, denn die Korbflechterausbildungsstelle wurde an einen ortsansässigen Bewerber vergeben. Dem BAA-Mitarbeiter war das im höchsten Maße unangenehm und sogar peinlich, er war aber nicht in der Lage außerhalb der automatisierten Compliance des dieser wundervollen Software eine „vernünftige“ Lösung zu finden. Erst als der Prozess bis zum Ende durchgespielt war (Ablehnung der Bewerbung) konnte ein neuer Anlauf genommen werden. Eine Unternehmungsführung, die zuläßt, dass qualifizierte Mitarbeiter systematisch und „im industriellen Maßstab“ zu hirnlosen Mäuseschubsern der compliance-consulting-controlling-software-industry degradiert werden, die kann Respekt und Loyalität ihrer Mitarbeiter vergessen. Dann schauen eben alle wie das Schwein ins Uhrwerk und freuen sich, dass die Uhr nocht tickt und ob sie die richtige Zeit anzeigt interessiert eh keine Sau ;-)
klabautermann | 20. Dezember 2016 – 10:32
Viele Kommentare von Ihnen betrachte ich eindeutig als Bildungsbeitrag, demzufolge leite ich sie weiter an meine Söhne.
@ Thomas Wiegold
Mal eine etwas indiskrete Frage. Aber wie @ Klabautermann in seinem gestrigen Beitrag von 11:21 Uhr schrieb:
Zitat: „Dazu gehört auch das stellen von Fragen seitens der 4.Gewalt. Wer die falschen Fragen stellt als Journalist wird z.Bsp. ganz schnell „gebannt“ und wenn ein Verlag sich in die Randbereiche des bei Hofe wohlwollend gepflegten Mainstream begibt, dann ist er auch ganz schnell „weg vom Fenster“, denn die Anzeigenschalter wenden sich ab.“
Also die etwas indiskrete Frage, hat das „Stellen von falschen Fragen“ etwas damit zu tun, dass sie zu der Reise der Verteidigungsministerin nach Afrika nicht eingeladen wurden ?
Ich hoffe, ich bin mit meiner Neugier nicht zu indiskret, Danke
@Georg
Was für eine indiskrete Frage! ;-)
Aber im Ernst: Nein, den Eindruck habe ich nicht. Die Entscheidungen werden nach ganz pragmatischen Gesichtspunkten getroffen, etwa: Wie viel Platz haben wir, und wie viel Reichweite wollen wir, nicht in einem Spezialpublikum, sondern in der Breite? Das ist i.d.R. ausschlaggebend.
Dass sich Macht und 4.Gewalt nicht vertragen ist die Mutter des Gedanken. Daher haben wir eine 4. Gewalt. Solange die Compliance lediglich eine „schicke“ Form des Soldatengesetzes ist, mache ich mir da keine Sorgen.
Sollte es aber zu „Mobbing“ kommen ala „der Soundso kennt einen Journalisten, der kriegt den DP net“ ich denke da ist es dann auch eine Pflicht des Bürgers in Uniform einzuwirken.
@ EfBe | 17. Dezember 2016 – 22:38
Der Dissenz geht ja meistens nicht um Rechtmaessigkeit sondern um Richtigkeit bzw Zweckmaessigkeit.
Der Ausspruch von Vorgesetzten lautet(e) meistens: ‚Das gefaellt mir nicht‘, oder ‚das bekomme ich oben nicht durch’…
@Zimdarsen | 19. Dezember 2016 – 23:07
>>Ist es aber in diesem Fall. Ein wissentliches Verschweigen eines Fehler (egal ob operativ
verwaltungsrechtlich) stellt ein Dienstvergehen dar.
>Definiere Fehler?
Anspruch trifft Wirklichkeit. Wo soll ich mit Melden beginnen?
Die ganze Bw (siehe AG) ist voller Fehler.
Ich glaube hier liegt auf Ihrer Seite ein Missverständnis vor! Wieso sollten Sie alle (Ihrer Meinung nach) vorhanden Fehler in der gesamten Bw melden müssen?!
Es geht sowohl bei der Remonstrationspflicht, wie auch bei der soldatischen Meldepflicht um die Dinge, die in Ihrem Bereich und unter Ihrer Verantwortung oder Ihre Vorgesetzten begangen werden, bzw. drohen begangen zu werden.
Wenn SO viele Fehler (rechtlicher oder operativ-inhaltlicher Art) durch Sie begangen werden, dass Sie mit dem melden nicht hinter herkommen, dann läuft in Ihrem Bereich wirklich etwas falsche ;)