Compliance-Regeln für Soldaten und Beamte: Entschärfter Entwurf
Falls sich noch jemand an den umstrittenen Entwurf für einen neuen Verhaltenskodex für Beamte und Soldaten in Verteidigungsministerium und Bundeswehr erinnert, den im Oktober bekannt gewordenen so genannten Compliance-Kodex: Der ist nun etwas entschärft worden, wie der Kollege Christoph Hickmann von der Süddeutschen Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) aktuell berichtet:
In einer neuen Version, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, fehlen Passagen, die in der Truppe und im Haus besonders starken Unmut ausgelöst hatten. Die Grundrichtung bleibt aber erhalten.
Eine erste Version des Kodexes, der im nächsten Jahr in Kraft treten soll, war im Oktober durch einen Bericht der Bild bekannt geworden. Darin hieß es unter anderem, Soldaten und Mitarbeiter sollten „jeden informellen Kontakt“ zu Abgeordneten und Medienvertretern meiden. Dies gelte insbesondere „im Rahmen von persönlichen Treffen“ oder am Rande von Empfängen und Veranstaltungen, wo „die obigen Regeln verletzt werden könnten“.(…)
Nun heißt es: „Eigenständige Kontakte zu Medienvertretern in dienstlichen Angelegenheiten oder mit dienstlichem Inhalt finden nur statt, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich autorisiert sind.“
Weiterhin, darauf legt das Ministerium laut Süddeutscher Zeitung wert, enthalte dieser Verhaltenskodex nur eine präzisere Formulierung ohnehin gültiger Regeln. Und weiterhin gebe es noch keine endgültige Fassung.
Zu dem vorangegangenen Entwurf gab es hier einige Aussagen; der Sinn der Regeln soll ja vor allem sein, den Umgang zwischen Vertretern des Staates und Vertretern der Industrie transparent, überschaubar und sauber ablaufen zu lassen. Warum in ein solches Regelwerk, das vor allem das Verhältnis zur Wirtschaft organisiert, dann auch Verhaltensregeln für den Umgang mit Medien gehören… habe ich noch nicht ganz verstanden.
Nachtrag 16. Dezember: Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich, hat sich zu dem Thema zu Wort gemeldet:
„Auch die in den letzten Tagen veröffentlichte Neufassung des Entwurfs für Compliance-Regeln für Angehörige der Bundeswehr halte ich für völlig überflüssig,“ so der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich (SPD).
Zur Erinnerung: Der Ausgangspunkt für solche Gedanken seitens des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) war die ́Müller-Kommission`, die im Zuge ihrer Nachforschungen zum G36 eine kritisch zu bewertende Nähe von wehrtechnischer Industrie und Kontrollinstanzen der Bundeswehr feststellte.
„Wir brauchen hier keine neuen Regeln, die den zivilen und militärischen Bundeswehrangehörigen den Kontakt zur Politik untersagen. Auch in der Neufassung des Entwurfes hat sich nichts Wesentliches geändert. Die bestehende Geschäftsordnung des BMVg reicht völlig aus. Im Gegenteil: Wenn wir feststellen, dass es dringend einer sicherheitspolitischen Diskussion in unserer Gesellschaft bedarf, dann sind auch die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in Uniform gefragt. Laden wir sie doch herzlich zur Mitwirkung ein, statt mit Sanktionen bei reinen Äußerungen zu drohen“, so Hellmich weiter.
(Archivbild: Rüstungs-Staatsekretärin Katrin Suder im Gespräch mit der Rüstungsindustrie auf der ILA 2016 vor einem Demonstrator des künftigen Taktischen Luftverteidigungssystems)
Steht da auch, was zu tun ist, wenn man einen solchen abends um 10 in einer OHG trifft????
Soenke, die Zeiten sind vorbei, wo man abends um 10 noch eine OHG gefunden hat. ;-)
Da wird die Disziplinargewalt, Wehr- und Zivilgerichtsbarkeit erwartbar ausgelastet sein.
Hilft nur ein „cordon sanitaire“ oder das Verbot, sich dem „Opfer“ auf mehr als 50m zu nähern. – (SARC) –
Naja.
So neu ist der Ausdruck von Hilfslosigkeit einer Behörde auch nicht.
Das kommt öfters vor, wenn man nicht weiss, wie unbliebsames zu regeln ist.
Ich gebe zu: Ich habe, nach dem ich es gelesen habe, „innerlich geschmunzelt“.
Da war wohl ein guter Beamter/Soldat am formulieren. Lob und Anerkennung, Sonderurlaub und Förderung schlage ich vor.
Sorry, das ist zu hilflos und muss nicht weiters kommentiert werden.
Ein Maulkorberlass oder schlimmeres zu Abgeordneten?
kontrollwahn ohne sinn und verstand. heisst also z.b., wenn man als soldat t.w. auf einem parlamentarischen abend trifft, darf man nicht einfach so mit ihm reden. gilt vermutlich auch für presseoffiziere? bürger in uniform war mal. erschütternd.
Wenn ich das richtig interpretiere dürfen die Abgeordneten dann im Umkehrschluss auch keinen informellen Kontakt zu Soldaten mehr haben. Parlamentarische Kontrolle stelle ich mir anders vor.
Der Staatsbürger in Uniform wird sich per Definition mit der Verpflichtung von EU Bürgern ohnehin erledigen.
In der Vergangenehit haben diese Gespräche mit den Medien doch eh nie öffentlich stattgefunden. Unsere Generalität hat ihre Sprache erst stets nach der Pensionierung gefunden. Wer hat denn in den letzten Jahren einen aktiven Soldaten in Uniform in den Medien gesehen, der nicht in Betreuung des PIZ agierte?
Der Compliance Kodex ist ein klassisches Eigentor, denn er ändert weder die Rechtslage noch das Verhalten. Er zeigt nur Angst vor Transparenz. Das schadet einer Ministerin. Das sollte sie wissen. Und nachdenken. Der nächste Papierkorb wartet.
Na mal schauen was am Ende bei rumkommt. Im Zweifel trifft man halt einen Abgeordneten, der dann einen Journalisten trifft…
Dann muss ich wohl auch beim Tag der Bw reiß aus vor Medienvertretern nehmen? Sehr schade. Und alles nur, weil es im BAIN kleinste Unregelmäßigkeiten gab? Betroffene Hunde haben diese Woche ja schon kräftig in der FAZ gebellt bzw. den Namen des VorsVBB genutzt, um eine weinerliche Nummer abzuziehen. Jeder wie er es braucht. Insgesamt ein Vorgang, der für vdL zum Eigentor werden kann.
Müssen aktive Soldaten/Beamte sich jetzt die Teilnahme am z.Bsp. Blogtreffen nun genehmigen lassen ? Dann sind wir wieder in DDR2.0………something smells fishy, Watson.
Die Frage ist doch, wie rechtsverbindlich ein solcher Kodex ist. Wie sollen Verstöße dagegen geahndet werden? Wenn so ein Kodex ernst genommen werden soll, und Verstöße dagegen sanktionierbar sind, dann müsste m.E. der Weg über eine ZDv oder sogar eine änderung des Soldatengesetzes genommen werden. Andernfalls bleibt nur viel heiße Luft übrig, die, wie immer, nach oben entweicht.
G-K-A
@SEAKING: Indeed…
Sar8959
„Angst fressen Seele auf“:-)
„Nun heißt es: „Eigenständige Kontakte zu Medienvertretern in dienstlichen Angelegenheiten oder mit dienstlichem Inhalt finden nur statt, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich autorisiert sind“
Grundsätzlich gilt:
§ 13 Wahrheit
(1) Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen
§ 14 Verschwiegenheit
(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
1.
Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
2.
Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder
3.
gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird
(…)
Wo ist das Problem? Warum sollte das SG geändert werden müssen?
Es muss nur definiert werden wann Angelegenheiten dienstlich sind und wann ein öffentliches Interesse besteht.
„Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,(…)“
„Eine offenkundige Tatsache im Sinne der deutschen Zivilprozessordnung ist eine prozessuale Tatsache, deren Wahrheit sich entweder aus allgemein zugänglichen Quellen ergibt und für jedermann unmittelbar einsichtig ist (alles was in AG steht :-)), oder deren Wahrheit dem Gericht bereits amtlich bekannt gemacht wurde.“ (Wiki)
Also alles was keiner Geheimhaltung bedarf, ist ausgenommen :-)
Evtl hilft auch § 37 BeamtStG Pflicht zur Verschwiegenheit
Auch bleiben die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen und für die Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten, unberührt. Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gehört zum ständigen Pflichtenkreis einer jeden Beamtin und eines jeden Beamten.
Die Dienstverschwiegenheitspflicht betrifft grundsätzlich alle bei der dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten und gilt gegenüber jedermann
Die jetzige Aussage ist doch hinreichend schwammig. Eine „Wiederaufnahme“ der unsinnigen Erstformulierung ist hoffentlich „tot“. Aber nett wäre es ja geworden. Beispiel: Soldat zu seiner Frau (Lokalreporterin, hauptsächlich unterwegs beim Kaninchenzüchterverein usw.): „Schatz, leider musste ich die Scheidung einreichen, wir dürfen uns nicht mehr informell treffen. Und bis dahin getrennte Schlafzimmer….“ Allerdings frage ich mich manchmal, wie weltfremd unser hochbesoldetes Personal ist, wenn derlei offensichtlicher Blödsinn erst gestoppt werden kann, wenn er an Medien durchgesickert ist.
@Seaking
G-K-A?
Puh…das ist schwerer Kost. Und das jetzt, wo wir uns auf das postfaktische Zeitalter vorbereiten. Werden demnächst auch bei uns Listen mit Projekt-Mitarbeitern von einer zukünftigen Regierung abgefragt?
Entwarnung: Es handelt sich ja (vorerst) nur um einen beabsichtigten Kodex, also eine rechtlich nicht bindende Art der Selbstkontrolle. Eine Regelung mit bindendem Charakter kann ein solcher Kodex sicher nicht sein, außer der Begriff wird grob mißbraucht. Davon gehe ich jedoch auch nicht aus.
Insgesamt scheint es mir doch besser zu funktionieren, wenn kein Grund zum „Leaken“ von Informationen gegeben wird, u.a. durch nachvollziehbare und sinnvolle Entscheidungen, die angemessen transparent gemacht und erklärt werden.
Immer wenn in Hinterzimmern zweifelhafte Entscheidungen getroffen werden, fühlen sich andere berufen, diese in der Öffentichkeit bekannt zu machen – Und das ist gut so. Auch davon lebt unsere Demokratie.
Wie sagt der Unternehmensberater: „Obligation to dissent“
@all
Oben im Nachtrag: Die Stellungnahme des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses.
Na das lob ich mir, es gibt noch Klartext. Und absolut sinnvoll und prima begründet. Maulkorb-Erlasse + InFü? Abenteuerlich von Anfang an, die Chose.
(Im übrigen mein ich, wir brauchen zwei Panzerdivisionen, die nicht nur den Namen tragen.)
Mit freundlichem Gruß von Cato d. Ä.
Diese Schrift würd ich mal gleichsetzen wollen mit den Heftchen „Kameraden führen“, „Soldaten führen“, „Gefechtsnah ausbilden“, „Verhalten in Kriegsgefangenschaft“ etc.. Die wurden unter die Truppe gebracht, um für bestimmte Themen und Inhalte zu sensibilisieren und aus einem Sammelsurium von Quellen „geballtes Wissen“ in einem händelbaren Format verfügbar zu machen.
Ich finde das völlig in Ordnung. Und es scheint j auch notwendig zu sein. Neue Rechtsvorschriften sehe ich da (noch) keine.
Hans Schommer
Damit sind Klassentreffen und Jahrgangsfeiern passe…
@Zimdarsen | 16. Dezember 2016 – 10:32 und @Hans Schommer | 16. Dezember 2016 – 16:46
+1
In der Tat ist schon jetzt all das verboten, was durch die Compliance Regeln verboten werden kann (und gesellschaftlicher Verkehr und nicht-dienstliche Gespräche mit Journalisten und Politikern ist unter Berücksichtigung der FDGO eh nicht vermietbar).
Von daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Es ist einfach mal wieder an der Zeit einige in der Bw daran zu erinnern, dass Geschwätzigkeit in dienstlichen Angelegenheiten NICHTS mit dem Staatsbürger in Uniform zu tun hat, sondern mit Dienstvergehen und Straftaten.
Statt den (inhaltlich berechtigten, aber formal überflüssigen Compliance Regeln), müssten einfach mal ein oder zwei Disziplinarverfahren und Strafverfahren eingeleitet werden, dann wäre ganz schnell Ruhe im Karton :)
@ Koffer | 16. Dezember 2016 – 18:55
@ all
Wir sollten im Blick behalten, wie der zu Grunde liegende Vorfall entstanden ist. meiner Erinnerung nach hatte Personal der zivilen Seite in der BwVerwaltung etwas geleakt.
Da man diese Gruppe nicht per ‚Befehl und Gehorsam‘ sowie Soldatengesetz disziplinieren kann, wurde ein Rundumschlag erdacht, welcher im Kern die Soldaten treffen koennte, aber, in der ueblichen Vorsicht (Schwanz eingezogen) gegenueber Beamten und Angestellten der Bw an die zivile Adresse gedacht war.
Wer dies jetzt als diskriminierend oder tendenzioes Uebelwollend verstehen moechte – das sind meine Erfahrungen aus der ziv-mil,Zusammenarbeit in der Bw.
Soldaten sollten sich den Schuh nicht anziehen…
@MikeMolto | 16. Dezember 2016 – 19:18
In Bezug auf Beamte gilt in etwas die gleiche Verschwiegenheitsklausel wie für uns Soldaten. Von daher bedarf es auch hier (formal) keines „compliance Erlasses“ sondern einfach nur ein oder zwei Diszis und Strafverfahren, dass würde reichen.
Bei den Angestellten ist das etwas schwieriger, aber der TVöD lässt hier fast das gleiche zu. Allerdings zugegebener Maßen erst im Rahmen „dienstlicher Anordnung“, wenn (!) also bisher eine solche dienstliche Anordnung noch nicht bestand (über VS-NfD etc. hinaus), dann könnten in der Tat die Compliance Regeln hier vielleicht eine Präzisierung und „Gleichstellung“ herbeiführen.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine solche Regelung für die Angestellten bisher noch nicht gab…
@ MikeMolto | 16. Dezember 2016 – 19:18
Sie können die Soldaten da nicht „ausklammern“. Nicht nur ich habe nach Flugzielschießen kein einziges Fass Bier abgelehnt, das von FZD-Firmen in die Unterkunft reingerollt wurde. Und wenn die Rechnung für Wurst, Fleisch und Grillkohle übernommen wurde, hab ich das freudig begrüßt. Der kurze Überschlag, wieviel DM und später Euro auf wieviel Mann verteilt werden konnten, um der Erlasslage zu genügen, war obligatorisch. Und das hat auch immer gepasst.
Das war aber eben Truppe – nicht Rüstungs- oder Dienstleitungsbereich. Die gibt es aber auch. Und ich kenne zumindest einen Fall, wo sich hier zwischen Industrie und Militär grenzwertiges abgespielt hat. Der betrifft die bedingungslose (?) und jedenfalls nachweisfreie Überlassung eines der ersten Laptops in DEU – liegt aber gut 25 Jahre zurück.
Und nein – ich bin kein „Nestbeschmutzer“
Hans Schommer
Ich verstehe es eher so, dass es um Informationen und nicht um ‚Bewirtung‘ geht. Letzteres ist doch seit Jahrzehnten fuer alle Bw-Angehoerigen eindeutig geregelt.
MikeMolto | 16. Dezember 2016 – 20:05
„Ich verstehe es eher so, dass es um Informationen und nicht um ‚Bewirtung‘ geht. Letzteres ist doch seit Jahrzehnten fuer alle Bw-Angehoerigen eindeutig geregelt.“
Vielleicht auch um Informationen gegen, bei oder nach Bewirtung?
Hans Schommer
Jetzt mal wirklich: darf man zu einem Blog-Treffen fahren oder nicht? Unter uns, wir wissen doch, dass AG dem BMVg ein Dorn im Auge ist ;-)
Eine „Hexenjagd“, die zu amts- / BMVg- internen „Stasi- Methoden“ führt? Mag mal jeder in seiner Dienststelle beobachten.
Ganz platt: jeder „Schrott“ ist VS-NfD. Und jeder Soldat/ Beamter ist sich über den richtigen Umgang mit VS-Geheim klar.
Gibt es also wirklich ein Problem, das der Regelung bedarf? Wenn ja, warum werden dann die Mitarbeiter in den Berliner Abgeordnetenbüros nicht mit einbezogen?
Aha, ein Fass ohne Boden. Wenn es ernsthaft ein Problem wäre.
Ist inflationärer oder missbräuchlicher Umgang mit VS – irgendwas kein Problem?
@FK70 | 16. Dezember 2016 – 21:22
Natürlich dürfen Sie zum einem Blog-Treffen fahren, Sie dürfen nur mit @T.W. und anderen „nicht-Befugten“ nicht über Dinge sprechen, die Ihnen dienstlich bekannt geworden sind.
@aufmerksam | 16. Dezember 2016 – 21:24 und @ThoDan | 16. Dezember 2016 – 21:31
Es ist ein häufig gehörtes Missverständnis, dass nur VS-NfD Dinge nicht weiter gegeben werden dürfen (und deswegen erfolgt dann auch regelmäßig der Vorwurf, dass VS-NfD zu häufig eingestuft wird).
Tatsächlich darf aber auch über „nicht VS-NfD“ die man in seiner dienstlichen Funktion erfahren nicht gesprochen werden, sofern es sich nicht um Dinge handelt, die öffentlich bekannt sind oder zu deren Bekanntgabe man befugt ist.
Oder um es anders zu sagen „offen“ bedeutet häufig nicht „öffentlich“…
Ich finde die Kommunikation des BMVg dazu eine Katastrophe. Insbesondere die Tatsache, dass der Leiter PrInfoSt das neue Dokument schon wieder bewusst zum WE an die SZ gegeben hat. Soll sich dann wie immer totlaufen. Er verkennt dabei die Situation, dass man dadurch mehr Vertrauen in der Bundeswehr zerstört statt zu gewinnen. Das ist dem Herrn der Leyen allerdings egal :-(
Das ganze Dokument war mir bisher aus von anderen beschriebenen Gründen ziemlich egal, aber jetzt nervt es mich doch langsam. Bin gespannt, ob das Agieren in Verbänden, Vereinen etc. wieder eingeschränkt werden soll. Am besten man schränkt gleich auch noch Nebentätigkeiten und Ehrenamt ein und ja, Blogs sollte man auch verbieten und überwachen, die Verantwortlichen einsperren. Wie ich eben hörte, soll es wohl immer noch einen Ermittler für Verdachtsfälle geben, auch wenn dieser verharmlosend Ansprechpartner genannt wird. Wir wissen was dann passiert. Das wird wohl noch besser als die Verfahren über „ES“. Letztere haben schon dafür gesorgt, dass ich für einen Tag der offenen Tür mit einer gefühlten Tonne an Papier beschäftigt war – wegen ein paar Zuschüssen und Spenden. Von der Leyen säht gerade ziemlich viel Wind.
Zur Klarstellung:
„Angestellte“ (jetzt: Tarifbeschäftigte) sind ebenso zur Verschweigenheit in dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet wie Beamte und Soldaten. Das ist Teil des Arbeitsvertrages.
Aber es geht ja nicht darum, schutzbedürftige Inhalte tatsächlich zu schützen.
Alleiniger Zweck ist, über peinliche Sachverhalte, offensichtliche Mißstände oder Führungsversagen nichts nach außen dringen zu lassen.
Mißstände gelten nicht als Problem. Das Problem sind die Leute, die sie beim Namen nennen damit sie behoben werden.
Es ist doch ganz einfach: Wer zum Blogtreffen kommt, kommt als Privatperson.
Und auf welchem Wege ich meine Informationen so bekomme, werde ich weder hier ausbreiten noch sonst wem erzählen. Das ist nämlich eine geschützte Information, auf die auch Interessierte aus dem amtlichen Bereich keinen Anspruch und keinen Zugriff haben.
@JPeelen | 16. Dezember 2016 – 22:59
Zur Klarstellung:
„Angestellte“ (jetzt: Tarifbeschäftigte) sind ebenso zur Verschweigenheit in dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet wie Beamte und Soldaten. Das ist Teil des Arbeitsvertrages.
Das ergibt sich so aus dem TVöD erst einmal nicht. Denn der TVöD sagt unter § 3 lediglich, dass der Dienstherr/Arbeitgeber die Verschwiegenheit anordnen KANN, aber nicht, dass er es auch muss. Von daher ist für das Arbeitsverhältnis (und die mögliche Kündigung) relevant, ob es auch tatsächlich angeordnet wurde.
„Aber es geht ja nicht darum, schutzbedürftige Inhalte tatsächlich zu schützen.
Alleiniger Zweck ist, über peinliche Sachverhalte, offensichtliche Mißstände oder Führungsversagen nichts nach außen dringen zu lassen.“
Moment. Genau darum geht es nicht. Es steht einem Staatsdiener (und vmtl. auch den Angestellten) nicht zu, zu entscheiden was er weiter gibt und was nicht.
Es ist grundsätzlich untersagt dienstliche Dinge weiter zu geben (sofern sie nicht bereits öffentlich bekannt sind und/oder man zur Weitergabe befugt ist). Alles andere ist ein Dienstvergehen (oder ein Abmahngrund, wenn die Bw von der Anorndungsgrundlage gem. § 3 TVöD gebrauch gemacht haben sollte). Von VS wird hier noch gar nicht gesprochen. Es geht einfach nur um „dienstliche Angelegenheiten“.
@T.Wiegold | 16. Dezember 2016 – 23:24
„Es ist doch ganz einfach: Wer zum Blogtreffen kommt, kommt als Privatperson.“
So einfach ist es leider nicht. Ein Soldat und ein Beamter sind nie einfach nur eine Privatperson, sondern sie sind zugleich immer auch Amtsträger.
„Und auf welchem Wege ich meine Informationen so bekomme, werde ich weder hier ausbreiten noch sonst wem erzählen.“
Das ist Ihr Recht (und vermutlich auch Ihre berufliche Pflicht) als Journalist.
„Das ist nämlich eine geschützte Information, auf die auch Interessierte aus dem amtlichen Bereich keinen Anspruch und keinen Zugriff haben.“
Keinen Anspruch IHNEN gegenüber (solange es nicht tatsächliche Staatsgeheimnisse sind, aber da reden wir ja über ganz andere Dinge, als über das was die Compliance Regeln erfassen), aber ggü. den Soldaten und Beamten sehr wohl. Denn SIE sind zwar geschützt, aber die Staatsdiener natürlich nicht (zumindest nicht primär).
@Kkoffer
„„Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,(…)“
ODER nicht UND.
Zur Geheimhaltung verpflichtet nicht zwingend alles dienstliche und Offenkundige.
Da würde mich eine rechtliche Bewertung freuen.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses schließt sich meiner Papierkorblösung anscheinend an. Bei einem Beitrag hier gefiel mir besonders die „Geschwätzigkeit …. als Straftat“.
Das ganze Problem geht imho viel tiefer……man muß die drei „C“ (Controlling, Consulting, Compliance) einmal im Kontext betrachten und analysieren hinsichtlich ihrer Wirkung auf staatliche „Accountability“.. Neben dem Verwaltungs-, Beamten- und Dergl-Recht wird doch hier ein Paralleluniversum an Regeln eingeführt, was letztendlich nur der Absicherung der strategischen/politischen „Entscheider“ (aka CEO) dient. Hier ist eine ganze Industrie kräftig am Werkeln den Staat in Gänze zu einem Unternehmen umzubauen. Bundesrichter Fischer hat dazu einen Kommentar auf ZON verfasst: „Zum Glück gibt es Compliance“…sehr lesenswert. Die „plausible deniability“ muß mit allen Mitteln aufrecht erhalten werden. Ob „Dieselgate“ oder „Clintongate“, überall isz dieser Trend ganz klar erkennbar. Die neuesten Erfindungen in diesem Kontext sind Begriffe wie „posrfaktisch“ und nun ganz aktuell „Fake News“. Remonstrations- und Beschwerderecht werden systematisch ausgehebelt, der Kleine Dienstweg wird völlig blockiert. Bürgerstaat war gestern. Ameisenstaat ist angesagt.
Compliance, Consulting, Controlling … die unheilige Dreifaltigkeit des Commercial Approach, oder wie Keyser Söze sagte: ‚The greatest trick the devil ever pulled was convincing the world he didn’t exist‘. ..
Nein, wir drehen keine krummen Dinger und Korruption kennen wir auch nicht – wir haben ja eine Compliance-Abteilung.
Nein, wir wissen, was wir tun – wir haben Spitzen-Consulter, die uns sagen, was wir tun sollen.
Nein, bei uns wird kein Geld verschwendet – wir haben Controller!
Dieses Unternehmensführungsmodell ist derart erfolgreich, dass vermutlich zukünftig 60% der Unternejmensstruktur aus Controlled-Compliance-Consultants bestehen wird; die 30% machen dann noch irgendwas mit Marketing, Framing und Branding und 10% übernehmen den eigentlich Geschäftsbetrieb bzw. die Produktion (falls dann noch irgendjemand weiß, was das Unternehmen eigentlich herstellt). /SARC
Wobei wir in der Realität der Streitkräfte von diesen Zahlen gar nicht weit entfernt sind, wenn ich so auf die Einsatzstatistiken schaue.
@ Klabautermann
Zitat: „Compliance, Consulting, Controlling … die unheilige Dreifaltigkeit des Commercial Approach….“
Das waren noch Zeiten als man den staatlichen Verwaltungsapparat mit „Korrekt, engstirnig und kleinlich (versus genau)“ bezeichnet hat.
Der ganze Umbau von den damaligen Zeiten zu den heutigen Zeiten mit Abbau der eigenen Fachexpertise, Zukauf von Beratungsleistungen und „organisierter Veranwortungslosigkeit“ (Prof Münkler) haben wir nun erlebt.
Jetzt möchte man natürlich auch die letzten verbliebenen Experten und Mahner in der Wüste zum Schweigen bringen (siehe den Versuch einen missliebigen, störrischen Technischen Regierungsamtsrat in die Psychatrie einweisen zu lassen, weil er sein Gutachten nicht ändern wollte). Dazu dienen diese Compliance-Regel, damit die letzten verbliebenen Experten mit eigener Meinung nicht ihr Wissen an die Presse geben und damit den smarten Geschäftsbetrieb des Ministers stören.
Abstand – einen Schritt zurückgehen und die Sache bewerten –
Nicht umsonst sind Ihre und meine Lieblingskritiker die Figuren „Waldorf“ und „Statler“ aus der Muppet-Show. Sie wissen oben auf ihrer Tribüne, dass sie im realen Leben nichts mehr zu sagen haben, lassen sich aber dennoch nicht ihren analytischen Verstand durch irgendwelches modernes Geblubber aus der Beraterrepublik berauben.
Letztendlich wissen wir beide, dass man irgendwann in seinem Berufsleben eine Entscheidung zu treffen hat. Entweder man akzeptiert es, dass man Dinge gegen seine eigene innere Überzeugung und Beurteilung der Lage aktiv umsetzen muss, oder man lässt sich seine intellektuelle Brillianz nicht verbiegen, beharrt auf seine eigene Beurteilung der Lage und hat damit seinen Enddienstgrad erreicht.
Dann bleibt nur noch die Kritik von der Tribüne wie bei „Waldorf und Statler“.
Compliance, Consulting, Controlling
Evtl können diese Krücken für ein großes ziv Unternehmen Hilfsmittel sein. Für einen anständigen, verantwortungsvollen und erfahrenen Meister sind es Zusatzkosten und Reaktionsbremsen. Dies gilt auch fürs Militär.
Der Plan beim Heer (zB NH90) mit einem bestimmten Budget eine bestimmte Anzahl von Flugstunden zu leisten funktioniert unter Compliance, Consulting, Controlling anscheinend super. Dass damit der Auftrag nicht erfüllt werden kann interessiert keinen.
Level of ambiton in der Lw ist mit einer bestimmten Anzahl von Piloten, eine bestimmte Anzahl von Flugstunden zu produzieren. Über die Fähigkeit zum Kampf und Schlagkraft sagt dies nichts aus.
Schlagkraft entsteht nicht durch Compliance, Consulting, Controlling.
Wir müssen alle Bw Angehörigen dazu bringen die Mißstände laut zu melden.
Der Schutz fur die Bw muss sein, dass alles was deren Schlagkraft gefährdet erkannt werden muss. Der Schutz von Informationen ist wichtig und muss klar geregelt sein. Unser System jedoch macht jede Information in der Bw schutzwürdig und das kann nicht funktionieren. Eine Zugriffskontrolle dieser Art sollte vor allem der Geheimhaltung von militärisch wichtigen Informationen dienen, also dem Erhalt der Vertraulichkeit von Information welche die Schlagkraft gewähren. Es soll gerade nicht dazu dienen Verantwortlich vor der Verantwortung zu schützen.
Was ist der Zweck dieses Codex? Was ist die Intention?
Klabautermann und Georg
„You made my Day“
Ich bewundere Euer fundiertes Engagement!
@Koffer
@MikeMolto
Tarifbeschäftigte können nach §1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamterter Personen verpflichtet werden. Dadurch werden bestimmte Strafvorschriften auch auf diesen Peronenkreis angewendet. Bei Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des BMVg gehe ich mal davon aus, dass dies zumindest für Tarifbeschäftigte in sensiblen Bereichen angewendet wird.
Dadurch findet quasi eine „Gleichstellung“ statt.
1. Es gibt Regeln, die unmittelbar gelten – z.B. das Soldatengesetz – übrigens nicht nur in der Truppe, sondern auch in der Ämterbundswehr und im BMVg.
2. Jeder Vorgesetzte ist verpflichtet nach den dafür vorgegebenen Regeln seine Ermittlungen aufzunehmen, wenn er einen Verstoß gegen diese Regeln feststellt.
Wenn dabei Kenntnislücken erkannt werden, dann ist Ausbildung zum Schliessen der Lücken angesagt. Die Pflicht zur Durchführung und zur Teilnahme an der Ausbildung hört nicht mit einem bestimmten Diestgrad auf.
3. Dem Phämoen des selektiven Gehorsams kommt nach nicht bei, indem man eine Regel aufstellt, die besagt: die vorgegebenen Regeln gelten tatsächlich.
ALSO:
Nicht durch das Aufstellen zusätzlicher Regeln wird Verhaltensänderung herbeigeführt!
Die Durchsetzung bestehender Regeln durch gutes Beispiel würde viel helfen.
@TausT
Könnte es sein, dass es ein Verständnisproblem und somit eine Anwendungsunsicherheit des § 14 Verschwiegenheit gibt?
§ 14 Verschwiegenheit
(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
1.
Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
2.
Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder
3.
gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird
(…)
Wo ist das Problem? Warum sollte das SG geändert werden müssen?
Es muss nur definiert werden wann Angelegenheiten dienstlich sind und wann ein öffentliches Interesse besteht.
@ TausT
„Nicht durch das Aufstellen zusätzlicher Regeln wird Verhaltensänderung herbeigeführt!
Die Durchsetzung bestehender Regeln durch gutes Beispiel würde viel helfen.“
ALSO halten wir mal fest:
Wenn ein Beamter oder Soldat auf Weisung seines Vorgesetzten die fachliche Stellungnahme zu einem Vorgang, hier das G36 Gutachten (TRAR der WTD 91 in Meppen) nicht abändert, ein gemäß seiner fachlichen Überzeugung fachlich falsches Gutachten nicht erstellt, der Präsident des BAAINBw ihn dann zum psychiatrischen Facharzt schickt um ihn mit dem Ziel der Dienstunfähigkeit zu entlassen, dann muss der Vorgesetzte des Präsidenten des BAAINBw, hier der Generalleutnant Benedikt Zimmer als Abteilungsleiter AIN im Ministerium, den Präsidenten des BAAINBw wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung im Amt die Disziplinar- und Strafverfolgung beantragen.
So war ihr Beitrag sicherlich gemeint, oder ?
@TausT | 17. Dezember 2016 – 12:01
+1 Aus vollem Herzen!
1. Die Regeln sind schon da.
2. Neue Regeln braucht kein Mensch, aber bessere Ausbildung/Erinnerung (auch für höhere Dienstgrade) und damit meine ich nicht die jährliche Umlaufmappe.
2a. und das Durchsetzen bestehender Regelungen, auch wenn es weh tut!
@Georg | 17. Dezember 2016 – 12:27
A hat mit B nichts zu tun.
Die G36 Geschichte hat viele Verlierer u.a.
– die PR Abteilung von H&L
– die IBuK
– die Soldaten im Einsatz
– die Kampfkraft der Bw
– einen dickköpfigen (fast muss man leider schon sagen größenwahnsinigen) Beamten des gehobenen Dienstes, er den Dienstherren zu etwas zwingen wollte, was seiner persönlichen (und fachlichen) Meinung nach richtig war
– dessen Vorgesetzten, die fern der Inneren Führung (Soldaten) und den Grundsätzen ordentlicher Verwaltung (Zivilbedienstete) mit ihm umgesprungen sind.
Aber alles zusammen hat das nichts mit den zahlreichen Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht zu tun, die hier von allen Seiten begangen wurden.
ALSO: Die Bundeswehr (besser das BMVg) wäre weiterhin beraten, offenkundige Missstände abzustellen anstatt kritische Stimmen und Vorschläge abzuwürgen und zu verfolgen.
Es könnte so einfach sein…
Weiterhin gilt auch unterhalb von VS-nfD „Kenntnis nur wenn nötig“. Nicht alles, was nicht eingestuft ist, muss jeder wissen.
Trotzdem ist jeder Soldat auch Staatsbürger in Uniform mit allen RECHTEN und Pflichten. Eine Firma, in der in fast jeder Abteilung offensichtlich etwas falsch läuft und deren Management Compliance-Regeln erlässt, jedoch nicht den Flurfunk abhört sondern sich nur auf schriftliche (weichgespülte) Vorgänge verlässt, wird schnell von der Konkurrenz abgehängt und geht pleite. Da hilft dann auch das beste Marketing nicht weiter.