G36: Ministerium verzichtet auf Berufung gegen Urteil zugunsten von Heckler&Koch
Der Streit um die Probleme beim Sturmgewehr G36, der Standardwaffe der Bundeswehr, ist auf der juristischen Ebene erst einmal beigelegt. Das Verteidigungsministerium verzichtete darauf, gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz von Anfang September in die Berufung zu gehen. Das Gericht hatte auf Antrag der Herstellerfirma Heckler&Koch entschieden, dass es von Seiten der Bundeswehr keine Gewährleistungsansprüche gebe: Die Waffe entspreche dem, was bestellt worden sei, und sei damit nicht mangelhaft. Nachdem das Ministerium die Frage der nächsten Instanz von einer juristischen
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