Von der Leyen gibt zu: Bundeswehr stellte sich auf Eingreifen in München ein
Kranzniederlegung am Tatort durch Herrn Seehofer,OB Reiter,Frau Stamm & Innenminster Herrmann auch in unserem Namen. pic.twitter.com/ewl02cVQZW
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 23. Juli 2016
Die Bundeswehr war nach den Worten von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf eingestellt, nach den Schüssen von München einzugreifen und damit den unter bestimmten Umständen möglichen Einsatz der Streitkräfte im Inneren durchzuführen. Solange das Ausmaß des Anschlages am Freitag nicht klar war, war eine Feldjäger-Einheit der Bundeswehr in München in Bereitschaft versetzt, zitierte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung* die CDU-Politikerin. Die zuständigen Polizeibehörden, in diesem Fall in München, beobachten die Entwicklung einer Terrorlage und wissen genau, wann die eigenen Kräfte an ihre Grenzen kommen oder spezielle Fähigkeiten gefragt sind, über die nur die Bundeswehr verfügt.
Welche speziellen Fähigkeiten der Militärpolizei der Bundeswehr gemeint sind, über die die Polizei nicht verfügt, sagte die Ministerin nicht. Bereits kurz nach den tödlichen Schüssen in der bayerischen Landeshauptstadt hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Florian Hahn, den Einsatz der Bundeswehr gefordert:
Zur Herstellung der Sicherheit im öffentlichen Raum brauchen wir für nächsten Tage #Bundeswehr #Muenchen @drumheadberlin @CDeutschlaender
— Florian Hahn (@hahnflo) July 22, 2016
Vor der Aussage der Verteidigungsministerin gegenüber einer einzelnen Zeitung hatte es ihr Ressort sorgfältig vermieden, auf entsprechende Fragen nach möglichen Überlegungen für einen Bundeswehreinsatz zu antworten. Auf eine Anfrage vom späten Freitagabend, ob ein Einsatz der Bundeswehr nach den Voraussetzungen des Grundgesetz-Artikels 35, Absatz 2 (siehe dazu unten) erwogen werde, meldete sich eine Sprecherin am Samstagnachmittag, mehr als zwölf Stunden später, schriftlich mit der Aussage: Sie hatten nach Artikel 35, Abs 2 in Bezug auf die gestrigen Ereignisse gefragt. Durch die glücklicherweise erfolgte Entspannung der Lage nach diesem traurigen Ereignis, nehme ich an, dass sich das jetzt schon überholt hat.
Die Aussagen von der Leyens wurden allerdings erst danach veröffentlicht, auch aus Sicht des Ministeriums schien es sich also nicht überholt zu haben. Auf welche Gesetzesnorm die Ministerin einen möglichen Einsatz stützen wollte, blieb vorerst unklar.
Die Bereitschaft von Unionspolitikern, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, folgt auf ein Scheitern bei der Abfassung des neuen Weißbuches der Bundeswehr: In dem von der Bundesregierung insgesamt gebilligten Dokument zur Sicherheitspolitik hatte das SPD-geführte Auswärtige Amt verhindert, dass weitergehende Vorstellungen der Union zum Einsatz im Inneren Eingang in die Beschlussfassung fanden.
Allerdings wird in dem Weißbuch die geltende Gesetzeslage für Fälle, die wie der in München klingen, noch mal gesondert hervorgehoben:
Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern
Die Streitkräfte können im Inland im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes tätig werden. Solche Maßnahmen sind auf die technisch-logistische Unterstützung – unterhalb der Schwelle zum Einsatz – beschränkt. Die Flüchtlingshilfe ist dafür ein aktuelles Beispiel. Zwangsmaßnahmen und hoheitliche Befugnisse kann die Bundeswehr auf dieser Grundlage nicht ausüben.
Ausdrücklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei bestätigt, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können.
Der Einsatz der Streitkräfte hat damit auch im Zusammenhang mit heutigen Bedrohungslagen zur wirksamen Bekämpfung und Beseitigung katastrophischer Schadensereignisse in den engen Grenzen einer ungewöhnlichen Ausnahmesituation nach der geltenden Verfassungslage seine Bedeutung. Es ist wichtig, an den Schnittstellen der im Katastrophenfall zusammenarbeitenden Bundes- und Landesbehörden weiter an einer guten Zusammenarbeit zu arbeiten und diese im Rahmen von Übungen vorzubereiten. Hierauf muss im Rahmen einer gemeinsamen verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land Verlass sein.
Der Artikel 35 Absatz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes im Wortlaut:
Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.
(* Deutsche Verlagswebseiten werden hier in der Regel nicht verlinkt. Die Besonderheit dieses Falles erfordert eine Ausnahme von dieser Regel.)
@KB
Danke für den Link zu dem Erlass (interessant übrigens der letzte Satz: „Dieser Erlass gilt bis zum 31. März 2016“ – und was folgt darauf?)
Allerdings: ganz so einfach wie Sie es sehen/darstellen – „Natürlich dürfen bereits heute, ohne eine Grundgesetzänderung, Bundeswehrkräfte im Inneren eingesetzt werden – auch zur Ausübung hoheitlicher öffentlich-rechtlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse mit spezifisch militärischen Waffen“ – ist es natürlich nicht, weil an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden und nicht an Lust und Laune der militärischen oder politischen Führung… aber dazu werden wir in den nächsten Tagen sicherlich noch eine bunte Debatte sehen.
@K.B.
Keiner bezweifelt, dass es gemäß GG zulässig ist, die Bw unter bestimmten Umständen im Innern einzusetzen.
Die Diskussion geht nicht um ob, sondern um wann, in welchem Umfang, mit welchen Truppenteilen, mit welchen Befugnissen, zu welchem Auftrag, von wem legitimiert, wie geführt und wann beübt.
Ob es dann Sinn macht ist eine andere Frage ;-)
Nabend,
Was mich interessieren würde, derzeitig sieht es doch so aus, 41 Stunden Woche, Bundeswehr ist am Limit mit den Auslandseinsätzen sollte jetzt noch die Einsätze im Inneren dazu kommen, wie viel Einsatzkräfte sollten dafür bereit gestellt werden.
Schaun wir uns München an, Freitag 18.30 Uhr ? wer ist da noch in der Kasernen?
Selbst wenn eine Rufbereitschaft vor gegeben würde, und man wohnt in der Großstadt, und wie gesehen, der Nahverkehr wird stillgelegt, wie viele Leute wären innehab von 1-2 Stunden bereit? und wie oben schon die Frage gestellt wurde, Transportmittel.
Was ich auch denke, sollte die Bundeswehr den Auftrag für die Sicherheit im Inneren bekommen, wird sie Geld dafür wollen. Was wo anderes abgezweigt werden müsste. Und als letztes Die Frage der Kompetenz zwischen Polizei und Bundeswehr .
@T.W.:
Mal sehen, wer von uns beiden zuerst die aktuelle Erlasslage herausbekommt. :-)
Natürlich ist das Handeln der Exekutive immer an geltendes Recht gebunden und nie an „Lust und Laune“. Dabei spielt keine Rolle, ob dieses Recht nun Verfassungsrang besitzt oder durch Gesetze, Verordnungen oder Erlasse geregelt wird.
Ich hoffe, Sie beschränken die Dokumentation der „bunten Debatte“ auf das Nötigste und legen den Schwerpunkt auf die echten Fragen, die von den Kommentatoren aufgeworfen worden sind (z.B. ob die ZMZ-Strukturen gegriffen haben). Aber das ist nur die Meinung eines kleinen Schreiberlings.
Nach einem Bericht von sueddeutsche.de („Allzeit bereit“) wurde die Alarmierung durch den GI ausgelöst (auf Weisung der Ministerin). Auch der Bericht legt nahe, dass es vorallem politischer Aktionismus war.
@K.B.
„Dabei spielt keine Rolle, ob dieses Recht nun Verfassungsrang besitzt oder durch Gesetze, Verordnungen oder Erlasse geregelt wird.“
Es spielt nur in soweit eine Rolle, dass im Moment noch nicht klar ist, wie man im Rahmen des GG, Weisungen (oder Gesetze) erlassen kann, die einen Einsatz im Innern rechtfertigen obwohl der Bestand der BRD nicht gefährdet ist, es keine Katastrophe ist und andere es nicht besser können.
@Memoria
Nach Erlaubnis der Ministerin würde ich sagen.
Aber vielleicht hat die IBUK ja dabei ihre Kompetenz überschritten? In jedem Fall muß eine klare – ggf. erweiterte – rechtliche Regelung her, ansonsten bleibt es so wie es jetzt ist, und da wäre der Einsatz der Bw möglicherweise nicht gedeckt.
Das war bei der Sturmflut in HH ja auch so.
@Thomas Melber:
Haben Sie den verlinkten Erlass und die Ausführungen im Weißbuch zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren gelesen (von T.W. oben zitiiert)?
Auf dieser Basis wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr einer Terrorlage gedeckt gewesen. Was fehlt also noch?
@Zimdarsen:
Sie wollen behaupten, dass der Erlass der Bundesverteidigungsministeriums sowie das Weißbuch der Bundesregierung sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes befinden? :-) Falls es da Zweifel gäbe, hätten doch Linke oder Grüne schon lange geklagt.
„Ob es dann Sinn macht ist eine andere Frage ;-)“
+1
Aber genau mit dieser Sinnfrage sollten wir anfangen über den Einsatz der Bundeswehr – über das bisher erlaubte hinaus – zu diskutieren. Sonst wird das ein einziges politisches Scheingefecht. Das gibt soviel vdL-Selbstdarstellung, dass wir uns um den Blutdruck von Memoria ernsthafte Sorgen machen müssen… (Von anderen Kommentatoren ganz zu schweigen.)
@K.B.
„Sie wollen behaupten, dass der Erlass der Bundesverteidigungsministeriums sowie das Weißbuch der Bundesregierung sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes befinden? :-)“
Nein, nur die Schlußfolgerung bezgl der Einsatzschwelle.
„Falls es da Zweifel gäbe, hätten doch Linke oder Grüne schon lange geklagt“
Wie denn, ist doch noch nichts eingetreten.
Was sollte man denn beklagen?
Politischen Aktionismus? War noch nie beklagenswert ;-)
Mir machen nicht die Bw und meine Kameraden Sorgen ich mach mir Sorgen wenn Bernd Höcke ein Instrument an die Hand bekommt um in Mitteleuropa Erdogan oder Trump zu spielen.
@K.B.
Sie meinen die Eilhilfe? Alles andere wird nicht gedeckt.
@axel_f:
Ich würde sagen: läuft auf das Gleiche hinaus.
Nun kann das sicherheitspolitische Sommerlochtheater ja beginnen.
Wenn das ein Ein Echter Angriff gewesen wäre ( wie Dubai oder Kabul ) hätten wir viele tot Polizisten , kein Schutz alle währen vor MG und PzFaus ziemlich selbst gefährdet geworden
@K.B.
Ihren kommentar kann man auch nur bedingt ernst nehmen, da sie schon die Lage in der Bundeswehr nicht wahrhaben wollen und sich scheinbar daran hoch ziehen, das ein paar Feldjäger vielleicht eine Straßensperre hätten errichten können.
„Und es tut vor allem gut zu lesen, dass die Bundeswehr-Apokalypse, die auf AG.net von Zeit zu Zeit herbeigeredet wird, weiterhin auf sich warten lässt. Offensichtlich gibt es – immer noch oder gerade erst neu – Bereiche, die einsatzbereit sind und in denen verantwortungsbewusste Soldaten eigenständig mitdenken.“
Irgendwas funktioniert noch irgendwie unter Umständen, also ist alles gut.
Hier wurden neben der rechtlichen Grauzone (mit Tendenzen ins Schwarze) genügend andere Punkte angesprochen, die aufzeigen das ein Einsatz im Inneren, in solchen Situationen, nur heiße Luft ist.
Wieviele Soldaten, mit welcher Ausrüstung, nun zur Verfügung gestanden hätten, ist bisher auch von keiner Seite beantwortet worden.
2300 Polizisten, darunter eben auch die Spezialeinheiten sind nicht gerade wenig. Einen signifikanten Beitrag seitens der Bundeswehr kann ich mir da kaum vorstellen.
In anderen Städten gibt es keine Bundeswehreinrichtungen, nichtmal im näheren Umkreis!
2300 Polizisten für einen Amokläufer sollten eigentlich reichen.
Deren Defizite werden jetzt schon wieder niedfergebrüllt, durch Forderungen die Bundeswehr heranzuziehen.
Wenn schon die Kommunikation innerhalb der Polizei nicht funktioniert, ist das sicherlich absolut problemlos auch noch die Bundeswehr da einzubinden.
MIT SICHERHEIT!
Die Funk- und IT-Ausstattung der Polizei entsprechen der Digitalisierung des restlichen Staates. Hauptsache billig.
In schöner Regelmäßigkeit versagt der Polizeifunk bei größeren Einsätzen und die Befehls- und Meldekette ist unterbrochen.
Der Digitale Streifenwagen, in den man Bilder des Amokläufers senden könnte ist ja immernoch Zukunftsmusik.
Bisher ist eigentlich nur der Auftrag der Leitstelle mit der Navigation verknüpft und kleinere Verkehrsdelikte können mit diesen Multi-PCs erfasst und direkt mit EC-Karte beglichen werden.
Das ist ein bisschen dürftig. Dazu kommt das die Systeme nicht etwa an den Polizeifunk gekoppelt sind, sondern über das Mobilfunknetz laufen.
Da man ja auch gerne vergisst die Vorrangrechte einstellen zu lassen, wie bei der Loveparadekatastrophe in Duisburg, geht dann auch nichts mehr.
Bricht das Netz komplett zusammen, hilft Vorrang auch nicht mehr weiter.
Aber es geht noch schlimmer.
In NRW sollen alle VW Passat gegen 3er BMW getauscht werden, die aber nicht mal für den Streifendienst taugen.
Waffe bleibt im Gurt hängen, Kofferraum für NRW Ausrüstung zu klein (kein platz für 2 Schutzhelme und Westen…), liegt das auf den Rücksitzen kann man keine Festnahmen mehr durchführen und solche Späße.
In Frankfurt kamen Streifenwagen mit Digitalfunk zu den Dienststellen und die Einsatzzentralen funken noch analog… die Wagen stehen also, zum vor sich hin gammeln, aufem Parkplatz.
In Brandenburg funktionierte nichtmal die Signalanlage im digitalen Streifenwagen von Opel richtig; ergo wieder ausgemustert.
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Und mal so ganz allgemein, Vergleiche mit der Sturmflut in Hamburg oder anderen Naturkatastrophen zu ziehen, geht am Thema vorbei.
Es ging um einen Amokläufer! Und selbst 5 Amokläufer auf 2300 Beamte sollten kein Problem sein.
Es gilt mal zu analysieren wie der Amokläufer einfach verschwinden konnte.
Dafür das man in Bayern immer meint, man wäre besser als der Rest des Landes, ist das schon verdammt blamabel gelaufen.
Wenn sich einige Politiker bei der Bereitstellung von Bundeswehrkräften für den Einsatz im Inneren (ob nun Feldjäger als „quasi Polizei“ oder andere Kräfte zum Zuge kommen ist irrelevant, da beides Bundeswehr ist) auf das Weißbuch beziehen, stellt das für mich einen billigen Taschenspielertrick dar, um der Öffentlichkeit vorzugaukeln ein entsprechender Beschluss wäre ja bereits parlamentarisch vollzogen.
Das Weißbuch hat aber keinen gesetzlichen Charakter, es ist keine verbindliche Weisung noch setzt es Artikel des Grundgesetzes außer Kraft – es ist nur ein allgemein anerkanntes Orientierungspapier.
Man könnte gleichermaßen die völkerrechtliche Anerkennung von selbsternannten Ministaaten durch die Begründung vornehmen, diese würden ja eigene Briefmarken herausgeben. Unterstes Niveau einer politischen Betrachtung eben, die unser Land so nicht verdient.
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Rheinland-Pfalz und die sehr still auch beteiligten Hessen wollten doch eigentlich den Hahn an die Chinesen verkaufen, wirklich zu dumm dass das nicht geklappt hat. :-(
(Das ist ein Flachwitz (Kalauer) auf oben dargestellten Niveau.)
@Zimdarsen:
OK. Ich glaube, jetzt verstehe ich Ihre rechtliche Argumentation. So lange es keinen Präzedenzfall gibt, gibt es auch keine rechtliche Klärung.
@Thomas Melber:
Wie kommen Sie zur Feststellung, dass einzig die Eilhilfe gerechtfertigt wäre?
@all:
Ich habe einen alten Text eines gewissen T. Wiegolds aus dem Jahre 2012 gefunden: http://augengeradeaus.net/2012/08/aufgedroselt-kein-flugzeugabschuss-aber-militarische-mittel-im-inland/ (Entscheidung BVerfGE zum Einsatz der BW im Inneren)
„Unjuristisch, unterm Strich: Die Bundeswehr kann auch mit militärischen Mitteln und ihren Waffen eingesetzt werden, wenn es eine ungewöhnliche Ausnahmesituation von katastrophischen Dimensionen gibt. Da wäre einiges vorstellbar, allerdings ist das nicht wirklich trennscharf formuliert. Was ungewöhnlich ist und wann es die Dimension einer Katastrophe erreicht – da sind sehr unterschiedliche Einschätzungen denkbar.“
Auf dieser Basis sieht die Regierung den Einsatz der Bundeswehr bei bestimmten „terroristischen Großlagen“ als rechtmäßig an. Ich sehe keinen Grund, an dieser Auffassung zu zweifeln. Es bleibt „nur“ die Diskussion ob die Großlage groß genug war. Aber wie soll man da einem Politiker Verfassungsbruch oder -dehnung vorwerfen, wenn das Verfassungsgericht selbst dermaßen vage formuliert?
@K.B., @all: Interessant, wie schon damals manche User argumentierten (http://augengeradeaus.net/2012/08/aufgedroselt-kein-flugzeugabschuss-aber-militarische-mittel-im-inland/#comments)
@ K.B.
Weil die Richter gut beraten sind, nicht jeden erdenklichen Einzellfall auszuformulieren und zu kommentieren. Bestimmte Normen müssen freier interpretierbar sein, damit Recht als solches flexibel reagieren kann. Und dies erfolgt durch die Auslegung im Gericht oder im wissenschaftlichen Kämmerlein als Beitrag zur Debatte.
Im Bezug zum Flugzeugabschuss ging es m.W. auch darum, dass es keine gesetzliche, niedergeschriebene Legitimation für staatliches Töten geben sollte.
Es ist doch unstrittig, dass die BW im Inneren einsetzbar ist aber es müssen bestimmte rechtliche Vorraussetzungen gegeben sein. Im Erlass steht dies ausführlich beschrieben. Und es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden beim Einsatzes der BW im Inneren, da hier Grundrechte betroffen sind.
Was ist eine Großlage? Das wird sicherlich bald in den akademischen Diskurs einfließen. Ein Amokläufer gegen 2300 Polizisten wohl kaum.
Problem ist aber, dass die politische Diskussion, den EInsatz der BW bei polizeilichen Lagen (d.h. erstmal beherrschbaren LAgen durch die Polizei) im Inneren in Richtung Normalität versucht zu drängen und irgendwann „Alltagsrecht“ werden zu lassen. Das also eine Prüfung der rechtlichen Verhältnismäßigkeit zurückgedrängt wird.
@K.B.
Weil weder Naturkatastrophe noch Unglücksfall.
Man hatte in München 2,5h keinen Überblick und tausende Polizisten, jetzt noch eifrige unerfahrene Soldaten.
Die Bw paßt nicht (außer wenn es gar nicht anders geht und der Schaden ohne Bw größer wäre) in solche Szenarien. Es fehlt Erfahrung, Übung, Ausstattung (zB Funk) und wir sind mit unseren Einsätzen bedient.
Es gibt keinen sachlichen Grund mit aller Gewalt nun einen Einsatz der Bw im Innern zu wollen. Dabei ist scheinbar alles. Der bayrische Innenminister hatte keinen Anlaß die Bw zu fordern, was hat ihn getrieben (MdB Hahn?). Es konnte ihnen aber nicht schnell genug gehen die Bw in Kaufbeuren und Fürstenfeldbruck los zu werden und die SAN Ak will die Stadt München am Liebsten auch morgen los haben.
Wir haben nichtmal ein funktionierendes Alarmsystem und die letzten Reste von Rufbereitschaften wurden durch die EUAZR nun nochmals völlig dezimiert.
vdL soll sich mal den Spaß machen und an einem beliebigen Abend einen Verband „alarmieren“.
Das wird eine traurige Veranstaltung.
Man sollte von solchen Überlegungen Abstand halten, sonst werden nur irgendwo Soldaten als billige Sicherungskräfte verheizt – die dann ihrem eigentlichen Auftrag der Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung nicht nachkommen können – anstatt das man die finanzielle und personelle Austattung der Polizei wieder auf ein angemessenes Niveau bringt.
„Trauer und Kalkül“, ein heftiger Kommentar auf TAZ.de vor 11 Stunden, der nicht nur Linke nachdenklich stimmen dürfte?!
“Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen versucht, sich die Terrorangst zunutze zu machen. Das ist kein Zeichen von Größe. […] In Extremsituationen lernt man sich kennen.“
Immer wieder wird der politischen und militärischen Führung unterstellt, dass sie den eisernen Grundsatz „Reserven schaffen“ nicht beachten.
Hier hat man lagebedingt schnell und kurzzeitig Reserven geschaffen. Sowohl personell als auch materiell.
Das Schaffen einer Reserve ist mangels Einsatzqualifikation nicht anrüchig, verboten oder gar strafbar.
Ob und wofür man die Reserve einsetzt, entscheidet man später. „Haben statt Brauchen!“
Die Lage hätte sich anders entwickeln können. Beispiele dafür gibt es derzeit leider zu viele.
Und dann benötigt man die Reserve eventuell. Sei es durch Materialgestellung geschützter Fahrzeuge an die Polizeien. Oder zum (militärischen) Objektschutz. Oder für den (militärischen) Personenschutz – hier mal nicht für VIP sondern für eigene San-, Pi-, …- oder Fliegerkräfte. Oder auch nur für den (militärischen) Verkehrsdienst zur Unterstützung der Heranführung weiterer Kräfte / Materialien. Oder …
@Tom
Die Lage?
Man hatte keinen Überblick und welche Reserven wurden genau gebildet?
Wenn der Vorfall eines zeigt, dann ist es fehlender Überblick, keine Übung, fehlende einheitliche Kommunikationsmittel.
…..und immer wurde zeigt sich, dass die zufällig vor Ort anwesenden Sicheheitskräfte entscheidend waren und nich die nach dem Ereignis inzukommenden.
Wenn uns was fehlt, dann sind es die in den letzten Jahrzehnten abgebauten Polizisten, Bevölkerungsschutz und Katastrophenübungen.
Also das ist schon ne scharfe Nummer. Gerade wenn in Alarmbereitschaft versetzt wurde wegen eines möglichen Terroraktes, hätte die IBUK mal lieber ihren Schnabel gehalten. Normalerweise kommentiert man sowas nicht, gerade damit sich potentielle Täter nicht vorbereiten können. Da twittert die Münchner Polizei in vier Sprachen dass man bitte keine Bilder oder Videos von Polizeiarbeit auf Facebook, Twitter et al einstellen soll weil das dem Täter hilft und die Ministerin (!) für Verteidigung gibt Interviews in ein der großen deutschen Zeitungen über den eigenen Modus Operandi. Wäre es ihr wirklich ums (Sicherheits-) Prinzip gegangen hätte sie das im eigenen Haus und mit anderen Ministerien bzw. im Rahmen des Kabinetts besprochen und nicht in die Öffentlichkeit rausposaunt.
Und dann möchte ich noch hinsichtlich Polizei kommentieren. Ein paar Kommentatoren hatten ja Argumente angeführt à la es gab schon genug Chaos und Polizei wusste auch schon oft nicht was sie machen soll (Spezialkräfte standen an den falschen stellen) und Feldjäger hätten das nur verschlimmert.
Nun bei einem Einsatz dieser Größenordnung – und ich meine hier nicht nur die Anzahl an Kräften, sondern auch Einsatzgebiet – kommt das schon mal vor. Die Kommunikationsarbeit war fürs meiste exzellent (man gibt in vier Sprachen frei zu dass man noch nicht viel weiß und man bitten drinnen bleiben soll), aber natürlich sind die die letzten in der Informationskette. So wie ich es verstanden habe, war schon relativ früh klar dass es sich bei den zwei weiteren Tätern wohl um Polizeibeamte gehandelt hat, bloß braucht es halt eine ganze Weile dass wirklich wasserdicht zu machen. Und wenn man da zu früh Entwarnung gibt und es dann zurücknehmen muss hat man genau das Problem dass die Leute den Informationen der Polizei plötzlich nicht mehr glaubt und eher auf Panikmeldung hört die sonst irgendwo auf Twitter auftauchen (und das machen eh schon leider zu viele).
Auch glaube ich nicht (Informationslage jetzt) dass die Polizei irgendwelche größeren Fehler gemacht hat. Ja eine Zivilstreife hatte wohl Kontakt und diesen dann wieder verloren. Wenn wir hier von 2-3 Mann reden, gegebenenfalls mit Schusswechsel (und selbst wenn nicht dann weiß man das der schnell passieren kann), dann ist es ohne Not möglich dass da jemand entwischt. Man muss schon auch auf sich selbst und seine Leute achten. Schießen können sie, aber effektiv einen potentiellen Terroristen bekämpfen ist wohl eher nicht im Portfolio – und das ist auch keine Schande.
Wer schon mal im OEK war, weiß wie groß das Ding bzw. das angrenzende Areal ist. Es gibt wohl genug Verstecke und Schlupflöcher in einem Einkaufszentrum das halb so groß ist. Man muss jetzt halt schauen was man aus diesem Einsatz lernen kann hinsichtlich Koordination – und lernen kann man immer – aber ich glaube dass es jetzt keine Anfängerfehler gab die nicht hätten passieren dürfen. Was Spezialeinheiten angeht die vermeintlich zu weit weg vom Geschehen sind – soweit mir bekannt werden die schon seit langem bei Einsatzfällen dieser Art benutzt um zum Beispiel Rettungskräfte und Sanitäter und deren Sammelstellen zu schützen. Und das ist nur ein Grund warum sie vielleicht nicht „mittendrin“ sind. Auch wenn vielleicht nicht alles 100%ig glatt läuft würde ich den Einsatzkräften mal vertrauen in dem was sie machen. Gerade Spezialkräfte würden schon reklamieren wenn sie „falsch“ eingesetzt werden.
@Tom: Die Frage ist doch, welche lagebedingten, schnell und kurzzeitig geschaffenen Reserven, sowohl personell als auch materiell standen qualitativ und quantitativ seitens der 1./FJgRgt 3 – München (Versorgungskompanie) und der 3./FJgRgt 3 – München (Feldjägerdienstkommando), in welchen Stärken (Offz, Uffz m.P., Uffz, Mannschaften, mit welchen Waffensystemen, Ausrüstungen und Fahrzeugen definitiv zur Verfügung?
Genau diese Frage sollten Sie einmal von einem Abgeordneten Ihres Vertrauens an das BMVg stellen lassen.
In den einschlägigen Sozialmedia ist es da so fürchterlich still?
Nun ja, die nicht dabei waren können auch kaum etwas „verraten“!
Wer glaubt, dass man bei so einem komplexen Einsatz keine Fehler macht, sollte sich sachkundig machen. Es geht nicht darum keine Fehler zu machen, sondern sie nicht schon vorher ins System einzubauen. Es geht nicht um Tadel der Polizei, sondern um Lernen und Vordern.
Keiner macht den Sicherheitskräften hier einen Vorwurf. Nach einer sachlichen Analyse des Geschehens müssen die Verantwortlichen kundtun was sie in Zukunft an Mat, Pers, Unterstützung, Verfahren und Übung benötigen.
Voreilige Forderungen wie vin der CSU (verantwortlich für Landespolizei) helfen wenig.
@Zimdarsen | 25. Juli 2016 – 10:32:
@Vtg-Amtmann | 25. Juli 2016 – 11:27:
In der Kommentarspalte zu diesem Artikel hier auf AG finden Sie eine, bislang unwidersprochene, Darstellung, was ua kurzfristig auf Feldjägerseite mobilisiert und als Reserve geschaffen wurde. Personell wie materiell.
Und genau dann wenn man „keinen Überblick hatte“ bzw. haben konnte, dann bildet man Reserven.
Dass und warum die IBuK dies in der getätigten Art kundtat hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
@tt.kreischwurst
Also, das ist schon ne scharfe Nummer, Ihre Ansage…
Da reden wir hier in inzwischen mehr als 100 Kommentaren über die auch rechtliche Problematik, ob und wenn und wie ein Bundeswehreinsatz im Inneren möglich ist – und Sie wollen das möglichst geheimhalten. So was hält eine Putschistenarmee geheim. In der Bundesrepublik Deutschland ist das zum Glück nicht so. Außerdem: wo war das was über den Modus Operandi? Es sei denn, Sie sehen politische Entscheidungen ebenfalls als geheimhaltungsbedürftig an – auch das eher Kennzeichen anders gestrickter Staaten.
(sorry, das musste mal sein.)
Ich finde es mehr als nur unappetitlich (die mir passender erscheinende Titulierung erspare ich dem Hausherren und den Lesern aus Pietätsgründen mal) wenn gewisse Herren und Damen aus der Union auf dem Rücken von 9 Mordopfern ihre peinlichen politischen Spielchen von wegen Bundeswehr im Inneren zu spielen versuchen. Das ist doch sowas von niveaulos!
@csThor: 100% pro, deswegen sage ich ja „Karten auf den Tisch, was war definitiv verfügbar?“ Das wird wahrscheinlich nicht viel mehr Substanz haben, wie das Gerede gewisser Damen und Herren!
Es werden eben die üblichen Beißreflexe abgearbeitet:
– Verbot von „Killerspielen“ (depressive Täter auf entsprechenden Medikamenten, die imstande sind, sich eine Waffe über das Darknet zu besorgen, wird das natürlich zutiefst beeindrucken…)
– Bundeswehr im Inneren (siehe vorangegangene Kommentare)
– strengeres (EU-)Waffenrecht (gegen illegale Waffen?!)
TAZ-Kommentar heute vergleicht Reaktion Merkels mit jener von der Leyens. (jaja, kein Link auf deutsche Verlagsseiten) und ist auf der Seite Merkels und der Würde des Amtes.
„Es verlangt Größe im Krisenmoment. Deutschland trauert. Von der Leyen schmutzelt. In Extremsituationen lernt man sich kennen.“
@TW:
Erm….nein!
Ich habe hier keine legale Bewertung vorgenommen. Mir geht es darum dass VdL quasi zwei Fehler macht. Dass eine ist die Bewertung an sich, aber selbst wenn man diese akzeptieren würde, dann posaunt man auch nicht noch die Maßnahmen die man ergriffen hat in die Welt hinaus.
Mir ging es darum zu erläutern dass es relativ klar wohl nie um den Sicherheitsaspekt an sich ging, was man daran sehen kann dass selbst wenn man die Maßnahme mal so hinnimmt (und akzeptiert dass sie in rechtlich gedeckt ist), dass sie dann immer noch in erster Linie politische Kommunikation betreibt, i.e. den Vorfall benutzt und gezielt den Medien mitteilt. Wäre es wirklich darum gegangen für den Fall der Fälle vorzusorgen (und wie gesagt die legale Bewertung bei Seite für den Moment) dann hätte sie sich hinterher anders verhalten.
Ich stimme den generellen Tenor hier in den Kommentaren vollkommen zu. Mir ging es lediglich darum zu zeigen dass selbst wenn man das eigentlich fundamentale rechtliche Problem mal für einen Moment ignoriert man immer noch im nächsten Schritt einen riesen Bock findet.
Ich weiß nicht ob das jetzt so rübergekommen ist. Aber ich wollte weder dass das geheim gehalten wird noch dass irgendwelche politische Diskussionen unterdrückt werden sollen. Im Gegenteil! Aber wenn man zu einer immanenten Kritik ansetzt muss man halt mal für einen Moment die Argumentation akzeptieren und schauen ob es selbst dann noch Sinn macht. Und das tut es meiner Meinung nach nicht, weil es hier wohl von Anfang an nur darum ging das Thema auf die Tagesordnung zu bekommen und wohl eher nicht um irgendwelche wirklichen Sicherheitsbedenken.
Ich verstehe die ganze Diskussion um das Thema Bundeswehreinsatz im Inneren nicht. Die aktuelle Rechtslage ist doch klar, verständlich und meiner Meinung auch richtig.
Für die innere Sicherheit ist die Polizei zuständig. Kommt es zu Situationen, in denen die zuständige Polizeibehörde überfordert ist oder fürchtet, dass eine solche Überforderung bevorsteht, kann sie andere Behörden um Hilfe bitten. Dazu gehört auch die Bundeswehr. Im Notfall können also auch Soldaten unter der Befehlshoheit der zuständigen (Polizei-)Behörde im Inland eingesetzt werden. Wo ist das Problem?
Was nicht geht, ist eine quasi Selbstermächtigung der Bundeswehr um was und wen auch immer im Inland zu bekämpfen.
Wenn nun eine Notstandslage am Horizont erscheint, die Amtshilfeersuchen wahrscheinlich machen, dann ist es richtig und wichtig, dass sich in Frage kommende andere staatliche Entitäten, eben auch die Bundeswehr, angemessen mit dem Lagebild beschäftigen und ggf. vorbereitet sind.
Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass diese konkreten Vorbereitungsmaßnahmen gerade für Terrorgroßlagen geheim gehalten werden. Insofern kann Kritik an Quatschtante Ursula durchaus berechtigt sein.
Das ändert aber nichts daran, dass über die grundsätzliche Fragestellung, wer wann wie vom wem politisch gesellschaftlich gewollt das Gut Sicherheit bereitstellt, im Grundsatz öffentlich diskutiert wird.
Man könnte beispielsweise darüber streiten, ob die Bundespolizei ihre „erweiterte GSG 9 für Terrorgroßlagen“ nicht etwas substantieller ausrüsten und ausbilden müsste, um bei der geänderten Sicherheitslage auch mit größeren Terrorlagen allein fertig werden zu können, ohne gleich den Notstand ausrufen zu müssen. Müssen wir uns also darauf vorbereiten, dass zukünftig Terrorgroßlagen Alltagsgeschäft sind? Folgt man hier der Einschätzung von Herrn Wolffsohn, so müsste man diesen Schluss ziehen.
Im Grundsatz sollte die Ausrufung eines Notstandes eine ganz sparsam genutzte Ultima Ratio sein, die auch möglichst schnell wieder einkassiert gehört. Der in Frankreich geltende fast Dauernotstand ist staatspolitisch höchst ungesund.
@ csThor | 25. Juli 2016 – 12:12
Na ja, da hat die Union aber kein Monopol. Führend in dieser Disziplin ist meiner Meinung immer noch Frau Künast. Aber dank dieser „wertvollen“ Diskussion gibt e ja bereits ein neues „polizeiliches Schulungsvideo“.
https://www.youtube.com/watch?v=f37oOaW4ZFA
(Youtube ist doch als Link OK, oder? Sonst suchen nach: So KÄMPFT die POLIZEI jetzt gegen AXT-ATTENTÄTER!)
@ Voodoo
Ich stimme voll zu das nun erstmal die politischen Reflexe greifen wie immer, insbesondere Verschärfung Waffenrecht !
Dabei haben wir in Deutschland das strengste Waffengesetz Europas, und der Täter hatte seine Waffe aus dem Darknet …
Aber wie üblich kommt es zu politischem Aktionismus anstelle sauberer Analyse, Umsetzung einer Strategie und Ergänzung der polizeilichen Ausrüstung !
Und JA, man kann ja auch versuchen Schnittmengen festzustellen zwischen Ausrüstung B>w und Polizei …
Man könnte aber auch meinen: „Der Fluch der guten Tat – oder wie man schnell des blinden Aktionismus bezichtigt wird.“
Die Motivationslage der politischen Führung ist vielleicht nicht immer als schwarz oder weiß zu kategorisieren. Daher möchte ich niemandem unterstellen aus jeder Situation gleich politisches Kapital schlagen zu wollen. Das Angebot auf die alarmierten Feldjäger bei Bedarf zurückgreifen zu können war m.E. der Versuch „Flagge zu zeigen.“
Die Alternative wäre dann eben gewesen – keine Feldjäger im Angebot zu haben. Damit hätte man sich im Fall einer eventuellen Anforderung durch die Landespolizei aber auch eine Blöße gegeben.
Bei der Unterstützung von Polizeikräfte sind die Feldjäger durch ihre Ausbildung und ihren Einsatz in Krisengebieten wohl am ehesten mit Polizeiaufgaben vertraut. Mein erster Gedanke war aber das Unser Sanitätspersonal und logistische Unterstützung mit Transportkapazität gefragt sein könnten. Eine eventuelle Bewaffnung wäre dann lediglich zum Selbstschutz vorgesehen…
Doch was nicht geübt wird geht ja bekanntermaßen auch gerne mal schief. Sehr viel wohler wäre es mir wenn (Übungs-)Szenarien à la Katastrophenschutz mit Feuerwehr und Polizei gemeinsam geübt werden. Wäre ja schade wenn es im Nachhinein an der fehlenden Funkverbindung oder den nicht abgestimmten Handlungsabläufen läge das Menschen abwendbaren Schaden erleiden.
Ich schreibe spät, aber ich möchte nicht mehr nur lesen.
Kurz eine kleine Anmerkung zum Stilistischen: „Von der Leyen [u]gibt zu[/u]: Bundeswehr stellte sich auf Eingreifen in München ein“. Da ist ein „gibt zu“ wohl eine eindeutige Wertung inklusive „Anklage“, anstatt einer Formulierung wie „gibt bekannt“ oder „weist darauf hin“. Ich dachte beim Lesen der Überschrift schon „Bitte nicht noch ein als Artikel getarnter Kommentar der selbsternannten deutschen Pressegötter mit alleiniger Deutungshoheit“, wurde vom gewohnt qualitativ hochwertigen Inhalt aber wieder mit der Welt versöhnt. ;)
Ob die Überschrift so stimmig ist stelle ich aber als Frage mal so in den Raum.
Was den gesamten Ablauf der „Alarmierung“ der Feldjäger und der Entscheidungsfindung angeht ist hier ein einsamer online-Artikel offenbar für viele der Beweis, dass es so wie im Artikel beschrieben war und nicht anders. Die Frage diverser Kommentatoren, ob und wie denn das Verbindungselement zum Bayrischen Innenministerium und das Landeskommando involviert war und was eventuell vom Bayrischen Innenminister wann zur Prüfung eventuell sogar – wie in Großschadenslagen üblich – beim Landeskommando angefragt wurde halte ich aber für viel relevanter.
Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass die Kräfte, die vorgehalten wurden alarmiert wurden, als die Lage noch unübersichtlich war – bei phasenweise angenommenen drei noch frei in München agierenden Tätern mit Langwaffen, die im Raum standen, einer phasenweisen Lageentwicklung auch über den Bereich von München hinaus (die Presse weiß halt nicht alles) und sehr komplexer Lage in verschiedenen Hotspots in München wohl eine verständliche Entscheidung.
Weiterhin wurden die Kräfte vorgehalten bis die Lage übersichtlich war – ebenfalls wohl verständlich und nachvollziehbar. Klingt weder nach „aufgedrängt“ oder „unnötig“ – die polizeiliche Leitung hätte nur auf weitere Kräfte und Mittel zugreifen können.
Weil wir JETZT wissen, dass es sich um einen einzelnen Amokläufer handelt und nicht etwa um einen vernetzten terroristischen Anschlag einer größeren Zelle zu behaupten, dass alles reiner Aktionismus gewesen wäre ist – mit Verlaub – absoluter Kindergarten auf höchstem Sandkastenniveau.
Über Art und Ausstattung der Kräfte wurde hier ja schon spekuliert, daran will ich mich nicht weiter beteiligen, weise aber kurz darauf hin: Feldjägereinsatzkompanien sind die materiel mit am besten ausgestatteten nicht spezialisierten Kräfte der Bundeswehr – auch im Inland mit einsatzbereiten gepanzerten Gefechtsfahrzeugen.
Letztlich ging es bei der Auswahl der alarmierten Kräfte hier aber wohl um drei Aspekte:
1) der Einsatz der Bundeswehr in einer solchen Lage passiert unter dem Landespolizeirecht. Auch wenn sie darin nicht detailliert ausgebildet sind, sind Feldjäger auf Grund ihrer Rechtsausbildung schnell in der Lage dieser Normen umzusetzen – schneller als jede andere Einheit der Bundeswehr.
2) banale Manpower – wenn 100 Angehörige des FJgRgt 3 100 PVB aus statischen Aufgaben herauslösen können, dann können die an anderem Ort sinnvoller eingesetzt werden,
3) Der Einsatzwert von Feldjägern gegen hochgerüstete Terroristen mit SK4-Weste, Helm und Langwaffe liegt wohl deutlich oberhalb von BFE+. Über einen Vergleich mit ca. 2200 eingesetzten Streifenpolizisten mit unzureichender Schutzausstattung und maximal 50 Jahre alten MP5 will ich da gar nicht reden. Aber ich will mich jetzt nicht in lageabhängigen Philosophiebetrachtungen verlieren.
Rechtlich hat das Bundesverfassungsgericht das ganze eingeleitet und die Bundesregierung hat die klare Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren spätestens mit dem neuen Weißbuch auch der Öffentlichkeit deutlich zugänglich gemacht. Dass hier – vorsicht Journalistenschelte – in den letzten Wochen nicht schon längst in den Medien drüber berichtet und diskusiert wurde liegt wohl daran, dass da – wie schon zu Zeiten eines Bundespräsidenten Köhler – mal wieder die Hausaufgaben nicht gemacht wurden (Nein, T.W. ist nicht gemeint). Es sei denn, das ist kein Thema mit dem man die eigene Bevölkerung belasten will. ;)
Zu guter letzt noch die rhetorische Frage: Wenn eine Kompanie hochgerüsteter Terroristen eine deutsche Stadt in Kleingruppen zerlegt. Wann kommt der Punkt wo im laufenden Gefecht die ersten PVB mal deutlich darauf hinweisen, dass sie keine „Pflicht zur Tapferkeit“ haben und eine Garantenstellung Grenzen hat. Und ab wie vielen „abgenutzten“ oder „zerschlagenen“ SEK kommt der Punkt, wo die restlichen PVB in den SEK sich nicht mehr einsatzbereit fühlen?
@A.W.
Zu Ihrer in den Raum gestellten Frage:
Das ist eine Wertung, und sie ist aus meiner Sicht gerechtfertigt: Denn das Ministerium hatte in den mehr als zwölf Stunden zuvor auf Fragen von Medien (nicht nur von mir) genau danach nicht geantwortet. Wenn die Ministerin dann recht überraschend das erzählt, wozu ihr Haus zuvor die Aussage verweigert hat… ist diese Überschrift durchaus stimmig.
Okay, kann ich nachvollziehen, nur kenne zumindest ich den Ablauf des Interviews aus der diese Information stammt nicht, kann also nicht sagen, ob sie das von sich aus erzählt hatte oder eindringlich, wiederholt und unter Drohung der stillen Treppe gefragt wurde, wie das so eine Überschrift durchaus unterstellen könnte. Und nur weil einige Journalisten während „des laufenden Gefechts“ natürlich keine Antworten bekommen wird aus der ersten Verlautbarung danach kein „Zugeben“…
Aber ich will nicht vom eigentlichen Thema ablenken.
@A.W. Teile der FJgTr gehören zu den spezialisierten Kräften, sieht man seit einiger Zeit an Bewaffnung, Anzug und Ausrüstung.
@A.W.:
+1
@Thomas Melber | 25. Juli 2016 – 6:33
Aus heutiger Sicht handelte es sich Freitag Abend nicht um einen besonders schweren Unglücksfall. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber heute wissen wir auch, dass es nicht drei militärisch ausgebildete, islamistische Täter mit Langwaffen waren, sondern nur ein verwirrter Jugendlicher.
Deswegen war aus damaliger Sicht die Vorbereitung auf das worst case Szenario richtig – denn dann hätten wir in der Tat von einem besonders schweren Unglücksfall sprechen können.
@all:
Kurz zu den Abläufen und den Prinzipien der Zivil-Militärische Zusammenarbeit ZMZ:
Es geht bei ZMZ nur sekundär darum, aus dem Stehgreif Fähigkeiten der Bundeswehr zur Ergänzung oder Erweiterung ziviler Fähigkeiten bereitzustellen. Wenn es klappt, schön und gut. Wenn nicht, ist das auch kein Drama (bzw. sollte keines sein).
Vielmehr geht es bei ZMZ primär darum, nach einer gewissen Vorbereitungszeit die zivilen Kräfte im großen Maßstab zu entlasten und dann auch mit speziellen Fähigkeiten eingreifen zu können.
Was heißt das, bezogen auf das Beispiel München?
Die Sicherheitskräfte mussten sich auf eine Lage wie nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo einstellen. Ich kann nicht beurteilen, ob dafür 2300 Polizisten ausgereicht hätten. In Anbetracht der Tatsache, dass in Boston auf der Suche nach einem (anfangs zwei) Attentäter 2500 Einsatzkräfte im Einsatz waren, hätte ich da meine Zweifel.
Viel wichtiger ist aber die Frage: Wie lange halten die Kräfte durch? Spätestens am nächsten Morgen wären die meisten Polizisten 24h ununterbrochen auf den Beinen gewesen. Und dann? Dann freut man sich, wenn nach 12h ein alarmiertes Regiment FJg anrückt, die ordentlich Ausdauer und Schlagkraft mit sich bringen. Gleiches gilt für ein SanRgt, das den eigenen Hilfsorganisationen die dringend benötigte Erholung ermöglicht.
Und jetzt haben wir noch nicht von geschützten Fahrzeugen für Straßensperren, KSK-Zügen oder Scharfschützentrupps geredet.