Verteidigungsministerium weist Bericht über Probleme mit Arbeitszeitregelung zurück
Das Verteidigungsministerium hat, wenig überraschend, den Bericht zu personellen Engpässen der Bundeswehr als Folge von Urlaubs- und Freizeitansprüchen als grundlegend falsch zurückgewiesen. Vor der Bundespressekonferenz am (heutigen) Mittwoch hob der stellvertretende Ministeriumssprecher Oberst Boris Nannt vor allem darauf ab, dass die Seetage der Marine doch Ausnahmen von der EU-Arbeitszeitverordnung erlaubten und deshalb das alles so nicht stimmen könne.
Meine Fragen an Nannt und die Antworten zum Nachhören:
Die Abschrift des O-Tons:
Frage: Herr Nannt, es gibt ja einen Bericht über zunehmende Probleme bei der Bundeswehr aufgrund von Urlaubstagen und der EU-Arbeitszeitverordnung, die dazu führen, dass insbesondere im Bereich der Marine bestimmte Einheiten praktisch nicht mehr einsatzfähig sind. Ich nehme an, Sie kennen den Bericht und können etwas dazu sagen.
Nannt: Schönen Dank. Ich habe den Bericht heute Morgen mit großer Verwunderung auch zur Kenntnis genommen.
Erst einmal vorweg: Die Bundeswehr erfüllt ihre Aufgaben, und dies ohne Wenn und Aber.
Zweitens: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist eine deutliche Besserstellung für den Soldaten. Das ist so, weil ein Ausgleichsanspruch schon nach 41 geleisteten Wochenstunden ansteht und weil viele Dinge jetzt auch gesetzlich besser verankert sind. Hier gibt es also wirklich eine Besserstellung.
Drittens: Die wesentliche Linie, auf der der ganze Artikel basiert, ist einfach faktisch falsch. Er ist, muss ich sagen, auch schlecht recherchiert, weil es hier um einen Ausnahmetatbestand geht. Es gibt natürlich auch in der Soldatenarbeitszeitverordnung Ausnahmetatbestände. Die haben wir auf unserer Internetseite auch veröffentlicht. Ich glaube, ich habe auch hier in der Regierungspressekonferenz schon etwas dazu gesagt. Das baut darauf auf, dass gerade aufgrund der mehrtägigen Seefahrten jetzt ein hoher Ausgleichsanspruch besteht. Aber gerade mehrtägige Seefahrten – wie auch genauso Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen usw. – sind eben Ausnahmetatbestände. Deswegen verweise ich auch noch einmal auf den ersten Punkt, den ich hierzu angeführt habe. Noch einmal ganz klar: Das behauptete Faktum ist einfach falsch.
Was jetzt natürlich auch wichtig ist: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist ja im Januar eingeführt worden. Jetzt sind natürlich vor allen Dingen auch die Vorgesetzten stark gefordert. Uns geht es insgesamt um den Gesundheitsschutz der Soldaten und darum, sage ich einmal, dies auch in jeder Einheit umzusetzen. Dabei gab es am Anfang – das hatte ich hier in diesem Kreis, glaube ich, auch schon gesagt – bestimmt auch die eine oder andere Friktion, vielleicht auch einmal eine Unsicherheit oder Unwissen darüber, wie man jetzt mit diesen Tatbeständen umgeht. Aber ansonsten gilt das, was ich gerade gesagt habe.
Zusatzfrage: Aus Sicht des Ministeriums, um das jetzt einmal zu präzisieren, gibt es also nicht bestimmte Bereiche der Bundeswehr, in denen so viel Freizeitanspruch als Ausgleich für geleistete Arbeit aufgelaufen ist, dass dadurch in diesen Bereichen die Aufgabenerfüllung eingeschränkt werden müsste. Verstehe ich Sie richtig?
Nannt: Also noch einmal: Die Bundeswehr erfüllt, wie gesagt, ihre Aufgaben, und – – –
Zuruf: Entschuldigung, ich habe ganz präzise gefragt!
Nannt: Sie müssen mich ausreden lassen. – Ich fange vielleicht einmal vorweg mit Folgendem an: Wir alle wissen, wie stark die Bundeswehr gefordert ist. Das ist, sage ich einmal, nichts Neues. Ich will keine Eulen nach Athen tragen.
Zweitens gibt es natürlich Bereiche, die unheimlich stark gefordert sind. Das sind bestimmt die Marine und vielleicht auch andere Einheiten, die ein hohes Maß an Leistung bringen müssen. Dennoch sind hier die Vorgesetzten gefordert.
Wir begleiten diesen Prozess unheimlich eng. Ich will es in Zahlen sagen: Im vergangenen Jahr haben wir dazu an über 40 Standorten 4000 Multiplikatoren informiert und geschult. Im Oktober findet wieder eine Besprechung mit Vorgesetzten statt, um gerade diese Dinge zu besprechen.
Natürlich sind bestimmte Einheiten stark gefordert. Aber die Soldatenarbeitszeitverordnung führt, anders als es der Artikel vielleicht insinuiert, nicht dazu, dass Aufträge nicht erfüllt werden können, ganz im Gegenteil. Hierbei sind die Vorgesetzten genauso stark gefordert. Sie gehen damit verantwortungsvoll um.
Zusatzfrage: Noch ein kurzer Präzisierungsversuch: Trifft es aus Sicht des Ministeriums nicht zu, dass einzelne Einheiten bei der Auftragserfüllung dadurch Probleme haben, dass gewissermaßen eine Bugwelle von Ansprüchen auf Freizeitausgleich angefallen ist, die ausgeglichen werden muss und damit die Einheiten praktisch lahmlegt?
Nannt: Wir haben über 260 000 Mitarbeiter. Ich habe kein Fernglas, mit dem ich in jede Einheit hineingucken könnte. Ich kann das Gesamtbild des Ministeriums darstellen. Das Gesamtbild des Ministeriums ist, dass wir unsere Aufträge natürlich erfüllen und dass die Soldatenarbeitszeitverordnung ein ganz wichtiger Bestandteil ist. Sie dient dem Gesundheitsschutz. Das ist eine klare Besserstellung.
Dort, wo mehr Arbeit angefallen ist, geleistet wurde und jetzt ausgeglichen wird, wird mit diesem Ausgleich umgegangen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das alles können Sie bei uns auf der Webseite nachlesen. Wie gesagt: Es ist ein riesiger Sprung nach vorn.
(Archivbild: Zusammentreffen während der Erprobungsfahrt der Fregatte F 222 Baden-Württemberg (mi) mit den Fregatten F 215 Brandenburg (li) und F 216 Schleswig-Holstein im Skagerrak am 01.07.2016 – Bundeswehr/Carsten Vennemann)
Und was machen die Kameraden zur See mit den als „Ausnahmetatbestand“ erwirtschafteten Seetagen??????
Ist das wieder mal Nannts Märchenstunde? Manchmal kann einem als Unterstellter Angst und Bange werden.
@T.W.: Vielen Dank für die Nachfragen.
Oberst Nannt sagt die Unwahrheit! Es gibt durchaus mehrere Einheiten, deren Auftragserfüllung bereits dieses Jahr nicht mehr gewährleistet ist, spätestens aber nächstes Jahr.
Natürlich ist die Ursache dafür nicht die SAZV. Sondern der Personalmangel. Aber das kann doch dem Ministerium nicht verborgen geblieben sein. Ich bin sprachlos.
Oberst Nannt lebt dienstlich (vermutlich aufgrund seiner Besoldungsgruppe) nicht unter den Auflagen der SAZV und kann die geschilderten Probleme nicht kennen. Sich dann aber hinsetzen und zu behaupten, dass das alles überhaupt nicht stimmen kann zeigt, wie sehr das Ministerium am „Nabel der Truppe“ ist – nämlich überhaupt nicht.
Sehr viele konnten – übrigens ohne Hellseher o.ä. zu sein – voraussagen, dass die Umsetzung der SAZV zu genau diesen Tatbeständen würden wird, lediglich die Kräfte im „Ministerium“ wollte dies nicht sehen.
Die „Um präzise Antworten drum rum eiern“ ATN wurde wohl damals als Klassenbester erworben. ;-)
Wenn man diese Frage mit Ja beantwortet, würde man ja zugeben, dass man eine nicht durchdachte Reform eingeführt hat, da man im Ministerium dieses Thema zu lange nur halbherzig angegangen ist und sowas kommt im Ministerium ja nicht vor.
Also weil nicht sein kann was nicht sein darf werden NATÜRLICH alle Einsatzverpflichtungen erfüllt und NATÜRLICH alle Stunden abgebaut. Das „Wie“ hat gefälligst der Disziplinarvorgesetzte zu regeln. Damit kann das Thema wohl geschlossen werden. Herr Porfalla, bitte diese unnötige Diskussion beenden! ROFL
@RumorControl: Möglicherweise würde uns auch einfach nur ein Teil der Antworten verunsichern, die diesen gordischen Knoten lösen sollen …
Ach naja, wird aus der Ressource Mensch halt noch mehr rausgequetscht – ist ja regenerativ!
Hmmm also wenn ich mich so bei uns umschaue, dann sehe ich nicht mehr viele Gesichter. Entweder die Leute haben ‚Wache‘ oder sie sind im Freizeitausgleich…. Viel Platz für die anfallenden Arbeiten oder die Ausbildung der jungen Kameraden bleibt da nicht. Aber wir schaffen das :D
komisch… warum habe ich das nur im anderen Thread vorhergesagt ;)
§13 SG ist halt dehnbar ;)
Moin all,
zum Rumgeeiere des Hr. N. gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Fakt ist, das längere Seefahrten wie EINSÄTZE zum Ausnahmetatbestand gehören und man es dort mit der nun gepriesenen Gesundheitsvorsorge im Vergleich zum Grundbetrieb nicht mehr so genau nimmt.
Ansonsten: „Ausscheiden mit Palaver, ins Kielwasser schwenk marsch“
wie das so schön ein Admiral zu sagen pflegte.
Die Frage ist doch, wer ihm das aufschreibt was er dort präsentiert.
Es wäre mir nämlich neu, dass PrInfo eine eigene Sach- und Fachexpertise egal welchem Thema besitzt.
Ich schreib es hier gerne nochmal: Der Oberst Nannt gehört abgelöst. Der Oberst hat sicher Qualitäten, welche ihn zum GenStOffz befähigen. Aber der ihm nun übertragenen Aufgabe ist er nicht gewachsen. Die nicht tolerablen Defizite sehe ich in der Unfähigkeit zum echtzeitnahen Verständnis von Kern und Duktus gestellter Fragen sowie in der (vermutlich daraus resultierenden) schwammigen und themaverfehlenden Beantwortung derselben.
Ich finde das nicht gut. Auch nicht, dass man seitens der Führung den Mann so offensichtlich quält. Letzteres schreibe ich in der Annahme, dass er selber merkt, dass ihm seine derzeitige Rolle nicht gerade auf den Leib geschrieben ist.
Hans Schommer
Ob es mehr am Personalmangel, am Schiffsbestand, an der SAZV oder was auch immer liegt, kann man sich ja individuell nach eigenem Geschmack noch etwas zurechtrücken. Die Talfahrt der Einsatzfähigkeit hat eben mehrere Ursachen zugleich, und für alles außer dem Personalmangel ist schon die politische und militärische Führung deutlich mitverantwortlich. Also werden solche Gründe eben einfach in Abrede gestellt. Das war nach meinem Bild schon bewusste Desinformation, was heute in der BPK geboten wurde.
@Hans Schommer | 27. Juli 2016 – 14:50:
Ist Ihnen schon in den Sinn gekommen, dass Herr Nannt zwar nicht unbedingt im Interesse der Fragenden oder auch der interessierten Öffentlichkeit antwortet, jedoch sich aus Sicht des BMVg genau richtig verhält?
Er betont das Positive. Er erwähnt Positives auch wenn nicht danach gefragt wurde. Er umschifft der Hausleitung peinliche Fragen. Usw.
Für mich macht er, auch wenn es für mich als Interessierten nervig und wenig informativ ist, seinen Job iSd Brötchengebers gut.
man möchte also von seiten des BMVg tausende Soldaten der lüge bezichtigen !? Das fördert ungemein das Vertrauen in den Dienstherren. Ich kann nur als Reservist sprechen und da sieht die ganze Sache noch viel schlimmer aus. Wir leisten neben unseren Beruf noch freiwillig Reservedienstleistung um die Aktive Truppe zu unterstützen und zu entlasten. Hier wird teilweise Zahlungen verweigert oder versäumt. Beispiel meines Sicherungseinsatz auf der diesjährigen ILA 2016 in Berlin. Fahrtkosten ersatz 1800km , Verpflegungsgeld für drei Wochen von tägl. 7.2ü€ , überstunden und nachtzuschläge für 3 wochen 24/7 wachdienst und verpflichtungsprämie stehen immer noch aus. Die Einheit fühlt sich nicht zuständig undauch sonst keine informationen und stellungnahme. Inzwischen hat das ganze Kontingent via Eingabe beim wehrbeauftragten Einspruch eingelegt. Mal sehen wann hier irgendwann mal einer von uns etwas bekommt. Soviel zum thema … aber stimmt ja alles nicht. Ich für meinen Teil gehe mich mal eben fremdschämen …. fü
r rechtschreibfehler entschuldige ich mich da mit handy ohne brille geschrieben
Ach hätten wir doch wieder die Wehrpflicht… Bei den geburtenschwachen Jahrgängen der nächsten Jahre treten wir in direkten Konkurrenzkampf zur attraktiven Wirtschaft. Von den kommenden Jahrzehnten ganz zu schweigen.
@Tom
Im Sinne des Bürgers also auch des Steuerzahlers und Wählers?
Ausnahmetatbestand bedeutet ja nichts anderes als Dienst nach alter Art, sprich so lange wie es der Dienstplan oder der Chef befiehlt, unter Einhaltung bestimmter Richtlinien wie Lenk-u.Ruhezeiten z.B.
Anspruch auf Ausgleich gibt es dann nicht nach 41h sondern nach 12h zusammenhängenden Dienst, bekommt man einen halben Tag frei oder einmalig 32,50€ Brutto oder aber nach 16h zusammenhängenden Dienst einen ganzen Tag frei oder 65€ Brutto.
Ob finanziell- oder Freizeitausgleich gewährt wird, entscheidet der Chef. Wenn Freizeit gewährt wird, was früher schon bei min 50% der Anrechnungsfälle der Fall war, sind diese Freistellungen 12 Monate gültig. War es dem Soldaten aus dienstlichen Gründen nicht möglich, innerhalb von 12 Monaten frei zu nehmen, konnte man sich diese Tage auszahlen lassen (65€ Brutto/Tag).
Der Herr Oberst weicht der Frage deshalb so wehement aus, weil er laut Soldatengesetz zur Wahrheit verpflichtet ist und wenn man nicht lügen darf, dann weicht man eben aus. Nimmt heutzutage leider kaum noch jemand ernst, weil man von allen Seiten nur noch belogen wird.
Die neue Arbeitszeitverordnung dient nicht dem Schutz des Personals vor Überarbeitung. Dieser Effekt ist hier lediglich als Abfallprodukt zu sehen. Der Hauptgrund liegt schlicht und ergreifend in einer Sparmaßnahme.
Die Bundeswehr wird immer mehr gefordert und geschröpft und dank der Abschaffung der Wehrpflicht, muss das Ganze mit immer weniger Personal bewerkstelligt werden. Was passiert, wenn immer weniger Personal immer mehr arbeiten muss. Es fallen Überstunden an, die nach alter Art wie o.a. angerechnet werden konnten. Der Chef ist angehalten vorrangig Freizeit zu gewähren, weiß aber aufgrund der folgenden Aufträge, dass er auf den Soldaten in Zukunft nicht verzichten kann, weil er wegen Personalmangels keinen Ersatz hat und somit sonst seinen Auftrag nicht durchführen könnte. Ergo kann er den Soldaten nicht in den Urlaub gehen lassen, was dazu führt, dass der Soldat sich nach 12 Monaten auszahlen lässt. Das wären aber ziemlich teuer für die Bundeswehr also lässt man sich was neues einfallen…
@Tom: Herr Oberst wird m.M.n. „seinen Job“ absolut nicht gerecht! Maßstab hierfür sind hierfür nicht die Erwartungshaltungen des BMVg, sondern die der Öffentlichkeit (des Staatssouveräns) sowie die Grundsätze der Inneren Führung und das Soldatengesetz.
Wer als Pressesprecher auf klare und substantiierte Fragen keine klaren und kompetenten Antworten geben kann (oder will) ist deshalb bereits grundsätzlich Fehl am Platze. Allein schon der mehrfache Hinweis des O Nannt an T-W. „das können Sie nachlesen“, erscheint als absolute Frechheit sowie Arroganz und zeigt m.M.n. erhebliche Defizite an Sozial-, Personal-, Sach- und Fachkompentenz.
Der Mann beansprucht Authoritäten, welche dieser offenbar schlichtweg nicht hat! Dies sind grundsätzliche „menschliche und soziologische“ Forderungen und haben zunächst mit dem Militärischen bzw. mit dem Soldatsein im Speziellen nichts zu tun.
Hinzukommen allerdings für die exponierte Position und das Amt des O Nannt dann die Grundsätze der InFü und die Normen des SG:
Hier gilt, auch der Dienstgrad Oberst endbindetet nicht von § 13 (1) SG „Der Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.“ i.V.m. § 17 (2) „Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert.
Dem Kommentar von @Hans Schommer ist deshalb bis auf den letzten Satz zuzustimmen.
Begründung: Wenn man diesen Sprecher in Bild und Ton (Duktus, Körpersprache, insbesondere Handbewegungen und unsteter Blick, zumeist ins Leere) „genießt“ macht dieser Mann mir einen ziemlich „schmerzfreien“ und neben den Fakten stehenden Eindruck.
@Tom meint oben – auch mit „Brötchengeber“ – wohl eher die Führung des BMVg, nicht die Bürger/Steuerzahler.
Und so peinlich zumindest mir dieser und andere Auftritte von Oberst Nannt vorkommen, er hält der Leitung des Hauses erst mal lästige Fragen vom Leib. Das muss man erst mal durchhalten, was der leistet!
Inhaltlich empfand ich seine Ausführungen schon als ziemliche Frechheit, aber wen kümmert’s außer einer Minderheit?
Bei dem Geschwafel kriegt man ja Trommelfellkrebs. Ich weiß nicht, ob ich den Oberst bemitleiden (weil er diesen offensichtlichen Schwachfug verbreiten muß) oder ihn verachten soll (eben weil er diesen offensichtlichen Schwachfug verbreitet – hat der keinen Funken Selbstachtung?).
….und der Personalmangel wird noch größer in den TSK/MilOrgBer auch ohne SAZV!
Danke für die personelle Trendwende mit ihrer Binnenoptimierung, sprich DP Streichung und ein Danke für die DP – und Personalabgabe an CIT und CIRK.
Wie man auch Sch…. -> Bonbons machen kann, dass auch noch schön reden und als Gold verkaufen ist schon echt unglaublich und dreist.
Also wenn hier einer falsch recherchiert hat, dann ist es definitiv der Herr Oberst!!! Die Marine kann das schon seid Monaten nicht mehr bewerkstelligen. Die Soldaten sind alle überarbeitet trotz der ganzen Überstunden können die nicht frei machen. Es gibt kaum noch Einheiten die zur See fahren können, es fehlen Ersatzteile, es läuft alles nur noch 08/15 mäßig ab. Die Soldaten haben so viele Überstunden und gar keine Zeit sie zu nehmen, sie können ja nicht ein mal mehr wirklich Urlaub nehmen und nun kommen auch noch die Stunden dazu!!! Ich bin gespannt wann der erste Kommandant den Mumm hat zu sagen das er nicht fahren kann weil alle ihre Überstunden abbauen müssen!
Vorsitzenden Marine DBwV, Fregattenkapitän Marco Thiele zur Lage in der Marine: https://goo.gl/fLjvPl
Und wieder einmal stellt sich der Verband hin und behauptet mit lustigen Platitüden und Binsen, dass man alles schaffen könne wenn man doch nur seinen Forderungen nachkomme…
Ich lach mich schlapp.
Kamerad Thiele hat wie viele wohl noch nicht begriffen wie gewisse Prozesse in der Exekutivebene funktionieren. Zusätzlich haut der DBWV mal wieder Sachen raus…
„Die Marineunteroffizierschule in Plön hat bereits begonnen, Konsequenzen aus der SAZV in der Ablauforganisation zu ziehen.“
Dolle Wurst… und die war wie genau von der SAZV maßgeblich negativ betroffen? Schulen steuern ihren Ausbildungsbetrieb über Lehrpläne und legen den Ausbildungserfolg für sich selbst fest. Betrachte ich nun das bunte Portfolio an Lehrgängen der MUS wird einem schon schnell klar, dass hier es äußerst simpel ist sich einerseits an die SAZV zu halten und andererseits durch die zentrale Eigensteuerung Anpassungen vorzunehmen.
Der andere Teil der Streitkräfte – sie wissen schon, der mit dem Einsatzauftrag und so – wird vom Weltgeschehen und der politischen Entwicklung gesteuert und erhält seinen „Erfolg“ knallhart in der Realität der Geschehnisse. Und genau dieser Teil zeigt auch zu Recht auf, wie er es gerne hätte um zu funktionieren.
Dabei den Vorgesetzten zu unterstellen durch ihre Forderungen und Aufzeigen der Probleme den (politisch) korrekten Gesundheitsschutz nicht ernst zu nehmen ist eine bodenlose Frechheit und starke Diffamierung des Kameraden Thiel.
Vorgesetzte verstehen sich nicht als „Sklaventreiber“ die die Ressource Mensch verheizen wollen – vielmehr versuchen sie oftmals die am stärksten Belasteten – vom Uffz bis zum Chef (o.ä.) mit einer Handlungs- und Rechtssicherheit auszustatten um allen Seiten – Dem Auftrag und dem Menschen gerecht zu werden.
Vielmehr versuchen wir Tag ein Tag aus, Möglichkeiten im engsten Dialog mit unseren Unterstellten Soldaten zu finden, um den Dienst weiterhin attraktiv und sinnvoll (!!) zu gestalten. Der DBWv sollte sich hier einmal die Stimme der Basis (Mannschaften, Besatzungen/Ausführungsebenen) holen (was weder dieser noch die Evaluierung des SKA aber macht/möchte – Da Verbandsklientel gleich Uffz aufwärts und die Befragung an Vorgesetzte ging).
Anstatt auf die echten Kernprobleme der SAZV hinzuweisen (Lehrgänge = kein Ausnahmetatbestand, Reisen = Privatvergnügen, etc.) die vorallem in Einzelregelungen und ihrer Unflexibilität sind – gepaart mit der Unsicherheit der Vorgesetzten was nun wirklich geht und was nicht – haut der Verband mal wieder in die Planbarkeits- und Unterkunftskerbe (letztere hat übrigends nur seeeeeeehr entfernt etwas mit der SAZV zu tun und ist per se Hausgemacht)
Planbarkeit? Aufwachen die Herren – wir sind eine Einsatzarmee und keine Truppe mit Herbstmanöver. Anstatt dauernd das unmögliche zu fordern sollten wir uns auf Instrumente und Möglichkeiten konzentrieren um mit dem Unplanbaren so gut wie möglich zu Recht zu kommen. Oder wenns für einige ne Platitüde sein muss:
Der normativen Kraft des Faktischen in einer Einsatzarmee können sie nicht mit einer Verordnung begegnen.
Aus dem DBwV-Artikel: „Auch durchaus innovative Ideen, wie in Wilhelmshaven aufliegende Fregatten der Klasse 122 kurzfristig mit Reservisten wieder in Fahrt zu bringen, sind ja keine Dauerlösung.“
Diese „innovativen“ Ideen sind keine Dauerlösung, weil sie überhaupt keine Lösung sind. Die aufliegenden 122er sind durch, die bekommt man nur noch zum Schrott in Fahrt — alles andere wäre zutiefst unwirtschaftlich und auch nicht von heut auf morgen möglich!
@JAS
1+(unendlich)
Nur sind wir keine Einsatzarmee, sondern eine Armee im Einsatz. Sonst hätte man die Neuausrichtung fundamental, sprich strukturell hinterlegen müssen ;-)³
Man mag es als OT auffassen, aber ich sehe in der Diskussion einen zumindest aus meiner Sicht wichtigen Bezugspunkt zur Diskussion um eine eigenständige Rolle der BW im Zusammenhang der inneren Sicherheit: Man stelle sich nur vor, das politische Interesse ginge dahin, durch den Auftritt des Herrn Nannt die Behauptung und durch den Einsatz von BW-Einheiten den erwünschten Eindruck einer nicht existenten Gefahr zu erzeugen statt nur das ganz gewöhnliche Organisationsversagen notdürftig zu verschleiern . . . und spiele dann diese Pressekonferenz vor dem inneren Ohr&Auge durch (kaum besser wird es mit dem umgekehrten Fall, wenn eine tatsächlich vorhandene Bedrohung geleugnet werden soll): Für mich kommt dabei deutlich heraus: Sobald die BW eigenständige Kompetenzen und damit auch Pflichten in der Inneren Sicherheit übernimmt, wächst die Versuchung der Politik, die Verantwortung in den Kasernen abzugeben.
Stellen Sie sich bitte nur vor, Herr Nannt hätte den Einsatz gegen eine politische Gruppierung rechtfertigen müssen, die der gerade regierenden Parlamentsmehrheit nicht in den Kram passt. Was würde sich dann hinter diesen drei Kommentare verbergen?
Hans Schommer | 27. Juli 2016 – 14:50
Ich finde das nicht gut. Auch nicht, dass man seitens der Führung den Mann so offensichtlich quält.
Tom | 27. Juli 2016 – 15:22 Ist Ihnen schon in den Sinn gekommen, dass Herr Nannt zwar nicht unbedingt im Interesse der Fragenden oder auch der interessierten Öffentlichkeit antwortet, jedoch sich aus Sicht des BMVg genau richtig verhält? (. . . ) Für mich macht er, auch wenn es für mich als Interessierten nervig und wenig informativ ist, seinen Job iSd Brötchengebers gut.
Vtg-Amtmann | 27. Juli 2016 – 16:02 Herr Oberst wird m.M.n. „seinen Job“ absolut nicht gerecht! Maßstab hierfür sind hierfür nicht die Erwartungshaltungen des BMVg, sondern die der Öffentlichkeit (des Staatssouveräns) sowie die Grundsätze der Inneren Führung und das Soldatengesetz.
Mich gruselt es bei dieser Vorstellung -. hoffentlich nicht alleine.
@Jas
Marco Thiele sprach nicht über Einsatz und einsatzvorbereitende Übung bezgl SAZV.
Der Inspekteur der Marine hatte 2015 alle Möglichkeiten im BMVg seine Bedenken zu äußern und Vorschläge zu machen. Auch bei der Erarbeitung zum Bundesmeldegesetz und zum Thema Hafenwache hatte man vor 2015 wenig von der Marineführung gehört.
Zu dem hat die Marine kaum Munition………..also wo ist das Problem im Grundbetrieb ;-)
……aufzeigen und lösen!
@ Zivi a.D. | 27. Juli 2016 – 21:17:
Ähm – wie lautet Ihre Botschaft? Ich versteh nicht so recht, was Sie mitteilen wollen. Das kann natürlich mein individuelles Problem sein – glaub ich aber nicht so recht.
Hans Schommer
Die sollen uns doch einfach arbeiten lassen und die Überstunden nach dem neuen Satz auszahlen… FERTIG
Jeder wäre damit zufrieden!!
@ Jas
Zitat: „Der normativen Kraft des Faktischen in einer Einsatzarmee können sie nicht mit einer Verordnung begegnen.“
Schöner Satz, den man aber auch umgekehrt auslegen kann.
Die normative Kraft des faktischen Personalumfanges und der faktischen technischen Ausrüstung der Bundeswehr, bestimmen die möglichen Einsatzszenarien der Bw.
– also Mangels Munition für die Hauptwaffensysteme keine Durchhaltefähigkeit bei tatsächlichen Kampfhandlungen, also keine Beteiligung bei großen Kampfhandlungen möglich
– mangels Ausrüstung sind weitaus weniger Einheiten einsatzfähig als tatsächlich aufgestellt wurden
– mangels Personals sind diese Einheiten nur zu einem Bruchteil leistungsfähig
– mangels Spezialausrüstungen wie Hubschrauber, Fm-Führungsystemen und anderen „Enabler-Kräften“ sind die vorhandenen Einheiten weitaus weniger leistungsfähikg als bei kompletter Unterstützung
Und so könnte man die Liste fortsetzen. Jetzt kommen Sie und sagen die SAZV sei der „Showstopper“ für all die Einsätze. Mitnichten, die Arbeitszeitverordnung verhindert, dass die restlichen vorhandenen Soldaten belastungsmäßig vor die Wand gefahren werden. Dies haben die Vorgesetzten auf allen Ebenen nur noch nicht konsequent umgesetzt. Das Gehirnschmals sollte nicht verwendet werden, wie man neue Ausnahmetatbestände schafft, sondern wie man der vorgesetzten Ebene erklärt was alles nicht mehr geht, wenn sich keine Änderung der äußeren Umstände ergeben.
Und für diesen Ansatz war der Oberst Nannt ein denkbar schlechter Fürsprecher.
Ich hoffe mal spätestens nach dem ersten Vorfall im Einsatz 2017, der auf unzureichende Ausbildung/Vorausbildung zurückgeführt werden kann, wird man wach werden.
Sind wir doch mal ehrlich:
– Die Grundausbildung wird „gekürzt“. Freie Freitage zum Abbau der Überstunden oder zum Abbau im Vorgriff auf Biwaks.
– Fehlende Kapazitäten an den Ausbildungseinrichtungen
– Gekürzte Ausbildungszeit im Grundbetrieb (mal eben so ne Stunde länger ist nicht mehr so einfach)
– Weniger Übungsplatzaufenthalte
-…
das alles wirkt sich am Ende in einer qualitativ und quantitativ niedrigeren Ausbildung der Soldaten aus.
Selbst wenn man den Ausnahmetatbestand für gewisse Teile einer Übung genehmigt bekommt, dann reicht dies bei weitem nicht aus um irgendwelche Überstunden zu kompensieren. Mal abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung des Ausnahmetatbestands ziemlich hoch sind und wenn, dann ist nur der „Kernübungszeitraum“ davon betroffen.
Die Bugwelle die jetzt aufgebaut wird, wird in 2017 über uns herein prasseln und dann bin ich gespannt, wie das alles mit der Einsatzvorbereitung und den „Pflichttoren“ unter einen Hut gebracht wird.
Da hilft uns auch die Mission 170.000+ nicht weiter!
Ben | 27. Juli 2016 – 22:21
(5) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten einschließlich der geleisteten Mehrarbeit 48 Stunden nicht überschreiten.
So einfach ist es nicht. Wenn die maximale Jahresarbeitszeit aufgebraucht ist dann ist Schicht im Schacht. Dann verstößt der Chef gegen ein Gesetz! Da kann auch mit Geld nichts geregelt werden.
@Zimdarsen
Wo habe ich das behauptet ?- wobei ich ihren Einwurf nicht nachvollziehen kann. Was Kamerad Thiel da schreibt ist blanker Unsinn – sein Beispiel des neunmalklugen „man kann auch den Dienstbeginn später ansetzen“ ist einerseits oftmals weltfremd ( wer kann schon komplett autark arbeiten?) und andererseits Augenwischerei die von Unkenntnis der Gesetzes- und Vorschriftenlage zeugt. Denn klar – isoliert betrachtet kann ich „den Dienstbeginn“ ansetzen wie ich möchte, aber man darf nicht vergessen, dass auf diesen Tag auch der nächste folgt und in welchem Wortlaut die Vorschrift geschrieben ist. Und schon ist das Problem ein anderes und verlagert sich zeitlich nur meist Glauben Sie mal das wir alle möglichen Kombinationen zur Bewältigung der Aufträge UND(!) Einhaltung der SAZV durchgespielt haben. Da brauch ich keine altklugen Belehrungen…
@Georg
Legen Sie mir nichts in den Mund. Mit Nichten habe ich behauptet die SAZV sei ein „Showstopper“
Sie ist allerdings zu unflexibel und bietet oftmals zu wenig konkretes Regelwerk um für Vorgesetzte sichere Wege aufzuzeigen.
Mir fällt auch zu dieser BPK nur wieder ein: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das BMVg will gar nicht wissen, wie das Überstundenaufkommen ist :-(
@ Aus der Truppe
Sry, aber immer dieses „SAZV ist Schuld an allem“ ist Quatsch!
Das Problem ist die Reduzierung der Truppe seit über 20 Jahren und gleichzeitig wachsen die Aufgaben und die Verwaltungsarbeit quasi täglich.
Wenn die Ausbildung unzureichend ist, liegt das nicht an der SAZV, es liegt an zu wenig Ausbildern und vorallem…an zu wenig Auszubildenden.
Immer weniger Soldaten müssen immer mehr Aufgaben übernehmen. Dies hat man über Jahre dadurch gelöst, das man einfach 60-70h Wochen als normal angesehen hat. Man ist ja nicht auf dem Ponyhof!
Durch die SAZV werden die Probleme einfach nur offensichtlich. Sie verursacht aber nicht ein einziges Problem. Warum?
Weil in der SAZV genau das steht, was in den Jahren vorher schon in den Erlassen gestanden hat. Es hat nur niemanden interessiert.
es ist doch eine ganz einfache Rechnung. wenn ich Arbeit für 410h die Woche habe, brauche ich dafür 10 Mann.
D.h. ich brauche min 12 Stellen. Um Urlaub, Einsatz, Krankheit und Dienstzeitende abfedern zu können.
Wie sieht es tatsächlich aus?
Ich hab genau 10 Stellen, davon sind 5 besetzt. Die 5 müssen auf Lehrgänge, ATN´s erhalten, IGF machen etc.
Ist es jetzt also die Schuld der SAZV das ich wähle zwischen 80h+ pro Person oder Streichen von Ausbildungsinhalten, oder vielmehr beschissene Planung?
Wenn in der AGA Themen gestrichen werden, anstatt sie 2 Wochen zu verlängern um auf einen 41h Schnitt zu kommen, Fehler der SAZV oder Fehler in der Planung?
Vielleicht sollte der ein oder andere nochmal schauen wieviele Jahre man es im Ministerium einfach ausgesessen hat, gültige Gesetzte umzusetzen.
@ Jas: habe mir den Artikel eben nochmal durchgelesen und empfinde Herrn Thiele nicht als „neunmalklug“. Ist vielleicht eine Frage der sozialen Wahrnehmung. Schreiben Sie doch einfach FK Thiele, was Sie konkret (konkreter als im Kommentar) vorschlagen. Dann kann er von Ihnen lernen ;-)
Und was die SAZV und die Marineführung anbelangt, kann ich nur den InspM wiedergeben: „… die Umsetzung der SAZV ist eine reine Kopfsache … und wird in der Marine funktionieren.“ Das war Anfang dieses Jahres. Scheinbar waren Problemfelder wie Wache, tlw. gesonderter Dienstbetrieb im SeeBtl, Dienstreisen etc. nicht oder nur bedingt bekannt. Aber keine Sorge, bis auf die SKB hatten bekanntlich alle die Ampel auf „grün“ wahrgenommen. Vom InspH gibt es auch entsprechend nachlesbare Interviews: „…das Heer ist hervorragend auf die Einführung der SAZV vorbereitet…“ Ich bin schon jetzt auf das Jahresende und die Lösung zum Abbau von den bis dahin aufgebauten Überstunden gespannt. Wir werden sehen :-)
@FK70
Lesefehler ;)
Ende des Jahres interessiert niemanden. DIe Stunden gelten immer für 12 Monate und der Durchschnitt 41h/48h auch immer auf 12 Monate.
Ein „Ende des Jahres“ in dem Sinne gibt es nicht.
es Müssen nicht zum 31.12.2016 alle stunden weg sein. Der Schnitt darf nur 48h nicht überschreiten. (an das winzig kleine Problem der 41h denken wir mal kurz nicht)
Es reicht völlig im Januar 2017 die Stunden von Januar 2016 ausgeglichen zu haben.
Ja, ich weiß! Das läuft auf das gleiche hinaus. Aber die Bombe wird halt nicht im Dezember/Januar platzen. Wir schieben die immer grösser werdende Blase noch bis min. ende 2017 vor uns her.
@JAS
„Planbarkeit? Aufwachen die Herren – wir sind eine Einsatzarmee und keine Truppe mit Herbstmanöver.“
Für den Grundbetrieb ist Planbarkeit ein Kennzeichen, für unplanbare Aufträge und Einsatz
gibt es genügend Ausnahmen.
Dass Dienstreisen gereglet sind wie beschrieben ist in der SAZV nur wiedergegeben und stammt aus dem Ansatz des BMI.
Dass Lehrgänge grundsätzlich im Grundbetrieb laufen ist grundsätzlich richtig und gut so.
Ausnahmen sind auch da möglich.
Was kann die Bw da nicht innerhalb des Gesetzes regeln?
Unser Problem ist die fehlende Einsatzbereitschaft (Mat/Mun)!
„Anstatt dauernd das unmögliche zu fordern sollten wir uns auf Instrumente und Möglichkeiten konzentrieren um mit dem Unplanbaren so gut wie möglich zu Recht zu kommen.“
Volle Zustimmung und da ist die SAZV das richtige Instrument die Schwachstellen aufzudecken.
Viele müssen nun um auf 41h plus Pausen zu kommen länger dienen und andere Bereiche in der Truppe haben ständig mehr als 48h im Schnitt im Grundbetrieb. Da läuft doch was falsch.
@FK70: Wir werden es *nicht* sehen, weil wir dann alle im befohlenen Überstundenabbau sind….. ;-)
Gerade Dienstreisen (i.w.S.) sind klärungsbedürftig. Warum ist Reisezeit keine Arbeitszeit (Fahrer – ja, Beifahrer – nein) oder wird zumindest anteilig (z.B. 50%) angerechnet?
Bzw. wie ist es für Beifahrer von Lkw geregelt – die haben nämlich sogar einen dienstlichen Auftrag?
@Thomas Melber 9:42
Weil sich die Bundeswehr – insbesondere auf Betreiben eines bekannten Ex-Präsidenten des IT-Amtes (und bekennenden Soldatenhassers) – in toto den Regeln des Beamtenrechts unterworfen hat. Und für Beamte sind Reisezeiten keine Dienstzeiten….
Ich habe mich damals gegen diese Regelung beschwert mit der Begründung, dass solange ich einer Dienstreiseanordnung eines Vorgesetzten Folge leiste, ich Befehle befolge und mich somit im Dienst befinde – denn in meiner Freizeit kann mich mein Vorgesetzter mal – und das unabhängig vom Reisemittel.
Diese Beschwerde ist unter Verweis auf das Beamtenrecht und das entsprechende Verwaltungsgerichtsurteil in Bausch und Bogen abgeschmettert worden.
Ich versuche mal SAZV aus Sicht der Truppe darzustellen, Nehmen wir mal das Heer mit der Art. Truppe:
Ja wir haben zu wenig Personal in manchen Truppengattungen, da viele Dienstposten zwar vorhanden aber personell unbesetzt sind. Seit Abschaffung der Wehrpflicht merkt man die Löcher im Punkt Nachwuchs relativ deutlich, nicht nur in Zahl sondern auch im Punkt Qualität/Identifikation.
Dadurch muss gerade auf Schlüsseldienstposten mehr und länger gearbeitet werden um die Flut an Arbeit im Grundbetrieb zeitnah zu bewältigen. Zum Anderen gibt es Dienstposten wie z.B. den des JTAC der unheimlich ausbildungsintensiv ist i.d.R. 1,5 Jahre bis alle Lehrgänge besucht und Ausbildungen abgeschlossen sind. Das bedeutet hier ist die zweite Sorte von „Vakanten“ Dienstposten… Personell zwar reell besetzt aber auf Grund der langen Ausbildung ist der Mann faktisch erstmal für Dienst und Übungen nicht existent. Ergo wieder auffangen von mehr Aufträgen für den Rest.
Dieser „Rest“ hat nun Neben Aufträgen aus Einheit und Bataillon noch einen Katalog an „Ausbildungsunterstützungen“ von Schulen, Brigaden und Divisionen abzuarbeiten…
In Realität gehen dann Soldaten mit „Mangel ATN“ von der Übung der Einheit direkt auf einen Lehrgang, von dort zur Unterstützung einer Divisionsübung, von dort in das GüZ um Ausbildungsunterstützung für Soldaten die für den Einsatz üben zu leisten und im Anschluss noch zur Unterstützung auf eine Brigade taktische Weiterbildung…
Dabei wird aber kein Freiraum zum Stundenabbau geschaffen. Dieser sollte zwingend in die Abstellungen und Lehrgänge direkt integriert werden um hier extern mitgebrachte Stundenpolster zu vermeiden.
Jetzt kommen schlaue Leute auf die Idee es dem Disziplinarvorgesetzten anlasten zu wollen, aber halt… Meist sind mit den Forderungen der Verbände zwingende ATN’s der Person gebunden und dann geht halt ein Soldat von Übung zu Übung wenn er der einzige der Einheit mit den geforderten ATN’s ist wie angefügt z.B. Der JTAC… Man ist da total fremdgesteuert als Disziplinarvorgesetzter.
Resultat, da ein Bataillon, Brigade oder Division einen kleinen Disziplinarvorgesetzten mal direkt übersteuern hat man keine Wahl als Personal zu stellen. Die Bugwelle an Überstunden wird dann in der Einheit im Grundbetieb abgebaut werden müssen, was wiederum Mehrarbeit für den Rest der auch das auffangen muss bedeutet. Ein schlechter Kreislauf…
Und wer es nicht glauben mag, das ist Alltag Truppe. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Aber haften soll der arme Disziplinarvorgesetzte wenn er es nicht schafft die Stunden abbauen zu lassen. Entscheiden kann er da teilweise aber nichts.. Da stimmt doch was nicht..
History repeats: 1989 wurde eine neue Dienstzeitregelung eingeführt, die u.a. sehr spürbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Schiffen und Booten hatte. Der Wehrbeauftragte widmete diesem Thema die Seiten 6-11:
http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/Wehrbeauftragter-JB1989.pdf
@ georg @mr holiday
Gerade im Punkto Lehrgang möchte ich auf das entschiedenste widersprechen.
Lehrgang ist für den LT kein Grundbetrieb sondern eine absolute Sonderform seines Dienstes. Daher fordere ich wehement für diesen Fall den Ausnahmetatbestand und die finanzielle Vergütung.
Bei den Lehrenden siehts da anders aus. Die sind im absoluten Grundbetrieb und hier muss mann personell aufstocken um das Arbeitspensum zu erfüllen.
Aber keiner hat was gewonnen wenn viele Lehrgänge nun 50%-100% länger gehen weil da Stunden abgebaut werden müssen. Die Ausbildungszeiten sind so schon irre lange auch ohne diesen Unfug
@Mr Holiday
Bitte nehmen sie mir meine vll etwas provokante Frage als mittlerweile Außenstehender nicht übel.
Ich frage mich was denn die Konsequenzen wären, wenn der von ihnen beschriebene Mangel-ATNer nicht, wie bisher von Auftrag zu Auftrag springt, sondern zwischen durch in den Urlaub bzw Stundenabbau geht mit entsprechendem Nichtstattfinden bzw Nichtdurchführen des von höherer Ebene angeforderten Auftrages.
Also ganz real, was möchten denn die höheren Ebenen unternehmen, wenn das Personal nicht verfügbar ist. Persönlich wird da doch keiner belangt werden können, oder sehe ich das falsch? Was kann ich mir da vorstellen was geschieht.
Nebenbei würde ich aus meiner Sicht, nicht nur die Disziplinarvorgesetzen gefordert sondern auch die betreffenden Soldaten gefordert so es ihnen möglich ist ihre Ansprüche (Stundenabbau etc.) durch zu setzen.
Wie erwähnt, das bitte nicht als lapidares Von-oben-herab sehen, es ist für mich als Außenstehenden tatsächlich schwer vorstellbar.
Cheers
Flip
@Mr Holiday
Deswegen hatte wir für gewisse DP mal die Forderung nach Besetzung mit fertig ausgebildetem Personal gestellt, weil es schlichtweg nicht hinnehmbar ist, dass Leute einen DP nur für max 3 Jahre besetzen und davon durchaus bis zu 50% der Zeit abwesend sind… dumm nur, dass es weder die Führung, noch die SollOrgler wirklich interessiert.
An der Verlogenheit des Systems hat sich in Jahrzehnten nichts geändert, lediglichan Ausprägung und Symptomen…
Apropos Disziplinarvorgesetzter: auch so eine lustige Sache – LGAN Kandidaten auf Chefposten zu setzen, die sie effektiv <12 Monaten innehaben, weil sie dann nach Hamburg abgezogen werden, vorhersehbar. Müsste eigentlich auch jedes mal direkt ein Diszi für den zuständigen Personalführer geben.
@Flip
Mal aus der Praxis gesprochen: da werden fleißig Ausnahmen definiert hinsichtlich Tauglichkeit und Stehzeit, dienstliche Erfordernisse strapaziert und mit Telefonterror selbst der Versuch unternommen, den gelegentlich vorhandenen verantwortlich handelnden Disziplinarvorgesetzten weich zu kochen. Ergo, regelmäßig nichts mit Abbau, es sei denn man zieht die Karte mit dem Arzt oder ist extrem renitent.
Für eine absolute Nonsens-Aktion, die ich mal mit dem Vreweis auf Fürsorge negativ kommentiert habe (die Entscheidung trifft der Disziplinarvorgesetzte ja eh nicht), gab es direkt Anrufe aus dem Kommando, dem EinsFüKdo, dem Einsatzland […] ob ich meine Stellungnahme denn nicht überdenken wolle.
Die vorgeschobene Dringlichkeit war dabei so lächerlich begründet, dass es wehtat.
Nichtdurchführung ist somit realistisch regelmäßig keine Option. Natürlich sprechen regelmäßig Generale davon, dass sie, wenn es denn nicht mehr geht, ganz tapfer abmelden würde… aber egal ob Luftwaffe oder Heer, ich habe da in jedem mir bekannten Fall letztlich nie mehr als heiße Luft gesehen…
Kann, soll und will man nicht drüber nachdenken…
@Pilgrym:
Nicht wenige Beamte in und außerhalb des IT-Amtes hatten den Eindruck dass der damalige Präsident auch Beamte hasst. Meinen Sie die Beamten sind erfreut über die „Reisezeit ist kein Dienst“-Regelung? Die angesprochene Person war im Endeffekt ein streng formaler Bürosachbearbeiter auf einem Präsidentendiensposten. Ermöglicht durch die SPD-Ortsvereinmitgliedschaft und die Nähe zu Scharping.
@ Bilgrym @ Thomas Melber
Gerade den Umstand, dass Reisezeiten keine Dienstzeiten sein sollen habe ich noch nie verstanden. Solange man die Anreisetage für die Lehrgänge auf Wochentage legt ist die für Lehrgangsteilnehmer ja in Ordnung, aber wenn man für einen 5-Tage Lehrgang die Anreise auf den Sonntag legt und die Abreise auf Freitag nach Dienstschluss und das bei Entfernungen bis zu 900 km, ist dies absolut undiskutabel.
Des weiteren gibt es viele Soldaten mit häufiger Reisetätigkeit (IT-Fachaufsicht, Logistik-Personal Fachaufsicht usw). Wenn jemand z.B. in einem Jahr 32 Dienstreisen machen muss, ist es unverständlich warum er die Anreise zu seinem jeweiligen Dienstort in seiner Freizeit machen muss, bzw. die dabei anfallenden Überstunden oftmals nicht angerechnet werden, außer er fährt mit dem Dienst-Kfz.
Ist die Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug ein Freizeitvergnügen ?
@ Jas
Bei bestimmten Lehrgängen wie allgemeine Grundausbildung, Uffz-Lehrgang, Offz-Lehrgang, allgemein rein militärische Ausbildungslehrgänge habe ich Verständnis, dass man auch für Lehrgangsteilnehmer (LT) von der 41-Stunden Woche abweichen will.
Bei militärfachlichen Lehrgängen sieht dies schon anders aus. Da haben die Soldaten schon oftmals eine eigene Familie, oder zumindestens eine Ehefrau und sollten deshalb auch eine geregelte Arbeitszeit haben. Wenn in einer Lehrgangswoche Nachtausbildung als Zusatz zum Tagesdienst angesetzt ist, was spricht dagegen, das dafür am Freitag FvD für die LT gewährt wird ?
In meinen Augen nichts, denn das nominelle 3-Tages Wochenende wird durch die Wiederanreise am Sonntag vom Familienwohnort zum Lehrgangsort sowieso schon meist am Sonntag Mittag beeendet werden. Und Soldaten, gerade Spezialisten haben oftmals sehr lange und viele Lehrgänge zu besuchen, auch im fortgeschrittenen Alter (also nicht nur der Mittzwanziger für die Laufbahnausbildung).