Deutscher MBDA-Chef tritt aus Gesundheitsgründen zurück
Der Chef der deutschen Tochter des Lenkflugkörperherstellers MBDA, Thomas Homberg, ist aus gesundheitlichen Gründen überraschend von seiner Funktion zurückgetreten. Das teilte das Unternehmen am (heutigen) Montag mit. Der frühere Fallschirmjäger hatte das Amt im August 2012 übernommen.
Ein Unternehmenssprecher betonte auf Anfrage, die Entscheidung des 50-jährigen habe ausschließlich gesundheitliche Gründe. Es gebe keinen Zusammenhang mit der möglichen Verschiebung des Vertrages für das künftige Luftverteidigungssystem, an dem MBDA Deutschland maßgeblich beteiligt ist. Diese Verschiebung sei zuvor bereits absehbar gewesen.
Die MBDA-Mitteilung:
Thomas Homberg legt sein Amt als Geschäftsführer von MBDA Deutschland und als Executive Group Director Improvement aus Gesundheitsgründen nieder. Siegfried Bücheler, Thomas Homberg’s Stellvertreter, der seit vielen Jahren Mitglied der Geschäftsführung der MBDA Deutschland ist, wird das Unternehmen als sein Vertreter weiterführen, bis formal ein Nachfolger für Thomas Homberg benannt ist.
Antoine Bouvier, CEO von MBDA: „Dies war für Thomas eine sehr schwierige, aber für ihn unvermeidbare Entscheidung. Ich bedaure, aber respektiere diesen Schritt. Unter Thomas Homberg’s Führung hat MBDA Deutschland seine Stellung in Deutschland und in anderen Märkten gestärkt, die Auswahlentscheidung für TLVS sichergestellt und wichtige Meilensteine in Programmen gesetzt. Ich möchte Thomas für seinen Beitrag zum Erfolg von MBDA herzlich danken sowie für seine Energie und sein Engagement.“
(Foto: Homberg auf der ILA 2016)
Eine offizielle Pressemitteilung mit mehrfachem Deppenapostroph… macht, freundlich ausgedrückt, schonmal keinen besonders seriösen Eindruck. Man kann nur hoffen, dass es beim TLVS besser läuft.
[Finde das jetzt nicht wirklich angemessen. T.W.]
@Bimberle – war auch mein erster Gedanke, aber laut „Neuer Rechtschreibung“ ist diese Art von Apostroph zur Hervorhebung des Eigennamens bei Gebrauch des Genitivs erlaubt.
@Kratylos: Davon lese ich in den entsprechenden Paragraphen §96 und §97 aber nichts. Kann es sein, dass Sie sich auf die Duden-Empfehlung beziehen? Bei der wäre ich immer skeptisch. Eigennamen, wie z.B. „Otto’s Eisdiele“, unterliegen ohnehin nicht der amtlichen Rechtschreibung und können auch englischer Grammatik folgen. Aber „Homberg’s Stellvertreter“ ist ja kein Eigenname. ;)
Für diese Debatte gibt’s jede Menge Sprachblogs.
Herr Wiegold, für Sie als Journalist ist Sprache das wesentlichste Werkzeug Ihres Wirkens. Insofern sehen Sie uns bitte diese kleine Intervention nach.
Das BAAINBw leitet die nächste Runde der Risikominimierungen bei TLVS ein:
https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesamt-fuer-Ausruestung-Informationstechnik-und-Nutzung-der-Bundeswehr/2016/07/1606753.html?nn=4641482&type=0
Damit ist ein TLVS-Vertrag vor der Wahl kaum mehr möglich.
Die Ausschreibung zeigt auch in welchem Umfang das BAAINBw/ PMO Bewertungen für Gesamtvorhaben nach außen verlagert (siehe Nr. 7).
Der Zeitansatz der Untersuchungen (3 Monate) erscheint mir ebenfalls sehr knapp.
Vorallem Mehraufträge für Berater, IABG, etc?