Britische Soldaten künftig ohne Verpflichtung auf Menschenrechts-Konvention im Einsatz?
Die britische Regierung will nach einem Medienbericht bei künftigen Einsätzen britischer Soldaten die humanitären Verpflichtungen der Truppe lockern und unter anderem dafür die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aussetzen. Grund dafür sind Klagen von Personen, die vom Vorgehen der Briten zum Beispiel in Irak oder Afghanistan betroffen waren; entsprechende juristische Schritte gegen die Verletzung von Menschenrechten hätten bislang rund 150 Millionen britische Pfund (gut 200 Millionen Euro) gekostet, berichtet der Sunday Telegraph:
The plan being drawn up in Whitehall, disclosed by senior figures to the Telegraph, includes:
• Pulling out of the European Convention. Ministers could declare a temporary withdrawal from the European Convention on Human Rights (ECHR), before sending British forces into action in future.
• Taking legal action against law firms that have brought “bogus” cases against the Armed Forces. This includes referring lawyers to legal watchdogs, and bringing fraud prosecutions against firms found to have made false allegations.( …)
• A new Bill of Rights. Michael Gove, the Justice Secretary, is working on a British Bill of Rights to replace the Human Rights Act. This would include safeguards for the Armed Forces to protect them from being sued.
Natürlich bleiben auch bei einer Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention völkerrechtliche Bestimmungen bestehen; allerdings wird es schwieriger, das auch einzuklagen – was offensichtlich der Sinn der Pläne ist. Zudem legt der britische Human Rights Act die Geltung der Konvention in Großbritannien fest; eine Änderung dieses Gesetzes könnte dann also die Konvention für die Streitkräfte für nicht anwendbar erklären.
Die erste Stellungnahme des britischen Verteidigungsministeriums klingt nicht wie ein Dementi, aber auch nicht, als wäre es wirklich The MOD’s full position:
The MOD is looking closely at this issue and as the Government’s manifesto made clear, we will ensure our Armed Forces overseas are not subject to persistent legal claims that undermine their ability to do their job. Ministers have commissioned detailed work on this and will make any further announcements in due course.
Das Verteidigungsministerium legte zur Erläuterung noch nach:
We are concerned about potential damage to the Armed Forces to operate effectively as a result of recent developments in human rights law, and about the large numbers of compensation claims and judicial reviews brought by law firms which are time-consuming and can cost the taxpayer millions. Most notoriously, the allegations that prisoners taken in battle were murdered and mutilated by British forces, which were finally exposed as false by a public inquiry at a cost of £31 million to the taxpayer.
Den ersten Satz halte ich für ein EU-Mitgliedsland für, zumindest, merkwürdig: Als Folge der jüngsten Entwicklung der Menschenrechte sind wir besorgt, dass sie möglicherweise die Streitkräfte daran hindern, effektiv zu operieren. War die britische Regierung nicht an Formulierungen der EMRK beteiligt?
(Das Thema hat, so ahne ich, hier Potenzial für eine emotional geführte Debatte. Ich bitte deshalb vorsorglich schon mal um Sachlichkeit und hoffe, dass ich die Kommentare nicht auf moderiert setzen muss.)
(Archivbild 2010: A soldier from Burma Company,1st Battalion The Duke of Lancaster’s Regiment, calls to a colleague during a firefight with Afghan insurgents. The Regiment were based in Patrol Base Shah Zad in the Green Zone of Helmand Province along with Somme Company at Check Point Taalanda, providing security for the clearance of a new roadway when they came underfire – Sgt Ian Forsyth RLC/MoD/Crown Copyright)
Grenzwertig – und für mich ein weiteres Indiz dafür, dass die Briten „auf dem Absprung“ aus der EU sind. Dies dürfte mittlerweile auch dem letzten Enthusiasten und Europa-Visionär aufgefallen sein…
Man muss sich halt mal ins Gedächtnis rufen wann diese Konventionen verabschiedet wurden. Da standen sich reguläre Armeen ggü.
Auf der anderen Seite wiegt für mich der Respekt am Menschen und, dass uns dies von gewissen Gruppen positiv unterscheidet, schwerer.
Trotz des Hintergrundes dass uns es uns teilweise in unserer Kriegsführung lähmt.
Hat alles eine Kehrseite.
„…temporary withdrawal…“
an die Vorstellung müsste ich mich erstmal gewöhnen – Respektierung der Menschenrechte zum Ein/Aus-Schalten?
„Hey George, wie is’n das, gilt die EMRK heute eigentlich?“ – „Nö, ist seit 12:40 deaktiviert, Ihr könnt loslegen“ Etwa so?
Und ich dachte immer, das hätte was mit Überzeugung zu tun…
Take action against Law Firms who brought Bogus Cases….
Wäre das in Rußland, schrien es die Zeitungen von den Schlagzeilen.
Das ist seeehr grenzwertig. Klägervertreter, deren Klage gegen den Staat abgewiesen wird, werden also in Zukunft vom Staat dafür belangt?
Das ist ein Rechts“verständnis“!
Ich kann da die Briten beim besten Willen auch nicht verstehen. Vor allem die Begründung finde ich absolut „schräg“.
M.E. haben sich die zu den Menschenrechten bekennenden Nationen zukünftig einem weitaus dringlicherem Problem zu stellen: Nämlich der Frage, wie man mit denjenigen Ungeheuern des Daesh umgeht (im weitesten Sinne), deren „Mensch-Sein“ sich nur noch über die Physiognomie und den Chromosomensatz definiert.
@f28 | 18. Oktober 2015 – 17:13
„an die Vorstellung müsste ich mich erstmal gewöhnen – Respektierung der Menschenrechte zum Ein/Aus-Schalten?“
Nein, die Menschenrechte sind nicht zum ein-/ausschalten, denn diese gelten auch GB unabhängig von der EMRK (da gibt es weitere nationale und internationale Regelungen, die das sicherstellen) lediglich die Einklagbarkeit…
Das lässt natürlich ein großes Einfallstor für Missbrauch, aber angesichts der Ausnutzung von bestimmten Klagemöglichkeiten vor allem im Angelsächsischen Kulturraum ist dieser Weg auch nicht ganz abwegig.
@JCR | 18. Oktober 2015 – 17:18
„Das ist seeehr grenzwertig. Klägervertreter, deren Klage gegen den Staat abgewiesen wird, werden also in Zukunft vom Staat dafür belangt?“
Naja, das mahnende Beispiel von Karim Popal (der Anwalt der die Kunduz-Tankerbombardierung ausnutzt) lässt mich fast wünschen, dass wir das auch in DEU hätten.
Angesichts der Implikationen für den „normalen“ Rechtsstaat aber auch nur fast…
Eine simple Erkenntnis im Grunde.
Die Menschenrechtskonvention ist nur sinnvoll bei Gegnern, die diese auch beachten.
Nun, wie „tief“ fallen die Briten dann? Kolonialismus revival: Judge of Nations spare us yet! Eine Art Rudyard Kipling R.I.P, der früh erkannte, wie langfristig die Reputationsschäden aus dem Kolonialismus sein werden?
Also ich bin bestimmt kein Experte in zwischen der Rechtspraxis des common law (britisch) und dem civil law/statute law (kontinentaleuropäisch)…..However, dieser Vortsoß zielt imho darauf ab, dass im Falle einer Klage wg. vermeintlichen Verstoßes britischer Soldaten/Regierung gegen die EMRK die Beweislast nicht einseitig a konto Regierung geht, bzw. a konto Einsatzführung bis „der Fall“ geklärt ist. Will sagen, solche Klagen können nur auf der Grundlage des common law eingereicht werden und sind somit nach dem britischen Billigkeitsprinzip/equity verfahrensrechtlich“härte-neutraler“. Aber – wie gesagt – ich bin kein Jurist ;-)
@ flow
kleiner hinkefuß aus der geschichte … erinnern sie sich an den überwältigenden sieg der franzosen in algerien? die konnten da vor humanitären fesseln kaum laufen gerüchtet mann …
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und ja, man darf das mit sarkastischem unterton lesen…
Im englischen Recht herrscht(e) immer eine wesentlich größere Waffengleichheit zwischen Staat und Bürger als hier.
Gerade deswegen verwundert es. Was sollen „mißbräuchliche“ Claims sein? Das ist entweder ein Gummiparagraph der nie zur Anwendung kommt oder ein Totschlaginstrument gegen jegliche Art unerwünschter Klagen gegen das Militär.
Auch Popal ging zwar hart und für die Bundeswehr unangenehm vor, aber von einer mißbräuchlichen Klage kann man da wirklich nicht sprechen.
Und die juristische Waffengleichheit durch Drohgesetzgebung mit dem Hinweis auf die Belastung der Staatskasse auszuhebeln…. Junge Junge
Was an den Briten lustig ist, einerseits wird gegenüber dem Pöbel auf der Straße immer die EU als der große Zerstörer aller Britishness aufgebaut, gleichzeitig wirft man selbst im Land in einem atemberaubenden Tempo eine heilige Tradition des englischen Liberalismus nach der Anderen ohne mit der Wimper zu zucken zum Fenster hinaus.
Remember, Remember burnt Cork
Was Rechtspflege betrifft, befindet sich GB schon seit einiger Zeit auf einer slippery slope.
@JCR
„Im englischen Recht herrscht(e) immer eine wesentlich größere Waffengleichheit zwischen Staat und Bürger als hier.“ Tja, und genau darum geht ea wohl. Bei Klagen gem EMRK kommen verfahrenstechnisch eben auch Elemente des kontinentalen civil law in UK zum tragen und somit – offenbar nach Auffassung der BritReg – ist diese traditionelle Waffengleichheit zwischen Staat und Bürger nicht mehr gegeben, denn die Kosten von „bogus claims“ gehen in jedem Fall a konto Staatskasse. Ich sehe darin nicht, daß „eine heilige Tradition des englischen Liberalismus nach der Anderen ohne mit der Wimper zu zucken zum Fenster hinaus“ geworfen wird – eher das Gegenteil scheint mir der Fall Dieser „Vorstoß“ hat natürlich sehr viel mit der gegenwärtig sehr dynamischen Innenpoitik in UK zu tun (Labour intern und Labour versus UKIP)….
@JCR | 18. Oktober 2015 – 18:34
„Auch Popal ging zwar hart und für die Bundeswehr unangenehm vor, aber von einer mißbräuchlichen Klage kann man da wirklich nicht sprechen.“
??? Haben Sie eine andere Kampagne verfolgt als ich? Ich sehe die Ausnutzung des Leids von Familienangehörigen um Geld und mediale Aufmerksamkeit zu erlangen.
Anwälte sind in diesem Land teil der Rechtspflege und Herr Popal hat allen (außer sich selbst) geschadet! Den Angehörigen, der Sicherheit unseres Staates und der Rechtspflege ansich. Dem Mann sollte man seine Zulassung entziehen :(
Glücklicherweise gibt es in DEU nicht die Möglichkeiten zum Missbrauch der Justiz wie in den USA, sonst hätte er das vermutlich auch noch gemacht!
Aufregung, einerseits zurecht, andererseits nichts wirklich Neues.
Der angelsächsische Bruder macht es seit Jahren vor, dass er die Haager Gerichtsbarkeit des IStGH nicht hinnimmt: Den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) / International Criminal Court, (ICC).
Härtester Gegner des IStGH sind die USA. Die US-Regierung hat im Jahr 2000 das Statut des IStGH unterzeichnet, zum Jahresende aber die zulässige Rücknahme der Unterzeichnung erklärt.
Selbst eine bloße Zusammenarbeit mit dem Gericht ist US-Behörden verboten.
Die Briten (Engländer) – Mutter der Demokratie – stellen sich nicht nur außerhalb der tradierten europäischen Aufklärung, konsequent zu Ende gedacht ist es sogar ein Schritt zum Verlassen der Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen. – Mit diesem Verhalten werden „Belehrungen/Strafverfolgung“ terroristischer Organisationen wegen Verletzung HVR/KVR tendenziell verunmöglicht.
„Grund dafür sind Klagen von Personen, die vom Vorgehen der Briten zum Beispiel in Irak oder Afghanistan betroffen waren; entsprechende juristische Schritte gegen die Verletzung von Menschenrechten hätten bislang rund 150 Millionen britische Pfund (gut 200 Millionen Euro) gekostet“
Das müssen die berühmten westlichen Werte sein, von denen man soviel hört.
Was der Kampf für die Freiheit den Briten bedeutet, konnte man ja gerade erst nachlesen:
http://www.dailymail.co.uk/news/article-3277402/Smoking-gun-emails-reveal-Blair-s-deal-blood-George-Bush-Iraq-war-forged-YEAR-invasion-started.html
@all
Auch mir machen gewissen Tendenzen im Vereinigten Königreich bedenken. Insbesondere die Außerkraftsetzung von Grundrechten, gegen die selbst der PATRIOT Act eine sanfte Zurückhaltung ist erscheint mit einem gemeinsamen, europäischem Verständnis von Grundrechten wenig zu tun zu haben.
Dennoch rate ich in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes von Streitkräften zu mehr Sachlichkeit und Zurückhaltung von unserer Seite. Wir als Deutsche sind bisher überwiegend nur an der Seitenlinie und auf der Reservebank gewesen.
Es ist daher jetzt einfach über die Briten herzuziehen, vor allem deswegen, weil wir die unschönen Prozesse im Zusammenhang mit „echten“ Einsätzen bisher noch nicht auszuhalten hatten.
Wir hatten einen „Vorfall“ und das hat im Ergebnis einen Minister, einen GI und einen StS das Amt gekostet.
Da warten wir mal ab, was auf uns zukommt, wenn wir uns nicht mehr nur die „ruhigen“ Filetstücke heraussuchen…
200 Mio Pfund Sterling…
Das geben die in Whitehall doch an Beraterverträgen für Fellow Old Etonians in einer Woche aus
;)
So wie ich die Mitteilungen verstehe, würden durch die genannten Schritte die Verhaltensregeln der britischen Truppen im Einsatz mitnichten verändert. Sowohl das HVR als auch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte galten weiterhin und müssten beachtet werden. Lediglich die im ECHR und dem britischen Human Rights Act festgelegten Möglichkeiten der juristischen Einklagbarkeit würden aufgehoben – sei es zeitlich begrenzt oder durch Gesetzesänderung dauerhaft. Der Human Rights Act ist wegen nicht-streitkräftebezogener Urteile in Großbritannien ja bereits seit Jahren umstritten und diverse Regierungen wollten ihn bereits abändern.
Die ganze Diskussion scheint mir also weniger um das konkrete Verhalten der Truppe zu gehen, als die juristischen Verfahrenseweisen dieses Verhalten zu überprüfen. Interessantes Detail an dieser Stelle ist übrigens, dass alle Mitgleidstaaten der EU dem ECHR beigetreten sind, die EU selbst aber nicht und dies aufgrund von Differenzen zwischen EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wohl so bald auch nichts wird. ;-)
@Cynic2: Also kein „fallen“ sondern Änderung der Prozessordnung?
Wenn man so anfängt kommt es recht schnell zu einer Verrohung der Streitkräfte und auf einmal gibt es Einheiten die mit der Informationsgewinnung (Folter) befasst sind.
@Cynic2 | 18. Oktober 2015 – 19:52
Grundsätzlich +1
Allerdings Korrektur: es ist nicht die Kommission, die den Beitritt verhindert, sondern der EuGH.
@SvD | 18. Oktober 2015 – 20:07
Hmmm, das würde ja bedeuten, dass jeder Armee vor bestehen der EMRK Informationsgewinnung durch Folter betrieben hat?
Ich denke nicht, dass das zutrifft
@Koffer
Es ist ein Rückschritt und einer in die falsche Richtung.
Selbst wenn man jetzt argumentiert das es nur um die juristische Verfolgbarkeit geht, gleich dahinter kommt die Narrenfreiheit nach außen hin.
Wenn dann intern bestimmtes Verhalten nicht unterbunden wird ist man relativ schnell in einer Spirale drin und nach einer gewissen Zeit werden bestimmte Dinge nicht mehr als so schlimm empfunden.
@ Samir Awwad | 18. Oktober 2015 – 20:05
Da alle Inhalte der ECHR weiterhin im geltenden Völkerrecht zu finden sind, wären britische Soldaten weiterhin in ihrem Verhalten an die Inhalte gebunden. Nur wer im Falle eines Verstoßes wo und wie dagegen klagen könne, änderte sich wohl. Großbritannien hatte dahingehend ja bereits Bedenken, als es dem Abkommen beitrat.
@ Koffer | 18. Oktober 2015 – 20:22
Von wem auch immer die Differenzen ausgehen. Die EU-Komisiion schickt ein Verhandlungsangebot zum Beitritt, tritt also nicht kompromisslos bei, und der EuGH weist dies zurück.
Ganz Ehrliche frage in die runde
Ich hoffe das es nicht Rassistisch
Aber seit 10 Jahr hält man an die gesetzte mehr oder weniger und der Gegner Interessiert das nicht
war das nicht ab zu sehen das mal kommt
und nur eine Vorstufe ist das man die regeln ganz über Bort wirft in Etappen
Werte Mitkommentatoren,
die EMRK sieht in Art. 15 ausdrücklich vor, daß ein Vertragsstaat im Krieg eine ganze Reihe von EMRK-Menschenrechten aussetzen oder einschränken kann, insbesondere das Recht auf Leben gemäß Art. 2 im Falle von rechtmäßigen Kriegshandlungen (Siehe Wikipedia unter http://tinyurl.com/popotse).
Wissenswert auch: Frankreich, Spanien, Portugal und Tschechien haben Teile der EMRK bereits ausgesetzt. (Siehe The Telegraph unter http://tinyurl.com/q6ggltn).
Und jetzt noch ein Hammer: es geht der britischen Regierung auch darum, Entschädigungsklagen von Hinterbliebenen der eigenen UK-Soldaten zu erschweren oder zu verhindern. Denn der Supreme Court gab im Juni 2013 grundsätzlich grünes Licht für deren Entschädigungsklagen gegen den britischen Staat, die unter anderem auf die EMRK gestützt wurden (Siehe: The Telegraph unter http://tinyurl.com/p99qegy m.w.N.).
So ich stelle mir mal vor, ich bin ein Local Leader und bei mir im Gebiet sind ein Paar dieser SAS Camper ohne Visum unterwegs(4-6 Mann pro Fahrzeug). Im Umkehrschluss, wenn ich die Platt mache und das ist wohl klar, greift bei mir nicht die Genfer- und Haager Landkriegsordnung sondern die Briten verheizen ihre Trooper.
Nicht das sich da jemand Sorgen macht, ich weiss was die können…
Die hatten bis vor wenigen Jahren ja auch noch Kindersoldaten (ab 16 Jahre) in den Einsatz geschickt…..
Es lohnte sich ein Blick wo sich die europäischen von den allgemeinen Menschenrechten unterscheiden. Die EU ist – wie man in vielen Bereichen beobachten kann – in ihren Ansprüchen doch recht weit vom wirklich Machbaren entfernt.
Und es ist halt problematisch wenn man offiziell keine Kriege mehr führt, die Soldaten das aber unter einer anderen Überschrift doch tun läßt. Dazu kommt, daß Rechtssprechung nicht immer „recht“ haben muß. Richter haben auch so ihre Ansichten. Aus deutscher Sicht wird hier bestimmt wieder irgendetwas höchstmoralisches kommen, insbesondere mit Bezug auf den II. WK. Aber wie in vielen Dingen der Realpolitik ist das nur umsetzbar, wenn man eigentlich nicht wirklich mitmacht . . .
@T.Wiegold
Vielen Dank für diese Infos, mal wieder super am Ball was aktuelle Lage angeht
@All
Konventionen bei der Kriegsführung sind für eine Armee und deren Befehlshaber (oftmals die Regierung eines Landes) meistens „hinderlich“. Ob jetzt gegenüber dem Feind, oder der eigenen Justiz im Fall der zuvor erwähnten Hinterbliebendenversorgung ..-> Danke hier an O&A
Das Problem ist wie immer: Halte ich mich nicht an solche Konventionen habe ich vielleicht militärisch einen Vorteil, nur kann ich dann nicht unbedingt auf eine moralische Überlegenheit pochen. Ist eigentlich so wie bei Atom-,Chemie- und Biowaffen, keiner darfs oder soll sie haben, aber manchen habens halt doch und möchten auch gerne die einzigen bleiben ;-)
Im Zweifelsfalle können solche Effekte zu einer schwindenden Unterstützung der eigenen Bevölkerung führen und bestimmt auch negative Auswirkungen auf die Position der Einwohner eines besetzten Landes.
Das Signal was dabei politisch ausgesendet wird könnte außerdem für die Briten fatal sein, nicht nur in Bezug auf militärische Aspekte sonder auch im Kontext der EU „Probleme“ mit GB.
@ N Mc M: +1: Genau dieses Spannungsfeld entzieht den Briten die Traktion an der Zivilgesellschaft, die schlussendlich deren lokale Partner gar als Verräter brandmarkt. Hierzu Rudyard Kipling:
https://bw2.link/bxcRk
P.s: Moralische Überlegenheit hat ganz praktische Folgen: winning hearts and minds, soft power projection.
Wenig zu berichten zu den Briten im Irak? Eben, blieben in der Basis und bauten ein vernünftiges ziviles Netzwerk auf.
Mögliche Verrohung ist jetzt genau zum falschen Zeitpunkt.
@Koffer und Cynic2
Bzgl. Beitritt der EU zur EMRK. Es ist nicht die Kommission die mauert, sondern einzelne Staaten in der Verhandlungsgruppe. Diese wollen eine Beschlussreife des Abkommens verhindern, da sie fürchten, dass wenn das Abkommen Ihnen zur Ratifikation vorgelegt wird, ihre Parlamente mit Nein stimmen könnten. Dies würde Sie international bloßstellen. Ihr Ziel ist daher, das Abkommen auf Arbeitsebene zu verzögern
;)
@Karsten
Läuft! Danke.