Luftangriff bei Kunduz 2009: Europäischer Gerichtshof sieht keine Verletzung der Menschenrechtskonvention
Für den Luftangriff bei Kunduz in Nordafghanistan im September 2009, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen, ist dem anordnenden deutschen Offizier keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention anzulasten.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit dieser Entscheidung eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ab.
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