Vormerken für Mittwoch: Operation Pegasus – Einsatz oder bewaffnete Dienstreise?
Mit zwölf schwer bewaffneten Fallschirmjägern und acht Militärpolizisten an Bord flogen am 26. Februar 2011 zwei Transall-Maschinen der Luftwaffe in die libysche Wüste. Am Rande des beginnenden Bürgerkriegs in dem nordafrikanischen Land holten die deutschen Soldaten 132 Europäer von einem Ölfeld nahe der libyschen Stadt Nafura ab. Probleme gab es nicht, es fiel kein einziger Schuss.
Die Mission, Operation Pegasus, war kein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr.
So sah es jedenfalls die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung. Zwar hatten die Soldaten ein beachtliches Waffenarsenal dabei: 14 Sturmgewehre G36 mit 2.100 Schuss Munition, zwei Maschinengewehre MG3 mit 960 Patronen, zwei Sturmgewehre G3 mit Zielfernrohr und 200 Schuss Munition, 19 Pistolen P8 mit insgesamt 750 Patronen. Dennoch sei die „klare Erwartung“ gewesen, „dass die Soldaten die mitgeführten Waffen nicht würden einsetzen müssen“, beschieden das damals FDP-geführte Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium auf eine Anfrage der Grünen-Opposition. Die Bundeswehr-Angehörigen, so die Berliner Einschätzung vor Beginn der Operation, würden „nicht in eine bewaffnete Unternehmung einbezogen“.
Über die damalige Einschätzung der damaligen Bundesregierung wird am kommenden Mittwoch (23. September) das Bundesverfassungsgericht sein Urteil abgeben. Denn die – damalige wie heutige – Opposition will nicht hinnehmen, dass mit der Einstufung der Operation als Nicht-Einsatz auch das Mitspracherecht des Bundestages entfallen soll. Die Grünen hatten deswegen in Karlsruhe geklagt. Und das Gericht scheint sich sehr grundsätzliche Gedanken gemacht zu haben, wie sein Präsident nach der Anhörung im Januar deutlich gemacht hatte, laut Reuters:
Wir wollen Maßstäbe entwickeln, mit denen man auch in Zukunft vernünftig arbeiten kann“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Es gehe darum, wann die Schwelle von einem – nicht zustimmungsbedürftigen – humanitären Einsatz zu einem „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ überschritten ist.
Nun erwartet niemand im Bundestag, auch nicht die Opposition, dass die Bundesregierung vor einer Evakuierungsoperation das übliche Verfahren für die Mandatierung eines bewaffneten Einsatzes der Streitkräfte im Ausland in Gang setzt: Kabinettsbeschluss, erste Lesung, Ausschüsse, zweite Lesung und Beschlussfassung im Bundestag… Aber die vorgesehene Möglichkeit, auch einen wegen Gefahr im Verzug zunächst mal nur von der Regierung auf den Weg gebrachten Einsatz nachträglich billigen oder ablehnen zu können, wollen sich zumindest einige Parlamentarier nicht nehmen lassen.
Wenn das Verfassungsgericht tatsächlich nicht nur über den Einzelfall Pegasus entscheidet, sondern darüber hinaus gehende Maßstäbe setzt, wird das auch für den weiteren Gang der Gesetzgebung interessant. Denn nach den Überlegungen der Rühe-Kommission zu den Rechten des Parlaments dürfte eine Novellierung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes anstehen – dann mit deutlichen Vorgaben aus Karlsruhe. Ich weiß ja nicht, ob die Bundesregierung so was 2011 schon berücksichtigt hat.
(Diesen Eintrag habe ich mal vorgeschrieben, weil ich am 23. September unterwegs bin und aktuell nicht auf das Thema werde eingehen können.)
(Foto: Bundeswehr)
Wie war eigentlich die rechtliche Aufarbeitung der „Operation Libelle“ vom März 1997 in Albanien von zuvor aus SFOR herausgelösten Einh der FSchJg/HFlg? Eine Vorgängeraktion als „quasi-KSK“ der Kommandokompanien!
@TW
Bitte übernehmen sie nicht die Sprache der Opposition und des Boulevards.
Die mitgeführten Waffen und dazugehörige Munition sind absolute Standardkampfbeladung für eine Gruppe Infanteristen.
Wenn man vergleicht, womit Fallschirmjäger in Kunduz/Baghlan rausgefahren sind oder wieviele weitere Waffen man noch hätte mitnehmen können, dann merkt man schnell wie wenig „schwer bewaffnet“ sie waren.
PzFst 3, Handgranaten, GraPi… da war Luft nach Oben.
pi
[Anm. des OvWA: Ich bin sicher, dass hier keine Boulevardisierung droht. Und soweit ich den Fall verfolgt habe, geht es nicht um die Schwere der Bewaffnung.]
Die Anzahl von Waffen zu Teilnehmern erscheint mir nicht logisch.
Ich frage mich, welche Folgen eine nachträgliche Ablehnung hätte. Mal ein hypothetischer Fall:
Deutsche müssen aus einem Krisengebiet gerettet werden, die Situation ist äußerst akut und duldet keinen Aufschub, deutsche Spezialkräfte rücken ohne Parlamentsbestätigung aus. Die Opposition hätte vermutlich zugestimmt, die Zeit reichte aber nicht für die übliche Prozedur. Bei der Mission kommt es zu Kollateralschäden, Zivilisten sterben, die Medien stürzen sich darauf. Nun verweigert die Opposition, mit der Kenntnis über den Ausgang der Mission, nachträglich ihre Zustimmung. Die Opposition ist damit fein raus, was passiert mit der Regierung? Welche rechtlichen Konsequenzen kann das nach sich ziehen? Wird das Politiker nun davon abhalten, schnell zu reagieren? Fragen wir dann bei unseren Verbündeten um Hilfe, weil wir aus politischen Gründen handlungsunfähig sind?
@Mufflon:
Die Opposition stimmt ja oft bis regelmäßig gegen Mandate. Also wäre das im Fall der nachträglichen Mandatierung unerheblich. Die notwendige Mehrheit hat die Regierung auch ohne Oppositionsstimmen.
@ Mufflon
„Ich frage mich, welche Folgen eine nachträgliche Ablehnung hätte.“
retrograd haben solche politisch überwölbten Klagen meist/immer keine auswirkungen (es wird niemand irgendwie belangt)“
die Auswirkungen solcher Klagen über beendete sachverhalte sind immer auf die Zukunft gerichtet und sollen die rechtslage für den fall einer etwaigen widerholung klären.
(aus dem verwaltungsrecht auch als fortsetzungsfeststellungsklage bekannt)
nebenbei war die frage hier ja auch eine andere. bei gefahr im verzug kann die bureg immer autonom handeln. in frage steht hier ja aber die klassifikation als „dienstreise“ statt als einsatz.
eine nachträglich zustimmung zu einem „einsatz“ hätten nach eigener aussage alle fraktione (sans neo-SED) erteilt
@Mufflon:
Um in eine solche Lage erst garnicht zu kommen, wird die Bundesregierung schon vor dem Einsatz in kleiner Runde die Fraktionsführer der Opposition informieren. Dafür wird in der Regel noch genug Zeit sein.
Mir fiel da übrigens gerade eine Äußerung Helmut Schmidts ein. Der sagte einmal er sei bei einem Scheitern der Erstürmung der Landshut zu einem Rücktritt bereit gewesen, es habe schon eine vorbereitete Rücktrittserklärung gegeben.
Mir erscheint die Bewaffnung auch nicht logisch. 20 Soldaten mit 19 Pistolen und 18 mal g3(6) und MG3? Kann das jemand erklären?
@Sir Henry: Da bin ich mir nicht so sicher. Nur weil die Regierungsspitze sich für den Einsatz entscheidet heißt das ja nicht, dass sämtliche Abgeordneten mitziehen. D.h. wenn über die Sache anschließend in großer Runde abgestimmt wird, kann die Mehrheit doch immer noch (/ mittlerweile) dagegen sein, oder nicht? Und es gibt ja auch (theoretisch) den seltenen Fall einer Minderheitsregierung.
@wacaffe, Ein Leser: Danke, interessant!
@wacaffe,
Sie sind offenbar nicht in der Lage oder nicht Willens, Menschen die nicht Ihrer Meinung sind irgendwie differenziert zu akzeptieren oder darauf zu verzichten, sie herabwürdigend zu benennen. Das macht mich traurig.
Falls Sie sich doch mal eine etwas klügere Meinung zur Linken machen wollen, rate ich dazu, zu recherchieren:
1. Wie viele NVA Soldaten wurden durch die SED nach AFG geschickt.
2. Wie viele Verbände waren während des Prager Frühlings und den Ereignissen in Polen zwischen 1980 und 1990 immer wieder in Bereitschaft oder mobilisiert.
3. Zur Kontinuität von SED Positionen in der Linken, konsultieren Sie bitte die Verfassungsschutzämter und die Bundeszentrale für politische Bildung (da gibt es meiner Erinnerung nach eine Veröffentlichung zum Thema Linksextremismus mit eigenem Kapitel zur Linken; Teaser: SED Einfluss wird da nur noch in sterbenden Resten gesehen).
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Bevor Sie also weiter peinlich Dinge gleichsetzen, die keinen sinnvollen Zusammenhang haben, informieren Sie sich mal aus seriösen Quellen.
Zum Thema: Ich glaube nicht, dass sich sowas nachträglich große personelle Konsequenzen haben würde. Persönliche für die Soldaten schon eher. Die wären mit BT Mandat auf der sicheren Seite (siehe BG Klein).
Ich würde auch immer, wenn ich für den Einsatz lieber Soldaten als Polizisten mitnehme, ein Mandat einholen.
Mufflon | 19. September 2015 – 14:19
Bei der nachträglichen Zustimmung nach § 5 Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) geht es nicht darum, ob sie „noch etwas bringt“, sondern es geht um die Kompetenzabgrenzung zwischen Bunderegierung und Bundestag.
Auch wenn bei Gefahr im Verzug zunächst das Heft des Handelns im Bereich der Bundesregierung liegt, muss sie sich nachträglich vor dem Parlament verantworten. Sie muss den Einsatz öffentlich begründen und sich einer Debatte im Bundestag stellen, anders als bei autonomen Entscheidungen der Bundesregierung, zum Beispiel im Bundessicherheitsrat.
Der Gesetzgeber hat sich nun mal in der Bundesrepublik für eine „Parlamentsarmee“ entschieden, kann man gut und praktikabel finden oder nicht. Aber letztlich gibt das Grundgesetz dieses nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingend vor.
Übrigens, der Bundestag könnte einen noch laufenden Einsatz, der sich auf § 5 ParlBG stützt, nach einer Unterrichtung jederzeit beenden.
Die Einstufung der Operation hat auch Bedeutung für die beteiligten Soldaten. Zitat Wikipedia:
@Mufflon: Ok, die Gefahr könnte bestehen, denke aber das ist eher unwahrscheinlich. Das übrige Vorgehen haben @Ein Leser und @wacaffe ja auch gut beschrieben.
Auf die Grundsatzentscheidung bin ich allermal gespannt. Was ist eigentlich aus der Rühe-Kommission geworden?
Als beste Lehrgangsarbeit des aktuellen LGAN wurde die Arbeit von KKpt Dubnitzki letzten Donnerstag an der FüAkBw mit der Clausewitz-Medaille ausgezeichnet. Sie beschäftigt sich mit genau diesem Fall auf juristischer/ wissenschaftlicher Basis. Ist scheinbar ein sehr komplexes Thema.
@ kpk: Das sollten Sie als Panzermann aber besser wissen, schlussendlich waren bis auf den Führer der Op. alle Teilnehmenden Soldaten aus dem Kontingent der GeconSfor herausgelöst worden und nationalem Komando unterstellt worden. Somit wurden die Soldaten von der PzGrenTrp und HaufklTrp. gestellt. Führer war der seinerzeitige Oberst Henning Glawatz. Der allerdings tatsächlich Fallschirmjäger war. Weder die B1 kompanien noch das KSK waren an der Op. beteiligt.
Zur rechtlichen Aufarbeitung, Vor Beginn der Op. wurden die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, sowie die Obleute des Vtgausschuss informiert.
Am 20.März 1997 hat dann der Bundestag den Einsatz nachträglich mit grosser Mehrheit gebilligt.
Glück Ab
@FüAk-Mann:
Das ist nur sehr komplex, wenn man es komplex macht – wie die schwarz-gelbe Bundesregierung.
Die Lösung ist eine klare politische Linie und die konsequente Anwendung des ParlBetG.
Aber dass man an der FüAk sich mal wieder in technokratischen Betrachtungen ergeht (in denen dies natürlich sehr komplex ist), glaube ich gerne. Man muss ja stets neue Systemversteher und -erklärer heranzüchten.
@ FüAk Mann
wird die prämierte arbeit irgendwo publiziert?
Wenn nicht, kurzer Abriss des Tenors?
@FüAk-Mann: Die Komplexität des Themas scheint darin zu liegen, daß im konkreten Fall zwar die Situation bei einer „ex-ante Betrachtung“ versus einer „post-ante Betrachtung“ exakt „die Gleiche“ ist, deren Beurteilung und Diskussionsfähigkeit durch das Parlament jedoch nicht „die Selbe“ sein kann. Aber das scheinen weder Oposition noch Regierung kapiert zu haben, also verbleibt die Hoffnung, daß das BVerfG beiden die Leviten liest.
@Mufflon+Ein Leser
Ich weiß aus erster Hand, dass zu diesem Einsatz ein Diplomat im Krisenstab des AA den ersten eigentlichen Auftrag erteilte, weil Not für dt. Staatsbürger in Lybien bestand und sofort eine Entscheidung gefällt werden musste. (Verlegezeit etc.) Die Klage allein hat dafür gesorgt, dass nie wieder ein politischer Beamter in einem Krisenstab im AA so eine oder ähnliche Entscheidung zur Rettung dt. Staatsbürger fällen wird!
Leider macht es manchmal einen Unterschied ob sofort entschieden wird oder Beamte 6-12 Stunden damit verbringen die Erlaubnis von allen möglichen relevanten Akteuren einzuholen. Da ist der eine auf Auslandsreise oder im Linienflug unterwegs, der dritte Zuhause und hat sein Handy auf lautlos, der vierte im Urlaub usw. Bisher wurde immer so Verfahren das im nachhinein informiert wurde und es lief. Das war im Libanoneinsatz 2006 auch kein Problem.
Wozu hat man denn Krisenstäbe, wenn nicht für sowas?
Erheiterndes zur Operation Pegasus: Die Luftwaffe musste zum Jagen getragen werden, in dem man Ihnen nachwies, dass es im EP14 ein Posten für solche Fälle gibt, mit dem sie den Sprit für Operation Pegasus bezahlen können. Die hatten nämlich aus ihrere Sicht den Willen aber kein Geld, das sie dafür ausgeben durften.
Nun ja, der Flurschaden im Entscheidungsmechanismus der Exekutive ist da. Hoffen wir das es keinem das Leben kosten wird und es eine klare Entscheidung vom BVerfG gibt, die sich nicht auf das „Es brauch ein neues Gesetz“ beschränkt.
@Thot : Die Opposition greift mit der Klage nicht den Entscheider oder die Entscheidung an sich an, sondern die Bundesregierung für die die Weigerung, den bewaffneten Einsatz von deutschen Soldaten im Ausland auch als bewaffneten Einsatz von deutschen Soldaten im Ausland zu bezeichnen.
Es muß natürlich „ex-ante“ und „ex-post“ lauten.
@Thot:
„Die Klage allein hat dafür gesorgt, dass nie wieder ein politischer Beamter in einem Krisenstab im AA so eine oder ähnliche Entscheidung zur Rettung dt. Staatsbürger fällen wird!“
Das Problem ist aber nicht die Klage, sondern der komplett fehlende Rückhalt im AA, BMVg und Kanzleramt. Es wäre ein Leichtes gewesen die Entscheidung im Krisenstab gem. § 5 ParlBetG zu legitimieren.
Aber wenn man schon an der FüAk in Lehrgangsarbeiten untersucht wie komplex der Fall ist.
Man redet sich in der Exekutive eben auch gern ein wie sehr die Legislative schuld ist – auch wenn sie es eindeutig nicht ist.
„Wird das Politiker nun davon abhalten, schnell zu reagieren?“
Eine sehr gute Frage-die sich mit Blick auf die jüngste Evakuierung deutscher Staatsbürger aus der Raffinerie in Baiji/Iraq vor einem guten Jahr beantworten lässt.
Denn da war der Deutsche Staat-trotz mehrerer Anrufe des Deutschen Botschafters-entweder nicht willens, oder nicht fähig zu helfen…..so das letzten Endes eine zivile Firma „aushelfen“ musste…
@ Huey
Waren da bewaffnete Personen oder Militär dabei, oder war es eine zivile Transportaufgabe ? Ein paar Details mehr würden mich schon interessieren … Danke !
@Daniel | 19. September 2015 – 12:35
@Rico | 19. September 2015 – 23:44:
Was ist da nicht logisch? Es wird halt mindestens einen Gewehrtraeger gegeben haben, der keine Pistole trug. Und es wird wohl 2 Soldaten gegeben haben, die kein Gewehr trugen.
Die werden schon Ihre Gruende dafuer gehabt haben.
Backup-Pistole ist nett, aber es soll Zeiten in der Bundeswehr und anderen Armeen gegeben haben, da war eine Schusswaffe pro Soldat, selbst fuer die Infanterie, nix ungewoehnliches.
Staatsleute und einsatzorientierte Sicherheitskräfte kriegen eine „Operation Feuerzauber“ (17./18. 10. 1977 in Mogadischu) hin. Das schaffen Politiker und verwaltungsstaatliche Sicherheitsversorgungsinstrumentarien halt nicht.
Man wünschte sich fast das BVerfG würde aufgrund dieser vorgeschobenen politischen Winkelzüge eine ständige und tägliche Anwesenheit der Parlamentarier im Bundestag verlangen, es „könnte“ ja sein das ein Notfall eintritt und eine Abstimmung innerhalb weniger Std. nötig wird. Lukrative Nebentätigkeiten oder anderer Mist den die Parlamentarier außerhalb des Amtes treiben würden so warscheinlich auch reduziert.
Wie schnell würde die Opposition ihren Mund halten.
die Kritik am obstruktionsverhalten der opposition ist sicherhlich in vielen SiPO fragen gerechtfertigt.
hier geht sie m.E. aber fehl.
einem „einsatz“ hätten doch rückwirkend alle ernstzunehmenden politischen strömungen zugestimmt!
erst die BuReg hat durch diese einstufungsrochade die klage der opposition geradezu provoziert.
es wäre ja schön wenn das ganze irgendwie auf einem rationalen entschluss basiert hätte die spielräume der exekutive zu erweitern und ggf. höchstrichterlich feststellen zu lassen. das vorgehen der damaligen Bureg wirkt aber eher wie planloses improvisieren.
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wichtiger erscheinen mir die psychologischen fehlanreize in die exekutiv/verwaltungsapparate die memoria und thot ansprechen.
entscheidungs- und verantwortungsfreude muss von der Leitung eines Ressorts bzw. einer institution vorgelebt, eingefordert und honoriert werden.
wenn oben nur absicherungsmentalität und pathologische risikoaversion herrscht kann man vom nachgeorndeten bereich kaum anderes erwarten.
Genau das ist doch die malaise die immer mehr bereiche dieses staates erfasst
@falke271
1997 waren es selbstredend PzAufkl und keine HAufk ;)
pi
J-P-W | 21. September 2015 – 11:29
An der Operation waren aber Politiker mit ihrem „Beamtenunterbau“ federführend und unmittelbar beteiligt. Die direkte Aktion der Befreiungsoperation am Flugzeug haben auch Beamte gemacht.
Was wollten sie uns mit ihrer Einlassung sagen?!
@tluassa
Schon mal daran gedacht, dass man eine Freigabe auch rückwirkend einholen kann und dies durchaus für die Versorgung/Rechtsstellung der Soldaten wichtig wäre?
Kein Einsatz ist bisher am Parlament gescheitert…….leider!
„Waren da bewaffnete Personen oder Militär dabei, oder war es eine zivile Transportaufgabe ? Ein paar Details mehr würden mich schon interessieren … Danke !“
Wir hatten das Thema hier seinerzeit schon einmal behandelt-aber es ging um die Evakuierung der (auch deutschen) Siemens-Mitarbeiter aus der Raffinerie in Baiji.
Der Deutsche Botschafter hat (nach seinen Angaben mehrmals) in Deutschland um militärische Evakuierung gebeten, weil die Iraker das nicht leisten konnten/wollten.
Der Einsatz wurde dann (entgegen den (falschen) Angaben in den Medien) von einer zivilen Firma durchgeführt, weil die Politik auf die Schnelle keine Entscheidung treffen konnte/wollte.
Die Firma hat diesen Einsatz zudem erst einmal OHNE Zusage von Kostenerstattung durchgeführt-alleine auf Grund der Tatsache, das dort auch Deutsche beschäftigt waren, die nicht mitansehen wollten, wie IS die Mitarbeiter dort „abschlachtet“….
@ SER
Vielleicht meinte Huey diesen Vorfall?
Quelle: Olive Group, dazu passender Spiegel online Link (unten)
„Iraqi special forces in helicopters and a private aircraft chartered by Siemens were involved in the rescue at the sprawling 600mw powerplant, which is reportedly defended by an outer ring of around 250 Iraqi security forces.
On Thursday, a high speed convoy of armoured vehicles from the British security company Olive Group was sent from Baghdad. It reached the refinery hours before it was surrounded by Isis,and evacuated employees.Olive Group’s website said that it acquired a security contract from Iraq’s ministry of oil in 2011 to provide high-tech security for the massive complex, which boasts a perimeter surveillance system, x-ray machines and explosives detectors.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/irak-deutsche-siemens-ingenieure-aus-rebellengebiet-gerettet-a-975308.html
@flame:
Im SPON-Artikel wird ja die – von huey kritisierte – Grundhaltung offenbar:
„Allerdings wurde in Berlin ein solcher Einsatz von Militärs nur als allerletzte Option gehandelt, wenn sich die Lage der Ausländer dramatisch verschärfen sollte.“
In so einer Lage ist MilEvakOp die allerletzte Option – wie sehr sollte sich die Lage noch verschärfen?
Und auch hier nochmal: Da ist nicht der Bundestag ooder irgendein Mandat das Problem, sondern das fehlende Verantwortungsbewußtsein (inkl. Risikobereitschaft) in Politik und Ministerialverwaltung. In den höheren KdoBeh der Bw sieht es dann nicht besser aus (in Postdam finden sich ja dann auch gern noch ein paar Bedenkenträger – und so schließt sich der Kreis.)
Welche Organisation hat nun seit mehr als 20 Jahren Rettung und Evakuierung als Daueraufgabe…?
@ Heiko Kamann: Die direkt beteiligten Beamten hatten seinerzeit als Angehörige einer militärisch-polizeilichen Hybridorganisation sogar Kombattantenstatus. Streit- und Sicherheitskräfte waren damals aus meiner Sicht insgesamt schlagkräftiger und die an der Spitze unseres Landes standen halt Staatsleute, die bereit waren, Risiken einzugehen. Das ist heute anders. Obwohl gerade im Bereich der Spezialkräfte hochmotivierte Hochwertinstrumente bereitstehen, fehlt der politische Wille, sie einzusetzen.
Parlamentsrechte durch Karlsruhe gestärkt. Alle bewaffneteten Auslandeinsätze VOR dem Einsatz im BT zu behandeln. Ausnahme nur „Nothilfe“ im Sinne EvakOp.
Kann das Urteil in Gänze oben eingestellt werden?
Lese ich da richtig auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts, dass unsere Regierung zukünftig eine Art „kleines Entsenderecht“ hat? Wenn Gefahr in Verzug ist, dürfen Kampftruppen losgeschickt werden. Das Parlament muss nachträglich gefragt werden, wenn es seine Zustimmung verweigert, müssen die Truppen heimgeholt werden. Ist die Operation zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Parlamentsbefassung bereits abgeschlossen, muss das Parlament gar nicht mehr gefragt werden.
Schnelle Kommandoaktionen, die man geheim halten darf und gar nicht ins Parlament einbringen muss, wären damit möglich. Für die Praxis durchaus gut und brauchbar. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man das bei der Schaffung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes so gewollt hat.
PM des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-071.html
„Nach diesen [zuvor aufgeführten] Maßstäben war die am 26. Februar 2011 von Soldaten der Bundeswehr durchgeführte Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus Nafurah in Libyen ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts.“
Aus formalen Gründen ist die Klage jedoch trotzdem abgewiesen worden. (Was eher etwas peinlich für die Kläger ist.) Die in den Medien (z.B. SpOn) beschrieben Niederlage der Opposition sehe ich inhaltlich aber nicht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 6/11 ist seit heute vormittag auf der Webseite des BVerfG veröffentlicht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/09/es20150923_2bve000611.html
… und hier die Presseerklärung dazu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-071.html
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgewiesen. Es besteht keine Pflicht, nach einem bereits abgeschlossenen Einsatz nachträglich eine Zustimmung des Parlaments einzuholen. Weiter verdeutlicht das Gericht die Regeln, die in den Fällen gelten, wenn eine Entscheidung des Parlaments nicht vor dem Einsatz herbeigeführt werden kann.
Hier die heutige Entscheidung zum Nachlesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/09/es20150923_2bve000611.html
@ASDF – 23. September 2015 – 11:22
Ein ganz klares Nein.
Geheimhalten ist weiterhin unzulässig. Nur muss / darf der Bundestag bei abgeschlossenen Einsätzen nicht mehr nachträglich zustimmen. Aber informieren muss die BReg den BT. Und dort nicht nur Einzelne oder bestimmte Ausschüsse, sondern alle. Und das schriftlich.
Ich sehe zwar eine formale Niederlage der Antragsteller. Nicht nur, aber auch, weil sie ihren Antrag nicht so weit gefasst haben, wie es das BVerfG in seiner Entscheidung nunmehr skizziert hat.
Inhaltlich lagen die Antragsteller richtig. „Pegasus“ war ein Einsatz und keine Dienstreise. In diesem Punkt lag die BReg falsch.
Dass das BVerfG § 5 Abs. 3 S. 1 ParlBG nunmehr in der verkündeten Form auslegt, konnte wohl niemand erahnen. Denn der Satz enthält ein klares „nachzuholen“ und kein „wenn … dann nachzuholen“. Ist aber politisch und juristisch auch für die Zukunft kein Problem und keine merkliche Änderung.
Die Pegasus-Posse zeigt doch nur einmal mehr die intellektuelle Demilitarisierung dieses Landes. Daß sich Berlin ständig aus Karlsruhe Detailregelungen einholt, statt Sicherheitspolitik selbst zu gestalten, ist gängige Praxis, aber gleichermaßen beschämend. Traurig für die Parlamentsarmee, die das alles ausbaden muss.
@J-P-W
VETO:
Das ist keine Pose, sondern ein Teil unseres Rechtstaates. Eventuell müssten dann Gesetze geändert werden, auch das Grundgesetz(!) wenn man dagegen etwas tun möchte. Eine Mehrheit ließe sich dafür eventuell organisieren, wenn man will.
—————–Trennung, eigene Meinung—————-
Ich finde es gut, wenn Karlsruhe eingreift, auch wenn das absolut vermeidbar wäre. Denn nur so können Soldaten im Zweifelsfalle auch gegenüber dem Dienstherren Vergütung + Absicherung einfordern. Das wäre schwierig, wenn das Ganze rechtlich nicht zulässig ist. Denn wenn es ums Geld oder die Hinterbliebenenversorgung geht, dann zählt in diesem Staat nur das, was das Gesetz vorschreibt….
@ Tom | 23. September 2015 – 15:00
Wo steht, dass die Unterrichtung öffentlich sein muss? Auch den Bundestag kann man zur Geheimhaltung verpflichten. Und nach dem ersten Vorfall, indem der Bundestag dieser Geheimhaltungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, was ja neuerdings der Normalfall zu sein scheint, kann dann gesagt werden: „Da die Einhaltung der Geheimhaltung nicht gewährleistet werden kann, wenn der Bundestag vollumfänglich unterrichtet wird, müssen wir bei der Unterrichtung des Parlamentes auf Details des Einsatzes verzichten. Andernfalls besteht eine Gefährdung der nationalen Sicherheit. Die Bundeswehr hat irgendwo auf der Welt operiert. Der Einsatz ist abgeschlossen. Einer weiteren Mandatierung bedarf es daher nicht. Wir hoffen, Ihrem Informationsbedürfnis gedient zu haben. “
Mir ist das so zu sehr „um die Ecke“. Da kann man lieber gleich ein Entsenderecht der Regierung machen, eine qualifizierte Unterrichtung des Parlamentes vorschreiben und eben ein Rückholrecht beim Bundestag ansiedeln. Bei der jetzigen Rechtslage entsteht für die Regierung eine Motivation, Gefahr-im-Verzug-Lagen zu konstruieren, um Fakten zu schaffen und lästige Diskussionen zu vermeiden. Das ist nicht gesund.
Es gibt genug Szenarien, in denen eine Entsendung von Kräften sinnvoll sein kann, um ein Feuer im Keim zu ersticken, bei denen es sich aber nicht um Gefahr-im Verzug-Lagen handelt. Mir wäre lieber, wenn auch solche Dinge von der Bundeswehr gestemmt würden und nicht auf Vertragspartner im rechtlichen Graubereich ausgelagert wird.
Bekommen die damals eingesetzten Soldaten eigentlich jetzt die für einen Auslandseinsatz fälligen Zulagen? War ja anscheinend doch keine bewaffnete Dienstreise.
@ NMcM | 23. September 2015 – 15:39
Verstehen kann ich J-P-W schon. Regierung und Parlament sitzen eigentlich in Berlin, nicht in Karlsruhe. Die nun vorgenommene Änderung der Auslegung konkretisiert ein Gesetz, dass faktisch Lücken hat. Somit macht Karlsruhe hier Hausaufgaben, die eigentlich in Berlin hätten gemacht werden sollen. Dass ein Minister einfach hingegangen ist und einen Auslandseinsatz zur bewaffneten Dienstreise umdeklariert hat, geht einfach nicht.
Unsere Regierung müsste in der Tat anfangen, Sicherheitspolitik selbst zu gestalten, statt solche Hahnenkämpfe vorm Bundesverfassungsgericht auszufechten. Was politischer Wille ist, sollte eindeutig sein und in ebenso eindeutige Gesetze gegossen werden. Diese Methode, was auch immer diffus zu formulieren, hat mit verantwortungsvoller Regierungsarbeit nichts zu tun und ist drücken vor der Verantwortung. Dass die Frage: „Wann beginnt eigentlich ein Auslandseinsatz!“ bisher nicht klar definiert war, ist wohl eine dieser bewusst geschaffenen diffusen Lücken im Gesetz.
Interessante Interpretation des ParlBetG.
Warum man nun einen neuen Unterfall der nachträglichen Information, aber nicht Beteiligung einführt erscheint mir nicht ganz nachvollziehbar. Aber in der Praxis sicher ein größerer Handlungsspielraum der Exekutive.
Somit kann man eigentlich Rettung und Evakuierung ohne Parlamentsbeteiligung durchführen.
Nun müsste den nur noch nützen wollen – siehe Irak u.a.
J-P-W | 23. September 2015 – 10:14
Sie hätten sich besser noch einmal ihre Einlassung durch gelesen auf die ich reagiert hatte. Sie sind sehr pauschal.
Erklären Sie das mal der jeweiligen Opposition seit ca. Ende der 90er. Es ist doch bezeichenend dass Berufspolitiker, anstatt verantwortungsvolle Gegenpolitik zu betreiben, lieber alle Nase lang heulend und zähneklappernd und wegen jedem Mist nach Karlsruhe rennen. Und kein Wunder, dass den Richtern dort mittlerweile die Hutschnur platzt!
(Das obige Beispiel „Op Pegasus“ mag dabei allerdings ausgeklammert werden.)
@ memoria
„Warum man nun einen neuen Unterfall der nachträglichen Information, aber nicht Beteiligung einführt erscheint mir nicht ganz nachvollziehbar. Aber in der Praxis sicher ein größerer Handlungsspielraum der Exekutive.“
eben! das BeVerfG hat es geschafft alle relevanten Interessen einzubeziehen.
– Der Bundestag bekommt die grundsätzliche Klassifikation von Operationen mit potentiellem Waffeneinsatz als „Einsatz“ und eine (eher theoretische) akzentuierung des informationsrechts.
– Die Exekutive bekommt die eindeutige Feststellung im Sinne seiner Staatsbürger/Interessen auch unverzüglich handeln zu können sofern das geboten ist., ohne das die Gefahr von Komplikationen durch eine hypothetische nachträgliche Ablehnung ensteht.
– Die Soldaten bekommen Rechtssicherheit und Ansprüche auf die einsatzgratifikationen / versorgunsleistungen bei verwundungen / Lametta usw.
Was fehlt ist jetzt nur noch eine militär/verwaltungsadministrative struktur die auch Willens und in der Lage ist im Ernstfall zügig zu handeln und nicht ängstlich vor sich hinzuprokrastinieren.
Hinter der „Rechtslage“ kann sich jetzt jedenfalls niemand mehr verstecken
Das Urteil ist zu begrüßen, aber ein weiterer Baustein verfassungsgerichtlicher Einzelregelungen zu Einsätzen der Bundeswehr im Ausland.
Es wäre meines Erachtens an der Zeit, die ganzen Versatzstücke zu Einsatzfragen mal in eine Art „Streitkräfteaufgabengesetz“ zu gießen, wo definiert ist was Einsatz ist, der Einsatz im Inneren geregelt wird und das bisherige ParlBetG mit einfließt und ggf. angepasst wird. So hangelt man sich zwar stückchenweise zu mehr Rechtssicherheit, aber ein großer Wurf ist das nicht.
ME sind übrigens schnelle Kommandoaktionen nach dem Urteil nicht möglich, außer sie finden im Rahmen von Gefahr im Verzug statt.