G36: Heckler&Koch geht vor Gericht in die Offensive

BERGEN 03jun2015 - †bung FALCON VIKING auf dem TruppenŸbungsplatz Bergen/Niedersachsen fŸr die Interim Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) im Rahmen der NATO Response Force. Der deutsche Gefechtsverband NRF, im Kern PzGrenBtl 371.

Ganz überraschend ist es nicht… und dann doch wieder: Im Streit um das Sturmgewehr G36 der Bundeswehr geht die Herstellerfirma Heckler&Koch jetzt in die juristische Offensive. Nachdem das Verteidigungsministerium in der vergangenen Woche bekannt gegeben hatte, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) dem schwäbischen Unternehmen eine Mängelrüge zukommen ließ, hatte Heckler&Koch das bereits öffentlich zurückgewiesen. Nun will sich die Firma dagegen mit einer eigenen Klage vor Gericht wehren.

Die Pressemitteilung von Heckler&Koch, die am (heutigen) Freitagabend, recht spät, versandt wurde:

Heckler & Koch und Koch lässt Mangelfreiheit des G36 gerichtlich klären
Nachdem das Beschaffungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) am 10. Juni 2015 gegenüber Heckler & Koch Gewährleistungsforderungen wegen angeblicher Mängel des Sturmgewehrs G36 erhoben hatte, hat das Unternehmen nun eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Koblenz eingereicht. Ziel ist es, gerichtlich verbindlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen.

(Das Original der Pressemitteilung zum Herunterladen 2015-07-03 Presseinfo_Heckler und Koch lässt Mangelfreiheit des G36 gerichtlich klären

Das klingt ganz so, als seien die Aussichten für eine einvernehmliche Lösung im Dialog zwischen Ministerium und Unternehmen auf Null geschrumpft.

Nachtrag 11. Juli (danke für den Leserhinweis!): Das Landgericht Koblenz hat laut SWR den vorläufigen Streitwert auf 5,6 Millionen Euro festgesetzt.