‚Maersk Tigris‘: Genug Verwirrung auf See
Preisfrage für die maritimen Experten: Wenn iranische Einheiten auf einer internationalen Schiffahrtsroute durch iranische Gewässer einen Containerfrachter aufbringen, der im Auftrag einer dänischen Firma fährt, aber von einer Reederei in Singapur bereedert wird, die eine Tochter einer deutschen Holding ist, das Schiff die Flagge der Marschallinseln führt, die zwar keine eigene Marine, aber ein Verteidigungsabkommen mit den USA haben, und der Frachter eine osteuropäisch-asiatische Besatzung aus wieder ganz anderen Ländern hat …. wer ist da eigentlich betroffen?
Fest zu stehen scheint nur: Der Containerfrachter Maersk Tigris wurde am (heutigen) Dienstag in der Straße von Hormuz von iranischen Kräften gestoppt und mit Waffengewalt zur Weiterfahrt in Richtung des iranischen Hafens Bandar Abbas gezwungen, wo er inzwischen weit vor der Küste ankert (siehe Karte oben). Spiegel Online fasst die Nachrichtenlage so zusammen:
Iranische Patrouillenboote haben Warnschüsse auf ein Frachtschiff einer deutschen Reederei abgefeuert, Sicherheitskräfte brachten es unter ihre Kontrolle. Die USA haben daraufhin einen Zerstörer und ein Kampfflugzeug losgeschickt.
Das wäre alles der verwirrenden Welt der internationalen Schiffahrt zuzuordnen und nicht weiter von Bedeutung, wenn es nicht gerade in der Straße von Hormuz passiert wäre, einem Nadelöhr – oder, international gesprochen, choke point der Schiffahrtsrouten für Öl. Und wenn das das Verhältnis zwischen Iran und vor allem den USA, aber auch anderen westlichen Ländern nicht so angespannt wäre. Wenn es nicht eine grundsätzliche Einigung im Atomstreit mit dem Iran gäbe, für den die Einzelheiten noch ausgehandelt werden müssen. Und wenn nicht zudem noch nicht reguläre iranische Streitkräfte, sondern angeblich die Revolutionsgarden für das Aufbringen des Frachters verantwortlich sein sollen.
Nach Angaben der offiziellen iranischen Nachrichtenagentur Fars übrigens hat der Fall keinerlei politischen Hintergrund. Es gehe nur um einen Zivilstreit zwischen iranischen Hafenbehörden und dem Schiffseigner, zudem eine gerichtliche Beschlagnahmeanordnung.
Es bleibt verwirrend und brisant. Stay tuned.
Ein Bild des Schiffes gibt es hier.
Weitere Meldungen von Reuters dazu hier und hier.
Nachtrag 29. April: Ein Update von Reuters – dem Ganzen soll ein 14 Jahre alter Rechtsstreit zu Grunde liegen:
Iran’s Ports and Maritime Organization said a court had ordered the ship seized after ruling against Maersk Line in a case about debts brought by Pars Talaie, an Iranian company.
[Foreign Minister Javad] Zarif told the audience on Wednesday Maersk was required to pay damages on the basis of a court order. He said the legal proceedings had been going on for some 14 years.
Tasnim, an Iranian news agency, quoted a Pars Talaie lawyer as saying the debt involved a cargo that Pars Talaie had hired Maersk to take from the Iranian port of Abadan to Dubai more than a decade ago but which never arrived.
(Kartenausriss: marinetraffic.com)
Die Marshallinseln und der Iran.
Alles andere ist Vertragslimbo hat aber effektiv keine völkerrechtlichen Auswirkungen. (Ausgenommen der Verteidigungsvertrag – haben die USA ja analog mit einigen anderen Staaten wie Island etc. ob da jedoch auch der Schutz von Schiffen und Personen weltweit drunterfällt bleibt fraglich)
Allerdings ist die Staatsangehörigkeit der Besatzung grundsätzlich immer interessant, denn den Schutz von Staatsbürgern legen die Staaten ja bekanntlich generell unterschiedlich robust aus.
Betrofen ist da erstmal die Besatzung, dann der Charterer(Maersk) und der Eigner.
Die USA bzw der Flaggstaat haben bei der Geschichte erstmal relativ wenig mit zutun (die USA eigentlich gar nichts!), da sich nach obigen Informationsstand die Angelegenheit im Vorfeld zwischen dem Eigner(Rickmers) und der iranischen Port State Control/Authorities? abspielte. Die Frage die sich stellt ist: Wie lief das Aufbringen ab, wie wurde das Schiff angesprochen und wie wurde eskaliert?
Was wird dem Schiff/Eigner für ein Verstoß vorgeworfen? Oder hat da mal wieder ein Gläubiger die Gunst genutzt und einen Vollstreckungstitel im Iran erwirkt?
Cheers
Flip
Da der Iran unser neuer Freund ist und tief und heilig versprochen hat, kein militärisch nutzbares Nuklearprogramm mehr zu betreiben , sollten wir uns keine Sorgen machen.
Nun im Ernst:
Wird halt ein Druckmittel sein , für die laufenden Verhandlungen, nach dem Motto: „Seht her, wir drohen nicht nur, sondern können dort tatsächlich notfalls den Schiffsverkehr zum erliegen bringen.“
Der Vorfall bei IRNA
http://www.irna.com/en/News/81588902/
Demnach sollen die meisten Besatzungsmitglieder „Europäer“ sein.
Interessant ist die rechtliche Situation in besagtem Seegebiet:
http://works.bepress.com/james_kraska/1/ (ausführlich im Download)
http://www.payvand.com/news/11/dec/1216.html u.a.
Der Staat, welcher die Steuern (bezahlung für das Militär) bekommt und die Staaten, deren Bürger bedroffen sind (jedoch nur Hilfe auf diplo Weg, ggf evak).
Ohne ein Experte für Seerecht zu sein stellen sich mir erst mal folgende Fragen:
Welchem Hoheitsrecht unterlag das Seegebiet dieser Schiffartsroute?
Falls es iranisches Hoheitsgebiet ist halte ich es durchaus grundsätzlich für berechtigt einem Schiff in diesem Bereich Anweisungen zu erteilen.
Inwieweit Schüsse vor dem Bug die erste Erskalationsstufe nach ignorieren dieser Anweisung darstellen müssen andere beantworten.
Persönlich bin ich der Meinung es handelt sich lediglich um ein „show of force“ des Iran. Aktuell sind ja in der Region viele kriegerische Auseinandersetzungen am laufen und auch der Iran hat dort seine Interessen. Da die Konflikte jedoch oft entlang von Konfessionslinien verlaufen bleibt Iran bei vielen Verhandlungen wahrscheinlich außen vor.
Jahrzentelang von den USA in die „Paria Ecke“ gestellt, wurde oft über aber nicht mit dem Iran entschieden. Sicher trug die Regierung in Teheran mit ihrer Rhetorik ausreichend dazu bei, dass dieser Zustand bis jetzt aufrechterhalten werden konnte.
Sicher ist jedenfalls, dass so eine Aktion hochpolitisch ist und sicherlich nicht wegen zivilrechtlicher ansprüche ohne Rücksprache eingeleitet wird.
@ Thomas Melber:
In der Tat ein sehr interessanter Artikel.
Allerdings hier nicht unbedingt zutreffend, da ja kein US Kriegsschiff oder ein US Handelsschiff betroffen war, sondern ein Handelsschiff unter der Flagge eines Signaturstaates der UNCLOS.
Und maßgeblich für den Rechtsstatus eines Schiffes ist nun mal ausschließlich der Flaggenstaat – nicht die Nationalität des Eigners, nicht die der Besatzung und erst recht nicht die des Charterers oder des Besitzers der Ladung.
Insofern stellt sich die Frage, ob der Iran berechtigt war, einem Schiff unter der Flagge der Marschallinseln das Recht auf friedlichen Transit in der Strasse von Hormuz zu untersagen.
Und wo genau das Aufbringen stattfand.
Das Recht zur Beschlagnahme (und hier geht es ja genau darum) haben die Staaten nämlich nur in ihren Territorialgewässern – das sind im Falle Irans 3 Seemeilen (siehe dazu den von Ihnen verlinkten Artikel).
Das Verkehrstrennungsgebiet (VTG) in der Straße verläuft (wenn ich mich richtig erinnere) aber außerhalb der Dreimeilenzone, jedoch innerhalb der Zwölfmeilenzone.
Würde der Iran die 12 Meilen beanspruchen – wie in der UNCLOS erstmals kodifiziert – müsste er sich gleichzeitig auch den darin enthaltenen Pflichten unterwerfen, insbesondere der Pflicht, den friedlichen Transit (noch dazu eines Handelsschiffes) nicht zu beeinträchtigen.
Insgesamt also eine ziemlich undurchsichtige Lage…..
@Mediator
Auch wenn es Hoheitsgewässer waren gibt es immernoch das Recht der friedlichen Durchfahrt. Es muss schon mehr vorliegen, um ein Handelsschiff aufbringen zu können als nur die Einfahrt in fremde Hoheitsgewässer.
Art. 17,18, 19 SRÜ.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_der_friedlichen_Durchfahrt
Europäer=Polen,Ukrainer,Russen
@Pilgrym
Als Nautiker grundsätzlich +1
Es zählen nur zwei Dinge:
1) Hoheitsgewässer oder Internationale Gewässer
Aufgrund der Enge gibt es dort kein internationales Gewässer, bleibt also die Frage nach den Hoheitsgewässern. Nach Worldfactbook beanspruchen die Iraner übrigens eine 12nm Zone, da dies an der Meerenge nicht möglich ist, gibt es eine international vereinbarte Seegrenze, im Rahmen von UNCLOS, zwischen Iran und Oman. Diese ist meines Wissens nach auch nicht umstritten. Nach allen Karten die ich gerade vorliegen habe, liegt das Verkehrstrennungsgebiet allerdings innerhalb der omanischen Hoheitsgewässer.
2) „Flaggenstaat“
Grundsätzlich zählt die Nation, deren Flagge am Mast weht. Punkt.
Interessant könnte es höchstens werden, wenn Rickmers das Schiff im Deutschen Zweitregister hat, aber ich meine, dass die Regelungen daraus sich nicht auf hoheitliche Aspekte beziehen. Bleibt abzuwarten und nachzulesen.
@Brommy
Korrekt das 2. Register ist ja im Prinzip nur geschaffen worden, um die Tonnagesteuer weiterhin auch bei Ausflaggung nutzen zu können.
Allerdings würde ich ausschließen, dass die Maersk Tigris im deutschen 2. Register steht, das würde nämlich eine Bereederung/Shipmanagement aus Deutschland erfordern. Das ist bei der Konstellation mit dem Manager in Singapur nicht zu erwarten ;)
@all
Es fehlen hier definitiv die Information zum Hergang der Streitigkeiten zwischen Eigner und iranischen Behörden, sowie dem Stoppen der Maersk Tigris. Bis das nicht näher geklärt ist kann man keine Aussage treffen, wer in wieweit Betroffen und/oder involviert ist und ob hier ein politisches Signal seitens des Iran gesetzt werden sollte.
Laut Maersk Fahrplan war die Maersk Tigris übrigens auf dem Weg nach Jebel Ali/Dubai, iranische Häfen sind nicht im Fahrplan aufgeführt und nächster Hafen wäre dann Pipavav in Indien gewesen.
Cheers
Flip
@Flip
Bin da leider etwas eingerostet (Shame on me). Ich hatte das mit dem Manager in Singapur so verstanden, dass die Briefkastenfirma, die das Schiff von dem Schiffsfond gechartert und so an Rickmers zum Schiffsbetrieb weiterverchartert hat, in Singapur sitzt und nicht, dass da tatsächlich operativ was gemacht wird mit dem Schiff. ;-)
Wie gesagt, abwarten und sehn, was da kommt.
@Brommy
Ganz so kompliziert wirds nicht sein. Das Rickmers Shipmanagement Singapore wirklich als Manager/Vertragsreeder arbeitet ist da naheliegend und auch das der Eigner/Schiffsgesellschaft in Singapur sitzt, habe leider keine aktuellen Kontakte mehr zu Rickmers und meine Singapur Kontakte sind leider schon im Feierabend (es wird ja viel getratscht in der Schifffahrt)
Meine Vermutung zur Bereederungsstruktur: Schiffsgesellschaft (Rickmers Group ist hier beteiligt) beauftragt Vertragsreeder Rickmers Shipmanagement Spore mit der Bereederung – das Schiff wurde an Maersk verchartert.
Interessant ist, was SpOn (http://www.spiegel.de/politik/ausland/iran-besatzung-von-aufgebrachtem-schiff-in-sicherheit-a-1031226.html) im letzten Absatz schreibt:
„Der Vorfall habe keine politische oder militärische Dimension, es gehe lediglich um einen Rechtsstreit, in dem ein iranisches Privatunternehmen Forderungen erhoben habe, teilte die amtliche Nachrichtenagentur Irna in Teheran mit.“
Das stärkt meinen oben genannten Verdacht eines Vollstreckungstitels und dem fixen an die Kette legen. Es ist leider in vielen Ländern (auch EU) eine gängige Praxis ohne richtige Prüfung des Sachverhalts bzw. der Rechmäßigkeit Schiffe an die Kette zu legen. Nunja man kann gespannt sein, was nun wahr ist und wie das ganze tatsächlich ablief.
Cheers
Flip
@Flip
Nur als Hinweis: Die offizielle iranische Aussage, es handele sich nur um einen Rechtsstreit, war gestern Abend mit Quelle schon bei AG zu lesen, siehe oben ;-)
@TW
Jop das habe ich gesehen, daraufhin auch der Verdacht.
Allerdings ist es ein Unterschied, ob es ein Streit zwischen Hafenbehörde oder einem Unternehmen via Gericht und dem Eigner ist ;) aber genug der Haarspalterei.
Edit meint: Ich hätte vll die FARS Quelle tatsächlich auch lesen sollen. Danach ist dann die SpOn Meldung falsch, oben bitte ignorieren. Also ausstehende Forderungen seitens der iranischen Hafenbehörde.
Cheers
Flip
@Flip & Brommy….
wie die Zivilgerichtsbarkeit bei friedlicher Durchfahrt/Transit anzuwenden ist, ergibt sich wortgleich aus:
Art. 20 Genfer Übereinkommen über das Küstenmeer und die Anschlusszone
Art. 28 UNCLOS
Danach darf der Küstenstaat (hier Iran):
„Vollstreckungs- oder Sicherungsmassnahmen in Zivilsachen gegen das Schiff nur wegen einer Verbindlichkeit oder einer Haftung ergreifen, die für das Schiff selbst während oder hinsichtlich seiner Durchfahrt durch die Gewässer des Küstenstaates entstanden ist.“
– trifft hier nicht zu, es geht ja um eine Forderung gegen Maersk, nicht gegen das Schiff,
oder
„Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes berühren nicht das Recht des Küstenstaates, gemäss seinen Gesetzen Vollstreckungs- oder Sicherungsmassnahmen in Zivilsachen gegen ein in seinem Küstenmeer liegendes oder dieses nach Verlassen der inneren Gewässer durchfahrendes fremdes Schiff zu ergreifen.“
– trifft auch nicht zu, da sich die Maersk Tigris ja in Fahrt im internationalen Seeweg (VTG) befand und die inneren Gewässer Irans (also hinter der Basislinie des Küstenmeeres liegende Gebiete, insbesondere Häfen) nicht berührt hat.
Das iranische Vorgehen scheint also äußerst zweifelhaft zu sein.
Internationaler Seegerichtshof – übernehmen Sie
@ Flip
Die FARS-Meldung scheint aber zweifelhaft, vor allem, weil sie mit permanenter Boshaftigkeit von einem US-amerikanischen Handelsschiff schreibt.
Es wäre mir neu, dass Kopenhagen neuerdings in den USA liegt….
Eine andere iranische Agentur (ISNA) schreibt dagegen klar von einer zivilrechtlichen Forderung einer iranischen Firma gegen die Reederei.
So oder so – das Aufbringen eines Handelsschiffes in Fahrt ist rechtlich zumindest überprüfenswert.
@Pilgrym
Da stimme ich ihnen zu das Vorgehen ist mehr als Zweifelhaft. Ist allerdings keine Seltenheit, obgleich der Waffeneinsatz soweit mir bekannt dann doch herausragend selten ist.
Auch sollte man des Vorgehens wegen den Seegerichtshof anrufen, haben sie Erfahrung damit wie schnell der Seegerichtshof in solchen Angelegenheiten agieren kann/wird? Denn auf einen langen Prozess wird sich weder Eigner noch Charterer einlassen, deren Interesse liegt darin, dass die Maersk Tigris schnell wieder on-hire, also in den Dienst zurück geht. Forderungen werden also beglichen werden und anschließend der Seegerichtshof angerufen.
Cheers
Flip
PS: Kleine Spitzfindigkeit an Rande. Maersk ist hier lediglich Charterer, nicht Eigner. Laut der FARS Meldung hat der „ship owner“ also Eigner die Verbindlichkeiten ;-)
@Pilgrym 13:42
FARS schreibt vom ship owner das ist laut TW unteranderem die Rickmers Group, nicht Maersk. Maersk tritt lediglich als Charterer auf, mietet das Schiff also nur für deren Zwecke.
Da seitens FARS von US-ownership gesprochen wird, liegt der Verdacht nahe, dass damit einer der großen US Investmentfonds (zB Oaktree) an der Maersk Tigri beteiligt ist. Rickmers und Oaktree haben in den letzten Jahren einige Schiffe zusammen finanziert und gebaut.
Cheers
Flip
Da geht es ja fröhlich durcheinander und gegeneinander in Riyadh, Teheran und Washington in Sachen Yemen….und dem Atom-Deal.
Da wird der Flughafen in Sanaa von den Saudis bombardiert, weil ein iranisches Flugzeug sich weigert abzudrehen……da wird ein iranischer Konvoi Richtung Yemen zur Umkehr „überzeugt“ durch die T.Roosevelt….da wird dann zunächst ein US-flagged MAERSK Handelsschiff in der Strasse von Hormuz durch die nassen Revolutionsgarden ge-harrassed und nun wird ein Handelsschiff unter der Flagge eines US-Protektorates mal eben geentert und auf eine iranische Reede komplimentiert….und der saudische König wechselt die Thronfolge, den jahrzehntelangen Außenminister und noch ein paar andere Köpfe, nachdem ein Anschlag auf die US-Botschaft in Riyadh vereitelt worden ist.
….Aber das alles ist natürlich rein zufällig und hat nichts miteinander zu tun ;-)………
In Riyadh: die AQ-Fraktion gegen die US-Fraktion……and the winner is ??
in Teheran: die Revolutions-Fraktion gegen die Atom-Deal-Fraktion…..and the winner is ???
in Washington: die Falken gegen die Appeaser……and the winner is ????
@klabautermann
Sie meinten sicherlich „Tauben“ statt „Appeaser“- oder?
@StMarc
Nö, nö….ich meinte schon Appeaser ;-)
Falls jemand nachgucken will: Die Maersk Tigris liegt unverändert vor Bandar Abbas vor Anker.
http://www.marinetraffic.com/en/ais/home/centerx:56.27071/centery:27.03474/zoom:8/mmsi:538005749/shipid:1635726
@Flip
Zu Rickmers habe ich leider auch keine Kontakte und bin auch bei deren Unternehmensstruktur nicht auf dem laufenden.
Aber genau diese Verwirrung in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse von Schiffen ist ja inzwischen leider typisch geworden. Das Containerschiff auf dem ich mein zweites Praxissemester gemacht habe war da ein Extrembeispiel: 5-fach unterverchartert, wobei zwei Firmen den selben Briefkasten in Rostock hatten, zwei andere „Tochterfirmen“ in Malta und Gibraltar und der letzte dann MSC war. Und der eigentliche Besitzer, ein Einschiffsfonds, war zu 45% in Streubesitz.
Aber ja, beim an die Kette legen wegen zivilrechtlicher Forderungen ist man auf der ganzen Welt sehr schnell dabei. Wobei man dabei im Normalfall doch nicht zu den Methoden greift, sondern dann rangeht, wenn das Schiff in einem Hafen liegt.
@Pilgrym
Ich sehe da erst recht keine Anwendbarkeiten der von ihnen genannten Paragrafen, da ich davon sprach, dass das VTG ja in den TTWs des Omans liegt, also hier ein klarer Völkerrechtsbruch vorliegen würde, wenn das Schiff im VTG aufgebracht wurde.
Was den Seegerichtshof betrifft, so muss dieser nach der allgemeinen Auslegung des Art. 292 UNCLOS innerhalb von 31 Tagen nach Anrufung zu einer Entscheidung kommen. Er kann aber auch erst zehn Tagen nach Festsetzten, und der Weigerung eine angemessene Kaution anzunehmen, angerufen werden.
@Brommy
Ja Subchartering ist leider immer wieder gängige Praxis und das bei den mickerigen Raten.
Danke für die Info zum Seegerichtshof, es wird also auf Zahlung der Forderungen hinauslaufen und im Nachhinein wird die Aktion dann juristisch aufgearbeitet. Die Offhire wird sonst vermutlich die Forderungen um ein vielfaches Übersteigen.
Cheers
Flip
@all
Ein Nachtrag zur aktuellen Lage (incl. Rechtsstreit) oben.
Spannend, also doch Maersk? Und dann ein Cargo-claim von vor 14 Jahren? Sowas scheint im Iran wohl nicht zu verjähren, wirkt ein wenig als habe man einen Grund gesucht ein Schiff in der Straße von Hormus aufbringen zu können und ist dabei zufällig über diese angestaubte Akte gestolpert.
http://www.defensenews.com/story/breaking-news/2015/04/29/iran-intercepted-us-flagged-ship/26577983/
U.S-navy hat Zerstörer vor Ort:
„The US destroyer Farragut and three patrol ships continued to observe on Wednesday in the vicinity of the Marshall Islands-flagged Maersk Tigris, a day after it was fired upon, seized and boarded. ….“
@Flip
Streitigkeiten dauern eben ihre Zeit. Auch in DEU kann ein Titel 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Wurde nicht erst vor einiger Zeit ein ARG (Marineschul-) Schiff an die Kette gelegt?
Nach der Argentinien-Krise hatte die Libertad nur lateinamerikanische Häfen angefahren, um eine Pfändung des Schiffs zur Begleichung der offenen Staatsschulden zu vermeiden. 2012 wurden aber auch Häfen in Europa und Afrika besucht. Am 2. Oktober 2012 wurde das Schiff im ghanaischen Hafen Tema auf Betreiben des Hedgefonds NML Capital (→ Paul Singer) festgehalten.[3] In der Folge traten der Chef der argentinischen Kriegsmarine, Carlos Alberto Paz, und die Leiterin des militärischen Geheimdiensts, Lourdes Puente Olivera, zurück.[4]. Laut einem Urteil des Internationalen Seegerichtshofs muss Ghana das Schiff freigeben, da Kriegsschiffe nach internationalem Recht der Immunität unterliegen.[5]
http://de.wikipedia.org/wiki/Libertad_(Schiff,_1956)
@Flip
Wenn sich die Forderung gegen Maersk richtet, haben die Iraner nur leider das falsche Schiff „beschlagnahmt“, es ist ja kein eigentum von Maersk. Ärgerlich für Maersk ist es alle Mal, ich denke auch mal, dass schnell gezahlt wird.
Allerdings dürfte das Schiff in diesem Sonderfall ja nicht Off-Hire gehen, da hier ja ein verschulden des Charteres und nicht des Eigners/Betreibers vorliegt. Was das Ganze für Maersk doppelt ärgerlich macht. Aber das müssen im Zweifel auch hinterher die Gerichte klären.
@Thomas Melber
Jepp, da haben sich Ghana und Singer eine ziemliche Blamage geleistet.
Art. 95 und 96 der UNCLOS geben die Immunität von Kriegs- und Behördenschiffen her, nicht nur auf Hoher See. sondern auch durch die Auslegung der Artikel in allen Häfen.
Die Argentienier an Bord hatten sich ja damals sogar mit gezogenen Waffen gegen das Anbordkommen der Behörden wehren müssen. Zu Recht, wie dann ja auch das Gericht urteilte.
@Brommy
Zustimmung. Aber man kann ja auch nicht ahnen das ein Schiff mit „Maersk“ im Namen dennen gar nicht gehört… XD
Bin sehr gespannt, wie die Geschichte ausgeht und auch wie der Seegerichtshof, so er denn angerufen wird, entscheidet.
Cheers
Flip
Die Frage ist, ob der Iran den Seegerichtshof bzw dessen Spruch aNerkennen bzw als verbindlich betrachten wird. Der Seegerichtshof ist kein islamisches Instrument.
Wie „zivil“ dieser Streit mit der iranischen Hafenbehörde ist, wird man bald daran erkennen, wie es den Besatzungsmitgliedern ergeht. Wenn die gleich mitbeschlagnahmt wurden, wars wohl doch was anderes.
@Rado
Das lässt sich allerdings derzeit nicht belastbar vermuten.
Nebenbei müsste die Besatzung selbst Straftaten im Iran begangen haben, um sie „beschlagnahmen“ zu können. Da das Schiff keinen iranischen Hafen in den letzten Monaten anlief, mehr als unwahrscheinlich und von Verletzungen von Gesetzen bei der Passage der Straße von Hormus für die man den Kapitän verantwortlich machen könnte ist nicht die Rede.
Also bleiben wir lieber bei derzeitger Informationslage.
Btw die Maersk Tigris ist soweit mir bekannt aus der neuen 5400TEU Panamax Klasse die Rickmers und Oaktree zusammen in Auftrag gegeben haben.
Cheers
Flip
@MikeMolto
Der Iran hat nie das Seerechtsübereinkommen unterzeichnet, deswegen ist der Seegerichtshof nicht zuständig. Ob und welche Teile des Allgemeinen Seerechts der Iran unterzeichnet hat weiß ich nicht, die ersten Teile könnte noch der Schah unterzeichnet haben.
„Zu den Staaten, die dem Seerechtsübereinkommen nicht beigetreten sind, zählen unter anderem die Vereinigten Staaten oder die Türkei; für sie gelten nach wie vor die Genfer Seerechtskonventionen von 1958 und die sonstigen völkergewohnheitsrechtlichen Regeln des Seerechts.“ (Wiki)
Somit wäre der IGH zuständig.
However: „Als Connally-Vorbehalt, im Englischen Connally Amendment oder Connally Reservation, wird ein Teil der von 1946 bis 1986 gültigen Unterwerfungserklärung bezeichnet, mit der die Vereinigten Staaten während dieser Zeit die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs als obligatorisch anerkannten. Dieser nach dem Senator Tom Connally benannte Abschnitt war Teil der Vorbehalte, die in dieser Erklärung enthalten waren.[1] Im Connally-Vorbehalt war festgelegt, dass die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IGH durch die USA nicht gelten sollte für Angelegenheiten, die nach Auffassung der Vereinigten Staaten der Zuständigkeit ihrer nationalen Gerichte unterliegen würden.“ (Wiki)
Der Iran macht (auch) an dieser Stelle mal wieder deutlich, dass in völkerrechtlichen Fragen die USA konstitutionell kein zuverlässiger Vertragspartner sind…..dies natürlich ganz aktuell mit Blick auf den Atom-Deal und die unilaterale Sanktionspolitik der USA.
Ansonsten empfehle ich diesen Artikel ins Archiv zu legen:
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44796/1.html
„…………Die Finanzhilfe würde dann nicht mehr über die irakische Regierung laufen, sondern direkt an die Milizen gehen, die eingestuft würden wie ein Land – „be deemed a country, to directly receive assistance from the United States“, wie laut Ackerman aus der 500 Seiten langen Fassung des NDAA hervorgeht………“
Falls der nächste US-Präsident von der GOP gestellt wird, sthet also zu erwarten, dass dann auch die letzten Reste des Völkerrechtes „über den Deister“ gehen werden.
http://www.militarytimes.com/story/military/pentagon/2015/05/06/navy-ends-mission-in-strait-of-hormuz/70892742/
Navy beendet Eskorteeinsatz in Straße von Hormuz.
Moin
Die Maersk Tigris ist wieder von der Kette ( http://english.farsnews.com/newstext.aspx?nn=13940217000656 )
Mal schauen, ob sich der Sachverhalt noch vernünftig aufklären lässt.
Cheers
Flip
Nun nachdem der Artikel aktualisiert wurde habe den Eindruck die Iraner haben bei diesem Fall eine Menge durcheinander geworfen und ihr Vorgehen – sagen wir – großzügig ausgelegt.
Man korrigiere mich, aber ich behaupte, dass auch der Iran keine Pfändung von Gegenständen, welche nicht im Eigentum des Schuldners stehen, zulässt. Das diese Gegenstände nun unteranderem mit dem Namen des Schuldners versehen sind und/oder in dessen Auftrag eingesetzt werden ist hierbei unerheblich, da dies kein Eigentum erklärt/beweist. (Ich unterstelle dem Iran ein gewisses Maß an Rechtstaatlichkeit, zumindest mehr als anderen Staaten des Mittleren Ostens)
Btw es ist gängige Praxis in der Handelsschifffahrt Schiffsnamen (nach Vorgabe des Charterers) nach Ablauf einer Charter nicht zu ändern, wenn der ehemalige Charterer für die Kosten nicht aufkommen will und es auch nicht verlangt.
Fraglich ist außerdem, wie und wo die Maersk Tigris aufgebracht wurde. Meiner Kenntnis nach und das wurde weiter oben auch schon eingeworfen, tangieren die Fahrwasser des internationalen Seeverkehrs durch die Straße von Hormus kaum bis gar nicht die Hoheitsgewässer des Iran (Stichwort Befahrbarkeit/Navigationshindernisse), sondern verlaufen durch die omanischen Hoheitsgewässer. Das erweckt den Eindruck, dass das IRGC (Iranian Revolution Guards Corps) Boot außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs agierte und ebenfalls der oben schon erwähnten Verpflichtung des friedlichen Transits eher keine Beachtung geschenkt wurde.
Ungeklärt ist immernoch, warum und wie der Kapitän der Maersk Tigris dem Befehl des IRGC Bootes nicht folgeleistete. Ebenso warum ausgerechnet die Maersk Tigris hochgenommen wurde. Sie bedient diese Route, neben einigen anderen Schiffen im selben Dienst, seit einigen Monaten (min Anfang des Jahres). Im übrigen wäre es ein leichtes gewesen den verantwortlichen Eigner (Registered Owner) beim Flaggstaat in Erfahrung zu bringen, wenn diese Beschlagnahme tatsächlich länger geplant war und kein Schnellschuß von irgendwelchen freidrehenden Hardlinern.
Ob dieses Vergehen in irgendeiner Form geahnded werden kann und wird bleibt in meinen Augen mit einem Fragezeichen versehen. Interessant wird bleiben, ob diese Aktion in irgendeiner Form noch internationale Beachtung findet oder ob man den iranischen Hardlinern ihre Kraftmeierei zugesteht.
Das Maersk die 10Mio$ gezahlt hat war zu erwarten.
Cheers
Flip