Ausbildungsmission im Irak: Doch ein ‚Einsatz‘?
Die geplante Ausbildungsmission der Bundeswehr für kurdische Kämpfer im Nordirak rückt näher. Und die jüngsten Äußerungen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen lassen eine wichtige Frage offen: Wird das ein Einsatz, für den ein Mandat des Bundestages nötig wird?
Auf die Frage der Bild-Zeitung (Link s.u.) nach dem ‚Einsatz‘ sagte von der Leyen:
Eine Entscheidung darüber könnte noch vor Weihnachten fallen. (…)
Wir müssen die Terrormiliz militärisch bezwingen. Wir müssen ihre Finanzquellen austrocknen. Und wir müssen ihre unerträgliche Propaganda entlarven.
wobei die Frage offen bleibt, ob nur Bild den Begriff Einsatz gebraucht hat – oder ob er von der Ministerin stammt.
Nun ist Planung der Ausbildungsmission selbst kein neues Thema, die hatte von der Leyen schon vor Wochen angekündigt. Und nach einer Erkundungsmission von Spezialisten aus Auswärtigem Amt und Verteidigungsministerium geht es offensichtlich nur noch um das Wie, nicht grundsätzlich um das Ob: Dass Bundeswehrsoldaten gemeinsam mit Verbündeten aus der US-geführten Koalition gegen die islamistischen Terrormilizen ISIS kurdische Kämpfer ausbilden sollen, scheint beschlossene Sache.
Allerdings: Bislang muss die Bundesregierung daran interessiert sein, diese Mission unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes zu halten und die Notwendigkeit einer Bundestags-Zustimmung zu vermeiden. Denn dann käme nicht nur die Frage auf, ob ein solcher neuer Einsatz einen breiten politischen Rückhalt im Parlament hat. Sondern schon vorher eine ganz grundsätzliche Frage: Was wäre eigentlich die rechtliche Grundlage für einen solchen Einsatz? Denn für den Kampf gegen ISIS fehlt eine wichtige Voraussetzung, die Entsendung deutscher Soldaten im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Weder Vereinte Nationen noch NATO noch EU führen die Mission, sondern eben nur die, pardon, Koalition der Willigen. Kein System kollektiver Sicherheit nach GG 24,2.
Also gibt’s drei Möglichkeiten: Keine Ausbildungsmission; eine Ausbildungsmission, bei der auch nur der Anschein der Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung vermieden wird – oder doch ein NATO-Engagement. Letzteres, so ist zu hören, möchte das SPD-geführte Auswärtige Amt um jeden Preis vermeiden. Denn ein NATO-Einsatz gegen ISIS würde vielleicht dann doch mehr deutsche Beteiligung erfordern als Ausbilder. Obwohl: Was meint eigentlich die Verteidigungsministerin, wenn sie sagt: Wir müssen die Terrormiliz militärisch bezwingen?
Nachtrag 8. Dezember: Das komplette Interview ist jetzt auf der Webseite der Bundesregierung eingestellt. (Interessanterweise ohne das vorangestellte Zitat Ich will keinen Tag missen. Aber das waren die härtesten zwölf Monate meines Lebens)
Nachtrag 2: Die Frageversuche in der heutigen Bundespressekonferenz zu diesem Thema, mit Aussagen von Oberfeldarzt Angelika Niggemeier-Groben für das Verteidigungsministerium und Sawsan Chebli für das Auswärtige Amt:
Frage: Ich habe eine Frage an das BMVg und gegebenenfalls an das Auswärtige Amt. Die Verteidigungsministerin hat am Wochenende in einem Interview gesagt, dass die Mission im Irak noch vor Weihnachten beschlossen werden könnte. Dazu können Sie, Frau Oberfeldarzt, uns sicherlich ein paar Details nennen.
Vielleicht können Sie – ich weiß nicht, ob BMVg oder AA – auch die folgende Frage beantworten: Was ist denn mit der Mandatierung? Ist diese Frage geklärt?
Dritter Punkt dazu: Was meint die Ministerin, wenn sie sagt „Wir können ISIS nur militärisch besiegen“? Wer ist „wir“?
Niggemeier-Groben: Ich verweise natürlich auf das Interview, das heute zu lesen ist, in dem die Ministerin sagt, dass sie davon ausgeht, dass eine Entscheidung noch vor Weihnachten gefällt werden werde.
Zum jetzigen Zeitpunkt, aktuell und heute, kann ich Ihnen sagen: Sie wissen, dass die Bundesregierung prüft, in welcher Form, ob und inwieweit eine weitere Unterstützung der Bekämpfung der Terrormilizen des IS zu leisten ist. Es hat die Erkundungsreisen Anfang November und Ende November gegeben. Alle Erkenntnisse dieser Reisen sowie die vorliegenden Informationen zur Lage vor Ort, zum Bedarf, der sich dort ergibt, aber auch zu den Beiträgen der anderen Nationen – das ist es: wir sind im Kollektiv und ressortübergreifend in enger Absprache mit dem AA und mit unseren Verbündeten und Partnern, und all diese Faktoren führen zu faktischen Inhalten, zu Rahmenbedingungen und zu rechtlichen Grundlagen, um darauf zu kommen -, befinden sich noch in der Absprache.
Chebli: Bezüglich der genauen Details kann ich nichts hinzufügen. Das, was die Kollegin gesagt hat, steht für sich.
Vielleicht zu der Frage des Mandats: Dazu habe ich in diesem Raum ja schon vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung natürlich ein größtmögliches Interesse daran hat, den Bundestag bei der Entscheidung eng einzubinden, sowie daran, dass jedes mögliche Engagement natürlich auf möglichst breite Rückendeckung stößt, nicht nur des Parlamentes, sondern auch der Bevölkerung. Das gilt nach wie vor.
Zusatzfrage: Frau Chebli, bedeutet das auch, dass ein formales Mandat nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz nach wie vor für möglich gehalten wird?
Chebli: Dazu kann ich jetzt noch nichts sagen, weil wir noch nicht genau wissen, wie der Einsatz dann konkret aussehen wird. Sobald das klar ist, wird auch die Frage geklärt werden können, welche Art von Beteiligung des Parlamentes hierfür infrage kommen muss.
Zusatzfrage: Entschuldigung, das ist doch genau die Frage! Ist eine der möglichen Optionen nach wie vor eine Beteiligung nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz?
Chebli: Dazu kann ich einfach noch nichts sagen, wenn wir noch nicht den klaren Rahmen dafür haben, wie der Einsatz am Ende aussehen wird, weil wir gegenwärtig prüfen, wie die Kollegen richtig gesagt hat, dass es um Ausbildung und Training geht. Aber das genaue Ausmaß, die genaue Größe, die genaue Ausgestaltung unserer Unterstützung ist nicht klar. Deshalb kann ich hier nicht über irgendeine Art von Mandat und darüber sprechen, wie konkret es ist oder welche Art von Mandat es am Ende sein wird.
Richtig ist das, was ich gesagt habe: Wir haben ein großes Interesse daran, dass der Bundestag eng eingebunden wird und dass wir die Rückendeckung der Parlamentarier haben. Es tut mir leid, dass ich einfach noch nicht mehr sagen kann. Aber sobald konkret feststeht, wie unser Angebot an die Iraker letztlich aussieht, können wir auch über weitere Fragen diskutieren.
Zusatzfrage: Wer ist „wir“?
Chebli: Die Bundesregierung wird dann Stellung dazu beziehen.
Zusatzfrage: Ich meinte meine Frage an Frau Niggemeier-Groben, die noch offen war. Es hieß „Wir können ISIS nur militärisch besiegen“. Wer ist dieses „wir“ – der Westen, generisch, oder die Bundeswehr oder die Koalition oder die Nato?
Niggemeier-Groben: Die Ministerin hat damit natürlich den deutschen Beitrag gemeint, aber immer im Verbund mit den anderen Partnernationen, mit den Verbündeten.
Frage: Frau Niggemeier-Groben, was macht die Ministerin zuversichtlich, dass ISIS militärisch besiegt werden kann? Was für Indikatoren dafür hat sie momentan?
Niggemeier-Groben: Da kann ich im Grunde genommen auch nur mit den Worten der Ministerin antworten, die ja heute nachzulesen sind: Wir gehen davon aus und sind aufgrund der Abstimmungen mit den anderen Partnern zuversichtlich. Aber wirklich in die Details zu gehen, das geht heute hier vor Ort nicht.
Nachtrag 3: Reuters: U.S. says allies to send about 1,500 troops to Iraq
U.S. allies have committed to send about 1,500 forces to Iraq to help advise and train Iraqi and Kurdish soldiers battling the Islamic State, in a substantial boost on the ground, the top U.S. commander guiding the coalition effort said on Monday.
Lieutenant General James Terry, who commands all coalition efforts against the Islamic State in Iraq and Syria, said the forces would come on top of the up to 3,100 troops U.S. President Barack Obama has authorized to deploy to Iraq.
The allies‘ commitments were made during a conference among coalition members on Dec. 2-3.
(Archivbild: Waffenausbildung im Nordirak: Einweisung (Multiplikatoren-Ausbildung) der kurdischen Peschmerga in die Handhabung des G3-Sturmgewehrs durch Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage nahe der nordirakischen Stadt Erbil am 02.10.2014 – Bundeswehr/Sebastian Wilke)
Was heisst hier „rückt näher“?
Der „Bedarf“ wurde schon vor Monaten festgestellt; andere Nationen sind schon genauso lange dort im Einsatz….und hier wird immer noch „vorbereitet“?
…ohne Kampf am Boden wird sich der Steinzeitislamismus des „IS“ nicht stoppen lassen.
Konventionelle Ausbildungsmissionen oder im SOF Kontext MA military assistance Operationen werden sich ohne nachhaltiges Begleiten der Kampfeinsätze faktisch in die strategischen Unzulänglichkeitsbeispiele der Berliner Republik einreihen.
Wenn, dann richtig und ohne windige Formulierungen und mit unzureichenden Fähigkeiten vor Ort, klares Mandat, robust und mit einem strategischen Ziel, welches sich nicht der taktische Führer vor Ort wieder selbst überlegen muss.
Gruß
FvS
Die sollen die Finger davon lassen und sich eher für Polen Einsatz Vorbereiten
und dafür Geld frei machen , weil da fehlt viel gerät dazu , mit Dingo gegen T 90 macht kein Sinn
Es Befindet sich ja bereits ein Kräftedispositiv vor Ort. Es geht nun um die mandatierung der Folgekräfte.
@Mav
Nun ja, ganz so einfach ist es nicht. Statt sieben dann etwa 100 Mann, da ist der Begriff Folgekräfte vielleicht etwas, nun, irreführend.
vielleicht ist es einfach an der ZEit eine Neuauslegung des begriffs „systems kollektiver sicherheit“ vorzunehmen.
warum darunter nicht auch multilaterale Unterstzützungsmaßnahmen auf Einladung des Zielstaates subsumiert werden sollen erschhließt sich zumindest nicht unmittelbar.
umso mehr als eine beauftragung durch die relevanten etablierten „systeme kollektiver sicherheit“ nicht an dem nichtvorliegen einer objektiven notwendigjeit sondern an politischen blockaden scheitert.
anders gefragt. soll Putin bzw. das Politbüro der KPC ein veto recht über deutsche sicherheitspolitk eingeräumt werden.
wenn man grundsätzlichen fragen ausweicht kommt es natürlich zu der mandatierungsakrobatik die TW oben geschildert hat.
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass hier gerade Parteipolitik auf dem Rücken von Soldaten vorbereitet wird.
Ausgangslage:
Die deutsche Politik ist parteiübergreifend der Meinung, dass man die beschriebene Kurdenhilfe/Ausbildungsmission machen muss. Weil das Parlamentsbeteiligungsgesetz so eine Sache ist, hat man bisher recht unsauber eine Mandatierung für nicht notwendig gehalten.
Innenpolitische Scharmützel:
Die CDU wollte gern generell eine Entsenderecht der Regierung schaffen, die SPD hat nicht mitgemacht. Nun will offenbar die CDU der SPD zeigen, was sie davon hat, und über ein Irak-Mandat etwas böses Blut in die SPD tragen. Denn die trägt das zwar bisher mit, der linke Flügel tobt aber schon, weil das Verteidigungsministerium ja die marxistischen Brüder von der PKK nach wie vor wie Schmuddelkinder behandelt (was sich auch so gehört).
Die Lösung auf dem Rücken der Soldaten:
Nun gibt es also mal wieder eine Diskussion über die Rechtssicherheit, alle Bedenkenträger schreiben einsatzuntaugliche Taschenkarten zusammen und man wird wieder ein schizophrenes Mandat verabschieden. Anschließen werden die Linken alle jetzt im Einsatz befindlichen Soldaten vor Gericht stellen wollen, weil sie ja ohne Mandat eigentlich nur den gleichen Status hätten, wie islamistische Kämpfer, die aus Neukölln in den Krieg gezogen sind.
Bitte etwas Popcorn zum Kasperletheater …
„Was meint eigentlich die Verteidigungsministerin, wenn sie sagt: Wir müssen die Terrormiliz militärisch bezwingen?“
Fragen wir lieber, wen meint sie mit „wir“ – und in welcher Stärke?
@ thomas melber
„Fragen wir lieber, wen meint sie mit “wir” – und in welcher Stärke?“
ist doch klar. in der deutschen politischen Terminologie sind “wir” immer die „anderen“.
capiche?
Thomas Melber | 07. Dezember 2014 – 18:41
Das weiß sie doch selber nicht. Wieder einfach mal was gesagt, vorher aufschreiben lassen, dann doch wieder alles durcheinander gebracht.
Die hier aufgeworfenen Feinheiten zum Einsatz, da muss sie erst noch mal schnell nachfragen.
Es fehlt allerdings noch „es ist mir wichtig“.
Vor der Weihnachtspause noch mal von der Bild ein paar Gefälligkeitsfragen.
Vergessen wir nicht, in der Regionalpolitik zeigen sich vermehrt CDU Frauen mit Format in den Medien. Saarland, Rheinland Pfalz. Also wie wie VdL können die es alle mal. Da muß mal wieder als Erinnerung eine VdL Sprechblase plaziert werden. Mit Worthülsen hat sie sich schon in der medialen Russlanddiskussion ausgezeichnet. Also die Schüler einer Klasse 12 bekommen das in Politik auch so hin. Ihnen fehlt nur die aufgesetzte Dramatik.
Hoffen wir das BMVg und AA ihr Handwerk verstehen und das im Parlament nichts einfach durchgereicht wird. Dann wird es schon. Das Bild Interview braucht kaum einer.
Die Auslegung des Art. 24 GG hat sich im Laufe der Regierungszeit der Bundeskanzlerin erheblich verändert.
OEF ist verfassungsrechtlich mit dem nun geplanten Einsatz vergleichbar.
Beides mal eine Koalition der Willigen (wobei die Deutschen jeweils eher unwillig sind).
Es stellt sich daher die Frage:
Warum legt man nun den Art 24 so eng aus (wie bereits bei Mali)?
Weil man sich eben gern hinter Paragrafen versteckt, anstatt zu sagen dass man etwas politisch nicht will.
Übrigens ist seit dem Lissabon-Urteil des BVerfG sehr fraglich, ob de EU ein System kollektiver Sicherheit gem. Art 24 GG ist.
Daher wären auch alle mandatierten EU-Einsätze verfassungsrechtlich fragwürdig.
Aber da stört es einen halt nicht.
Aber eben groß erzählen, dass „wir“ ISIS militärisch bezwingen müssen.
Da wird man aber in London, Paris, Kopenhagen, Brüssel, Oslo, etc. sehr dankbar sein – und sich dann fragen wann die Deutschen diese Länder bei der Luftunterstützung ablösen.
Ach können wir ja nicht wegen dem Grundgesetz…
Danke für das Gespräch.
@ Freiherr vom Stein
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ist hier nicht das Problem. (In den meisten anderen Fällen übrigens auch nicht, aber das nur am Rande.) Warum sollte eine Große Koalition nicht ihren Willen durchsetzen (sofern dieser Wille da ist ☺)? Es geht aber in diesem Fall immerhin um das Grundgesetz, denn natürlich darf auch das Parlament kein verfassungswidriges Mandat beschließen. So weit grundsätzlich klar.
In der Sache einzusehen ist das m.E. nicht so ganz. Wie @ wacaffe schon in ähnlicher Weise betont hat, findet im Falle Irak eine Ausbildungshilfe auf Bitte und mit Einverständnis der dortigen legitimen Regierung vor. (Anders und sehr viel komplizierter und wohl grundsätzlich unerlaubt wäre es in Syrien.) Damit ist eine Unterstützung zumindest völkerrechtlich völlig einwandfrei, da es sich nicht um eine verbotene Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates handelt.
Und aus deutscher politischer Perspektive: Es wäre doch merkwürdig, einerseits Waffen gezielt in ein akutes Krisengebiet mit dem Zweck, die dortigen Kampfhandlungen zu beeinflussen, hinein zu liefern und andererseits zu sagen, eine direkte militärische Ausbildung sei ausgeschlossen. Wo ist denn hier der entscheidende Unterschied?
Die Restriktionen des Grundgesetzes mit Blick auf militärische Einsätze sind völlig richtig und sinnvoll. Aber es ist doch auch immer wieder erstaunlich, wieviele Nischen für ein „Wir würden ja gern, aber wir dürfen (leider?) nicht!“ damit eröffnet werden.
@Memoria
Ist ein Randaspekt, aber dennoch: Nach meiner Erinnerung war bei OEF da was mit Bündnisfall und so…
@T.Wiegold:
Den Einwand habe ich schon fast erwartet.
Das wurde zwar oft erzählt wird dadurch aber nicht richtiger.
Die einzigen Anteile des Bündnisfalles der NATO waren der AWACS-Einsatz in Nordamerika und einiges an Host Nation Support (Bewachung von Liegenschaften).
OEF insgesamt war völlig getrennt von der NATO (politisch und militärisch).
CENTCOM ist sicherlich keine NAT-Dienststelle und schon gar kein System kollektiver Sicherheit.
Deutschland beteiligte sich an einer Koalition der Willigen. Insbesondere der Marineeinsatz war bei Anwendung der seit einiger Zeit verbreiteten Auslegung des Art. 24 GG verfassungswidrig.
Die völkerrechtliche Grundlage ist dabei ja nicht maßgeblich.
Diese Diskussion ist aus meiner Sicht auch kein Randthema, sondern zeigt die Widersprüchlichkeit der Argumentation der Bundesregierung auf.
… ist der Bündnisfall noch in Kraft? Und wenn ja: gegen wen?
Wäre es nicht an der Zeit, ihn zu überprüfen und aufzuheben?
@ T.W.
Meinten Sie vielleicht Active Endeavour?
@Memoria
Äh, so stimmt das alles auch nicht. Siehe die Debatte über OAE, welches noch immer Teil des Bündnisfalles ist…
(Jetzt suchen wir mal das letzte OEF-Mandat raus, müsste so 2009 oder Anfang 2010 gewesen sein?)
@ memorie
Die argumentation bzw. methode der bunderegierung ist eben keineswegs „widersprüchlich“ sondern eher seit langem konsequent.
es wird einfach immer die auslegung der einschlägigen Normen propagiert die eine beteiligung deutscher streitkräfte entweder verhindert oder derart restriktiv gestaltet das der einsatz risikolos erscheint. effektiv ist er dann naturgemäß aber auch nicht.
das man noch gestern das gegenteil vom heutigen behauptet hat wird weggelächelt. medien und öffentlichkeit ist das offenbar egal.
so legitimiert man mit pseudojuristischem legalismus die deutsche tatenlosigkeit nach außen.
Mit Recht hat das sehr wenig, mit borniertem Unwillen sehr viel zu tun
Begründung des Antrages der Bundesregierung zu OEF war auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
und richtig OEF wurde nicht von der Nato geführt sondern wie gesagt von dem amerikanischen Regionalkommando USCENTCOM
Das ist der erste Antrag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/072/1407296.pdf
Hier das Mandat;
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711466.pdf
Der Schwachpunkt darin:
Wenn man den Art. 24 II GG ernst nimmt, dann muss man den Einsatz auch im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit durchführen.
Das war hier nicht der Fall.
Verfassungsrechtlich sind beide Fälle vergleichbar.
Daher bleibt die Frage im Raum: Warum geht es jetzt nicht?
Die ehrliche Antwort: Weil man nicht will.
@Memoria
ist jetzt aber OAE weil OEF ist ja 2010 ausgelaufen
@axel_f:
Stimmt.
Ändert aber nichts an der Sachlage.
Wenn man vor 5 Jahren sowas gemacht hat, warum ist es heute nicht mehr möglich?
Immer wenn man es braucht, zieht man eine enge Interpretation des Art 24 II GG hervor.
Wenn man es anders möchte, dann legt man es anders aus (siehe: http://augengeradeaus.net/2013/01/lammert-kritik-am-deutschen-mali-engagement-zwei-flugzeuge-das-ist-alles/#comment-51428).
Daher ist das Bündnisfall-Argument auch kein schlüssiges.
@FvS:
Keine Angst, die üppige AVZ wir schon dafür sorgen das sich genug Rücken freiwillig melden.
@ Atticus | 08. Dezember 2014 – 10:59
Ob das dann aber die Rücken sind, die es reißen und stemmen können? ;-)
Wenn ich mir so ansehe, was PMCs gerade so bieten, dann ist an der AVZ nicht viel „üppig“. Und ich betrachte hier nur die, deren Ziele und Werte ich teilen kann, diese ganzen „Grauen“ schließe ich vollkommen aus. Zu den „Grauen“ zähle ich auch eigentlich legitime Fälle, bei denen z.B. deutsche Muslime bzw. deren Organisationen Leute suchen, die ihre durchgeknallten Kinder wieder heimholen sollen … da frage ich mich manchmal echt, woher das ganze Geld plötzlich kommt.
Da legt die ganze Sippe zusammen. Bei Moslems kommt erst die Familie, dann lange, lange Zeit gar nichts, und dann erst persönlicher Wohlstand.
@califax
Blut ist eben doch dicker als Wasser – aber unsere Sicherheitspolitiker verstehen das einfach nicht.
Die CDU ist jetzt an weniger Landesregierungen beteiligt als die Grünen: die CDU an sieben, die Grünen an acht. Nur durch die CSU kommt es zu einem Gleichstand zwischen Union und Grünen. Die CDU stellt bloß noch vier Ministerpräsidenten unter den 16 Bundesländern. Neun kommen von der SPD, je einer von CSU, Grünen und Linkspartei.
Und daraus folgt: Die CDU ist dabei zum Bundes-Damenkränzchen ohne Landes-Unterleib zu werden, denn fachpolitisch kann Merkel nicht an Steinmeier und Gabriel in Sachen Sicherheits- und Europapolitik vorbei „regieren“ und UvdL sieht sich fachpolitisch den gleichen Gegnern gegenüber. Außerdem ist sie bei dem großen Thema Rußland in die Rolle der Komparsin gedrängt, denn es „gibt ja keine militärische Lösung“ gem. Merkel-Diktat. In Sachen Rüstung und Rüstungsexport wird sie von Gabriel am Nasenring durch die Manege geführt und in Sachen Ebola hat das AA UvdL’s BMVg mehr oder minder als inkompetent vorgeführt. Ihre Attraktivitätsinitiative hat sich angesichts des tatsächlichen Zustandes der Streitkräfte in einen medialen Bumerang verwandelt. Was bleibt der Dame also an Themen übrig, die bundesweit auf Aufmerksamkeit stoßen? Eigentlich nur Kampf gegen den IS, das ist aber innenpolitisch auch nicht ihre Kompetenzwiese, also bleibt nur die Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für den Irak.
@ klabautermann | 08. Dezember 2014 – 13:20
Das ist eben das Problem, wenn man sein politisches Dasein und Handeln an kurzfristorientierter Medianwählerorientierung ausrichtet und nicht am langfristig orientierten Wohl von Volk und Land. Die eigene Prämissensetzung, die eben nicht nachhaltig ist, bricht einem dann das Genick.
Frau von der Leyen müsste für ihre Karriere-Ambitionen spätestens Ende 2015 vermelden können, dass sie den Laden Bundeswehr in Ordnung gebracht hat. Das wir ihr (kann ihr) nicht gelingen, also wird Frau Merkels Plan der Ausschaltung einer weiteren innerparteilichen Konkurrentin per Verteidigungsministerium wieder mal aufgehen.
Was wohl kommt, wenn aus der Levante die ersten Särge heimkehren? Klimatisch beginnt die Hauptkampfzeit in dieser Region Ende Januar …
@all
Da das Bild-Interview jetzt komplett auf der Webseite der Bundesregierung eingestellt ist, habe ich es oben verlinkt.
„Wenn ich mir so ansehe, was PMCs gerade so bieten, dann ist an der AVZ nicht viel „üppig“. “
Ein gerne herangezogenes Argument-dass dadurch aber nicht richtiger wird.
Angehörige „privater Unternehmen“ werden gut bezahlt-aber sie erhalten i.d.R. nur WÄHREND ihrer Einsätze „Gehalt“…..und ihre Einsätze sind zudem i.d.R. eher überschaubar…..so dass die Angestellten während ihrer kurzen Karriere für ihr Lebensende vorsorgen müssen….während den Soldaten andere „Goodies“ wie freie Heilfürsorge und Pension zur Verfügung stehen…..
Kein für und wider-sondern lediglich der Hinweis, das man eben nicht alles haben kann..
@ huey
wobei Sie als aero contractor ja noch zur zur PMC Patrizierkaste gehören.
bei den rein grünlich angehauchten geht es teils tatsächlich recht prekär zu. vor allem weil es an konkurrenz aus ostblock und asien nicht mangelt.
die blackwter mythen von xtausend pro tag sind eben nur schwer totzukriegen ;-)
@ huey | 08. Dezember 2014 – 16:29
Vollkommen richtige Argumente, wollte damit auch überhaupt nicht sagen, dass PMCs gute Arbeitgeber seien, sondern eigentlich nur die sehr begrenzte Bedeutung von AVZ darstellen.
Dazu kommt ja noch: Jetzt, wo gerade Krisenstimmung ist, zahlen PMCs gut. Die Welt wird sich aber hoffentlich mal wieder beruhigen und dann sieht es da plötzlich ganz trist aus. Die Bereitstellung des Gutes Sicherheit ist in staatlichen Händen schon richtig aufgehoben, auch aus Sicht eines „Arbeitnehmers“ in diesem Bereich.
@all
Und noch ein Nachtrag: Die leider nicht so richtig erhellenden Aussagen in der Bundespressekonferenz zu diesem Thema, oben eingefügt.
Mandatierung und Beschluß vor Weihnachten (2014)? Dann müßte ja bis Ende dieser Woche zumindest eine Art OPLAN vorliegen aus dem Auftrag, Stärke, ggf. ROE, u.a. hervorgeht.
… Ich nehme auch eine Tüte Popcorn :)
Die BPK zeigt einmal mehr wo dieses Land angekommen ist.
Seit Oktober wird nun über die Rahmenbedingungen eines solchen Einsatzes diskutiert.
Das sagt eigentlich alles.
Reden und Handeln haben sich endgültig voneinander losgelöst.
Daher muss man BPK-Protokolle eigentlich gar nicht mehr lesen.
Die Verbündeten – einschl. derer die sich an uns anlehnen sollen – haben ihre Schlussfolgerungen wohl schon lange gezogen.
… und trotzdem habe ich einen neuen Thread zu dem Thema aufgemacht ;-)
(Das mit der BPK meinen Sie aber nicht wg. meiner Frage, oder?)
@T.Wiegold:
Nein.
Ganz im Gegenteil: Ich meinte die Antworten.
Wenn es Fragen zu einem Interview gibt und die Antworten sinngemäß sind:
Lesen die das Interview.
Dann merkt man ja überdeutlich welches Niveau die Debatte erreicht hat.
Die Fragen waren für BPK-Verhältnisse ja schon beinahe aggressiv…
Aber die Antworten sind eigentlich nur ein Spiegelbild der Denkweise der höheren Ministerialbürokratie.
Dienstreise in den nächsten Krieg?
Man könnte den Einsatz einfach zu einer reinen Ausbildungsmission ohne Risiko von kriegerischen Auseinandersetzungen herunterdeuteln und die Soldaten im Rahmen einer Dienstreise in den Nordirak schicken.
Bundeswehrmission im Nordirak: Dienstreise in den nächsten Krieg? | tagesschau.de http://www.tagesschau.de/ausland/bundeswehr-irak-107.html
@axel_f:
Mal sehen, ob die mediale Aufmerksamkeit mit der Kabinettsentscheidung nochmal ansteigt.
Die Argumentation halte ich weiterhin für sehr gewagt.
Zumal selbst auf einsatz.bundeswehr.de von der kritischen Sicherheitslage berichtet wird:
„Aber aufgrund der ständigen Bedrohungslage, wie der Anschlag in Erbil vom 19.11.2014 gezeigt hat, wurden alle Bewegungen auf das dienstlich Notwendige beschränkt.“
http://tinyurl.com/pdz3326
Entweder man interpretiert den Art. 24 II GG wieder etwas weiter (denn eng ausgelegt hätte OEF auch nicht geklappt) oder man ändert das GG (ist ja nicht neu das Thema) oder man läßt es sein.
Aber nein, man schummelt sich wieder durch – mit sicherlich erheblichen negativen Konsequenzen in der Praxis (kein AVZ, keine klare Regelung zur Einsatzversorgung, keine beschleunigte Beschaffung i.R.d. Sofortinitiative, keine Einsatzmedaille, ROE?, Ausrüstung u. Bewaffnung, etc.).
Der widersprüchliche Plan zeigt sich ja auch nochmal im tagesschau.de-Artikel.
Mal sehen wie es nächste Woche läuft.
Hoppla, nun also doch ein BT-Mandat?
Siehe:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/kurden-training-im-irak-regierung-will-doch-bundestags-mandat-a-1007794.html
Aber, aber das geht doch gar nicht wegen Art 24 II GG?!?
Immer dieses Verstecken hinter dem Grundgesetz – und dann doch wieder politische 180°-Drehung.
Glaubwürdig ist anders.
Laut bild.de („Regierung plant brisanten Bundeswehr-Einsatz im Irak!“) soll der Art. 24 GG lt. BMVg „erweitert“ ausgelegt werden. Da darf ich nochmal an die Diskussionen rund um Mali erinnern. Da wollte man nicht und hat eng ausgelegt.
Mal wieder große Chaostage in der großen Koalition.
„Laut bild.de (“Regierung plant brisanten Bundeswehr-Einsatz im Irak!”) soll der Art. 24 GG lt. BMVg “erweitert” ausgelegt werden“
die entscheidung ist in der sache ja nicht verkehrt. im sinne von handlungsautonomie in der sicherheitspolitik.
Argumentative Stringenz sieht natürlich anders aus.
@wacaffe:
Es geht nicht nur um Stringenz.
Aus meiner Sicht ist es eines Rechtsstaates unwürdig, wenn Vertreter eines Verfassungsorgans sich je nach politischer Opportunitätskosten hinter der Verfassung verstecken.
Wenn es einen Einsatz gibt, den man innenpolitisch nicht will, dann legt man die Verfassung eng aus. Wenn man sich beteiligen will, dann ist der gleiche Sachverhalt kein Problem.
Aber das sind wohl altmodische Ansichten.
So ist Politik halt. Aber dann sollte sich „die Politik“ auch nicht über Politik(er)verdrossenheit wundern.
Mit jeder erneuten Kehrtwendung sinkt die Glaubwürdigkeit.
Wenn es bald um deutsche Luftnahunterstützung im Irak geht fehlt sicher die verfassungsrechtliche Grundlage oder die Einsatzbereitschaft reicht nicht aus…