Keine Änderung beim Bündnisfall – dennoch neues Mandat für ‚Active Endeavour‘

BW Einsatz ACTIVE ENDEAVOUR Bandschnalle bronze

Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch beschlossen, ein – inhaltlich unverändertes – Mandat für die weitere Teilnahme der Bundeswehr an der NATO-Mission Active Endeavour (OAE), der Seeraumüberwachung im Mittelmeer, dem Parlament zur Billigung vorzulegen. Interessant daran ist, dass schon vor knapp einem Jahr die damalige Verlängerung des seit 13 Jahren laufenden Einsatzes mit dem Ziel verbunden wurde, den Operationsplan für diese Mission zu verändern und sie nicht mehr auf den NATO-Bündnisfall nach 9/11 zu stützen. Damit scheinen Außen- und Verteidigungsministerium in der Allianz allerdings nicht recht weitergekommen zu sein:

Nach Auffassung der Bundesregierung wird die ursprüngliche Ausrichtung von OAE der Einsatzrealität nicht mehr gerecht. Deshalb setzt sie sich bereits seit 2012 im Bündnis für die Weiterentwicklung des Einsatzprofils ein. Ziel ist es, eine zeitgemäße Ausgestaltung des Auftrags herbeizuführen und den Einsatz von Artikel 5 Nordatlantikvertrag zu entkoppeln.
Das erfordert intensive diplomatische Anstrengungen. Eine Änderung im Operationsplan kann nur im Konsens mit allen 28 Nato-Staaten geschehen.

berichtet die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Anfang dieses Jahres klang das alles noch ein bisschen optimistischer. Am 7. Januar hatten Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in einem Brief an die Bundestagsfraktionen geschrieben:

Deutschland setzt sich im Bündnis kontinuierlich dafür ein, die Einsatzgrundlagen von OAE auch konzeptionell weiter an die tatsächlichen Einsatzrealitäten und -befugnisse anzupassen. Auf deutsche Initiative hat der Nordatlantikrat im April 2013 die Option eröffnet, OAE perspektivisch in eine Operation zu überführen, die sich nicht mehr auf Artikel 5 Nordatlantikvertrag stützt. Im Oktober 2013 hat Deutschland konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des OPLAN eingebracht. Die Vorschläge zielen darauf ab, das im OPLAN genannte Aufgabenspektrum der Operation auf Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit zu beschränken. Darüber hinausgehende Befugnisse müssten gesondert vom Nordatlantikrat beschlossen und gegebenenfalls vom Deutschen Bundestag mandatiert werden. Sowohl die Anpassung des OPLAN als auch die Entkoppelung von Artikel 5 sind nur mit Zustimmung aller 28 NATO-Staaten möglich. Die Bundesregierung wirbt hierfür intensiv unter den Bündnispartnern.

Aber hat wohl bislang nichts genützt.

Vielleicht gilt ja dann auch einfach der Titel des Berichts über das deutsche U-Boot U34 im OAE-Einsatz 2011: Auf Tauchstation in der Operation ACTIVE ENDEAVOUR

(Foto: Bundeswehr-Einsatzmedaille Active Endeavour als Bandschnalle – via wikimedia commons)