Verteidigungsministerium siegt vor Gericht: Lagemeldungen fürs Parlament urheberrechtlich geschützt
Das Verteidigungsministerium hat mit seiner Ansicht, dass die für den Verteidigungsausschuss des Bundestages zusammengestellten wöchentlichen Lagemeldungen urheberrechtlich geschützt sind, vor Gericht einen Erfolg errungen. Das Landgericht Köln kam in einem am 2. Oktober verkündeten Urteil zu der Entscheidung, dass die so genannte Unterrichtung des Parlaments (UdP) einen hinreichenden Grad an geistiger Schöpfunghöhe aufweise und deshalb den Schutz des Urheberrechts genieße. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, das Augen geradeaus! vorliegt, dürfen die UdP-Informationen künftig nicht mehr eins zu eins ins Internet eingestellt werden.
Hintergrund sind Veröffentlichungen der Recherche-Redaktion der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), die eine größere Zahl der Unterrichtungen des Parlaments als Faksimile auf ihrer Webseite veröffentlicht hatte. Die Papiere sind mit der (niedrigsten) Verschlusssachen-Einstufung Nur für den Dienstgebrauch (NfD) versehen. Gegen die Verletzung der Geheimhaltung klagte das Verteidigungsministerium jedoch nicht, sondern gegen eine aus seiner Sicht bestehende Urheberrechtsverletzung.
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation des Ministeriums. Die UdPs seien urheberrechtlich schutzfähig: Zwar werden in den UdP Fakten und tatsächliche Gegebenheiten wiedergegeben, so dass ein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk ausscheidet. Die Schutzfähigkeit der von der Klägerin in ihrem Antrag in Bezug genommende Texte ergibt sich aber nach den vorstehenden dargestellen Grundsätzen aus der Darstellungsform der Texte, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die streitgegenständlichen UdP weisen nämlich einen hinreichenden Grad an geistiger Schöpfungshöhe auf. Wie die Beklagte selbst ausführt, folgen sämtliche UdP einem bestimmten Aufbau, wobei zunächst die politische Lage in dem jeweiligen Bundeswehreinsatzgebiet, sodann die Bedrohungslage und schließlich die Missionsbeteiligung der Bundeswehr dargestellt werden. (…) Die persönliche geistige Schöpfung ergibt sich dabei gerade aus der systematisierten und denknotwendig teilweise verkürzenden Aufbereitung der Sachinformationen, die einheiltich in allen UdP einem bestimmten Konzeptionsmuster folgt und auch visuell angepasst ist. Außerdem seien die Rechte an den Texten von den Verfassern, in der Regel Beamte und Soldaten, auf das Ministerium übergegangen,weil ein Beamter sie in Erfüllung seiner Dienstpflicht erstellt hat.
Nach Ansicht des Gerichts ist ein Urheberrechtsschutz für die Lagemeldung nicht ausgeschlossen, weil es sich um ein amtliches Werk handele. Das Urheberrecht sehe zwar für amtliche Veröffentlichungen eine Ausnahme von den Schutzvorschriften vor, nicht aber für interne Werke dieser Art, die gerade nicht auf eine möglichst weite Verbreitung ausgelegt seien.
Die Pressefreiheit wird nach Beurteilung der 14. Zivilkammer mit einem Verbot der Veröffentlichung nicht eingeschränkt: Ein Eingriff in den Schutzbereich der Pressefreiheit liegt jedoch nicht vor. Denn streitgegenständlich ist nicht die Frage, ob über die UdP berichtet werden dar, diese zitiert oder inhaltlich wiedergegeben dürfen, sondern allein, ob die Beklagte die konkreten Dokumente ins Internet stellen durfte. Deshalb werde auch das Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt.
Auch das Zitatrecht wollte das Gericht in diesem Fall nicht gelten lassen. Ein zulässiges Zitat nach dem Urheberrecht liege nicht vor: Insoweit fehlt es bereits an eigenenen referierenden Ausführungen der Beklagten (…) für welche die eingestellten UdP als Beleg dienen könnten. (…) Das Wesen des Zitats ist dadurch gekennzeichnet, dass dem eigenen Werk erkennbar fremde Werke oder Werkteile hinzugefügt werden. Das Zitat darf demgegenüber nicht die Hauptsache des aufnehmenden Werkes darstellen. (…) Die Hinzufügung darf auch nicht allein zum Ziel haben, dem endnutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen.
(Aktenzeichen Landgericht Köln 14 O 333/13 vom 2.10.2014)
Was das für den künftigen journalistischen Umgang mit amtlichen Schriftstücken bedeutet – das müssen jetzt mal Juristen bewerten. Meine laienhafte Einschätzung: damit kann eine Behörde praktisch so jedes interne Papier, ob eingestuft oder nicht, als urheberrechtlich geschützt ansehen und eine Veröffentlichung in den Medien als Urheberrechtsverletzung verfolgen. Keine gute Aussicht. Allerdings: Die Ausführungen des Gerichts zum Zitatrecht scheinen eine Hintertür offen zu lassen – eine ausführliche journalistische Darstellung, der als Beleg ein solches Dokument angefügt wird, scheint danach zulässig. Aber auch das müssten Juristen bewerten.
Nachtrag: Ich habe David Schraven, den früheren Leiter der WAZ-Rechercheredaktion, die die Papiere online gestellt hatte, um einen Kommentar gebeten. Seine Antwort: Ich geh weiter und werde mich nicht beugen. Die Papiere bleiben online. So oder so.
Nicht nur juristisches Problem ist, dass Schraven nicht mehr für die WAZ-Redaktion bzw, die Funke-Mediengruppe tätig ist. Bei der habe ich natürlich auch die Anfrage gestartet, wie sie weiter verfahren, allerdings bislang keine Antwort.
Nachtrag 2: Und weiter geht’s: Nach gebührender Wartezeit rief die Unternehmenskommunikation der Funke-Mediengruppe zurück und bat mich, die Anfrage schriftlich zu stellen. Mache ich natürlich und schaue mal, wann Antwort kommt.
Nachtrag 3: Es bleibt wohl vorerst offen, ob die WAZ bzw. die Funke-Mediengruppe in die nächste Instanz geht. Die am Freitagnachmittag eingegangene Antwort auf meine Anfrage: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das Urteil und ggf. nächste Schritte noch prüfen.
(Grafik: Screenshot des Headers der WAZ-Webseite ‚Die Afghanistan-Papiere‘ unter Verwendung eines Fotos von Timo Vogt/randbild)
@ wacaffe:
Es sollten sich hier wirklich nur diejenigen äußern, die gewissen Qualitätsansprüchen genügen.
Vielleicht sollten Sie als Experte alle Beiträge korrekturlesen und entsprechend freigeben?
@ blue lagoon
nö, jeder nach seiner facon. manches ist dann aber doch zu unsinnig, das muss man dann auch so sagen dürfen
@ Daniel Lücking: Mit den ersten Passagen d’accord.
„Er hat einen Anspruch darauf, nicht Jahre nach der Dienstzeit als einer der Urheber von Misswirtschaft und Fehlbeschaffungen dazustehen.“
Kann man wohl zig Jahre nach Ausscheiden als nicht mehr auf den Fall zutreffend sehen.
„Und so trifft es auch für Afghanistansoldaten zu. Wir haben ein Recht darauf, das aufgeklärt wird und wir nicht für völkerrechtswidrige Einsätze missbraucht werden.“
Stimmt im Prinzip, ist aber m.M.n. in der Pauschalität politisch grenzwertig. Trifft zudem auf den Fall absolut nicht zu. .
„Die aktive und passive Zuarbeit zu amerikanische Drohneneinsätzen und möglicherweise auch Menschenrechtsverletzungen muss kein Soldat hinnehmen.“
Trift ebenfalls auf den Fall absolut nicht zu und erscheint auch als politisch grenzwertig, weil m.M.n. wiederum zu pauschal.
Eine KFZ-Fehlbeschaffung samt möglicher Mauscheleien und finanzieller Schäden samt Beeinträchtigung der Schlagkraft der Truppe, ist sicherlich nicht völkerrechtswidrig und ist auch keine Menschenrechtsverletzung.
Trotzdem vielen Dank, denn mit dem ersten Teil kam Substanz rüber.
@ wacaffe:
Auch DAS muß eine Demokratie aushalten können – sonst sagt irgendwann keiner mehr etwas.
Oh, ich vergaß:
„Wir verteidigen die Demokratie, wir praktizieren sie nicht …“.
;-)
@wacaffe
Die zivilen Opfer der amerikanischen Einsätze und das Ausblenden von zivilen Opfern in den Warlogs empfinde ich nicht als völkerrechtkonform. Im übrigen: die Beharrlichkeit mit der hier Sichtweisen auf längst nicht hinreichend diskutierte, aufgearbeitete und strittige Punkte des Afghanistaneinsatzes abgebügelt werden, ist mittlerweile entlarvend.
Erklären sie mir mal den Umgang mit „Philip Klever“ der aufgrund nicht erkläbarer rechtlicher Hintergründe zu einem.Drohneneinsatz, zu dem.er befohlen werden sollte letztlich von Soldaten und Vorgesetzten aus dem aktiven Dienst gemobbt wurde.
Wenn das der Korpsgeist ist, dann steht Nachschulung an!
Rechtsnormen sind keine Empfindung. Herr Lücking, Sie haben schlicht unrecht.
@ d.lücking
Kollateralschäden sind für militärisches handeln wesensimmanent und grundsätzlich nicht vermeidbar. es gilt ein minimierungs- kein absolutes verhinderungsgebot.
Genäß genfer konvention zusatzprotokoll I Art.51 sind angriffe mit Zivilistengefährdung nur dann unzulässig, sofern der militärische nutzen in „keinem verhältnis“ zu den erwarteten kollateralschäden steht. der kommandeur vor ort hat hier daher einigen ermessensspielraum.
(in grundzügen auf nicht internationale übertragbar(ZP II), eher noch größerer handlungsspielraum)
Wem das als Soldat nicht klar ist hat m.E. den Beruf verfehlt und sollte seinerseits „Nachschulung“ beantragen.
passt auch gut zur debatte wer eigentlich heute Soldat wird, welches Soldaten – un Kriegsbild in der Ausbildung vermittelt wird und wie groß das Delta zwischen diesen Fiktionen und der tatsächlichen militärischen und rechtlichen Realität vor Ort ist.
Stichwort:
„Töten un sachen kaputtmachen“
instruktiv hierzu übrigens die einstellung des Verfahrens gegen O Klein, da ist das alles schön aufgearbeitet.
@Kerveros | 02. November 2014 – 16:20
Volle Zustimmung – wenn man bald der Basis noch mehr Motivation (Ersatzteilmangel, DVM, Stranzki-Vorgesetzte, etc.) genommen hat, dann kollabiert das System sehr schnell.
Und die höheren Stellen schauen verwundert auf all die Ampeln auf PowerPoint…
@wacaffe
Das Beispiel „Phil Clever“ & Drohneneinsatz erwähnen Sie mit keinem Wort.
Stattdessen Belehrungen. Danke – Vorgesetzte,die ihr Handeln weder erklären, noch rechtfertigen wollen hatte ich genug.
Im übrigen scheinen die Tagesspiegel-Veröffentlichungen intern wohl für viel Druck auf dem Kessel gesorgt zu haben. Sogar die Rechtschreibung soll gelitten haben ;-)
Für meine eigene muss ich an dieser.Stelle auf die gerade recht eingeschränkte Technik verweisen. Ein vier Zoll-Display mit sehr geringer Bandbreite muss während meiner Reise gerade ausreichen. Nur ein Disclaimer für diejenigen,denen ich ein Dorn im Auge bin. Gut zu wissen,dass ea auch Unteratützer gibt ;-)
… und @wacaffe
Lassen Sie bitte die Geschichte von O Klein, wo sie ist. Das Bedürfnis, die Vorkommnisse über einen Film zu zementieren war so unerträglich offenkundig.
Wollen Sie ernsthaft mit mir an dieser Stelle über 3 Tote Soldaten, deren Nationalität und den Zeitpunkt der Überführung in Verbindung mit diesem Ereignis diskutieren? Ich denke nicht.
“ Ich denke nicht.“
ich denke doch. dafür sind wir ja hier. da müssten sie aber auch mehr liefern als vage andeutungen. so kann ich nur erraten was sie meinen.
Was meinen Sie, was mit offenen Akten zum Thema Oberst Klein noch so alles zu Tage käme?
Und das steckt auch hinter den UdP zum Thema Afghanistan: keine Lüge ist so sorgsam gestrickt, dass sie der kritischen Öffentlichkeit standhält. Wer aber diese Lügen braucht, der wird Mittel, wie dieses Gerichtsurteil nutzen.
Und: solange Sie nicht mehr als ein anonymer Phantasie-Avatar sind, werde ich sicherlich keine Diskussion mit ihnen über das Thema starten. Das fällt nicht zuletzt auch in den Bereich Informantenschutz.
Sie wissen ja noch, wofür der Militärische Gruß steht? Das vermisse ich bei den destruktiven, belehrenden und überheblichen Diskussionen hier sehr häufig.
Bevor das hier noch weiter in persönliche Anwürfe und in Grundsatzdiskussionen ausartet, ein Hinweis: Lasst es bitte.
Zurück zum Thema „Lagemeldungen fürs Parlament urheberrechtlich geschützt – wer sie öffentlich macht wird verklagt und finanziell ruiniert …“.
Warum ist so ein Verhalten einer bundesdeutschen Behörde so gefährlich?
Hier muss eigentlich folgendes Stichwort fallen: Hybride Kriegsführung.
Im konkreten Fall wird mit juristischer Trickserei versucht, unsauberes Verhalten von Staatsdienern zu vertuschen. Statt die Gründe für nicht schlüssige UdPs zu beheben, soll der Bote, der es ans Licht der Öffentlichkeit gebracht hat, „hingerichtet“ werden. Derartige Verhaltensweisen desavouieren unser Staatswesen gleich in mehrfacher Hinsicht. Richtige Gedanken, wie das Informationsfreiheitsgesetz, werden ad absurdum geführt. Statt Volk und Land zu dienen, verselbständigen sich hier Behörden(mitarbeiter).
Unsere Rechtsordnung wird desavouiert, weil das Urheberrecht, das der Förderung der Kunst dienen sollte, für staatliche Geheimniskrämerei missbraucht werden kann.
In der Summe macht unser Staat seinen Job nicht mehr und verliert an Legitimation. Es gibt offenbar Probleme bei der Bereitstellung des Guts äußere Sicherheit (Siehe auch Berlin direkt: http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2274304/Berlin-direkt-vom-2-November-2014 ab Minute 8:40 ), aber statt die Probleme zu beheben, wird die Benennung der Probleme bekämpft.
Über juristische Taschenspielertricks wird per Urheberecht eine fiskalische Keule geschwungen, die jeden von der Infragestellung staatlichen Handelns abhalten soll. Unsere Staatsgewalt verbreitet so ein Klima der Angst, rutscht in der Reputation auf eine DDR-Light ab. Mit „Good Governance“ hat das alles nichts mehr zu tun.
Hier kommt nun das Stichwort: Hybride Kriegsführung.
Für Deutschland sind gerade zwei äußere Feinde sichtbar geworden, die nicht mit klassischer symmetrischer Unterwerfung agieren, sondern den vollen Baukasten der Infiltration, Täuschung, Unterwanderung etc. anwenden, um ihre Ideologie zur dominanten Staatsstruktur in Deutschland zu machen.
Eine gesunde freiheitliche demokratische Grundordnung, die von ihren Bürgern angesehen, getragen und geschätzt wird, kann von all den schmutzigen Methoden der schleichenden Unterwerfung nicht erfolgreich angegriffen werden, weil Staat und Bürger fest beieinander stehen, sich gegenseitig schützen.
Wird der Staat vom Bürger jedoch mehr und mehr als Räuberbande angesehen, die mit schmutzigen juristischen Tricks ihr kurzfristiges Süppchen kocht, dann könnte sowohl Putin, als auch ein streng werteorientierter Islamismus plötzlich für mehr und mehr Bürger eine attraktive Alternative zu unserem Behördenstaat werden.
Weil das Verhalten unseres Behörden-Staates sich selbst mehr und mehr desavouiert, wird Deutschland möglicherweise mehr und mehr ein Angriffsziel hybrider Partisanenkrieger.
Der taktische Gerichts- Erfolg der Behörde kann so zu einer strategischen Niederlage unserer Werteordnung beitragen.
Seltsam, wie viele Worte sie für die Aussage: „kurzsichtige, machtgeile Idioten (<-im lateinischen Wortsinn aufzufassen)" brauchen ;-)
@Daniel Lücking | 02. November 2014 – 0:27
Das Abdrücken von Verantwortung ist dem Beamtensystem innewohnend.
Pauschalismen helfen niemanden, nie.
Soldat*innen fragen sehr genau nach dem Verantwortungsbereich und halten darüber hinaus auch den Interessenbereich sauber , mindestens aber behalten Soldat*innen diesen Interessenbereich im Blick.
Das war so, manche benutzen auch den Präsens: Das ist so. Ja, auch 2 Ebenen höher denken, eine Ebene höher handeln können, spielt in diesen Kontext.
Beamte prüfen zunächst Zuständigkeit und denken danach nicht weiter nach, wenn die Zuständigkeit nicht gegeben ist.
Und das macht der Beamte auch richtig so. Ein Verwaltungsakt eines nicht zuständigen Beamten ist juristisch wie normativ vollkommen wirkungslos, mehr noch eine, mal salopp ausgedrückt, Amtsanmaßung im Raum steht. Jeder Soldat kennt das aus dem Befehlsrecht, wenn er lernt, was ein Befehl -genau genommen bzw. eingeordnet: auch nichts anderes als eine Verwaltungsanweisung- ist und warum ihn wer geben darf.
Falsch ist allerdings, wenn der zuständige bzw. besser: befugte Beamte/Soldat keine Verwaltungsanweisung gibt, weil er zu faul, zu dumm oder zu feige oder mehreres davon zusammen ist.
Dass ein Beamter/Soldat auf dem Schreiben in dem er die Nichtzuständigkeit erklärt wenigstens mit drauf schreiben könnte, wer denn zuständig sei, das habe ich auch mal so gesehen.
… und weil es so ist, ist die Bundeswehr da, wo sie ist … muss doch irgendwann mal auffallen, dass da grad was nicht funktioniert … aber egal … weil ja alle es richtig machen müssen andere Schuld sein … nur nicht das System selbst… das arbeitet ja fehlerfrei …
Womit faengt Tyrannei an?
Wenn der Staat, die Kirchen, etc. verbieten etwas zu lesen.