Attraktivitätsgesetz für die Truppe: Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Rente
Die Attraktivität des Dienstes ist für die Bundeswehr, pardon, eine Überlebensfrage. Denn seit der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Truppe darauf angewiesen, jedes Jahr rund 20.000 neue Freiwillige einzustellen, um ihre Stärke von geplant dauerhaft 185.000 Soldatinnen und Soldaten halten zu können. Das geht zum einen nur mit modernem, funktionierendem Material (das ist eine andere Baustelle), aber auch nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen. Für Letzteres hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Juni ein Attraktivitätsprogramm mit so praktischen Dingen wie besseren Unterkünften begonnen, zugleich aber auch ein Gesetz für Verbesserungen zum Beispiel beim Einkommen und der Arbeitszeit der Soldaten angekündigt.
Dieses Gesetz, im feinsten Beamtendeutsch Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr – Bundeswehr-Attraktivitätssteierungsgesetz/BwAttraktStG genannt, ist in dieser Woche zwischen den beteiligten Ressorts endgültig abgestimmt worden und soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett gebilligt werden, ehe es ins Parlament geht. Die Federführung hatte das Bundesinnenministerium, weil es um Regelungen für den öffentlichen Dienst geht – und das BMI mit seinem Ressortchef (und früheren Verteidigungsminister) Thomas de Maizière tunlichst vermeiden wollte, dass Bestimmungen ins Gesetz geschrieben werden, die möglicherweise bei anderen Institutionen wie der Bundespolizei Begehrlichkeiten wecken könnten.
Eine Folge der BMI-Federführung ist offensichtlich, dass sich in dem Gesetz das eigentlich von der Verteidigungsministerin versprochene dauerhafte Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für dauerhaft pendelnde Soldaten nicht wiederfindet. Nicht so überraschend, wenn man weiß, dass de Maizière schon zu seiner Zeit als Verteidigungsminister kein Freund einer solchen Dauer-Regelung war (obwohl sie sich im Koalitionsvertrag findet). Als praktischer Kompromiss soll nun dieses Wahlrecht, derzeit per Erlass als Übergangsregelung für die Dauer der Bundeswehrreform zugestanden, einfach mal weiter verlängert werden.
Aber was steht nun in dem BwAttraktStG tatsächlich drin? Die ganzen Details eines solchen Artikelgesetzes können nur Profis in der Verwaltung und aus Verbänden durchschauen; ein paar Kernpunkte der geplanten Neuregelung:
Erstmals seit Bestehen der Bundeswehr, so heißt es in der Gesetzesbegründung, wird die Dienstzeit, also die Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten, gesetzlich geregelt. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit soll ab Januar 2016 wie bei Bundesbeamten 41 Stunden betragen – damit wird auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Truppe umgesetzt. Allerdings gilt diese Wochenarbeitszeit von vornherein nicht in Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen oder im NATO- oder EU-Dienst (zudem grundsätzlich nicht für Führungskräfte ab Brigadegeneral aufwärts). Und, das ist für die Marine entscheidend, diese Wochen-Grenze gilt auch nicht bei mehrtägigen Seefahrten. Außerdem kann die Arbeitszeit bei Soldaten im Bereitschaftsdienst entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden.
Für die Begründung der Ausnahmeregelungen von der EU-Richtlinie haben die Autoren des Gesetzes das ganz große Fass aufgemacht: Die Schutzgüter, um derentwillen der militärische Auftrag auszuführen ist, haben ein deutlich höheres Gewicht als diejenigen, um derentwillen Sicherheits- und Rettungsdienste tätig werden. Bei den Schutzgütern militärischer Tätigkeiten handelt es sich nicht vorwiegend um Individualrechtsgüter, sondern um zentrale Rechtsgüter der staatlichen Gemeinschaft, namentlich ihre Existenz, ihren Fortbestand und ihre Funktionsfähigkeit, beziehungsweise um zentrale Rechtsgüter der internationalen Gemeinschaft (insbesondere Weltfrieden und internationale Sicherheit). [Das ist übrigens, mal als persönliche Anmerkung, eine der wenigen Stellen im Gesetzentwurf, an denen der Dienst der Soldaten deutlich vom Dienst der Beamten abgegrenzt wird.]
Zahlreiche Zulagen, die zum Teil seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben waren, werden erhöht. Faustregel: wenn die Zulagen zuletzt 1990 angepasst wurden, beträgt die Steigerung 40 Prozent; bei letzter Anpassung 1998 sind es 22 Prozent und bei letzter Anpassung 2003 zwanzig Prozent. Das ganze ist ein kompliziertes Paragrafenwerk, das bestimmt später mal in eine Tabelle übersetzt wird – hier erst mal nur so viel: Erhöht werden die Zulagen unter anderem für Sprengstoffentschärfer, die Bordzulage, für Munitionsräumung, das fliegende Personal (nicht nur der Bundeswehr, sondern auch anderer Einrichtungen des Bundes – siehe die Vorbemerkung zum BMI oben); und für Minentaucher. Eine eigenständige Zulage gibt es für die ständige Arbeit in einer verbunkerten Anlage (30 Euro monatlich).
Für die Spezialkräfte wird nicht nur eine Zulage von 900 Euro gezahlt – die Zulage, wenn auch geringer, gibt es künftig als Neuregelung auch für ausgebildete Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die in anderen Verwendungen tätig, jedoch zur Erhaltung der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verpflichtet sind. Diese Neuregelung folgt einem ebenfalls neuen Grundsatz: Für Inübunghaltung mit Einsatzverpflichtung gibt es etwa 70 Prozent, für Inübunghaltung ohne Einsatzverpflichtung rund 50 Prozent der entsprechenden Zulage.
Außerdem wird der Wehrsold erhöht – auch da warten wir mal auf die Tabellen.
Nach dem neuen Gesetz sollen Soldatinnen und Soldaten künftig mehr Anspruch auf Teilzeitarbeit bekommen. So soll sie genehmigt werden, wenn familiäre oder soziale Pflichten der Pflege oder Betreuung von mindestens einem minderjährigen Kind oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen erfüllt werden. Zwingende dienstliche Gründe können das allerdings ausschließen. Andererseits sollen auch Soldatinnen und Soldaten künftig leichter eine Teilzeitstelle genehmigt bekommen, ohne dass sie dies mit familiären Pflichten begründen müssen. Allerdings können per Rechtsverordnung Verwendungen und Truppenteile festgelegt werden, in denen Teilzeitarbeit nicht infrage kommt.
Familiäre Verpflichtungen sind wiederum ausschlaggebend für die Frage, ob eine Familien- der Haushaltshilfe künftig von der Bundeswehr bezahlt wird, weil ein Soldatin oder ein Soldat in den Einsatz geht (oder in eine Verpflichtung mit Einsatzcharakter, zum Beispiel in die NATO Response Force oder eine EU Battle Group, einschließlich der Vorbereitungszeiten). Diese Kostenerstattung soll allerdings eine Ausnahme bleiben und keine Regelleistung für den Wegfall üblicher familiärer Mithilfe bei beruflich bedingter Abwesenheit werden, sondern nur bei der Bewältigung außergewöhnlicher Umstände helfen.
Der Stichtag für Entschädigungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz wird vorverlegt. Bislang galt der 1. Dezember 2002, an dem das Gesetz in Kraft trat – damit waren Schädigungen aus den Auslandseinsätzen zum Beispiel in Bosnien oder den Anfangsjahren des Kosovo-Einsatzes ausgeschlossen. Der neue Stichtag ist der 1. Juli 1992, so dass Soldaten auch für bleibende Gesundheitsschäden aus den Einsätzen in Kambodscha, in Somalia und auf dem Balkan eine besondere Entschädigung erhalten können.
Für ausgeschiedene Zeit- und Berufssoldaten wird die Regelung für die Anrechnung ihrer Arbeitseinkünfte außerhalb der Bundeswehr auf ihr Ruhegehalt zwischen der Versetzung in den Ruhestand und der Altersgrenze für (Bundespolizei)Beamte abgeschafft. Im Klartext: Wer jünger in den Ruhestand geht, weil er als Soldat eher pensioniert wird als ein gleichrangiger Polizeibeamter, darf in den Jahren nach seiner Pensionierung arbeiten, ohne dass es seine Pension schmälert. Die Details werden kundige Berater dann bestimmt ausrechnen, mich überfordern sie.
Ganz kompliziert wird es auch bei der Änderung des Rentenrechts im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Knapp gesagt: Für Soldaten auf Zeit, die in der Rentenversicherung nachversichert werden, gibt es Zuschläge an Entgeltpunkten. Auch da dürfte es kundige Berater geben, unterm Strich ist das Ziel, dass die Rente dieser Soldaten höher ausfällt. Das gleiche gilt auch für die Berücksichtigung von beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze – da warte ich auf die Kollegen meiner Branche, die mal erklären könnten, was das bedeutet, auch systematisch.
Ein Personalbindungszuschlag, sozusagen eine Prämie für die Verpflichtung in Mangel-Verwendungen bei der Bundeswehr, kann für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gezahlt werden, wenn es in ihrem Bereich dauerhaft zu wenig Soldaten gibt. Für bis zu vier Jahren, als Einmalprämie oder monatlich. Dabei dürften vor allem Bereiche wie die Informationstechnik im Mittelpunkt stehen, bei denen sich die Bundeswehr schwer tut, genügend Spezialisten zu finden – und zu halten.
Und was kostet das Ganze? Das haben die Beamten natürlich auch ausgerechnet: Im kommenden Jahr rund 120 Millionen Euro, im Jahr 2016 dann knapp 300 Millionen Euro, 2017 sind es 273 Millionen und 2018 schließlich 252 Millionen Euro. Der größte Posten dabei sind übrigens die Zahlungen an die Rentenkasse für die Nachversicherung der ausgeschiedenen Zeitsoldaten: Die machen ab 2016 jedes Jahr 90 Millionen Euro aus. Die Erhöhung der Stellen- und Erschwerniszulagen ist da mit gut 14 Millionen Euro pro Jahr schon deutlich günstiger. (Dass die Folgen des Gesetzes aus dem laufenden Verteidigungshaushalt finanziert werden müssen, haben die Kollegen verschiedener Medien schon thematisiert, z.b. bei SpOn).
Wie es bei einem solchen Artikelgesetz eben ist, wurden da auch mal paar andere Dinge mit reingepackt: Neuregelungen zur Dienstkleidung des Zolls oder die Höhergruppierung des Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern, der demnächst nach B8 besoldet wird (was dann ein bisschen merkwürdig wirkt, wenn der folgende Absatz die Stellenzulage für Kompaniefeldwebel behandelt).
So weit die wesentlichen Neuregelungen, die mir in dem Gesetzentwurf aufgefallen sind – und bei denen es vor allem darauf ankommen wird, wie die Truppe die geplanten Verbesserungen beurteilt: Attraktivität ist ja nichts, was man verordnen könnte.
Bestimmt habe ich Details übersehen – ich hoffe, nicht zu schwerwiegende. Aber in der nächsten Woche beginnt ja ohnehin nach dem Kabinettsbeschluss die Debatte über den Entwurf, und es gilt auch hier das so genannte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz geht so in den Bundestag wie es wieder rauskommt.
(Foto: Soldaten als Pendler am Bahnhof – Bundeswehr/Stollberg via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz mit Freigabe für redaktionelle Verwendung)
@ht
„Daher sollte dann der “Inlandsdienst” eben so “toll” sein wie nur möglich.””
Genau das ist der Schlüssel und dies mit optimaler Vorbereitung für einen Einsatz.
Dazu müssen viele nicht 41 Std die Woche in eine mili Liegenschaft.
„Ja, es ist leider immer noch nicht angekommen das die Armee im Kern dazu da ist zu töten und zu zerstören.“
Dazu ist sie nicht da (siehe 87a und Eid), aber sie sollte es möglichst effektiv können und nach Außen auch glaubhaft zeigen, dass sie dazu in der Lage wäre (Abschreckung). Wenn sie das mit Kern meinen, haben sie natürlich recht :-)
@Heiko Kamann | 25. Oktober 2014 – 9:01
„1. zählen die TDG zur Verwaltungsgerichtsbarkeit … nicht zum Strafgerichtsbarkeit“
Ja und?!
Entweder behaupten Sie, dass Soldaten (weil sie Uniform tragen) pauschal charakterschwach sind und sich deswegen nicht als Richter eignen oder Sie gestehen zu, dass Ihre ursprüngliche Aussage undifferenziert, unsachlich, polemisch und in der Gesamtbewertung falsch war.
„2. sie entscheiden nur erstinstanzlich“
Nochmals: ja und?!
In den USA z.B. dürfen Soldaten auch nur erstinstanzlich eingesetzt werden. Die Berufungsgerichte sind immer vollumfänglich aus Zivilsten besetzt.
„3. Vorsitz hat ein ziv. hauptamtlicher Richter, ihm stehen 2 ehrenamtliche Richter in Uniform (Schöffen) bei.“
a) stimmt
b) nein, es sind keine Schöffen! Sie beiden ehrenamtlichen Richter haben vollumfängliche Rechte und können den Richter auch überstimmen
c) und was spricht dagegen, dass wir genau so ein Modell (Soldaten als Beisitzer, Zivilist als Vorsitzender, bei besonders wichtigen Fällen drei Zivilisten, zwei Soldaten) auch in die Strafgerichtsbarkeit übertragen?!
„4. Wehrstrafgerichtsbarkeit gibt es nur im Verteidigungsfall“
Stimmt nicht!
1. Gibt es sie derzeit auch nicht für den V-Fall (denn die grundgesetzliche Ermächtigung dies umsetzen zu dürfen wurde bisher durch den Bundestag nicht genutzt!)
2. erlaubt es das Grundgesetz ausdrücklich dies auch in Friedenszeiten für in den Einsatz entsandte Soldaten zu ermöglichen, gemeint sind hier Einsätze im heutigen Sinne (und übrigens schon seit Jahrzehnten, lange bevor die Einsätze überhaupt begannen!!!) und „Einsätze“ im weiteren Sinne (z.B. Marine“missionen“)
@Buzz
„Das bedeutet, ich kann noch 5, 10,15, oder soagr bis zu 20 Jahre warten, bis ich von dieser Attraktivität provitiere, die hoffentlich bis dahin nciht geändert worden ist?“
Wenn sie das Gesetz so selektiv lesen. Doch man darf das Attraktivitätsprogramm eben nicht nur auf Versorgungsausgleich, Hinzuverdienstgrenze und weitere -gesetzliche- Maßnahmen reduzieren.
„Derzeit bekomme ich meine Überstunden 1:1 vergütet, so wie auch jeder andere den ich kenne, der in der Arbeitszeiterfassung integriert ist.“
Stimmt, nützt aber dem Soldaten in einer Dienststelle ohne Zeiterfassung nichts.
„Finden sie, dass es umwerfende Veränderungen sind, über die man sich freuen darf?“
Ja, die Betroffenen tun dies.
„Warum dürfen diese Kameraden nicht vom “Attraktivitätsprogramm” profitieren? Sind sie priviligierter als andere?“
Natürlich dürfen sie vom Programm profitieren aber eben nicht vom Gesetz, doch sind sie jene mit den geringsten Nachteilen und mit attraktiver Dienststelle. Es gibt in der Bw tatsächlich attraktive Dienstposten.
@Closius
Es sind eben die angehenden Pensionäre oder die Pensionäre welchen vielen unter diesen Umständen (Versorgungsausgleich, Hinzuverdienstgrenze, Überstunden uvm) empfehlen nicht zur Bw zu gehen. Ich rate meinen Kindern vom Dienst in der Bw ab, ja und es gibt noch ein paar Gründe mehr warum. Das Artikelgesetz ist ein Anfang und es muss noch viele Maßnahmen mehr geben. Schritt für Schritt.
Koffer | 25. Oktober 2014 – 10:55
zu 1. Was unterstellen Sie mir denn? Es hat nichts mit Charakterschwach zu tun; sondern mit Unabhängigkeit (im Sinne des Wortes!).
Denken Sie an die „3 Spitzen“ in diesem Staat: Bundespräsident; Präsident des Bundestages und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes …
Zu 3″b) nein, es sind keine Schöffen! Sie beiden ehrenamtlichen Richter haben vollumfängliche Rechte und können den Richter auch überstimmen“
da liegen Sie falsch; Ja, sie haben gleiches Stimmrecht und Nein, sie haben keine vollumfänglichen Rechte, da sie keine Akteneinsicht bekommen; sondern „nur“ aufgrund der Erkenntnisse der Verhandlung richten. (siehe hierzu das „Richtergesetz“)
Zu 3c: Unser Strafrecht ist geschaffen um den Rechtsfrieden im Land her zu stellen. „Volkes Stimme“, hat daran hohen Anteil; ehrenamtliche Richter die per se einer Berufsgruppe angehören, würden „Volkes Stimme“ nichrt genug repräsentieren.
Sonst könnte ja jede Brufsgruppe mit eigener Gerichtsbarkeit daher kommen …
Zu 4; da haben Sie natürlich Recht, aber auch hier führt den Vorsitz ein ziv. Richter …
Wir sind aber wohl sehr OT hier.
Es gäbe durchaus auch Kleinigkeiten, die verbesserungswürdig wäre – ich denke da nur an den unsäglichen § 11 AZV „Dienstreisen“, der bei Tagungen oder Außendiensten von 87b (und wohl auch bei 87a) gnadenlos zuschlägt, von Selbstfahrerregelung / Beifahrer ganz zu schweigen. Und auch dieses „ich gehe jetzt zum Sport“ der Militärs bei zivil-militärischen Dienststellen sorgt auch immer für viel Freude im zivilen Bereich.
Es wäre attraktiv genug, wenn man stolz auf diese Armee, den Dienst in ihr und ihre Einsätze sein könnte. Kein Geld und kein Flachbildschirm auf der Stube kann diese Lücke füllen.
@F.W. Heinz
„Es gäbe durchaus auch Kleinigkeiten, die verbesserungswürdig wäre…“
Doch eine Neiddebatte wäre das Letzte was wir benötigen.
Soldaten sind Soldaten und Beamte sind Beamte auch in zivil-militärischen Dienststellen.
Das BMVg muss der Fürsorge/Verantwortung nachkommen und für genügend befähigten Nachwuchs/Bestand sorgen ohne dies ist eine Auftragserfüllung nach GG nicht möglich.
Um dies zu gewährleisten müssen noch viele Maßnahmen getroffen werden und man muss der Lebenswirklichkeit der Bürger gerecht werden, sonst geht die Entwicklung weg vom Staatsbürger in Uniform.
Grundgesetz, Attraktivität und Schlagkraft müssen in Einklang gebracht werden.
41 stunden-woche? Ich bin ja schon bei der 46 stunden-woche regelmäßig drüber. Da nützt auch der sicherlich gut gemeinte Vorschlag nichts, man solle einfach melden, dass die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, denn dies wird mit schöner Regelmäßigkeit von den vorgesetzten ignoriert.
Attraktivität wäre für mich ganz leicht herzustellen: ein nachvollziehbarer verwendungsaufbau, die faire Möglichkeit für das führen eines Familienlebens (4 Standorte der eigenen Truppengattung im Umkreis von 100 km des eigenen Wohnortes verfügbar, aber seit jahren sagt der Personalführer, dass alles ganz schwierig sei) und vor allem eine gerechte lastenverteilung der arbeit. Es muss einfach aufhören, dass einige 55 Wochenstunden leisten und andere ab 1600 nicht mehr zu sehen sind.
Mehr Teilzeitkräfte sind da nicht unbedingt die Maßnahme, die ich mir erhofft habe…
Die 41-Std-Woche soll „ab Brigadegeneral aufwärts“ nicht gelten – aber für die Führungsebene bis dahin schon !
D.h. doch, daß z.b. der BtlKdr das gleiche „Problem“ hat und auf die Uhr schauen muß – zumindest dann, wenn diese 41-Std-Woche so wie vergleichbare Regelungen auch in der Wirtschaft „durchgesetzt“ wird.
Dort hat ein Geschäftsführer z.B. für den Fall, daß ein Mitarbeiter die 10-Std. pro Tag überschreitet, schon am nächsten Tag den Betriebsrat auf der Matte stehen – bei mehrfachen Vorkommnissen dieser Art ganz schnell auch den Gesamtbetriebsrat und damit die Unternehmensleitung …
Bin gespannt, wie sich DAS in der Realität der Bw entwickelt …
Und Frau Ministerin hat ja als Ziel erklärt, der „attraktivste Arbeitgeber in Deutschland“ werden zu wollen …
@ Proti | 25. Oktober 2014 – 10:00
Danke für diese ehrlichen Worte bzgl. Sold von einem aktiven Soldaten!
Und ich denke da drückt halt auch wirklich nicht der Schuh. Die Standortfrage ist und bleibt das Entscheidende und das geht meiner Meinung am effektivsten über Großstandorte zu lösen. Auch wenn man dann vielleicht nicht die hippste aller Städte in unmittelbarer Reichweite hat. Innerhalb von 100Km von einer Großstadt sollte es möglich sein!
Ich kenne viele Soldaten deren Frauen eben nicht voll arbeiten müssen weil der Soldat eben inkl. AVZ genug verdient!
@Elahan:
Das meine ich. Und das kommt, auch in der Werbung, leider immer noch viel zu kurz.
OT: geht Text mal wieder nicht oder liegt hier ein PEBCAC vor?
@ht
Großstandorte sind aber militärisch/verteidgungstechnisch sehr bedenklich.
Dislozierung hat eben auch operative Vorteile. So macht die Konzentration von Einheiten, die Bw gegen kriegerische Angriffe, Terroranschläge aber auch Naturkatastrophen (Erdbeben, Unwetter etc) unnötig verwundbar.
Warum sollte nicht ein Mix sinnvoll sein und die Mobilität wo notwendig nicht einfach unterstützt werden.
Es gibt viele Berufe im ziv Bereich die ebenfalls Mobilität erfordern und dies ohne Umzug der Familie trotzdem attraktiv ist.
Wir denken in alten Mustern und nicht jede Dienststelle/- posten ist betroffen. Flexibilität muss attraktiver werden, im Moment ist es in vielen Bereichen eher ein Problem.
Zitat: @ Oberleutnant
„Attraktivität wäre für mich ganz leicht herzustellen: ein nachvollziehbarer verwendungsaufbau, die faire Möglichkeit für das führen eines Familienlebens (4 Standorte der eigenen Truppengattung im Umkreis von 100 km des eigenen Wohnortes verfügbar, aber seit jahren sagt der Personalführer, dass alles ganz schwierig sei) und vor allem eine gerechte lastenverteilung der arbeit. Es muss einfach aufhören, dass einige 55 Wochenstunden leisten und andere ab 1600 nicht mehr zu sehen sind. “
Ich stimme ihrer Forderung voll und ganz zu und möchte mal herausschälen, was ihre Forderung im Kern bedeutet.
Verwendungsaufbau soll ein Personalentwicklungsmodell sein, das es wahrscheinlich auch bei Karrieren in der zivilen Industrie gibt. Neben genügend geeigneter Dienstposten in räumlicher Nähe zum jetzigen Dienstort (hier sind Standortentscheidung gefragt und kein Attraktivitätsgesetz) ist vor allem der Wille der Personalführung gefordert, diese Möglichkeit zum Wohle des Einzelnen bestmöglich zu nutzen. Was ich jedoch an Rückmeldung von Kameraden bekomme, ist dieser Wille in den letzten Jahren wohl deutlich weniger geworden. Also es wird nicht mehr in der eigenen Kompanie, am eigenen Standort nachbesetzt sondern grundsätzlich versetzt. Damit ein Neueingestellter Soldat am Standort seine zugesicherte Stelle z.B. einen Feldwebeldienstposten bekommt, wird der jetzige Stelleninhaber meist älterer Fw, event. BS versetzt. Es wird nicht mehr quer von der Nachbarkompanie versetzt, sondern quer durch die Bundesrepublik. Ob jeder Soldat mit 45 Jahren für den Dienst in einer Kampfkompanie zu alt ist, könnte auch im Einzelfall geprüft werden und nicht pauschal versetzt werden. Dies alles wäre bei guten Willen besser zu lösen !
Mit der ungleichen Arbeitsbelastung in einer Kompanie, in einem Dezernat in einem Amt habe ich auch erlebt. Dies ging soweit, dass zwei Kameraden sich mit den Umstellungsarbeiten zu SAP in den Burn Out arbeiteten, die anderen Soldaten des Dezernates ihren ruhigen 41 Std Job hatten. Meiner Meinung nach ein ganz klarer Führungsfehler des Dezernatsleiters. Er hätte hier Arbeit umverteilen können.
@ Elahan
Aktraktivität hat für junge Menschen auch mit der Qualität der Standorte zu tuen. Es will doch keiner mehr zu den Standorten in der Kultur und Freizeit nach Dienst ein Fremdwort ist und die Bürgersteige um 18.00 Uhr hochgeklappt werden.
@Oberleutnant
Das war kein Vorschlag, so wird das bei uns gemacht, die Produktion muss nach Personal geplant und umgesetzt werden.
@focusliner: Die Standorte der BW, vor allem beim Heer, liegen doch meistens in der Provinz, in Strukturschwachen Gebieten, aus den Großstädten hat sich die BW nach der Einheit doch zuerst zurück gezogen. Und dort sind auch die Truppenübungsplätze.
Wie soll die BW da zu attraktiveren Standorten kommen, wo doch jeder weiß, daß die Abgeordneten gegen jede Verlegung aus ihren schwachen Gebieten schreien würden und die Truppen dann längere Wege zu den Übungsplätzen hätten?
Und in der Jugend ist einem doch kein Weg in die beste Disco zu weit gewesen oder?
Über die 41 stunden pro woche habe ich schon vor einem halben jahr hier geschrieben. Die haben nichts mir attraktivität zu tun, sie sind eine reine eu verpflichtung.
Meine spieße waren vor zwei wochen bei mir, es geht nicht mehr, auftragslage und bürokratie lassen sich nicht mehr vereinbaren (ganz zu schwiegen von dem was ihre frauen zuhause sagen). Wenn ich stundenzettel unterschreibe versucht jeder die freistellung so gering wie möglich zu halten, nicht weil sie nicht zu hause sein wollen sonder weil die arbeit jetzt schonzufiel ist. Die jungs und mädels versuchen aus scheiße gold zu machen. Der spruch mit: wir die guten willens sind…. Ist denke ich den aktiven kameraden sehr gut bekannt.
Der stab hat durchschnittlich 56 h pro woche die kp’n liegen im durchschnitt bei 65 h, aber hier istder urlaub und FvD schon eingerechnet. Aber es reicht offz immer noch nicht für igf.
41 stunden pro woche werden auf den unteren ebenen vieles leichter machen, weil ab 01.01.2016 werden die meldungen entweder nicht mehr bedient oder mit dem hinweis auf arbeitszeit ende auf übermorgen verschoben, da kann sich die linke oder der bund der steuerzahler aber auch der wbdbt (würde gerne wissen wieviele der eingaben begründet waren, oder negativ beschieden wurden) ärgern wie sie wollen. Teilweise wochenende am mittwoch abend.
Ich warte auf die ausführungsbestimmungen, bin gespannt.
P.s.: neid hat noch niemandem geholfen, wenn unsere zivilangestellten mit ihrer beteiligung bei veränderung des schreibtisches aufhören und die selben regeln akzeptieren die für 87a gelten dann dürfen sie auch uneingeschränkt zum sport, aber wenn nicht muss der rosienenpickerei einhalt geboten werden.
P.P.s. ich liebe meinen beruf, (nicht job) soldat, immernoch! Habe aber bei weitem hier nicht alle probleme der agenda aktiv.attraktiv.anders angesprochen
41h sind nicht das Problem. Wie dürfen wir damit umgehen, wird die spannende Frage sein. Wenn der Chef genung Flexibilität behält, ist alles in Ordnung- allein mir fehlt der Glaube. Wir werden schon wieder so ein bürokratisch-tolles Ding vorgesetzt bekommen. Es klingt für mich (aktiver BtlKdr) wieder alles so schön. Aber wir werden sehen, dass alle wirklichen Truppenprobleme nicht angegangen werden. Ich denke nur an FGG 1: die schiere Zahl von BU´s lässt sich nicht in 41 h bewerkstelligen, wenn ich noch was anderes machen soll.
Quintessenz: abwarten und Pils trinken.
@ HolgerSö:
’n Jever büdde ….
JA, klar ’n großes …
@BlueLagoon: bleibe bei Licher
„Wie das Land, so der Piltzzz“ …
;-)
Das ist doch nicht anders als bei den Dienststellen mit Gleitzeit. Da löst sich das Problem der Überstunden zum Jahresende durch die 40 Stunden Grenze. Alles andere wird nicht übertragen. *Schwupp-Problem Jahr für Jahr aufs neue gelöst*
(Ironie off)
@Verlässlicher Realist
Dann stelle ich mal die Frage, warum sie nicht nach Beratung mit ihren Spiessen etc, nach oben melden was sinnvoll zu leisten ist und das auch umsetzen?
@HolgerSö
machen wir doch sowieso nach 18 uhr ohne aufschreiben, läuft bis zur nächsten beschwerde oder eingabe.
ThoDan,
ich sehe sie haben nichts mit der truppe zu tun, wie oft sollen wir das tun. Das einzige was sich ändert ist die zeit, sie wird kürzer!
@ Closius
Das uns attraktive Standorte fehlen, haben wir der SPD und ihrem fähigsten Minister aller Zeiten. Herrn Scharping, zu verdanken. Alleine in und um Berlin gab es genügend Kasernen und Übungsplätze, um die gesamte heutige Bundeswehr aufnehmen zu können. Übrig geblieben ist davon kaum was. Hamburg, Dresden, Hannover, München, Hessen usw. die Liste der gut gelegenen, aber geschlossenen Standorte ist lang. Verkauft aus purer Geldnot oder kurzfristigen politischen Zielen geopfert. Ein verbleidener attraktiver Standort ist Lüneburg. Tolle Stadt, wirtschaftlich attraktive Lage zwischen HH, WOB und H. Großer Standortübungsplatz mit renovierter Schießbahn vor der Tür, TrpÜbPlatz Bergen und Munster quasi in Blickweite. Und was macht die Bundeswehr? Lässt die Kaserne verfallen, zieht Einheiten ab, platziert eine Fahrschule mit hohem Lehrgangsbetrieb und Platzbedarf darin und wird von der lokalen Politik dazu genötigt, weite Teile des Geländes für ein neues Fußballstadion zu verschenken.
Logisch? Nein, ist halt Bundeswehr. Wir.können.nichts. Aber.das.dann.richtig.
@Verlässlicher Realist
Habe das auch nicht behauptet, aber wenn Mehrarbeit und Überstungen die Norm sind, dann stimmt etwas nicht.
Die Idee zur Not sowas umzusetzen führt meiner Erfahrung nach nicht unbedingt zur Besserung der Situation
Ich finde diese ThoDan´s (bitte nicht persönlich nehmen) klasse. Quot: Black Adder: Waren sie schonmal auf dem Planeten Erde? Schon 2 Führungsebenen über unseren Btl (oK, ich bin (leider) in der SKB) gibt es kein Verständnis mehr. Fachleute nennen das „schlanke Strukturen“.
Nach oben melden, was zu leisten ist???? Viele Probleme sich direkt aus Vorschriften (oder wie das jetzt auch immer bei Regelungen heisst).
Realität vs. Scheinwelt. Problemmeldungen treffen einfach nicht auf die richtige Resonanz.
Das werde ich aber nicht mehr ändern…….
Ist meist so, wenn hehres „So-sollte-es-sein“-Denken und Realität aufeinandertreffen …
@HolgerSö
Ja mit 25 Jahren Berufserfahrung, und einer meiner Vorgesetzten sagte unser Flaschenhals ist das Personal und nebenbei nehme ich meinen Jahresurlaub seit Jahren in ruhigen Phasen
Der Berg kreiste und gebar eine Maus!
Für ein paar wenige gibt es neue oder höhere Zulagen. Der Rest der Truppe schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge!
Die Realität der Arbeitszeit erfassung sieht doch so aus: die Leistungsträger haben am 15.12. 100 oder noch mehr Stunden auf der Uhr und wissen, dass am 31.12. Wieder mal `geka ppt ` wird und dann vielleicht noch 40 Stunden uebrig sind!
Aber DuZ bleibt unverändert bei ein paar Cent oder Euro! Hier wäre eine Angleichung an die Polizei dringend geboten
Na ja, dann lassen wir´s mal für heute.
Bevor wir wieder ins philosophieren kommen, warten wir lieber mal ab. In der Hoffnung, das es nicht wieder eine Baggersche Weisung gibt: das ist jetzt so. Und wer das nicht gut findet ist inkompetent.
Eine anständige und vor allem verfügbare Ausrüstung dürfte die Attraktivität bei den bereits Dienenden enorm erhöhen….Nun ja…KITAS gehen vor.
@Elahan:
Wie wir wissen, und das meine ich ernst, ist Deutschland von Freunden umgeben. Unser östlicher Partner ist Polen. Die haben eine bessere Panzerwaffe wie wir.
Unsere Struktur in der Fläche ist strategisch absolut zu vernachlässigen.
Großstandorte (Brigade) hätten den Vorteil das bei geschickter Personal Planung Soldaten Ihre gesamte Dienstzeit an einem Standort verrichten könnten, die Truppe könnte auf Brigade Ebene üben, wenn die Standorte im besten Fall, z.B.
-rund um TrÜbPl Bergen/Munster (Nord; H, HH, B in Nähe)
-rund um TrÜbPl Altmark (Ost; Magdeburg, WOB, BS in Nähe)
-rund um TrÜbPl Grafenwöhr (Süd; Bayreuth, Nürnberg in Nähe)
-rund um TrÜbPl Senne (West; Paderborn, Bielfeld, Ruhrpott in Nähe)
stationiert wären.
Ich bin auf die Durchführungsbestimmungen im Detail gespannt.
Natürlich ist eine Attraktivitätssteigerung, angestoßen von UvdL, wünschenswert.
Ich bin nur gespannt ob es im Detail dazu kommt, oder wir ein noch größeres Bürokratiemonster z.B. im Bereich DZA auferlegt bekommen.
Die Streitkräfte sind in sich sehr heterogen, was auf Ämterebene funktionieren mag, ist in der Truppe auf taktischer Ebene utopisch.
Eine Egalisierung von zivilen Bereichen und militärischen Bereichen ist nicht zielführend, da der militärische Bereich größtenteils andere Aufgaben und Pflichten hat.
Ja, natürlich macht ein Soldat in der Dienstzeit Sport und kann dafür sogar DZA schreiben.
Warum,?….weil er auch im fortgeschrittenen Alter regelmäßig seine beurteilungsrelevanten Leistungsnachweise dazu zu erbringen hat.
Fazit:
Die Armee benötigt eine auf das Militär bezogene differenzierte Dienstzeitregelung
Abbau des Verwaltungsaufwandes zur Vergütung von Überstunden/ Tagen
Ruhegehaltsfähige Stellen- und Erschwerniszulagen
mittelfristige Verwendungs- und Stationierungsplanungen für länger dienende SAZ/ BS
flexibles Laufbahn- und Verpflichtungsrecht
Erstpensionsansprüche prozentual ab SAZ 20
…u.s.w.
Ich persönlich gebe der Ministerin noch etwas Zeit, vielleicht ändert sich ja wirklich etwas.
Daran muss sie sich jedoch jetzt zeitnah messen lassen. Bis dahin verdient sie Loyalität.
Gruß
FvS
Puh- ich erlaube mir festzustellen, dass „Gesetzgebung“ wohl keines der meistdiskutierten Themen hier ist.
1. gesetzlich werden nur Dinge geregelt, die gesetzlich geregelt werden müssen. Kohle und Arbeitszeit z.B.- Stationierung, Rolle der Bundeswehr in der Welt, Verhältnis zwischen Auftrag und Mittel und Ausrüstung eben nicht.
2. der „Tag der Bundeswehr“ gehört ergo auch nicht ins Gesetz- soll nach allem, was ich z.B. aus der Lw gehört habe, voraussichtlich im Juni 2015 erstmals stattfinden. Offiziell gelesen habe ich aber dazu auch noch nichts.
3. wenn Gesetze gemacht werden, müssen sie abgestimmt werden – meist zunächst innerhalb der Regierung oder innerhalb des Parlaments. Für beide Verfahren gilt- ohne Mehrheiten – keine Beratung.
4. jetzt kann man natürlich fordern: wöchentliche Familienheimfahrt für alle, opulente Überstundenvergütung, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung auch für Pensionäre, Erhöhung aller Zulagen um 100% etc. . genauso kann man fordern, dass wir nächste Woche die Krim befreien, übernächste Woche die ISIS aus der Luft bekämpfen und aus humanitären Gründen 1000 Ebola-Patienten nach Deutschland holen. Und dann sind wir bitterlich enttäuscht, dass das alles nicht kommt und schimpfen über unsere politischen Eliten, die nichts hinbekommen….
5. bei dieser Renten-Geschichte scheinen irgendwie 15% rauszukommen- dann kann aber bestimmt auch der DBwV verständliche Erklärungen liefern.
@Roman
Sie haben ohne Zweifel recht mit Ihren kritischen Anmerkungen. Begonnen hat der Abbau attraktiver Standorte allerdings nicht unter Scharping, sondern bereits unter Minister Rühe – willfährig assistiert von Sts Dr. Wichert. Um möglichst wenigen Regionen (und ihren jeweiligen Wahlkreis-MdB) weh zu tun, wurden trotz erheblicher Reduzierung des Bundeswehrumfangs unter dem Motto „Präsenz in der Fläche“ möglichst viele StO erhalten. Von ca. 70 Standortschließungen, die das Heer z.B. angedacht hatte, blieben im Zuge der politischen Entscheidungsprozesse ganze 7 übrig. Leider hatten auch viele Soldaten damals nicht begriffen, dass dies kein Vorteil war.
Am Ende stand eine große Zahl kleiner, kaum lebensfähiger StO mit hohen Unterhaltungskosten und oftmals in strukturschwachen Regionen, mit teils schlechter Infrastruktur, während bessere anderenorts aufgegeben wurde. Die negativen Auswirkungen auf die Attraktivität liegen auf der Hand.
Glücklicherweise geht der Trend seit einigen Jahren wieder in die andere Richtung; aber
1. ist das, was in den 90er Jahren und unter Minister Scharping aufgegeben wurde, nicht zu revidieren und 2. gibt es auch in der letzten Strukturveränderung politisch motivierte Entscheidungen (z.B. 1. PzDiv nach Oldenburg), die kaum nachzuvollziehen sind.
Wenn auch bei StO-Entscheidungen künftig deren Auswirkungen auf die Attraktivität des Soldatenberufs stärker berücksichtigt würden, wäre das sicherlich zu begrüßen.
@ HKL
Ja. Da haben Sie recht. Betrachtet man zu den eigenen geschlossenen Unterkünften noch die Gelände der Besatzungsmächte, dann kann man eigentlich nur heulen.
Wenn man hier die ganzen Beiträge liest, dann kann man feststellen, dass Bw-Soldaten einfach zu intelligent sind, oder dass die Wirtschaftslage bei uns in Deutschland immer noch zu gut ist um genügend qualifizierte Bewerber für die Bw zu bekommen.
Denn es hilft weder Fatalismuss, noch Optimismus noch der Apell für das Vaterland zu dienen. Bei der Bw findet eine Abstimmung mit den Füßen statt. Diejenigen, die es irgendwie managen können, versuchen früher zu gehen und entweder in Pension oder in eine zivilberufliche Karriere zu starten.
Es gibt einen ganz einfachen Gradmesser für den inneren Zustand der Bw – wieviel Prozent der Berufssoldaten empfehlen ihren eigenen Kindern eine Karriere bei der Bw ?
Das SoWi- Institut der Bw (oder wie es jetzt auch immer heißen möge) könnte jährlich eine repräsentative Befragung der BS machen und anhand der Veränderung der Ergebnisse könnte man ehrlich die Attraktivität der Soldatenlaufbahnen bewerten.
@Georg
Der DBwV hat dies vor ca. 3 Jahren gefragt. Ergebnis war, dass 75% der Berufs- und Zeitsoldaten diese Laufbahn NICHT ihren Kindern empfehlen!
41 Stunden … ich lach mich TOT !!!
Da werden die Damen und Herren ab Unterabteilungsleiter aufwärts im Ministerium aber ziemlich dicke Backen machen, wenn die Abteilungen von Mittwoch Abend bis Montag Morgen leer sind.
Ich stand neulich neben einem Kameraden, der sich mit „entspannten“ 348 Überstunden zum Dienst einbuchte … Anfang Oktober wohlgemerkt …^^
—–ZITAT—–Roman | 26. Oktober 2014 – 13:43
@ HKL
Ja. Da haben Sie recht. Betrachtet man zu den eigenen geschlossenen Unterkünften noch die Gelände der Besatzungsmächte, dann kann man eigentlich nur heulen.—–/ZITAT—–
Richtig. Wenn ich alleine an Hohne und Oerbke denke. Bis zu letzt immer modernisiert und investiert.
Zusammen mit Munster und Lüneburg könnte man relativ gebunden die gesamte 1.PzDiv unterbringen.
Sicher müsste man eine Menge Geld in die Hand nehmen. Sinnvoll wäre es allemal!
Nicht etwa, daß ich nicht jede(r)m Soldat(in)en das Attraktivitsgesetz gönne, aber ich darf mal fragen, wann die Herrschaften das letzte Mal – oder überhaupt – in einer „Hundehütte“ übernachtet und ihre Mahlzeit mittels „Esbitwürfeln“ zubereitet haben? Das mal zum Erwartungshorizont , zur Berufswahl und bitte auch zum Selbstverständnis.
Vor ca 20 Jahren, bzw Pickpott, Esbit (nur was warm gemacht)und Gewichtheberbesteck sind zum Kochen draussen nicht so toll geeignet.
Ich bevorzuge Gaskocher, Goeffel, Outdoor geschirr und ein ordentliches Messer, macht sich nicht nur im Gewicht besser.
@Vtg-Amtmann
Du hast vergessen das das rohe Fleisch mindestens einmal in den Sandboden gefallen ist ;)
Ich habe auch so meine zweifel ob das Attraktivitsgesetz wirklich die Attraktivität erhöht.
Ein Grund für gewaltige Überstunden, liegt doch klar auf der Hand, bei gleichem Arbeitsaufkommen und der Reduzierung von Personal, sollte doch auch dem eher schlicht Gestricktem das Ergebnis nicht verwundern. Da wird so getan, als könne man den Output gleich halten und bei kluger Personalplanung noch verbessern. Wie soll das gehen? Es scheint aber eine zu banale Binse zu sein, als das sie von der Politik überhaupt zur Kenntnis genommen wird. Dazu wird ein System wie SAP eingeführt welches alles schneller, transparenter und effizienter gestalten soll. Wie so häufig werden Altsysteme oder Verfahren beibehalten und mit der Schnittstelle Drehstuhl weiter bedient. Es gäbe da Hunderte von Beispielen, die auch hier oft schon genannt wurden. Hatte gelegentlich ein vereinfachtes Beispiel genannt, 10 Soldaten haben 100 Vorschriften und Verfahren zu beachten. Nach der Reform sind es 5 Soldaten. Was hat sich damit verbessert?
@vtg-amtmann und axel_f: ich behaupte mal, dass viele Kameraden in AFG unter weit schlechteren Bedingungen gedient haben als jeder Soldat zwischen 1955 und 2004.
Und zum Thema „Selbstverständnis“ – sind Dackelgarage, Klappspaten und Esbit jetzt Kern des Selbstverständnisses als Soldat oder gar bewährte Attraktivitätsmerkmale?
Vielleicht könnten die vielen Ehemaligem hier ihre „Nostalgie 80er-Jahre Kalter Krieg“-Erinnerungen an anderer Stelle ausleben und nicht denjenigen auf den Geist gehen, die im Jahr 2014 in AFG, Irak oder in der Türkei ihren Kopf und A….. fürs Vaterland hinhalten.
@ Harry: 1+
Außerdem ist es doch nicht die Schuld der jungen bzw. „neuen“ Soldaten, daß sowas heute nicht mehr bzw. nur noch selten ausgebildet / geübt wird. – Das Problem fängt auch hier vom Kopf her an zu stinken. Zum einen sind es die Ausbildungsinhalte, die unsere Führung uns vorgibt … und da ist sowas halt so gut wie nicht mehr vorgegeben (bzw. erwünscht?). Zum anderen die Regelungslawine. Früher haben wir noch ganze Stellungssysteme mit dem Klappspaten ausgehoben. Später dann nur noch Schützenmulden auf nur noch wenigen genau spezifizierten Flächen … und heute? Wo darf man noch wirklich schanzen? … Genau wegen dem Naturschutz! – Früher mußte man sich beim Einzelkämpferlehrgang seine Nahrung noch teilweise selbst erlegen. … Und heute? – Genau, ist nicht … wegen dem Tierschutz! Wo dürfen denn heute noch Feuerstätten auf Ausbildungsgeländen betrieben werden dank des Brandschutzes?! Früher hat auch der Spieß einfach den Eintopf aus den Thermoporten im Wald ausgegeben. … Heute muß er eine Küchentauglichkeit und eine Erst- und die entsprechenden halbjährlichen Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz nachweisen. – Ansonsten kein Eintopf … wegen der Hygienebestimmungen! … Diese Aufzählung könnte man bestimmt noch ein paar Tage fortsetzen, aber es sind alles Dinge, die nicht die „einfachen“ Soldaten von heute, gestern oder morgen zu verantworten haben, sondern die Verantwortung liegt wieder einmal ganz weit oben. Nur traut sich dort niemand dazu bzw. zu den Konsequenzen zu stehen.
Auch bin ich (selbst) nicht auf einen Esbitkocher, eine Dackelhütte etc. angewiesen. – Die eigene Waffe, ein gutes Messer und das was die Umwelt hergibt sollte selbst ohne große Ausbildung und Übung bei gesundem Menschenverstand reichen.
Weiterhin haben sich die Zeiten und die zur Verfügung stehenden Mittel grundlegend geändert. Es ist heute nun mal nicht mehr der Fall, daß man wochenlang an einer Frontlinie im Wald vor Moskau verharren muß. Tatsächlich sieht es doch so aus, daß wenn Patrouillen u.ä. gefahren werden, die sich max. über ein paar Tage hinziehen … und da geht es auch schon mal ohne Esbitkocher und Klappspaten (zumal nur noch für die wenigsten Soldaten Klappspaten ausrüstungstechnisch vorgesehen sind). … Und sollte es doch mal dauern, haben sich die logistischen Möglichkeiten – auch wenn nicht alles Gold ist was glänzt – gegenüber früheren Zeiten doch erheblich verbessert und machen das Leben eines Soldaten im Felde doch um einiges erheblich leichter …
Also, wenn es etwas zu nörgeln gibt, dann bitte doch erst mal bei denen, die die grundsätzliche Verantwortung zu tragen haben … eben etwas viel weiter oben.
@T.W.:
Passend zur Einbringung des Artikelgesetzes ins Kabinett zitiert BILD aus dem Planungsvorschlag 2016 („Von der Leyen
fehlen 300 Mio. Euro“):
Wenn es 2016 kein zusätzliches Geld gibt, dann gibt es 2016 keine Neubeginner in der Beschaffung.
Damit kollabiert die gesamte Planung der Neuausrichtung bis 2020 (sog. Zwischenziel 1).
Nun heißt es endgültig: Attraktivität oder Modernisierung.
Eigentlich bekommt vdL – aus ihrer Sicht – ja bereits jetzt schon für 2016 außerplanmäßig mehr Geld (wegen dem Verzicht in 2014).
Aber wenn 300 Mio. dazu führen, dass es keine Neubeginner gibt, dann zeigt dass ja wie prekär die Lage ist.
Und wie sicher ist der echte Zuwachs für 2016 (abzüglich BImA u. Versorgung)?
Breite vor Tiefe und Attraktivität ist mit diesem Haushalt nicht zu schaffen. Das kann man sich vor oder nach der nächsten Wahl eingestehen.
Da helfen dann auch 300 Mio. € mehr substantiell nicht weiter.
Ab 2016 braucht man planerisch in der Größenordnung 1,5 Mrd. € mehr, um den absoluten Mindestbedarf bei Modernisierung, Einsatzbereitschaft und Attraktivät abzudecken.
Dieser Plafond muss dann bis 2020 – bereinigt um Inflation, Versorgung und BImA – verstetigt werden.
Mit Blick auf die Wahl 2017 wohl illusorisch.
Mal sehen, ob vdL wirklich kämpfen will (das Durchstechen an die Bild ist ja vielleicht schon ein gutes Vorzeichen).
@Memoria:
Wobei der Planungsvorschlag ja bereits sogut wie alle Wünsche zusammengestrichen hat.
Die Fragen bleiben: Überplant man mit dem Vorschlag ausreichend um in 2016 eine Vollausgabe zu erreichen, oder ist die Finanzbedarfsanalyse in ihrer jetzigen Form ein künstlicher Flaschenhals, der es den Bewirtschaftern unmöglich macht eine Vollausgabe zu erreichen.
Die Textbeiträge im Planungsvorschlag snd geeignet den Eindruck zu erzeugen, dass die Planer nicht wirklich wissen über was sie inhaltlich entscheiden.
@Woody:
Zustimmung: Der PLV 2016 ist ja bereits die Bankrotterklärung – keinerlei Fortschritt.
Einziger Ausweg: Überplanung und Aufstockung – oder erhebliche Reduzierung von vorhandenem Großgerät.
Bei vergleichbarer Lage stoppte Struck 2003 die Scharping-Reform und begann die Transformation.