Attraktivitätsgesetz für die Truppe: Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Rente
Die Attraktivität des Dienstes ist für die Bundeswehr, pardon, eine Überlebensfrage. Denn seit der Aussetzung der Wehrpflicht ist die Truppe darauf angewiesen, jedes Jahr rund 20.000 neue Freiwillige einzustellen, um ihre Stärke von geplant dauerhaft 185.000 Soldatinnen und Soldaten halten zu können. Das geht zum einen nur mit modernem, funktionierendem Material (das ist eine andere Baustelle), aber auch nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen. Für Letzteres hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Juni ein Attraktivitätsprogramm mit so praktischen Dingen wie besseren Unterkünften begonnen, zugleich aber auch ein Gesetz für Verbesserungen zum Beispiel beim Einkommen und der Arbeitszeit der Soldaten angekündigt.
Dieses Gesetz, im feinsten Beamtendeutsch Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr – Bundeswehr-Attraktivitätssteierungsgesetz/BwAttraktStG genannt, ist in dieser Woche zwischen den beteiligten Ressorts endgültig abgestimmt worden und soll in der kommenden Woche vom Bundeskabinett gebilligt werden, ehe es ins Parlament geht. Die Federführung hatte das Bundesinnenministerium, weil es um Regelungen für den öffentlichen Dienst geht – und das BMI mit seinem Ressortchef (und früheren Verteidigungsminister) Thomas de Maizière tunlichst vermeiden wollte, dass Bestimmungen ins Gesetz geschrieben werden, die möglicherweise bei anderen Institutionen wie der Bundespolizei Begehrlichkeiten wecken könnten.
Eine Folge der BMI-Federführung ist offensichtlich, dass sich in dem Gesetz das eigentlich von der Verteidigungsministerin versprochene dauerhafte Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung für dauerhaft pendelnde Soldaten nicht wiederfindet. Nicht so überraschend, wenn man weiß, dass de Maizière schon zu seiner Zeit als Verteidigungsminister kein Freund einer solchen Dauer-Regelung war (obwohl sie sich im Koalitionsvertrag findet). Als praktischer Kompromiss soll nun dieses Wahlrecht, derzeit per Erlass als Übergangsregelung für die Dauer der Bundeswehrreform zugestanden, einfach mal weiter verlängert werden.
Aber was steht nun in dem BwAttraktStG tatsächlich drin? Die ganzen Details eines solchen Artikelgesetzes können nur Profis in der Verwaltung und aus Verbänden durchschauen; ein paar Kernpunkte der geplanten Neuregelung:
Erstmals seit Bestehen der Bundeswehr, so heißt es in der Gesetzesbegründung, wird die Dienstzeit, also die Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten, gesetzlich geregelt. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit soll ab Januar 2016 wie bei Bundesbeamten 41 Stunden betragen – damit wird auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Truppe umgesetzt. Allerdings gilt diese Wochenarbeitszeit von vornherein nicht in Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen oder im NATO- oder EU-Dienst (zudem grundsätzlich nicht für Führungskräfte ab Brigadegeneral aufwärts). Und, das ist für die Marine entscheidend, diese Wochen-Grenze gilt auch nicht bei mehrtägigen Seefahrten. Außerdem kann die Arbeitszeit bei Soldaten im Bereitschaftsdienst entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden.
Für die Begründung der Ausnahmeregelungen von der EU-Richtlinie haben die Autoren des Gesetzes das ganz große Fass aufgemacht: Die Schutzgüter, um derentwillen der militärische Auftrag auszuführen ist, haben ein deutlich höheres Gewicht als diejenigen, um derentwillen Sicherheits- und Rettungsdienste tätig werden. Bei den Schutzgütern militärischer Tätigkeiten handelt es sich nicht vorwiegend um Individualrechtsgüter, sondern um zentrale Rechtsgüter der staatlichen Gemeinschaft, namentlich ihre Existenz, ihren Fortbestand und ihre Funktionsfähigkeit, beziehungsweise um zentrale Rechtsgüter der internationalen Gemeinschaft (insbesondere Weltfrieden und internationale Sicherheit). [Das ist übrigens, mal als persönliche Anmerkung, eine der wenigen Stellen im Gesetzentwurf, an denen der Dienst der Soldaten deutlich vom Dienst der Beamten abgegrenzt wird.]
Zahlreiche Zulagen, die zum Teil seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben waren, werden erhöht. Faustregel: wenn die Zulagen zuletzt 1990 angepasst wurden, beträgt die Steigerung 40 Prozent; bei letzter Anpassung 1998 sind es 22 Prozent und bei letzter Anpassung 2003 zwanzig Prozent. Das ganze ist ein kompliziertes Paragrafenwerk, das bestimmt später mal in eine Tabelle übersetzt wird – hier erst mal nur so viel: Erhöht werden die Zulagen unter anderem für Sprengstoffentschärfer, die Bordzulage, für Munitionsräumung, das fliegende Personal (nicht nur der Bundeswehr, sondern auch anderer Einrichtungen des Bundes – siehe die Vorbemerkung zum BMI oben); und für Minentaucher. Eine eigenständige Zulage gibt es für die ständige Arbeit in einer verbunkerten Anlage (30 Euro monatlich).
Für die Spezialkräfte wird nicht nur eine Zulage von 900 Euro gezahlt – die Zulage, wenn auch geringer, gibt es künftig als Neuregelung auch für ausgebildete Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die in anderen Verwendungen tätig, jedoch zur Erhaltung der erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verpflichtet sind. Diese Neuregelung folgt einem ebenfalls neuen Grundsatz: Für Inübunghaltung mit Einsatzverpflichtung gibt es etwa 70 Prozent, für Inübunghaltung ohne Einsatzverpflichtung rund 50 Prozent der entsprechenden Zulage.
Außerdem wird der Wehrsold erhöht – auch da warten wir mal auf die Tabellen.
Nach dem neuen Gesetz sollen Soldatinnen und Soldaten künftig mehr Anspruch auf Teilzeitarbeit bekommen. So soll sie genehmigt werden, wenn familiäre oder soziale Pflichten der Pflege oder Betreuung von mindestens einem minderjährigen Kind oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen erfüllt werden. Zwingende dienstliche Gründe können das allerdings ausschließen. Andererseits sollen auch Soldatinnen und Soldaten künftig leichter eine Teilzeitstelle genehmigt bekommen, ohne dass sie dies mit familiären Pflichten begründen müssen. Allerdings können per Rechtsverordnung Verwendungen und Truppenteile festgelegt werden, in denen Teilzeitarbeit nicht infrage kommt.
Familiäre Verpflichtungen sind wiederum ausschlaggebend für die Frage, ob eine Familien- der Haushaltshilfe künftig von der Bundeswehr bezahlt wird, weil ein Soldatin oder ein Soldat in den Einsatz geht (oder in eine Verpflichtung mit Einsatzcharakter, zum Beispiel in die NATO Response Force oder eine EU Battle Group, einschließlich der Vorbereitungszeiten). Diese Kostenerstattung soll allerdings eine Ausnahme bleiben und keine Regelleistung für den Wegfall üblicher familiärer Mithilfe bei beruflich bedingter Abwesenheit werden, sondern nur bei der Bewältigung außergewöhnlicher Umstände helfen.
Der Stichtag für Entschädigungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz wird vorverlegt. Bislang galt der 1. Dezember 2002, an dem das Gesetz in Kraft trat – damit waren Schädigungen aus den Auslandseinsätzen zum Beispiel in Bosnien oder den Anfangsjahren des Kosovo-Einsatzes ausgeschlossen. Der neue Stichtag ist der 1. Juli 1992, so dass Soldaten auch für bleibende Gesundheitsschäden aus den Einsätzen in Kambodscha, in Somalia und auf dem Balkan eine besondere Entschädigung erhalten können.
Für ausgeschiedene Zeit- und Berufssoldaten wird die Regelung für die Anrechnung ihrer Arbeitseinkünfte außerhalb der Bundeswehr auf ihr Ruhegehalt zwischen der Versetzung in den Ruhestand und der Altersgrenze für (Bundespolizei)Beamte abgeschafft. Im Klartext: Wer jünger in den Ruhestand geht, weil er als Soldat eher pensioniert wird als ein gleichrangiger Polizeibeamter, darf in den Jahren nach seiner Pensionierung arbeiten, ohne dass es seine Pension schmälert. Die Details werden kundige Berater dann bestimmt ausrechnen, mich überfordern sie.
Ganz kompliziert wird es auch bei der Änderung des Rentenrechts im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Knapp gesagt: Für Soldaten auf Zeit, die in der Rentenversicherung nachversichert werden, gibt es Zuschläge an Entgeltpunkten. Auch da dürfte es kundige Berater geben, unterm Strich ist das Ziel, dass die Rente dieser Soldaten höher ausfällt. Das gleiche gilt auch für die Berücksichtigung von beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze – da warte ich auf die Kollegen meiner Branche, die mal erklären könnten, was das bedeutet, auch systematisch.
Ein Personalbindungszuschlag, sozusagen eine Prämie für die Verpflichtung in Mangel-Verwendungen bei der Bundeswehr, kann für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gezahlt werden, wenn es in ihrem Bereich dauerhaft zu wenig Soldaten gibt. Für bis zu vier Jahren, als Einmalprämie oder monatlich. Dabei dürften vor allem Bereiche wie die Informationstechnik im Mittelpunkt stehen, bei denen sich die Bundeswehr schwer tut, genügend Spezialisten zu finden – und zu halten.
Und was kostet das Ganze? Das haben die Beamten natürlich auch ausgerechnet: Im kommenden Jahr rund 120 Millionen Euro, im Jahr 2016 dann knapp 300 Millionen Euro, 2017 sind es 273 Millionen und 2018 schließlich 252 Millionen Euro. Der größte Posten dabei sind übrigens die Zahlungen an die Rentenkasse für die Nachversicherung der ausgeschiedenen Zeitsoldaten: Die machen ab 2016 jedes Jahr 90 Millionen Euro aus. Die Erhöhung der Stellen- und Erschwerniszulagen ist da mit gut 14 Millionen Euro pro Jahr schon deutlich günstiger. (Dass die Folgen des Gesetzes aus dem laufenden Verteidigungshaushalt finanziert werden müssen, haben die Kollegen verschiedener Medien schon thematisiert, z.b. bei SpOn).
Wie es bei einem solchen Artikelgesetz eben ist, wurden da auch mal paar andere Dinge mit reingepackt: Neuregelungen zur Dienstkleidung des Zolls oder die Höhergruppierung des Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern, der demnächst nach B8 besoldet wird (was dann ein bisschen merkwürdig wirkt, wenn der folgende Absatz die Stellenzulage für Kompaniefeldwebel behandelt).
So weit die wesentlichen Neuregelungen, die mir in dem Gesetzentwurf aufgefallen sind – und bei denen es vor allem darauf ankommen wird, wie die Truppe die geplanten Verbesserungen beurteilt: Attraktivität ist ja nichts, was man verordnen könnte.
Bestimmt habe ich Details übersehen – ich hoffe, nicht zu schwerwiegende. Aber in der nächsten Woche beginnt ja ohnehin nach dem Kabinettsbeschluss die Debatte über den Entwurf, und es gilt auch hier das so genannte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz geht so in den Bundestag wie es wieder rauskommt.
(Foto: Soldaten als Pendler am Bahnhof – Bundeswehr/Stollberg via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz mit Freigabe für redaktionelle Verwendung)
Es hat sich seit 1990 überhaupt nichts geändert
Das einzige was die längerdienende Unteroffiziere und Mannschaften (und dass sind ja heúte fast alle) wirklich interresiert
Ist die Standortfrage , und damit hängt alles zusammen
Findet meine Partnerin Arbeit, Schule für die Kinder eventell Hauskauf usw.
wenn das gesichert ist erträgt der Soldat alles
Miese Diensträume, schlechte Ausrüstung, geschmeidige Vorgesetzte etc. alles kein Problem
sogar zu häufige Auslandseinsätze sind auszuhalten wenn man weis, zu Hause ist alle im Lot
Aber an ein dauerhaftes Standortkonzept traut sich von den Entscheidern in der keiner.
ja die Arbeitszeit und die Zulagen werden die BW Welt sicher beschäftigen,
Bislang dachte ich, Soldaten hätten Dienstzeit, auch hier konnten die Dienststellenleiter scchon immer eigenen Dienstzeiten festlegen. Übertrieben gesagt, in einer Dienststelle 38 Wochenstunden, in einer anderen nebenan (anderere Orgbereich) 41. Spannend wurde es nur bei überschreiten der 46 Stunden, dann griff der DZA Erlass. Ist es jetzt ab 41 Stunden so?
Die Begründung mehrtägige Seefahrten finde ich in ihrer epischen Breite erforderlich, gerade vor dem Hintergrund manch einer „EU Hörigkeit“ – endlich mal gesagt, wofür „Sonderunternehmen“, welche eben keine normalen Arbeitgeber sind, überhaupt da sind, Die Begründung müsste man in vielen anderen Bereichen, z.B, TÜV, Abfall im Einsatzland aber auch mal ziehen.
Zulage für verbunkerte Anlagen, nachdem diese Zulage seit Jahren? ausgesetzt ist, werden sich die paar Hansel echt freuen, vor allem der Bearbeiter, der sicher monatlich einen 3fach Antrag unterschreiben lassen muss – aber man muss gönnen können.
Eine Zulage – Dienst in Streitkräften, oder besser noch Erhöhung der Grundgehaltes für alle in der BW tätigen, hätte ich attraktiver gefunden – aber ich verstehe, das es um besondere Verwendungen geht. Welche immer das sein sollen (atn Wach- und Schliesssoldat mal ausgeschlossen). Wenn jetzt noch das BAPersBW diese Mangelverwendungen festlegt, ist mein Weihnachten wohl gesichert.
Insgesamt- m.E. ein Anfang, besser als Nichts aber eben auch (noch)nicht mehr.
TdM in den Ruhestand, ein junger? Wilder (Merz?) auf den Posten und weiter geht es.
TdM hat gefühlt NULL Verständnis für „Beamte, Soldaten, Polizisten,…“
@Frühausteher
direkt in die Wunde gelegt, deshalb habe ich nichts mehr dazu geschrieben.
Konnte ich es jetzt nur nicht herraus lesen oder sind die Verbesserungen für „Bestandspersonal“ marginal bzw. nicht vohanden?
Ob man nun 1h mehr oder weniger arbeiten muss ist in Zeiten von Gleitzeit bzw. Arbeitszeiterfassungsmodellen doch eh obsolet.
Der Anspruch auf vermehrte Teikzeitarbeitsplätze wird wieder für Unmut sorgen, schon jetzt sind mir Fälle bekannt in denen sich über den Wehrbeauftragten auf eine Teilzeitstelle geklagt wird, die absolut nicht für TZ ausgelegt ist….. sollte dem stattgegegben werden, wird dies dann zu Lasten der anderen Kameraden gehen sei es bei Einsatzgestellung, Schichtdienst, Verlegung usw.
Das Einzig wirklich sinnvolle, die Wahl ob TG oder UKV, wurde natürlich vom allseits beliebten TdM geblockt, weil….. „die möglicherweise bei anderen Institutionen wie der Bundespolizei Begehrlichkeiten wecken könnten“ ….. weil bei der Bundespolizei der Wechsel der Diensposten auch im 3-Jahresrhytmus erfolgt.
Nun gut, harren wir der Dinge und erfreuen uns über TZ, 41h Woche und Haushaltshilfen……
Die BW will Gutes Fachpersonal, aber nichts dafür bezahlen! Die BW besteht beinahe nur noch aus „Spezialisten“, und wenn die nicht entsprechend entlohnt werden gehen die , natürlich, woanders hin. Dummes Gerede, das ist kein Job wie jeder andere, kann man vergessen, bzw. trifft nur auf eine Handvoll Enthusiasten zu, damit kriegt man keine 185000 Mann (Frau). Alle müssen mehr Geld kriegen, trifft übrigens auch auf die Beamten zu. Warum soll ein Arzt oder Piloteur für A10,11,12, bzw A13 seinen Job machen wenn zivile Kollegen ihn für dieses Salär auslachen.
Dieses Gesetz ist so eine Flickschusterei…..wenn unser TDM schon irgendwo seine Finger …kann es nur Grütze werden.
Attraktivität setzt sich aber auch noch aus mehr als NUR, mehr Geld zusammen, siehe zivile Bemühungen großer Firmen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der Dienststellenleiter seine „eigenen Dienstzeiten“ in Form von „Anzahl von Stunden/Woche“ festlegen kann. Maximal den Rahmen, d.h. statt 07:30 Uhr 07:26 Uhr, um z.B. Feiertage herauszuarbeiten.
Eher wahrscheinlich wäre es, dass Soldaten/ziv.Mitarbeiter in (allen) „Verbänden“ 38 Stunden/Woche (netto) aber ohne „Stechuhr“ und Soldaten/ziv.Mitarbeiter 41 Stunden/Woche (netto) mit „Stechuhr“ arbeiten dürfen. Zweiter Fall wäre z.B. eher in KdoBeh/BMVg etc. aufzufinden!?
Bei der „Stechuhr“ wird jede Minute über den 41 h/Woche als „Überminute“ gezählt, bei dem Thema ohne „Stechuhr“ gilt die Geschichte mit den 46 h/Woche um quasi „Überstunden“ zu erhalten. Und um das ganze dann attraktiv zu machen, könnte man das dann von den 46 h/Woche auf die 41 h/Woche reduzieren…!?
@chris topf, zivile Mitarbeiter haben einen Tarifvertrag oder sind Leibeigene der BRD, sprich Beamte, die haben Grundsätzlich eine 41h bzw. bei hohen Breitschaftsanteil, 48h!!!(opt out 54h) Woche, ABER wenn der Dienstbetrieb es erfordert, auch durchaus mehr.
Mit diesem Gesetz wird meiner Ansicht ein Trend fortgesetzt, der die Armee mehr und mehr lähmt.
Aus einer Denkschule der Gerechtigkeit und der formaljuristisch unanfechtbaren Regelung bis ins Detail hinein wird das Regelwerk so komplex, dass es kaum noch beherrscht werden kann.
Weil die Komplexität der Regelungen faktisch im Alltag nicht mehr beherrscht werden kann, werden die Regelungen wieder ungerecht. Der, der seinen Job macht, bleibt auf der Strecke; der, der sich zum Formular- und Zulagenbeantratungsprofi während des Dienstes „weiterbildet“, macht finanziell den besseren Schnitt. Die daraus resultierende inhärente Ungerechtigkeit führt zu Unzufriedenheit und Frust. Die Prioritäten im Dienstalltag werden in der Folge falsch gesetzt.
Viel Arbeitszeit und Gedankenschmalz wird darauf verwendet, sich über Gehalt, Zulagen, Quoten etc. Gedanken zu machen. All diese Blockierung von Ressourcen schleicht sich in den Kasernenalltag ein. Zeit, die für Diskussion/Regelung der Gehaltsabrechnung, Fahrt- oder Umzugskosten, FKK etc. aufgewandt wird, steht nicht mehr für die eigentliche Aufgabe der Streitkräfte zur Verfügung.
Die Folge ist eine Erosion bei den Fähigkeiten. Die Bundeswehr erleidet einen Kompetenzverlust, weil sich jeder einzelne Soldat mehr und mehr mit Bürokratie über Nebensächlichkeiten beschäftigen muss.
Auch bei der Bundeswehr müsste man mal über Deregulierung nachdenken. Man kann nicht jedes Detail regeln. Der Versuch der Schaffung von ultimativer Gerechtigkeit ist in der Regel zum Scheitern verurteilt, da man sich in der damit einhergehenden Komplexität verheddert.
Zudem muss man sich fragen, ob Reform der Reform des Reformgesetzes wirklich der richtige Ansatz ist oder ob man nicht besser zu einem Stichtag ein neues Besoldungsgesetz aus einem Guss aus der Taufe hebt.
Die Strukturen des kalten Krieges sind nun mal überholt, das gilt auch für die Art der Bezahlung seiner Soldaten.
Endlich kommt die Inübungshalter-Zulage für SpezKr.
Sehr gute Neuigkeit. Hätte nicht erwartet, dass derlei weiter so forciert wurde und dann noch die Ressortabstimmung überlebt. Das ist sehr gut investiertes Geld (wenn man die Durchführungsbestimmungen sinnvoll auslegt).
Man muss ja auch mal Positives hervorheben.
Gerade beim aktuellen Zustand der Bundeswehr.
Buzz | 24. Oktober 2014 – 8:51
„Konnte ich es jetzt nur nicht herraus lesen oder sind die Verbesserungen für “Bestandspersonal” marginal bzw. nicht vohanden?“
Gerade für Bestandssoldaten gibt es Erleichterungen, denn auch sie werden Ehemalige.
„Ob man nun 1h mehr oder weniger arbeiten muss ist in Zeiten von Gleitzeit bzw. Arbeitszeiterfassungsmodellen doch eh obsolet.“
Aber eben nur an Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung und auch diese bekommen im Moment ihre Überstunden nicht anständig vergolten.
„(…) sollte dem stattgegegben werden, wird dies dann zu Lasten der anderen Kameraden gehen sei es bei Einsatzgestellung, Schichtdienst, Verlegung usw.“
Da ist nicht Teilzeit das Problem, sondern die bestehende SollOrg und deren Besetzung
„Nun gut, harren wir der Dinge und erfreuen uns über TZ, 41h Woche und Haushaltshilfen…“
So kann man es auch kleinreden.
Wer in einer ortsfesten Dienststelle mit Zeiterfassung als OStFw/OTL, noch verheiratet und Berufssoldat seinen Dienst ableistet, wird wohl eher nicht betroffen sein………..aber muss er das?
@chris topf,
Para 4 des dza erlasses:
Die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme durch Dienst – und damit die tatsächlich
festgelegten Dienstzeiten der Soldatinnen und Soldaten in den Einheiten
(„Wochendienstplan“) – kann auf Anweisung der Disziplinarvorgesetzten die vorgenannten
Rahmendienstzeiten der Bemessungsgrundlage über- oder unterschreiten. Soweit
schwerbehinderte Soldatinnen/ Soldaten hiervon betroffen sind, sind die Vorgaben des
Erlasses über die Fürsorge für schwerbehinderte Menschen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (VMBl 2007 S. 30 ff.) zu beachten.
Persönlich schon in Dienststellen gedient, wo genau diese Rahmendienstzeit eben nicht 41 oder 46 sondern nur 38 Stunden festgelegt war, 1 Haus weiter, selbe Liegenschaft aber 41. Mehr wollte ich gar nicht sagen, Freiräume gab es immer, nur hat diese, manch verbitterte Vorgesetzte, der Angst vor seiner Ollen oder korrekter gern auch seinem Ollen zu Hause hat und deshalb „länger“ bleiben muss, nicht immer
genutzt.
Insgesamt wäre neues, der Zeit angepasstes Besoldungsrecht inclusive Lebenszeitkonto und uneingeschränkte Mindestdoppelanrechnung von Einsatzzeit, damit meine ich auch Seefahrt, Flugdienst – eben alles außerhalb der Kaserne. der größere Wurf gewesen.
Das liest sich nach „Einzelfallentscheidung“. Sollte es etwas „mehr zu tun geben“ wird eben mehr Dienst (absolute Stundenzahl) angewiesen, sollte es etwas „weniger zu tun geben“ wird eben etwas weniger Dienst angewiesen. Der Regelfall ist aber 38 h/Woche in den Verbänden!?
Wobei ich eine Diskussion bzgl. der wöchentlich abzuleistenden Stunden u.Ä. in der „gesellschaftlichen Diskussion“ eher im Hintergrund sehen wollen würde.
Hierfür folgendes Zitat zwischengeschoben:
Das klingt für mich eben nach (wurde schon öfter mal in diesem Blog thematisiert) nach extrinsischer Motivation. D.h. ich muss [Ironie]“zum Glück nur“[/Ironie] 41 h/Woche arbeiten und bekomme mein Geld das mir hoffentlich zusteht [Ironie](Schmerzensgeld)[/Ironie]. Mit den Maßnahmen gem. diesem „Attraktivitätsgesetz“ scheint es so, als würde erst einmal nur die Unzufriedenheit reduziert, aber nicht die Zufriedenheit erhöht. Die Maßnahmen zwingen die Mitarbeiter dazu, die wertvollen Ressourcen in Selbstverwaltung einzusetzen, nicht jedoch dafür, wofür sie da sind (zum Wohle der „Organisation“, d.h. zu dem Zweck für den die Organisation da ist).
Um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein wären meiner Ansicht nach folgende Maßnahmen beispielsweise notwendig bzw. effektiver (Ziel: Attraktivität):
– Definition des Auftrages der Bundeswehr (der aktuellen sicherheitspolitischen Situation angepasst) durch die Politik
– Regelung von klaren, eindeutigen Verantwortlichkeiten über alle Ebenen hinweg
– Änderung der Kultur vom „verwaltungssicheren Handeln“ (Beamten-like) hin zum Ergebnisorientierten handeln mit „Fehlertoleranz“ (ein bisschen rot am grünen Weihnachtbaum hat noch keinem geschadet…).
Es ist ja alles in allem schön, wenn die Zulagen erhöht werden und Arbeitszeiten reguliert bzw. ggf. reduziert werden. M.E. spricht da auch nichts dagegen. Der Zielerreichung allerdings, welches von der Namensgebung dieses „Gesetzes“ suggeriert wird (den Dienst attraktiv zu machen?), wird dieses Gesetz meiner (radikalen? ;-) ) Meinung nach effektiv nichts bringen.
Aber mal unabhängig von dem philosophischen Ansatz (mit dem Dank des Verständnisses für meinen dreisten Einwurf ;-) ):
Gibt es nicht jetzt schon ein „Personalbindungszuschlag“, d.h. eine Verpflichtungsprämie im Sinne des Struktrurreformbegleitprogrammes? Will die Bw nicht mehr SaZ und weniger BS (ebenfalls gem. Struktrurreformbegleitprogramm)? Die zweite Frage kam mir auf Grund der „Zuschläge an Entgeltpunkten“… Ganz spontan stelle ich mir da vor, dass die Kosten nicht im nächsten oder übernächsten Jahr drastisch steigen werden. Jedoch wird das doch mittelfristig ziemlich viel kosten, oder? Geht das dann wieder auf den Verteidigungshaushalt?
Das muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen =)
Eine Sache noch:
Gibt es ein Veränderungsmanagement in der Bundeswehr? Wird das derzeit bzgl. des Attraktivitätsgesetzes aktiv? Wird das bei Meetings innerhalb der Bundeswehr jetzt schon thematisiert? Das dürfte ja bei vielen auf ein hohes Interesse stoßen!? Dürfte ähnlich interessant sein wie damals das Strukturreformbegleitgesetz!?
@Elahan
Vorab, ich komme nicht aus einer Spitzenverwendung irgendeiner Dienstgradgruppe, ich bin einfach ein treu dienender Soldat mit fast 2 Jahrzenten Erfahrung und mehreren, auch Heimatfernen, Verwendungen der sich über die „neue“ Attraktivität und deren Kommunikation wundert.
„Gerade für Bestandssoldaten gibt es Erleichterungen, denn auch sie werden Ehemalige.“
Das bedeutet, ich kann noch 5, 10,15, oder soagr bis zu 20 Jahre warten, bis ich von dieser Attraktivität provitiere, die hoffentlich bis dahin nciht geändert worden ist?
„Aber eben nur an Dienststellen mit Arbeitszeiterfassung und auch diese bekommen im Moment ihre Überstunden nicht anständig vergolten.“
Derzeit bekomme ich meine Überstunden 1:1 vergütet, so wie auch jeder andere den ich kenne, der in der Arbeitszeiterfassung integriert ist.
Im übrigen obilgt die Beantragung der Zeiterfassung dem jeweiligen Kdr.
„Da ist nicht Teilzeit das Problem, sondern die bestehende SollOrg und deren Besetzung“
Gebe ich ihnen Recht, wird aber durch die Umsetzung und Zuführung von mehr TZStellen nicht besser werden.
„So kann man es auch kleinreden.“
Finden sie, dass es umwerfende Veränderungen sind, über die man sich freuen darf?
„Wer in einer ortsfesten Dienststelle mit Zeiterfassung als OStFw/OTL, noch verheiratet und Berufssoldat seinen Dienst ableistet, wird wohl eher nicht betroffen sein………..aber muss er das?“
Warum dürfen diese Kameraden nicht vom „Attraktivitätsprogramm“ profitieren? Sind sie priviligierter als andere?
Es war doch auch ein Tag der Bundeswehr angedacht. Dieser Tag der Bundeswehr fehlt noch im Artikelgesetz, weil interessant wäre, welcher Tag ausgesucht wird, sicher nicht der 1. März, weil dies der Tag der NVA war?
Aber die grundsätzliche Frage ist doch, was muss passieren, damit sich mehr junge Menschen für die BW als Arbeitgeber entscheiden bzw. mehr Zeitsoldaten ihre Dienstzeit verlängern oder Berufssoldaten werden. Neulich habe ich gelesen(weiß nicht ob die Zahlen korrekt sind), daß 85 % der Zeitsoldaten nach ihrem Zeitdienst ausscheiden, was bedeuten würde, daß nur 15 % in den Berufssoldatenstand wechseln. Und diese Quote scheint mir viel zu gering und ich frage mich, warum kann man erst ab Feldwebel Berufssoldat werden, statt schon ab Unteroffizier, um damit ein paar tausend Zeitsoldaten für immer an die Bundeswehr zu binden?
Ich würde als erstes das Ansehen der Bundeswehr und ihre Präsenz in der Öffentlichkeit erhöhen, z.B. das am 3. Oktober( oder an einem Bundeswehrtag), wie in Frankreich, eine große Militärparade veranstaltet wird.
Die Politik dürfte die BW nicht länger Stiefmütterlich behandeln, sondern müsste den Auftrag der BW und deren Wichtigkeit stärker in betonen und klarer fassen. Außer Bündnis- und Landesverteidigung und Friedenseinsätzen, würde ich den Kampf gegen den internationalen Terror zu einer der Hauptaufgaben der BW machen offiziell, wie in den USA, und den Bürgern ganz klar sagen, daß es besser ist den Terror in den Herkunftsländern zu bekämpfen, als zu warten, bis Terror nach Deutschland kommt. Und die Politik müsste dafür auch hinstehen und Kampfdrohnen für diesen Kampf für unerlässlich erklären.
Und die Politik müsste sich mehr vor militärische Entscheidungen vor Ort stellen und in einem zweiten Fall Kundus z.B. offensiv verteidigen und sollte auch den Mut haben, eine eigene Militärgerichtsbarkeit für solche Fälle zu schaffen, damit die Soldaten sicher sein können, Einsatzentscheidungen im Gefecht notfalls nur vor den Kameraden eines Militärgerichts vertreten zu müssen, die Wissen, was Einsatz heißt.
Zudem könnte der Mangel an Soldaten leicht beseitig werden, wenn die BW den FWD und den Zeitsoldatenbereich z.B. auch für Ausländer öffnen würde. Warum sollen nicht alle EU-Bürger oder Nato-Bürger, die ihren Militärdienst geleistet haben oder keiner Wehrpflicht unterliegen, oder als Ausländer in der BRD aufgewachsen sind, in der BW dienen dürfen? In Spanien darf jeder in den Streitkräften dienen, der Spanisch als Muttersprache hat(was bei uns nicht so viel bringen würde, weil dies nur Österreich oder Schweiz im wesentlichen betreffen würde) oder man könnte es machen wie in der Legion in Frankreich, daß es nach 3 Jahren Dienst in der BW die deutsche Staatsbürgerschaft gibt, was für einige Ausländer attraktiv sein dürfte, so daß wir dann sicher genug Soldaten hätten, auch wenn in Zukunft die demographische Entwicklung noch schlechter wird.
Closius | 24. Oktober 2014 – 11:14
„eine eigene Militärgerichtsbarkeit für solche Fälle zu schaffen, damit die Soldaten sicher sein können, Einsatzentscheidungen im Gefecht notfalls nur vor den Kameraden eines Militärgerichts vertreten zu müssen, die Wissen, was Einsatz heißt.“
Die Justiz, ist die 3. Gewalt in unserem Staat … sie ist unabhängig!
„Richter in Uniform“ können nie unabhängig sein; somit wären die Urteile immer durch ein Vorgesetztenverhältnis geprägt … so was brauchen wir in Deutschland nicht (noch mal!) .
Von wem war denn ein „Tag der Bundeswehr“ angedacht?
@Heiko Kamann: Bei den ursprünglichen Plänen von VDL für eine attraktivere BW war auch von einem Tag der BW die Rede. Es wurde noch kein Datum genannt. Ob dies weiterverfolgt wird oder stillschweigend begraben worden ist wieder weiß ich leider nicht. Ich würde einen solchen Tag auf jeden Fall einführen, aber nicht nur mit Tag der offenen Tür, sondern auch einer anständigen Militärparade.
Um hier mal den Trend des allgemeinen schlechtredens zu brechen…
Als „Bestandssoldat“ beurteile ich die deutliche Erhöhung im Zulagewesen und auch das Festsetzen der 41 Wochenstunden als attraktivitätswirksam.
Zum Einen gibt’s für die Zulagenempfänger (ja ich weiß, das ist nicht die breite Masse) mehr Geld.
Zum Anderen wird man über 41 Wochenstunden entsprechenden Anspruch auf Ausgleich erheben können, sei es finanziell oder in Freizeit, aber das werden die Details zeigen.
Wenn ich mich recht erinnere, müsste der bisherige finanzielle Ausgleich für Bundesbeamte z.B. BPol auch über dem bisherigen Anspruch der Bw liegen…evtl.weiß ja jemand genaueres?
Allgemein gilt, dass es auch hier niemals ein rundumsorglos Paket geben kann, das jeder Angehörige der Bw super finden wird.
Closius | 24. Oktober 2014 – 11:43
Ja, ja es gibt ja auch den Tag des Eichhörnchens, den Tag der Linkshänder, Tag des Kusses etc. wenn sich die Bundeswehr da einreihen will … na denn.
Vornweg ein paar „Ordensbehangene Opis im Rollstuhl“ (also Schützenschnur, Rettungsschwimmer, 25 x Sportabzeichen und Ehrenkreuz in Bronze); hinterher ne Blaskapelle und am Strassenrand jubeln betrunkene, ehemalige Grundwehrdienstleistende …
Wird sicher toll!
Immer schön zu lesen, wenn die „Heute-Show“ wieder mal ins Gedächtnis drängt …
@Heiko Kamann
BZ
@closius
dieser Tag war in der NVA der 1. März, genutzt um Regel zu befördern (ja ohne Wartezeit)und ordentlich einen zu saufen (wie eigentlich jeden Tag). Paradiert wurde nur am 7. Oktober, handverlesene Kader der Offizierschulen mit anschliessend Sonderurlaub.
Dies wird zum Glück nicht wiederkommen.
@ Heiko Kamann, Les Grossmann
You made my day.
@Les Grossmann: Bei 85 % Bereitschaft, und damit kaum Ausgang, bleibt einem wahrscheinlich nur der Alkohol übrig.
@Heiko Kamann: Ich finde es zwar auch komisch, wie die Russen und die USA, Franzosen usw. teilweise mit ihren Veteranen umgehen am D-Day, 8. Mai usw.., aber ich vermute, daß es der BW deutlich besser ginge, vom Ansehen und vom Geld, wenn wir auch die Veteranen des II. Weltkrieges jedes Jahr im Rollstuhl antreten lassen würden, die Politik Veteranenreden halten würde und die BW vorbeimarschieren würde.
Die Notwendigkeit von Streitkräften wäre dann mehr im Bewusstsein der Bevölkerung und wir hätten einen vernünftigeren Umgang mit der Wehrmacht und damit mit dem gesamten Militär.
Über einen Tag der BW im Jahr hatte auch AG in dem nachfolgenden Artikel berichtet.
http://augengeradeaus.net/2014/05/aktiv-attraktiv-anders-von-der-leyens-offensive/
Vielleicht weiß ja Herr Wiegold schon, welcher Tag es denn werden soll? Der Gründungstag der BW am 12. November (Geburtstag General Scharnhorst) und Überreichung der ersten Ernennungsurkunden an die zukünftigen Soldaten der BW oder der Nato-Beitritt am 5. Mai oder der 7. Juni, als dem Tag, wo das Amt Blank in Verteidigungsministerium umbenannt wurde?
Hm, stimmt, da war mal die Rede von einem Tag der Bundeswehr… aber der Punkt ist seitdem nicht wieder aufgetaucht. Im Moment weiß ich da auch nicht mehr, sorry.
@ Closius:
Sicher haben Sie recht, daß das „Öffentliche Interesse“ sehr viel deutlicher auf die absolute Notwendigkeit der deutschen Streitkräfte gelenkt werden sollte.
Kaum jemand würdigt doch die Leistungen, die unsere Soldaten z.B. in den diversen Auslandseinsäten leisten.
In einem Land, in dem Polizisten und Feuerwehrleute mit Silversterraketen beschossen werden, während sie versuchen, zu helfen , die jeweiligen Rowdies aber nicht einmal polizeilich identifiziert und in Gewahrsam genommen werden, ist es aber wohl deutlich zuviel verlangt, einen „Bundeswehr-Tag“ einzuführen, bei dem dann „Veteranen in Rollstühlen“, womöglich mit Wehrmachtsmütze oder Stahlhelm zum Anzug, an dem das EK I, II und sonstige Orden prangen.
Ich mag mir nicht vorstellen, wieviele Humdertschaften Polizei das Ganze schützen müßten und wieviele der Veteranen , die „ja logischerweise alle Nazis und SS-Männer“ wären ( ähemmm ), von irgendwelchen „besonders netten Mitbürgern“ niedergeschrien oder auch angegriffen würden.
@Kutscher:
Es ist wirklich eine verschwindend geringe Anzahl von Soldaten, die von den Erhöhungen profitieren wird. … Somit wird das die Masse sehr peripher tangieren.
Aber was bedeutet letztendlich die neue „41-Std.-Regelung“ bei gleichem, evtl. sogar größerem Arbeitsaufwand und unveränderter oder gar verringerter Personalstärke?
1. Möglichkeit: Noch mehr Arbeitsverdichtung! – Ist das wirklich attraktiv? – Nein, sogar eher kontraproduktiv … zum einen für die (Arbeits)Ergebnisse, zum anderen für den Betroffenen (Zunahme der Streßfaktoren)!
2. Möglichkeit: Zeitansatz bleibt im Ergebnis der gleiche, aber es werden mehr Stunden ausgleichsfähig. – Folge:
a) Mehr Freizeitausgleich führt unweigerlich wieder zur 1. Möglichkeit.
b) Finanzielle Vergütung: Meiner Kenntnis nach ist eine finanzielle Vergütung von Einzelstunden für Soldaten nicht möglich. Man möge mich aufklären falls es anders. … Und selbst wenn eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, dann auch bitte zu den Sätzen, die für Beamte vorgesehen sind (z.B. BesGrp A05 bis A08: 13,48 € / Stunde).
… Ansonsten kann ich in diesem Gesetzentwurf – soweit die Fakten bereits öffentlich sind – kaum bzw. keine Verbesserungen / Attraktivitätssteigerungen für die „Bestandssoldaten“ erkennen.
… Ich selbst wäre ja schon froh, wenn ich jetzt – mit mittlerweile 2 Jahren Verspätung (denn eigentlich Versprach ein jetziger Bundesinnenminister, daß jeder Ende 2012 weiß wo er im Rahmen der Reform bleiben wird) – mal langsam eine Aussage bekommen würde, was den mit mir ab Ende 2016 geschehen wird. … Aber zu sagen, daß man auf dem umgewandelten Dienstposten bleiben kann wäre ja zu einfach. – Der „neue“ Dienstposten (StDstBearb SK) heißt dann zwar etwas anders, macht aber nichts anderes … und – oh Wunder- ich hab sogar die entsprechende ATN. Einziger Haken: Es ist lt. STAN eine von 2 möglichen technischen Vorverwendungen als Voraussetzung festgesetzt worden, die aber tatsächlich nicht wirklich benötigt werden, weil die Erstverwendung StDstBearb SK aber auch sowas weit von einem Techniker entfernt ist.
… Ja, es wäre sehr einfach einem Soldaten nach knapp 20 Jahren Dienstzeit, 6 Standorten (ohne die ca. 15, 20 Lehrgänge überall in Deutschland), einer gescheiterten Ehe (damit verbundene Nachteile im Versorgungsausgleich) etc. Attraktivität zukommen zu lassen: Laßt ihn dort wo er ist die nächsten Jahre (i.m.F. 14 Jahre) das machen was er jetzt auch schon macht (auch wenn die Dienstpostenbezeichnung etwas anders ist) und ihn dabei noch seine ganze Erfahrung mit einbringen. … Für mich persönlich wäre das sehr attraktiv und dabei würde ich sogar wesentlich längere Wartezeiten bei meiner evtl. letzten Beförderung in Kauf nehmen. … Aber scheinbar sind solche Lösungen für manche Köpfe viel zu einfach (Oder wie war das mit dem Wald und den Bäumen?). … Und ich bin bestimmt nicht der Einzige, dem es derzeit so ergeht …
Laut Spon sollte der Tag ja schon 2015 kommen als Tag der Bundeswehr und so ein Tag der offenen Tür der Bundeswehr sein und es sollte noch einen Preis der BW geben für die Verankerung der BW in der Gesellschaft.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/reform-der-bundeswehr-von-der-leyens-plaene-a-972511.html
Wenn der Tag nächstes Jahr starten soll, dann sollte das Ministerium aber bald wissen, wann der Tag ist und das Ministerium sollte beantworten können, wie sich der Tag der BW vom Tag der NVA denn unterscheiden soll?
Zur Problematik 41 Std oder 46 Std/Woche.
46 Std war die bisherige Brutto-Arbeitszeit, also inklusive der täglichen Pausen. Beim Überschreiten dieser Zeiten gab es Dienszeitausgleich. 46 Std brutto – 4 x 45 Min Mittagspause- 20 Min Freitag Pause macht 42:40 Std netto die Woche.
Also Verbesserung von 1:40 Std pro Woche.
Überstunden bei der Arbeitszeiterfassung mittels Gleitzeitverfahren zählten bisher ab 41 Std die Woche. Es gab aber genügend Personal, z.B. Kompaniechefs A12 und höher ( und nicht Brigadegeneral wie im Gesetzesentwurf), die zwangsweise aufgrund ihrer Dienststellung wesentlich mehr arbeiten mussten und die Zeit nicht abfeiern konnten.
Entgegen landläufigen Meinungen traf dies auch für Spitzenpersonal Major / Oberstleutnant und höher in den Kdo-Behörden zu. Auch hier verfielen die Überstunden > + 40 Std beim Jahreswechsel.
Ganz unten an der Basis, in den Kampfverbänden konnte man sowohl über die 41 als auch die 46 Std nur ironisch oder zynisch lachen / sich ärgern, weil dort die Belastung mit Vorbereitung, Einsatz und Nachbereitung wesentlich höher war.
Zu der Problematik Überstundenvergütung und Vergleich mit Beamten
Bundesbeamte bekommen jede einzelne Überstunde vergütet und keinen pauschalen Tagessatz wie die Soldaten bei einem 24 Std Dienst. Insofern schieben auch viele Kollegen der Polizei viele Überstunden vor sich her, aber der Dienststellenleiter muss bei der Anordnung von Überstunden wesentlich mehr den Kostenaspekt beachten wie miltiärische Dienststellenleiter.
Zitat:
Das Einzig wirklich sinnvolle, die Wahl ob TG oder UKV, wurde natürlich vom allseits beliebten TdM geblockt, weil….. “die möglicherweise bei anderen Institutionen wie der Bundespolizei Begehrlichkeiten wecken könnten” ….. weil bei der Bundespolizei der Wechsel der Diensposten auch im 3-Jahresrhytmus erfolgt.
Warum TdM die Wahlfreiheit Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung blockt, kann man als Wochenendpendler auf der Bahnstrecke Köln/ St-Augustin nach allen Richtungen beobachten. In St. Augustin steigen sehr viele unifomierte Bundespolizisten in den ICE zu. Sie alle können kostenlos ins Wochenende pendeln, wenn sie in Uniform und mit Dienstwaffe nach Hause fahren. So spart er für wenig Geld (Kosten der Fahrkarte) das Sicherheitspersonal in Zügen ein !
@Closius
[sarc-on] Wäre Ihnen der 14.Oktober recht als Tag der „Teutschen Streitkräfte“ ? Man könnte damit auch ein Zeichen der Solidarität mit der „neuen“ Ukraine setzen.[sarc-off]
@ll
Insgesamt sind doch diese „Attraktivitätsgesetz“-Maßnahmen zu begrüßen, denn sie lösen doch die Soldaten wieder ein wenig aus der Beamten-/Angestelltengleichmacherei heraus, die in den letzten Jahren imho stark zugenommen hat. Der „große Wurf“ – wie ein „Soldatentarifgesetz“ – ist es natürlich nicht, aber das war auch nicht zu erwarten. Nun warten wir mal ab, was der BT aus diesem Gesetz macht.
Leute, wie ich habt ihr auch alle vermutlich keine Ahnung von Rentenrecht … und unterhalb der 50 war mir das Thema auch ziemlich egal. Allerdings bin ich sehr über die enormen Kosten verblüfft, die allein für die Rentenzahlungen in diesem Paket stecken, und ich würde vermuten, dass wenn dort die massivsten Verbesserungen stecken. Oder die massivste Fehlentscheidung…
Ich muss mal sehen, ob ich einen Rentenexperten finde, der so was sachkundig bewerten kann. Und ob das für die SaZ eine deutliche Verbesserung ist. Allerdings: auch wenn es eine deutliche Verbesserung ist, so richtig kommt das vermutlich kommunikativ nicht rüber..
@T.Wiegold: Wenn Sie die Antwort von einem Rentenexperten haben, vielleicht wäre es auch interessant einen Werbeoffizier der BW zu fragen, ob eine bessere Rente die Chancen seiner Meinung nach erhöht, Zeitsoldaten für die BW zu gewinnen, oder ob sich Bewerber /Interessenten nicht viel eher oder leichter durch eine Solderhöhung gewinnen lassen?
Denn wie Sie schreiben, wer interessiert sich schon in jungen Jahren für seine Entgeltpunkte und die Rente? Außer bei der Scheidung hat man doch während des Arbeitslebens nie mit der Rente was zu tun und ich habe mich in meiner Jugend bestimmt nicht für meine Rente interessiert, sondern immer nur für die aktuelle Besoldung durch den Staat oder das Gehalt von privaten Arbeitgebern.
Was den Rentenaspekt angeht, dürfte es der Bundeswehr ähnlich gehen wie jedem Ministerium oder den Öffentlich-Rechtlichen: Es kommen enorme Ausgaben zu, und jede Besserstellung der (künftigen) Rentner dürfte das Budget arg belasten. Von dem her, riskant.
Generell interessant, dass VdL sich zwei Baustellen auftut (bessere Ausrüstung, bessere Arbeitsbedingungen incl Lohn), bei natürlich gleichbleibender Stärke, ohne aber mehr Geld zu erwarten. Die bei SPON aufgeführten Rechentricks (ziviler Fonds, künftige Zahlungen) klingen frei übersetzt nach: Wir finanzieren diese Legislaturperiode und hoffen, dass künftige Regierungen sich mit den Kosten unserer Reform rumschlagen. Blöd nur, falls die Konjunktur da nicht mitspielen sollte…
Vielleicht hier OT,
aber das folgende Zitat (s.o.) koennte einen Ansatz bieten die Aufgaben und Ziele der Bw zeitgemeass festzulegen und daran die notwendige materielle Ausstattung.
“ Die Schutzgüter, um derentwillen der militärische Auftrag auszuführen ist, haben ein deutlich höheres Gewicht als diejenigen, um derentwillen Sicherheits- und Rettungsdienste tätig werden. Bei den Schutzgütern militärischer Tätigkeiten handelt es sich nicht vorwiegend um Individualrechtsgüter, sondern um zentrale Rechtsgüter der staatlichen Gemeinschaft, namentlich ihre Existenz, ihren Fortbestand und ihre Funktionsfähigkeit, beziehungsweise um zentrale Rechtsgüter der internationalen Gemeinschaft (insbesondere Weltfrieden und internationale Sicherheit).“
Ob dies von der TdM/vdL- Admin so gewollt war?
Kann bitte jemand verständlich erklären, wie ohne zusätzliches Geld, die umfangreichen, z.T. teuren Maßnahmen tatsächlich finanziert werden. Ich möchte ja glauben, dass dies kein Taschenspielertrick ist, nur ich verstehe es nicht. Gab es also stille Reserven? Ist es ein Buchungstrick? Funktioniert dies auch auf lange Sicht? Renten? Wir möchten doch, dass die Freude von langer Dauer ist und nicht in der nächsten Legislaturperiode ein Potemkinsches Dorf zusammenfällt. Wenn dies „auf einmal“ finazierbar ist, warum haben andere das Geld nicht genutzt, für Attraktivität und/oder Ausrüstung? Warum musste erst der BM Schäuble ernst machen? „Nö!“ Sieh, da da geht was im Hause BMVg. Klingt nach geschickter „Buchung“ aber paperplay. Hoffentlich irre ich mich.
@Brabax
T.W. hat es oben verlinkt. „Buchungstrick“ trifft es wohl.
So soll also die BW zu „einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands“ gemacht werden (Zitat vdL). Erst einmal gibt es mehr Geld. Also war die Besoldung bisher immer das Problem, das war mir gar nicht klar. Ach ja, und man muss weniger Arbeiten. Nur noch 41h/Woche. Aus der Perspektive Personalgewinnung (Soll: 20k/a) ist das so ziemlich das unsinnigste, was man an Attraktivitätssteigerung machen konnte. Es soll doch die Generation Y (pun intended) geködert werden, oder? Y wie „why (shall I do this)“ nicht wie „Ypsilon-Tours“. Wer motivieren will muss Sinn liefern.
Das ist keine Attraktivitätsoffensive zur Personalgewinnung. Das ist – wenn überhaupt – die angemessene Anpassung der Besoldung und der Arbeitszeiten für das Bestandspersonal. Und wenn man die übrigen Kommentare so liest vielleicht nicht einmal das.
Naja. Wenn ich die aktuellen Besoldungs Tabellen richtig deute verdient man bei der BW immernoch sehr, sehr gut. Zumindest gemessen an deren Tätigkeiten.
Spontan fällt mir der Hauptgefreite in einem LogBtl ein der ab und an mal mit Beifahrer mit dem LKW rum gurkt um Kilometer zu bekomnen gegenüber dem deutschen Lkw Fahrer im zivilen ein. Und gerade bei den Zivil vergleichbaren Jobs würde ich bei der BW jetzt auch nicht von „Spezialisten“ reden. So wie da teilweise gearbeitet wird werden die sich im zivilen gehörig umgucke, auch was die Arbeitszeiten angeht!
@ht
Der Lkw Fahrer fährt auch in Mazar `e sharif, oder? AVZ kann das nicht ausgleichen.
in diesem Sinne…
@ll
Zum Thema Rente:
Lasst euch nicht Verscheissern!
Ziel von TDM und VDL ist es die Zahl der BS massiv zu drücken und durch SaZ 20/25 zu ersetzen. Eben gerade wegen den Ersparnissen bei der Rente/Pension.
Ich erinnere dringend an den eigentlichen Verwendungszweck des Ausscheidergeldes – Rückversicherung in der Rentenkasse und das anhand unserer Bruttolöhne (die eben real sehr niedrig im Vergleich sind). Und da dieser Einmalbetrag unterm Strich deutlich günstiger ist als eine (deutlich höher berechnete) Pension spart sich das BMVg ordentlich was. Anhand von Lebenserwartungen, Pensionseintrittsaltern und Leistungsentwicklungen haben die ganz schlau berechnet wie der größte Anteil der Personalkosten in der Bw (Pensionen) strukturell abgebaut werden kann.
Attraktivität – das ich nich lache ^^
Alle reden von einer Berufsarmee – aber das ist de facto falsch. Es ist und bleibt eine Zeitarmee in der Zielvorstellung, die am liebsten aus Menschen bestünde, die ihre besten Jahre treu opfern um dann im prekären Arbeitsalter der freien Wirtschaft vorgeworfen werden und sehen sollen was sie machen. Egal am Ende ist derjenige mit Zeitvertrag zumindest keine Last für den Haushalt, weil er ja den Topf wechselt.
Herrlich diese Spielchen…
Closius | 24. Oktober 2014 – 13:32
Ich dachte es soll ein „Tag der Bundeswehr“ werden? Was haben denn dort die Alt-Nazis … oh, sorry „Veteranen des II. Weltkriegs“ zu tun?
Lassen wir es besser bleiben; es leben noch genug Mitbürger, die als Grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige die Bundeswehr von innen erlebt haben … ob 18, 15, 12 oder 9 Monate … es war meistens viel zu lange … „ohne Auftrag Gammeldienst schieben“. Die haben auch ne andere Meinung von der „tollen Truppe“.
Aber ist alles OT …
@Schnellmerker
1 -+ 2 ) Einfach melden, das die Arbeit mit der Personalstärke nicht zu leisten ist.
b.) Warum soll das nicht möglich sein?
Kriegt die Industrie seit Jahrzehnten hin!
Auszahlen oder abfeiern
@ Heiko Kamann:
Auch wenn die Nazi-Keule in Deutschland ja immer als Totschlag-Argument dienlich ist ein kleiner Hinweis:
Selbst wenn es einen 10jährigen HitlerJungen gab der 1945 die Seelower Höhen gegen die Rote Armee verteidigt hat, wird er nächstes Jahr 80 Jahre alt werden…
Also meiner beschiedenen Meinung nach können wir uns leisten einen Veteranentag einzuführen ohne die oben besagte Keule aus dem Futter zu holen.
Und ob ein solcher Tag nun aus Sicht ehemals Gedienter „feierungswürdig“ ist, bitte ich doch jedem Individuum in einer Demokratie selbst zu überlassen.
Aus meiner Sicht gibt es genug Soldaten die im Auftrag dieses Landes unseren Interessen in der Welt, in welcher Art und Weise auch immer, gedient haben und dabei teilweise dies mit Ihrer Gesundheit oder Ihrem Leben bezahlt haben. Und da geht es durchaus in Ordnung einen entsprechenden „Ehrentag“ zu begehen.
@ThoDan:
Die Beispiele sind nicht auf mich persönlich bezogen, sondern ergeben sich eher aus einer rein logisch-mathematischen Betrachtung.
Die finanzielle Vergütung von Einzelstunden für Soldaten existiert nicht … nur für Beamte. Meines Kenntnisstandes nach müßten Bundesbesoldungsgesetz und Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung geändert werden. … Und ob das Schäuble und TdM mitmachen ist doch sehr fraglich.
In der Industrie ist das Vergüten von Überstunden relativ einfach möglich, da entsprechende Werte in dieser Zeit geschaffen wurden mit denen man diese Vergütungen auch (gegen)finanzieren kann. – Im Übrigen gibt es in der freien Wirtschaft keine verwaltungsrechtlichen Hürden wie im ÖD. Wir (Soldaten) können schlecht als Argument anführen, daß wir während der – warum auch immer – notwendigen Überstunden mehr Sicherheit produziert haben … und was wäre dieser abstrakte, nicht meßbare Wert unserem Dienstherren dann wert … oder ist er überhaupt gewollt?
@Heiko Kamann
„“Richter in Uniform” können nie unabhängig sein; somit wären die Urteile immer durch ein Vorgesetztenverhältnis geprägt … so was brauchen wir in Deutschland nicht (noch mal!) .“
Entschuldigung, aber das ist Unfug!
Es gibt genügend Länder in denen es eine Militärgerichtsbarkeit gibt und die dennoch Rechtsstaaten sind.
Es kommt darauf an, wie man die Gerichtsordnung formuliert und wie man die (Be-)Förderungsregeln der Richter strickt!
Und nebenbei: wir haben ja bereits Richter in Uniform (im Bereich der TDG) und denen unterstellen Sie doch hoffentlich nicht gegen Recht und Gesetz zu verstoßen, oder?!
zu @Jas 19:38 Uhr
Volle Zustimmung und der Umbau des Personalkörpers der Bw von einer SaZ 12 und BS auf eine SaZ 12,15,20,25 und ganz wenige BS bringt gerade auch die Probleme in der Rentenversicherung mit sich.
Bisher ist es so, dass ein SaZ, der am Ende seiner Dienstzeit ausscheidet in der Rentenversicherung nachversichert wird. Dazu wird sein Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage genommen. Von dem Bruttogehalt wird der 90 % Wert gebildet und von diesem Gehalt wird nachversichert. Da das Bruttogehalt von Soldaten und Beamten aufgrund der fehlenden Sozialabgaben niedriger ist als in der freien Wirtschaft, fällt der Nachversicherungsbetrag geringer aus, als es dem Netto-Einkommen während der SaZ-Zeit entsprach. Zudem ist die Nachversicherung oftmals nicht sofort beim Ausscheiden als SaZ gemacht worden. Die Gründe warum da oftmals Jahre dazwischen lagen, kenne ich nicht, jedoch hat der Bund als Dienstherr dadurch Geld gespart.
Wenn jetzt der Anteil der Zeitsoldaten hoch gefahren werden soll, weil u.a. die Wehrpflicht entfallen ist, dann erhöht sich natürlich auch die Nachversicherungssumme pro Jahr.
Also durchschnittliche Jahreslohnsumme von Zeitsoldaten mal Anzahl ausscheidender SaZ / Jahr mal 0,9 ergibt den jährlichen Finanzbedarf für die Nachversicherung.
hallo
gibt es eigentlich noch „soldaten“ bei dem laden… oder nur noch beamten-ähnliche wesen in uniform , die mit dicken regelwerken unter dem arm und im kopf rumschleichen … ?
Ihr seid anscheinend alles momentan oder ehemals dienende Soldaten…
Ich glaube ein Attraktivitätsgesetz soll ja zuallerest die Neueinstellung fördern, um eben dem Problem Nachwuchssorgen entgegenzuwirken.
Ich bin 28, war vor 8 Jahren im Grundwehrdienst und überlege in die Bundeswehr wieder zu gehen…
Was mich abhält:
– ein wenig das Gehalt
Aber nur für die geleistete Arbeit/Bereitschaft, ständige Umzüge. Wenn sich das ändern würde, dann ist das Gehalt in Ordnung.
– SaZ und Schwierigkeit BS (verständlich 55 Jahre alter Soldat ist nun mal nicht so fit)
Wenn man 20 ist und SaZ 8 macht, kann man mit 28 noch locker nach BfD nen Job finden. Wenn man 28 ist und SaZ 12 machen will, dann steht man mit 40 ein wenig doof da denke ich. Habe gehört dass es aber auch SaZ 25 Mannschafter nun gibt
– Überstunden
Ich finde eine 41h Woche oder 39h wichtig. Aber sie sollte dann auch eingehalten werden. Und die Überstunden abbummeln muss als Freizeitausgleich möglich sein. Oder ein Verhältnis von 70:30 Abbummeln:Auszahlung. Oder dass Übungen ausgezahlt werden können, „normale“ Überstunden am Standort aber auszugleichen sind.
– Standortwechsel verringern.
In meiner Zeit musste ein Oberleutnant von Mecklenburg-Vorpommern nach Sonthofen für 2 Jahre – schon happig die Entfernung. Wäre okay, wenn man es ein paar Jahre vorher ankündigt. Aber das kam ziemlich überraschend – Gerade Kind bekommen und Haus gebaut
– Planungssicherheit ist in einer Armee (Standort + Arbeitszeit) natürlich sehr schwierig, aber machbar.
Und dies MUSS diese Armee eben hinbekommen, wenn sie attraktiv sein will.
Sonst gehen viele eben NICHT zur Bundeswehr. Da geht Potential verloren.
Allein Afghanistan hat bei vielen Jüngeren eben gezeigt, dass eine Armee auch „Nachteile“ haben kann (Gefahr Verletzung/Tod/Psychologische Auswirkungen wie PTBS). Daher sollte dann der „Inlandsdienst“ eben so „toll“ sein wie nur möglich.
– Ausrüstung
Nicht nur jetzt, sondern schon die ganzen Jahre hört man ständig schlimmes, wenn es um die Ausrüstung geht. Ob alles stimmt, sei mal dahingestellt, aber das man nun mal im Einsatz nicht gerade tolle Lösungen vorfindet ist ja kein Geheimnis.
Mir reichen meine Erfahrungen aus und die meiner Freunde. Das ist schon dumm genug und wenn ich hier noch mitlese trägt das auch nicht zur Verbesserung der Attraktivität bei.
„“whiskeyecho | 24. Oktober 2014 – 19:04
@ht
Der Lkw Fahrer fährt auch in Mazar `e sharif, oder? AVZ kann das nicht ausgleichen.
in diesem Sinne…““
Mit AVZ dürfte dieser Kraftfahrer auf ~5000€ im Monat kommen. Irgendwann ist aber auch mal gut mit dem Schrei nach mehr Geld.
Attraktiver kann die BW nur durch die Standortfrage werden.
Das mit der Wochenarbeitszeit ist aber auch stark Standortabhängig oder? Ich behaupte mal ganz dreist das man in Faßberg z.B. nicht mal im Ansatz an die 40h kommt. Persönlich kenne ich welche die neben ihrem Fedlwebelposten noch ganz locker vor lauter Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Und ganz offen damit umgehen das sie fast nix produktives tun im Dienst.
„“Karl | 24. Oktober 2014 – 23:55
Und dies MUSS diese Armee eben hinbekommen, wenn sie attraktiv sein will.
Sonst gehen viele eben NICHT zur Bundeswehr. Da geht Potential verloren.
Allein Afghanistan hat bei vielen Jüngeren eben gezeigt, dass eine Armee auch “Nachteile” haben kann (Gefahr Verletzung/Tod/Psychologische Auswirkungen wie PTBS). Daher sollte dann der “Inlandsdienst” eben so “toll” sein wie nur möglich.““
Ja, es ist leider immer noch nicht angekommen das die Armee im Kern dazu da ist zu töten und zu zerstören. Gleiches kann einem natürlich im Krieg auch wiederfahren. Also so viel geistige Fähigkeiten sollte man Soldaten schon zu trauen. Wenn es da allerdings schon hakt, dann gute Nacht.
Koffer | 24. Oktober 2014 – 22:01
1. zählen die TDG zur Verwaltungsgerichtsbarkeit … nicht zum Strafgerichtsbarkeit
2. sie entscheiden nur erstinstanzlich
3. Vorsitz hat ein ziv. hauptamtlicher Richter, ihm stehen 2 ehrenamtliche Richter in Uniform (Schöffen) bei.
4. Wehrstrafgerichtsbarkeit gibt es nur im Verteidigungsfall
Elektrogeräte wie Kühlschrank oder TV durfte ich nach Rücksprache mit dem Spieß bereits vor 20 Jahren in meiner Stube aufstellen. Hauptsache es lag die berühmte Kachel unter der Kaffeemaschine… Dafür brauche ich kein Gesetz zur Anhebung der Attraktivität.
Vielleicht sollte man sich erst einmal grundlegende Gedanken zur Akzeptanz der Bundeswehr in der Gesellschaft machen. Vor allem auch in der Politik – denn der Fisch beginnt ja bekanntlich am Kopf zu stinken. Solang von Politikern aller Fraktionen nicht akzeptiert wird, dass die Bundeswehr als Verfassungsorgan „gesetzt“ ist wie der Bundestag, ist es schwierig dies auch der Bevölkerung zu vermitteln.
Wer die Bundeswehr nicht möchte, soll sich politisch engagieren und eine verfassungsändernde Mehrheit erwirken und die Bundeswehr abschaffen. Dann sind alle anderen Diskussionen zur Attraktivität und den damit verbundenen Kosten obsolet.
Ehrlich zu sich selbst sein ist der nächste Schritt. Als Soldat im 20. Dienstjahr und davon 12 Jahre in direkter Führungsverantwortung für Personal muss ich mir die Frage stellen, warum junge Menschen heute wirklich noch zur Bundeswehr gehen? Ist es wirklich der ständig und viel beschworene Dienst an Staat und Volk oder doch eher –seien wir ehrlich!- der nicht wirklich schlechte Nettoverdienst im Vergleich zu den entsprechenden zivilen Arbeitsebenen? Meine Erfahrungen im Umgang mit ungezählten Kameraden in meinem Verantwortungsbereich sind da ziemlich eindeutig. Insofern ist eine Anpassung der Besoldung und des Zulagenwesens sicherlich attraktivitätsfördernd.
Persönlich wäre es für mich bereits eine deutliche Verbesserung, wenn es der Personalführung im Sinne der ständig heruntergeleierten Vereinbarkeit von Familie und Dienst irgendwann gelänge, meine Lebensgefährtin (ebenfalls Soldatin) und mich zwecks Kindererziehung und „normaler“ Dienst- und Einsatzfähigkeit am gleichen Standort unterzubringen. Seit nunmehr 11 Monaten scheint dies nicht möglich. Nur eine fast einjährige Elternzeit meinerseits ermöglicht die nahezu 100%ige Arbeitsfähigkeit der Mutter; am Jahresende mit Ablauf der Elternzeit werden die Karten neu gemischt und der Dienstherr hat durch die kommende Fernpendelei zwei „unklare“ Soldaten..