Todesstrafe für Mord an Anja Niedringhaus – Urteil noch nicht rechtskräftig
Für den Mord der deutschen Fotojournalistin Anja Niedringhaus und der Verletzung ihrer AP-Textkollegin Kathy Gannon hat ein Kabuler Gericht am (gestrigen) Mittwoch einen afghanischen Polizisten zum Tode verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aus der AP-Meldung:
A Kabul court announced Wednesday that the Afghan police officer charged with killing Associated Press photographer Anja Niedringhaus and wounding veteran AP correspondent Kathy Gannon has been convicted and sentenced to death.
It was the first court hearing in the case and, under Afghan law, the verdict and sentence are subject to several stages of review.
Six judges at the Kabul District Court found former Afghan police unit commander Naqibullah guilty of murder and treason over the attack in the southeastern city of Khost that targeted the international journalists as they prepared to cover the first round of the country’s presidential election.
Der Polizist hatte am 4. April auf Anja und ihre Kollegin gefeuert, als sie – unter dem Schutz der afghanischen Polizei – zur Wahlbeobachtung im Land unterwegs waren. Seine Motive scheinen nach wie vor unklar.
Mein Nachruf auf Anja hier.
(Foto: Anja Niedringhaus am 4. September 2009 auf dem Weg nach Kundus – © Frank Jordans)
„Lebenslang“ ? Ich lese da „………….has been convicted and sentenced to death.“
ob sie das gewollt hätte?
@klabautermann
Ja, einer der Denkfehler, die sich dann irgendwo niederschlagen. Typische europäische Headline wäre eben lebenslang. Sorry für den Fehler (und hoffentlich jetzt kein OT-Debatte darüber).
Ich nehme mal an, dass diese Angelegenheit über kurz oder lang auch noch die deutsche Politik beschäftigen wird: Die Bundesregierung wird wohl darauf hinzuwirken haben, dass es letztlich nicht zur einer Vollstreckung der Todesstrafe kommt.
Bin jetzt kein afghanischer Rechtsexperte, aber nach afghanischem Recht und der Eindeutigkeit des Falls geht hier wohl nur Todesstrafe, oder?
Auch wenn ich aus grundsätzlichen Überlegungen der Todesstrafe sehr kritisch gegenüber stehe: Eine Gesellschaft auf dem Entwicklungsstand Afghanistans wird wohl nicht ohne auskommen. Die Humanität des Verzichts auf die Todesstrafe muss man sich gesellschaftlich-ethisch und materiell halt erst einmal leisten können. Soweit ist dieses Land wohl noch lange nicht.
@Sun Tzu:
Meinen Sie mit „…ethisch-moralisch leisten können…“ die Art von DEU Rechtssprechung, mit der schweren Kindheit bei Tätern von Kindermissbrauch als psychologisches Merkmal attestiert wird. Und diese Täter anschließend maximal für 2 Jahre ins Gefängnis gehen um danach wieder auf Kinder losgelassen zu werden. Ich glaube unsere Art der Abschreckung erschreckt maximal noch Eltern von Kindern. Die Abschreckung wie oben dargestellt ist sicher extrem drastisch aber auch extrem wirksam.
OT wird’s jetzt bestimmt nicht, oder. Oder?
@ T.W.
Kann der Beitrag: gc | 24. Juli 2014 – 12:53 nicht einfach gelöscht werden? Dieser Unsinn sollte einfach nicht unwiedersprochen bleiben; aber es soll ja nicht OT werden, oder?
Immerhin zeigt das Urteil, dass irgendeine Art staatlicher Gewalt funktioniert. Und das ist doch auch etwas, oder? Strafmaße sind nationale Sache und einem Täter grundsätzlich im Voraus bekannt…
In einem archaisch strukturiertem Land gibt es archaische Strafen, das ist normal.
@T.W. zur Zeit würgen Sie die Community aber schon ziemlich ab mit dem OT-Hinweis :(
@Wüstenfuchs | 24. Juli 2014 – 14:41
„@T.W. zur Zeit würgen Sie die Community aber schon ziemlich ab mit dem OT-Hinweis :(“
Ich denke gerade in diesem Fall ist es schon verständlich, dass Herr Wiegold hier keine A-G-typische Grundsatzdebatte haben möchte. Frau Niedringhaus ist schließlich nicht einfach irgendjemand, sondern eine gute Kollegin.
Über Sinn und Unsinn von OT-Diskussionen zu diskutieren ist übrigens auch nicht gerade on topic…
Und das Gerichtsverfahren ging ja jetzt relativ schnell.
Der Mord an Anja Niedringhaus erschien mir damals wie eine gezielte Aktion. Frau Niedringhaus galt ja als besonders objektiv-investigative Journalistin.
Dass man den Schützen verurteilt hat ist sicherlich gerecht, das Strafmaß wohl noch nicht abschließend festgelegt; die andere Frage, die mich umtreibt, ist ob während des Prozesses auch die Frage möglicher Hintergründe/Hintermänner dieses Mordanschlages untersucht wurde.
Laut DLF wurde während des Prozesses nach Hintergründen und Hintermännern ermittelt. Der Täter hatte sich vor der Tat in Pakistan aufgehalten, aus medizinischen Gründen wie er selbst sagt. Es wird jetzt darüber spekuliert, ob er dort nicht Ziel von terroristischer Rekrutierung/Ausbildung wurde.
@Wüstenfuchs
Vielleicht wurde er auch von einer staatlichen Stelle angeworben?
Anja würde die Hinrichtung nicht wollen.
Sie hätte auch ihren Tod nicht gewollt-was sollen denn solche Aussagen?
Der Täter hat ein Gerichtsverfahren bekommen (diese Chance hatte sie nicht)-und wurde für schuldig befunden.
Das Strafmass obliegt dem Gericht-und es liegt nicht an uns, dies anzuzweifeln.
„Jeder erhält seine gerechte Strafe“-dieser Satz ist in Deutschland leider ad absurdum geführt worden….schön zu sehen, das andere Länder das Auslöschen eines Lebens noch „ernst“ nehmen und entsprechend bestrafen..
Gerechte Strafe hin oder her, was ist das eigentlich? Wenn das ganz nicht in eine Diskussion über für und wider der Todesstrafe abgleiten soll, und da geht es in erster Linie um Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist hier bemerkenswert, dass es ein afghanisches Gerichtsverfahren gegeben hat, das in erster Instanz zu einer Entscheidung geführt hat. Das ist deutlich mehr, als in der Vergangenheit in Bezug auf auf regierungsfeindliche Kräfte/INS zu beobachten war und insoweit ein begrüßenswerter Fortschritt. Interessant wären jetzt Informationen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und dessen Fortgangs.
huey | 24. Juli 2014 – 21:33
Noch so ein Beitrag auf „Bildzeitungsniveau“ …
Meinungsfreiheit bedeutet, das ich meine Meinung äussern darf und kann-ich erwarte nicht, das dies irgendeiner nachvollziehen kann-denn dazu fehlt den meisten hier die Erfahrung.
Dumme Reden von „Menschenwürde“ und „Vergebung“ sowie „Resozialisierung“ kann jeder schwingen, solange er sicher im warmen zu Hause sitzt……
huey | 25. Juli 2014 – 8:56
Diese „Dummen Reden“ sind Grundkonstanten unseres Rechts- und Wertesystems; wir hatten auch schon anderes in Deutschland … das repressive System der DDR und auch das „1000jährige Reich“; das war’s dann aber mit der Meinungsfreiheit auch nicht so doll.
@ Heiko Kamann: Eine Konstante ist unveraenderlich, der „Menschenwuerde“ Paragraph hingegen ist ein Gummiparagraph, der entsprechend des „gesunden Volksempfindens“ und der Richtersprueche des Verfassungsgerichts stets aufs neue Ausgelegt werden kann. Mal ist er mit der Todesstrafe vereinbar und mal nicht.
Wenn es in diesem Land so weiter laeuft, dann prognostiziere ich eine Wiedereinfuehrung der Todesstrafe, sobald hier ein paar islamische Bomben Alte und Kinder zerfetzen. Aber gluecklicherweise sind wir ja Rueckzugsgebiet und Safe Haven fuer diese Kraefte, auch eine Art von Sicherheitspolitik.
@GB
Äh, nein, Art. 102 GG – das ist keine Auslegungssache des Verfassungsgerichts.
Mal an alle: Es geht in diesem Eintrag um den Tod von Anja Niedringhaus, nicht um die Frage, ob Todesstrafe schön, sinnvoll und auch für Deutschland wünschenswert ist. Das scheint nicht anzukommen; ich tue mir das nicht mehr an und mache die Kommentare zu.