DroneWatch: Die Liste der Sachverständigen für die Bundestagsanhörung
Die öffentliche Anhörung des Bundestages zu Kampfdrohnen möglicherweise bewaffneten ferngesteuerten Luftfahrzeugen am 30. Juni ist hier schon mehrfach Thema gewesen; unter anderem verweist Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf als Teil (?) der politischen und gesellschaftlichen Debatte. Jetzt gibt’s die Liste der Sachverständigen, die sich bei dieser Anhörung äußern sollen:
Öffentliche Anhörung
Völker-, verfassungsrechtliche sowie ethische und sicherheitspolitische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitere Kampffähigkeiten haben
• Deutscher Bundeswehrverband (voraussichtlich dessen Vorsitzender André Wüstner)
• Marcel Dickow, Stiftung Wissenschaft und Politik
• Christoph Marischka, Informationsstelle Militarisierung
• Prof. Thilo Marauhn, Völkerrechtler, Universität Gießen
• Niklas Schörnig, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
• Prof. Elmar Giemulla, Honorarprofessor für Luftfahrtrecht, TU Berlin
• Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Bundestages
• Generalleutnant Hans-Werner Fritz, Befehlshaber Einsatzführungskommando
• Prof. Wolff Heintschel v. Heinegg, Völkerrechtler, Universität Viadrina, Frankfurt/Oder
(Foto: The Heron, an Unmanned Aerial Vehicle, leased through Macdonald Dettwiler and Associates Ltd. (MDA), is prepared my maintainers of MDA prior to launch at Kandahar Airfield, Afghanistan, early February 11, 2009. Image has been digitally altered for reasons of operational security. Photo by: MCpl Robert Bottrill, Canadian Forces Combat Camera)
Informationsstelle militarisierung als “experten“?
muss ich wohl ein aderes Verständnis dieses Begriffs haben als vdl.
Ehe sich ein Missverständis einschleicht: Es ist eine Bundestagsanhörung, und die Sachverständigen werdne natürlich nicht vom Ministerium benannt. Sondern von den Bundestagsfraktionen.
@ wacaffe
Die Obleute der jeweiligen Fraktionen im Verteidigungsausschuss schlagen vor.
Fragen Sie doch einfach mal nach, welche Fraktion welchen Namensvorschlag gemacht hat.
@wacaffe
Man muss nicht seiner Meinung sein, aber als Experte kann man ihn durchaus bezeichnen.
Es ist klug bei einer Anhörung die unterschiedlichsten Meinungen zu Wort kommen zu lassen.
http://m.youtube.com/watch?v=ZiJ3K_1YDyI
jaja ;)
ist mir während des schreibens auch schon eingefallen (wer hat die wohl benannt?)
Trägheitsmoment.
@ elahan
alternative meinungen sind nötig. aber bitte sachlich
@Elahan: Vielen Dank für den Link.
Auch wenn ich nicht seiner Meinung bin, was die Anschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr betrifft, habe ich doch den Eindruck, dass der Mann zumindest Ahnung von der Materie hat.
Ich finde es gut, daß „Die LINKE“ Herrn Christoph Marischka
(in München)
Jahrgang 1979
Funktion: Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung
studiert seit 2000 Sozialwissenschaften in Tübingen und Leipzig
link: http://www.imi-online.de ,
als „Sachverständigen“ zur öffentlichen Anhörung des Verteidigungsauschusses einbestellt.
Der Mann mag zwar als Interessensvertreter oder auch ’Politnik’ zum Thema „Ahnungen“ haben, aber den anderen Sachverständigen bzw. den von den weiteren Frraktionen benannten „Kalibern“ dürfte Marischka kaum das Wasser reichen können!
Man vgl. „IMI-Appell: Keine Kampfdrohnen!
(Zitat) „Wir sind gegen die Etablierung einer Drohnentechnologie zur Kriegsführung, Überwa-
chung und Unterdrückung. Aktuell ist die Bundesregierung offenbar entschlossen, die Bundeswehr mit unbemannten bewaffneten Flugzeugen (Kampfdrohnen) auszustatten.Wir lehnen Kampfdrohnen ab, weil ihr Einsatz
• die Schwelle zu bewaffneten Aggressionen weiter senkt,
• “gezielte” Tötung von Menschen innerhalb und außerhalb von Kriegen bedeutet – ohne Anklage, Verfahren und Urteil,
• die Bevölkerung betroffener Landstriche terrorisiert und sie an Leib und Leben gefährdet,
• die Entwicklung autonomer Killer-Roboter befördert und noch schrecklichere Kriege zur
Folge hätte,
• eine neue Rüstungsspirale in Gang setzt. Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag,
• den Irrweg der Anschaffung und Produktion bewaffneter Drohnen sowie die diesbezügliche Forschung und Entwicklung aufzugeben und
• sich für ein weltweites Verbot und völkerrechtliche Ächtung dieser Waffen einzusetzen
(Zitatende)
„Die Linke“ tut damit sich und allen m.M.n. einen großen Gefallen, sie eird sich erneut als Polit-Chaoten beweisen..
Dann bin ich mal gespannt ob diese öffentliche Anhörung mit der nachfolgenden öffentlichen Debatte, UvdL in die Lage versetzt den (Lw) Beschaffungswünschen nach einer MALE Heron 1 Nachfolgelösung grünes Licht zu geben. Vielleicht schafft man es dann sogar noch den Certificable Predator B noch vor Ablauf der Angebotsbindefrist „unter Vertrag zu nehmen“.
@Luke: Was ist ein „certificable Predator B“? Nach was wollen Sie diesen bitte zertifizierten bzw. zulassen, bitte konkret. Danke.
‚habe das gefunden, der Sinn erschließt sich mir allerdings nicht:
http://www.ga-asi.com/news_events/index.php?read=1&id=435
http://www.ga-asi.com/news_events/index.php?read=1&id=419
Oder man möchte Sprechfunk integrieren und so einen voice channel zum Bediener ermöglichen.
Mit der Liste bin ich im Großen und Ganzen zufrieden. Ich denke mal das wir bei einem guten Teil der Anwesenden mit vernünftigen Aussagen rechnen können. Und dass ausgerechnet ein Mitglied der IMI eingeladen wurde, überrascht mich nicht sonderlich, wenn ich mir mal anschaue, wer für die einladende Partei im Verteidigungsausschuss sitzt.
Ich hatte schon eine Wiederholung der „Ethikkomission für eine sichere Energieversorgung“ gerechnet (wer sich mal deren Zusammensetzung, besonders im Hinblick auf die Zahl der für das Thema nicht unwichtigen Naturwissenschaftler schaut, weiß was ich meine…).
die Informationsstelle Militarisierung wurde vom Verfassungsschutz BaWü bis zum rot-grünen Machtwechsel als linksextrem eingestuft und betreibt Blogs wie Braunzone Bundeswehr. Eher ein fragwürdiger Diskutant.
xyz | 04. Juni 2014 – 21:50
Ach Sie sind der, der die „Erkenntnisse“ des Verfassungschutzes noch ernst nimmt …
Sagt mal, kommt derzeit kein Thread ohne ein Mindestmaß an persönlichen Angriffen aus? Liegt’s am Wetter?
Evtl geht man dazu über die Drohen für Europa zu bemannen :-)))
Oder eher bemannt und unbemannt in Kooperation.
http://m.unibw.de/fmff/Forschung/Forschungsthemen/Bemannt_unbemannte%20Kooperation
Hier die bereits publizierte Auffassung eines Sachverständigen aus der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Es gibt aber dazu auch eine, ebenfalls publizierte, gegenteilige Auffassung aus der SWP. T.W. hat darüber, vor langer Zeit, bereits hier gepostet.
http://www.swp-berlin.org/de/publikationen/swp-aktuell-de/swp-aktuell-detail/article/plaedoyer_gegen_kampfdrohnen.html
hier die von Oberst a.D. Wolfgang Richter (SWP)
http://www.swp-berlin.org/de/publikationen/swp-aktuell-de/swp-aktuell-detail/article/kampfdrohnen_voelkerrecht_und_militaerischer_nutzen.html
Hier die Auffassung des Vertreters der Hessichen Stiftung Friedens-und Konfliktforschung.
https://word.office.live.com/wv/WordView.aspx?FBsrc=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fdownload%2Ffile_preview.php%3Fid%3D237989026409142%26time%3D1401955745%26metadata&access_token=100007792050877%3AAVIeobFskUEj_t9lxlBKKqhJqTzbZtJhiW6XImST9T8VKw&title=Streitkr%C3%A4fteundStrategien.DrohenInterview.doc
Komisch, ich finde ja fast alles im Netz. Warum dann noch eine Anhörung?
Wenn das Thema „Völker-, verfassungsrechtliche sowie ethische und sicherheitspolitische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitere Kampffähigkeiten haben“ ist, scheinen von der SWP weder Herr Dickow noch Herr Richter, Fachleute oder Sachverständige zu sein.
Ein Papier der Herren Rudolf und Schaller ist thematisch wesentlich passender:
http://www.swp-berlin.org/de/publikationen/swp-studien-de/swp-studien-detail/article/targeted_killing.html
Passt aber zur Planung von Frau vdL. Das Thema bewaffnete Drohnen einfach zerreden (lassen) und wegschieben.
Aus meiner Sicht keine Führungsstärke der Ministerinn.
Die SWP Analysen haben im Bezug der bewaffneten CIA Drohnen große Inhaltliche Schwächen. Unter Bush wurde Schlüsselpersonal von Taliban und sonstigen Terroristisch Islamistisch geprägten Vereinigungen gefangen und nach Kuba gebracht. Das war aber in den USA nicht Gesellschaftlich gewünscht, daher wurde umgestiegen auf Schlüsselpersonal per Drohne zu beseitigen. Da gibt es in der US Gesellschaft nicht so viel Wiederstand. Das töten per Drohne ist für die USA daher Alternativlos. Einzige Alternative wäre, man zöge sich aus den Konfliktgebieten zurück, und überließe den Terroristisch Islamistisch geprägten Schlüsselspieler die Macht über die Gebiete. Der CIA bewaffnete Drohneneinsatz ist teil der US Außenpolitik.
Wenn man das Völkerrecht übererfüllen will, kann man gegen Atypisch Agierende Gegner wohl schwerlich gewinnen können. Das dürfte das Hauptproblem sein. Die heutigen Atypisch Agierende Gegner vermischen sich zum Eigenschutz zu sehr mit der normalen Bevölkerung, was wiederum zu ungewollten Opfern bei Angriffen führt.
@ RauscheBART
Korrekt.
Ich wollte nur verdeutlichen, dass es in der SWP mit Blick auf unbemannte bewaffnete Drohnen keine einheitliche Linie gibt und es mit Blick auf die Auswahl zur Anhörung schon interessant ist, welcher Mitarbeiter an der SWP zum Zuge kam.
Ich biete Ihnen weitere links als abendliche Lektüre nun auf diesem Wege zusätzlich an:
Jedoch: ich hab schon lange nicht mehr aktualisiert.
hier der link:
https://word.office.live.com/wv/WordView.aspx?FBsrc=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fdownload%2Ffile_preview.php%3Fid%3D245621032302245%26time%3D1401958001%26metadata&access_token=100007792050877%3AAVIm-aDBKHfYLCPaPrpCGHtqZJjepGa99wvhYiyJOe4krA&title=Die+Kirche+und+die+unbemannten+bewaffneten+Luftfahrzeuge.docx
“ keine einheitliche Linie gibt “
Alle gemeinsam haben nur, dass die Fähigkeiten der Drohnen tlw. maßlos überschätzen. Da wird von komplett Autonomen UAS gefaselt., während die Industrie schon daran scheitert Sense & Avoid Systeme für ihre MALE UAS finanziert zu bekommen.
Das mit den gezielten töten funktioniert auch nur, wenn man sich Informationsquellen am Boden durch Einheimische beschafft bzw. kauft. Die dann auch beim Targeting mithelfen müssen. Mal eben einen Reaper in eine heiße Gegend schicken, und auf Terroristen Suchen zu schicken, funktioniert halt nicht. Wie das läuft kann man auch im Internet frei nachlesen. Da geht es wohl einigen nur um ihre Meinung los zu werden, ohne sich mit den Thema groß zu beschäftigen.
Hallo Thomas,
gibt es denn schon einen Termin für diese Anhörung?
Wenn ja, vielleicht kannst Du diesen noch im Artikel ergänzen.
Gruß
Sascha
@Sascha
Äh, erster Satz oben? Die öffentliche Anhörung…. am 30. Juni… oder was soll ich ergänzen?
Die Schweizer diskutieren nicht viel, sondern leiten gleich eine Beschaffung einer Hermes 900 HFT Male Drohne ein. http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/news/news_detail.53246.nsb.html Das HFT steht wohl dafür, dass die Drohne von einen Thielert statt einen Rotax Motor angetrieben wird. IAI hat mit seinen Super Heron damit auch den kürzeren gezogen.
@Benedikt:
Hatte ich heute auch gesehen. Das zeigt einmal mehr wie weltfremd dieses Land geworden ist.
Wir reden zur gleichen Zeit noch über Google Earth für die Bw…
Das Problem war und ist das weltfremde Verhalten der Lw. Die will halt unbedingt die bewaffnete Drohne vom großen Bruder beschaffen. Dafür gab und gibt es keine Mehrheiten. Was aber die Lw nicht wahr haben will, und eifrig weiter vor die Wand läuft und laufen lässt, anstatt sich irgendwie Alternativen zu überlegen.
Ansonsten entfremdet man sich von der Realität in DE immer mehr, und feiert das auch noch. Was solls. Wenn mal das ganze Kredit pumpen Weltweit nichts mehr nützt, werden wir dafür die ganz teure Quittung dafür bekommen.
@Thomas
Blind … Sorry :-)
Nochmal zu den Sachverständigen: Es soll ja auch die ethische Dimension betrachtet werden, die Militärbischöfe scheint man jedoch nicht eingeladen zu haben. Obwohl diese ja genau diese Anhörung angeregt hatten.
Die Union denkt wohl nicht mehr in diesen Kategorien (siehe Kirchentag).
@ memoria
Halten sie eine Beteiligung der Kirchen denn für sinnvoll?
üblicherweise kommt da doch nur gesinnugsethisches geschwafel.
Daran mangelt es der deutschen Drohnendebatte bereits jetzt nicht unbedingt
@ memoria und wacaffe
Die Kirche(n), nicht nur die in Deutschland, unterhalten Einrichtungen, deren Mitarbeiter als Wissenschaftler in der Regel nicht in erster Linie „gesinnugsethisches geschwafel(n)“, sondern sich exakt um die Dinge bemühen, die im politischen Prozess der Meinungs- und Urteilsfindung vor einer Beschaffungsentscheidung (für deutsche Streitkräfte) zu bedenken wären. Natürlich kann dies auch ausgeblendet werden. Das liegt an denjenigen, die Öffentliche Anhörungen vorbereiten und dazu ihre Expertenvorschläge einreichen. Es muss also letztendlich kein (katholischer) Bischof persönlich zu einer Anhörung eingeladen werden, der er wohl auch nicht nachkommen würde, sondern es genügt einen Vertreter zu benennen, der die ethischen Überlegungen einbringen kann.
Dazu zählt nach meiner Recherche ein Beitrag eines Wissenschaftlers am einem vom katholischen Militärbischof geförderten Institutes, der zwischenzeitlich an der Universität Oxford (http://www.politics.ox.ac.uk/index.php/profile/bernhard-koch.html) weitere Forschungsvorhaben initiiert.
Hier zum nachlesen:
http://www.katholische-friedensstiftung.de/images/downloads/drohnen_koch_faz.pdf
„Urteilsfindung vor einer Beschaffungsentscheidung (für deutsche Streitkräfte) zu bedenken“
Real machen sich die Kirchen ihre ganz Eigenes Bild, ohne auf die Belange der deutschen Streitkräfte ein Blick zu werfen. Das sieht man ganz deutlich, dass es keinen Versuch gibt, mal die Notwendigkeit von bewaffneten Drohnen als unbedingtes Muss beim Eigenschutz stärker zu hinterfragen. Statt dessen macht man sich bequem die Argumente der Friedensbewegung zu eigen. Diskussion und selber Denker ist in DE halt allgemein out, und wird geächtet. Jetzt zählt nur noch, dass man nicht von den Meinungen von Linken Kampfschreiern und dem Großkapital abweicht.
J. König:
Der verlinkte Artikel ist bezeichnend.
Viel Gefühl, wenig Substanz und vorallem keine Meinung.
Wertlos und kein Beispiel für katholische Theologie.
Der Relativismus hat bereits die katholischen Institute erreicht.
Die katholische Kirche hat eine Lehrmeinung auch zu Drohnen – oder die Kirche ist nicht mehr die „una sancta e catholica“.
Die Unionsparteien sehen in einer solchen Frage die Kirche auch nicht mehr als Ansprechpartner. Wofür dann noch das C und das Gerede vom christlichen Menschenbild?
@ Memoria
Das sehe ich nun wirklich anders.
Wir werden eine Gelegenheit (außerhalb des blog) finden, um es zu vertiefen. Jedoch: das ganz sollte nicht (und außschließlich) unter der parteipolitischen Perspektive reflektiert werden.
Auflistung, was die BW alles besitzt, in einer Antwort der Bundesregierung auf ne Kleine Anfrage der Linksfraktion im Vorfeld der Bundestagsanhörung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801382.pdf
Hier die neue kl. Anfrage der LINKEN – durchaus fundierte Fragen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801562.pdf
Sobald die Antworten interessant werden, dann wird sicher wieder eingestuft oder „unter 3“ kommentiert.
Um dann wieder über die fehlende Debatte (Sicherheitspolitik allgemein und Drohnen) zu lamentieren.
Ich wage es kaum zu hoffen, aber wird in punkto Drohnen auch über taktische militärische Vor- und Nachteile gesprochen? Die Drohnendebatte wird, wie so oft, auf fragwürdigen Nebenschauplätzen ausgefochten.
Wie ethisch können Waffen und Waffenträger denn sein? Wie ethisch ist eine Panzerhaubitze ode die Taurus-Rakete, die ohne Direktsicht des Schützen über Kilometer töten können. Hier habe ich eine solche Ethikdebatte nicht vernommen.
Im Vordergrund der Debatte zu bewaffneten Drohnen sollte stehen, welchen militärischen Bedarf es dafür gibt, in welchen Szenarien sie eingesetzt werden sollen und welche konkrete Konfiguration wir dafür brauchen. Während Drohnen in den nächsten Jahren zum Standardrepertoire sämtlicher ernstzunehmender Armeen gehören werden, wird in Deutschland diskutiert, ob das überhaupt ethisch-moralisch vertretbar ist. Im Ernstfall müssen dann eben wieder unsere Partner die Drecksarbeit erledigen und wir gründen einen Untersuchungsauschuß, der aufklärt warum in diesem und jenen Fall eine Drohne angefordert wurde. Die Bündnispartner freuts.
Mit Blick auf die am 30.06.2014 im Verteidigungsausschuß durchzuführende öffentliche Sachverständigen-Anhörung, gilt m.M.n. für die ganze Drohnendiskussion – dies auch im Rückblick auf die EuroHawk-Affaire -, daß man sich eigentlich erst einmal der Bau- und Zulassungsvorschriften voll bewußt werden sollte.
Dazu gehören auch EASA CS 23 bzw. FAA-FAR Part 23, denn es werden ganz klar gleiche konstruktive und flugbetriebliche, Sicherheits- und Leistungskriterien bis hin zu den Festigkeitswerten und den Crashverhalten gefordert, wie bei bemannten Luftfahrzeugen. Von einer Realisation und dem Bewußtsein dieser Ansprüche ist man aber seitens des BMVg und auch der Industrie (Northrop-Grumman, General Atomic, IAE und AIRBUS) noch so weit weg, daß jegliche Anhörungen und Debatten zum Kontext „Ethik“, „Datenschutz“, „unbewaffnet und/oder bewaffnet“, eher als populistische Verdrängung und Alibifunktion für das bisherige blauäugige Drohnen-Wunschdenken des BMVg und der LW erscheinen. Es wird wohl trotz teils hochkarätiger Sachverständiger, in konkreten Einzelfällen nicht ohne erschreckenden Nonsens abgehen und dieser kann bestenfalls Stoff für diese oder auch jene Medien sein, aber nicht zur Lösung der originären Probleme beitragen.
Auch rettet sich UvdL damit geschickt über die Parlaments-Sommerpause und kann derart politisch und militärisch erforderliche Entscheidungen weiter „schieben“. Hierzu gehören neben längst überfälligen klaren Entscheidungen und Konsequenzen zu EuroHawk und ISIS, ebenso wie zu gebotenen bemannten Alternativen, auch die Forderungen an die Industrie sowie die Durchsetzung beim neuen Luftamt der Bundeswehr, sich objektiv mit der Zulassungsfrage von UAV/UAS und mit den hierzu erforderlichen Voraussetzungen nicht nur zu befassen, sondern offen die Karten bzw. den bis dato erreichten Stand der Technik zu analysieren und auf den Tisch zu legen!
Auch die bislang in AFG eingesetzte Heron 1 hat nur eine vorläufige Verkehrszulassung (hier liegt also keine Musterzulassung als Grundlage der Verkehrszulassung vor). Dies resultiert nicht etwa aus dem Fakt, daß dieses UAV im „Full Service Leasing“ betrieben wird, sondern daraus, daß auch diese Drohnen ganz weit weg von den Certifikation Specifications der EASA CS 23 sind und auch deshalb nicht gekauft, sondern geleast wurden sowie zulassungsrechtlich wiedereinmal der § 30 Abs. 1 LuftVG und die ZDv 19/1 als „Einfallstor bzw. Notbremse“ herhalten mußten!
.
Bezüglich der Entwicklungs-, Bau- und Zulassungsprocedere von UAV/UAS im Bereich von 150 kg bis 20.000 MTOW ist die STANAG 4671, Edition 2, wie von Dr. Stephen Cook (vgl. http://www.auvsishow.org/auvsi13/Public/SpeakerDetails.aspx?ContactID=4826) am 03.09.201111 verfaßt, eine absolut verbindliche Vorschrift (http://www.directupload.net/file/d/3656/5snrgr7h_pdf.htm)
Mit der STANAG 4671 bzw. im Kontext zu dieser werden die Certification Specifications der EASA CS 23 bzw. der FAA-FAR Part 23 zur weiteren absolut verbindlichen Vorschrift und Voraussetzung für UAV/UAS mit einem MTOW bis zu von 8.618 kg (19000 lbs). Entsprechend gelten für den HALE-Bereich EASA CS 25 bzw. FAA-FAR Part 25 die noch restriktiveren Specifications „Large Aircraft“ mit unlimitierten MTOW. Eine Änderung der STANAG 4671 bzw. deren EDITION 3 bzw. eine EDITION 4 ist somit längst absehbar.
Für Nicht-Insider: STANAG ist die Abkürzung für Standardization Agreement, ein Standardisierungsübereinkommen der NATO-Vertragsstaaten. Die STANAG-Richtlinien werden von der NATO Standardization Agency (NSA) herausgegeben. Übergreifendes Gesamtziel der STANAGs ist, daß seine ratifizierenden NATO-Mitglieder bei der Einführung und Beschaffung von bestimmten Ausrüstungs-gütern, Materialien oder auch bei der Einführung bestimmter Verfahren, die gemeinsam beschlossenen Standards beachten. Dadurch soll eine möglichst einheitliche Ausrüstung aller NATO-Truppen in allen Bereichen erreicht werden.
Das NATO-Dokument >> 056_Contributing-Stakeholder_NATO-UAS-Airworthiness-Rqrmts-Grp.pdf <> Die EuroHawk GmbH antwortete mit Schreiben vom 29. Mai 2013 [an das BAAIBbw] wie folgt: „Die EuroHawk GmbH kann Ihnen nach Rücksprache mit NG bestätigen, dass die von NG genannten Kosten in Höhe von 160 bis 193 Mio. € für eine Musterzulassung gelten. Weiterhin können wir Ihnen nach Rücksprache mit NG bestätigen, dass […] Anschließend führt die Firma in ihrem Antwortschreiben aus: „Gemäß unserem heutigen Telefonat, werden wir Ihre weiteren Fragen (bzgl. der Basisannahmen zur Musterzulassung [z.B.: STANAG 4671], der evtl. Restrisiken von bereits identifizierten USAF Risiken, der DO178b getroffenen Annahmen für SW [z.B.:an welchen LRU’s abgedeckt] und der Qualifikation von Subsystemen) mit NG abstimmen und Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen.“
WTD 61/ML und Projektleiter bewerten die Aussagen dieses Schreibens einvernehmlich so, dass dies keinen Weg öffne, eine deutsche Musterzulassung für die EURO HAWK Serie zu erreichen. Die letzte Passage des Schreibens relativiere die vorhergehenden Ausführungen grundlegend. Gerade die dort als offen dargestellten Kriterien, wie insbesondere die Basisannahmen für die Musterzulassung (z.B. STANAG 4671), sind die elementaren Bestandteile einer seriösen Kostenschätzung. […] << (Zitatende).
Offensichtlich hat sich aber nach Vertragsabschluß am 31.01.2007 und bei den danach geschlossenen zahlreichen Änderungs- und Ergänzungsverträgen sowie bis Anfang 2013 keiner der Beteiligten an die STANAG 4671 Edition 1 bzw. 2 gehalten?!
Wie bekannt, wurden nach dem Drohnen-Debakel mehrfach Regressforderungen laut. Auch MdB Rainer Arnold, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD forderte seinerzeit Schadenersatz: „Wenn die Industrie nicht die notwendigen Nachweise liefern kann, müssen wir sie in Regress nehmen.“ Omid Nouripour, damaliger Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss, kündigte an: „Wir werden alles dafür tun, dass der Steuerzahler nicht auf der Rechnung sitzen bleibt.“ Nach Angaben Koppelins, Arnolds und Nouripours in der FAS ist nach dem Euro-Hawk-Vertrag die Industrie für die Zulassung der Drohne verantwortlich. Die frühere FDP-Verteidigungsexpertin Elke Hoff schloss personelle Konsequenzen im Verteidigungsministerium nicht aus. […] Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, verlangte „eine eindeutige Darlegung, ob und welche finanziellen Rechtsansprüche heute noch bestehen.“ (Quelle: dpa)
Was ist daraus geworden? War das alles nur „Wahlkampfsprüche“ oder fordert die Politik doch noch das BMVg und die Ministerin in Sachen EuroHawk und der damit verschwendeten Gelder?
Vielleicht ergibt die wie vorgenannt Vom BMVg-AIN bzw. vom ex-Rüstungsdirektor Selhausen selber aufgezeigte und seit jeher gegebene eindeutige Beweislage um STANAG 4671 Edition 1 und 2, weil bis dato offenbar auch vom überforderten EuroHawk-Untersuchungsausschuß nicht klar ins politische und rechtliche Kalkül einbezogen, völlig neue Aspekte in Sachen Regress bzw. Schadensersatz.
Weitere Fakten dürften auf jeden Fall sein,
• daß der im Rüstungs- und Beschaffungsbereich extrem erfahrene ex-Staatssekretär Rüdiger Wolf, welcher von 2002 bis 2007 die Abteilung Haushalt des BMVg leitete und seit 1. Januar 2008 der für Haushalts- und Rüstungsangelegenheiten zuständige beamtete Staatssekretär im BMVg wurde,
• und daß der ex-Abteilungsleiter AIN Detlef Selhausen, 1998 bis 2007 Referatsleiter beim BMVg Rü, seit 2007 bis 2009 Unterabteilungsleiter für Materialhaushalt und internationale Angelegenheiten beim BMVg Rü und seit 2009 als der nationale Rüstungsdirektor des BMVg, nicht minder erfahren war,
also diesen beiden Rüstungs- und Beschaffungsexperten sicherlich die Bedeutung der STANAG 4671 Edition 1 und 2 absolut bewußt gewesen sein müßte!
Daß man dieses im Fall EuroHawk eher „unbequeme“ Wissen offenbar ob einer im BMVg verbreiteten selektiven Informationspolitik („die schlechte Botschaft ist des Boten Tod“) in voller Intention gegenüber dem im Rüstungsbereich eher „unbedarften“ ex-Staatssekretär Stephanè Beemelmans und gegenüber dem wohl zumindest ebenso expertiselos wirkenden ex-Verteidigungsminister Thomas de Mazière „unterschlagen“ hat und in Folge diese beiden auch alles andere als „beherzt“ in Sachen Schadensersatz und Regress agierten, verschärft m.M.n. nur noch die Lage für die Herren Rüdiger Wolf und Detlef Selhausen zusätzlich, denn diese wurden ja erst am 20.12.2013 bzw. am 20.02.2014 entlassen!
Konsequent im Sinne einer Schadensminimierung war jedenfalls deren Beider Handeln nicht! Seit der Vorlage des „Berichts der Ad-hoc Arbeitsgruppe EURO HAWK des BMVg“ am 05.Juni 2013 bestand aber für beide Herren mehr als ausreichend Zeit „in eigener Sache aufzuräumen“!
Jetzt ist es quasi amtlich.
Anhörung am 30. Juni 2014; hier der Verteidigungsausschuss.
http://www.bundestag.de/blob/282882/6726c13153cc16560169a9332f14f5ae/to30-06-2014_oeffentliche-anhoerung-data.pdf
@J:König: Na da bin ich mal gespannt wie ein „Flitzebogen“ ob trotz der klar umrissenen Thematik „Völker-, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“, die in meinem vorherigen Beitrag aufgezeigten Aspekte wenigsten tangiert werden, z.B. von Prof. Dr. E. Giemulla.
Schließlich hat man schon 2013 – wenn auch ungeordneter bzw. „vogelwild“ und Dank der eher unglücklich durch Thomas de Mazière angeheizten Diskussion ob „ethischer Waffen“ – zu gleicher Thematik debattiert und das über völlig „ungelegte Eier“.
Sprich, solange die zukünftigen UAV der Bw im Sinne der EASA CS 23 nicht zulassungsfähig sind, fliegen diese auch nicht! D.H.: Die öffentliche Sachverständigen-Anhörung am 30.06.2014 wäre mal wieder der fünfte Schritt vor den Schritten eins bis drei (Entwicklung, Bau und Zulassung gem. EASA CS 23) und vor dem vierten (Sense & Avoid).
EDIT: Im Beitrag http://augengeradeaus.net/2014/06/dronewatch-die-liste-der-sachverstaendigen-fuer-die-bundestagsanhoerung/comment-page-1/#comment-128706 hat sich ab dem 8ten Absatz beim Einkopieren ein fehler eingeschlichen. Richtig muß es heißen:
>> Das NATO-Dokument >> 056_Contributing-Stakeholder_NATO-UAS-Airworthiness-Rqrmts-Grp.pdf << zeigt nochmals klar die Bedeutung der STANAG 4671 für die Drohnen-Beschaffungsvorhaben auf und stellt auch dar, daß die Entstehung der STANAG 4671 bis Dezember 2003 zurückgeht.
Die STANAG 4671 Edition 1 wurde nach Ratifizierung durch die NATO-Mitglieder offiziell bereits am 03. März 2009 erlassen. Hätte sich also Deutschland bzw. das BMVg und AIN (ehemals Rü) an diese „Spielregeln“ gehalten, wäre spätesten ab März 2009 das EuroHawk-Desaster eindeutig erkennbar und absolut vermeidbar gewesen!
Wie der Bericht der Ad-hoc Arbeitsgruppe EURO HAWK des BMVg vom 05.Juni 2013 evident beweißt, mußten sowohl dem BMVg bzw. AIN (vormals Rü), als auch der EuroHawk GmbH die Bedeutung der STANAG 4671 absolut bewußt gewesen sei. Auf Seiten 47 und 48 dieses Berichts wird nämlich ausgeführt (Zitat):
Die EuroHawk GmbH antwortete mit Schreiben vom 29. Mai 2013 [an das BAAIBbw] wie folgt: „Die EuroHawk GmbH kann Ihnen nach Rücksprache mit NG bestätigen, dass ……………………………… usw <<
@ Vtg-Amtman
„….und ethische Fragen …“
Wer wird dazu vortragen? Sehen Sie jemanden in der Liste?
@Vtg-Amtmann
Im Ratifizierungsprozess der NATO ist es zulässig, dass die Staaten ein Caveat in Sachen nationale Implementierung einbringen können. Ich weiß nicht ob Deutschland das im Falle der STANAG 4671 getan hat, wollte nur auf diese vielgeübte Praxis hinweisen.
Bei technischen STANAG ist es nach meiner Kenntnis außerdem so, dass eine solche NATO STANAG in keinem Fall fehlende oder bestehende nationale oder EU-Vorschriften/Standards ersetzt oder übersteuert.
Durch die Erweiterung der NATO ist das STANAG Regime der NATO eh ganz schön ins schleudern geraten, denn die hinzugetretenen Staaten konnten unmöglich die mittlerweile 5-stellige Anzahl von STANAG ratifizieren und implementieren. Dies trifft insbesondere für die Länder zu, die auch in die EU aufgenommen wurden.
Technische STANAG sollten immer eine Brücke zwischen US MilSpec und europäischen Standards schlagen. Das kann schon mal in die Hose gehen, insbesondere dann, wenn die US-Rüstungsindustrie das US-Militär nicht an die Standardisierung der bit&byte-Ebene heran läßt und ihre proprietären Implementierungen pflegt (Beispiel LINK 16/22). Aus US Sicht ist die Lösung dieses Interoperabilität-/Kompatibilitäts-Problems ganz einfach: die Europäer kaufen beim selben US-amerikanischen Hersteller ein wie die US-Streitkräfte ;-)
@klabautermann: Mit http://www.flightglobal.com/news/articles/nato-prepares-to-issue-stanag-for-uav-airworthiness-213789/ ist alles gesagt. Man hat sich mit der STANAG 4671 hinsichtlich der Zulassungspezifikationen eindeutig an EASA CS 23 (bzw. FAA-FAR Part 23) gebunden bzw. entsprechend unterworfen. Dies war schon in der Entwurfs- bzw. Definitionsphase der STANAG 4671 durch die NATO – FINAS Work Group der Fall. Deutschland ist Mitgliedsstaat der FINAS (vgl. http://www.powershow.com/view/ac545-ZWU1N/NATO_FINAS_powerpoint_ppt_presentation)
Die „technische“ STANAG 4671 kann auch gar nicht fehlende oder bestehende nationalen Gesetze oder EU-Verordnungen/Standards ersetzen oder übersteuern, denn die Durchführungsprocedere für § 30 Abs. 1 LuftVG sowie für EASA CS 23 und CS 25 sind eindeutig definiert.
Daß dies so manchem Hersteller nicht gefällt, liegt an dessen Produkten bzw. UAVs, die in Masse nicht diesen Zulassungsspezifikationen entsprechen. Aber keineswegs rechtfertigt dies, daß einzelne europäische Staaten deshalb Kompromisse zu Lasten der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zu Lasten der Sicherheit und Gefahrenvermeidung des Luftverkehrs eingehen (z.B. Italien bei AGS bzw. beim Global Hawk Block 40). Schon gar nicht ist für Derartiges die deutsche „Lex specialis“ § 30 Abs. 1 geschaffen worden, da mag in der alten ZDv 19/1 drinnen gestanden haben was will.
Die Neue ZDv A-1525/1, Teil 1 und -Teil 2 ist speziell in den Bereichen der Durchführungsbestimmungen zum Zulassungswesen deutlich detaillierter, expliziter und ganz erheblich restriktiver!
(Zitat) „Zu Nr. 102 Durch diese Zentrale Dienstvorschrift und die zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften muss im militärischen Bereich ein unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse gleichwertiges Maß an Verkehrssicherheit/ Lufttüchtigkeit sichergestellt werden, wie es das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften bzw. die in der Europäischen Union geltenden Vorschriften (z. B. EASA-Parts [gemeint sind die EASA-CS]) vorsehen
Zu Nr. 201 […] Bei Lfz wird die Verkehrssicherheit in dem Verkehrszulassungsschein (Nachweis der Verkehrssicherheit) […] beurkundet. Für ein Luftfahrzeug ist die Verkehrssicherheit gegeben, wenn es so gebaut und ausgerüstet ist, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist und dabei niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.“ (Zitatende)
Damit ist mit dem alten BAAINBw-Spruch „§ 30 Abs. 1 LuftVG und ZDv 19/1 werden’s schon richten“ ebenso „Schluß mit Lustig“, wie zumindest für die US-UAV. Die europäischen Hersteller (-konsortien) werden sich ohnehin an die Europäischen Procedures des Europäischen Luftrechts halten müssen und das wird ein ziemlich harter Brocken!
Auch wäre ein sogen “CAVEAT (Vorbehalt)“ Deutschlands gegenüber der STANAG 4671 – wenn es denn einen solchen gäbe – völlig nutzlos, denn ebenso wie in der zivilen kommerziellen bzw. professionellen Luftfahrt, wird es in der militärischen Luftfahrt kurz- bis mittelfristig keine originär nationalen Zulassungen mehr geben, sondern die Zulassungstandards werden stetig zunehmend europäisch harmonisiert und standardisiert (Sichworte: MAWA, EMAR, EDA). Ein „CAVEAT“ gegen EASA CS 23 (auf MALE anzuwenden) und gegen CS 25 (auf HALE anzuwenden) kann es naturgemäß nicht geben.
In die STANAG 4671 ist auch EASA CS 25 ist so gut wie implimentiert und ist damit für den EuroHawk die Fahrkarte ins Museum, auch wenn dies Einzelne im BMVg und bei der Lw sowie einige Politiker bei der SPD noch nicht wissen (wollen).
@J. König: >> und ethische Fragen … <<
M.M.n. dürften sich Prof. Dr. jur. Thilo Marauhn und Prof. Dr. jur. Elmar Giemulla hervorragend ergänzen und die von Thomas de Mazière im vergangenen Sommer äusserst unglücklich bzw. politisch höchst undiplomatisch angeheizte Diskussion über „ethisch neutrale Waffen“ sehr schnell als völlig obsolet darstellen.
Marauhn wird mittels des (humanitären) Völkerrechts und dem Verfassungsrecht sowie den Grrundsätzen der EMRKargumentieren und dies aus der Perspektive der europäischen Kultur samt europäischem Rechtsverständnis (vs. USA) und Giemulla wird den luftrechtlichen sowie zulassungsrechtlichen Ansatz wählen. Beide werden herausarbeiten, daß erst einmal diese Prämissen eindeutig abgearbeitet werden müssen, bevor man sich in die „Ethik oder auch Nicht-Ethik“ von „Wunderwaffen, Killerdrohnen und deren Grad an Autonomie“ versteigt.
Solange nämlich den Ansätzen von Marauhn und Giemulla rechtlich nicht Rechnung getragen werden kann, braucht bzw. darf man zunächst bzw. b.a.w. auch keine neuen Drohnen beschaffen und derart wird jede weitere Diskussion hypothetisch.
Damit wäre dem „linken und/oder pazifistischen Flügel“ unter den Sachverständigen schon mal für ein Erstes das Wasser abgegraben bzw. deren Argumentation verpufft sowie ganz wesentlich zur Versachlichung der Debatte beigetragen. Bislang war es doch so, egal ob de Maizière oder dessen Opponenten argumentierten, es lag aufgrund deren Expertislosigkeit sowie der nicht abgeklärten, unerfüllten bzw. bislang unerfüllbaren Prämissen damit stets ein atgumentatorischer „Zirkelbezug“ vor (= logischer Widerspruch bzw. geistiger Kurzschluß).