„Nichts ist gut in Afghanistan“? – ‚Von der Realität nicht weit entfernt‘
Am kommenden Montag (27. Januar) wird die Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein lange umstrittenes Papier zum Afghanistan-Einsatz vorlegen; eine aktuelle friedensethische Stellungnahme, sagt der Kammervorsitzende Hans-Jürgen Papier. Die Stellungnahme (zu deren Vorstellung es eine Debatte in Berlin geben wird, bei der ich auch auf dem Podium sitzen werde) ist noch nicht zur Veröffentlichung frei gegeben, aber es gibt einen Gastbeitrag in der Welt* dazu, eben vom Kammervorsitzenden. Der Gastbeitrag schließt mit dem Fazit:
Aus den Perspektiven von Legalität und Legitimität wird deutlich: Der Satz „Nichts ist gut in Afghanistan“ war vielleicht überpointiert, aus heutiger Sicht aber nicht weit von der Realität entfernt.
Den inzwischen berühmten Satz Nichts ist gut in Afghanistan hatte die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann Anfang 2010 geäußert.
Den Gastbeitrag von Papier gibt es auf der Welt-Webseite*: Echter Frieden lässt sich von außen kaum erzwingen
Zu der Erklärung der Kammer selbst kommt natürlich auch auf Augen geradeaus! Anfang der Woche noch etwas (als Teilnehmer der Podiumsdiskussion kann ich mich ja nicht über die Sperrfrist hinwegsetzen).
Nachtrag: Auf dem Podium wird auch Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network sitzen; sein jüngster Text zu Afghanistan:
Cards on the Table: Transparency and post-2014 Afghan aid
Nachtrag 2: Zur (politischen) Situation in Afghanistan eine interessante Analyse der New York Times – unter anderem, so heißt es darin, tauchen Bilder der Situation nach dem von Oberst Georg Klein angeforderten Luftangriff bei Kundus 2009 in einem aktuellen Dossier der afghanischen Regierung auf, das fehlerhafte aktuelle Luftangriffe der USA und als Folge getötete Zivilisten belegen soll.
(* Webseiten deutscher Verlage werden hier in der Regel nicht verlinkt; in diesem Fall scheint mir angesichts der Bedeutung für die Diskussion eine Ausnahme gerechtfertigt.)
(Foto: Partans from 1st Platoon, Alpha Battery, 4th Battalion, 25th Field Artillery Regiment, 3rd Brigade Combat Team, 10th Mountain Division fire their M777 howitzer to calibrate on Forward Operating Base Lightning, Afghanistan, Jan. 15, 2014 – Photo courtesy of Regional Command-East via U.S. Army auf Flickr unter CC-BY-Lizenz)
Passend zur Diskussion hier – aus der Antrittsrede des Staatsekretärs Ederer im AA:
„Gegen Klimawandel, politische Instabilität, ethnische Auseinandersetzungen und Cyberangriffe hilft keine militärische Gewalt, helfen keine Luftangriffe.“
Tja dann macht Frankreich in ZAR (ethnische Auseinandersetzungen) und Mali (politische Instabilität) ja gerade alles falsch. Besonders interessant bei diesem Lebensweg:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Leitung/StSEderer_node.html
Warum biedert sich dann, gerade jetzt, das AA so sehr in Paris an?
@Memoria
hier hilft Adenauer; -)
Wie mein Freund Pferdmenges unterscheide ich drei Steigerungen der Wahrheit: Die einfache, die reine und die lautere Wahrheit. Ich will Ihnen jetzt die reine Wahrheit sagen…
Konrad Adenauer (1876-1967),
@ Memoria
Brüssel und Paris.
Genau, die NATO hielt unter Führung der USA gut 13 Jahre in ISAF zusammen. Kein Mitgliedsstaat schwerte folgenreich aus. Ich denke, dass dies als Erfolg dargestellt werden wird und gefeiert werden wird.
Aber das war doch eigentlich nicht das öffentlich posaunte Ziel nach dem ersten und zweiten Petersberger Treffen. Oder habe ich die falschen Bundestagsdrucksachen gelesen?
By way. Wie schätzen Sie die öffentliche und politische Wirkung eines Textes ein, der da sagt: ein Teil ist der Meinung a und ein anderer Teil ist der Meinung b. Das ist doch letztendlich bedeutungslos für eine Deutungshoheit, oder täusche ich mich? So schrieb ich mal vor vielen Jahren meine (Haupt-)seminararbeiten.
Aber. Soll eine Kirche Hauptseminararbeiten veröffentlichen?
Ich versuche mir gerade vorzustellen die EKD wären zum Fazit gekommen „Krieg ist toll bitte mehr davon!“
Nein, eigentlich versuche ich mir das nicht vorzustellen.
Das ist nämlich keine der Aufgaben der EKD. Genau so gut könnte man den Fuchs fragen was er von sicheren Hühnerställen hält oder den Sportarzt was er von einem Wintersportverbot hält: Vermutlich Nichts.
@Memoria
„Einsätze im Rahmen des Kap. VII der UN-Charta – wie der hier diskutierte ISAF-Einsatz – sehen nunmal auch Gewaltanwendung zur Auftragserfüllung vor.“
Habe ich etwas anderes behauptet?
„Die von Ihnen oben vertretene Meinung – ist eben nicht die herrschende Interpretation zu den Grundlagen des völkerrechtlichen Rechtsrahmens“
Gerade das habe ich auch nicht behauptet. Wie schräg ist das denn, muss ich die herrschende Interpretation eines Rechtsrahmens teilen? Ich nehme zur Kenntnis dass dies manche tun und herrschende Interpretationen sind nicht absolut.
„Genau dies scheinen auch die Kirchen weiterhin nicht verstehen zu wollen, da sie eben fortlaufend von rechtlichen Fragen sprechen.“
Natürlich sind dies rechtliche Fragen und sie können national enger ausgelegt werden.
Wenn die Todesstrafe erlaubt ist, kann man durch nationale Gesetze und deren Auslegung diese verbieten, gestatten, verbieten …….
Der politische Wille ist entscheidend und dieser wird durch einflussreiche Gruppen erzeugt, unter anderem auch durch Diskussionen welche einem evtl. nicht gefallen.
„Es gibt hier im Grundsatz kein rechtliches Problem (lediglich bei der Abgrenzung der direkten Beteiligung)“
Genau darum geht es u.a.
„Tödliche Gewalt kann zur Auftragserfüllung angewandt werden.“
Das ist weder für mich noch für viele andere Soldaten überraschend.
„Ob innerhalb dieses Rechtsrahmens gewissen Dinge sinnvoll sind oder nicht, darüber kann man gerne diskutieren. Dabei ist auch die Sicht der Kirchen zweifellos wichtig.“
Nein, man kann auch darüber sprechen, ob eine gewisse Auslegung eines Gesetzes einer neuen Regelung durch den Gesetzgeber benötigt. Dies geschieht in unserer Republik zum Glück oft unter Beteiligung unterschiedlicher Gruppen der Gesellschaft
„Zunächst einmal sollte jedoch ein Konsens darüber bestehen, was der Rechtsrahmen in einer Kap. VII-Operation ist. Zumal die UN diese Einsätze offenbar ausweiten will (siehe bspw. auch Kampf gegen die M23-Rebellen im Ost-Kongo, niederländischer Beitrag bei MINUSMAin Mali).“
Es besteht doch Konsens, doch muss man den gestzl. Rahmen immer ausschöpfen?
Das Gesetz gibt oft viel her, doch muss man immer alles tun, was erlaubt ist? Macht es immer Sinn?
@Vtg-Amtmann
Die Fernsteuerung von Waffenplattformen wird noch lange ein Thema sein, ob wir in AFG sind oder nicht. Das autonome und ferngesteuerte Fliegen mit der Zunahme im ziv Bereich erst recht, auch in den USA und dies nicht nur im mili Bereich, sondern auch im Bereich der Presse und Polizei (oder anderer Sicherheitskräfte).
@Elahan: „Die Fernsteuerung von Waffenplattformen wird noch lange ein Thema sein, …“
Absolut richtig! Aber spätesten seit 2011 haben wird gelernt, daß unsere Politiker davon so gut wie nichts verstehen, es aber sollten. Die Kirche versteht zwar noch weniger davon und hat aber dazu auch keinen Auftrag, also sollte sich diese raushalten!
Die EKD sollte sich erst einmal den Militärseelsorgevertrag ansehen. Und der basiert auf dem Konzept der „Inneren Führung“, welche nicht nur militärfachliche Ausbildung und politischen Unterricht, sondern eine Führung mit ethischer Grundlage beinhaltet. D.h. gewissensgeleitete Individuen, verantwortlicher Gehorsam, konflikt- und friedensfähige Mitmenschlichkeit. Dafür wurde die Militärseelsorge geschaffen und die Kirche gewonnen werden, der neben Gottesdienst und Seelsorge auch der „Lebenskundliche Unterricht“ anvertraut wurde. Und letzterer ist kein Religionsunterricht, sondern Teil der Gesamterziehung der Soldaten.
General Schneiderhahn brachte es 2003 auf den Punkt: „das Prinzip der Inneren Führung sollte es auch religiös gebundenen Menschen ermöglichen Soldat zu werden und zu sein.“ Die Kirchen hatten und haben also nie den Auftrag, dazu beizutragen, kein Soldat zu werden oder nicht zu sein! Das gilt besonders für die EKD.
@Elahan:
“Es ist nun mal die Grundlage unseres Rechtssystems dass staatliches Töten nur im Fall der Notwehr oder der Landesverteidigung gerechtfertigt ist und nicht als Strafe/Rache anzuwenden ist”.
Ein Kapitel VII-Einsatz ist keine Landesverteidigung, aber auch hier kann zur Auftragserfüllung Gewalt angewandt werden.
Aber wenn wir da einer Meinung sind, ist das ja prima.
Nachtrag: Man vgl. „Die evangelische Militärseelsorge in kritischer Solidarität mit der Bundeswehr und den Soldaten »Ein Weg in Loyalität und Freiheit« Von: Dirck Ackermann“ in http://pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=3533
@Vtg-Amtmann
Mal so als unbedarfte Frage.
Ist “ kritische(r) Solidarität “ ein Begriff aus der Seelsorge oder eher aus dem politischen allgemeingebräuchlichen Schwadronieren?
Wobei das Thema Militärseelsorge eher ein Neues ist.
Im Kammertext liest sich das Thema „Soldatenseelsorge“ auch sehr eigenartig.
General Schneiderhahn brachte es 2003 auf den Punkt: „das Prinzip der Inneren Führung sollte es auch religiös gebundenen Menschen ermöglichen Soldat zu werden und zu sein.“ Die Kirchen hatten und haben also nie den Auftrag, dazu beizutragen, kein Soldat zu werden oder nicht zu sein! Das gilt besonders für die EKD.
@Memoria
„Ein Kapitel VII-Einsatz ist keine Landesverteidigung, aber auch hier kann zur Auftragserfüllung Gewalt angewandt werden.“
Ja, es ist keine Landesverteidigung aber er wird meiner Meinung nach analog zur Nothilfe begründet.
Wenn man Gewalt einsetzt um Angriffe auf nicht EU Bürger abzuwehren und die Situation zu stabilisieren, dann kann dies im Interesse der BRD sein, muss aber nicht. Wenn es nicht im Sicherheitsinteresse der BRD ist, dann ist dies im Sinn des Wortes FRAGWÜRDIG. Eine Nothilfe eines Staates zu Gunsten der Interessen anderer Staaten halt ich für grundsätzlich nicht vertretbar, würde dafür meinen Sohn nicht opfern wollen. Auch da gibt es Bürger mit einer anderen Meinung und das ist gut so.
…und ich freue mich, wenn wir uns geneinsam zum Kern des Pudels nähern :-)
In eigener Sache: Kann mir mal jemand, bitte, evtl schonend, den hier oefter gebrauchten Begriff ‚Baellebad‘ erlaeutern?
Begruendung:
1. Bin Dinosaurier
2. Habe die letzten 15 Jahre im S-Pazifik verbracht.
3. habe im Google u/o Wiki keine passende Beschreibung gefunden.
Cheers
@MikeMolto: schau mal ins Balleabad unter @MikeMolto!
@J. König: “In kritischer Solidarität“ darf ich als Formulierung verstehen, welche die kirchenpolitische und –ideologische Gradwanderung zwischen Militärseelsorge, Friedensauftrag und Friedensbewegung (Kriegsdienstverweigerung) beschreibt, um kein Schäfchen zu verprellen und zu verlieren.
@Elahan & @memoria: Ihr gemeinsamer Nenner kann meines Erachtens nur sein, daß die Grundsätze des humanitären Völkerrechts die Anwendung der EMRK auf Streitkräfteeinsätze nicht ausschließen. Vielmehr geht aus der EMRK hervor, daß die in ihr niedergelegten Grundwerte auch im bewaffneten Konflikt fortgelten. Allerdings ist ein Verstoß gegen die EMRK grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das Verhalten durch Vorschriften des humanitären Völkerrechts gerecht fertigt ist.
Diese Auslegung trägt einerseits den Anforderungen der militärischen Notwendigkeit Rechnung und vermeidet, daß die Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten nach der Konvention unvorhersehbar zu erweitern, andererseits wird verhindert, daß es zu Wertungswidersprüchen zwischen der Ausübung von Hoheitsgewalt nach innen und außen kommt. Sofern die Streitkräfte der Vertragsstaaten wesentliche hoheitliche Aufgaben übernehmen, ersetzen diese – wie z.B. in AFG über lange Zeit und Strecken – sogar die eigentliche Staatsgewalt und es darf die Wirkung der EMRK nicht auf den regionalen Bereich beschränkt bleiben, sondern muß ihrem hoheitlichen Tätig werden folgen. Dann bleibt die Einhaltung der EMRK auch durch den Gerichtshof überprüfbar.
Es schadet nur dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit und damit letztlich dem Erfolg einer friedenskonsolidierenden Maßnahme, wenn die internationale Gemeinschaft zwar die gegnerischen Konfliktparteien auf die internationalen Menschenrechtsstandards verpflichtet, dagegen die internationale Sicherheitspräsenz von ihren Verpflichtungen bei der artigen Einsätzen befreit wäre. wäre.
Genau das ist der „kleine, aber feine“ Unterschied zwischen Europa und USA, aber letztere haben ja mit der EMRK und wollen mit der UN-Menschenrechts-Carta nichts am Hut haben.
Die hierbei bei uns in Deutschland mitredenden Kirchen, samt ihrer selbsternannten Experten, kennen ab er leider nicht diese Grundsätze und Logik, von dem was ein „Kapitel VII-Einsatz“ ist, einmal ganz zu schweigen!
„Kritische Solidarität“ ist aus meiner Sicht eine „Dampfblase“, denn „Kritik“ erfordert Wissen, Analyse und wenn konstruktive Kritik auch Alternativen, „Solidarität“ erfordert ebenfalls Wissen, ferner Überzeugung und aktives Beitreten. Von allen Dem ist die Militärseelsorge der Bw in ihren oberen Etagen ganz weit weg, aber ich kenne auch Überzeugungstäter, z.B. sogar am Schwielow-See.
@MikeMoloto
Bälle ist die Mehrzahlforrm von Ball und Bad dürfte klar sein.
Man findet Bällebäder zT bei Mc Donald für Kinder zum Spielen oder eben bei AG für Trolle zum Trollen :-).
http://augengeradeaus.net/2014/01/ballebad/
@ Elahan
Zitat:
“Ein Kapitel VII-Einsatz ist keine Landesverteidigung, aber auch hier kann zur Auftragserfüllung Gewalt angewandt werden.”
„Ja, es ist keine Landesverteidigung aber er wird meiner Meinung nach analog zur Nothilfe begründet.
Wenn man Gewalt einsetzt um Angriffe auf nicht EU Bürger abzuwehren und die Situation zu stabilisieren, dann kann dies im Interesse der BRD sein, muss aber nicht. Wenn es nicht im Sicherheitsinteresse der BRD ist, dann ist dies im Sinn des Wortes FRAGWÜRDIG. Eine Nothilfe eines Staates zu Gunsten der Interessen anderer Staaten halt ich für grundsätzlich nicht vertretbar, würde dafür meinen Sohn nicht opfern wollen. Auch da gibt es Bürger mit einer anderen Meinung und das ist gut so.“
Ich denke hier muss man zwei Sachverhalte deutlich voneinander unterscheiden.
Aus Staatsräson für Deutschland, das mit Frankreich solidarisch sein will, deutsche Soldaten in Lebensgefahr zu bringen, ist meiner Meinung nach unzulässig.
Das Interesse des deutschen Staates am Einsatz in Afrika kann nicht nur Solidarität mit Frankreich sein.
Wenn es dies nicht ist, was ist dann der mögliche Grund, das deutsche Staatsinteresse an einen Einsatz in Afrika ? Was begründet die Legitimität des Einsatzes ?
Der zweite Punkt ist eine humanitäre Intervention, so wie im Kosovo stattfand.
Hier kann ein Kapitel VII Einsatz nicht analog zum Nothilfe-Paragraph argumentiert werden. Dies war ein Kriegseinsatz gegen Serbien um den politischen Rückzug aus dem Kosovo zu erzwingen. Ein Kapitel VII-Einsatz hat in der Praxis die gleichen Rechte wie ein Kriegseinsatz, bzw. ist ein Kriegseinsatz, weil die UN, die einzige Organisation die einen Krieg legalisieren kann, ja die Erlaubnis zum Einsatz aller benötigten Mittel zur Erreichung des Ziel der Resolution ausdrücklich erlaubt hat.
Also nicht Notwehr und Nothilfe sondern humanitäres Völkerrecht im Krieg. Damit bricht aber das gesamte Argumentationsgebäude der Kritiker zusammen, weil es sich auf Polizeirechte bezieht. Die ROE in AFG vor 2009 sahen weniger Möglichkeiten zur Gewaltanwendung vor, als das Berliner Polizeirecht (Verfolgung Flüchtender).
Wenn freiwillig die ROE so eingeschränkt werden, also weit unterhalb der Möglichkeiten nach Kapitel-VII, dann kann man den Einsatz auch bleiben lassen, weil er nichts bringt und nur Geld und Leben kostet (ISAF bis 2007/09).
Zur Info: Gibt einen weiteren Nachtrag oben im Eintrag.
@Georg
Zustimmung.
So wäre evtl der versprochene Aufbau der Polizei (ernsthaft) und Stärkung der ziv Gesellschaft hilfreicher gewesen als das verstärken des Militärs.
Ich habe hier und auch nirgendwo in einem ähnlichen Medium auch nur annähernd eine realistische Beschreibung von den zuständen die ich vorgefunden habe, „damals“ und in Neuzeit „vor Ort“ erfahren habe. (Kunduz und OP North) wiedergegeben bekommen.
Woher soll dann diese Expertise kommen. Lessons learnt sicher nicht!!!
@Verlässlicher Realist
Eine kleine Exkursion zu „lessons learnt“. Man sammelt Beobachtungen – egal ob aus Übung oder Einsatz – und arbeitet aus diesen die Problemstellungen heraus, die es zu lösen gilt. Diese sind die „lessons identified“. Wenn diese Problemstellungen gelöst und die Lösung erfolgreich evaluiert wurde, dann wird aus der „lessons identified“ (LI) ein „lessons learned“ (LL).
Sie fordern eine realistische Beschreibung vor Ort und Stellen fest, dass man diese nicht in den LL findet.
Im Prinzip ist die taktische Einsatzauswertung eine „Mängelliste“ und die Anzahl der aufgedeckten Mängel übersteigt systembedingt die Abgestellten. Ehrlich gesagt hat sich bei der taktischen Einsatzauswertung in den letzten Jahren viel getan. Auf der einen Seite gibt es Produkte wie „aus dem Einsatz lernen“, die uneingestufte Erkenntnisse an die Truppe transportieren. Die eingestuften Sachverhaltsfeststellungen nach Gefechtshandlungen fliesen in die Weiterentwicklung von Wehrmaterial und die Ausbildung, hier mit Schwerpunkt in die Vinietten im Gefechtsübungszentrum, Wildflecken und Hammelburg ein.
Im Bereich der operativen Einsatzauswertungen gab es m.E. ein paar Rückschläge. Die Berichte der Kontingentführer waren „Klartext“ und gut: Ich erinnere beispielhaft nur an den Bericht von General Fritz auch wenn mir klar ist, dass nicht jeder hier Zugriff hat. Das diese „Mängellisten“ direkt von Opositionspolitikern genutzt wurden, um die Regierungsvertreter anzuschießen, ist auf Dauer wenig hilfreich für die bundeswehrinternen Prozesse und darüber sind die Kontingentführerberichte gestolpert. Ich denke, das die inzwischen erdachten und durchgeführten Alternativen zweckmäßig sind und – was wichtig ist – die Politik aus dem internen Prozess draußen hält, um den alles entscheidenden „Klartext“ zu bewahren.
Richtig schlecht ist meiner Meinung nach Deutschland – und ich spreche absichtlich nicht von der Bundeswehr, das wäre auf dieser Ebene zu kurz gesprungen – bei der strategischen Einsatzauswertung. Einziges Produkt ist der jeweilige länderbezogene Bericht des AA und der Inhalt ist offensichtlich nicht auf das Herausarbeiten von „lessons identified“ ausgerichtet, sondern eher eine Alternative mit Fähnchen. Wie man so etwas gut macht, kann man sich exemplarisch in UK ansehen, die u.a. jeden Einsatz – nach Abschluss – systematisch und schonungslos aufarbeiten. Frau Käßmann ist zwar schonungslos, arbeitet aber ehrlich gesagt auch nichts auf und stellt nur die Sache mit den Fähnchen einer „anderen“ Denkschule dar.
Hart gesagt: Da Deutschland seit seiner Nationalstaatsbildung die „Strategie“ nicht in den Griff bekommen hat, ist der Mangel an strategischer Einsatzauswertung eigentlich nur eine konsequente Ableitung. Deutschland und Strategie: Wir machen das mit den Fähnchen…jetzt auch in Afrika?
Und um nach einer unendlich langen Abschweifung unseren Verlässlichen Realisten nicht zu vergessen: Bei all den politischen, ministeriellen, medialen und selbst im Mandat existierenden Blend- und Nebelgranaten, ohne eine strategische rote Linie, wird es schwierig diese dann vor Ort umzusetzen. Ohne Ziel ist aber jede Richtung richtig: Auch wenn sie das im Bezug auf ihre Erfahrungen KDZ/Op North nicht trösten wird…
@Tom_Weinreich: Siehe http://augengeradeaus.net/2014/01/mehr-bundeswehr-fur-afrika-lufttransport-sanitat-ausbildung/comment-page-3/#comment-88973
@ Stefan H.: Danke – Volltreffer!
Ich find’s ja schon etwas seltsam, dass auf den (ziemlich guten) Text von Papier so gut wie gar nicht eingegangen wird. Ist der zu unkontrovers?
@ Sozialissenschaftler
Wenn es aus biblischer Sicht in Ordnung war, Sihon, den König der Amoriter und Og, den König von Basan gezielt zu töten, warum dann nicht auch Talibanführer?
Wie kommen Sie drauf, dass es „in Ordnung“ sei? Die von ihren zitierte Stelle ist gerade mal ein alttestamentlicher Psalm, also mehr oder weniger ein Lobgesang. Dem gegenüber stehen die göttlichen Gebote, und die sind mit „Du sollst nicht töten“ und „Wenn dich einer auf die linke Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin“ ziemlich eindeutig.
Töten ist Sünde. Und von dieser Position wird wohl keine Kirche abweichen. Und das ist gut so.
@ J. König
Ist ” kritische(r) Solidarität ” ein Begriff aus der Seelsorge oder eher aus dem politischen allgemeingebräuchlichen Schwadronieren?
Der Begriff ist vermutlich dem „Gehet zu den Sündern“ entsprungen, siehe etwa Markus 2,13-17.
@ califax
Falsch, komplett falsch. Auch Sie verwechseln nationales Friedensrecht und Kriegsvölkerrecht.
Mir wäre neu, dass es eine Friedensethik und eine Kriegsethik gibt.
@ Stefan H.
Es erinnert mich an die Ächtung der Armbrust im Mittelalter. Wie so oft wird die Kirche erneut feststellen, dass man den Fortschritt nicht zurück drehen kann.
Jetzt mal abgesehen vom Einsatz von Atomwaffen, Giftgas, Phosphogranate, Clusterbomben, Anti-Personen-Minen?
Und gerade Clusterbomben und Anti-Personen-Minen „könnnten“ ja auch als „normale“ Waffen gesehen werden. Sie sind es aber in der Praxis aber nicht, weil beim realexistierende Einsatz im realexistierenden Konflikt die Sorgfaltspflicht hintenangestellt wird, und die Zivilisten dafür noch auf Jahre den Preis zahlen. Hat man auch bei anderen Waffen, aber dort halt umso mehr.
Und diese Argumentation kann man auch auf Drohnen anwenden. Die USA zeigen ja in Pakistan schön den Unterschied zwischen dem „wie ein theoretisch sauberer Einsatz aussehen könnte“ und „was in der Praxis tatsächlich möglich ist“. Stellt sich halt die Frage, ob das in der Praxis ein weitgehend „unvermeidbares“ Begleitphänomen des Drohneneinsatzes ist, oder eben nicht. (Imho ist das nicht der Fall, aber vielleicht bin ich an der Stelle auch zu optimistisch.)
@ Memoira
Somit sollte eine Intervention nur eine Notlösung sein – und die Begrenztheit des Lösungsansatzes sollte ebenfalls bewusst sein.
Das dürfte mit der Kern sein. Und eine Intervention ohne politische Strategie und ohne zivile Nachsorge wäre damit aus kirchlich-moralischer Sicht ganz klar ein Unding. Allerdings scheint genau das der Normalfall zu sein, siehe Lybien, oder eben auch Afghanistan.
Ein deutscher Politiker hat da ja mal die schöne Formulierung „Der Frieden ist der Ernstfall“ geprägt.
@ Verläßlicher Realist
Es wird immer so sein, dass Diejenigen, die an den Brennpunkten im Einsatz waren Erfahrungen gemacht haben, die Andere, die in der Etappe usw. eingesetzt waren, nicht gemacht haben. Es ist dann allerdings die Aufgabe der Kämpfer diese Umstände des Einsatzes auch publik zu machen. Dafür eignet sich auch dieses Blog, d.h. natürlich nicht, dass sie eingestufte Informationen breit treten sollen, aber ohne Informationsweitergabe geht es nicht. Ich würde mich auch nicht auf die „Lessons identified“ und „Lessons learned“ verlassen wollen, sondern man muss diese Zusammenhänge in der Öffentlichkeit verständlich erläutern.
Für mich war z.B. das Buch „Vier Tage im November“, so ein Lichtblick.