Bundeswehr schickt Soldaten in die Asyl-Ämter
Die Bundeswehr will in Amtshilfe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Soldaten zur Unterstützung von Aslyverfahren abkommandieren. Gestern hatte Augen geradeaus! über entsprechende Aufrufe an Reservisten berichtet, ein Schreiben aus dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr belegt, dass auch aktive Soldaten als Freiwillige für diese Aufgabe gesucht werden. Sie sollen bis zu einem halben Jahr die Prüfer des BAMF unterstützen, bei der Büroarbeit – aber auch Flüchtlingen Fingerabdrücke im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung abnehmen.
Auszug aus dem Schreiben der Bundeswehr-Behörde vom 18. November (vergrößern per Klick):
Aus dem Schreiben wird deutlich, dass ausdrücklich Soldaten (aus der Laufbahn der Feldwebel) für diese Aufgabe gesucht werden, nicht Beamte aus Verteidigungsministerium oder dessen nachgeordneten Behörden. Sie sollen zwar in Zivil in den Asyl-Ämtern tätig werden – aber ungeachtet der freiwilligen Meldung als Soldaten im Rahmen der Amtshilfe abkommandiert werden:
Interessant wäre ja eine juristische Meinung zu diesem Vorgehen – Amtshilfe durch die Bundeswehr ist im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt; ob die Formulierung dort bedeutet, dass Soldaten zu administrativen Arbeiten an andere Bundesbehörden ausgeliehen werden können, müsste mir mal ein Jurist erklären…
Interessant übrigens auch, an wen dieses Schreiben verteilt – oder auch nicht verteilt wurde: Der Presse- und Informationsstab des Verteidigungsministeriums, sonst eigentlich so ziemlich immer eingebunden, ist offensichtlich nicht dabei (was auch erklärt, warum meine Anfrage nach diesem Vorgang gestern zunächst nicht beantwortet werden konnte):
@ xyz
Wie kommen Sie auf die stramme Behauptung, der Missbrauch des Asylgedankens sei „inzwischen eher die Regel“ und obendrein „hausgemacht“? Fallen Sie nicht auf die üblen Stammtischparolen rein.
Deutschland sollte lieber endlich eine klare Linie für die zukünftigen Aufträge der Bundeswehr und für die Außenpolitik erlassen.Unsere Streitkräfte sind ja auch sonst nicht für Einsätze im Inneren vorgesehen.International geraten wir immer mehr ins Hintertreffen.Wir sind z.B. das einzige größere westeuropäische Land ohne nennenswerte Drohnenkpazitäten.
Alle reden von der Wichtigkeit der Seewege(besonders für Deutschland)Trotzdem schaffen wir unsere Marine bald ab.Keine JS-Schiffe,wann MKS-180 usw.,usw.
In den letzten Monaten gibt es nur Katastophenmeldungen über unsere Armee.
Dazu zählt meiner Meinung auch diese ominöse Hilfe für Asyl-Ämter.
Es gibt immer noch das überhangpersonal bahn und post, dass für fast volle Bezüge zuhause sitzt. Aber um mehr personal zu bekommen müsste man mehr haushaltsmittel einsetzen.
Alle Behörden jammern über personalmangel, der Mindestlohn musd ja aucb noch von wem kontrolliert werden…. alle Feldjäger dann zur FKS abkommandieren?
Ich bin nur noch traurig….
@all:
Na, die Geschichte ist ja wohl vom Eis! Ich erhielt soeben ein Mail , hier auszugsweise der Inhalt:
…..Im Zuge dieses Auftrages hat das BAPersBw alle Optionen einer möglichen
Unterstützungsleistung geprüft, um ergebnisoffen möglichst viele
Freiwillige für diese Aufgabe zu identifizieren. Im Rahmen der weiteren Prüfung wurden jedoch Grenzen für die Anwerbung von Freiwilligen zur Unterstützung des BAMF aufgezeigt.
In sofern wird ihre Unterstützung nicht mehr benötigt……
Das hat ja schon „Scheibenwelt-Charakter“
Ich habe nicht alle 54 Kommentare en Detail gelesen und bitte für den Fall einer Redundanz um Entschuldigung.
Wäre es nicht einfacher / naheliegender / sachdienlicher mal bei den 94.000 zivilen Verteidigungskollegen/ -kolleginnen nachschauen, von denen gem. Insp SKB derzeit ca. 24000 (in Worten: 24tausend!) ohne dienstpostenhinterlegte Aufgabe sind.
Oder hätte da der Betriebsrat etwas dagegen?
@ cosmo:
Stellt sich dann nur noch die Frage, ob man dort von selbst drauf gekommen ist und wenn ja warum erst danach?
…
Oder hat jemand von den Urhebern dieses Schildbürgerstreichs zufällig hier mitgelesen?
Egal welche Variante zutrifft, sollten sich einige mal Gedanken über etwaige Konsequenzen machen.
Also das erste was mir dazu einfiel:
Bin mal gespannt, ob das in 2-3 Jahren mit der Amtshilfe auch in die andere Richtung geht.
Wenn dann nämlich der Bundeswehr ein paar Feldwebel fehlen, ob man dann auch „freiwillige Beamte“ findet, die zur Unterstützung abkommandiert werden.
Quid pro quo, Clarice.
O. Punkt | 05. Dezember 2013 – 20:20
Passiert bereits. Als Reservist und Beamter wird man sogar mitunter regelmäßig zur Unterstützung der Bundeswehr herangezogen und der alte Dienstherr hat das Nachsehen. Nennt sich Wehrübung.
@O. Punkt
Fragen sie mal wo unsere Sprachmittler mit Dienstgrad und Uniform in AFG herkommen und wie deren Arbeitsverträge aussehen…….die Antwort wird sie an Kettenverträge mit dem Hang zur Leiharbeit erinnern.
… hatten wir schon den Aspekt, dass Menschen, die vor Kampfhandlungen und Verfolgung in ihren Heimatländern geflüchtet sind, sich mit großer Wahrscheinlichekit in Gegenwart von – wie auch immer gekleideten – Soldaten nicht unbedingt sicher fühlen…?
Soll ja Leute mit Antennen für sowas geben …
Amtshilfe für solche Fälle ist trotz Art. 87a (2) GG immer wieder möglich? Warum eigentlich?
..Die Bevölkerung soll sich auf diese Art, langsam auf den Einsatz des Militärs im eigenen Land gewöhnen. Einer der kleinen Schritte, hin zur absoluten Diktatur !
@Amoebe:
Ich sehe da aber schon einen Unterschied zwischen einer Wehrübung und Rechts/Amtshilfe von Behörden untereinander.
@O.Punkt:
Einen rechtlichen Unterschied gibt es mit Sicherheit, im Ergebnis bleibt aber dass regelmäßig Mitarbeiter/Bedienstete von Behörden eine gewisse Zeit bei der Bundeswehr aushelfen und dass es jetzt kein unerhörter Fall ist wenn das mal umgekehrt stattfinden soll.
Der Unterschied ist, dass der Wehrübende eben während der Wehrübung kein Mitarbeiter/Bediensteter von Behörden ist, sondern Soldat. Während der Soldat während der Aushilfe Soldat bleibt.
Nach meiner Ansicht hat die BW sich aus solchen Diensten rauszuhalten, das hatten wir alles schon mal oder hat man das 3 Reich schon vergessen !
Sollte auch eher eine lakonische Anmerkung sein, die die Absurdität des ganzen darstellt.
Ähm …
> Evtl. schon mal in Betracht gezogen, daß militärische Vorgesetzte ihre Befehle auf Rechtmäßigkeit zu prüfen haben? … Ein Befehl ist nur dann rechtmäßig, wenn er zu einem dienstlichen Zweck unter Beachtung der Gesetze, Dienstvorschriften und der Regeln des Völkerrechts erteilt wurde (§ 10 Abs. 4 Soldatengesetz)
Der Befehl hat einen dienstlichen Hintergrund – es geht um Personalengpässe in einer Behörde. Und die Anwendung des deutschen Asyrechts ist kein Verstoß gegen das Völkerrecht. Von daher ist die Anweisung nach § 10 Abs. 4 Soldatengesetz abgedeckt.
Man darf sich also durchaus als freiwilliger melden, ohne Angst haben zu müssen, dafür vor den Internationalen Gerichtshof zitiert zu werden.
@Wolfgang-2:
Ein evtl. Befehl – wozu auch eine Kommandierung gehört – wäre eben nicht rechtmäßig, weil kein dienstlicher Zweck erfüllt wird, da sich der dienstliche Zweck ausschließlich auf den Bereich der Bundeswehr erstreckt.
Gleichzeitig wäre ein solcher Befehl unverbindlich und muß vom Befehlsempfänger nicht ausgeführt werden, da eben besagter dienstlicher Zweck fehlt.
… Oder können Sie mir näher erläutern wo der dienstliche Zweck für die Bundeswehr bzw. die Tätigkeit als Soldat genau liegen soll? … Denn die Personalprobleme des BAMF tangieren die Bundeswehr im dienstlichen Bereich nun absolut nicht!
@Wolfgang-2:
Wie Schnellmerker schon ausführte sind Gesetze nicht zum Rosinenpicken da.
87a regelt im Wesentlichen das Einsatzspektrum der Bundeswehr.
Von einem Amtshilfeersuchen wissen wir ersteinmal nichts. Wenn es denn eines gäbe, ist es dann auch an andere Behörden gegangen – wenn nein, dann beliebt die Frage: warum nicht?
Die Frage nach 10(4) Soldatengesetz stellt sich nicht, weil schon ein Verstoß gegen 87a vorliegen würde.
Wenn Ihr Ansatz denn richtig wäre: warum hat man dann nicht der Einfachheit halber eine EInheit befohlen, sondern explizit bis in die Reserve hinein Freiwillige gesucht?
Freiwillige melden darf sich darüber hinaus jeder – ist aber auch außerhalb der eigentlichen Fragestellung, die da lautet: darf das BMVg die Leute überhaupt abstellen?
…@ Wolfgang-2
Als Zivilist kenne ich natürlich die Bundeswehrgesetze nicht, jedoch halte ich den Einsatz der Bundeswehr im Inland für unzulässig. Ausnahme sollte der Katastrophen-Einsatz bleiben. ZB. Sturfluten und Überschwemmungen.
Die ganze Angelegenheit stinkt zum Himmel, denn in gewissen politischen Kreisen wird schon lange nach einem „Grund“ gesucht, die Bundeswehr im Inland einzusetzen.
Dazu ein Video von Prof. Peter Alexis Albrecht (Staatsrechtler)
http://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk
@Grillbert, jetzt geht es aber auf dem Niveau von „Super Illu“ vin hinten durchs Auge!
@Vtg-Amtmann. Als Beamter sehen Sie diese Republik naturgemäß durch eine rosarote Brille. Ihre Pansion ist SICHER, egal unter welchen Dienstherren.
@grillbert:
Vtg-Amtmann zum Beamten zu erklären ist schon ein starkes Stück ;)
Wenn sie (1) öfter mal etwas von ihm lesen würden, dann wüssten Sie, dass er eher sehr kritisch dem Deutschen Staate gegenüber steht.
Ich glaube (2) auch nicht, dass eine Pansion [sic!] sicher ist – weder für diejenigen, die Sie zu Beamten erklären, noch für die, die es wirklich sind… der Staat hat bereits wiederholt bewiesen, dass er diese Fürsorgepflicht durchaus einseitig nachteilig verändern kann.
@Grillbert: Mein Letzter Sold war A 11und in den letzten Dienstmonaten – das war vor ein paar Jahrzehnten – stand auf meinem EO-Zimmerschild „hier verteidigt Sie Vtg-Amtmann [Name]“. Danach gab es Übergangsgebührnisse und -Beihilfe; „nix Pansion“ und die „rosarote Brille“ habe ich spätestens mit dem „Dank des Vaterlandes“ nach 12 Dienstjahren, nämlich einem auf „Ormic-Formular (mit blauer Schrift)“ schwarz reingetipptes Dienstzeugnis abgegeben. Dann kam der der klare Blick auf die Leistungsgesellschaft der freien Wirtschaft.
Aber zurück zum Thema: Die Argumente von Prof. Peter Alexis Albrecht sind absolut nachvollziehbar, aber bitte vor dem diesen gegebenen Hintergrund und nicht dem hier im Thread. Hier hat jemand den Art. 87a GG entweder nicht gelesen, nicht kapiert oder igoriert und es wurde auf Ämterebene zwischen dem BMVg und dem BMI gemauschelt.
Am 12. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Vorgängerbehörde des BAMF) mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten „Valka-Lagers“ (früher Kriegsgefangenen- und Flüchtlingslager), die Arbeit auf.
1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis & Wahlkreis Fürth, seit1990 MdB und jetziger StS im BMVg Rechtsanwalt Christian Schmidt) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.
Das BAMF hat seit 1996 seinen Sitz in Nürnberg in der Südstadt Kaserne, dessen Präsident ist Dr. Manfred Schmidt (Jurist), der Wahlkreis Nürnberg-Süd wird seit 2009 von MdB Rechtsanwalt Manfred Frieser (CSU) angeführ. Er ist integrationspolitischer Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Was es alles nur für Zufälle gibt?
@Vtg-Amtmann. In meinem Kommentar vom 7.12.13 habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die „Bundeswehrgesetze“ nicht kenne und somit kann und will ich Anderen hier keine höhere Kompetenz absprechen.
Dennoch bleibe ich dabei, die Bundeswehr hat lediglich den Auftrag zur „Landesverteidigung“ und nicht im Inneren zur „Amtshilfe“, in welcher Form auch immer. Diese Vorgehensweise ist äußerst bedenklich.
Das Video von Prof. Albrecht erhebt sicher nicht den Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung der Gesamtprobleme unserer militärischen Gesamtprobleme. Das kann man natürlich nicht in wenigen Minuten darstellen. Die Schlüsselfragen sind jedoch deutlich angesprochen.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar mit dem Begriff „Super-Illu“ zu klassifizieren, ist mir absolut unverständlich. Es macht auf mich den Eindruck als wollten Sie die „Amtshilfe“ als rechtlich sauber verteidigen. ZB. wäre für diesen umstrittenen Einsatz der Bundeswehr, ersatzweise der Einsatz der Bundespolizei rechtlich unbedenklich.
Ich hoffe, es ist noch nicht verboten eine andere Meinung zu vertreten!
MfG. aus Hamburg
@Kerveros.
Kein Kommentator hat hellseherische Fähigkeiten. Ich muss mich schon auf das geschriebene Wort verlassen können.
Wenn jemand das Pseudonym „Amtmann“ verwendet, liegt es nahe, dass er Beamter ist oder als solcher angesehen werden möchte.
Das ist auf keinen Fall ein „starkes Stück“, wie Sie es nennen. Es ist einfach logisch !
Außerdem geht es hier um diese Seite und nicht um vergangene Seiten, aus denen die Charakteristik des „Amtmanns“ besser zu erkennen wäre.
MfG. aus Hamburg.
@Vtg-Amtmann.
PS. Wenn Ihr Familienname Amtmann ist, macht Sie das erheblich sympathischer.
MfG. aus Hamburg.
@grillbert:
1.) Das mit dem „Vtg-Amtmann“ haben Sie glaube ich immer noch nicht durchblickt. Ich probiere es also nochmals: Hätte ich die Besoldungstufe A 13 gehabt, hätte nicht Major [Name] auf meinem Türschild gestanden, sondern „hier verteidigt Sie Verteidungsrat [Name]“. Jetzt verstanden???
2.) Das GG ist kein „Bundeswehr-Gesetz“ (Diese Erkenntnis gehört sicher auch für „Zivilisten“ zur Allgemeinbildung).
3.) Das Video bzw. das Statement von Prof. Peter Alexis Albrecht vom 07.05.2007 (auf ttp://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk) hat mit dem hier gegenständlichen Fall aus 2013 sachlich absolut nichts zu tun!
4.) Sehr wohl läßt sich damit aber eher eine hier nicht passende und auch nicht gewollte Diskussion über Scheineinasylanten und über einen NSA-Polizeistaat lostreten. Man vgl. Ihren entsprechenden Kommentar http://augengeradeaus.net/2013/12/bundeswehr-schickt-soldaten-in-die-asyl-amter/#comment-83265 und genau der ist m.M.n. „Super-Illu-Niveau!
5.) Im gegenständlichen Fall liegt schlichtweg erschreckender Nonsens bzw. ein „s..dummer“ Fehler des BMVg vor, aber nicht (Zitat @grillbert) „einer der kleinen Schritt zur absoluten Diktatur“! Sie sollten vielleicht auch mal zwischen den Zeilen und bei http://augengeradeaus.net/2013/12/bundeswehr-rudert-teilweise-zuruck-keine-reservisten-in-die-asyl-amter/#comment-83587 weiter lesen.
@ Vtg-Amtmann
Sie haben hier ja in der Sache nicht Unrecht. Aber am Rande (und natürlich OT) zu Ihrem o.a. Punkt 1.): Können Sie nicht mal Ihren Nick (leicht) ändern und den Begriff „Verteidigung“ (Vtdg! – oder ggf. auch Vg) korrekt abkürzen? So tut das jedesmal richtig körperlich weh, wenn man das liest.
@grillbert:
„Das ist auf keinen Fall ein “starkes Stück”, wie Sie es nennen. Es ist einfach logisch !“
Bevor hier in Anlehnung an ihre Logik der Tierschutzverein angerufen wird:
– ich bin kein Hund
– mein Platz ist nicht an Höllenpforten
– ich mag zwar gelegentlich bissig sein, aber in der Regel nicht gefährlich ;)
Ich kann Sie zwar vor dem Hintergrund der Anwendung von Ockham’s Razor verstehen, aber letztlich hilft gegen Annahmen immer noch die direkte Frage ;)
Ihr seit eine Ansammlung von Klugsch. und Wortverdrehern die sich gegenseitig auf die Schultern klopfen.
Macht so weiter .
Und von mir aus Tschüss, wir sind hier nicht bei FrazzenBuch, Gelegendlich auch schöne Grüße aus Hamburg in St. Pauli, vom Fischmarkt und von U434. Dann können wir uns mal aufs Deck stellen – Eintrittskarte für Sie selbstverständlich frei – und schauen wer weiter „p……“ kannn? Das ist auch eine Art von Argumentation, denn Ihr letzter Kommentar „p..st“ eine gesamte Community nur noch im Rundumschlag und völlig argumentationslos und hohl an. Sorry!
@grillbert:
„Ihr seit eine Ansammlung von Klugsch. und Wortverdrehern die sich gegenseitig auf die Schultern klopfen.“
Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen – sich auf das Niveau zu begeben, dass Sie anderen unterstellen, gereicht kaum dazu, Ihre Qualifikation und Argumentation zu untermauern…
@KeLaBe: Siehe haben mit Ihrer Kriitik an der falschen Abkürzung ja so fürchterlich recht. Aber in „Vtg“ steckte System und Tradition sowie zuvor die richtige Schreibweise. Mein Kommandeur war in Urlaub, als ich das Schild installierte. Aber wir hatten noch einen Kommandeur-Üb = G3, der befahl, das Schild muß geändert werden, mehr traute dieser sich nicht. Übrigens ein hervorragender Mann (OTL) war das, weder Pilot, noch Studierter, gschweige denn TO, aber Miterfinder der ersten neu strukturierten ZDv20/6! Qualifikation war Abteilung. „Lug, Trug und Intrigen aus Bonn-Duisdorf“. Nach Änderung des Schildes meinerseits beschwehrte sich Herr OTL noch bei meinem Oberst. Der lachte nur noch und damit hatte das Schild mit der falschen Scheibweise bei den HFlg’ers Tradition, auch während meiner WÜ’s, als Ordonanz-, VB- und LFzFhr-Offz meines O bzw. KdrHFlgKdo 3.