Bundeswehr schickt Soldaten in die Asyl-Ämter

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Die Bundeswehr will in Amtshilfe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Soldaten zur Unterstützung von Aslyverfahren abkommandieren. Gestern hatte Augen geradeaus! über entsprechende Aufrufe an Reservisten berichtet, ein Schreiben aus dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr belegt, dass auch aktive Soldaten als Freiwillige für diese Aufgabe gesucht werden. Sie sollen bis zu einem halben Jahr die Prüfer des BAMF unterstützen, bei der Büroarbeit – aber auch Flüchtlingen Fingerabdrücke im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung abnehmen.

Auszug aus dem Schreiben der Bundeswehr-Behörde vom 18. November (vergrößern per Klick):

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Aus dem Schreiben wird deutlich, dass ausdrücklich Soldaten (aus der Laufbahn der Feldwebel) für diese Aufgabe gesucht werden, nicht Beamte aus Verteidigungsministerium oder dessen nachgeordneten Behörden. Sie sollen zwar in Zivil in den Asyl-Ämtern tätig werden – aber ungeachtet der freiwilligen Meldung als Soldaten im Rahmen der Amtshilfe abkommandiert werden:

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Interessant wäre ja eine juristische Meinung zu diesem Vorgehen – Amtshilfe durch die Bundeswehr ist im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt; ob die Formulierung dort bedeutet, dass Soldaten zu administrativen Arbeiten an andere Bundesbehörden ausgeliehen werden können, müsste mir mal ein Jurist erklären…

Interessant übrigens auch, an wen dieses Schreiben verteilt – oder auch nicht verteilt wurde: Der Presse- und Informationsstab des Verteidigungsministeriums, sonst eigentlich so ziemlich immer eingebunden, ist offensichtlich nicht dabei (was auch erklärt, warum meine Anfrage nach diesem Vorgang gestern zunächst nicht beantwortet werden konnte):

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