Nach Alarmmeldung: (Fast) Schluss mit Lariam bei der Bundeswehr
Die (befohlene) Einnahme des umstrittenen Malaria-Mittels Mefloquin, Handelsname Lariam, bei Bundeswehreinsätzen (wie oben in Uganda) hat in den vergangenen Jahren mehrfach Aufmerksamkeit erregt: Nebenwirkungen des Medikaments sind schon länger bekannt, vor allem Nebenwirkungen, die man bei keinem Menschen mit einer Waffe in der Hand sehen möchte: Depressionen, Angstzustände oder Halluzinationen. Die US Army hatte deshalb schon im November 2011 Lariam von ihrer Medikamentenliste gestrichen.
Bei der Bundeswehr dauerte es etwas länger, nachdem der Sanitätsdienst das Medikament lange verteidigt hatte: Recht unauffällig ist die Truppe im September dieses Jahres von Lariam als Mittel der Wahl abgerückt – und empfiehlt stattdessen Malarone als erste und Doxycyclin als zweite Wahl. Offensiv hat die Bundeswehr das nicht nach außen kommuniziert, in einem Interview mit dem Zuständigen für vorbeugenden Gesundheitsschutz eher nebenbei erwähnt. Und hervorgehoben, der Wechsel zu Malarone hänge ja auch damit zusammen, dass dieses Mittel nach neuesten Erkenntnissen auch länger als, wie bisher vorgeschrieben, maximal 28 Tage angewandt werden dürfe.
Tatsächlich sorgte eine so genannte Rote-Hand-Meldung der Pharmaindustrie, bei der Bundeswehr würde man von einer Alarmmeldung sprechen, für den Sinneswandel: Darin war von weiteren Problemen mit Nebenwirkungen die Rede, vor allem neuropsychiatrischen. Anfang September ging beim Kommando Sanitätsdienst diese Alarmmeldung ein, und am 9. September schickte das Kommando an die Truppenärzte eine neu gefasste Anweisung, Lariam nicht mehr zu verwenden – zeitgleich veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte diesen Rote-Hand-Brief.
Grundsätzlich ablehnen will die Bundeswehr dieses Medikament allerdings weiterhin nicht: Bei dem Malariamedikament Lariam handelt es sich nach wie vor um ein arzneimittelrechtlich zugelassenes und bewährtes Medikament. Unter Beachtung der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise hat Lariam auch weiterhin seinen Stellenwert sowohl in der Malariachemoprophylaxe als auch in der Behandlung von Malariaerkrankungen, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendey diese Woche der Linken-Abgeordneten Inge Höger auf ihre Anfrage.
Das war zu erwarten. Denn die Frage nach der grundsätzlichen Einschätzung von Lariam richtet sich eher in die Vergangenheit als in die Zukunft: Was ist mit denen, die dieses Medikament auf Befehl vielleicht über Jahre nehmen mussten und heute unter den Folgen leiden? Da hat das Verteidigungsministerium die Antwort parat: Soweit die Möglichkeit besteht, dass Soldatinnen oder Soldaten durch die Anwendung des Medikaments Lariam zur Malariachemoprophylaxe einen Gesundheitsschaden erlitten haben, würde im Rahmen eines Wehrdienstbeschädigungsverfahrens geprüft, ob wegen nachteiliger gesundheitlicher Folgen der truppenärztlichen Behandlung Versorgungsansprüche bestehen.
Da bin ich gespannt. Denn das Problem sind, siehe oben, vermutlich weniger physische Spätfolgen. Sondern eher psychische. Und da hat es bei anderen psychischen Erkrankungen ziemlich lange gedauert, bis ein Wehrdienstbeschädigungsverfahren erfolgreich war.
Immerhin: Es gibt Nationen, die ihren Truppen weiterhin Mefloqin befehlen. Zum Beispiel die Iren.
(Foto: Im Malariagebiet – bei der EU-Trainingsmission für Somalia in Uganda – Bundeswehr/Sebastian Wilke via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
Ich würde sowas grundsätzlich nicht schlucken. Meistens reichts ja schon, wenn man bei Medikamenten oder auch Impfungen den Beipackzettel liest, dann hat sich das mit der Einnahme recht schnell erledigt.
Besteht für die Soldaten im Auslandseinsatz irgendein Zwang dieses oder andere Malaria-Medikamente einzunehmen?
@xyz
Das wären dann wohl die Pflicht zur Gesunderhaltung in einem Malaria-Verbreitungsgebiet und die Gehorsamspflicht. Ob man hier von geringerem Risiko durch das Medikament als durch die Krankheit sprechen kann? Keine Ahnung. Offiziell soll die Einnahmetreue bei 90% liegen. ;-)
Zitat aus Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode Drucksache 1710075
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710075.pdf
Schriftstücke des Bundestages zu zitieren ist doch in Ordnung, oder?
Das ist für den Soldaten sicherlich toll. Am Ende steht er dann mit irreversiblen Nebenwirkungen vor dem Nichts und wird nicht mal entschädigt, weil der Zusammenhang kaum zu beweisen ist und unter Umständen die Nebenwirkungen erst sehr spät sichtbar werden.
„Offiziell soll die Einnahmetreue bei 90% liegen. ;-)“
Na dann hoffen wir mal, dass der Großteil das Zeug gar nicht nimmt. *hust*
hab es nicht genommen und nicht bereut. Die Malaria in Afghanistan ist ja auch nachträglich heilbar. Das wäre im Zweifelsfall zwar der Heimatschuss gewesen aber immer noch besser als ne Psychose.
pi
Leider sind die Alternativen keine wirklichen. Luftfahrzeugführer, zumindest die der unbemannten des Heeres, müssen derzeit noch Doxy nehmen. Und unter den Nebenwirkungen, die, bei Einnahme über 21 Tage, unter anderem eine regelmäßige Blut- Leber- und Nierenuntersuchung vorschlagen, taucht auch etwas zum Thema von Kurzsichtigkeit und Führen von Fahrzeugen auf.
Ahoi,
ich habe Laryam über einen Zeitraum von 9 Monaten genommen. Ich hatte während der gesamten Zeit keine Probleme jedweder Natur.Ich habe mir sehr wohl überlegt, ob ich es einnehme oder nicht, bin aber im Rahmen der Güterabwägung zu dem Schluss gekommen es zu nehmen.
Es steht dem Soldaten frei Malariaprophylaxe zu nehmen aber was passiert in dem Moment, wo eine Infektion eintritt. Der Dienstherr stellt entsprechende Prophylaxe zur Verfügung und der Soldat infiziert sich, weil er diese nicht genutzt hat. Da fallen mir Stichworte ein wie…WDB, wer zahlt Behandlung usw.
@politisch inkorrekt: Übrigens einmal Malaria, immer Malaria
@Sven
Dito. Wir haben’s seinerzeit auch über Monate genommen.
Einer hat sich eine Maleria eingefangen. Ob er’s genommen hat? Keine Ahnung. Auf jeden Fall hatte er noch Jahre später was davon.
@Topper Harley
Ich nehme doch an, die Luftfahrzeugführer, zumindest die der unbemannten des Heeres sind ein Schreibfehler ;-)
@all
Die Alternative ist ja nicht Lariam oder gar nix. Sondern z.B. Malarone (nehme ich auch immer). Das Killerargument dagegen war bisher, dass es für max. 28 Tage zugelassen war – aber wenn das wegfällt spricht doch nix gegen immer Malarone? (Außer dem Preis natürlich, für einen Zivilisten wie mich kostet die 12erPackung fast 60 Euro, und man muss es einen Tag vorher und noch 7 Tage danach nehmen = 5 Tage irgendwo entspricht 1+5+7= 13, also die nächste Packung gleich mitkaufen…)
Und dieser begnadete Staatssekretär, der schon soviel Wissenswertes unter das Volk und unsere (seine) Soldaten gestreut hat, der – aus wahltaktischen Gründen – den Stab einer ganzen Division unter horrenden Kosten in seine provinzielle Heimatstadt verlegt
(denn da ist kein Platz und es muss gebaut werden ohne Ende), ist jetzt auch noch zum allwissenden Mediziner mutiert – das passt zu seiner Eitelkeit. Wann werden leistungsschwache Staatssekretäre eigentlich aufs Altenteil geschickt. Ist doch eine exorbitante Pension. Oder bleibt uns durch den überwältigenden Wahlsieg dieser CDU-Mensch noch erhalten?
Ich habe Lariam ein halbes Jahr genommen und dafür 2 Jahre unter den Nebenwirkungen gelitten. Ein Wehrdienstbeschädigungsverfahren würde ich mir trotzdem nicht antun.
„Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat seinen Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Kossendey mit einer feierlichen Serenade in den Ruhestand verabschiedet. Die Ehrenbekundung fand am 15. Oktober im Bendlerblock in Berlin statt.“
Auf BMVg.de
Vermutlich dürfte Sts Kossendey so lange im Amt bleiben, bis die neue Regierung steht, und seinen Nachfolger benannt hat.
@BundeswehrBW: Aber Kossendey ist doch Ärztinnenehemann. Westerstede ist nicht ohne Grund erheblich aufgewertet worden… Nach Rechtsauffassung des BMI sind auch die aus dem Bundestag ausgeschiedenen PSts Teil der geschäftsführenden Bundesregierung.
Ich habe mir vor meinem AFG-Einsatz von einem befreundeten Pharmazeuten mal erklären lassen, was ich da nehme. Lariam kannte ich bis dahin ja überhaupt nicht.
Die Aufzählungen der Nebenwirkungen waren wirklich beachtenswert.
Dann im Einsatz habe ich das Mittel genommen. Mir erschien dies sinnvoll, da durch das Schmelzwasser große Bereiche überflutet waren und somit Mücken sich hervorragend verbreitet haben. Bin nur einmal gestochen worden – ohne Malaria Infektion.
Nebenwirkungen bei mir? Auf dem Beipackzettel stand etwas wie „kann die Grundstimmung verstärken“ – ich bin ein äußerst gut gelaunter Mensch. Mein CdS litt sichtlich beim Frühstück um halb sechs unter meiner guten Laune… :)))
Führte das einfach immer auf Lariam zurück…
Spätfolgen?
Bin immer noch ein überaus gut gelaunter Mensch. Zählt das schon als WDB? :)))
Ich habe mit Lariam sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Schlafstörungen, Alpträume und Angstzustände. Lariam wird 1x wöchentlich eingenommen. Wenn ich Montags meine Dosis genommen habe konnte ich die ersten 3 Nächte kaum schlafen. Habe es dann nach 6 Wochen abgesetzt. Ähnliches haben auch Kameraden meines Zuges erlebt.
Zu Einsatzbeginn lag „Einnahmetreue“ der Kompanie wohl bei den angegebenen 90% nach den ersten Wochen dürfte sie auf unter 40% gesunken sein, da wirklich viele in der Kp Probleme hatten.
@jugendoffizier:
Ihre Erfahrung bestätigt meine. Ich habe beide Mittel mehrfach über längere Zeiträume im Einsatz genommen (nicht gleichzeitig). Abgesehen von den Vor- und Nachteilen bzgl. der Einnahme habe ich keinerlei Auffälligkeiten festgestellt.
Ich kenne auch niemanden, der ernsthafte Probleme bekommen hätte, mal davon abgesehen, dass einige natürlich hier und da mal schlecht geschlafen haben. Kann aber bei 45Grad im Zelt in einem afghanischen PHQ schonmal passieren.
Interessant ist, dass ich nur viele Kameraden kennen, die schonmal von jemandem gehört haben, der wohl mal einen kannte, der ernsthafte Nebenwirkungen hatte.
Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, wenn wirklich jemand leidet/ gelitten hat. Aber das sind meine Erfahrungen.
Also ich hatte auch nie Probleme, allerdings sind das hier alles nur persönliche Erfahrungen. Nebenwirkungen können-müssen aber nicht auftreten. Bei einer ausreichend großen Stichprobe (z.B. eine Bindeswehr mit 20.000 Köpfen im Ausland) ist die Wahrscheinlichkeit auch entsprechend hoch dass die möglichen Nebenwirkungen eben auch auftreten.
2 Jahre Westafrika, in den ersten 2 Monaten Lariam genommen, keine Nebenwirkungen wahrgenommen. Schutz gegen Stiche und das Wissen, wann es am gefährlichsten ist, ist der beste Schutz. Immer schön unter einem Netz schlafen, langärmlige Klamotten und Spray. Die Fliege geht in den Abendstunden um etc … klar kann man das auch nicht immer voll einhalten, aber es minimiert das Risiko.
Zumal schützt kein Medikament sicher gegen Malaria. wenn es nicht exakt eingenommen wird, werden teils nur Symptome unterdrückt, dann lieber einen Test und die entsprechenden Mittel bei „positiv“ einnehmen. Ich hatte in den 2 Jahren einen Test bei Malariaverdacht, negativ.
„Übrigens einmal Malaria, immer Malaria“
Unsinn. Es gibt ein Medikament names Primaquin, das dauerhaft Rückfälle beseitigt. Und die treten nebenbei nur bei Malaria Tertiana & Quartana, nicht aber bei Malaria Tropica auf.
ich habe 2007 lariam für knapp acht monate regelmäßig eingenommen und hatte keine irgendwie gearteten nebenwirkungen. lariam war mir auch lieber als die anderen pillen, die tw täglich zu schlucken gewesen wären.
Der im Rote-Hand-Brief erwähnte Patientenpass, der jetzt jedem ausgestellt werden muss, der Lariam nimmt, spricht Bände. Schaut ihn euch mal an. Lasst ihn euch beim Arzt oder in der Apotheke zeigen!
Man muss sich das mal vorstellen: Ein Medikament, bei dem man während der ganzen Einnahme ein Formular bei sich tragen soll, auf dem steht, dass man gerade unter dem Einfluss von diesem Zeug steht. Und dass es zu Selbstmord und zu Halluzinationen führen kann. Das Formular muss sogar vom Arzt gestempelt werden. Wirklich unglaublich!
Wieso um alles in der Welt sollte man so ein Medikament nehmen, wenn es Alternativen gibt?
[Zitat]:
Und hervorgehoben, der Wechsel zu Malarone hänge ja auch damit zusammen, dass dieses Mittel nach neuesten Erkenntnissen auch länger als, wie bisher vorgeschrieben, maximal 28 Tage angewandt werden dürfe.
Dazu kurz angemerkt:
Malarone darf schon seit der Packungsbeilagenänderung von Malarone vor über einem Jahr länger als 28 Tage verwendet werden.
Dazu schreibt der Hersteller am 08.10.12 unter anderem:
Die Wirkstoffkombination Atovaquon/Proguanil (Malarone®) ist jetzt auch für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 28 Tagen zugelassen. Die in der Fachinformation enthaltene Einnahme-Beschränkung wurde aufgehoben. Das bedeutet: auch bei Langzeit-Aufenthalten von über 4 Wochen in Malaria-Gebieten ist jetzt eine Prophylaxe mit Malarone® zugelassen, wie beispielsweise bei Bundeswehr-Einsätzen, beruflichen Auslandsaufenthalten oder Weltreisen. Die Einnahme erfolgt einmal täglich, beginnend 1 bis 2 Tage vor dem Aufenthalt, während des Aufenthalts (jetzt zeitlich unbegrenzt) und 7 Tage nach dem Aufenthalt in Malaria-Gebieten.
Diese Änderung wird am 27.06.13 vom Hersteller nochmals betont, da von der DTG im April 2013 eine neue Malaria-Empfehlung herausgebracht wurde.
„Die Wirkstoffkombination ist seit August 2012 auch für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 28 Tagen zugelassen.“
Kurz angemerkt:
Im August 2012 (zeitgleich mit der Malarone Änderung) änderte ja auch der Hersteller von Lariam seine Packungsbeilage und dies explizit gerade in Bezug auf neuropsychiatrische Störungen.
Ähnlich einer „Black Box Warning“ aus den USA steht seit August 2012 in einem schwarz umrandeten Kasten in fetter, schwarzer Schrift was Lariam gerade im Bezug auf Nebenwirkungen im neuropsychiatrischem Bereich verursachen kann.
Der Rote-Hand-Brief im September 2013 gibt 1:1 das wieder, was schon (spätestens) seit August 2012 bekannt ist und wovor in der Packungsbeilagenänderung von August 2012 eindringlich gewarnt wird. Zusätlich gab es noch die Info über 2 Vorerkrankungen (Schwarzwasserfieber/Leberschäden) die seitdem neu hinzugekommen sind.
„Diese Kontraindikationen würden allerdings auch einen Ausschlussgrund für die Einsatzverwendungsfähigkeit darstellen und betreffen deshalb nicht die Bundeswehr“ schrieb dazu u.a. (der inzwischen aus dem Amt verabschiedete) ParlStSekr Thomas Kossendey auf die Fragen der Linken-Abgeordneten Inge Höger.
Was bleibt ist die Frage warum denn nicht gleich im August 2012 aufgrund der Änderungen der Fachinformationen für Malarone (Gebrauch länger als 28 Tage möglich) und Lariam (Warnung vor schwerwiegenden neuropsychiatrischen Nebenwirkungen) eine Neubewertung bei der BW stattgefunden hat.
(Danach noch die Änderung der Malaria-Empfehlung der DTG im April 2013, worauf auch keine Reaktion folgte)
Wieso reagieret die BW auf einen Rote-Hand-Brief innerhalb von 24 Std., wobei dieser doch im wesentlichen nur Neuigkeiten enthielt, die für die BW sowieso nicht relevant sind und dazu Informationen enthielt die seit August 2012 schon in der Packungsbeilage erwähnt, beschrieben und warnend hervorgehoben werden?
Aber das kann uns ja dann sicher demnächst der neue ParlStSekr und Sprecher der Bundesregierung erklären.
Interessant ist auch die Frage, wie eigentlich zuletzt die Aufklärung über Nebenwirkungen von Lariam aussah. Was da im Fernsehen bei „Kontraste“ im Frühjahr 2012 als Aufklärungszettel für Soldaten zu sehen war, enthielt ja nur unvollständige Hinweise zu neuropsychiatrischen Störwirkungen.
Dazu äußerte sich die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken so:
„Aufgrund langjähriger Erfahrung des Sanitätsdienstes im Umgang mit Lariam
® und in Bewertung der aktuellen Studienlage erscheint es aus fachlicher Sicht
gerechtfertigt, sich bei der Benennung von Nebenwirkungen auf wesentliche
und erwartungsgemäß häufig auftretende Nebenwirkungen zu beschränken und
auf die umfängliche Nennung auch äußerst selten auftretender Nebenwirkun-
gen zu verzichten, zumal diese jederzeit auch der Patienteninformation zu ent-
nehmen sind.“
Spätestens seit der geänderten Fachinformation aus dem August 2012 stellte sich aus meiner Sicht die Frage, ob die bisherigen Aufklärungsbögen der Bundeswehr noch zu halten waren.
Interessieren würde mich auch, welche Konsequenzen sich in diesem Punkt aus dem Rote-Hand-Brief und dem Patientenpass vom September 2013 ergeben. Gibt die Bundeswehr jetzt eigentlich allen Soldaten, die noch Lariam bekommen (-> nach wie vor Reservemittel), diese Patientenpässe?
Im April 2013 veröffentlichte das BfArM ein neues Core Safety Profile (CSP) für Mefloquin.
Dieses geänderte CSP beinhaltet sämtliche (neuen) Nebenwirkungen und Kontraindikationen welche dann erst 5 Monate später (September 2013) von Herstellerseite in dem besagten „Rote-Hand-Brief“ veröffentlicht wurden.
(der Rote-Hand-Brief entstand sozusagen aus dem geänderten Core Safety Profile des BfArM)
Daraus ergibt sich die Frage warum nicht schon im April 2013 auch eine Neubewertung bei der Bundeswehr stattgefunden hat? (s. auch Kommentar oben wg. der Zulassungsänderung von Malarone seit August 2012)
Da ja alle zuständigen Stellen eng zusammenarbeiten, hätte schon im April 2013 aufgrund der Änderungen im CSP von Mefloquin, gehandelt werden können/müssen.
Dazu bedarf es dann sicher nicht eines „Rote-Hand-Briefes“ der von Herstellerseite aus erst 5 Monate nach Bekanntwerden der neuen Änderungen veröffentlicht wurde.
Hat hier das „MedInt“-System versagt?