Koalitions-Einigung: Dauerhaft Trennungsgeld statt Umzugskosten für Soldaten

Die Bundeswehr ist schon (und wird noch mehr) eine Pendlerarmee: Immer mehr Soldaten fahren immer weitere Strecken zu immer weniger, teils abgelegenen Standorten. Für die ist deshalb der Punkt Attraktivität in dem Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrages von Bedeutung, auf den sich die Arbeitsgruppe Außen, Verteidigung, Entwicklung verständigt hat.

Ein Thema ist mir dabei aufgefallen – und das ist für Verteidigungsminister Thomas de Maizière viel mehr, wenn man es denn so nennen will, eine Schlappe als die Einigung beim Thema Kampfdrohnen: Künftig sollen Soldaten dauerhaft wählen können, ob sie auf Dauer Trennungsgeld oder doch lieber eine Umzugskostenvergütung in Anspruch nehmen wollen. De Maizière hatte für eine Übergangszeit, während der Neuausrichtung der Bundeswehr, dieses Wahlrecht eingeräumt – doch langfristig, das hatte der Minister klar gemacht, hält er ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Möglichkeiten nicht für angemessen.

Das sieht jetzt anders aus, auch bei anderen ‚Kleinigkeiten‘, die für die Attraktivität des Soldatenberufes von Bedeutung sind – der entsprechende Auszug aus dem Papier, das Augen geradeaus! vorliegt:

Attraktivität
Die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr hängt ganz wesentlich von den Menschen ab, die in ihr dienen. Nur hoch motiviertes Personal ist bereit, diesen umfassenden Prozess mitzugehen. Umso wichtiger ist es, dass der Dienst in der Bundeswehr attraktiv bleibt. Dafür kommt es vor allem auf ein modernes Arbeitsumfeld, Aufstiegschancen, verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an.  Mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels ist eine weitere Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr eine langfristige Aufgabe. Wir werden eine Attraktivitätsoffensive voranbringen: Wir setzen uns für mehr Familienfreundlichkeit ein, insbesondere für den Aufbau der Kinderbetreuung, bei Bedarf in Absprache mit den Kommunen. Mit Blick auf die hohen Pendlerzahlen streben wir eine möglichst heimatnahe Verwendung insbesondere der Soldatinnen und Soldaten an. Darüber hinaus werden wir die Wahlmöglichkeit zwischen der Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen. Um junge Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung weiter stärken.
Durch die Neuausrichtung sind Dienststellen, in denen militärisches und ziviles Personal gemeinsam arbeiten, die Regel. Das Soldatenbeteiligungsgesetz werden wir entsprechend anpassen. Wir streben Regelungen an, die die Besonderheiten des Soldatenberufes und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang bringen.
Zeitsoldaten dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hinsichtlich ihrer sozialen Absicherungen keine Nachteile erfahren. Die Koalition wird deshalb das Thema des Umgangs mit den erworbenen Versorgungsansprüchen im Hinblick auf die Nachversicherung für Soldaten angehen.
Die Koalition wird die geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für ausgeschiedene Soldaten
bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft aufheben, um dieses wertvolle Potential an Lebens- und Berufserfahrung zu nutzen.

(Foto: Bundeswehr/Stollberg via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)