Koalitions-Einigung: Dauerhaft Trennungsgeld statt Umzugskosten für Soldaten
Die Bundeswehr ist schon (und wird noch mehr) eine Pendlerarmee: Immer mehr Soldaten fahren immer weitere Strecken zu immer weniger, teils abgelegenen Standorten. Für die ist deshalb der Punkt Attraktivität in dem Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrages von Bedeutung, auf den sich die Arbeitsgruppe Außen, Verteidigung, Entwicklung verständigt hat.
Ein Thema ist mir dabei aufgefallen – und das ist für Verteidigungsminister Thomas de Maizière viel mehr, wenn man es denn so nennen will, eine Schlappe als die Einigung beim Thema Kampfdrohnen: Künftig sollen Soldaten dauerhaft wählen können, ob sie auf Dauer Trennungsgeld oder doch lieber eine Umzugskostenvergütung in Anspruch nehmen wollen. De Maizière hatte für eine Übergangszeit, während der Neuausrichtung der Bundeswehr, dieses Wahlrecht eingeräumt – doch langfristig, das hatte der Minister klar gemacht, hält er ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Möglichkeiten nicht für angemessen.
Das sieht jetzt anders aus, auch bei anderen ‚Kleinigkeiten‘, die für die Attraktivität des Soldatenberufes von Bedeutung sind – der entsprechende Auszug aus dem Papier, das Augen geradeaus! vorliegt:
Attraktivität
Die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr hängt ganz wesentlich von den Menschen ab, die in ihr dienen. Nur hoch motiviertes Personal ist bereit, diesen umfassenden Prozess mitzugehen. Umso wichtiger ist es, dass der Dienst in der Bundeswehr attraktiv bleibt. Dafür kommt es vor allem auf ein modernes Arbeitsumfeld, Aufstiegschancen, verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels ist eine weitere Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr eine langfristige Aufgabe. Wir werden eine Attraktivitätsoffensive voranbringen: Wir setzen uns für mehr Familienfreundlichkeit ein, insbesondere für den Aufbau der Kinderbetreuung, bei Bedarf in Absprache mit den Kommunen. Mit Blick auf die hohen Pendlerzahlen streben wir eine möglichst heimatnahe Verwendung insbesondere der Soldatinnen und Soldaten an. Darüber hinaus werden wir die Wahlmöglichkeit zwischen der Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen. Um junge Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung weiter stärken.
Durch die Neuausrichtung sind Dienststellen, in denen militärisches und ziviles Personal gemeinsam arbeiten, die Regel. Das Soldatenbeteiligungsgesetz werden wir entsprechend anpassen. Wir streben Regelungen an, die die Besonderheiten des Soldatenberufes und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang bringen.
Zeitsoldaten dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hinsichtlich ihrer sozialen Absicherungen keine Nachteile erfahren. Die Koalition wird deshalb das Thema des Umgangs mit den erworbenen Versorgungsansprüchen im Hinblick auf die Nachversicherung für Soldaten angehen.
Die Koalition wird die geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für ausgeschiedene Soldaten
bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft aufheben, um dieses wertvolle Potential an Lebens- und Berufserfahrung zu nutzen.
(Foto: Bundeswehr/Stollberg via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
Solange es keine entsprechenden Gesetzesänderungen, Verordnungen etc. gibt, sind diese Worte nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.
… Und selbst wenn es tatsächlich umgesetzt werden sollte, wer garantiert, daß es auch so bleibt und nicht wieder irgendeiner Sparmaßnahme zum Opfer fällt?
Mich würde auch einmal die Definition von „heimatnah“ interessieren. Dazu müssen wir den Begriff erst einmal splitten:
a) Was ist erstmal die „Heimat“?
– Der Wohnort?
– Der Herkunftsort?
– Der Ort, an dem man dient und sich wohl fühlt?
PS: Ich bevorzuge derzeit aus privatorganisatorischer/-logistischer Sich unter dienstlichen und familiären Gesichtspunkten meinen derzeitigen Dienstort, da man den TrÜbPl Lübtheen leider geschlossen hat.
b) Was ist „nah“?
– 30 km?
– 50 km?
– 100 km?
– Oder doch deutschlandweit, denn das Land stellt ja auch eine Art „Heimat“ dar?
… Und zum Schluß sollten sich die möglichen Koalitionäre noch einmal Gedanken über das derzeitige Melderecht machen, welches Zeit- und Berufssoldaten gegenüber jedem anderen Bürger erheblich schlechter stellt. – Die Ummeldepflicht für Soldaten nach spätestens 6 Monaten am neuen Dienstort. Das bedeutet u.a., daß weder aktives noch passives Wahlrecht am Heimatort besteht. Auch kann dieses bedeuten, daß jemand, der seine Wohnung am Heimatort trotzdem beibehält, u.U. eine Zweitwohnungssteuer zahlen muß. etc. …
Tja, man will ja die Bundeswehr in der Fläche haben, anstatt wenigstens Brigaden gebündelt an einem Standort…
Die normative Kraft des Faktischen hat sich also durchgesetzt !
ca. 2/3 der Soldaten sind Pendler. Sie wollen keinen Umzug bezahlt bekommen, sondern ihre Aufwendungen für den 2. Wohnsitz angemessen erstattet bekommen. Die ständige Verlängerung der Trennungsgeldregel wurde ja nur gemacht, damit keine dauerhaften Mehrausgaben für Personal entstehen. Nun also doch, Gott sei Dank.
Verschiedene himmelsschreiende Ungerechtigkeiten werden damit hoffentlich bald abgebaut werden. (z.b. der HFw/StFw der nicht wegen einer Umorganisationsmaßnahme von Aurich nach Köln versetzt wurde, zahlt die Kosten für seine Zweitwohnung (Zimmer) selber, der OTL der ebenfalls von Aurich nach Köln versetzt wurde, bekam Trennungsgeld weil er ja „nur“ für 3 Jahre voraussichtlich dorthin versetzt wurde.)
Zitat: „Durch die Neuausrichtung sind Dienststellen, in denen militärisches und ziviles Personal gemeinsam arbeiten, die Regel. Das Soldatenbeteiligungsgesetz werden wir entsprechend anpassen. Wir streben Regelungen an, die die Besonderheiten des Soldatenberufes und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Einklang bringen.“
Dies dürfte interessant werden. Aufgrund von Erfahrungen bei den Verwaltungsgerichten dürften es keine zwei verschiedenen Arbeitszeitmodelle für die Beschäftigten an einen Standort geben. Wenn also die Zivilbeschäftigten eines Verbandes ein Gleitzeitmodell fahren, dann steht es den Soldaten im Friedensbetrieb auch zu und zwar mit den gleichen Rahmendienstzeiten. Hier werden sich hoffentlich die Personalvertretungen rein hängen und entsprechend günstige Regelungen für die Soldaten erwirken.
Beim Thema Nachversicherung von Zeitsoldaten wurde ja schon Pensionsmodelle vorgestellt, also keine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern für die Anzahl der Dienstjahre Pensionsansprüche, die ab der allgemeinen Altersgrenze von 65+ Jahren monatlich ausbezahlt werden. Spart moment Geld für den Bundeshaushalt, dürfte aber für die ausgeschiedenen Soldaten letztendlich attraktiv sein.
Zitat:“Wir werden eine Attraktivitätsoffensive voranbringen: Wir setzen uns für mehr Familienfreundlichkeit ein, insbesondere für den Aufbau der Kinderbetreuung, bei Bedarf in Absprache mit den Kommunen.“
Dies dürfte interessant werden. Bisher ist die Anzahl von Garnisionskindergärten sehr überschaubar. Aber in Bereichen mit hoher weiblichen Soldatenanzahl, wie z.B. Bw-Krankenhäusern oder Ämtern unerläßlich. Bisher gänzlich ungeklärt ist die Situation wenn weibliche Soldaten mit Kindern einen Lehrgang besuchen sollen. Für solche Fälle wird zukünftig an den Schulen der Bw auch eine Regelung gefunden werden müssen. Es kann nicht sein, dass die Versorgung eines Kindes nur Privatsache ist. Wenn keine Omas zur Verfügung stehen, werden insbesonders Bw-Ärztinnen bzgl. eines Auslandseinsatzes massiv unter Druck gestellt.
In Punkto „Attraktivität“ hat der Dienstherr noch einige Hausaufgaben zu machen. Es ist zu hoffen, dass durch die SPD auch moderne Positionen in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen werden, nur das konservative Soldatenbild ist für eine ausreichende Regeneration von Soldaten ungeeignet.
Ist schon seltsam. Die Sozen (haben, glaube ich, die Wahl verloren) haben sich nicht nur in dieser Arbeitsgruppe mit all ihren Anliegen durchgesetzt, die Schwarzen (Wahlgewinner?) haben nichts, aber auch gar nichts in der Hand.
@Georg:
Und was bringt eine Kinderbtreuung am Standort wenn nun (amtlich?) etwa 2/3 der Soldaten Pendler sind, die Frau/Lebenspartnerin krank und das Kind zuhause (wg. Schule etc.) betreut werden muß? … Nicht so wirklich was!
Auf diese Frage hatte „unser“ Minister auf seiner Sommerreise auch nicht so wirklich eine Antwort. … Und auch nicht auf meine Nachfrage nach den von ihm im Rahmen seiner aufgezählten „Attraktivitätsmaßnahmen“ erwähnten Pendlerunterkünften, wo diese denn seien?!
Man sollte nicht gleich alles von vornherein niedermachen, aber: Die wievielte „Attraktivitätsoffensive“ ist das eigentlich??? Und ist dabei schon jemals die Ablauflinie mit den Hauptkräften überschritten worden? Mir fällt da nur eine Operation ein, die den Namen wirklich verdient. Aber die hat was mit Bonn und Berlin und damit ausschließlich mit der ministeriellen Ebene zu tun. Skepsis statt Wunschdenken bleibt also angebracht. Aber vielleicht gibt’s ja auch mal Wunder. Zeit dafür wäre es.
Stichwort: Pendlerunterkünfte
Es hat einige Versuche gegeben, aber geklappt hat keine so richtig. Das Problem ist, dass der Dienstherr nicht selber als Vermieter auftreten will. Also will er mit einem Projektpartner einen Wohnblock errrichten, der dann an Soldaten (Pendler) vermietet werden soll. Der Partner möchte aber für sein Engagement eine 20 jährige Mietgarantie und die will das BMVg nicht geben. Des weiteren würden bei diesem Modell so hohe Mietpreise rauskommen, dass diese Wohnungen als Pendlerunterkünfte zu teuer kommen würden.
Was bleibt ? Der Dienstherr könnte nicht mehr notwendige Unterkunftsgebäude renovieren und dann vermieten oder er baut neue Unterkünfte und vermietet diese an Pendler. Beides kostet massiv Geld und dies wollte der Dienstherr für seine Soldaten bisher nicht in die Hand nehmen (mal abgesehen von Sondersituationen wie in Köln/Wahn wo die halbe Stadt von der Vermietung von Apartments an Soldaten lebt !)
Attraktivität hat etwas mit Geldeinsatz zu tun und nicht nur mit frommen Sprüchen !
Gute oder schlechte Beurteilungen gibts für Leistung oder ausgebliebene Leistung. Ich erkenne nichts wirklich Schlimmes oder gar Verwerfliches in diesem Papier. Koalitionsverträge sind politische Absichtserklärungen – mehr nicht. Urteilen sollten wir, wenn wir wissen, was draus geworden ist. Der nächste Wahltag kommt bestimmt. Früher oder später …
Zitat: „Die Koalition wird die geltenden Beschränkungen des Hinzuverdienstes für ausgeschiedene Soldaten
bei späteren Verwendungen in der Wirtschaft aufheben, um dieses wertvolle Potential an Lebens- und Berufserfahrung zu nutzen.“
Da würde mich direkt interessieren, ob das nur für SaZ oder dann auch – im Sinne der Gleichbehandlung – auch für BS gelten soll. Ginge das rechtlich, ohne die Beamten ebenfalls diekt gleichzustellen?
Ich glaube zwar ich werde dies noch die nächsten 40 Jahre predigen aber trotzdem: hier werden nur wieder Symptome behandelt und nicht die Krankheit.
2/3 der Bundeswehrangehörigen sind Pendler – diese Aussage ist der Kern, aber leider auch so herrlich nichtssagend. Wer pendelt und von Wo? Und warum?
FWD, SaZ 2?4?8?12?13?16?, unter 25 – über 25?, in Ausbildung/Studium oder auf DP, zum Vorherigen Dienstort oder zur alten Heimat? Aufgrund Versetzung oder Auflösung oder einfach so? In die Miete oder ins Eigenheim?
Das sind Faktoren die man alle betrachten solte wenn man ernsthaft etwas zur maximierung der Zufriedenheit und Attraktivität beitragen möchte.
2/3 aller Bw Angehörigen sind Pendler ist alsAussage genauso wertvoll wie „90% der Wähler sind gegen höhere Steuer“
Aber nehmen wir mal den Fall, der den meisten wohl im Kopf schwirrt: SaZ 12+/BS. Hier ist es meist so, dass man pendelt wegen Versetzung. Und das in diesem Karussell alle 2-3 Jahre. Wenns gut läuft bei Feldwebeln etwas länger. Anstatt hier ernsthaft die Stellschraube anzusetzen und so gleichzeitig auch noch richtig Geld zu sparen (Umzüge Kosten dem Bund und dem Soldaten – nicht nur Geld) diskutieren wir lieber wie wir ein dummes System etwas ölen können.
Noch sollte man zurückhaltend sein, denn es gab schon einige Papiere bzw. Entwürfe. Am Montag ist noch eine Sitzung der AG und anschließend folgt die Kürzung im Zuge der Harmonisierung im Kanzleramt bzw. in der übergreifenden Koordinierungsgruppe.
Mich freut, dass man die Vorschläge des DBWV weitestgehend übernommen hat. So hörte ich es aus der CSU. Überhaupt scheint der DBWV aktuell lediglich im Hintergrund zu agieren, denn vom Medienmann Kirsch hat man schon lange nichts mehr gehört. Das tut ja auch einmal gut.
Zum Thema UKV/TG: TdM hat einfach endlich erkannt, dass diese langjährige Forderung kein Nonsens war und ist. Und manch Thema muss schließlich auch die SPD durchsetzen. Hoffen wir auf mehr!
Thema Pendler:
Im BMVg gibt es aktuell wohl keine Definition für das Wort „Pendler“. Man will allerdings eine Definition bis 2014 schaffen.
Was nutzt das Trennungsgeld, wenn die Ehe/Partnerschaft in die
Brüche geht?
Familiäre und berufliche Zufriedenheit ist das beste
Attraktivitätsprogramm für die Bundeswehr.
Davon sind wir weit entfernt.
Es muss Ruhe in die Bw kommen.
Personelle Planungen und Perspektiven müssen
besser und längerfristiger werden.
AU 400 und Hochglanzbroschüren zur Vereinbarkeit
von Dienst und Familie müssen Wirklichkeit werden,
das wäre Fürsorge!!
Trennungsgeld wird völlig überbewertet!
Es mildert nur einen teilweise nicht hinnehmbaren
Zustand.
@ LTC 007:
Nein, diesmal ist die CDU/CSU mit mehr Ideen in die Verhandlung dieser AG gegangen als die Sozis. Man hat erkannt, dass der Mesch nicht zu kurz kommen darf und hat eigene Forderungen (Portabilität, UKV/TG, Wegfall Hinzuverdienstgrenzen etc.) eingebracht. Das zumindest bei Verteidigung. Bei Außen und Entwicklung war es vielleicht anders.
….. sich einsetzen für ….. streben an ihre…… sind doch zunächst nichts als Sprecblasen in typischer TdM – Manier.
Realität : 2012 bot mein Referent mir nur Berlin oder Köln anstatt Ulm, München oder pocking. Nach seiner aussage gab es keine dienstposten in S D D. Als 2 besetzt wurden, konterte ich mit einem Antrag nach Strukturgesetz – jetzt habe ich N L minus 13 und ihm fehlt ein I T Stoffz – tolle Umsetzung der Attraktivität !
Die dauerhafte Wahlmöglichkeit zwischen TG und UKV war mal dem Umzug der ersten Teile des Ministeriums nach Berlin geschuldet, als Nutznießer der Regelung werde ich auch nicht dagegen meckern, dass die Regelung verstetigt wird.
Tatsache ist, dass wir einerseits noch bei der Einstellung/dem Wechsel auf die Beamtenseite die „landsmannschaftliche Zugehörigkeit“ abfragen aber wegen der Verwendungsbreite alle Bundeswehrangehörigen quer durch die Republik scheuchen.
Spätestens wenn wir – egal in welchem Status – auf die Idee kommen, Familie zu gründen oder für die Familie da sein zu müssen, ist das Problem da. Die Kinder können nicht beliebig zwischen den (föderal festgelegten) Schulen wechseln, die Alten kann man nicht aus ihrem Umfeld herausreissen und wenn man irgendwie Immobilien in DEU am Hals halt, ist zwischen Pflock und Halsband kaum noch 2 Meter Strick.
Unterkünfte „on base“ zu schaffen, kommt ja nicht in Frage, da man ja für Invest kein Geld hat und damit in den Standorten den Vermietern (und eher Schwarz-Wählern) den Verdienst beschneiden würde. Dabei wäre das in der Gesamtschau wohl billiger und im Bedarfsfall könnte man auch schneller auf das Wissen der Kameraden zurückgreifen.
@ Viva
Klingt ja alles gut. Aber können Sie auch erklären, warum ein langjähriger Regierungsapparat Koalitionsverhandlungen braucht, um zu erkennen, „dass der Mensch nicht zu kurz kommen darf“ und um „eigene Forderungen“ einzubringen? Warum wird nun plötzlich klappen, was bisher offensichtlich unmöglich war?
@KaLaBe:
Gute Frage. TdM hat noch als Innenminsiter gegen UKV/TG, manche Zulagen oder die Portabilität votiert. Als er später im BMVg ggf. erkannte, dass doch Änderungen notwendig wären, konnte/wollte er keine Kehrtwende machen.
Dann mag es noch andere Gründe geben. Bspw. die Prognose zur Nachwuchsgewinnung. Diese schaut nach Information einiger Kdo’s ab Ende 2014 wirklich nicht mehr gut aus. Der Nachklapp der Wehrpflichtwirkung scheint entfleucht. Will man noch Qualität, und das wollen die Inspekteure, dann muss man endlich attraktiver werden.
Was die Zeitsoldaten angeht, hat man erkannt, dass es Verbesserungen braucht. Fast kein Spieß rät jungen SaZ zu mehr als SaZ 12. Der BFD Anspruch ist relativ und die Rentennachversicherung eine Katastrophe. Das ist der Grund weshalb der DBWV das Thema seit drei Jahren schiebt und scheinbar nun endlich Gehör gefunden hat. Wie war das? Drei von vier Soldaten sind zukünftig SaZ oder zumindes im Heer sind gar ca. 60 % Mannschaften.
Vor einige Monaten war ich bei einer Tagung des DBWV, wo diese Forderungen bereits formuliert waren. Natürlich haben die Funktionäre diese Themen gleichermaßen vorangetrieben. Das ist auch gut, denn es nützt allen.
Ob das nun etwas hilft, dass es eventuell im Vertrag steht, muss man sehen. Im letzten Vertrag stand viel, beispielsweise, dass neue Einsätze aus dem EPL 60 bezahlt werden sollten. Das war aber auch nie der Fall. Dennoch ist so ein Vertrag ein erstes wichtiges Zeichen. Danach muss man gestalten und das wird das BMVg und die Kirsch-Truppe schon irgendwie machen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, auch wenn ich ein Kritiker von TdM bleibe.
Wir werden sehen müssen, ob es überhaupt zu einer Koalition kommt. Dann werden wir sehen müssen, was nun tatsächlich im Koalitionsvertrag steht. Wir werden darauf achten, ob sich dort auch Fristen und Termine finden. Und dann sind da noch die Punkte, die nicht das Ressort allein regeln kann, da sollte es auch eine Aussage der anderen Arbeitsgruppen geben. Finanzen und Inneres sind immer ein Thema. Und wenn diese Hürden alle überwunden sind, dann können wir vielleicht sagen, dass ein Minimum dessen erreicht ist, was eigentlich schon lange selbstverständlich sein sollte.
Die Aussagen bezüglich der Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr lassen mich skeptisch sein, ob die beteiligten Politiker überhaupt verstanden haben, worum es dabei wirklich geht.
So sind zum Beispiel die Zulagen das einzige Mittel, um eine Differenzierung zwischen soldatischer Tätigkeit und sonstiger Beamtentätigkeit zu erreichen. Diese Zulagen sind zu 95 % seit über 22 Jahren nicht angepasst worden und in den Verhandlungen hört man darüber ebenfalls nichts.
Der Exodus der Guten -ob Mediziner, Piloten oder IT-Fachleute- wird durch solche Allgemeinplätze nicht aufgehalten.
Was nützt die einem das Trennungsgeld, wenn es Monate lang nicht gezahlt wird, weil leider durch die Umstrukturierung und die Zusammenfassung der Abrechnung in Kompetenzzentren die Bearbeiter dort hoffnungslos überfordert sind. Und wenn dann doch irgendwann mal die Abrechnung erfolgt, muss der Beleg zum Buchen und Anweisen noch einmal quer durch die Republik geschickt werden, was nochmal 2 Wochen dauert.
@ schleppi: stimmt absolut. Skepsis bleibt notwendig – Hoffnunf allerdings auch, sonst würde Soldat-sein keinen Spass mehr machen.
@ viva: Zustimmung. Vorerst gilt es abzuwarten. Niemand weiß, was sich bis Ende November noch so tut. Und dann müssen wir noch den Mitgliederentscheid der SPD abwarten.
@ Don Yogi:
Warum sollten die Hinzuverdienstregelungen nicht auch für ausgeschiedene Beamte geändert und damit eine Ungleichbehandlung verhindert werden. Wir sind doch „Eine Bundeswehr“! Warum werden hier wieder die alten Klischees gepflegt?
Auf der anderen Seite (siehe @ Georg) sollen die zivilen Arbeitszeitmodelle auch für Soldaten Anwendung finden. Warum nicht? Aber es darf nicht so sein, dass hier nur in Statusgruppen gedacht wird. Was für Soldaten günstiger ist, das übernehmen wir von der zivilen Seite. Wenn es aber darum geht, günstigere Regelungen für Soldaten auch für die Zivilen zu übernehmen, da soll überlegt werden, ob man das verhindern kann: „Ginge das rechtlich, ohne die Beamten ebenfalls direkt gleichzustellen?“ (@ Don Yogi)
Ich bin gespannt, ob das per Erlass geregelte Wahlrecht TG/UKV, das bisher für alle BwAngehörigen galt, auch für die zivilen Beschäftigten per Gesetz festgeschrieben wird…
@schleppi
ich hoffe doch sehr, das Sie andere Spezialisten in die Liste der Guten ebenso mit einbeziehen, nur ist es für die nicht so leicht „fliegender Busfahrer“ zu werden, weil die Spezialisierung in der Wirtschaft eben nicht so nachgefragt ist. M.E. weiss dies auch der Dienstherr? und nutzt dies eiskalt aus.
OT, fällt aber m.E. in den Bereich Attraktivität und Motivation:
Spiegel – Bericht im Bereich Karriere, Microsoft schafft das grade von Yahoo eingeführte Beurteilungsprinzip ab, da es mehr betrieblichen Schaden anrichtet als erwartet. Das Prinzip des „Stack Racking“ oder „Forced Ranking“ kennen wir doch irgendwoher. Festgelegte Quoten für Beurteilungen.
Ich zitiere aus dem Bericht:
„Das Fachblatt „Human Resources Manager“ … „Jeder aktuelle oder frühere Microsoft-Mitarbeiter, den ich interviewte – wirklich jeder – nannte das Stack Ranking als den zerstörerischsten Prozess innerhalb von Microsoft, etwas, das unzählige Mitarbeiter weggetrieben hat (…) Es führt zu Mitarbeitern, die sich mehr auf den Wettbewerb untereinander konzentrieren als auf den Wettkampf mit anderen Unternehmen“, schrieb der Autor Kurt Eichenwald im Magazin „Vanity Fair“. “
Da bei uns meist ein „Minderleister“ nicht wegen der Minderleistung aus rechtlichen Gründen entlassen werden (können), gehen die halt in die Gleichgültigkeit und werden für die Präsenz bezahlt. Die Gaussche Normalverteilung mag in der Statisik nachweisbar sein, die Umsetzung in ein Führungsmittel ist aber ein wenig komplexer als mancher das wahrhaben will.
@diba
Nur das die Gaussche Normalverteilung (als Methode der Statisitik) zur Dekonstruktion von Daten und nicht zu deren Konstruktion von Daten vorgesehen ist.
Und desweiteren zur Beschreibung einer Statistik auch die Standardabweichung gehört.
Ein ELO System wie im Schach wäre vielleicht eine lebensbegleitende Alternative.
Statisitk erstes Semester ist lang her … wir waren m.M.n. im gleichen Studienjahr, Uni Neubiberg 88 – 92
Würde ich jetzt nicht ausschließen wollen, für mich stimmen die Daten jedenfalls…. für dich kann ich es aber aus dem Nick nicht ableiten (Analysis I )… ;-)
Ich lese immer nur von Soldaten. Was ist den mit den zehntausenden Beamten und Arbeitnehmern. Wie sind hier die Vorstellungen.??
@ Zivilist
Wie sind hier die Vorstellungen.??
Verstehe ich nicht ganz, in wieweit sind zehntausende Beamte und Arbeitnehmner als Pendler betroffen ?
@Soenke:
Staatswissenschaften erster Durchgang, und Vorsitzender der USU-Fraktion.
@ schnellmerker:
guter Hinweis auf die Schwierigkeiten, die aus dem neuen Meldrecht erwachsen. Es Bleibt abzuwarten, ob ein Finanzamt hier noch die doppelte Haushaltsführung anerkennt, wenn man doch am Dienstort wohnt und vom Dienstherrn dafür Mietunterstützung bekommt … Versteuerung eines geldwerten Vorteils könnte daraus sehr wohl resultieren. Dafür spart man sich dann eben die Zweitwohnungssteuer, die leider bei unverheirateten Soldaten in den Ballungsgebieten regelhaft fällig wird (und derzeit vom Dienstherrn erstattet wird).
@ACE:
Dieses Melderecht greift nicht nur bei Wohnungen, sondern auch bei ganz normalen Gemeinschaftsunterkünften. … Selbst wenn es nur eine Hängematte auf dem Schiff ist. Für die Betroffenen heißt es, daß sie sich spätestens nach 6 Monaten dort melderechtlich anmelden müssen, selbst wenn es keine Gemeinschaftsunterkunft auf dem „Festland“, sondern nur eine Hängematte auf dem Boot gibt. – Denn hier ist lediglich entscheidend der Heimathafen. Hat nun ein Besatzungsmitglied seine einzige Wohnung in Köln (oder anderen Städten, die eine Zweitwohnungssteuer erheben) muß er sich nach spätestens 6 Monaten im Ort des Heimathafens anmelden … und zwar als Erstwohnsitz, weil er überwiegend dort ist. Somit wird sein einzige Wohnung zur Zweitwohnung (Ist das nicht schizophren?) … und es wird somit die Zweitwohnungssteuer fällig. Dazu kommt, daß er sich am Ort seiner Wohnung nicht mehr zu Wahlen aufstellen lassen kann bzw. wählen darf. Ist der gute Junge fast ausschließlich auf See und ansonsten zuhause in seiner Wohnung, muß er dort wählen wo er nie ist. Weiterhin kommt dazu, daß er dann übelste Schwierigkeiten bekommen dürfte, die Fahrten zur Arbeitsstätte (Wohnung-Heimathafen) steuerlich absetzen zu können, denn da wird er abhängig sein von der „Rechtsauslegungsfreude“ seines zuständigen Sachbearbeiters beim Finanzamt.
Bei der letzten Reform des Melderechts sollte die Meldebefreiungsfrist auf 12 Monate verlängert werden, was lediglich einen etwas späteren Eintritts dieser Probleme bedeutet hätte … aber das ganze Ding wurde hinterrücks (und es war wirklich so hinterhältig) wieder gekippt. Ich vermute, daß Städte wie Wilhelmshafen, Kiel etc. hier die treibende Kraft waren, da diese nur das $-Zeichen in den Augen hatten …
Vor kurzem kam über die Landeskommandos eine Abfrage, was es an den jeweiligen Standorten für Veranstaltungen und andere positiven Events der Kommune für die Bundeswehr bzw. die Soldaten gegeben hat. Wir haben hier Fehlanzeige gemeldet. … OK, auf dem Dorf ist so ein Event zum einen auch kaum durchführbar und zum anderen findet auf einem Dorf mit 30 Soldaten die Integration und Würdigung ganz anders statt, weil man tatsächlich „zusammen lebt“. Ich habe aber dem LKdo mitgegeben, daß man sich aber auch scheuen sollte, negative Dinge – wie z.B. eben dieses für Soldaten extrem nachteilige Melderecht – nach oben zu melden. … Ich bin mal gespannt, ob sich da jemand getraut hat, dieses wirklich zu tun …
Zum Thema Heron Drone und deren Abstürze berichtet das in Flieger-Kreisen bekannte Blog „The Aviationist“:
[…] what’s interesting is the fact that, according to Israeli sources, the incident was not “simply” caused by a failure or loss of communication by the ground station, but may have been cause by the navigation system being hacked. […]
Es wird spekuliert, dass der Angriff von Taliban mit iranischem Know-How ausgeführt wurde.
http://theaviationist.com/2013/11/13/heron-hacked-afghanistan/
@buxe2000:
dann sollte man mal aber doch den Gesamtkontext lesen, bevor man sowas ungefiltert weiterverlinkt…
The Aviantionist hat für den deutlich schlecht recherchierten Artikel durchweg negative Kritik bekommen.
Schauen wir uns doch mal kurz das Ganze an:
„Third loss aside, what’s interesting is the fact that, according to Israeli sources, the incident was not “simply” caused by a failure or loss of communication by the ground station, but may have been cause by the navigation system being hacked.“
‚may have been caused‘ und ‚israeli sources’…. schon reichlich wage und kommt aus einem Blog
Ein eher fragwürdiger Typ Namens Silverstein (der schon mit anderen lustigen Meldungen aufgewartet hat) schreibt da: „My Israeli source reports that the most recent loss was the result of the navigation system being hacked“
Allein in dem Blog mal die Kommentare zu lesen ist schon spannend… ;)
auch so Verweise wie http://beer7.wordpress.com/2012/08/16/die-welt-faellt-auf-richard-silverstein-herein/ sind in dem Kontext lesenswert.
http://www.algemeiner.com/2013/10/18/israel-hater-richard-silverstein-duped-again-by-phony-source/
http://www.israellycool.com/2013/10/17/the-final-nail-in-the-coffin-of-richard-silversteins-credibility/
oder machen wir es kurz… bevor es einen Richard Silverstein gab, nutzte man in Deutschland noch sehr zuverlässig de.alt.verschwörung ;)
Das The Aviantionist sowas ungeprüft weiterverteilt spricht dann wieder auch nicht für The Aviationist.
@ Focusliner
Ich möchte Zivilist zur Seite springen.
Es ist zwar richtig, das nicht „zehntausende“ Beamte und Arbeitnehmer Pendler sind, jedoch gibt es auch diese – wenn auch weniger, aber aus fast den selben Gründen wie bei den Soldaten.
Oder meinen sie im Ernst, Beamte und Arbeitnehmer bleiben ewig an ein und den selben Standort?
Ich bin dagegen, ständig die verschiedenen Gruppen der Bw auseinander zu halten oder noch schlimmer: auszuschließen.
@ Beholder, Zivilist, Focusliner:
Die Unterschiede schafft alleine schon unser Dienstherr. Grob zusammengefast kann man sagen, daß folgendes gilt:
Soldat: Verwendung vor Unterbringung/Sozialverträglichkeit
Zivil: Unterbringung/Sozialverträglichkeit vor Verwendung
Daraus läßt sich folgern, daß überwiegend die Gruppe der Soldaten von einem Pendlerleben betroffen ist. Das soll jedoch nicht ausschließen, daß nicht auch Zivilpersonal von der Pendelei betroffen ist. Jedoch kenne ich persönlich Zivilpersonal, welches seit fast 8 Jahren am hiesigen Standort ist, zuvor einen Dienstposten wohnortnah hatte, jetzt ca. 50 km weiter und seit diesen fast 8 Jahren Trennungsgeld nach §6 erhält.
Ich bin auch mal gespannt was mich erwarten wird. Mein Dienstposten wird ab 2017 vom Innendienstbearbeiter B („Spieß light“) umgeschrieben auf Stabsdienstbearbeiter SK, Luftwaffensicherer mit Vorverwendung RadarELo bzw. FuElo. Die ersten beiden Voraussetzungen erfülle ich. Doch gespannt bin ich, ob man mir die Möglichkeit gibt (wozu ich mit fast 40 auch bereit bin), noch die technische Ausbildung absolvieren zu können, um am Standort (mittlerweile mein 6. Dienstort) verbleiben zu können. Angemerkt sei dabei noch, daß der Dienstposteninhaber ab 2017 nichts anderes machen wird als ich jetzt … eben nur ohne „gelbe Schnur“. … Sollte mir die Möglichkeit nicht gegeben werden, dannn weiß der Teufel wo man mich hinversetzen wird … und dabei geht es dann sicherlich nach „Verwendung vor Unterbringung/Sozialverträglichkeit“ …
Meiner Erinnerung nach, wurde die Wahlmöglichkeit Trennungsgeld vs. Umzugskostenvergütung schon bereits bei der Ankündigung der Reform/Transformation/Neuausrichtung/Wiederbelebung angekündigt. Ich meine es war sogar der amtierende Minister selbst, der diese Aussage traf.
Nur wenige Mitprüfungen später durch die verantwortliche Stelle (BMI od. BMF, habe ich jetzt vergessen) wurde die Wahlmöglichkeit kassiert und man fand den z.Zt. herschenden Kompromiß, d.h. Wahlmöglichkeit bei bis zu 3 Jahren Verwendungsdauer zwischen TG bzw. UKV. Insofern ist auch bei dieser Ankündigung Vorsicht angebracht!
@Schnellmerker:
Klingt fast nach AbgTZg… aber die sind AFAIK effektiv ab 1.1.2014 umgeschrieben… ;)
@Beholder:
Der Soldat muss sich bewegen, wenn der Dienstherr das will.
Der Beamte müsste sich prinzipiell bewegen, wenn der Dienstherr das will, tut es aber oft genug nur, wenn damit eine Förderung verbunden ist und regelmäßig auch nicht mit der Frequenz wie die Soldaten… von Überstundenregelungen etc mal ganz ab.
Der Beamte steigt schneller in den Erfahrungsstufen auf.
Der Angestellte muss sich garnicht bewegen – dafür muss der Dienstherr ihn auch im Zweifellsfall nicht unbedingt unterbringen.
„Ich bin dagegen, ständig die verschiedenen Gruppen der Bw auseinander zu halten oder noch schlimmer: auszuschließen.“
Solange die Gruppen der Bw so unterschiedlich behandelt werden, bin ich sehr dafür sie auch auseinanderzuhalten…
@ Kerveros:
a) richtig – östlich von Lübeck, aber immer noch westlich von Wismar
b) teiweise richtig (Ich vermute mal, daß AFAIK „as far as I know“ heißen soll.):
Es wird 2014 bis 2016 eine Übergangs-STAN geben, die der aktuellen sehr ähnelt, bis alle technischen Voraussetzungen „geschaffen werden sein sollen“. Diese ähnelt personell sehr der aktuellen STAN. In Masse ändern sich Unterstellungen, Disziplinarbefugnisse, Zuständigkeiten etc. „Ernst“ wird es (u.a. für mich) ab 2017, denn dann wird aus dem InnDstBearb B ein StDstBearb SK und LwSich’er mit Vorverwendung FuElo bzw. RadarElo.
Am einfachsten wäre es, mir die technische Ausbildung zu Teil werden zu lassen. Das hätte mehrere Vorteile:
– Restnutzungszeit: > 12 Jahre
– keine endlosen Versetzungsketten (= Kostenersparnis, selbst bei anfallenden Ausbildungskosten)
– Hier wäre jemand, der auch hier sein will … dienstlich/verwendungstechnisch und auch aus persönlichen Gründen (= Steigerung der Motivation).
– Hier müßte niemand her, der nicht hierher will … dienstlich/verwendungstechnisch und auch aus persönlichen Gründen (= Steigerung der Motivation).
– Es müßte kein Techniker „Umschulen“ und zwangsweise die Arbeit eines StDstBearb SK machen (= Steigerung der Motivation).
Mit ein paar Monaten Lehrgang könnte unser Dienstherr unheimlich viel Geld sparen und Soldaten (positiv) motivieren. – Aber scheinbar ist das zu einfach gedacht …
Ups. Wir kommen wieder in den Bereich von Abkürzungen, die außer den absoluten Insidern keiner kennt…
@Schnellmerker:
Was die STAN angeht fast richtig.
Die SollOrg wird auch in dem Bereich am 1.1.2014 auf Zielstruktur springen… alles was jenseits der Zielstruktur ist sind Posten mit KW Vermerk.
Soll heissen: wie überall auch ist der Posten ab 1.1.2014 schon ‚ein StDstBearb SK und LwSich’er mit Vorverwendung FuElo bzw. RadarElo‘, nur wirft man halt nicht sofort die Posteninhaber runter… wieder eine dieser lustigen Konstruktionen.
@ Kerveros:
Ich bin hier der Spieß und bis jetzt gab es seitens der (Personal)Führung … zumindest für mich … keinerlei (handfeste) Initiative. Ich habe im Rahmen der diesjährigen Personalbesichtigung diesbezüglich meine Vorstellungen geäußert (habe auch spaßeshalber angebracht, daß ich zur Not hier auch Hausmeister o.ä. machen würde) und für nächste Woche ist ein Personalgespräch mit Vertretern des BAPersBw anberaumt … und mal sehen was dabei rauskommt. – Aber mir schwant schon, daß es genau das Gegenteil sein wird.
Das ist ja alles schön und gut. Aber haben wir nicht viel größere Probleme in der Truppe?
Kein Personal ( vom Fach ) Kein Material und keine Führungsstärke bei den Soldaten.Die zivilen Mitarbeiter bestimmen wo es lang geht weil Sie das Grundgesetz im Rücken haben.Nicht falsch verstehen, aber wir müssen Alle an einem Strang ziehen und das in die selbe Richtung.Nicht verstecken hinter Vorschriften, Ausschreibungen etc.
So wie es jetzt läuft schaffen wir uns selber ab.
MkG ein Seemann
Ich bleibe dabei, die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)
Es paßt zwar nicht ganz zum Thema, aber eigentlich auch doch. Heute war auf der Seite des DBwV e.V. in einem Bericht zum Besuch von TdM beim neuen Bundesvorsitzenden folgendes zu lesen:
„Überraschend konkrete Einblicke gewährte der Minister in die Koalitionsverhandlungen. Obwohl er es lieber sehe, wenn Versetzte an den neuen Dienstort umzögen, wollten die Koalitionsparteien die Wahlfreiheit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gewähren. Auch die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit sei in den Blickpunkt der möglichen Koalitionäre gerückt. Schließlich denke man darüber nach, die Hinzuverdienstgrenze für ausscheidende Berufssoldaten zu streichen. Allerdings sieht de Maizière hier noch Hindernisse: „Die Akzeptanz dafür in der Gesellschaft zu finden, wird nicht einfach sein.“
Hartleibig zeigte sich der Minister bei den Themen Dienstzeitregelung und Erweiterung der Beteiligungsrechte. Der Soldatenberuf sei nun mal anders geartet als der des Beamten.“
(Quelle: Homepage DBwV e.V.)
Ganz interessant ist eigentlich der letzte Absatz des Beitragsausschnittes. Wenn er denn schon erkannt hat, daß der Soldatenberuf gegenüber dem Beamtenberuf eben ein ganz anderer sei und es deshalb quasi eine „Schlechterstellung“ der Soldaten in Sachen Dienstzeitregelung und Beteiligungsrecht geben muß, warum kommt er dann nicht auch zu der Erkenntnis, daß dieses dann eben auf andere Art und Weise gewüdigt bzw. entlohnt werden muß. Warum bekommt dann ein Grenadier (egal ob Msch, Uffz o.+m.P, Offz) die tagtäglich ganz anderen, höheren Belastungen ausgesetzt sind als Ministerialbeamte in vergleichbaren Besoldungsgruppen noch nicht einmal ein gleichhohes Gehalt ? ? ? … Denn die Ministerialzulage übersteigt die mickrige Außendienstzulage für diese Soldaten ohne weiteres. Es gibt pauschale Zulagen für Polizei, Vollzugsdienst etc., die gewährt werden, weil die Betroffenen einfach in dieser Verwendung sind. – Aber warum gibt es keine „Streitkräftezulage“, „Soldatenzulage“ oder ähnlich bezeichnete Zulagen für Soldaten, die ja seiner (neuen?) Erkenntnis nach schlechter gestellt sind, um diese Schlechterstellung und die anders, höher gearteten Belastungen zumindest finanziell zu würdigen ? ? ?
Bei Winnetou würde es für einen solchen Häuptling den Namen „Häuptling gespaltene Zunge“ geben …