Feuerwehr unter neuem Kommando: Tür zu beim LTG62 in Wunstorf
Der Umbau, pardon, die Neuausrichtung der Bundeswehr sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich hat weit reichende Folgen. Konkret zum Beispiel bei der Feuerwehr auf den Militärflugplätzen: Die untersteht seit dem 1. November dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) und damit, so scheint es, strengeren europäischen Richtlinien für Arbeitszeit und Überstunden. Die Folge, wie die Schaumburger Nachrichten* bereits vergangenen Freitag berichteten (und heute unter Bezug darauf die FAZ): Der Fliegerhorst Wunstorf muss zeitweise dicht machen, weil es unter den neuen Bedingungen zu wenig Feuerwehrleute gibt.
Das Lufttransportgeschwaders (LTG) 62 auf dem Fliegerhorst in Wunstorf muss den Flugbetrieb über einen längeren Zeitraum einstellen. In der kommenden Woche und der letzten Novemberwoche sowie an einigen Tagen im Dezember bleibt der Flugplatz geschlossen. Grund dafür: Die Zahl der Feuerwehrleute und deren Arbeitsstunden reichen derzeit nicht aus, um die Flugunfallbereitschaft sicherzustellen. Diese ist sowohl für Trainingsflüge als auch für Einsätze vorgeschrieben.
Irgendwas scheint da im Rahmen der Neuausrichtung schief gelaufen – die geänderte Unterstellung der Flughafenfeuerwehr dürfte ja nicht erst am 1. November aufgefallen sein… Und Wunstorf mit dem Lufttransportgeschwader 62 ist ja nun nicht einer der kleineren, unwichtigen Flughäfen. Zudem die künftige Heimatbasis des neuen Transporters Airbus A400M – bis zu dessen Einführung, hofft der Kommodore laut dem Bericht, ist auch die Feuerwehr wieder voll funktionsfähig. Vielleicht lässt EADS der Bundeswehr ja auch noch ein bisschen mehr Zeit zur Regeneration der Feuerwehr.
(Ich bin derzeit unterwegs und kann die Hintergründe nicht richtig abklären – und auch nicht die Frage, ob und wenn ja wie viele andere Flugplätze der Bundeswehr aus diesem Grund ebenfalls vorübergehend zumachen müssen. Aber das wird in den nächsten Tagen bestimmt noch weiter ein Thema.)
* In der Regel werden hier deutsche Verlagswebseiten nicht verlinkt; in diesem Fall mache ich angesichts der Bedeutung des Themas eine Ausnahme.
(Archivbild: Flugplatz Wunstorf als Großbaustelle im Sommer 2011 – Michael Mandt/Bundeswehr via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
Egal wohin man schaut:
Eine angebliche Anlehnungsmacht in der dauerhaften Selbstblockade.
All diese zivilen Standards haben sich bestimmt über Jahrzehnte bewährt – im Zivilleben.
Das Problem ist bekannt und besteht schon einige Jahre – geändert hat sich leider nichts.
Im Moment fliegen unter anderem aus diesem Grund Tornados aus Büchel von Nörvenich aus.
Ich meine mich zu erinnern, dass es das Problem schon seit ein paar Jahren gibt. Weil die Bundeswehr als einzige europäische Armee diese Regelung auch für Militärplätze umgesetzt hat, aber im Gegenzug nicht mehr Feuerwehrleute eingestellt hat. So kommt es dazu, dass nach einer gewissen Arbeitszeit die Feuerwehr dicht machen muss, und damit auch der Platz zu ist.
Ist aber nur aus „Flurgesprächen“, weiß da jemand mehr drüber?
Hier wurde das Thema auch schon aufgegriffen.
http://www.flugzeugforum.de/ltg-62-muss-zeitweilig-flugbetrieb-einstellen-75795.html
Die Geschichte ist eigentlich ein alter Hut. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie ist seit 2006 / 2007 endgültig in Kraft. Seit dieser Zeit gibt es immer wieder Probleme mit den maximalen Monatsarbeitsstunden und den Jahresarbeitsstunden der Feuerwehrleute. Damals wurde das Problem u.a. abgemildert, indem man Feuerwehrpersonal, in der Masse und in der Zielstruktur ausschließlich Beamten, mit einem „Restkontingent“ an Arbeitsstunden von Flugplatz zu Flugplatz geschickt, abgeordnet hat, um den Flugbetrieb einigermaßen aufrecht zu erhalten. Daneben gab es auch eine Initiative, um diese europäische Arbeitszeitrichtlinie für militärische Feuerwehren nicht anzuwenden, bzw. den Personalumfang aufzustocken. Was daraus geworden ist, weiß ich leider nicht.
Nun unterstehen mittlerweile alle Bw-Feuerwehren dem Brandschutzzentrum Bw in Sonthofen und dieses untersteht wiederum dem zivilen Teil der Bw. Vermutlich wird jetzt einfach eine bürokratische Lösung gefahren. Übrigens sehr zum Leidwesen der betroffenen Feuerwehrleute, denn Überstunden bis zu 245 Std gesamt im Monat bedeuten zusätzliches Geld, dass sie gerne hätten.
Übrigens, war da nicht neulich eine Diskussion über die maximale Arbeitszeit von zivil besetzten Bw-Schiffen ?
Das Problem der EU Arbeitszeitrichtlinie für FlgHorstFW gibt es seit Jahren in den LTG’s. Aus diesem Grund kann auch nur jenes LTG am WE/Feiertagen etc. geöffnet werden, welches die C-160 MEDEVAC und gleichzeitig 6h EATC (früher LTKdo)-Bereitschaft stellt.
Den Angehörigen der FlgHorstFW ist es genauso ein Dorn im Auge wie den “ Operateuren“, da man dadurch weniger Überstunden machen kann. Ergo weniger Geld bzw. weniger Freizeit.
Es wurden vor Jahren sogar mal FW-Angehörige der LTG‘ s quer durch die BRD geflogen, um die WE QRA der „Düsenjägerpiloten“ aufrecht erhalten zu können.
ist zwar ein bisschen OT, ergänzt aber das Bild: bei uns in NRW hat die Politik die Inklusion in den Schulen forciert (=gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern). Ist eine nationale Umsetzung einer UN-Konvention. Kann man machen, wenn den „normalen“ Lehrern speziell ausgebildete Förder- (früher Sonder-)schullehrer im Unterricht zur Seite gestellt werden, die sich um die Problemfälle kümmern. Daß diese Doppelbesetzung unerläßlich ist, bestreitet niemand.
Das hat das Land NRW aber nicht davon abgehalten, die Inklusion jetzt in die Praxis umzusetzen, OHNE sicherzustellen, daß die zusätzlichen Lehrkräfte auch tatsächlich vorhanden sind (zumindest hat sie an der „Front“ noch niemand zu Gesicht bekommen). Jetzt staunen manche Eltern, was sich in den Klassen so abspielt.
Tja, so werden wir nun mal regiert…
Das Problem ist auch das Feuerwehrleute von zu schließenden Liegenschaften in die übrig bleibenden Feuerwehren versetzt werden, somit auf dem Papier vorhanden sind aber im Gegenzug für die Restlaufzeit der schließenden Liegenschaft zurück kommandiert werden. Nicht zu vergessen das die Feuerwehrleute auch noch in die Einsätze müssen weil die Brandschutzsoldaten nicht ausreichen um den Brandschutz im Einsatz sicherzustellen…..
Das ist doch zum davonlaufen !
Da war doch etwas bei den Versorgern (Marine)? Konnten da die Schiffe nicht mehr auslaufen ?
Deutsche Planungssicherheit : der Krieg / die Katastrophe findet Montags – Freitags zwischen 0800 und 1530 statt. Alles andere ist abzulehnen.
Wir. Dienen. Deutschland.
@Georg:
Genau so ist: Egal ob Schiff oder Feuerwehr, die EU-Arbeitszeitrichtlinie muss auf Verteidigungszwecke nicht angewendet werden.
Aber das bekommt man nun seit 6 Jahren nicht glatt gezogen.
Das Problem ist nicht neu…..in den letzten Jahren mussten immer mal wieder milit. Flugplätze kurzzeitig geschlossen und Flugzeuge umdirigiert werden, weil die Antrittsstärke der Feuerwehr zu gering war. Leider scheint sich hier noch nichts zum Besseren gewandelt zu haben…es scheint sich hier um ein grundsätzliches Problem von Bereitschaftszeiten/-diensten von zivilen Mitarbeitern in Bw-Diensten zu handeln.
Eine richtig alte Kamelle….
http://www.jet-news.de/2007_2/Jet_News_02_2007.pdf
S.19-21
Der „Open Sea“ – Anteil des Überleben See Trainings in Nordholz auf der „Wangerooge“ viel doch auch schon mal monatelang wegen der gleichen Arbeitszeitrichtlinie für Zivilpersonal aus.
Aber ist ja erst 10 Jahre auf dem Radarschirm und 7 Jahre in Kraft….. gut Ding will eben Weile haben.
Das ist doch alles Blödsinn!!
Ja die Marine hatte das Problem und ja die BW Feuerwehren haben das Problem. Warum haben sie das? Weil einige Bürotäter eine EU tikitaka Vorschrift gefunden haben zum Thema Arbeitszeiten ect.
Das Problem könnte man einfach lösen in dem ins Nationale Gesetz geschrieben wird:
„Das BMV`g kann von diesen Regelungen abweichende Verordnungen erlassen!“
Zak Bum alles gut und wenn die EU Kommission anfragt dann gibt es als Antwort…. Nationale Sicherheit und Verteidigung… da seit ihr nicht zuständig, einen schönen Tag noch.
Aber die Zivilen Bürotäter kommen nicht auf den gedanken das es sich eben nicht um eine Flughafen / Werksfeuerwehr handelt sondern um eine Bundeswehrfeuerwehr. Bei den Marine Trossschiffen hätte man das Problem auch nie gehabt wenn man die Besatzungen nach dem Zivilen Heuertarivvertag bezahlt hätte (wäre aber teurer geworden)
Das Problem ist ein wenig vielschichtiger ;)
@Küstengang:
falscher Ansatz – als Deutschland der Umsetzung der EU-Richtlinie zugestimmt hat, hätte man Ausnahmen einbringen können… hat man aber nicht. Und die Bundeswehr unterwirft sich der zivilen Verwaltung.
Das Problem der Feuerwehren ist aber ein anderes.
(1) Sind die Bundeswehrfeuerwehren oft genug personell unterbesetzt und deswegen stundentechnisch ohnehin am Limit.
(2) Ist mit der neuen Richtlinie eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Jahresmittel vorgesehen. Die Bundeswehr hatte (und hat noch immer wieder verlängert) die sogenannte Opt-Out-Regelung, die die 48 Stunden (inzwischen nur noch freiwillig) auf 54 Stunden aufbohrt.
Die Freiwilligkeit war auch noch gut gegeben, solange die Überstunden ordentlich bezahlt wurden, jedoch haben wir jetzt
(3) Neuerdings keine adäquate Vergütung der Überstunden mehr, sondenr nur noch einen (eher unattraktiven) Sockelbetrag, der über die nächsten Jahre auch noch gen Null reduziert wird.
Damit sinkt natürlich der Anreiz sich freiwillig auf (2) einzulasen gegen Null und die letzte Möglichkeit zu kompensieren geht verloren.
Wie @Peter Weber richtig bemerkte ist die Situation nicht neu. Sie hat sich nur in diesem Jahr nochmals deutlich nachteilig verschärft.
Ich versteh das Problem nicht.
Die Neuausrichtung ist doch grundsolide geplant, vom Einsatz her gedacht, demographiefest und nachhaltig finanziert.
Das sagt jdenfalls TDM immer, aber der glaubt wahrscheinlich auch noch an den Weihnachtsmann.
Also ist das mit der Feuerwehr genauso gewollt, sonst hätte man es ja anders planen können. Wollte man aber wohl nicht.
Es betrifft nicht nur zivile Beschäftigte (Fw, Schiffsbesatzungen etc.), sondern auch Soldaten. Mittlerweile zermartern sich einige die Köpfe, wie man im EinsFüDst (insbesondere auf den teilweise unterbesetzten Radarstationen) den 24/7-Schichtdienst aufrechterhalten kann, ohne gegen diese Richtlinie zu verstoßen … denn die Technik ist noch nicht so weit wie einige Besserbesoldete es sich wünschen. Ebenso müssen diese Stationen i.d.R. einen eigenen OvWa stellen, weil im größen Umkreis (StOBer) keine andere Möglichkeit besteht … z.B. ist bei uns im Radius von ca. 70 km keine andere Bundeswehreinheit zu finden. Aus Arbeitsschutzsicht müssen mind. 2 Soldaten vor Ort sein, davon ein Fw und ein Radartechniker. ist der Fw auch gleichzeitig Radartechniker muß der 2. Mann trotzdem wegen des Arbeitsschutzes da sein. Ist der Fw dann als OvWa gebunden und es ist was mit dem Radargerät … dann ist’s halt Pech. – Und wenn nur 4 von 7 RadarEloFw und 2 von 7 RadareloUffz tatsächlich da sind, kann man sich ausrechnen wie schwierig es schon jetzt ist, einen funktionierenden Schichtbetrieb aufrecht zu erhalten. …. Und dann kommen ein paar „Intelligente“ auf den Trichter, daß ja noch die Europäische Arbeitszeitrichtlinie beachtet werden muß.
… Und wie würde es sich andererorten mit den Sonderdiensten wie Wache (OvWa, Wachhabender, Wachsoldat), OvD, UvD, KvD etc. verhalten??? …Man macht es uns immer einfacher …
literatur am Rande
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43486319_kw12_fragestunde_rainer_arnold/
Was die ziviel besetzten Schiffe angeht, so sei auf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17230.pdf
verweisen.
frei nach Sts Kossendey müsste das Problem seit Monaten geklärt sein, da man im März ja mit einer Vorlage binnen weniger Wochen rechnen können sollten.
zitat:
„Also ist das mit der Feuerwehr genauso gewollt, sonst hätte man es ja anders planen können. Wollte man aber wohl nicht.“
Anscheinend ist es wirklich so. Man will keinen Flugbetrieb, spart somit Betriebskosten, Wartungskosten und Flugstunden der Besatzungen.
Es ist das gleiche Dilemma wie bei der Rüstungsbeschaffung. Es kommt eben nicht darauf an, was hinten dabei rauskommt (wird der Auftrag des LTG erfüllt ?), sondern es geht nur ums Geld sparen bei der Bw.
Und wie @ Kerveros bemerkte, werden die Überstunden nicht mehr ordentlich bezahlt. Warum sollte dann ein Feuerwehrmann freiwillig länger arbeiten ? Kein Problem, es wird ja nicht vom Auftrag her gedacht, sondern nur wie man Geld bei der Bw einsparen kann !
@ Kerveros:
Das ist relativ. – Nimmt man jetzt eine angenommene zu erwartende Existenz der Bundeswehr und deren Feuerwehren von 8.952 Jahren an, so sind das ca. 467.102 Wochen … da sind dann man 12 Jahre (ca. 626 Wochen) für eine Vorlage relativ wenig, denn man hat es in 0,13% der Zeit geschafft. – Ist doch eine erstklassige Leistung, oder?
PS: Ich denke Kossendey ist weg?
@Schnellmerker:
hätte ja auch ohne Kossendey laufen müssen.
Stichwort EinsFüDst, welches Sie ja aufgebracht haben. Dem vernehmen nach ist man da ja sowieso noch in der Findungsphase wie man diese Superstaffeln dann organisatorisch gliedern will. Das wird auf jeden Fall ein spannendes Thema (ggf auch für den Wehrbeauftragten) … da können Sie uns dann ja auf dem laufenden halten ;)
Waren nicht mal – ganz früher – die Feuerwehrleute auf den Fliegerhorsten der Luftwaffe auch Soldaten? Ich meine, mich ganz schwach daran zu entsinnen. Oder ich verwechsele das mit der US Air Force, da ist das nämlich definitiv der Fall.
@ Kerveros:
ob das nun direkt bei der Entstehung dieser Richtlinie oder hinterher hätte eingebracht werden müssen ist im Grunde egal. Es hätte halt nur gemacht werden müssen! Sprich die lieben Bürotäter die einen Mo-Fr 9-15 Uhr Job haben und das Wort Überstunde / Schichtdienst nicht einmal Schreiben können haben gepennt… Schluss und Punkt
In der freien Wirtschaft kenn man diese Probleme nicht. Ich arbeite auch Schichtdienst und komme im Monat auf ca. 250 bis 264 h da macht man 7 in Worten Sieben Tage Nacht dann direkt Sieben Tage Tag Schicht und dann sind Sieben Tage frei. Eine Schicht ist immer 12 h lang. Alles kein Problem weil der Chef halt entsprechend viel jeden Monat auf mein Konto überweist.
Das Problem ist immer nur wenn der Staat der Arbeitgeber ist und auf der einen Seite gewisse Forderungen an Arbeitszeiten und Bereitschaften stellt aber auf der anderen Seite nicht bereit ist das Personal entsprechend zu Bezahlen oder genug Personal einzustellen.
@Chickenhawk:
Es gab bis vor wenigen Jahren auch noch Brandschutzsoldaten, die man da mit eingesetzt hat.
@ Kerveros:
Es soll eine Übergangs-STAN bis 12/2016 geben, bei der die Züge (Berlin, Rügen, Kalkhorst) an sich erstmal so grob bestehen bleiben, aber einem Sensorzug (Cölpin) unterstellt sind und der wiederum der UstgKp 32 (Holzdorf). Gleiches mit den Südzügen (Döbern, Gleina und die beiden RRP117 aus dem Bajuwarenland). Für die Züge gibt es schon einen entsprechenden Auflösungsbefehl (oder so ähnlich). So endet z.B. die Disziplinargewalt der Zugführer am 31.12.2013, 24:00 Uhr. – Aber Neues hat man noch nicht (zumindest vor Ort). – Da fragt man sich dann schon mal wer ab 01.01.2014, 00:00 Uhr der Disziplinarvorgesetzte sein wird. Auch entsprechende Personalverfügungen (Versetzungen in die „neue“ Einheit) gibt es meiner Kenntnis nach noch nicht. – Wenn ich denn jetzt auf die 3-Monatsfris bestehe wird dann der Zug später aufgelöst? Oder wer genehmigt Urlaub, unterschreibt die Zulagenbescheide etc. ? ? ? … Fragen über Fragen, aber kaum Antworten ! ! !
@küstengang01 und Kerveros:
Man muss auf europ. Ebene nichts ändern.
Der Anwendungsbereich der RL ergibt sich aus einer RL auf die indirekt (in der vorherigen RL v. 1993) Bezug genommen wird.
In der RL 89/391/EWG heißt es in Art. 2:
„(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen“.
Hiervon lässt sich eine gerade Linie zur derzeit gültigen RL ziehen. Für nen Juristen Arbeit von ner halben Stunde (inkl. Begründung). Staatssekretärvorlage für die Durchführungbestimmungen dazu: 8 Wochen (einschl. Mitzeichnung).
Aber ne wir doktern daran jetzt 10 Jahre rum.
Siehe Ausnahmen für die Marine – anstatt das Thema grundsätzlich anzupacken.
@Küstengang:
egal ist das im Vergleich des Aufwandes und der Zuständigkeiten mitnichten.
Ihre Stundenberechnung kann ich übrigens nicht nachvollziehen.
Bei einen angesetzten Schichtzyklus von 3 Wochen sollte die Stundenzahl zwischen 168 und 264 Stunden/Monat schwanken – im Jahresmittel liegen Sie damit bei 56 h/Woche was ja dicht an der Opt-Out-Regelung mit 54 Stunden liegen dürfte. Die wiederum würde die Feuerwehrleute ja bei entsprechender Bezahlung durchaus leisten.
@ Memoria:
ja wunderbar hätte mich auf schwer gewundert wie das die Europäischen Nachbarn sonst gemacht hätten. Also sind wir wieder bei meiner Kernaussage…
DIE BÜROTÄTER SIND ALLE SAMT ZU UNWILLIG, ZU DÄMLICH UND DENKEN SIE MÜSSEN ALLES EINS ZU EINS ANWENDEN!
Liegt wahrscheinlich daran das die Herren und Damen sonst nix zu tun haben und sich andernfalls vor lauter Langeweile reihenweise mit der Krawatte an der Deckenleute aufhängen würden.
@ Kerveros
da sagt mein Stundenzettel was anderes.
@Memoria:
die halbe Stunde wird sich dann zu einem Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Definition von ‚zwingend‘ entwickeln ;), der mindestens weitere fünf Jahre in Anspruch nehmen wird…
Einsatz und V-Fall ja… Friedensgrundbetrieb (???)
Aus meiner Erfahrung beschränkt sich die Feuerwehr-Problematik nicht nur auf die Flugplätze. Als ich meine Fachkunde Mun beim vorletzten Mal erhalten habe (war vor 7 Jahren) war der Aufenthalt auf dem Spreng-\Truppenübungsplatz ebenfalls eingeschränkt mangels verfügbarer Feuerwehr. Andere Lehrgänge konnten sogar gar nicht zum Auffrischen der Kenntnisse im Vernichten von Munition. Schade, dass die Problematik (wie andere auch) mittlerweile immer noch nicht gelöst wurde. Oder wird diese ausgesessen bis wenigstens die Bindung von Kapazitäten durch die noch laufenden Einsätze entfällt ?
Nur so nebenbei, 5 C-160 stehen momentan in ETHB und sollen von dort aus operieren.
@Kerveros:
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wer soll klagen? Die Beschäftigten die derzeit zu wenig verdienen? Deren Gewerkschaften? Die EU-Kommission?
Und selbst wenn: Armee im Einsatz mit zwingenden Daueraufgaben und einsatzgleichen Verpflichtungen (QRA, MilEvakOp, NRF, EUBG, ORF, MedEvac etc.).
Da lässt sich genug „unterfüttern“. Auch ohne V-Fall – siehe alle anderen in der EU.
Aber wenn man eh nur noch Angst vor Verwaltungsgerichten hat – die einem ja vlt auch Recht geben – dann bitte den Laden komplett auflösen. 32 Mrd € für Angst essen Seele auf.
@küstengang01:
Es sind aber gerade auch die Bürokraten in Uniform die eine echte Lösung nicht vorantreiben.
Vom Einsatz her denken?
@Memoria:
Nicht: ‚wer soll da klagen‘, richtig: ‚wer hat da schon geklagt‘ und ‚was kam dabei heraus‘?
So.. ich habe grademal den Beitrag DBWv dazu ausgegraben…. siehe Verbandsmagazin von 04/2012
„Auch stellen die
Richter fest, dass die EU-Arbeitszeit-
Richtlinie (RL 2003/88/EG)
für Soldaten gilt, und dass sie bisher
nicht korrekt in deutsches Recht
übernommen wurde, obwohl die
Frist dafür schon 1996 abgelaufen
ist – eine ziemliche Klatsche für die
Rechtskünstler der Hardthöhe, die
auf Geheiß des früheren Staatssekretärs
Dr. Wichert eben dies jahrelang
bestritten.“
„Die Richtlinie 2003/88/EG
über bestimmte Aspekte der
Arbeitszeitgestaltung gilt
grundsätzlich für den gesamten
Bereich der Bundeswehr. Eine
Verwaltungspraxis, die in Erlassen,
Befehlen oder Verwaltungsvorschriften
geregelt ist, genügt
zur Umsetzung dieser Richtlinie
auch im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung
nicht.““
Soll heissen… per richterlicher Anordnung erstmal keine Ausnahmen ;) die 2003/88 setzt auf der 89/391 auf.
„Ausnahme nach Art. 2 Abs. 2
der Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
(RL 89/391/EWG) sind
nicht für ganze Bereiche möglich,
sondern nur bei Natur- und
Technologiekatastrophen,
Attentaten, schweren
Unglücksfällen und gleichwertigen
Ereignissen (ebenda).“
q.e.d.
Und wie läuft das dann auf anderen europ. Militärflughäfen?
@Memoria:
über die urteilt ja nicht das Bundesverwaltungsgericht. ;)
Hätte man das seitens der Bundeswehr rechtzeitig und richtig eingephast, wäre das wohl auch weniger ein Problem gewesen… so hat man dann 15 Jahre später überfällig und im Übermaß korrigiert…
@kerveros:
Zustimmung – das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Als Hintertür bietet sich vlt noch die inaktive Bereitschaftszeit, die kann nämlich national für ganze Sektoren gesondert ausgelegt werden. Eine Länder tun dies explizit für Streitkräfte.
Aber dafür müsste man im BMVg nicht nur reagieren, sondern agieren.
Aber wenn man an die Armee – selbst als BMVg – keinen Anspruch mehr hat, dann ist auch dies nur noch ein kleiner Mosaikstein.
@ Memoria:
Nicht Mosaikstein. …. Durch die ganzen Reformen haben wir nur noch ein großes Scherben-Puzzle ! ! ! … Und an jeder einzelnen Scherbe kann man sich gehörig in die Finger schneiden.
Es ist halt so wie immer bei der Bw:
Plötzlich, unerwartet und nicht planbar geht ein Dienstposteninhaber (Soldat oder Zivilbeschäftigter) nach 35, 40 oder gar 45 Jahren in Pension und kein Nachfolger ist da !
Wahrscheinlich kam das Ereignis für den zuständigen Personalführer, STAN-Grundsetzer usw. zu plötzlich und überraschend. Im Gegensatz zu dem zivilen Bereich kann die Bw aber nicht einfach auf dem zivilen Arbeitsmarkt einkaufen, wobei bei den Feuerwehrleuten würde dies auch im Zivilen nicht gelten. Eine Ausbildung mit Meisterabschluss in einem technischen Beruf und eine Ausbildung zum Brandschutzdienst im mittleren technischen Dienst dauern eben 3 Jahre + X um einen neuen, fertig ausgebildeten und einsatzfähigen Feuerwehrmann auf dem Hof zu haben.
Wie gesagt, plötzlich und unerwartet kommt Weihnachten und jedes Jahr muss aufs Neue entschieden werden, wie die Dienstbereitschaft über die Feiertage entschieden wird und jedes Jahr wird wieder eine Grundsatzdiskussion darüber geführt, oder ? ;-)
PS: Planung ist die geistige Vorwegnahme einer Handlung, von Prozessen, die in der Zukunft passieren und wird in der Bw meistens durch den Irrtum ersetzt !
@Michael Grote
Nur so nebenbei für uns Laien, könnte es sich bei ETHB um Bückeburg handeln? ;-)
@ T. Wiegold:
Was ist ETHB?
Die PersStan mäsige Unterbesetzung war auch schon lange vor der 48 h Bereitschaftdienstentscheidung des EU GH ein Thema, weil bei der Berechnung der Stan Überstunden (Mehrarbeit) bereits mit verrechnet wurde. So wurde Feuerwehrpersonal auf dem Papier erzeugt und es ging in der Vergangenheit oft genug äußert knapp zu, manchmal war damals die vorgegebene Antrittstärke auch nicht zu halten.
Vor OptOut konnten pro Monat bis zu 249h (10x 24h+1x9h) geleistet werden. Zu Zeiten der 39h Woche betrug die monatliche Arbeitszeit ca. 170h. Von der Mehrarbeit (=Überstunden des Beamten) wurden 50% vergütet, da ein Freizeitausgleich wegen fehlendem Personal nicht möglich war.
Ab 1999 wurde die Mehrarbeit freigegeben (keine Stundenobergrenze mehr, zwischendrin kam die 41h Woche für Beamte). Dies führte zu übermässigen Stundenbelastungen, z. B. im 5 Jahresschnitt 270h (von Urlaub/Krankheit/Lehrgang/Auslandseinsatz bereits bereinigt). Teilweise wurden so mehr als 20×24 h Stundenschichten hintereinander geleistet. Mit allen Nachteilen für ein geregeltes sontiges Leben.
Ab 2007 wurde dann die 48h Woche durchgesetzt mit der OptOut Regel über 48 h die Woche hinaus, geleistete Mehrarbeit sollte durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Aufgrund von fehlendem Personal war dies oft nicht möglich, also gabs meist Geld.
Zur Anrechnung kommen übrigens pro geleistete 24h Schicht 20h (8h schwerer Brandschutzdienst / 8 leichter BrdSch Dienst / 8h Bereitschaftsdienst zu 50%)
Nun, in der Reform, soll die Mehrarbeitsvergütung, wohl auch der Freizeitausgleich, bis 2017 auf Null gesenkt werden.
Die Stunden sollen aber dennoch geleistet werden. So beist sich natürlich die Katze in den Schwanz.
Wirkliche Bemühungen mehr Feuerwehrpersonal auszubilden, sind in der ganzen Zeit nicht zu erkennen gewesen. Es gibt auch bis heute keine wirklich erkennbaren Bemühungen frisch ausgebildete Kräfte zu halten.
Zu vermuten ist deshalb, dass der Personalkörper schon früher nicht zu groß werden sollte, damit am Ende(?) der Reform kein Feuerwehrpersonal im Überhang vorhanden ist.
Viele zivile Feuerwehren haben übrigens genau das gleiche Problem aber es wird halt auch wenigstens etwas Personal eingestellt.
Und nun bitte ich die aktiven Feuerwehrbeamtinnen/-beamten, die ohne Zweifel auf AG dabei sind um reichlich Wortmeldungen zu unserer Dauermisere. Und wenn ich oben etwas Falsches genannt heben sollte: Bitte hiermit um Korrektur.
Der aktive Dienst ist halt ne Weile her.
P.S.: Hat jemand das Abschlußpapier der SKUKdo Untersuchung von 2006/2007 zu den Stunden / Schichtstärken, war damals meine ich kein VS. Könnte man vielleicht mal einstellen.
Es sind noch nicht alle BW Feuerwehren umgeklappt zum Zentrum für Brandschutz, das soll bis Anfang 2014 passiertt sein.
Auf den Feuerwachen der BW arbeiten in der Regel Beamte.
Als ich ca 2000 anfing hatten wir in der Regel ca. 90-bis weit über 100 Überstunden, von denen die HÄLFTE ausbezahlt wurde. Ab 2007 wurde 5/6 ausbezahlt. Damit konnten die FW-Leute (geschlechtsneutral-ha) gut leben. Dies war im Grunde eine WIN-WIN Situation.
Wir haben Mehrarbeit geleistet (nicht nur wegen dem Geld), der Arbeitgeber hatte hochmotivierte FW-Leute für kleines Geld. Der Betrag, wir reden hier vom in Schnitt ca 400€, macht bei einem A7-A8 Gehalt den gewissen Unterschied. Das gönnte uns der Rechnungshof (oder wer auch immer)nicht. 2013 wurde der §79 Bundesbesoldungsgesetz geändert so dass wir ab 01.08 48h für unser Grundgehalt arbeiten müssen (keine F-Wachen im Tagesdienst). Folge- Motivation…genau. Aißerdem ist es jetzt egal ob ich zum Dienst geh oder nicht das Geld ist das Gleiche. Die Verschärfung der EU Richtlinien zum Einem und die Änderung der Antretestärken zum Anderen führen dazu das man keinen 24/7 Betrieb mehr darstellen kann. Aber gerade die LTGs und Köln brräuchten das, weil die Erfahrung gezeigt hat das irgendetwas immer dazwischen kommt-Hochwasser, Libyen, Prüfflüge, Medevac, Rückkehrer aus dem Ausland, Transall bleibt obwohl erst 50 Jahre alt, auch gern mal liegen, usw.
Lösung: mehr Personal, Alle Überstunden nach Mehrarbeitsvergütung bezahlen, Antretestärken verringern, oder Platz schließen
Aber schön dass das jetzt hier auch angekommen ist und ich denke der Spaß geht nächstes Jahr erst richtig los außer man tut etwas.
Und es passt ins Große Bild-vom Gefreiten bis zum Oberst sind alle der Meinung dass das Methode hat-man will die Karre an die Wand fahren.
@T.Wiegold, genau.
@Schnellmerker Die ICAO-Abkürzung für Bückeburg, siehe auch T.Wiegolds Kommentar.
Wir brauchen hier eindeutig so langsam ein Abkürzungsverzeichnis. … Bin schon seit 1993 bei dem Laden, aber es wird mit dem Abkürzungsfimmel immer schlimmer. Manchmal habe ich das Gefühl, daß sich die Bundeswehr immer mehr der jungen Generation mit ihrer (oft für Ältere unverständlichen) „SMS-Sprache“ annähert. – OK … auch eine Form von Nachwuchswerbung.
@BwGrisu
sorry zu lange telefoniert
ich befürchte das lesen hier nicht viele FW-Leute falls doch ein Apell an alle _unterschreibt die OPT-Out -NICHT-es ist die einzige Methode das sich was ändert.
Die Tendenz ist nämlich die, das wir selbst schon wieder versuchen die Kiste irgendwie am Laufen zu halten, wie in der Vergangenheit, aber ich bin der Meinung das jetzt das Maß endgültig voll ist-wir geben immer „ist ja unser Arbeitsplatz“ und kriegen jedes Mal nen Tritt in ……Schluß! Sorry aber das mußte mal gesagt sein.
@Georg (17:46)
Richtig, Feuerwehrleute fallen nicht vom Baum.
Informationen zum Ausbildungsgang aller Besoldungen auf bundeswehr-karriere.de (lustige Adresse, besonders das Minus).
Ausbildungsdauer, bei Eingnung (Test) und notwendigem beruflichem / militärischem Werdegang, im mittleren Dienst 18 Monate bis zur Laufbahnprüfung. Danach folgen, wenns der Chef will und die Beurteilung mind. 2mal Gut war, weitere Verwendung-s und Führungslehrgänge. Über die Jahre kommt da was zusammen.
@Schnellmerker: Wenn ich nicht wüsste, dass sie einen Spaß gemacht haben, würde ich ihnen schreiben, dass die ICAO fast 7 Jahrzehnte besteht. Weiß ichs?
http://de.wikipedia.org/wiki/ICAO-Code
@ CRM-Moderator:
Die Frage nach der Bedeutung von ETHB war wirklich ernst gemeint, da ich im Fliegerischen nicht so bewandert bin. … Das mit der SMS-Sprache hingegen war meinem Sarkasmus geschuldet …
@ CRM-Moderator
Das mit den ICAO-Kürzel statt einem Flugplatznamen ist eine ausgesprochene Unsitte der Operateure im Fliegerischen- und im Flugsicherungsbereich !
Wenn die Techniker es genauso machen würden, würde die restliche Welt nur Bahnhof verstehen. Außerdem, den Flugplatznamen statt dem Kürzel zu nennen, ist nicht soviel Mehraufwand, oder ;-) ?