Erste ‚Private Armed Security‘ zum Schutz vor Piraten für deutsche Schiffe zugelassen

Nach langem Vorlauf greifen nun langsam die deutschen Regelungen für den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsmannschaften zum Schutz vor Piratenangriffen auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge. Zum 1. November wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die erste Zulassung nach den neuen Vorschriften mit den schönen Namen Seeschifffahrtsbewachungsverordnung und Seeschifffahrtsbewachungsdurchführungsverordnung erteilt: Die Result Group aus München darf als erstes Unternehmen ihre bewaffneten Sicherheitsteams auf die deutschen Schiffe bringen.

Das ganze hat eine ganze Weile gedauert – die Neuregelung hatte der (scheidende) Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto, bereits im Juli 2011 angekündigt. Aber bis so etwas in deutsches Recht umgesetzt ist…

Die Result Group wirbt auf ihrer Webseite schon damit, dass sie Begleitung von Schiffen in High-Risk-Areas (Golf von Aden, Golf von Guinea, Indonesien) anbietet und ihr Personal  aus ehemaligen Angehörigen internationaler Spezialeinheiten mit langjähriger maritimer Erfahrung bestehe. Aber offensichtlich nicht erst seit ihrer Zulassung durch das BAFA für deutsch geflaggte Schiffe – da dürfte das Unternehmen kaum genug verdienen. Und schon seit einiger Zeit ist in den Risikoregionen, vor allem vor Ostafrika, kaum noch ein Schiff ohne bewaffnete Sicherheitsmannschaft unterwegs, was neben der Präsenz von Kriegsschiffen deutlich zum Rückgang der Erfolge somalischer Piraten beigetragen hat.

Denn die Neuregelung ist eine typisch deutsche: Bis ins Detail durchdiskutiert, langwierig umgesetzt – und betrifft dann doch nur ein paar hundert Schiffe deutscher Reeder, die den größten Teil ihrer Flotte ausgeflaggt und aus Steuer- und Heuergründen in anderen Ländern registriert haben. Und auf diesen Schiffen deutscher Reedereien sind schon lange private bewaffnete Teams der Private Armed Security Companies (PASC) unterwegs. Nur eben nicht auf denen unter deutscher Flagge – obwohl das auch vor Inkrafttreten der Neuregelung nicht verboten war, wenn auch in einer Grauzone. Und wo die Unternehmen im Bereich der Seeschifffahrtsbewachungsverordnung und des deutschen Waffenrechts unterwegs sind, dürfen ohnehin automatische Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, nicht eingesetzt werden. Was auf Schiffen unter etlichen anderen Flaggen wohl schon ganz anders aussieht.

Unklar scheint auch noch ein Punkt, auf den mich eine andere deutsche PASC hinwies: Nach dem deutschen Waffenrecht dürfen die zugelassenen Unternehmen ihre Gewehre und ähnliches nicht zwischendurch anderen überlassen. Was logisch klingt, scheint ein Problem zu werden: Weil manche Häfen das Einlaufen von Schiffen mit Waffen an Bord nicht erlauben, werden diese Waffen vor der Küste in so genannten schwimmenden Waffenkammern, Floating Armouries, abgelegt. Für die Firmen anderer Länder kein richtiges Problem – aber ein zertifiziertes deutsches Unternehmen darf seine Gewehre und Pistolen nicht aus der Hand geben.

(Foto: Dhau im Golf von Aden – die allgegenwärtigen Handelsschiffe der Region sind sowohl leichte Beute für Piraten als auch mögliche Mutterschiffe)