DroneWatch: Vorerst keine ‚Hunter‘ über der Oberpfalz (Update)

Die US Army kann nicht, wie geplant, bereits in der kommenden Woche mit Flügen ihrer Drohnen in gesperrten Luftkorridoren über der Oberpfalz beginnen. Die endgültige Genehmigung für den Betrieb der Aufklärungsdrohnen vom Typ Hunter  außerhalb von Übungsplätzen sei bislang noch nicht erteilt, teilte die (deutsche) Luftwaffe am (heutigen) Freitag Augen geradeaus! mit. Die US-Streitkräfte hatten kürzlich angekündigt, ab dem 14. Oktober die unbewaffneten Aufklärungsdrohnen zwischen ihren Training Areas Grafenwöhr und Hohenfels in Bayern fliegen zu lassen.

Die geplanten Drohnenflüge sind in (Nord)Bayern offensichtlich seit Wochen ein großes Thema, im Rest der Republik bislang nicht so aufgefallen.  Der Hunter (englisch für Jäger, Foto oben) ist zwar eine unbewaffnet, dennoch sorgt der Überflug ziviler Gebiete für Aufregung. Nach US-Angaben ist es das erste Mal weltweit, dass eine Drohne der US-Streitkräfte außerhalb von Übungsplätzen fliegen darf, dafür wurden zwischen Grafenwöhr und Hohenfels zwei Korridore eingerichtet. Nach Darstellung des Kommandos Luftwaffe in Berlin müssen für die endgültige Genehmigung allerdings noch einige Prüfungen abgewartet werden.

Die Diskussion über die Drohnenflüge, die über ziviles Gebiet führen sollen, und auch die Bemühungen der US Army, die Bedenken zu zerstreuen, haben die Kollegen vom Bayerischen Rundfunk hier und hier nachgezeichnet (auch wenn sie auf die Army-Eigenwerbung reingefallen sind, es handele sich um die größte und modernste Drohne – das sehen AirForce und Navy vermutlich anders). Die Debatte wird natürlich von der Drohnendiskussion insgesamt, den Einsätzen von US-Kampdrohnen vor allem in Pakistan und der Furcht bestimmt, diese Flieger könnten auch über Deutschland zum Ausspionieren der Bevölkerung benutzt werden (was angesichts der rein optischen Aufklärungsfunktionen des Hunter, noch dazu über relativ dünn besiedelten Landstrichen, nicht direkt sinnvoll erscheinen würde).

Die Freigabe der Flüge dieses Unmanned Aerial Vehicle (UAV) in den Luftkorridoren hatte nach meiner Erinnerung das Verteidigungsministerium bereits im Sommer auf eine parlamentarische Anfrage bekannt gegeben – ich finde allerdings bislang diese Anfrage und die Antwort nicht mehr; wenn ich sie wiederfinde, stelle ich sie hier ein. (Die Antwort auf die Anfrage der Linkspartei in der Drucksache 17/14401 geht zwar allgemein auf Genehmigungen für US-UAV in Deutschland ein, nicht aber auf die konkrete Genehmigung für die Flüge über der Oberpfalz.)

(Archivbild Juli 2011: Hunter in Masar-i-Scharif/Afghanistan – U.S. Navy photo by Mass Communication Specialist 2nd Class Nicholas A. Garratt via ISAFmedia auf Flickr unter CC-BY-Lizenz)