Die „Hamburg“ im US-Trägerverband: Bitte kein Krieg
Die (Übungs)Mission der deutschen Fregatte Hamburg in einem US-Trägerverband hatte ich schon mal als das spannendste Vorhaben der Deutschen Marine in diesem Jahr bezeichnet: Zusammen mit dem Flugzeugträger Dwight D. Eisenhower und anderen Begleitschiffen ist die Hamburg (Foto oben im Hintergrund) im Persischen Golf unterwegs, um die Flugabwehr der Trägergruppe in einer weltpolitisch heiklen Mission zu sichern.
Spannend ist dabei nicht nur, wie sich die politische und militärische Lage am Golf, vor der Küste Irans, entwickelt. Auch im Normalbetrieb unterscheidet nämlich die U.S. Navy, in deren Operation die Hamburg eingebunden ist, weit weniger streng als Deutschland zwischen Übung und Einsatz. Das Verteidigungsministerium hat deshalb Vorsorge getroffen, wie dessen Staatssekretär Rüdiger Wolf in dieser Woche den Obleuten der Fraktionen im Verteidigungsausschuss des Bundestages mitteilte:
Wie Ihnen bekannt ist, haben die Trägerkampfgruppen der USA strategische Bedeutung und nehmen neben dem reinen Übungs- und Ausbildungsbetrieb gleichzeitig auch Einsatzaufgaben für die Bereichsbefehlshaber der USA wahr. Vor diesem Hintergrund wurde eine planerische Vorsorge dahingehend getroffen, dass in der zugrunde liegenden „Mutual Declaration of Intent (MDoI)“ die Möglichkeit einer sofortigen Herauslösung der HAMBURG aus dem Verband ohne Angabe von Gründen vereinbart wurde. Dies wäre regelmäßig erforderlich, wenn infolge eines Einsatzes der Carrier Strike Group (CSG) eine Einbeziehung der HAMBURG in bewaffnete Unternehmungen gegeben oder zu erwarten wäre.
Rein rechtlich bleibt dem deutschen Ministerium nicht viel anderes übrig. Denn eine Teilnahme der deutschen Fregatte an Kampfhandlungen (Selbstverteidigung mal ausgenommen) müsste zuvor vom Bundestag mandatiert werden – und auf diese Entscheidung, selbst wenn sie sehr schnell fiele, würde der Kommandeur einer US-Trägergruppe kaum warten wollen. Ein klein wenig steht das allerdings im Gegensatz zu dem Anspruch, mit dem die Marineführung an diese Mission herangegangen ist. Den Verbündeten sei zugesichert worden, dass die Hamburg in einer heiklen Situation nicht das Ruder auf Backbord zehn legen und sich davon machen würde, hatte ich vor Beginn dieser Mission gehört. Vermutlich war das politisch und/oder rechtlich nicht durchsetzbar.
Interessant ist, dass der Trägerverband jetzt in eine bewaffnete Auseinandersetzung einbezogen ist – nein, nicht gegen Iran, sondern als schwimmender Flugplatz für die Einsätze über Afghanistan. Aus Wolfs Schreiben:
Die USA Trägergruppe wird vom 24. März bis 23. April 2013 für die Operation ENDURING FREEDOM (OEF) Unterstützungseinsätze in Afghanistan mit Trägerflugzeugen durchführen. Die Fregatte HAMBURG verbleibt in ihrem gesonderten Unterstellungsverhältnis gemäß des MDoI und wird in diesem Zeitraum im Rahmen ihrer Übungskooperation die Aufgabe eines sog. „Force Marshaller“ wahrnehmen.
Diese Aufgabe ist eine reine Flugsicherheitstätigkeit im Nahbereich der CSG (ca. 100 nm) und ist mit der Funktion eines Kontrollturmes an einem Flughafen vergleichbar. Neben der Koordination sämlicher (auch ziviler) Flugbewegungen im Umfeld des Flugzeugträgers zur Vermeidung von gefährlichen Nahbereichssituationen oder gar Kollisionen zählen dazu die Höhen- und Abstandsseparierung von Flugbewegungen in dem kontrollierten Luftraum sowie die Koordination möglicher Luft-SAR-Fälle. In das unmittelbar einsatzbezogene „Mission Tasking“ OEF der eingesetzten USA Luftfahrzeuge ist die HAMBURG als Force Marshaller nicht involviert. Dies übernimmt jeweils der zuständige US-amerikanische „Forward Air Controller“ in Afghanistan.
Rechtlich ist das so sauber wie zwingend geboten: Deutschland hat seine Beteiligung an der Operation Enduring Freedom mit einem letzten Überwachungsflug im Golf von Aden am 28. Juni 2010 beendet; ein Bundestagsmandat für OEF gibt es nicht mehr.
Auf der anderen Seite ist das paradox. Denn die Kampfjets, die von der Eisenhower zum Flug nach und über Afghanistan starten, sind aus US-Sicht Teil der Operation Enduring Freedom – aber dann nehmen die USA nicht die scharfe Trennung zwischen OEF und der ISAF-Mission am Hindukusch vor. Diese Maschinen sind dann diejenigen, die als Close Air Support in Afghanistan angefordert werden, auch für deutsche Soldaten.
Das kann zu dem – nicht unwahrscheinlichen – Fall führen, dass eine Bundeswehreinheit in Nordafghanistan Luftunterstützung anfordert und ein US-Kampfjet zu Hilfe kommt. Am Startplatz dieses Kampfjets darf allerdings ein Kriegsschiff der Bundeswehr nicht daran beteiligt sein, diese Mission des Flugzeugs zu steuern. Rechtlich alles sehr sauber und sehr deutsch. Aber irgendwie bipolar.
(Foto: MEDITERRANEAN SEA, March 11, 2013 – An F/A-18F Super Hornet assigned to the Rampagers of Strike Fighter Squadron (VFA) 83 lands on the flight deck of the Nimitz-class Aircraft carrier USS Dwight D. Eisenhower (CVN 69) as the German navy frigate FGS Hamburg (F220) transits alongside. – U.S. Navy photo by Mass Communication Specialist Seaman Andrew Schneider)
Was sind die Alternativen?
– Keine Übungen zusammen mit US Einheiten während die solche Einsätze durchführen
– Totale Unterwerfung gegenüber dem jeweiligen U.S. Kommando was auch immer diesem an Dummheiten einfällt.
Mir ist da die rechtlich saubere und „sehr deutsche“ Methode lieber.
Ich bin großer Freund des ParlBG und halte vieles von dem, was daran an Kritik zu lesen ist, für fragwürdig. Aber ich komme doch zunehmend zu der Auffassung, dass das Gesetz die Einbindung in internationale „Strukturen“ nicht zu sehr erschweren sollte.
Aufgrund der Verbindung von Parlamentsmehrheit und Regierung in Deutschland ist das Rückholrecht des BT zwar nur Fassade, aber für solche Einsätze wie die der Hamburg fände ich ein Entsenderecht der BReg und ein bloßes Rückholrecht für den BT eine interessante Alternative. Rechtlich natürlich nicht ganz so einfach zu machen…
Das ParlBG gibt doch den von Ihnen, DS, gewünschten Freiraum: § 5
Wem der zu schwammig ist, der muss ihn mal nutzen und sich dann vom BVerfG lang und breit – und damit dezidierter als es jedes Gesetz könnte – überprüfen lassen.
Da sehe ich auch für die Fahrt mit einer Trägergruppe keine rechtlichen/poltitischen/organisatorischen Hürden.
Das Spielen auf der dieser Klaviatur der rechtlichen Rahmenbedingungen kann ja auch als Teil der Übung angesehen werden. Und ich kann auch keinen Widerspruch zum Versprechen sehen, nicht plötzlich das „Ruder auf Backbord zehn“ zu legen: eine plötzlich auftretende „heikle Situation“ ist etwas anderes als der geplante, offensive Einsatz der CSG für nationale Ziele der USA.
Beim Zugriff der HNLMS TROMP zur Befreiung der MS TAIPAN vor Somalia musste der Kommandant doch auch erst schnell sein Schiff aus der Atalanta-Unterstellung herausnehmen lassen und die Aktion unter nationalem Kommando durchführen. Wenn man solche Knöpfe hat, kann man sie auch drücken; das macht die Sache auch für eventuelle Gegner, sagen wir, interessanter.
@Helge Wilker
Einverstanden. Allerdings wundert mich ein wenig, dass Luftnahunterstützung für deutsche Soldaten in Nordafghanistan als nationale Ziele der USA definiert wird.
Die Herausnahme der Tromp aus der multinationalen Unterstellung hatte einen ganz anderen Grund: Die Taipan befand sich außerhalb des Mandatsgebiets…
@T.Wiegold:
Sie haben natürlich recht – eigentlich sind das auch nur Details. Sie schreiben ja selbst: die USA trennen nicht so scharf zwischen OEF und ISAF, die Deutschen tun es eben doch. Ich meine mit „nationalen Zielen“ auch eher hypothetische neue US-Abenteuer, während ich unter „heikle Situation“ auch eine angespannte Lage während des Übungsbetriebs sehen würde – z. B. eine Begegnung mit iranischen Einheiten.
Und das Beispiel mit der TROMP war ein geschickter „legal hack“, also die geschickte Anwendung geltenden Rechts. Darunter könnte man diese Rollenzuweisung „Force Marshaller“ für die HAMBURG auch sehen (wobei das Unterstellungsverhältnis ja sogar bestehen bleibt, also eigentlich nicht einmal „legal“, sondern nur „operational“).
Wenn das überhaupt so ein deutlicher Unterschied ist. Werden die Kampfflugzeuge auch über Afghanistan noch direkt von den Schiffen der CSG aus kontrolliert? Da wechselt doch unterwegs sicher die Zuständigkeit. Und ich verstehe das Zitat von StS Wolf so, dass um die CSG herum (der 100 nm-Radius) auch die reinen Flugbewegungen der Kampfflugzeuge vom Force Marshaller kontrolliert werden. Das kann natürlich ein Mißverständnis sein – aber wie gesagt: das halte ich für Details.
Frage an die Spezialisten:
Stichwort „iranische Einheiten“ : Wenn diese dann doch mal den Verband ohne mehrtägige Vorwarnung angreifen würden (=keine Zeit zur Flucht) – gibt es dann ein Recht auf Selbstverteidigung nur unmittelbar für das DEU Schiff oder darf dann von diesem auch der „Verband“ verteidigt werden?
@TOM
Ich bin jetzt beileibe kein Spezialist, aber wenn ein Verband angegriffen wird, wer will dann sagen welches Schiff jetzt gerade das Ziel ist?
Ich gebe zu, diese Aussage zeugt von wenig Fachwissen, mir erscheint es aber realistisch so zu denken, aber die Experten in diesem Blog können sicher mehr dazu sagen.
Werferfehler
Mich amüsiert es immer wieder, wenn ich dieses Lavieren lese, wenn es darum geht, dass möglicherweise gegebenenfalls ein deutsches Schiff in einer kriegerischen Handlung aktiv werden könnte. Hier laviert man jetzt einerseits, um den Waffenbruder Amerika nicht zu sehr vor den Kopf zu stoßen und hält sich für die ängstliche Poltik noch ein, zwei Hintertüren auf.
Ich seh schon den Tagesbefehl vor Augen: Heute wird es keine Luftunterstützung geben, da unsere Hamburg im Trägerverband der Amerikaner steht und sich nicht an unmandatierten, kriegerischen Handlungen beteiligen darf.
Man sollte die Differenzierungen nicht so lax machen, dass man damit den schon genannten „Dummheiten“ Tür und Tor öffnet, aber etwas liberaler wäre vielleicht doch gegebenenfalls etwas sinnig?
@TOM:
Das Sebstverteidigungsrecht ist nicht individuell, sondern kollektiv.
Wurde im Einsatz jedoch auch oft falsch ausgelegt (u.a. Faryab 2007, Harekate Yolo II), bei Beschuss PRT KDZ (14. EinsKtgt).
@TOM, @Memoria
Vermutlich (oder sollen wir uns aus dem Fenster lehnen und sagen: Hoffentlich!?) sind die rechtlichen Fragen – individuelles oder kollektives Selbstverteidigungsrecht, Unterstellungsverhältnis, gerade laufende Operation – schon aus technischen Gründen egal. Die Marine-Flugabwehrsysteme sind ja laut Herstellerprospekten alle auf äußerst kurze Reaktionszeiten bei hoher Automatisierung ausgelegt. Das deutet darauf hin, dass im Falle des Fetzenfliegens vor dem Drücken der Feuerknöpfe und Drehen der Commit-Schlüssel keine Zeit mehr bleibt, obige Fragen zu überdenken. Das muss vorher passiert sein.
Was nicht passieren sollte, egal ob deutsches oder amerikanisches Schiff: durch die „bad neighbourhood“ zu gondeln, ohne die vorhandenen Abwehrsysteme auch zu benutzen.
@Magnus
Es funktioniert doch anscheinend für alle Seiten (DEU, US) wie gewünscht – warum also noch etwas explizit liberaler machen? Wie oben schon gesagt: die Situation ist ja heutzutage keine totale Ausnahme mehr; wenn die US-Marine ggf. auf Unterstützung von den Alliierten zurückgreifen will, muss eben gemeinsam geübt werden – mit allem, was dazugehört, auch mit Einschränkungen oder Abweichungen vom bisher praktizierten.
Stell dir vor, es ist Krieg-und die Deutschen machen (mal wieder) nicht mit…
Stattdessen werfen wir weiterhin Geld maroden und korrupten Staaten hinterher, oder unterstützen die Enteignung rechtmässiger Bürger der EU….
Ich hoffe, das die Politiker irgendwann einmal kapieren werden, das es genau diese halbherzigkeit ist, die andere Länder davon überzeugt, das man mit Deutschland besser nicht rechnen sollte….
@Helge Wilker:
Meine diesbezügliche Hoffnung ist mit Blick auf die letzten 10 Jahre minimal.
ROE-Auslegungen des BMVg sind allzuoft Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
Bundesbeamte – Fachrichtung Verteidigung…
Dieses Beispiel zeigt wieder, dass jede weitergehende Integration von Streitkräften unter deutscher Beteiligung, sei es unter NATO, EU, VN what so ever Hut lediglich politisch sein kann.
Wer freiwillig auf militärische Fähigkeiten verzichtet und sich auf deutsche Beiträge verläßt, ist verlassen.
Die US Navy kann sich solche Spielereien nur deshalb leisten, weil sie eben nicht auf andere angewiesen ist und immer redundant plant.
Und der COM einer US Trägergruppe wird sich hüten „Dummheiten“ zu machen. Dass er weitreichende Befehlsbefugnisse (und Verantwortung) hat zeigt nur, dass die Regierung der militärischen Führung vertraut, und anders als bei uns dem Führer vor Ort die notwendige Handlungsfreiheit innerhalb des vorgegebenen Rahmens gibt.
Den Satz habe ich mir ausgedruckt und an die Wand gehängt.
@Sailor1995:
Zustimmung zum ersten Teil.
Unsere Führung vor Ort schöpft ihren Handlungsspielraum jedoch auch oftmals nicht aus. Der schwarze Peter liegt da nicht nur bei der Politik. Unzählig sind mittlerweile die Fälle wo gehandelt werden konnte (ROE) und musste (Auftrag), aber Führer vor Ort nicht handelten (Beschuss von Feldlagern und Schiffen, Verlegen von IED, Vorbereiten von Hinterhalten). Dieses Zögern der „Führung“ hatte teilweise dramatische Folgen.
Diskutiert wird dies, wie toxic leadership insgesamt, jedoch nicht.
Innere Führung?
Mich wuerde mal rein inhaltlich interessieren wie die HAMBURG die beschriebene Aufgabe des „Force Marshaller“ wahrnimmt… zwar ist die SMART zweifellos in der Lage ein entsprechend genaues Lagebild zur Verfuegung zu stellen aber weder das physikalische Layout der OPZ noch die STAN Besetzung sind doch wirklich dafuer ausgelegt, wenn mich nicht alles taeuscht…
Alle „operativen“ Konsolen an Bord sind Multifunktionskonsolen und haben vom Funkraum schaltbare Fernsprechverbindungen. Das Luftlagebild und die Fighter-Controller Rollen sowie die notwendigen Coms sind also an allen 16 Konsolen mit Doppelbildschirm (die 17. auf der Brücke hat nur einen Bildschirm) voll nutzbar. Ohne Verbandsführung an Bord können die beiden Konsolen achtern in der „Stabs-OPZ“ ausschließlich für diese Aufgabe genutzt werden. Dazu gibt es noch die dedizierten aircraft control Konsolen für den Fliegerleitoffizier und den Hubschrauberleitmeister in der eigentlichen OPZ. Also könnten, ohne dass andere Funktionen beeinträchtigt (weil z.B. die für U-Jagd oder Überwasserkriegsführung vorgesehenen Konsolen anderweitig genutzt werden) werden, schon bis zu vier Arbeitsplätze ständig mit aircraft controllern besetzt werden. Die „Besonderheiten“ an manchen Konsolen mit zusätzlichem Gerät am Platz (z.B. Steuerelement für die elektrooptische Sensorplatform MSP500) erweitern die Fähigkeiten der Multifunktionskonsole, schränken sie aber nicht ein.
In der STAN der Besatzung sind die Fliegerleitoffiziere (FLO), Fachdienstoffiziere mit allen Befähigungszeugnissen ür die Aufgabe, bereits vorgesehen, deren Dienstposten sind allerdings von den Schiff-STAN’s losgelöst und in einen FLO-Pool gegeben. Diese FLO’s versehen ihren Dienst ausserhalb der Seefahrt an Land in einem von der Luftwaffe betriebenen CRC das, unter anderem, ähnliche Aufgaben im Regelbetrieb in Deutschland wahrnimmt. Wenn dann die Marine „ihre“ Marine-FLO’s an Bord nutzen will werden sie in der Regel bei der Einschiffung eins-zu-eins durch Luftwaffen-FLO’s ergänzt, quasi als Ausgleich für den DIenst den die Marine-FLO’s sonst für die Luftwaffe leisten. Gegebenenfalls schickt die Luftwaffe auch Stabsoffiziere aus dem Luftwaffenführungsdienst mit an Bord. So haben sich wohl bereits mehrere Luftwaffen-FLO’s an Bord von 124ern Seefahrerabzeichen verdient.
@TBR: Danke, eine fundierte, detaillierte und grundsolide Aussage. Chapeau!
Zur Ergänzung: die weltpolitische Lage, in der die Hamburg unterwegs ist:
New Cold War Takes Shape in Arabian Gulf
NEIN,
nicht bi-polar sondern schlichtweg GELOGEN !
herr wolf belügt uns , so einfach ist das:
wenn eine OEF mission geflogen wird , und dabei leute getötet werden, dann sind viel hände am gelingen dieser mission beteiligt : und alle hände , ob die nun tower spielen oder die waffe dranhängen oder die waffe auslösen – haben sich dabei die finger schmutzig gemacht – oder?
und wenn man nun raus ist aus OEF , dann ist man doch raus – mit schiff und allen leichtmatrosen – oder?
also herr wolf: bitte aufhören zu lügen , stattdessen klar kante – rein in die OEF mission (mit bundestag und fregatte) oder draussen bleiben (und dann also fregatte abziehen).
bitte, was ist daran so schwer zu verstehen ???
semper fo