Bewaffneter Schutz vor Piraten auf Schiffen unter deutscher Flagge? Bisschen später.
Die Angriffe somalischer Piraten auf Handelsschiffe im Golf von Aden, dem Indischen Ozean und bis hoch ins Arabische Meer sind in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen. Das ist für alle Seeleute eine gute Nachricht, vor allem aber für deutsche Reeder. Denn die gesetzliche Regelung für den Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräften auf Schiffen unter deutscher Flagge, im Juli 2011 vom zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär angekündigt, lässt nun doch noch ein wenig auf sich warten – damit bleibt ein Anheuern privater Wachmannschaften auf diesen Frachtern und Tankern zwar weiterhin legal, aber ungeregelt. Mit allen rechtlichen Problemen.
Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul, Mitglied im Verteidigungsausschuss, machte heute auf die Verschiebung aufmerksam:
Im Dezember hat die Koalition den Einsatz privater Sicherheitskräfte auf Schiffen noch gesetzlich regulieren wollen. Eine Verordnung der Bundesregierung sollte der Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen auf See klare Grenzen setzen.
Bis heute haben es die beteiligten Ministerien nicht geschafft, diese Verordnung auf den Weg zu bringen. Nun legt die Bundesregierung freiwillig eine Ehrenrunde ein, indem sie heute im Wirtschaftsausschuss heimlich, still und leise das Inkrafttreten des Gesetzes und damit der Zulassungspflicht für private Sicherheitsunternehmen auf Schiffen um ein halbes Jahr auf Januar 2014 verschiebt.
Damit bestätigen sich unsere Bedenken gegen das Gesetz, das zwar viele Ankündigungen, aber wenig Substanz enthält. Die wichtige Frage, wie Sicherheitsunternehmen nachweisen sollen, dass sie zum Schutz gegen Piraten zuverlässiges und geeignetes Personal bereit stellen, wollte die Bundesregierung nicht im Gesetz sondern in einer Verordnung festlegen.
Wir fordern eine Neuordnung der Gewerbeordnung, die klare Regeln für alle Sicherheitsunternehmen und ihr Personal vorsehen muss. Gründung und Betrieb eines Sicherheitsunternehmens dürfen nicht an weniger Regeln gebunden sein, als eine Schankerlaubnis.
Wie unangenehm dies der Regierung selbst ist, zeigt das Verfahren: den Aufschub der Zulassungspflicht fügten die Koalitionsfraktionen dem sachfremden Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz an -über einen Änderungsantrag als neuen Artikel an. Sie will offensichtlich das niemand die Peinlichkeit bemerkt. Das spricht für sich.
So schnell geht das halt nicht mit der Zertifizierung der privaten Sicherheitsunternehmen (die im übrigen kaum aus Deutschland kommen dürften). Aber das macht ja nichts, weil weniger Piratenangriffe, oder?
Nicht ganz: Was den Rückgang des Geschäfts der Seeräuber letztlich verursacht hat, kann zwar keiner sagen, aber die seit Jahren anhaltenden Patrouillen der Kriegsschiffe von EU, NATO, einer US-geführen Koalition und anderen Ländern wie Russland und China dürften ebenso dazu beigetragen haben wie die zunehmende Zahl der bewaffneten privaten Sicherheitsteams auf vielen Handelsschiffen.
Und, ungeachtet der abnehmenden Zahl: Die Gefahr besteht ja weiterhin. Nach Wochen ohne Zwischenfälle hat erst am (gestrigen) Montag die niederländische Fregatte De Ruyter zwei Skiffs mutmaßlicher Piraten gestoppt. Die neun Männer, die bei Annäherung des Bordhubschraubers Gegenstände ins Meer warfen (eine gängige Praxis, um keine Waffen und anderes Belastungsmaterial für eine Strafverfolgung zu bieten), wurden auf der Fregatte in Gewahrsam genommen.
(Foto: EUNAVFOR)
Gründung und Betrieb eines Sicherheitsunternehmens dürfen nicht an weniger Regeln gebunden sein, als eine Schankerlaubnis.
So so Frau MdB Keul, erfreuen wir uns wieder an polemischen Verzerrungen um einem eigentlich wichtigem Thema einen faden Beigeschmack zu geben?
Sicher kann man kritisieren, dass es hier noch keine endgültige Regelung gibt. Aber es ist leider so: jeder Jurist, der sich aus der Deckung traut und eine diskussionsfähiges Papier dazu vorlegt wird sofdort kaputt geredet und deshavouiert. Logische Konsequenz: Es traut sich niemand zu sagen: okay, das ist die Idee, die stellen wir jetzt zur Abstimmung, dann lassen wir noch das BVerfG drüber schauen und dann setzen wir es, ggf. angepasst, um.
Auch so verhindert man Gesaetze. Insofern: Glückwunsch zu Ihrem Erfolg Frau MdB Keul, so fair muss man sein, auch wenn B90/ Grüne von Fairness noch nicht viel hörten, geschweige denn halten.
@Sachlicher
So nicht ganz sachlich…. Das Gesetz wurde ja verabschiedet. Der Knackpunkt ist die dazu gehörende Rechtsverordnung. Und die wird aufgeschoben, deshalb das spätere Inkrafttreten des Gesetzes.
@T.Wiegold: Sachlich war es nicht. Das stimmt.
Ich sehe da keine Eile, denn wie schon oben geschrieben: „zwar weiterhin legal, aber ungeregelt“. Kein Reeder mit Schiffen unter Deutscher Flagge macht etwas verbotenes, wenn er ein in Deutschland zugelassens Sicherheitsunternehmen beauftragt, seine Schiffe (Deutsche Flagge) zu beschuetzen.
Auch wenn es viel Journalisten und der VDR erst sehr spaet oder noch gar nicht verstanden haben: Auf einem Schiff unter Deutscher Flagge in Internationalen Gewaessern gilt Deutsches Recht. Und damit unterscheidet sich dieses Schiff nicht von einem Werksgelaende, fuer das der Eigentuemer entsprechenden Objektschutz von einem privaten Dienstleister eingekauft hat. In diesem Fall wird das Objekt „Schiff“ geschuetzt.
Noch ein Punkt zu zwei alten Diskussionspunkten, die der eine oder andere Politiker immer wieder gerne ins Rennen wirft (auch wenn hier nicht angesprochen):
1. Kriegswaffen sind nicht notwendig, um einen effektiven Schutz vor Piraten sicher zu stellen.
2. Wie, wo und wann die notwendigen und zugelassenen Waffen des Sicherheitsunternehmens an Bord kommen, ist eine Aufgabe die gemeinsam von der Reederei und dem Sicherheitunternehmen gemeistert werden wird. Da duerfen sich die Herren und Frauen Politiker ruhig raushalten.
Ich glaube, die aktuelle Rechtslage ist im Augenblick fuer alle Beteiligten (Sicherheitsdieste und Reederein) ausreichend befriedigend, und die Politik kann sich mit ergaenzenden Gesetzestexten und Regelungen ruhig noch ein wenig Zeit lassen.
@ Sachlicher:
Sehe ich genauso.
Schade das Frau Keul wieder mal den Finger in die Wunde gelegt hat, ihn dann aber mit ihrem lapidaren Vergleich gleich wieder herunterspielt.
Auch die Bundeswehr stellt Teams zur Sicherung von HAndelsschiffen. Die sogenannten Vessel Protection Teams sind autark auf sich gestellt ohne Helikopter und/oder begleitende Fregatte. Gestellt wird dieses Vessel Protection Team von den MArine Schutz Kräften bleibt mehrere Wochen an Bord und ist voll ausgerüstet mit eigenem Arzt und OP equipment. Bewaffnung ausreichend von G36K , P8, MP7, MG kal.50 und reichlich Munition. Das die Männer des MSK gut ausgebildet sind haben sie mehrfach in Boarding Einsätzen bei der Piratenjagd in diesen Gewässern bewiesen hat. Es werden von diesen Teams Schiffe begleidet egal unter welcher Flagge sie FAhren sofern sie auch nur eine PAlette UNO material an Bord hat. Vermutlich kann die Bundesregierung diese Einsätze nicht anderweitig legitimieren und verschiebt deshalb dieses Gesetz. Mir ist auch bekannt das aus genannten Einheiten diverse Ehemalige d.D. nun „Private Dienstleister“ sind. Mit den Sicherheits diensten muss man allerdings unterscheiden, zwischen „Sicherheitsdienst“ und „Privates Sicherheits und MilitärUnternehmen“ das wohl bekannteste und größte dürfte wohl die „Asgaard – German Security Group“ sein, die ausschliesslich Ex Elite Soldaten Rekrutiert und deren Mitarbeiter Weltweit agieren und dabei besser ausgestattet sind wie unsere Einsatz Soldaten im Ausland.
@BlueBaret76
Soll das Schleichwerbung sein oder sind sie tatsächlich so ahnungslos?
Einfach mal „Asgaard“ googlen…
http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-05/somalia-soeldner-2
Aehm das war doch eher so was wie ein Internet Hoax, viel Lärm nichts.
Und ein Typ der Einstellungstest auf einer BW HiBa an einem Reservisten Tag durchführt.
Die HP liegt auch bei Sedo.
Luftnummer…
@ BlueBaret76
Ihr Nickname lässt ja unschwer darauf schließen, dass Sie ehemaliger (?) 76er also Marinesicherungssoldat sind. Allerdings zeugen einige ihrer Aussagen von Unkenntnis:
1. Autonom ist nur ein Autonomous Vessel Protection Detachement (AVPD). „Normale“ VPDs agieren abgestützt auf eine Fregatte.
2. MSK führt kein Boarding durch. Das macht die Boardingkompanie der SEKM (sog. Opposed Boarding machen. Kampfschwimmer)
3. Aasgaard ist so ein Thema für sich… „Elitesoldaten“ und „bekannteste und größte“ Stelle ich in Frage… Auch ihre übrigen Aussagen lassen aus meiner Sicht etwas Substanz vermissen…
@ Hanseat: 100% d’accord
@ BlueBaret76: Bedenkliches „Viertelwissen“ von Ihrer Seite kann natürlich nicht so stehen bleiben.
Der Einsatz von VPD oder AVPD erfolgt nicht mit Einschiffen „einer UNO Palette“, da dem OpCom diese Teams nur begrenzt zur Verfügung stehen, stellen sich die Planung und Durchführung eines solchen Einsatzes erheblich schwieriger dar. Alleine der Arbeitsaufwand zur Übernahme der CAROLINE SCAN durch DEU AVPD lässt einem noch graue Haare in Retrospektion wachsen! Unberührt davon bleiben auch die Prozesse zur „kurzfristigen“ Erlangung einer Flaggenstaatserklärung um ein „normales“ VPD einzuschiffen, einfach sind andere Dinge.
Bei der Thematik Asgaard würde ich ebenso etwas ruhiger bleiben, diese „Firma“ besteht zur Zeit nur noch aus einem Mann und hat noch nie einen Schutzauftrag auf einem Handelsschiff durchgeführt.
Abschliessend bleibt anzumerken dass ich mehr von einem Mitglied dieser edlen Verwendungsreihe erwartet hätte……
Unterhaltsam und wieder on-topic, der „Schankerlaubnis“ Vergleich von Fr. MdB Keul ist eigentlich einem CDU/CSU MdB geschuldet, welcher diese Analogie auf einer PiraT Veranstaltung in HH genutzt hatte und dafür erheblich von Fr. Keul „angefahren“ wurde wie man denn solch ernste Sachen mit etwas lapidarem wie dem Oktoberfest vergleichen kann. ;-)