Nachwuchswerbung? Krass coole Berghütte und beachen bei Deci
Boah, ey, voll krass. Das geht ab bei der Bundeswehr. Gehst Du auf ’ne voll coole Berghütte, mit den Gebirgsjägern. Oder supercool beachen am Strand auf Sardinien, mit der Luftwaffe. Und kein lahmer Ferienflieger, sondern ’ne echte Bundeswehrmaschine. Und Fun und Party sind bei den Jungs in Uniform sowieso gebongt.
Voll cool, diese Nachwuchswerbung auf bravo.de:
(Screenshot: bravo.de)
Warum die Aufregung?
Nun mal ehrlich – man sollte den Jugendlichen, die an solchen Camps teilnehmen, durchaus zutrauen, dass sie wissen, warum die Bw solche Veranstaltungen durchführt. Schließlich macht die Anzeige kein Hehl daraus, wer der Veranstalter ist. Ich traue unserem Nachwuchs durchaus zu, dass sie sich umfassend informieren, bevor sie sich letztendlich verpflichten – dass die Bw auch Soldaten im Einsatz hat und dabei auch zu Schaden kommen können ist nun wahrlich kein Geheimnis.
Am Ende auch noch die Praeambel der UN Kinderkonvention zu zitieren – zwischen „einziehen“ und „anwerben“ besteht wohl noch ein Unterschied.
@Micha
Im Spon Artikel wurde mit Hinweis auf die UN Kinderkonvention argumentiert…..
Ich habe nur mal den Passus ergänzt, der ausgelassen wurde…..
@Micha: „… Dass die Bw auch Soldaten im Einsatz hat und dabei auch zu Schaden kommen können ist nun wahrlich kein Geheimnis. … Am Ende auch noch die Praeambel der UN Kinderkonvention zu zitieren – zwischen “einziehen” und “anwerben” besteht wohl noch ein Unterschied.“
Ich glaube Sie machen es sich etwas zu einfach. Denn Artikel 38 der UN-Kinderrechts- konvention [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften] und das „Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu Kindersoldaten“ (hier insbesondere Artikel 3 Abs. (1) Die Vertragsstaaten heben das in Artikel 38 Absatz 3 des Überein- kommens über die Rechte des Kindes festgelegte Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu ihren nationalen Streitkräften in Lebensjahren an; ….“), sind wie deren Titel schon klarstellen eine – auch die Bundeswehr betreffende – „lex spezialis“!
Ich bin weis Gott kein Pazifist und auch kein „Linker“, welcher fast schon wieder „rechts“ rauskommt, aber wenn ich Eines bei der Bundeswehr als Offizier gelernt und auch praktiziert habe, dann u.a. „Wo steht Was bzw. Das, was heißt Das, wie ist Das zu verstehen und wie ist Das umzusetzen“.
1.) Gemäß Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung] gilt: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, …“ und für Kinder gelten damit ausnahmslos als verbriefte Kinderrechte alle Artikel der Konvention, im Sinne einer „lex generalis“ und dies absolut kompromisslos!
2.) Gemäß Art. 6 haben Kinder das „Recht auf Leben und freie Entwicklung“,
3.) Gemäß Art. 19 haben Kinder das „Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt“,
4.) und Gemäß Art. 29 haben Kinder das „Recht auf eine Erziehung im Geiste von Frieden und Verständigung zwischen den Völkern“!
Die Werbung Minderjähriger für unbestreitbar lebensgefährliche militärische Einsätze, speziell die beschönigende und/oder verdrängende (Selbst-) Darstellung einer Bundes- wehr, deren Auftrags und deren Aufgaben sowie deren Einsätze – samt aller evidenten Gefahren für Leib und Leben der Soldat(inn)en – ist deshalb ganz klar mit den Kinderrechten nicht vereinbar!
Sehr wohl ist es aber auch Auftrag der Bundeswehr – gerade aufgrund ihres durch das GG erteilten Gesamtauftrages sowie des derart ihr aufgegeben Selbstverständnisses -, über sich und ihren Auftrag auch Jugendliche und Heranwachsende objektiv, realistisch und vollständig zu informieren. Wenn Sie (@Micha) selber sagen „Dass die Bw auch Soldaten im Einsatz hat und dabei auch zu Schaden kommen können ist nun wahrlich kein Geheimnis“, dann sollte die Bundeswehr auch daraus kein Geheimnis machen.
Vielleicht mal beim nächsten coolen Beach- oder Berg-Adventure Camp zum abendlichen Ausklang der Fun-Party und zwecks „„Action, Adrenalin, Abenteuer“ an einem Abend den Videoclip über den Truppenbesuch von Till Schweiger in Afghanistan mit den Kommen- taren der Soldat(inn)en (http://www.youtube.com/watch?v=TOAj897RSV8) und an einem anderen Abend dann den Film ‚Schutzengel‘ von Till Schweiger zeigen (http://www.youtube.com/watch?v=Qu02VxvQ42k&feature=related)
Genau darin liegt der feine Unterschied zwischen „Werbung, Emotion und Manipulation“ (früher sagte man dazu „Heldenklau“) vs. „objektiver Information, sachlicher Aufklärung und einer mit unseren demokratisch-ethischen Staatsstrukturen sowie der UN-Kinderrechts- konvention konformen (Mit-) Erziehung“! Noch Fragen?
P.S.: M.M.n. hat auch diesen Auftrag die Bundeswehr schon einmal besser beherrscht, aber das war noch zu Zeiten des „Kalten Krieges“ bzw der „Schule der Nation“ und schon damals haben nicht Viele, vielleicht aber Einige mehr als heute, der Bundeswehr geglaubt (… womit wir schon fast bei dem Einsatz von Jugendoffizieren in den Schulen und dessen Für und Wider wären und auch letzteres bei entsprechender Organisiertheit samt Controlling, die Bundeswehr und ihre Akzeptanz sehr wohl positiv beeinflussen kann).
Nachtrag: Beim vorletzten Absatz bitte wie folgt ergänzen „einer mit unseren demokratisch-ethischen Staatsstrukturen sowie der UN-Kinderrechts- konvention konformen _s t a a t s – b ü r g e r l i c h en_ (Mit-) Erziehung“! Danke.