Der Fall Mundlos und der MAD: Hier spricht das BMVg
Das Verhalten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) im Zusammenhang mit dem Rechtsextremisten Uwe Mundlos hat am (gestrigen) Dienstag ziemlich viel Staub aufgewirbelt. Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum nationalsozialistischen Untergrund (NSU) haben Abgeordnete aller Fraktionen Kritik an dem Dienst und am Verteidigungsministerium geübt.
Heute nun hat das Ministerium mit einer Erklärung reagiert – da sie (noch) nicht auf der Webseite des BMVg zu finden ist, dokumentiere ich sie (Update: inzwischen ist sie eingestellt) hier im Wortlaut:
Zu den Vorhaltungen hinsichtlich der Zusammenarbeit des MAD mit dem 2. Untersuchungsausschuss 17. WP nimmt das Bundesministerium der Verteidigung Stellung:
Vorbemerkung:
Aufgabe des MAD ist nach § 1 des MAD-Gesetzes, die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
Fazit: Der MAD befasst sich per Gesetz nur mit aktiven Angehörigen der Bundeswehr.
Zum Ablauf der Ereignisse bzw. des Sachverhaltes:
Uwe Mundlos hat während seines Grundwehrdienstes vom 1. April 1994 bis 31. März 1995 zu einer Gruppe von sechs Soldaten gehört, die durch gemeinsames Hören von Skin-Musik und teilweise mit rechtsextremistisch zu wertendem Verhalten aufgefallen waren. In der Folge wurden sie durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Verdachtspersonen in der Bundeswehr bearbeitet. Informationen aus dieser Bearbeitung hatte das MAD-Amt seinerzeit mit Schreiben vom 27. Juni 1995 an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an die Landesämter für Verfassungsschutz Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übermittelt.
Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit des MAD und der dazu begründeten Verpflichtung, die personenbezogenen Daten zu löschen, die er nicht mehr für seine Aufgabenerfüllung benötigt, wurden die Unterlagen beim MAD gelöscht. Daher existiert im MAD-Amt kein Aktenrückhalt mehr zu diesen ehemaligen Verdachtsfallbearbeitungen. Wann die Löschung erfolgte, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren, jedenfalls aber weit vor dem Aufdecken der NSU-Verbrechen. Der MAD konnte deswegen bei der Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses 17. WP nicht wissen, dass er früher einmal Uwe Mundlos befragt hatte.
Erst durch ein Freigabeersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen vom 8. März 2012 zur Vorlage von dort noch vorhandenen MAD-Unterlagen bei der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus sowie bei den Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages wurde dem MAD-Amt der eingangs geschilderte Sachverhalt (wieder) bekannt. In den Akten des LfV Sachsen fand sich allerdings nur ein Hinweis darauf, dass Mundlos vom MAD im März 1995 befragt worden war. Der Befragungsbericht selbst war dort nicht mehr vorhanden. Das LfV Sachsen bat das MAD-Amt um Freigabe dieses Hinweises u.a. auch für den 2. UA / 17. WP „NSU“.
Hierüber hat das MAD-Amt das zuständige Referat Kontrolle und Steuerung (R/KS) im BMVg am 12. März 2012 unterrichtet. Referat R/KS hat am 13. März 2012 durch schriftliche Vorlage die Leitung BMVg informiert und mitgeteilt, dass der Freigabe nichts entgegen stehe. Noch am gleichen Tag hat das MAD-Amt die Freigabe gegenüber Sachsen erklärt. Nach der Osterpause Mitte April hat Sachsen die freigegebene Unterlage an den 2. UA 17. WP übermittelt.
Anfang August hat das MAD-Amt nach Amtsantritt des neuen Präsidenten noch einmal eine Abfrage an die zivilen Verfassungsschutzbehörden gestartet, um nach dem beim MAD nicht mehr vorhandenen Befragungsbericht Mundlos zu forschen. Nachdem zunächst keine Behörde den Befragungsbericht auffinden konnte, übersandte das Bundesamt für Verfassungsschutz den fraglichen Bericht am 29. August 2012 an das MAD-Amt mit der Bitte um Freigabe. Nach Unterrichtung des BMVg erklärte das MAD-Amt am 5. September 2012 gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Freigabe für den 2. Untersuchungsausschuss 17. WP.
Zu jedem ehemaligen Soldaten liegen die Personalakten zum Beispiel zu Zwecken der Wehrüberwachung, der Rentenversicherung etc. beim zuständigen Kreiswehrersatzamt. Mit der Personalakte von Uwe Mundlos ist derzeit der Generalbundesanwalt befasst. Diese wird nach ausdrücklicher, dortiger Freigabe, die das BMVg beantragt hat, durch das BMVg an den 2. Untersuchungsausschuss 17. WP übersandt werden.
Zu dem Vorwurf der beabsichtigten Anwerbung von Uwe Mundlos:
Der damalige Wehrpflichtige Uwe Mundlos wurde am 8. bzw. 9. März 1995, d.h. ca. drei Wochen vor seinem Dienstzeitende durch den MAD befragt. Anlass der Befragung war das gemeinschaftliche Hören von indizierter Musik (sog. „Skin-Musik“) mit fünf weiteren Soldaten.
Des Weiteren stand Uwe Mundlos im begründeten Verdacht der rechtsextremistischen Betätigung, da man bei ihm sog. „NS-Devotionalien“ (z.B. Bilder von Rudolf Heß, Adolf Hitler usw.) gefunden hatte.
Zu dieser Zeit gab es keine Anhaltspunkte für oder auch nur Hinweise auf rechtsterroristische Absichten von Uwe Mundlos. Seine Befragung ergab im Gegenteil, dass er ausdrücklich die Anwendung von Gewalt ablehnte. Er bezeichnete sich selbst als „politisch unmotiviert“ und die NPD „sei ihm in Sachen Asyl- und Ausländerpolitik zu radikal“. Weiter: „Körperliche Gewalt würde er…nicht anwenden.“
Der Bericht über die am 8. bzw. 9. März 1995 durchgeführte Befragung des Uwe Mundlos schließt mit folgender Anmerkung:
„Zu diesem Zeitpunkt wurde MUNDLOS, Uwe (6) gefragt, ob er sich vorstellen könne, ihm bekanntgewordene Termine für Anschläge auf Asylantenheime der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden. Diese Frage wurde durch MUNDLOS, Uwe (6) verneint. Er selbst würde zwar an solchen Aktionen nicht teilnehmen, könne sich jedoch nicht vorstellen, mit den zuständigen Behörden zu kooperieren.“
Dies ist kein Hinweis auf eine beabsichtigte Quellenwerbung. Vielmehr entspricht diese Frage im Rahmen der Befragung von Extremisten nach Auskunft des MAD- Amtes dem geltenden Standard der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden.
Hätte Uwe Mundlos positiv geantwortet, wäre diese Information allenfalls für die zivilen Verfassungsschutzbehörden von Interesse gewesen und unverzüglich an diese weitergeleitet worden. Eine Anwerbung von Uwe Mundlos als Quelle des MAD war – soweit heute noch feststellbar – aufgrund seiner nur noch geringen Restdienstzeit nicht möglich und deswegen von vorneherein zu keiner Zeit beabsichtigt.
Bewertung:
Aus heutiger Sicht war das Verhalten des MAD in den 90er Jahren korrekt. Einem Verdacht auf Rechtsextremismus bei dem damaligen Wehrpflichtigen Uwe Mundlos wurde nachgegangen. Die zuständigen Sicherheitsbehörden wurden anschließend informiert. Wegen der rechtlich vorgegebenen Löschungsfristen konnte der MAD in der Phase der Aufdeckung der NSU-Mordserie deshalb auch keinen Beitrag mehr zur Aufklärung leisten. Insbesondere konnte er von sich aus mangels Aktenbeständen nicht aktiv den Untersuchungsausschuss unterrichten.
Obwohl der Untersuchungsausschuss seit Mitte April über den Vorgang schriftlich durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz informiert gewesen ist, wurde es bedauerlicherweise seitens des BMVg unterlassen, auf die bevorstehende Übersendung zusätzlich gezielt hinzuweisen.
Der seit 1. Juli 2012 amtierende Präsident des MAD hat nach Amtsaufnahme erneut alle Anstrengungen auch gegenüber anderen Sicherheitsbehörden unternommen, auch außerhalb der eigenen Zuständigkeiten entsprechende Unterlagen mit MAD- Bezug für den 2. Untersuchungsausschuss 17. WP zusammenzutragen.
Der Bundesminister der Verteidigung teilt die Auffassung des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, dass das Unterlassen eines eigeninitiativen Hinweises, trotz des Wissens, dass die Unterlagen dem Untersuchungsausschuss alsbald seitens des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz vorliegen würden, „unsensibel“ gewesen ist.
Der neue Präsident des MAD und das BMVg werden den Untersuchungsausschuss bei seiner notwendigen und dankenswerterweise parteiübergreifend angelegten Arbeit auch weiterhin umfassend unterstützen.
Meine Gedanken dazu:
1. Ströbele-Bashing scheint doch angebracht zu sein, da er sich, wie so häufig, nicht an das bekannte Muster des Funkens gehalten hat: Denken – Drücken – Sprechen.
2. SPON versucht es immer noch als Skandal zu verkaufen. Wer hatte den Spiegel noch als Alt-68er-Bild bezeichnet? Ich stimme dem zu!
3. Datenschutz ist dann jetzt doch böse, oder wie?
4. Mich nerven Profilierungsneurosen inkompetenter Berufspolitiker auf Kosten von Behörden, Firmen usw. Weniger schwachsinnige Beschäftigungen und der Verwaltungsapparat könnte abgebaut werden. Scheint die Bw-Reform ja doch Sinn zu machen, sind genug Großkopferte da, die adäquat sind, um Politikern zu antworten.
Kurzfassung des »Skandals« für Begriffsstutzige wie mich:
1995
– M. hört mit Kameraden Skin-Musik und besitzt Nazi-Kitsch (kurz vor Ende des Grundwehrdienstes)
– MAD ermittelt routinemäßig, erstellt Bericht, M. will sich nicht als Informant anwerben lassen
– MAD übersendet Kopien der Unterlagen (mit Befragungsprotokoll) an Verfassungschutzämter (Bund, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
irgendwann nach 1995
– MAD vernichtet Unterlagen, da M. kein Soldat mehr, MAD nicht mehr zuständig
2012
– MAD erhält Anfrage von Verfassungsschutz Sachsen, ob damals übersandte Unterlagen freigeben werden können
Und der Skandal besteht nun darin, dass der MAD dem Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht avisiert hat, dass der Verfassungsschutz Sachsen (eventuell) in Kürze Unterlagen übersenden werde.
Aha.
In der Darstellung des BMVg entsteht der Eindruck, der MAD habe Mundlos nur als leicht unangepassten Musikhörer wahrgenommen und sonst mit ihm nichts weiter zu tun gehabt. Das entspricht aber nicht dem Stand der offen verfügbaren Informationen: Dass der MAD 1997-2003 zusammen mit Verfassungschutzbehörden die „Operation Rennsteig“ durchführte, in deren Zusammenhang u.a. Mundlos und Böhnhard als Personen genannt wurden, die als V-Leute gewonnen werden sollten, und dass der MAD bis heute die Herausgabe der entsprechenden Akten an den Untersuchungsausschuss verweigert, halte ich für eine relevante Kontextinformation. Der Verfassungsschutz hatte seine Akten zu diesem Vorgang ja bekanntlich erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den NSU 2011 vernichtet.
@Someone und @chickenhawk:
So wie es sich in dieser Stellungnahme liest, ist das natürlich kein Skandal sondern rechtsstaatliches Verwaltungshandeln.
Nur so weit wie der Vorgang vor(!) dieser ausführlichen Stellungnahme bekannt war, blieben etliche Fragen offen. Und eben darum hat der UntersuchungsA auch nachgefragt.
Sollten alle in dem Bericht genannten Abläufe zustimmen und nicht doch wieder nur die Bestätigung von bekannt gewordenen Puzzlesteinen sein, dann ist es eben kein Skandal.
Dass die Opposition jedoch öffentlichkeitswirksam den Finger in die Wunde legt und bei plausiblen Erklärungen der Regierungsseite nicht ebenso laut jubelt, ist doch nur zu verständlich. Jeder muss schon seine eigene PR machen!
Also ich stelle mir gerade vor, was denn der MAD hätte anders machen sollen:
Es handelte sich beim Fall M. aus der Sicht des MAD um einen lange abgeschlossenen Vorgang, denn M. war ja seit 17 Jahren kein Soldat mehr.
Dann erreicht den MAD am 8. März (übrigens einem Donnerstag) ein Schreiben des sächsischen Verfassungsschutz. Man erkundigt sich, ob der MAD von ihm seinerzeit übersandte Unterlagen freigebe. Am darauffolgenden Dienstag teilt der MAD dem sächsischen Verfassungsschutz mit, dass keine Bedenken bestünden.
Für meine Begriffe erfolgte diese Antwort ausgesprochen fix. Und an dieser Stelle hätte sich nun der MAD zusätzlich noch von sich beim Bundestagsuntersuchungsausschuss melden sollen?
Ich würde sagen: Ganz abwegig wäre das nicht gewesen. Andererseits verfügte man aber beim MAD über keine Akten mehr. Man konnte nur versuchen, bei denjenigen Stellen, denen man 1995 Unterlagen übersandt hatte, nachzuforschen, ob noch etwas vorhanden ist.
Eines erscheint freilich sicher: Das „Info-System“, welches Ströbele in den 70er Jahren für die RAF betrieb (und wofür er vom Landgericht Berlin verurteilt wurde), war effizienter. Wenn es um Terrorismus geht, hat der Untersuchungsausschuss mit Ströbele fraglos einen echten Experten und Insider an der Hand.
Meine Güte. Der Ströbele muss immer einen mitbekommen, oder wie? Das ist ja schon zwanghaft bei einigen.
Naja. Er bietet sich halt immer wieder an.
@ chickenhawk | 12. September 2012 – 13:25
Ströbele zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt …. das ist über 30 Jahre her. Wie soll man Menschen, die so „olle Kamellen“ (immer wieder) hervor holen denn im sicherheitspolitischen Kontext nocht ernst nehmen?
@TOM
Gewissenhaft um Aufklärung und Sacharbeit Bemühten hätte sich der Sachverhalt, wie jetzt durch BMVg dargestellt, erschließen können, wenn man in Ruhe und mit Bedacht die Unterlagen studiert hätte.
Das Verhalten einiger Abgeordneter zeigt erneut, dass hier ein politisches Kampfinstrument eingesetzt ist (ich wiederhole mich gerne) – Sie sprechen ja selber von PR – und nicht ein um Sachlichkeit bemühtes Aufklärungsorgan. Letzteres wäre der Bedeutung der Sache (dem rechtsextremistischen Sumpf, der ausgetrocknet gehört) eher angemessen.
Kritik an Bundestagsabgeordneten sollte m.E. in einer Demokratie normal sein. Gründe, ausgerechnet Ströbele von Kritik auszunehmen, sehe ich keine. Man ist was man tut, und Ströbele hat sich seinen Ruf wirklich hart erarbeitet. Momentan arbeitet er bei seinem Vorgehen gegen das BKA übrigens mit dem militanten Islamisten Emrah Erdogan zusammen.
Immerhin hat Ströbele bei seinem über Jahrzehnte konstant geführten Kampf gegen deutsche Sicherheitsbehörden jetzt aber tatsächlich etwas zutage gefördert, das auf die Verschleierung kritikwürdiger Vorgänge hindeutet. Man muß Ströbeles Ziele und Absichten nicht teilen, um anzuerkennen, dass leider kein anderer Bundestagsabgeordneter in diesem Fall seiner Funktion im Rahmen der Gewaltenkontrolle auf ähnlich wirksame Weise nachgekommen ist.
Ich frage mich in dem Zusammenhang was die ganzen Datenschutzbestimmungen sollen. Eigentlich sollen die Akten nach 5 Jahren vernichtet werden. In Wahrheit liegen aber dann Kopien davon überall bei anderen Diensten rum. Dann können wir auch gleich ein Zentralregister einführen.
@Hamburger:
Es ist nicht Aufgabe der Opposition, Dokumenten und Fakten hinterherzurennen und so lange mit der Meinung hinter dem Berg zu halten, bis auch das letzte Fräglein geklärt ist.
Die Untersuchungsausschüsse kommen aus dem Parlament und unterliegen damit automatisch dem normalen Politikbetrieb. Stromlinienförmige Politiker die über alle Parteigrenzen hinweg einmütig das Selbe sagen, will wohl niemand ernsthaft in einer Demokratie sehen.
Wer extreme Sachlichkeit (fast) ohne politisches Colorit will, der muss Gerichte bemühen. Wenn jedoch der lokale Debattierklub oder der BT über einen Vorgang ringen, dann läuft das nach den jeweiligen Spielregeln ab.
P.S.: Die User @Tom und @TOM sind zwei verschiedene Personen und achten gewissenhaft auf den Unterschied der Schreibweise.
@ Kottem1 | 12. September 2012 – 14:38
Beziehen sich die 5 Jahre nicht auf einen abgeschlossenen Vorgang? Für den MAD trifft das ja evtl. zu, aber bei den BfV/LfV war der Vorgang doch sicher noch operationell.
tja, Nachrichtendienst und Ermittlungsdienst und die Abgrenzung zwischen den beiden….da hat der MAD schon immer die Arschkarte gehabt….sozusagen:mission impossible ;-)……..sorry Bernd….musste mal gesagt werden
@Tom
Ein politischer Schlagabtausch ist eine feine Sache, der politisch Interessierte profitiert davon. Aber bitte dann eine Auseinandersetzung unter Gleichen!
Wenn politisch behauptet wird, eine Behörde sei auf dem einen oder anderen Auge blind, so wird zumindest impliziert, dies gelte auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörde.
Wenn eine Abgeordnete (politisch) behauptet, sie sei belogen worden, dann richtet sich ihr tatsächlicher Vorwurf gegen die Person, die in diesem Fall (wohl wahrheitsgemäß) mit „Nein“ geantwortet hat.
Also, der politische Vorwurf an eine politische Leitung, sie habe versagt, gehört sicherlich zu dem Königsrechten eines Parlaments und ist Salz in der Suppe. Die politische Leitung kann sich entsprechend wehren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden, müssen mit den Vorwürfen, die ja nicht als rein politisch gekennzeichnet sind, leben, ohne sich wehren zu können. Siehe auch hierzu die Bewertungen zweier Fraktionen in einem anderen UA, die „Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht“ feststellen, ohne dass der Betroffene sich mit rechtstaatlichen Mitteln dagegen wehren kann.
Und wenn, wie Sie behaupten, UA dem normalen politischen Betrieb unterliegen, dann sollte dort auch nicht der Anspruch einer juristischen sondern lediglich einer politischen Aufklärung erhoben werden und Ergebnisse als solche gekennzeichnet werden.
P.S.: Sorry für TOM und Tom
„……….Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) wusste bereits seit Monaten vom Kontakt des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu NSU-Terrorist Uwe Mundlos. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, er gehe davon aus, dass die Information des Ministers „sehr zeitnah“ nach der des Staatssekretärs erfolgt sei. Demnach informierte „……….der MAD am 12. März das zuständige Referat des Verteidigungsressorts, das die Informationen am 13. März an die Leitung des Hauses weitergab. De Maizière räumte Versäumnisse im eigenen Haus ein. Bedauerlicherweise habe das Verteidigungsressort es vor wenigen Monaten unterlassen, den NSU-Untersuchungsausschuss gezielt auf die Unterlagen hinzuweisen, teilte das Ministerium mit. Ein Sprecher wies aber den Vorwurf zurück, de Maizière habe den Untersuchungsausschuss des Bundestags nicht darüber informiert. Die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss sei nicht Aufgabe des Ministers, „sondern das ist Angelegenheit des steuernden Referates gegenüber dem Ausschuss“. Der Minister sei in dieser Hinsicht nicht ………“
Was für ein Zirkus……
So oll sind die Kamellen nicht. Einzelheiten zu Ströbeles Tätigkeit wurden erst vor etwa 3 Jahren bekannt, namentlich die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin. Googeln Sie mal nach einem mit »Gericht sah Ströbele als RAF-Aufbauhelfer an« betitelten Artikel im Focus. Ströbele hatte seine Rolle immer anders dargestellt.
Mir ist unbegreiflich, wie man heute so nonchalant darüber hinweggehen kann.
Geht es hier eigentlich nur um grundsätzliche Dinge, oder haben die Unterlagen am Ende tatsächlich ein verschwindend geringes Bischen Relevanz für die Untersuchung an sich?
Anstatt Nebenkriegsschauplätze zu entwickeln sollte sich der UA doch lieber auf seine Arbeit konzentrieren.
@klabautermann: “… Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) wusste … Ein Sprecher des Ministeriums sagte, … die Information des Ministers “sehr zeitnah” nach der des Staatssekretärs erfolgt sei. …. De Maizière räumte Versäumnisse im eigenen Haus ein. … Die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss sei nicht Aufgabe des Ministers, ….der Minister sei in dieser Hinsicht nicht ………” Was für ein Zirkus …“
„Der Zirkusdirektor haftet auch für seine Clowns“, oder „Qualis dominus, talis et servus“ – „Wie der Herr, so auch der Sklave“ (Satirae des Titus Petronius;*14; † 66), oder im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 stand schon, „der Prinzipal haftet für seinen Erfüllungsgehilfen“ und im BGB steht seit 18. August 1896 „es haftet der Geschäftsherr für die falsche Auswahl, Beaufsichtigung … des Gehilfen. Es handelt sich also um eine Haftung für eigenes Verschulden!“
Der noch treffendere Kommentar wäre damit vielleicht „Wo ist der Zirkus, wer ist der Direktor?“
@ chickenhawk | 12. September 2012 – 16:24
Nur weil im FOKUS mal ein Artikelchen stand, hört die Welt nicht auf sich zu drehen. Und es sind weiterhin „olle Kamellen“aus meiner Sichtweise.
@ Heiko Kamann
Das sehen die Angehörigen der Ermordeten sicher anders.
@Kottem1
Nein!
Die 5-Jahresfrist bezieht sich NUR auf Unterlagen im Zusammenhang mit dem SÜG!!! Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um Sicherheitserklärungen
Speicherfristen lassen sich doch recherchieren, schauen wir mal bei juris rein:
Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MADG)
§ 7 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
(1) Der Militärische Abschirmdienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren nach § 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.
(2) Der Militärische Abschirmdienst hat personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen und zu sperren nach § 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.
Uh, ein Verweis!
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG)
§ 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden.
(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung.
(4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.
§ 13 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten
(1) Stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, daß in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten.
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn es im Einzelfall feststellt, daß ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden und die Daten für seine künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen.
Jetzt weiß ich natürlich folgendes nicht:
a) Waren die Speicherfristen im BVerfSchG damals andere,
b) gibt es interne Weisungen des BMVg/des MAD über die Speicherfristen,
c) hält man sich konsequent an die zehn Jahre oder
d) ob durch die Weitergabe die zeitnahe Löschung zu erfolgen hat, da der MAD nicht mehr zuständig war, da kein aktiver Angehöriger der Bw.
Im Übrigen finde ich es erschreckender, dass man bei Spionageverdacht kürzer gespeichert werden darf, als als potenzieller Rechter und ich protestiere gegen die Bezeichnung Skin-Musik, denn Skinheads sind mehrheitlich unpolitisch; es hatte nur mal eine große deutsche Tageszeitung mit vier Buchstaben irgendwann das Synonym Skinhead für Neonazi eingeführt.
@ T.Wiegold | 12. September 2012 – 13:31
Weil er durch seine Art, sein Auftreten, seine mangelnde Fachkompetenz und seine Ignoranz förmlich darum bettelt und es verdient. Wer deutsche Fahnen während der Fußball-WM 2006 in Deutschland mit Paraden des NS-Regimes vergleicht, hat im Bundestag eh nichts verloren.
Und die Opposition darf die Regierung kritisieren, der Bürger darf alle Politiker kritisieren.
@ Kottem1 | 12. September 2012 – 14:38
1. Fällt das wieder unter die zitierten Paragrafen des BVerfSchG. Wenn es für das BfV/LfV relevant ist, weil die zuständig sind, dürfen die weiter speichern.
2. So etwas gibt es, nennt sich NADIS. Da ist auch jeder eingetragen, der eine Sicherheitsüberprüfung besitzt.
@ Heiko Kamann | 12. September 2012 – 17:12
Aber Morde durch rechtsextreme Terroristen sind keine ollen Kamellen?
@someone
Da Sie mich direkt angesprochen haben: Ich habe nicht gefragt, was Sie gegen ihn haben, sondern warum dieser OT hier immer wieder durchgepeitscht werden muss.
@ Someone | 12. September 2012 – 21:08
Schon vermißt den rechten Blick: „Stiefel maschiern mit weißen Senkeln, getragen von des Idioten Urenkeln. Dummheit vornweg, was folgt ist brauner Dreck. Stiefel maschiern.“ (Schöne Welt, Heiko Kamann)
Bereiten Sie nur weiter den Nährboden … ich breche hiermit den Dialog mit Ihnen und denen in Ihrem Geiste ab.