Zollfrei Einkaufen in Afghanistan

Aus gutem Grund bin ich hier im Blog bislang nicht auf die Geschichte mit Entwicklungsminister Dirk Niebel und seinem afghanischen Teppich eingestiegen. Eine aktuelle Meldung der Nachrichtenagentur Reuters muss ich aber aufgreifen:

Der von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel aus Afghanistan eingeführte Teppich für seine Wohnung war nach Darstellung des FDP-Politikers zollfrei. Afghanistan unterliege als eines der „am wenigsten entwickelten Länder“ einer Sonderregelung der Europäischen Union, sagte Niebel am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Demnach dürften auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche zollfrei nach Deutschland einführen. Der in Kabul gekaufte Teppich sei daher nicht zollpflichtig gewesen.
Niebels Ministerium legte dazu die Passage einer EG-Verordnung des Europäischen Rates vom 22. Juli 2008 vor (EG-VO Nr. 732/2008). Damit wurden die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Afghanistan vollständig ausgesetzt. Die eigentlich bis Ende 2011 vorgesehene Regelung wurde im Mai vergangenen Jahres auf unbegrenzte Zeit verlängert.

Interessante Verordnung. Ich nehme an, das Bundesministerium der Verteidigung und der Zoll kennen diese Regelung und wenden sie auf die Mitbringsel von deutschen Soldaten bei Rückkehr aus dem Afghanistan-Einsatz auch an.