Neues aus der Welt der Drohnen: Global Hawk abgestürzt
In diesem Video sind die Überreste einer Drohne zu sehen – eines Global Hawk der U.S. Navy, die heute über dem US-Bundesstaat Maryland abgestürzt ist. Bei einem Testflug, wie CNN meldet. Die Drohne mit einem neuen Radarsystem hätte am kommenden Donnerstag öffentlich vorgestellt werden sollen.
Nun ist der Global Hawk nicht einfach eine weitere Drohne. Sondern einer der unbemannten Flieger, die es an Größe, zumindest an Spannweite, leicht mit einem Passagierjet aufnehmen. Und übrigens, in einer Ausführung mit anderer Sensorik, weitgehend baugleich von der Bundeswehr als EuroHawk erworben.
(Foto: EADS)
Der Absturz über Maryland dürfte die in den USA – wie auch in Deutschland – laufende Diskussion über den Einsatz von Drohnen im normalen Luftverkehr, außerhalb militärischer Sperrgebiete und außerhalb militärischer Einsätze, wieder anheizen. Und interessant wird natürlich die Frage, ob der heutige Absturz was mit der Bauweise des Unmanned Aerial Vehicles zu tun hat und sich damit unter Umständen auf den EuroHawk auswirkt.
Und noch was aus der Welt der Drohnen: Auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin im September werden die Drohnen ihren eigenen Bereich bekommen.
Dazu vielleicht eine Meldung vom letzten Freitag:
Die US Navy wird die Kontroll-Software für einen Teil ihrer Drohnen (nämlich vertical take-off and landing drones, VTOL) auf Linux umstellen. Man zieht damit die Konsequenz aus den schlechten Erfahrungen, welche die Kollegen von der Air Force mit Windows XP und dessen Verseuchung mit Malware machten.
Im übrigen ist Naval Air Station Patuxent River offenbar das Zentrum der Drohnenflieger der US Navy.
http://www.theregister.co.uk/2012/06/08/us_navy_linux_drones/
„Der Absturz über Maryland dürfte die in den USA – wie auch in Deutschland – laufende Diskussion über den Einsatz von Drohnen im normalen Luftverkehr, außerhalb militärischer Sperrgebiete und außerhalb militärischer Einsätze, wieder anheizen[…]
Sehr geehrter Herr Wiegold, wie kommen sie denn zu dieser Vermutung? Drohnen, zumindest die, die in bzw. von der Bw geflogen werden, gelten jetzt schon als normale Luftfahrzeuge, z.B. leicht erkennbar an der Kennung XX + XX. Es besteht also, streng genommen und platt formuliert, vor dem Gesetz kein Unterschied zwischen einer KZO, einer Cessna und einem Eurofighter. So ermittelt bei Abstürzen/Unglücken von und mit Drohnen automatisch der General Flugsicherheit und niemand anderes.
Auch gibt es in der Luftraumordnung Korridore für Drohnen, aber da sollte jemand etwas zu schreiben, der sich wirklich damit auskennt ;-)
@Voodoo
Nun, es gibt in der Tat im normalen Luftraum Unterschiede zwischen einer Cessna oder einem Eurofighter mit Piloten und einer KZO oder Eurohawk ohne Piloten… Oder habe ich da die generelle Freigabe des kontrollierten Luftraums für unbemannte Luftfahrzeuge verpasst?
(Ach ja, da hatte ich mal was zu geschrieben:
http://augengeradeaus.net/2011/12/himmel-frei-fur-die-drohnen/ )
Naja, ich denke das losbrechen der Diskussion ist, wenn sie den sachlich geführt wird, abhängig von der Absturzursache. Jede Woche fallen Flugzeuge hier in Deutschland vom Himmel. An manchen Wochenenden sogar in zweistelliger Anzahl. Dennoch sellt man den grundsätzlichen Fugbetrieb nicht in Frage.
Bei einem technischen Defekt gibt es keinen Grund, über den grundsätzlichen Betrieb zu diskutieren. Das kann immer passieren und wenn es Gesrpächsbedarf gibt, dann nur über das einzelne Muster oder die generelle Wartung.
Bei einem Softwarefehler, schlampiger Programmierung oder Kontrollverlust durch irgendeinen Verbindungsfehler sieht die Sache etwas anders aus. Möglicherweise störte das Radar die Steuerung der Drohne. Dennoch, das Ganze war ein Testflug und dafür sind Testflüge ja nunmal da. Da hat man jetzt eben auf teure Art die Grenzen seines derzeitigen Qualitätsniveaus aufgezeigt bekommen.
Vielleicht war die Sache aber auch ganz anders, vielleicht sogar zum Vorteil der Drohne. Irgendeine Störung bringt die Drohne in einen kritischen Flugzustand. Ein Pilot würde versuchen sich selbst und seine Passagiere zu retten und das Risiko einer Landung eingehen. Vielleicht würde es dadurch mehr Opfer oder einen höheren Sachschaden geben (Absturz über bewohntem Gebiet). Eine Drohne hat keinen Piloten oder Passagiere, auf die Rücksicht genommen werden muss. Der Operator lenkt die Drohne in sicheres Gebiet und lässt sie dann halbwegs kontrolliert abstürzen. So einen Fall gab es ja auch in der ersten Erprobungsphase des Global Hawk.
So, mein Rechner hat den Film endlich geladen. Also ich tippe hier auf kontrollierten Absturz. Die Trümmerteile liegen eng beieiander, es gibt keine „Bremsspur“ bei der Grundberührung. Eine Global Hawk geht soweit ich weiss im Notfall ins Flachtrudeln über. Dies würde die im Film gezeigte Situation am Boden eigentlich ganz gut erklären.
@Roman: Auch wenn die Drohne keine (Steuer-)Verbindung zum Boden hat kann man teilweise entsprechende Verhaltensmuster einprogrammieren (Landung, autonomer Rückflug, Kreisen, Steigen,…). Drohnen müssen nicht abstürzen, weil sie mal einen Link-Los haben. Die Bundeswehrdrohnen halten sich m.W. selbstständig in einem sicheren Flugzustand, einen ‚Piloten‘ brauchen die eher selten. Mir wären jetzt bei der Bundeswehr nur Heron und möglicherweise Euro-/Globalhawk bekannt, die einen steuernden ‚Piloten‘ brauchen – und das auch nur für Start und Landung (+ die Minidrohnen).
Softwarefehler gibts natürlich auch, aber die gibts bei bemannten Flugzeugen genauso. Ebenso technische Defekte, Selbstüberschätzung,…
@Vodoo:Zwischen einer KZO und Eurofighter/Cessna besteht aber doch ein Unterschiede. Da währen z.B. die fehlende djrekte sicht in Flugrichtung und die jederzeitige Möglichkeit des Luftfahrzeugführers einzugreifen. Wenn bei KZO die Verbindung abreist handelt das Fluggerät erstmal selbstständig…
Das nächste ist dann die technische Ausrüstung mit z.B. Transpondern, Funk (Flugzeug zu Flugzeug), Markierungsleuchten,…
An der KZO habe ich bisher noch keine dieser hübschen blitzenden oder bunten Leuchten gesehen, die die normalen Passagiermaschinen haben.
Und in Berlin wird die Bundeswehr ALADIN, LUNA und KZO ausstellen; vielleicht bin ich ja da…
Im deutschen Luftraum dürfen UAV nicht gleichberechtigt neben Luftfahrzeugen mit herkömmlicher Zulassung ohne Einschränkung betrieben werden. Eine Kennzeichnung sagt nur aus, dass das Lfz in eine Luftfahrzeugrolle eingetragen ist, es sagt noch nichts über die Zulassung und Betriebsbeschränkungen aus.
„Zum heutigen Zeitpunkt erlaubt die EASA, dass analog zu militärischen Systemen in einem ersten Schritt eine Musterzulassung für den Betrieb in Luftraumbeschränkungsge bieten ausgesprochen werden kann. Dieser Ansatz erlaubt in einem ersten Schritt die zivile Nutzung von UAV-Systemen und minimiert die Kollisionsgefahr mit anderen Luftverkehrsteilnehmern.“
http://www.uavdach.org/Zweck/UAV_DACH_Faltblatt_6_deutsch%20V2b.pdf
Guten Morgen,
@ T. Wiegold: „Oder habe ich da die generelle Freigabe des kontrollierten Luftraums für unbemannte Luftfahrzeuge verpasst?“
Welche besonderen Einschränkungen gibt es denn? Der EURO HAWK ist bereits im kontrollierten Luftraum uneingeschränkt geflogen und wird es demnächst wieder und regelmäßig.
@ Horst: Die technischen Aussagen bzgl. der automatischen oder gar autonomen Systemfähigkeiten sowie technischer Ausstattung von KZO, HERON und EURO HAWK sind nur „bedingt korrekt“. Bsp.: Position / Strobe Lights, Verhalten bei Lost Link.
Hier eine Frage zum Nachdenken: Warum sollte man an ein UAS, das nur im gesperrten Luftraum alleine fliegt, Navigationslichter zur Kollissionsvermeidung anbauen?
Ein Luftfahrzeug kann nach meiner Kenntnis entsprechend seiner Muster- und Verkehrszulassung im jeweiligen Luftraum teilnehmen, vorausgesetzt, dass die geltenden Verfahren eingehalten werden und der verantwortliche Pilot die entsprechenden Lizenzen besitzt.
Ich wollte eigentlich genau das ausdrücken, was Elahan gesagt hat: Im deutschen Luftraum dürfen UAV nicht gleichberechtigt neben Luftfahrzeugen mit herkömmlicher Zulassung ohne Einschränkung betrieben werden. (Und der ist, wenn ich das richtig sehe, vom Fach.)
@Oliver:
Natürlich sind die Aussagen nur „bedingt korrekt“. Die Bundeswehr wird wahrscheinlich nicht so gerne mitteilen wie ihre Drohnen geführt werden und wie sie sich z.B. bei Link-Lost verhalten und welche Einschränkungen, Regeln, SOP’s… beispielsweise in Afghanistan gelten (möglicherweise andere als in Deutschland).
Der ganze Zulassung und Ausrüstungskram mit z.B. Navigationslichtern ist halt auch immer abhängig davon, wass man will.
Ein Formel-1-Wagen wird keine Straßenzulassung bekommen. Braucht er auch nicht, weils nicht vorgesehen ist. Hier bestimmt dann die FIA was benötigt, erlaubt oder nicht zulässig ist und entsprechend werden die Fahrzeuge gebaut.
Ich vermute mal, dass die Drohnen die Ausrüstung haben, die sie gemäß den Forderungen haben müssen und da wird sich wohl hoffentlich jemand bei der Bestellung einen Kopf gemacht haben.
Wenn ich die KZO nur in Deutschland im gesperrten Luftraum überm Truppenübungsplatz fliegen will brauche ich keine Navigationslichter oder eine 2. (Reserve-)Funkstrecke. Also betreibe ich mein System auch entsprechend…
Hinweis: Es gibt eine inzwischen recht lange Liste der bekannten Verluste von Dronen: Drone Crash Database.
Die Dinger kommen öfter unkontrolliert runter als man denkt.
@ horst
bei link loss und wenn eine eigenständige rückkehr / landung nicht mehr möglich ist, werden die dinger kontrolliert in der erde versenkt. entlang jeder drohnenflugstrecke werden sicherheitszonen definiert, die einen kontrollierten crash zulasssen und die von der Drohne im notfall selbstständig angeflogen werden
diese Prozeduren sind sogar recht transparent und öffentlich zugänglich.
die cl289 ( die älteren erinnern sich vlt ;) ) hatte wohl den Vorteil, so tief über dem boden entlangzuhuschen, dass sie da niemandem in die Quere kam
Vielleicht gibt es zum Thema Eurohawk ja noch kurzfristig Interessenten für einen Termin in Hamburg
http://www.fzt.haw-hamburg.de/pers/Scholz/dglr/hh/poster_2012_06_19_EuroHawk_Flight_Testing.pdf
UAVs können in Deutschland noch nicht zusammen mit „normalen“ Luftfahrzeugen betrieben werden. Das LBA ist der allgemeinen Zulassung bisher auch sehr kritisch gegenüber. Daher wohl auch die Anspielung von TW, weil es hier halt massive Probleme seitens der Zulassungen gibt.
Fakt ist das UAVs/Drohnen in Deutschland nur in extra gesperrten Lufträumen betrieben werden dürfen. Daher fliegt die KZO/Luna nur über Truppenübungsplätzen und der HERON I auch nur in AFG, der wird nie in Deutschland fliegen, solange keine Regelung herrscht.
Der EH fliegt auch nur in gesperrtem Luftraum. In Jagel ist bereits eine EDD-R eingerichtet worden, welche bei Starts und Landungen aktiviert werden wird um dem Vogel die Passage durch den kontrollierten Luftraum zu ermöglichen. Wenn der EH erstmal auf FL 600 ist, dann gibt es auch keine Konflikte mehr mit der zivilen Seite.
@Tiefflieger: Sie meinen wohl ED-R und ED-D?
Edit: Wobei ED-D Gefahrengebiete sind (existieren in Deutschland meines Wissens nach nur über See) und ED-R Flugbeschränkungsgebiete sind.
Bedanke mich für die vielseitigen Korrekturen und fühle mich offiziell belehrt :-)
Gibt es von dem EuroHawk auch Bilder neben einer Passagiermaschine oder einem Auto oder so?
Ich finde auf diesen Flugbildern kann man die Größe von diesen Dingern immer so schlecht beurteilen. Das Teil sieht fast so aus, als könnt ich es in die Hand nehmen und wie einen Papierflieger starten lassen ;)
@Tim
Beim Größenvergleich hilft dieses Foto:
http://www.flickr.com/photos/christophermichaelphotography/3996223550/
@Dominik:
Ja, das meinte ich. Bin mal wieder mit den Kürzeln für die Flughäfen durcheinander gekommen (EDDK…), da war dann wohl ein D zuviel. ;-)