Mit Leistungsschutzrecht: Kein Wehrbeauftragter, kein General

Regelmäßige Leser von Augen geradeaus!, die auch sonst die verteidigungspolitische Berichterstattung verfolgen, werden es in den vergangenen Tagen vielleicht gemerkt haben: Es gab zwei Themen, die gut hierher gepasst hätten, die ich aber – bewusst – nicht aufgegriffen habe. Zum einen die Kritik des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus an der Mitte der Woche veröffentlichten Feinausplanung der Bundeswehr in der Passauer Neuen Presse, zum anderen das durchaus interessante Interview der Welt mit dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos, Generalleutnant Rainer Glatz.

Das hatte in beiden Fällen einen recht einfachen Grund. Bereits seit Mitte März bin ich hier im Blog dazu übergegangen, Berichte aus deutschen Printmedien nicht mehr zu verlinken, keine Textauszüge zu veröffentlichen und höchstens, wenn wirklich nötig, nur unter Angabe der Quelle möglichst kurz und zusammenfassend zu zitieren oder zu referieren: Damals verständigte sich die Berliner Regierungskoalition darauf, ein so genanntes Leistungsschutzrecht einzuführen, dass voraussichtlich Links und Textauszüge kostenpflichtig machen soll. Seit gestern ist ein (Referenten-)Gesetzentwurf für dieses Leistungsschutzrecht bekannt, der in seiner Unschärfe viele Fragen offen lässt, aber grundsätzlich bestimmt:

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.

Juristische Analysen des Entwurfs gibt es hier und hier und hier. Natürlich ist ein solcher Entwurf noch nicht das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz. Es zeichnet sich aber ab, dass die deutschen Verleger ihren Wunsch erfüllt bekommen, die kostenfreie Verlinkung der von ihnen veröffentlichten Texte zu unterbinden (auch wenn es vermutlich eine gerichtlich zu klärende Frage sein wird, wo bei Textauszügen die Abgrenzung zu einem legitimen Zitat liegt). Und um den gewerblichen Zweck von Augen geradeaus! im Sinne dieses Gesetzes zu belegen, reichen schon die PayPal- und Flattr-Buttons auf dieser Seite.

Kurz und knapp: Für ein – im Vergleich zu bekannten Nachrichtenseiten – kleines Blog wie Augen geradeaus! mit um die 20.000 Zugriffen pro Tag und nach wie vor (zu) schmaler Refinanzierungsbasis ist die Gefahr, schon beim Verweis auf Inhalte auf solchen Verlegerseiten abgemahnt und zur Kasse gebeten zu werden, nicht tragbar. Deshalb finden hier in den Einträgen wie in den Kommentaren auch weiterhin keine Verlinkungen und Text-Widergaben von Seiten deutscher Printmedien statt (mit zwei Ausnahmen, die ich unten erläutere).

Wie ich schon im März erklärt hatte, wird das die Inhalte hier nicht besonders schmälern: Internationale Quellen (und Originaltexte natürlich) werde ich weiterhin verlinken; für das, was im Inland passiert, traue ich mir im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik genügend eigene Recherchekraft zu.

Allerdings sollten sich diejenigen, die etwas zu sagen haben (siehe oben: der Wehrbeauftragte und der General) überlegen, wem sie angesichts der absehbaren Beschränkung im Internet künftig ein Interview geben. Meldungen vor allem aus Regionalzeitungen dürften, wenn das Gesetz Realität wird,  deutlich weniger Verbreitung finden. Und eine Leserschaft, die sich zunehmend im Internet informiert, nicht mehr erreichen.

Da es bei meinen Lesern und Kommentatoren bisweilen Unklarheit gibt, was hier verlinkt werden kann und was nicht, noch mal eine kurze Übersicht:

Nicht verlinkt werden die Webseiten deutscher Printmedien; auch kopierte Textauszüge von diesen Seiten gibt es nicht. Wenn ein von einem solchen Medium aufgegriffenes Thema für die Diskussion hier wichtig ist, wird möglichst knapp und zusammenfassend mit Nennung der Quelle zitiert. Gern noch mal das Beispiel: Die Hintertupfinger Zeitung berichtet, dass Eckernförde Heimathafen des ersten deutschen Flugzeugträgers werden soll.

Ausnahme bei deutschen Printmedien-Webseiten ist derzeit Spiegel Online, dessen Redaktion öffentlich erklärt hat: Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. (Ich gehe davon aus, dass diese öffentliche Erklärung bis zu einem Widerruf rechtlich bindend ist.)
Eine weitere Ausnahme sind die Texte, die Verlage als – bezahlte – Pressemitteilung bei presseportal.de einstellen (wie zum Beispiel der Hinweis auf die spätere Schließung des Flughafens Hohn), da die Nutzungsbedingungen dieser Seite ausdrücklich die kostenfreie Nutzung vorsehen.

Verlinkt und mit Textausrissen verwendet werden können – bis auf Weiteres – Informationen von den Webseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Berichte ausländischer Medien im Internet. Allerdings ist bei Zitaten darauf zu achten, dass die Länge angemessen ist … Ansonsten gilt die Bitte, kurz zusammenfassend zu referieren.

Ohne Einschränkung verlinkt und verwendet werden können die Original-Mitteilungen von Institutionen wie Verteidigungsministerium, Bundeswehr, NATOoder ISAF.

Klingt verwirrend? Ist es auch. Ich hab‘ mir das Gesetz ja auch nicht gewünscht (auch wenn ein Lobbyist des Springer-Verlagers behauptet, Blogger wie ich würden davon profitieren).