Mit Leistungsschutzrecht: Kein Wehrbeauftragter, kein General
Regelmäßige Leser von Augen geradeaus!, die auch sonst die verteidigungspolitische Berichterstattung verfolgen, werden es in den vergangenen Tagen vielleicht gemerkt haben: Es gab zwei Themen, die gut hierher gepasst hätten, die ich aber – bewusst – nicht aufgegriffen habe. Zum einen die Kritik des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus an der Mitte der Woche veröffentlichten Feinausplanung der Bundeswehr in der Passauer Neuen Presse, zum anderen das durchaus interessante Interview der Welt mit dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos, Generalleutnant Rainer Glatz.
Das hatte in beiden Fällen einen recht einfachen Grund. Bereits seit Mitte März bin ich hier im Blog dazu übergegangen, Berichte aus deutschen Printmedien nicht mehr zu verlinken, keine Textauszüge zu veröffentlichen und höchstens, wenn wirklich nötig, nur unter Angabe der Quelle möglichst kurz und zusammenfassend zu zitieren oder zu referieren: Damals verständigte sich die Berliner Regierungskoalition darauf, ein so genanntes Leistungsschutzrecht einzuführen, dass voraussichtlich Links und Textauszüge kostenpflichtig machen soll. Seit gestern ist ein (Referenten-)Gesetzentwurf für dieses Leistungsschutzrecht bekannt, der in seiner Unschärfe viele Fragen offen lässt, aber grundsätzlich bestimmt:
Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen.
Juristische Analysen des Entwurfs gibt es hier und hier und hier. Natürlich ist ein solcher Entwurf noch nicht das verabschiedete und in Kraft getretene Gesetz. Es zeichnet sich aber ab, dass die deutschen Verleger ihren Wunsch erfüllt bekommen, die kostenfreie Verlinkung der von ihnen veröffentlichten Texte zu unterbinden (auch wenn es vermutlich eine gerichtlich zu klärende Frage sein wird, wo bei Textauszügen die Abgrenzung zu einem legitimen Zitat liegt). Und um den gewerblichen Zweck von Augen geradeaus! im Sinne dieses Gesetzes zu belegen, reichen schon die PayPal- und Flattr-Buttons auf dieser Seite.
Kurz und knapp: Für ein – im Vergleich zu bekannten Nachrichtenseiten – kleines Blog wie Augen geradeaus! mit um die 20.000 Zugriffen pro Tag und nach wie vor (zu) schmaler Refinanzierungsbasis ist die Gefahr, schon beim Verweis auf Inhalte auf solchen Verlegerseiten abgemahnt und zur Kasse gebeten zu werden, nicht tragbar. Deshalb finden hier in den Einträgen wie in den Kommentaren auch weiterhin keine Verlinkungen und Text-Widergaben von Seiten deutscher Printmedien statt (mit zwei Ausnahmen, die ich unten erläutere).
Wie ich schon im März erklärt hatte, wird das die Inhalte hier nicht besonders schmälern: Internationale Quellen (und Originaltexte natürlich) werde ich weiterhin verlinken; für das, was im Inland passiert, traue ich mir im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik genügend eigene Recherchekraft zu.
Allerdings sollten sich diejenigen, die etwas zu sagen haben (siehe oben: der Wehrbeauftragte und der General) überlegen, wem sie angesichts der absehbaren Beschränkung im Internet künftig ein Interview geben. Meldungen vor allem aus Regionalzeitungen dürften, wenn das Gesetz Realität wird, deutlich weniger Verbreitung finden. Und eine Leserschaft, die sich zunehmend im Internet informiert, nicht mehr erreichen.
Da es bei meinen Lesern und Kommentatoren bisweilen Unklarheit gibt, was hier verlinkt werden kann und was nicht, noch mal eine kurze Übersicht:
• Nicht verlinkt werden die Webseiten deutscher Printmedien; auch kopierte Textauszüge von diesen Seiten gibt es nicht. Wenn ein von einem solchen Medium aufgegriffenes Thema für die Diskussion hier wichtig ist, wird möglichst knapp und zusammenfassend mit Nennung der Quelle zitiert. Gern noch mal das Beispiel: Die Hintertupfinger Zeitung berichtet, dass Eckernförde Heimathafen des ersten deutschen Flugzeugträgers werden soll.
• Ausnahme bei deutschen Printmedien-Webseiten ist derzeit Spiegel Online, dessen Redaktion öffentlich erklärt hat: Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. (Ich gehe davon aus, dass diese öffentliche Erklärung bis zu einem Widerruf rechtlich bindend ist.)
Eine weitere Ausnahme sind die Texte, die Verlage als – bezahlte – Pressemitteilung bei presseportal.de einstellen (wie zum Beispiel der Hinweis auf die spätere Schließung des Flughafens Hohn), da die Nutzungsbedingungen dieser Seite ausdrücklich die kostenfreie Nutzung vorsehen.
• Verlinkt und mit Textausrissen verwendet werden können – bis auf Weiteres – Informationen von den Webseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Berichte ausländischer Medien im Internet. Allerdings ist bei Zitaten darauf zu achten, dass die Länge angemessen ist … Ansonsten gilt die Bitte, kurz zusammenfassend zu referieren.
• Ohne Einschränkung verlinkt und verwendet werden können die Original-Mitteilungen von Institutionen wie Verteidigungsministerium, Bundeswehr, NATOoder ISAF.
Klingt verwirrend? Ist es auch. Ich hab‘ mir das Gesetz ja auch nicht gewünscht (auch wenn ein Lobbyist des Springer-Verlagers behauptet, Blogger wie ich würden davon profitieren).
Im Medium Internet, welches seit Beginn des gleichen auf Verlinkung aufgebaut ist kann es, speziell für Blogger, nie von Vorteil sein nicht frei verlinken zu können / dürfen.
Das Internet lebt von Links – ein Internet ohne Links wäre wie Reisen ohne Strassen-netz, Flugzeugen und Fähren und dazu ohne Karten / GPS oder ähnliches… Ein absoluter technischer Rückschritt sozusagen.
Manchmal frag ich mich echt ob wir uns vor- oder zurückentwickeln.
Grüsse von einem exPat der seit 2007 offshore lebt und weiter verlinken wird.
Nur mal interessehalber: Wieso nicht einfach den Blog / das „Geschäft“ ins benachbarte Ausland verlegen und das ganze so umgehen? Im Impressum eine Adresse in Amsterdam angeben (natürlich eine existierende, unter Journalisten hilft man sich da vllt.) und gut is. Würde das funktionieren?
Dann müsste Herr Wiegold aber auch in Erwägung ziehen, seine reguläre Wohnung aufzugeben und in den Untergrund zu gehen. Sozusagen Partisanen-Journalismus.
@Dominik: Als damals die gesamte (90%) Erotik-Industrie aus Deutschland „abgewandert“ ist hat das genau so wie von Dir erwähnt stattgefunden…
Ähnliches sehe ich auch für Blogs die sich mit deutschen Nachrichten beschäftigen in der Zukunft.
Deutschland wird es sich natürlich nicht nehmen lassen diese ausländischen Adressen der Betreiber auf dem Postweg zu unterrichten, dass Sie gegen deutsches Recht verstossen… Deutschland hat zig-tausende „gegen Unterschrift zuzustellen“ Briefe an ausländische Erotik Betreiber geschickt (in deutscher Sprache wohlgemerkt) und deren Seiten dann auf den Index gesetzt und bei Google sperren lassen – weswegen? Weil sie kein AVS mehr genutzt haben, was im Ausland (ok, in den meisten Ländern) ja auch nicht rechtlich vorgeschrieben ist.
Das wird sicher lustig.
Och, das ist noch kein Grund, ins Ausland zu gehen ;-)
Die Frage oben im Eintrag ist übrigens Ernst gemeint: Warum sollte ein Bundespolitiker noch einer Regionalzeitung ein Interview geben, wenn seine Aussagen dort bei derart beschnittener Internetverbreitung (und da sind zunehmend die Leser) nicht mehr über den Verbreitungsbereich dieses Blattes hinausgehen?
Da der Blog in deutscher Sprache geschrieben und an ein deutsches Publikum gerichtet ist, sehen sich deutsche Gerichte auch dafür zuständig. (Da gabs sogar mal einen Fall, der mir gerade nicht einfällt). Ein Wohnsitz in den Niederlanden bietet da keinen Schutz.
Ebenfalls ist augengeradeaus.net eine „.net“ Domain. Diese untersteht den DNS Servern der USA (Verizon), weshalb sich amerikanische Gerichte dafür zuständig fühlen können, wie es bei Megaupload gerade der Fall ist. (Deutscher, wohnhaft in Neuseeland, wird in USA angeklagt, weil es eine .com Domain ist.)
Also Herr Wiegold ist sowieso dran. Das Beste wäre einfach sämtliche deutschsprachigen Medien zu meiden, sollten sie mit dem Gesetz durchkommen.
Hm, weil denen das vielleicht noch garnicht so klar ist, dass Sie sich mit dem Gesetz dann auch selbst kastrieren, sozusagen?!
Vielleicht sollte den Bundespolitikern mal von einem technisch versierten, angesehenen Journalist erklärt werden was dieses Gesetz dahingehend an Folgen hat… ich schau einfach mal in die Runde wer das denn sein könnte ;-)
@Peter
augengeradeaus.de gibt’s doch auch ;-)
Kleine Korrektur: Nicht die deutschsprachigen, sondern die deutschen Medien meiden. Den deutschen Dienst der russischen Agentur RIA Nowosti kann ich vermutlich weiterhin verlinken …
Ich hätte da mal eine Frage: In unserem Grundgesetz steht folgender Artikel 5:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Wer einen Inhalt ohne Zugangsbeschränkung verlinkbar ins Internet stellt, macht diesen zu einer „allgemein zugänglichen Quelle“.
Wenn nun durch das Leistungsschutzrecht eine Schranke aufgebaut wird, die den Zugang zu eben dieser Quelle, z.B. durch Verlinkung, behindert, dann ist dieser Zugang nicht mehr ungehindert. Wäre das Gesetz damit nicht verfassungswidrig?
Wurde nicht Art. 5 GG geschaffen, um so einen „Affentanz“ wie oben von Herrn Wiegold beschrieben, zu vermeiden?
Verlinkung ist strukturell nichts anderes, als wenn ich (sagen wir im Jahr 1950) meinem Kumpel sage, er solle sich mal Artikel XY im öffentlichen Aushang der Zeitung durchlesen.
in letzter zeit muss man sich wirklich fragen, welche faschistischen Züge das Parlament nimmt. Wir werden wohl nur noch von Lobbyisten demokratisiert. Das mal die meinung aus der Bevölkerung in deren Entscheidungszyklos einfließt wünscht man sich vergebens. Hier wird mal wieder das Medium Internet als bösen Teufel gesehen, und man versucht vergeblichst dieses Weltweit funktionierede Medium in Deutschland alleine zu sanktionieren, bzw. einzuschränken.
ich würde ja gerne einen Link von Constanze Kurz posten, Sie hat in der FAZ einen guten Beitrag geschrieben, nennt sich irgendwas mit: Im Räderwerk der Suchmaschienen. Einfach mal bei google: „Constanze Kurz Im Räderwerk der Suchmaschienen“ eingeben. Dann wird man einen einblick finden, wie vielleicht die Zukunft aussieht.
Fakt ist: Die Regierung lässt sich mal wieder für Lobbyinteressen prostituieren. Und schränkt dadurch Freiheiten ein.
@Chuck
Bei aller Kritik (und vielleicht Wut): Solche Charakterisierungen des Parlaments schießen übers Ziel hinaus – wäre gut, wenn wir darauf verzichten könnten.
(Und ich würde vorschlagen, lieber nach Im Räderwerk der Suchmaschinen zu googlen ;-) )
@Chuck: http://bit.ly/Mc7DLg gilt das nun als Verlinkung?! Ich denke nicht ;-)
Mit Verlaub, das ist absoluter Quatsch. Wenn dem so wäre, würden tausende gerade niederländische (Adult) Webmaster im deutschen Knast sitzen oder durch deutsche Gerichte gejagt werden…
Google ist da recht schmerzfrei – die wissen schon dass nicht des jeden Rechtschreibung perfekt ist, hehe…
@TW
sind sie mit Frank Schirrmacher via Twitter bekannt? Der zieht m.W. bald nach, analog Spiegel. (Für jene, welche er unbekannt ist: Mitherausgeber FAZ)
Folgender Artikel spricht über gewerbliche oder private Nutzung von Links:
„Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu „nicht gewerblichen Zwecken“ dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden.“
http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-von-pressetexten-kuenftig-besser-die-finger-lassen-1206-92537.html
Also: Banner weg, Berufsbezeichnung weg, Flattr Banner weg, Paypalbanner weg…;-)
So ganz blicke ich durch dieses Wirrwarr nicht durch. Ich bin kein freier Journalist , mein Blog ist nicht gewerblich, verdiene da kein Geld mit, das Engagement ist sozusagen ehrenamtlich. Wenn ich verlinke…nur einen Teaser…muss ich mir jetzt auch Sorgen machen?
[Habe das „Zitat“ mal gekürzt – das ging nämlich ziemlich über das Zitatrecht hinaus. T.W. ]
Naja einen bericht von Eurosatory 2012 wer auch nicht schlecht gewesen
Bilder sind sehr schwer zu Finden aber es gibt ein Großer trend so weit ich Bilder im Netz Fand das Radfahrzeuge mit Geschütz Turm sind der neue trend und Drohnen ,
da wer ein Bericht nicht schlecht gewesen
@BB
Da ist das Zitatrecht jetzt aber ziemlich ausgereizt….
(Ich kürze das mal, der Link kann glaube ich stehen bleiben… )
Ich habe auch einen Kurzbericht zum Tiger Meet vermisst. Immerhin gingen die Tiger Trophies für Best looking Uniform und most fancy paintscheme (!) ans AG 51, letztere zum zweiten Mal in Folge. Hochauflösende Fotos finden sich leider weder bei der Luftwaffe noch auf natotigers.org
@Alarich, @Khabarakh
Ist schon bekannt, dass dieses Blog von einer einzelnen Person gemacht wird und sich daraus gewisse Beschränkungen ergeben?
(Khabarakh: Würde mal militaryphotos.net im Auge behalten.)
Den neuen Hardthöhenkurier haben alle gelesen? Online zum durchblättern via google zu finden.
@SW: Klar ist das schwachsinn. Ändert leider nichts daran, daß die Gerichte es trotzdem versuchen.
Einen ganzen Berg Tiger Meet Spotter Bilder:
http://forum.scramble.nl/viewtopic.php?f=41&t=85742&start=30&sid=6f8f4e79996c57428954c324f323dff7
Traurige Geschichte, die 45+71.
@Alarich, @Khabarakh
TW hat sich da wie gewohnt noch sehr nett ausgedrückt.
Ich möchte es mal deutlicher sagen: wer sich nur vor seinen Klapprechner oder den Breitbildschirm setzt, klicken und konsumieren will – wie augenscheinlich Sie – der kann sich hier meinetwegen gerne abmelden und statt dessen http://www.streitkraeftebasis.de abonnieren!
Das hat nicht einmal was mit der one-man-show Thomas Wiegold zu tun. Sondern mit einer Portion Anstand und Bescheidenheit. Fordern per Blogkommentar ist wohl zu einfach geworden…. (@TW: wie wäre denn eine Funktion, um Kommentare nur bestimmter Nutzer einfach ausblenden zu können ;-)
Messeberichte zur Eurosatory gibt es wie immer in den einschlägigen Ecken im Web und solche Randgruppenthemen wie Tiger Meet sind von Fans auch andernorts gut beschrieben. Das ist ja das Feine am Netz. Haben Sie schon mal über das Projekt Straßenmusik nachgedacht – auch nur eine Sekunde? Wäre angebracht.
Jawohl, das Projekt Straßenmusik ist immer wieder wichtig und es ist eine Sache von 3 Minuten dann mal rechts auf den Abonieren Button zu klicken und seine Daten da einzusetzen…
Wer es gut meint schickt halt noch zusätzlich was er/sie sich leisten kann über den Spenden Button und schon unterstützt man einen seriösen Journalisten der die „One-Man-Show“ in diesem Blog sehr erfolgreich (wenn auch nicht finanziell aber journalistisch gesehen definitiv) abzieht.
Die Projekt Straßenmusik Seite zu verlinken oder zu verteilen ist sicher auch nicht ungern gesehen von TW – oder? Ich hoffe das geht ok :-)
In der Hoffnung, dass auch andere auf Deine Musik stehen.
Ich halte das für zu früh, denn die Messe ist noch nicht gesungen, trotzdem: gut gebrüllt.
@Micha: Danke, da war mein google-fu wohl zu schwach.
@TW und Mitwisser:
mp.net hab ich natürlich im Auge, danke trotzdem für den Hinweis.
Der Kommentar kam wohl kritischer an, als er gemeint war. Ich sehe das eher so: Durch das regelmäßige Lesen hier entsteht schnell der Eindruck „Beim Wiegold kriegt man alles mit“, was sicherlich ein Qualitätsmerkmal für jedes journalistische Angebot ist. Da fällt es dann natürlich auf, wenn mal ein Thema fehlt. Der Hinweis darauf soll nicht heissen „Ey, schreib gefälligst mehr“, sondern eher „Für den Fall, dass es einfach übersehen wurde, weise ich mal drauf hin“. Soll ja angesichts der Flut von Nachrichten aus verschiedensten Quellen mal vorkommen.
Da in der Begründung zum Gesetzentwurf allen Ernstes wörtlich steht, so gemäß Bundestagsdrucksache,
(Zitat):„Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben…“ (Zitatende),
kann man nur noch den Kopf schütteln!
Allein der in der wissenschaftlichen Lehre nicht existente Trivial-Begriff U n k o s t e n in einem Gesetzesentwurf, krempelt bereits jedem halbwegs qualifiziertem Juristen und erst Recht jedem Betriebswirtschaftler den Magen um und erscheint als bester Beweis für die Präjudiz samt Kleingeistigkeit der politischen und lobbyistischen „Urheber“ dieses Gesetzesentwurfs!
Und was R e f i n a n z i e r u n g bedeutet, kann man notfalls im „Gabler’s Wirtschaftslexikon“ nachlesen!
Ebenso vermisse ich eine Abgrenzung zwischen > Hobby-Blog-Fachartikeln < und den damit möglichen weiteren Varianten.
Setzen, „Sechs“! Dieser Gesetzesentwurf ist m.M.n. völlig unqualifiziertes und höchst blamables Gelabere! Man(n) sollte sich schämen!
Meint Vtg-Amtmann
@SW: Bitte erst schlau machen, dann Behauptungen aufstellen. Bekannt als BGH-Grundsatzentscheidung wurde der Fall Frederick Toben (Ausländer stellt auf ausländischem Server Inhalte zur Verfügung und macht sich damit strafbar: http://heise-online.mobi/tp/artikel/4/4467/1.html?from-classic=1). Wenn Du sich an deutschsprachiges Publikum wendest (auf Deutsch bloggen reicht dazu aus, auch wenn du dich nur an Österreicher und Schweizer wenden willst), dann sieht jeder deutsche Richter dich in der Verantwortung – insofern solltest du dann besser nicht mehr nach Deutschland einreisen…
[Link zu Heise ist auch schon grenzwertig … haben die sich schon zu diesem Thema erklärt? T.W.]
@Tim Bartel:
Wer die Leugnung des Holocaust (Fredrick Toben Fall) mit Verlinken auf Presse-artikel gleichstellt, dem ist meines Erachtens nicht mehr zu helfen.
Wirklich ernsthaft jetzt – Du setzt die Leugnung des Holocaust (Fall aus dem Jahre 2000 nur mal so am Rande) mit Verlinken auf Presse-artikel im Jahre 2012 gleich?
Ich kanns fast nicht glauben, dass Du vorher gut nachgedacht hast bevor Du auf „senden“ geklickt hast.
Ups, ehe jetzt Emotionen hochschlagen und ein möglicher Streit losbricht…
Ich habe das so verstanden, dass es darum geht, dass auch von einem Ausländer auf einem ausländischen Server eingestelltes Material in Deutschland justiziabel sein kann – und nicht um eine Gleichsetzung der dahinter stehenden Fälle …
@ SW | 16. Juni 2012 – 13:17
Bei dem Hinweis auf das BGH-Urteil geht es nicht um den speziellen Charakter des Verbrechens, welches Gegenstand der Verurteilung war (Holocaust-Leugnung).
Es kommen sämtliche rechtlichen Aspekte und Konflikte in Betracht. Man kann sich nicht damit rausreden, man betreibe seine Internetseite im Ausland und damit ginge einen das deutsche Recht nichts mehr an. Konkret: Wenn jemand – aus dem Ausland – eine deutschsprachige Website betreibt, die sich an den Konsumenten in Deutschland wendet, so muss er sich auch an deutsches Recht halten.
Eine Ausnahme gilt praktisch nur dann, wenn man sich im Ausland aufhält und auch keine Absicht hegt, jemals nach Deutschland kommen. Dann gilt nämlich der alte Rechtsgrundsatz: Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor. ;-)
Interessant… Bin ich also Amerikaner und betreibe eine Seite auf Deutsch ist Deutschland für mich rechtlich zuständig und nicht Amerika?
Wirklich interessante Auffassungsweise… Seltsam nur dass die ganzen auf dem Index stehenden und von der BPjM im Ausland angeschriebenen Seitenbetreiber nach wie vor lustig nach Deutschland einreisen und z.Bsp. auf der Venus Berlin rumhüpfen und Business as usual betreiben…
Irgendwer liegt falsch, aber hey was solls… Fühlt Euch ruhig zuständig – passt nur mal auf, dass Amerika nicht das gleiche anfängt: Deutsche verklagt und in den USA einbuchtet weil sie Seiten auf english betreiben die gegen irgendein amerikanisches Gesetz verstossen *g*
zur Situation der Lobbyisten. man gerüchtet aus dem inneren der berliner Republik, dass mit dem leak des entwurfs hektische betriebsamkeit ausgebrochen ist.
die lobbyisten der einen seite versuchen jetzt den coup der anderen seite zu torpedieren. ist ja nicht so, dass die großen internetdienstleister nicht ebenfalls entsprechende PA agenturen auf ihrer paylist haben. die machen gerade überstunden ;)
sollte dieser entwurf durchkommen wünsche ich allen deutschen verlegern ein langsamen und schmerzhaften tod. der weg des ablebens ist dabei bitte so zu gestalten, dass möglichst wenig geräusche erzeugt werden …
Ich kann den angesprochen Artikel per Google nicht finden. Wäre es denn legal anstatt dem Link die entsprechende Suchanfrage zu veröffentlichen. Insgesamt ist das Gesetz in meinen Augen kontraproduktiv für die Printmedien, da ich per Link auf die Originalseite gehe und die damit Werbeeinnahmen erzielen. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
@Thomas, 13:25
Das stimmt, wurde, glaube ich, von Till Kreutzer erwähnt. [Und natürlich ist die Messe noch nicht gelesen. Tsss.]
@ dago … naja aus sicht der verleger hofft man so wohl noch einen cent abgreifgen zu können von google und anderen newsaggregatoren. das dabei irwelche blogger über die klinge springen interessiert eh keine sau.
Irgendwas läuft in Deutschland falsch.
Das Internet war von Anfang an ein per se offenes Medium, wer geschlossen bleiben wollte mußte dazu seit jeher zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Webseiten betrachte ich als grosse Werbeplakate, also öffentlich. Jetzt Geld für die Verlinkung zu verlangen ist so sinnfrei wie Geld von Strassenkartendruckereien zu kassieren weil sie Wegbeschreibung zu Werbeplakaten liefern.
Wem das nicht paßt soll halt geschlossene Benutzergruppen oder eine robot.txt einrichten.
Das wahre Problem: Eine Politikerkaste die absolut keine Ahnung hat wie die Welt funktioniert die sich aber fürchterlich wichtig haben und jedes Weisenhaus niederbrennen würden wenn sie dafür nur eine Schlagzeile mehr in der Vita haben. Oder wie mal ein Piratenpolitiker im Scherz sagte: von der Leyen würde auch fordern Megaupload auszudrucken.
@Thomas
„Ein weiterer Punkt wurde bei der gesamten Gesetzesinitiative offenbar gar nicht bedacht: Das Leistungsschutzrecht wird sich auch auf ausländische Nutzer auswirken. Wenn ein kommunikativer Vorgang, bei dem in das neue Recht eingegriffen wird, auch in Deutschland wahrgenommen werden kann, fällt er unter das deutsche Recht. Da Internet-Kommunikation zumeist auch in Deutschland abrufbar ist, werden durch das Leistungsschutzrecht aber auch ausländische Nutzer in dessen Anwendungsbereich hineingezogen. Ob eine solche Folge mit europäischem und internationalem Recht vereinbar wäre, darf zumindest bezweifelt werden. Es zeigt sich hieran jedenfalls die gewaltige Dimension des deutschen Alleingangs.“
Das hatte ich gemeint, steht hier: http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse
@Markus
Dass es keine Sau interessiert, wenn Blogger ebenfalls betroffen sind, glaube ich nicht. Ich würde das eher als innovative Marktbereinigung bezeichnen.
@ Markus/alle:
Wie wollen die Geld von google verlangen? Ich verstehe ehrlich gesagt den Sinn Links zu Printmedien zu verbieten nicht. Diese sollen sich doch freuen, dass aufgrund des Links noch ein paar mehr Leute ihre Seite besuchen und somit die Werbeinnahmen steigen. Denn wenn man nicht möchte, dass die Artikel gelesen werden, sollte man sie nicht im Internet veröffentlichen. Einerseits möchte man, dass die Artikel gelesen werden und anderseits möchte man deren Weiterverbreitung via Links nicht?
Dieser Referentenentwurf ist so etwas wie ein Sargnagel für eine sachliche (und wissenschaftlich akzeptable sowieso) Diskussionsweise im Internet. Ich „freue“ mich schon auf Blog- und Kommentareinträge wie „Ich habe neulich gelesen…“, ohne die Gegenüber-position quellentechnisch nachvollziehen zu dürfen. Das wird für alle Beteiligten sehr ermattend werden.
Auch ist mE der nächste Schritt von der online-Zitierungswelt in die reale-Zitierwelt nicht mehr weit, sollte sich dieses Recht manifestieren. Denn den Unterschied, ob in einem Printmedium/ einer wissenschaftlichen Publikation und/ oder onlinemedium zitiert wird, wird sich dann nicht mehr lange erklären lassen. Und dann soll der junge Masterabsolvent/ Promovent, die kleine Nischenzeitung, die Bloggergemeinde Geld für eine korrekte Zitation abführen, weil bereit dazu aufgrund fehlender anderer Ressourcen die Forschungsergebnisse/ Debattenbeiträge online einzustellen und man Geld damit verdienen könnte?
Nur wie soll das funktionieren? Nebenbei wird die Informationsfreiheit so nicht gestützt. Es sei denn das Interview als Primärquelle für Debatten würde grundsätzlich als gemeinfrei beauflagt. Ein Polit-Blog, der z.B. die Bundekanzlerin nicht mehr als Primärquelle zitieren darf, kann, weil dieses Interview z.B. einer Tageszeitung gegeben wurde? Nein, …und das kann man hier endlos fortsetzen und sehr schnell sehr staatstheoretisch werden.
Nein, der Referentenentwurf gehört auf das Schärfste mißbilligt. Ein funktionierendes, akzeptables und lebendiges-gleichwohl unbedingt notwendiges- Urheberschutzrecht sieht anders aus.
@ Peter | 15. Juni 2012 – 19:23 – – –
Lesen Sie bitte den Einwand von: vera | 16. Juni 2012 – 22:58 -Sie bringt es mE sehr treffend auf den Punkt.
Man sollte diesen Koalitionsvertrag von 2009 als verfassungswidrig verklagen.
Was in diesem Machwerk alles an ultra-Kon Mist vereinbahrt wurde ist unerträglich.
Das geht mir alles nicht weit genug und ist nicht konsequent zu Ende gedacht. Die Rechtsgelehrten mögen mich belehren aber ist nicht schon ein Gespräch , im Sinne der Bewahrung geistigen Eigentums, quellenschutzwürdig? Insofern sollte jeder, der etwas zu sagen hat, eine gesetzlich verankerte Gebührenordnung parrat haben oder schweigen. Selbstverständlich ist dem Gegenüber, im Falle einer verwertbaren Aussage, eine Quittung auszustellen, damit er rechtskonform zitieren kann. Entsprechend muss natürlich auch die Weiterverwertung kontrolliert und berechnet werden. Die GEMA könnte da als Beispiel dienen. Ist eigentlich ein Gesetz geistiges Eigentum? Schwierig wird es, wenn ich in diesem Zusammenhang den Götz von Berlichingen zitieren möchte. Den Referenten im Ministerium wird dazu sicher auch noch was einfallen.
@ BausC | 20. Juni 2012 – 9:32
Also, letztlich gibt so etwas bereits …. die FüAk oder auch die BAKS (um im Einzugsbereich BMVg zu bleiben) zahlen den Vortragenden bestimmte Summen für die Vorträge. Einige ordentl. Professoren oder auch hohe Beamte nutzen dies als Nebenverdienst … die nehmen dann natürlich Urlaub, so dass der Vortrag nicht in der Dienstzeit stattfindet.