Piraten brauchen (noch) nicht vor der deutschen Gewerbeordnung zu zittern

Weiterhin gilt, dass gut Ding Weile haben will: Die gesetzliche Regelung für den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams, die auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge Piraten abschrecken sollen, scheint wohl noch ein bisschen zu dauern. Im Juli vergangenen Jahres hatte der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium (und maritime Koordinator der Bundesregierung) Hans-Joachim Otto eine solche Regelung angekündigt; bereits im März hatte das Wirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien und die Verbände versandt. Und eigentlich hatte es schon im April einen Kabinettsbeschluss dazu geben sollen, mit dem der Einsatz solcher Privatunternehmen im Rahmen der Gewerbeordnung geklärt (und an eine Zertifizierung gebunden) werden sollte.

Aber das scheint noch zu dauern. Heute, zwei Monate nach Beginn der Ressortabstimmung (und ein paar Tage, nachdem ich mal in der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums nach dem Stand gefragt hatte), bekam ich folgende Antwort:

Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zum konkreten Zeitplan keine Angaben machen können, da dieser vom Verlauf der Beratungen abhängt.

Hm. Wenn ein Zeitplan vom Verlauf der Beratungen abhängt, nachdem im Referentenentwurf der 18. April fürs Kabinett angepeilt wurde, klingt das nach Problemen. Da muss ich doch mal in den anderen Ressorts rumfragen.

(Dieses Logo hat zwar nicht direkt mit den privaten Wachmannschaften und deutschen Gesetzesvorhaben, sondern mit der EU-Antipirateriemission Atalanta zu tun – aber ich sehe es zum ersten Mal mit dem Schriftzug Disruption. Vielleicht wegen des ausgeweiteten Mandats?)