Piraten brauchen (noch) nicht vor der deutschen Gewerbeordnung zu zittern
Weiterhin gilt, dass gut Ding Weile haben will: Die gesetzliche Regelung für den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams, die auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge Piraten abschrecken sollen, scheint wohl noch ein bisschen zu dauern. Im Juli vergangenen Jahres hatte der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium (und maritime Koordinator der Bundesregierung) Hans-Joachim Otto eine solche Regelung angekündigt; bereits im März hatte das Wirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien und die Verbände versandt. Und eigentlich hatte es schon im April einen Kabinettsbeschluss dazu geben sollen, mit dem der Einsatz solcher Privatunternehmen im Rahmen der Gewerbeordnung geklärt (und an eine Zertifizierung gebunden) werden sollte.
Aber das scheint noch zu dauern. Heute, zwei Monate nach Beginn der Ressortabstimmung (und ein paar Tage, nachdem ich mal in der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums nach dem Stand gefragt hatte), bekam ich folgende Antwort:
Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen zum konkreten Zeitplan keine Angaben machen können, da dieser vom Verlauf der Beratungen abhängt.
Hm. Wenn ein Zeitplan vom Verlauf der Beratungen abhängt, nachdem im Referentenentwurf der 18. April fürs Kabinett angepeilt wurde, klingt das nach Problemen. Da muss ich doch mal in den anderen Ressorts rumfragen.
(Dieses Logo hat zwar nicht direkt mit den privaten Wachmannschaften und deutschen Gesetzesvorhaben, sondern mit der EU-Antipirateriemission Atalanta zu tun – aber ich sehe es zum ersten Mal mit dem Schriftzug Disruption. Vielleicht wegen des ausgeweiteten Mandats?)
Bevor sich der geneigte Leser jetzt im einzelnen durch die Schriftsätze wühlt:
Wie ist eigentlich die derzeitige Rechtslage für deutsche Schiffseigner bzw. für Schiffskapitäne, wenn sie die Dienste der bereits auf dem internationalen Markt tätigen Sicherheitsdienste in Anspruch nehmen? Ist das evtl. auch schon justiziabel?
Einer aktuellen Meldung von UPI entnimmt man en passant, dass in dem Metier bereits 120 Firmen tätig sind, die Hälfte davon aus Großbritannien.
http://www.upi.com/Business_News/Security-Industry/2012/05/11/Ship-guards-trigger-clashes-with-pirates/UPI-85851336752503/
Da dürfte es für Unternehmen aus Deutschland gar nicht so leicht sein, sich als Wettbewerber zu positionieren.
@chickenhawk
Es geht gar nicht um Unternehmen aus Deutschland, sondern um Unternehmen (egal woher, und die meisten dürften britisch sein), die auf Schiffen unter deutscher Flagge tätig werden. Die Zahlen sind in den Schriftsätzen auch enthalten…
Was die derzeitige Rechtslage angeht: Schon jetzt dürfen private bewaffnete Sicherheitsdienste auf diesen deutschen Schiffen tätig werden, insofern ist die geplante Gesetzesänderung – im Gegensatz zu manch öffentlich geäußerter Ansicht – nur eine Präzisierung, nicht etwa die erstmalige Erlaubnis. Dazu gab’s auch ein Gutachten des Bundestages, das ich hier veröffentlicht hatte.