Freiwillig dienen, Steuern zahlen
Das Verhältnis zwischen Verteidigungs- und Finanzministerium ist ja schon von der Anlage her nie spannungsfrei. Und in jüngster Zeit eher noch schwieriger, wie der Streit um das Reformbegleitgesetz für die Bundeswehr gezeigt hat. Da wirkt es noch weiter wie ein Anheizen der Situation, was die DuMont-Medien (Kölner Stadtanzeiger, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung)* heute berichten: Die Freiwillig Wehrdienst Leistenden, ebenso die Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst, sollen doch bitte künftig ihre Einkünfte versteuern. Bislang ist dieser Dienst nämlich steuerfrei, was den Sold angeht.
Nun kann man natürlich die Ansicht vertreten, so ein bis zu 23 Monate dauernder freiwilliger Dienst sei wie ein normaler Beruf, die Einkünfte daraus normales Einkommen und damit natürlich steuerpflichtig. Mal abgesehen davon, dass die Zahlungen an die Kurzzeit-Soldat deutlich höher liegen als die an die Bufdis (im Bundesfreiwilligendienst): Es kommt natürlich nicht gut, Engagement für die Gemeinschaft mit oder ohne Uniform anzumahnen (nach dem Motto der Reservistenverbands-Kampagne Tu was für Dein Land), das dann aber gleich mit der Steuerpflicht zu verbinden. Selbst wenn das formal völlig in der Logik der Steuergesetzgebung liegt.
Vielleicht muss da das Parlament auch beim Jahressteuergesetz nachbessern. So was scheint ja jetzt in Mode zu kommen.
*Anmerkung: Angesichts der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verleger sehe ich bis auf weiteres davon ab, Berichte in deutschen Printmedien zu verlinken.
Nachtrag: Die Aussagen des beteiligten Ministerien dazu heute in der Bundespressekonferenz:
VORS. DR. MAYNTZ: Dann kommen wir zum nächsten Thema, der Freiwilligenbesteuerung. Dazu könnte uns zunächst einmal das Familienministerium etwas sagen.
LAUBINGER: Vielleicht will das BMF zuerst etwas sagen.
STS SEIBERT: Vielleicht sage ich zuerst etwas, und dann gibt es von rechts und von links noch zustimmende Äußerungen. Ich will nur kurz daran erinnern, dass die Wehrpflicht im vergangenen Jahr ausgesetzt und durch den freiwilligen Wehrdienst ersetzt wurde. Die Bezüge für den verpflichtenden Wehrdienst waren in Deutschland seit jeher steuerfrei. Im Rahmen der Aussetzung der Wehrpflicht, die ja keine Abschaffung, sondern eine Aussetzung ist, hat man damals beschlossen, in einem späteren Verfahren zu erörtern und zu entscheiden, ob diese Steuerfreiheit auch für den freiwilligen Wehrdienst so bestehen bleiben kann. Nun hat das BMF einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem es dazu eine Position bezieht. Dieser Referentenentwurf ist wie immer mit der Bitte um Stellungnahme der anderen Ressorts verbunden; das ist das übliche Verfahren. Die anderen Ressorts nehmen jetzt also Stellung zu diesem Referentenentwurf. Für die Bundesregierung ist zu sagen, dass alle Argumente gehört und gewogen werden und dass in dieser Sache ganz sicherlich noch nichts entschieden ist, sondern wir befinden uns mitten im Verfahren.
KOTHÉ: Das ergänze ich gerne ein bisschen. Es handelt sich nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um unser Jahressteuergesetz 2013, in dem wir diese verschiedenen Einzelmaßnahmen und steuerlichen Anpassungen immer sammeln und das dann in ein Gesetz packen. Darin wird eben dieser Vorschlag gemacht, den Wehrsold künftig zu besteuern und ihn damit wie andere Einkommen auch zu behandeln. Die Aufgabe unseres Hauses ist es ja, von der Einnahmeseite her bestimmte Grundsätze der Steuergesetzgebung zu prüfen, und dazu gehören eben das Gleichheitsgebot und auch die Steuergerechtigkeit. Die Steuerexperten bei uns kamen eben zu dem Ergebnis, dass dadurch, dass es jetzt nur noch ein freiwilliger Wehrdienst ist, eine Gleichbehandlung mit anderen Einkommen geboten ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eben in diesem Referentenentwurf enthalten und wird jetzt in die Ressortabstimmung gehen, wie Herr Seibert gerade gesagt hat.
LAUBINGER: Ich sage gerne auch etwas dazu: Hinsichtlich des Bundesfreiwilligendienstes muss man sagen, dass das in mehr als 90 Prozent der Fälle keine praktische Relevanz für die Freiwilligendienstleistenden hat, weil das Taschengeld hier so gering ist, dass es unterhalb der steuerlichen Freigrenze liegt. Trotzdem halten wir eine solche Regelung angesichts der großen Engagementbereitschaft für ein falsches Signal. Es handelt sich aber, wie schon gesagt, um einen Referentenentwurf, und wir werden jetzt natürlich die Ressortabstimmung abwarten.
VORS. DR. MAYNTZ: Jetzt habe ich ein Ressort übergangen. Herr Dienst, möchten Sie auch etwas sagen?
DIENST: Unsere Haltung haben wir gestern bekannt gegeben. Sie ist in einem Satz zusammenzufassen, nämlich in dem, dass wir natürlich für die Beibehaltung der Steuerfreiheit plädieren. Die Gründe sind links von mir schon genannt worden, und dem ist jetzt nichts hinzuzufügen. Das ist, wie gesagt, ein Referentenentwurf, und wir befinden uns in der Ressortabstimmung. Unser Haus ist bisher immer gut damit gefahren, Ressortabstimmungen hinter den Kulissen zu betreiben, nicht vor den Kulissen, auch wenn Sie das vielleicht enttäuschen wird.
FRAGE: Herr Dienst, mich würde interessieren, wieso Sie sich für eine Sonderregelung aussprechen, wo es doch das generelle Ziel der Regierung ist das steht im Koalitionsvertrag , dass die Steuergesetzgebung transparent, durchschaubar und einfacher werden soll.
DIENST: Ich sehe keinen Widerspruch zwischen Steuerfreiheit und Transparenz. Das erschließt sich mir logisch-intellektuell im Moment nicht. Aber es ist sicherlich so ich fasse das, was Staatssekretär Seibert gesagt hat, vielleicht in einem Satz zusammen , dass der freiwillige Wehrdienst eben von Anfang an eine Ausnahmestellung hatte und für uns auch bis heute hat.
ZUSATZFRAGE: Was unterscheidet den freiwilligen Wehrdienst von einem Sanitätsrettungsdienst oder von einem Dienst bei der Polizei? Plädieren Sie dann auch dafür, dass Polizisten keine Steuern mehr bezahlen müssen?
DIENST: Ich plädiere ja auch nicht dafür, dass ich keine Steuern mehr zahlen muss. Es ist so: Der freiwillige Wehrdienst ist ein Dienst an der Gesellschaft. „Tu was für deinen Staat“ und all diese Argumente, die wir vor der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes gehört haben, gelten auch heute fort. Ich sagte schon: Ich möchte das hier nicht länger elaborieren, weil am Ende eben das Plädoyer für die Steuerfreiheit herauskommt, und das wird in der Ressortabstimmung hinter den Kulissen dann entsprechend auch mit Argumenten hinterlegt werden.
FRAGE: Ich habe eine Frage vielleicht auch zwei oder drei Fragen an das Finanzministerium: Gibt es Berechnungen dazu, mit welchen Mehreinnahmen durch die Neuregelung zu rechnen ist? Im Referentenentwurf habe ich dazu nichts gefunden.
Gibt es zweitens Durchschnittsberechnungen dazu, was das für den einzelnen Soldaten bedeuten könnte?
Als Letztes: Es gibt ja auch kostenlose Unterkunft, Heimfahrten und Verpflegung. Wie sind die zu berücksichtigen? Sind das dann geldwerte Vorteile?
KOTHÉ: Das ist, wie gesagt, ein Referentenentwurf. Wir haben noch keine Berechnungen vorliegen solche Berechnungen gäbe es dann mit dem richtigen Gesetzentwurf , auch nicht dazu, was das für den durchschnittlichen Soldaten bedeuten würde. Dazu muss man einfach sagen: Das hängt auch immer von der Situation des einzelnen Steuerpflichtigen ab, davon, ob das die einzigen Einkünfte sind, ob er andere Einkünfte hat usw. Sicherlich lässt sich das auch modellhaft errechnen, aber solche Berechnungen haben wir noch nicht vorgenommen bzw. sie sind mir bisher nicht bekannt.
ZUSATZFRAGE: Was ist mit den sonstigen Leistungen, also Unterkunft, Verpflegung und Heimfahrten, die kostenlos sind? Sind das dann geldwerte Vorteile, die zu versteuern sind?
KOTHÉ: Zumindest denke ich, dass sie es nicht sind. Ich muss passen, das muss ich noch einmal klären. Aber ich glaube, sie sind es nicht.
ZUSATZFRAGE: Lässt sich das heute noch klären?
KOTHÉ: Ja. Meinen Sie die Unterbringung in der Kaserne und so etwas?
ZUSATZ: Ja, die Gulaschkanone.
FRAGE: Sie sagten, Frau Kothé, die Steuerexperten Ihres Hauses seien der Meinung, die eben im Referentenentwurf zum Tragen kommt. Was sagt denn die Hausspitze, also die Leitung?
Zweite Frage: Macht es für Sie einen Unterschied, dass der Sold für die Soldaten doch deutlich höher als der Sold für die Freiwilligen ist? Halten Sie es von daher auch für geboten, eine Besteuerung einzusetzen, weil sich diese Einkommen ja durchaus mit Einkommen eines Geringverdieners vergleichen lassen?
KOTHÉ: Zu Ihrer ersten Frage: Natürlich ist das die Meinung unseres Hauses. Das ist ein Referentenentwurf, den unser Haus jetzt herausgegeben hat. Das ist die Hausmeinung des BMF.
Zur zweiten Frage: Es ist so, dass die Einkünfte vom Grundsatz her eigentlich seit jeher steuerpflichtig sind. In der Praxis spielt das aber keine Rolle, weil sie unter den Grundfreibetrag fallen und dann in den meisten Fällen ohnehin keine Steuern zu zahlen sind, außer wenn derjenige, der einen Freiwilligendienst leistet, eben wiederum andere Einkünfte hat, die so beträchtlich sind, dass sie über diesen Grundfreibetrag hinausgehen. Aber vom Grundsatz her sind diese Bezüge auch steuerpflichtig.
ZUSATZ: Der Sold betrug, glaube ich, in den letzten Monaten mehr als 1.000 Euro. Das ist ja durchaus mit dem Einkommen eines Arbeitnehmers mit geringem Gehalt vergleichbar.
KOTHÉ: Genau. Das ist ja auch genau unsere Argumentation. Wir sagen: Das ist ein Einkommen wie in anderen Bereichen auch. Von daher ist eben die Auffassung unseres Hauses, dass das dann auch zu besteuern ist.
FRAGE: Mich würde ganz pragmatisch interessieren, wie es angesichts der unterschiedlichen Auffassungen in den Ministerien jetzt weitergeht. Auf welcher Ebene wird versucht, einen Kompromiss oder eine Einigung zu erzielen? Gibt es irgendeinen Zeitrahmen, bis zu dem die Meinung in diesem Punkt feststehen muss?
KOTHÉ: Geplant ist diese Maßnahme ist, wie ich vorhin ausgeführt hatte, eine Maßnahme unseres Jahressteuergesetzes 2013 , das am 25. April, glaube ich, im Kabinett einzubringen. Ich denke, vorher das ist auch das ganz normale Verfahren wird eben eine Abstimmung erfolgen müssen.
ZUSATZFRAGE: Auf welcher Ebene?
KOTHÉ: Das wird sicherlich auch auf politischer Ebene geschehen.
FRAGE: Frau Kothé, Sie sagten vorhin, die Experten in Ihrem Haus hielten das aus Gründen der Gleichbehandlung für geboten. Bedeutet das übersetzt, dass Sie sich wünschen, dass es eine Gleichbehandlung gibt, oder heißt das, dass es sozusagen einen rechtlichen Zwang dafür gibt und dass, wenn man diese Gleichbehandlung nun nicht einführt, der erste Polizist klagen wird um ein Beispiel zu übernehmen, das schon genannt worden ist und Ihnen diese Ungleichbehandlung vor Gericht um die Ohren fliegen wird?
KOTHÉ: Wir sind der Auffassung, dass diese Anpassung aus Gründen genau dieses Gleichheitsgebotes rechtlich notwendig ist. Aufgrund dieser steuerrechtlichen Aspekte schlagen wir sie vor.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie, Ihr Minister oder jemand in Ihrem Haus mit sozialem Gewissen oder aus was für Gründen auch immer der Meinung wäre, dass es eigentlich schön sei, Soldaten nicht zu besteuern, würden Sie dann sagen „Wir haben gar keine Wahl, sondern wir müssen das tun“?
KOTHÉ: Ich denke, mein soziales Gewissen ist hier unmaßgeblich. Wir haben in unserer Ressortzuständigkeit das habe ich ja vorhin schon zu sagen versucht diese steuerrechtlichen Sachverhalte zu bewerten, und das haben wir gemacht. Herr Seibert hat vorhin auch schon gesagt, dass die Ressorts in ihrer Zuständigkeit andere Aspekte zu würdigen und zu vertreten haben. Jetzt muss man diese Dinge irgendwie gegeneinander abwägen und sie miteinander in Übereinstimmung bringen; das ist ja das übliche Verfahren bei jedem Gesetz. Das ist genau die Aufgabe, die jetzt in den nächsten Wochen anzugehen ist.
FRAGE: Ich verstehe es noch nicht ganz. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Kothé, dann gibt es steuerrechtlich eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als das zu tun, was jetzt im Referentenentwurf steht. Dann verstehe ich nicht ganz, warum sich das Familienministerium und das Verteidigungsministerium Hoffnungen darauf machen, dass der Kelch eventuell doch an den Betroffenen vorübergehend wird. Das müsste ich noch einmal erklärt bekommen.
Ich habe noch eine Frage an die anderen beiden Ressorts, an das Familienministerium und das Verteidigungsministerium: Sind Sie denn von diesem Referentenentwurf völlig überrascht worden, oder gab es darüber vorher Gespräche?
DIENST: Grundsätzlich ist ein Referentenentwurf eines anderen Hauses immer erst einmal eine Auftaktüberraschung. Im Rahmen der Ressortabstimmung verwandelt sich die Überraschung dann in Überzeugung, oder manche Punkte bleiben strittig. Das ist der Gang der Dinge, das ist völlig normal. Es ist wirklich so, wie ich es Ihnen sage. Hier ist einfach der Punkt: Man muss bewerten, ob man einer Tätigkeit nachgeht, um Einkünfte zu erzielen, oder ob man der Überzeugung ist, dass man die Tätigkeit ausübt, um dem Gemeinwohl zu dienen. Das ist die Wasserscheide, über die man sich weiter unterhalten wird.
LAUBINGER: Dem kann ich mich nur anschließen.
ZUSATZFRAGE: Gibt es denn überhaupt eine andere Möglichkeit? Ich habe Sie nämlich so verstanden, dass man das steuerrechtlich machen muss.
KOTHÉ: Ja, aus unserer Sicht ist das steuerrechtlich geboten.
ZUSATZFRAGE: Aber gibt es dabei eine Freistellungsmöglichkeit? Wie muss ich das verstehen?
KOTHÉ: Es gibt ja ohnehin den Grundfreibetrag. Es geht zuerst einmal darum, dass diese Bezüge dem Grundsatz nach steuerpflichtig sind. Früher, als der Wehrdienst verpflichtend war, waren sie durch eine Ausnahmeregelung von einer Besteuerung ausgenommen. Dieser Grund ist entfallen, und aufgrund dessen, sagen wir, sind die Einkünfte, die sich aus einem freiwilligen Wehrdienst ergeben, steuerpflichtig. Das ist unsere Auffassung.
ZUSATZFRAGE: Ich habe es immer noch nicht verstanden. Gibt es denn eine Möglichkeit, von dieser Steuerpflicht abzusehen? Wenn Sie sagen, dass das steuerpflichtig ist, suche ich eben nach der Alternative, ob man da noch irgendwie herauskommen kann.
KOTHÉ: Ich gehe davon aus, dass die Kollegen, die diesen Gesetzesvorschlag erstellt haben, Alternativen geprüft haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass das für sie die logische Konsequenz ist, die sie jetzt in Gesetzesform gegossen haben.
STS SEIBERT: Wenn ich das sagen darf: Ich glaube, dass es wirklich nicht sehr viel bringt, hier ein Steuerrechtsseminar abzuhalten und die Frage hier entscheiden zu wollen, wie der freiwillige Wehrdienst, der in vielem sehr viel näher an der früheren Wehrpflicht angelegt worden ist als der Berufssoldatendienst, zu veranlagen ist. Wenn es einen Referentenentwurf aus dem BMF und entsprechende Stellungnahmen aus anderen Ressorts gibt, sind wir in einem vollkommen normalen Verfahren, wie es in einer Regierung herrscht. Es wird auch vollkommen normal am Ende dabei ein Regierungshandeln oder Nicht-Handeln herauskommen.
KOTHÉ: Genau.
FRAGE: Herr Dienst, können Sie noch einmal eine Zahl nennen, wie sehr dieses Angebot des freiwilligen Wehrdienstes angenommen wird und welche Rolle dabei die Höhe dieses Soldes spielt? Ist für Sie ein entscheidendes Argument, dass sich überhaupt junge Leute für diesen Dienst melden?
Herr Seibert hat ausgeführt, dass bei der Aussetzung des Wehrdienstes schon klar war, dass später geprüft werden solle, ob der Wehrsold für den künftigen freiwilligen Wehrdienst steuerfrei sei oder nicht. Deswegen meine Frage: Hat man bei der Festsetzung des Soldes für die freiwillig Dienenden schon eingepreist, dass das möglicherweise zu versteuern sein wird? Es kann ja für Sie keine Überraschung gewesen sein, dass diese Prüfung noch kommt; so hat es Herr Seibert ausgeführt. Also kann man ja davon ausgehen, dass das schon bei der Festsetzung dieser Vergütungssätze mit berücksichtigt worden ist. Oder irre ich mich da?
DIENST: Es ist mit Sicherheit bei der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes und der entsprechenden Geld- und Sachleistungen, die als Sold gewährt werden, nicht eingepreist worden, ob es zukünftig irgendwelche Entwicklungen im Bereich der Versteuerung geben könnte.
Es geht hier auch nicht so sehr darum, wie viel Euro letztendlich der eine oder andere zu bezahlen hätte, sondern es ist, wie ich Ihnen schon sagte, einfach eine Grundsatzfrage, ob der Dienst am Gemeinwohl steuerfrei gestellt wird oder ob Sie sich andererseits einer Tätigkeit widmen, um Einkünfte zu erzielen und dann eher zu versteuern sind. Das einfach nur als Wiederholung.
Insofern sage ich Ihnen keine Zahl, was das bei irgendwelchen Vorausberechnungen ausmachen würde, weil sich die Frage für uns im Moment so nicht stellt. Wenn ein Gesetz verabschiedet ist und sich Änderungen ergeben sollten, kann man darüber reden, wie dann der Status ist, der sich daraus ergibt.
Hinsichtlich der Anzahl der freiwillig Wehrdienstleistenden sind wir im Moment bei einem Bestand von knapp über 20.000 freiwillig Wehrdienstleistenden. Das ist aber vor allem dadurch bedingt, dass es noch starke Überhänge bei den alten freiwillig Wehrdienstleistenden zu Zeiten des Vollzugs der Wehrpflicht gab. Da gibt es gewisse Überkipper, also alle, die sich zum 1. Juli noch länger als 15 Monate oder länger als 12 Monate wie auch immer verpflichtet hatten, zählen in diesen Bestand mit hinein, zusätzlich zu denen, die sich unter der neuen Gesetzgebung ab 1. Juli freiwillig gemeldet haben.
ZURUF: Wie viele sind das? Haben Sie die Zahl parat?
DIENST: Die (Rechnung) kann ich Ihnen im Moment nicht aufmachen. Aber wir sind in einem Bereich, der nur noch vierstellig ist.
FRAGE: Zur Genese dieser Regelung: Wenn das steuersystematisch nicht passt, warum hat man überhaupt diese Übergangsphase so gelassen? Warum hat man nicht von Anfang an gesagt, dass das versteuert werden muss?
KOTHÉ: Man hat damals im Rahmen dieses Wehrrechtsänderungsgesetzes gesagt: Die Frage muss geprüft werden. Es gab eine Prüfungsklausel. Das war klar. Das Ergebnis der Prüfung ist eben das, was wir heute in dem Referentenentwurf diskutieren.
FRAGE: Es geht im Prinzip um Geld, das der Staat für die Freiwilligen zahlt und der Staat dann wieder an Steuern einnimmt, also linke Tasche, rechte Tasche. Hat denn Herr Schäuble in seinem Referentenentwurf prüfen lassen, ob er die Etats für die Ressorts Verteidigung und Familie womöglich aufstockt, um ihnen dieses Geld aus steuersystematisch sicherlich nachvollziehbaren Gründen zu nehmen? Oder hat er das nicht?
Frau Laubinger, Sie haben gesagt, dass Sie etwa 30.000 Stellen finanzieren können. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viele Stellen Sie dann noch mit dem jetzigen Etatansatz finanzieren können, wenn es zu einer Besteuerung käme?
KOTHÉ: Ich habe vorhin schon gesagt, dass diese Freiwilligendienste im Grunde nach immer schon steuerpflichtig sind und dass das in der Praxis keine große Relevanz haben wird.
ZURUF: Sowohl Verteidigungs- als auch Familienministerium werben ganz klar um Freiwillige mit dem Satz: Die Bezüge sind steuerfrei. Da mögen Sie noch sagen, dass das grundsätzlich ein Widerspruch ist. Aber die Werbung, die diese Regierung betreibt, ist genau gegenläufig.
STS SEIBERT: Das ist ja auch die Realität.
KOTHÉ: Das ist kein Widerspruch. Bei diesen freiwilligen Diensten bekommt man ein Taschengeld, das bei höchstens 336 Euro liegt. Das ist ohnehin eigentlich steuerfrei. Von daher trifft der Vergleich linke Tasche, rechte Tasche nicht zu.
ZURUF: Sie erwarten gar keine Einnahmen? Erwarten Sie überhaupt gar keine Einnahmen, wenn Sie sagen, dass sie nicht der Steuerpflicht unterliegen?
KOTHÉ: Was diesen Bundesfreiwilligendienst anbetrifft, es geht hier um eine grundsätzliche Regelung. Natürlich kann im Einzelfall, wenn die individuellen Einkünfte höher sind, (eine Steuerpflicht bestehen). Aber allein aufgrund dieses Taschengeldes wird es nicht zu einer Besteuerung kommen. Dazu ist es bisher nicht gekommen und wird es auch nicht kommen.
ZUSATZ: Das bezieht sich auf die Freiwilligendienste und nicht auf die freiwillig Wehrdienstleistenden. Diese haben ja einen Sold von bis zu 1.000 Euro.
KOTHÉ: (Das bezieht sich auf) die Freiwilligendienste. Danach haben Sie gerade gefragt.
ZUSATZ: Ich habe schon nach beidem gefragt.
KOTHÉ: Beim Wehrsold hängt das auch wiederum von der Höhe ab.
LAUBINGER: Das Bundesfamilienministerium kann 35.000 Plätze im Bundesfreiwilligendienst fördern. Das haben wir von Anfang an zugesichert. Zu dieser Zusicherung stehen wir auch.
Die Regelung, die im Moment durch den Referentenentwurf im Gespräch ist, würde, wie gesagt, über 90 Prozent der Bundesfreiwilligendienstleistenden nicht treffen, weil das Taschengeld unterhalb der steuerlichen Freigrenze liegt.
FRAGE: Ich stelle mir immer noch eine Frage. Es ist ja relativ einfach, den Unterschied zwischen einer Pflicht zu erkennen, die es früher gegeben hat, und einer freiwilligen Geschichte. Es ist auch verfassungsrechtlich einer der einfachsten und einleuchtendsten Grundsätze, die Gleichbehandlung zu haben. Welchen Sinn macht es also, sich bei der Änderung des Wehrgesetzes eine Prüfung vorzunehmen? Welchen anderen Sinn würde es als den machen, dass man nicht sowieso die Steuerfreiheit herstellen möchte? Wozu sonst sollte man bei so eindeutig klarer Faktenlage darüber nachdenken, das in einigen Monaten zu prüfen? Das erschließt sich mir nicht.
KOTHÉ: Ich kenne die historische Genese dieses Prüfauftrages nicht. Das kann ich recherchieren und nachliefern. Ich weiß nur, dass es diesen Prüfauftrag in diesem Gesetz gibt und dass unser Haus diesem mit dem Ihnen bekannten Ergebnis nachgekommen ist.
STS SEIBERT: Ich möchte einfach noch einmal daran erinnern: Wir reden hier über einen Referentenentwurf. Die Ressortabstimmung dazu beginnt gerade erst. Wir sind mitten im normalen Arbeitsprozess einer Regierung. Wir reden nicht über Regierungshandeln. Die Bundesregierung ist froh und auch dankbar, dass sich sowohl im freiwilligen Wehrdienst als auch im Bundesfreiwilligendienst eine so zufriedenstellende Zahl von Menschen gefunden hat, die auf so unterschiedliche Art diesen Dienst an der Gemeinschaft leisten. Ihr Bestreben wird es weiterhin sein, den Bundesfreiwilligendienst und den freiwilligen Wehrdienst attraktiv sein zu lassen.
FRAGE: Herr Seibert, weil Sie sich gerade noch einmal so eingeschaltet haben, stellt sich für mich eine Frage. Sie beschreiben die Tatsache, dass das Bundesfinanzministerium einerseits und das Verteidigungs- und Familienministerium andererseits bei einem Kernprojekt dieser Regierung sich jetzt über irgendwelche Steuerkommata streiten und sagen, das sei der normale Regierungsprozess. Ab wann sehen Sie den Zeitpunkt, dass sich das Kanzleramt streitschlichtend einmischt? Oder/und haben die beteiligten Ressorts heute in der Kabinettssitzung ihren Protest zum Ausdruck gebracht? Wie wollen Sie eigentlich von dem Eindruck herunterkommen, dass es irgendwie in der öffentlichen Wirkung dumm gelaufen ist?
STS SEIBERT: Erstens. Ein Referentenentwurf ist kein Gegenstand einer Kabinettssitzung.
Zweitens glaube ich, dass Ihre Schwelle für die Verwendung des Wortes „Streit“ erheblich zu niedrig liegt, wenn ich das so sagen darf. Wir haben es hier damit zu tun, dass ein Ressort seine Argumente aus der Sicht von Steuer- und Finanzexperten einbringt und andere Ressorts ihre Argumente einbringen. Es wird am Ende entschieden werden müssen, wenn man das Gewicht aller Argumente gewogen hat. Ich finde, das ist ein normaler Vorgang. Jetzt spielt er sich ausnahmsweise einmal in der Bundespressekonferenz ab. Er spielt sich ganz häufig und zu ganz vielen Referentenentwürfen innerhalb der Ressorts ab. Das ist das normale Regierungsgeschäft.
VORS. DR. MAYNTZ: Und das ist das normale RegPK-Geschäft.
ZURUF: Wenn ich das als Vorschlag einbringen darf: Dann machen wir es doch immer hier. Dann haben beide Seiten mehr davon.
STS SEIBERT: Wenn Sie so viel Zeit mitbringen.
FRAGE: Frau Kothé, mich würde interessieren, warum diese Prüfung nahezu neun Monate gedauert hat, wenn der Sachverhalt, wie Sie ausführen, eigentlich so klar ist.
KOTHÉ: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange diese Prüfung gedauert hat. Sie ist in das Jahressteuergesetz 2013 eingeflossen, das eine Sammlung an steuerrechtlichen Änderungen ist. Es ist üblich, dass wir uns einmal im Jahr so ein Gesetz vornehmen. Es kann auch sein, dass diese Prüfung relativ schnell (erfolgt ist) und das Ergebnis jetzt einfach nur bekannt geworden ist. Ich habe keine Angaben dazu vorliegen, wie lange diese Prüfung gedauert hat.
ZUSATZFRAGE: Ich habe mich vielleicht unpräzise ausgedrückt. Warum hat es fast neun Monate vom Zeitpunkt des Inkraftsetzens dieses freiwilligen Wehrdienstes bis heute gedauert, wo Sie sagen: Oh, das muss aber versteuert werden. Dazwischen liegen ja neun Monate, die ganz offenkundig für Verwirrung sorgen.
KOTHÉ: Wir haben vor ein paar Tagen erst den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz vorgelegt. Das ist eine Maßnahme unter anderen.
Und die nachgereichte Information des Finanzinisteriums:
Im vorgelegten Referentenentwurf sind keine besonderen Regelungen für die steuerliche Behandlung von Sachbezügen im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes vorgesehen. Das heißt, dass die allgemeinen lohnsteuerrechtlichen Grundsätze gelten; z. B. die für Berufssoldaten.
Konkret heißt das, dass zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung nach bestimmten Sätzen steuerlich anzusetzen sind. Dagegen ist der Ersatz von entstanden Reisekosten zum Beispiel nicht als geldwerter Vorteil anzusehen und daher steuerfrei.
Ich.diene.Deutschland. doch auch und muss Steuern zahlen. Jeder, der mehr als 400,- hat, muss das. Und die sind auch nicht in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen.
Schlüssig ist es, ob es uns zur Nachwuchsgewinnung recht ist und/oder hilft, ist eine andere Frage.
Ich hoffe, dass der Gesetzgeber daran denkt, dass es die Wehrpflicht immer noch gibt und nicht pauschal jeder, der bei der Bundeswehr dient, besteuert wird. Wenn dadurch auch noch die Reservisten daran glauben müssen, war’s das…
Ehren-Sold wird versteuert!
Egal ob 600 oder 18 000 €!
Ist ja auch nicht leistungsabhängig siehe Wulff!
Wir.Dienen.Deutschland
Erst wer Steuern zahlt tut wohl was für sein Land!
Paßt zum Umgang mit dem echten Ehrenamt (nicht das Amt des Bundespräsidenten, denn der bekommt ein Gehalt und dies sollte man ändern! Man würde wohl auch dafür Freiwillige finden.) auch da müssen die Aufwandentschädigungen versteuert werden § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
@diba:
Vom Prinzip her haben Sie Recht. Jedoch wurde der Sold genau in der Höhe festgelegt, die man als attraktive und angemessene Auszahlungshöhe angesehene hat.
Wenn nun Steuern zu entrichten sind, dann sinkt das Netto auf ein nicht gewolltes Niveau. -> Brutto muss entsprechend angehoben werden -> im Ergebnis erhalten die FWDLer/BuFDis wieder das Selbe ausgezahlt, aber die Abflüsse aus BMVg/BMFSFJ sind zum Vorteil des BMF höher.
Wer hat da was gewonnen? Nur der Finanzminister, jedoch auf Kosten eines weiteren Bürokratieausbaus :-(
@Tom, das ist ja deren Rechnung, vollkommen richtig. Ist ja mit der „Entschädigung“ für die gesparten Jahre auch so, statt 5000,- 7500,-, damit es besser ausschaut.
Dann muss eben der Sold entsprechend angehoben werden. Dass damit nichts gepart wird ist wiederum was anderes, aber das Gerechtigkeitsempfinden der BILD ist bedient, das ist es doch was man zur Legitimation in diesem unserem Land braucht.
Bundesrechnungshof und BMF ist seit Jahren die Steuerfreiheit der Freiwilligendienste ein Dorn im Auge. Nur mühsam konnte diese steuersystemkonforme Begehrlichkeit schon beim „alten“ FWD abgewehrt werden, dasselbe beim Neustart nach Aussetzung der Einberufung zum Wehrdienst, von daher überrascht der erneute Versuch nicht. Die Lösung wird vermutlich tatsächlich in einer dezenten Erhöhung der Sätze liegen – so hoch ist der Steuersatz im Ergebnis ja nicht.
Während es vom Bundeswehrverband zu den Planungen des Bundesfinanzministers inzwischen eine Stellungnahme gab, ist vom Reservistenverband bisher nichts zu sehen und hören.
Für die annähernd 50000 beorderten Reservisten, die sowieso schon in erheblichem Maße vor dem Beginn von Wehrübungen die Freistellung durch ihren Arbeitgeber „erkämpfen“ müssen, ist die beabsichtigte Besteuerung des Wehrsolds sicherlich nicht motivierend. Im übrigen: Warum wird vom BMF diese „Schaffung von Steuergerechtigkeit“ jetzt für die Empänger von Wehrsold entdeckt – schließlich gibt es seit Jahren in Sportvereinenn die „Übungsleiterpaschaule“, die bisher nicht zu versteuern ist. Dann bitte „Steuergerechtigkeit“ für alle. Und wenn das BMF schon ‚mal so schön in Schwung ist – der AVZ könnte auch besteuert werden. Selbstverständlich im Rahmen der „Steuergerechtigkeit“. Der Reservist im Einsatz (rund 7 Prozent der im Einsatz befindlichen Soldaten sind Reservisten kommt dann gleich doppelt in den Genuss der „Steuergerechtigkeit“: Wehrsold und AVZ werden besteuert.
@diba/Tom
wahrscheinlich wird es genauso kommen: Erhöhung der Bezüge um den Steuersatz – damit am Ende für den Betroffenen dasselbe Ergebnis zzgl. des Mehraufwandes für die Steuererklärung.
Aber…. was für ein kommunikatives Desaster ist denn das?
Mal sehen, ob sich dann einer wundert, wenn in den nächsten Jahren (nach Abdienen des Doppel-Abi-Jahrganges) dann auf einmal die Zielzahlen bei den Buftis etc nicht mehr erreicht werden…. Wahrscheinlich tun dann alle völlig überrascht!
Meine ersten Gedanken zu dieser Schlagzeile waren nicht gerade druckfein……ich gebe zu-Schäuble gehört zu den Menschen, die ich gar nicht mit genug „Verachtung“ strafen kann (nicht, das ihn das interessieren würde)…
Aber:
In seiner Begründung hat er recht.
Der Freiwilligendienst ist KEINE Wehrpflicht-und damit kein „Pflichtdienst“.
Wer diesen leistet, ist im Prinzip „Soldat auf Zeit“-auch wenn es nur ein paar Monate sein sollten…
Hm, also früher gab es doch den SaZ 2, der musste seine Bezüge auch vollständig versteuern.
Irgendwo ist es schon systemwidrig, wenn man – aus im übrigen durchaus redlichen Motiven – Geldleistungen aus der Steuerpflicht herausnimmt.
„Freiwilliger Wehrdienst“ ist nicht nur ein Oxymoron, sondern auch ein Etikettenschwindel. Wir habe nun mal jetzt eine Freiwilligenarmee. Leute werden Soldat, weil sie für das Soldatsein bezahlt werden.
Natürlich hat Schäuble recht.
Die Wehrpflicht ist nun mal abgeschafft worden. Wenn man mit den großen Hunden pinkeln will muss man die Soldaten eben anständig bezahlen, dann können sie auch Steuern zahlen.
Die Versteuererung ist schon in den Materialien des Gesetzentwurfes des Wehrrechtsänderungsgesetzes angelegt gewiesen. Es wird dort darauf verwiesen, dass diese Frage Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt sein wird. Anlass für Entrüstung ist mehr die Tatsache, dass zunächst der Eindruck erweckt wurde, es bleibe bei anfänglichen Steuerfreiheit. Und dieser Eindruck war nach meiner Einschätzung durchaus bezweckt.
Im Endeffekt ist das doch sinnlose Wortklauberei. Eine Umverteilung vom BMVg und Familienminsterium in Richtung des Finanzministeriums, da es nur über die Erhöhung der Bezüge geht. Warum das nun nötig sein soll, denn vorher war es mit Sicherheit von keinem hier als Problem definiert, erschließt sich mir nicht.
Man könnte Soldaten und vielleicht auch Bufdis (aus Attraktivitätsgründen) durchaus mit Beamten gleichsetzen, eben nur auf Zeit. Keine Ahnung ob das Beamtenrechtlich geht, aber eine Probezeit von 2 Jahren ist ja durchaus drin.
Im Grunde ist es eine Frechheit, dass junge Leute, die einen Teil ihres Lebens, den sie in die eigene berufliche Entwicklung stecken könnten, freiwillig für ihr Land opfern, dafür auch noch zahlen müssen. Sowohl Wehrsold als auch Bufdi-Taschengeld sind doch schon wahnsinnig niedrig, warum sollen die denn auch noch besteuert werden. Ich stimme zu, WENN man es denn UNBEDINGT besteuern will, muss man auch beides um einiges erhöhen. Ansonsten leisten diese Menschen einen Dienst für ihr Land bzw. die Allgemeinheit und werden dafür auch noch vom Staat finanziell belangt.
So viel Aufregung? Ist doch lediglich ein Referentenentwurf … das ist noch lange nicht auf Ministerebene.
@diba,@Tronje Vordergründig mag das zwar annähernd richtig sein, das 5000€ Netto ungefähr 7500€ Brutto entsprechen.
Ich denke man muß das aber ganz anders betrachten, denn wenn ich 30 Soldaten mit 5000 € ein Jahr eher gehen lasse macht das 150 000 € aus, die Kohle reicht aber bei 7500 € pro Jahr nur für 20 Soldaten die ein Jahr eher gehen können. Also bleiben 10 echt Kündigungswillige voll motiviert da.
Mag ja sein das man das bei dem Diskussionsthema hier für Freiwillige und Buftis im Steuersatz kosmetisch bereinigen kann. Ohne massive Erhöhung der Finanzmittel für die Reform geht das aber für SAZ und BS im Altersband II nicht.
Und da ja wohl keiner hier glaubt das vor der nächsten Bundeswahl mehr Geld für die Wir.Dienen.Deutschland Truppe locker gemacht wird, kann man ja wohl sagen, das der Staat lediglich aus einer Tasche in die andere Tasche umfüllt und nur einer auf der Strecke bleibt. Nämlich der Soldat der aufgrund der Erhöhung um den Betrag der Versteuerung nicht weg kann, weil kein Geld mehr da ist.
Na, bravo, das klingt nach einem voll durchdachten Plan.
Warum Staatsdiener überhaupt Steuern zahlen müssen, ergibt für mich keinen Sinn.
Da könnte man erheblichen Verwaltungsaufwand sparen.
Aber da ne Steuererklärung ja auf nen Bierdeckel passt, machts ja nichts;-)
@meinemeinung
Der Reservistenverband hat auch schon reagiert: http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1331137529&d=1263915562&menu=0240999915&newsid=12305
Das Konzept der weitestgehenden Kommerzialisierung eines Staates (Corporate Governance) erfordert natürlich auch die Besteuerung von Freiwilligen- und Ehrendiensten…..Demnächst wird ein Demonstrationsinitiator eine volle Abgabe auf die Absicherungsleistungen zahlen müssen, bevor er eine Demonstrationserlaubnis erhält…..Ab dem 11. Schuljahr werden Eltern Schulgebühren zahlen müssen-anolog zu Studiengebührnissen…..Das Leistungsschutzrecht stellt sicher, dass auch die einfachste medial transportierte Meinungsäußerung bezahlt werden muß durch den Meinenden oder Transportierenden (Blogbetreiber)…etc etc
@ Klabautermann
Bei gleichbleibenden HHM Ansatz folgt nun statt 175.000 + X nur noch 175.000+.8*X…..
(bei einem angenommenen Steuersatz von 20%)
Also frisst die Steuerpflicht die Faehigkeit zur Heimat- und Landesverteidigung auf.
Um das nun zu kompensieren, muesste man dann wohl die Finanzaemter mit einer V Stan bei gleichzeitiger Beorderung des DP Inhabers versehen! Weil aus (Steuer)-Rechten erwachsen bekanntermassen ja auch Pflcihten fuer die Allgemeinheit, oder so…
@Soenke
die Steuerpflicht frisst nur die reaktionsfähige, einsatzbereite Faehigkeit zur Heimat- und Landesverteidigung auf….in der Tat sind wir ja auch von Freunden und Partnern umzingelt….Smart Defence.
Gleichzeitig treibt das unser demographisches, strategic human-capital in Industrie und Wirtschaft, wo es aus volkswirtschaftlicher Sicht dringender benötigt wird als im Staatsdienst….das ist eben die Staatsräson hinter Corporate Governance
Ungefaehr so?
http://mayfieldeconclass.blogspot.com/2012/03/cartoon-running-govt-like-business.html
:-)
Ich bin eine von diesen „Bufdis“. Ich arbeite im Rettungsdienst, Krankentransport und Rückholtransport.
Von meinen Patienten und den Kollegen in den vielen Bereichen, mit denen ich hierbei in Berührung komme, erhalte ich viel Anerkennung dafür, dass ich ein freiwilliges Jahr mache.
Was viele von denen nicht wissen, ich mache dies nicht zur Überbrückung, sondern um mich in meinem Wunschberuf zu festigen, um Berufserfahrung zu sammeln ohne mich gleich auf einen Ausbildungsberuf festzulegen oder als Praktikant nur mäßige Einblicke zu erhalten.
Ich habe für vergangenes Wintersemester einen Studienplatz für Humanmedizin erhalten. Warum ich dennoch beim BFD geblieben bin? Weil ich Spaß daran habe. Weil es mir Freude macht, anderen Menschen zu helfen. Weil ich – nach dreizehn Jahren Schule – zum ersten Mal richtig Geld verdiene.
Und dieses Geld soll nun versteuert werden?
Als ich das hörte, dachte ich erst, die Moderatoren des Radiosenders würden scherzen. Aber nein, da habe ich mich wohl geirrt.
Und nach der Verwirrung kam das Unverständnis. Warum sollte man denn das Taschengeld – das ist es nun mal nur – versteuern?
Man betrachte doch mal solch einen Freiwilligen. Wir tun etwas für die Gesellschaft, für den Staat. Wir arbeiten in Büros und organisieren und koordinieren. Wir arbeiten in Krankenhäusern und helfen dem Personal aus. Wir arbeiten in Kindergärten, in Behindertenzentren, in Alten- und Pflegeheimen, in der Betreuung von Schulkindern und Jugendlichen, im Rettungsdienst und Kranken- und Behindertentransport.
Und das alles sind keine kleinen Aufgaben. Wir stapeln nicht nur Akten, wir putzen nicht nur die Autos oder schieben alte Menschen durch die Gegend. Wir packen mit an. Wir sind mittendrin.
Und das alles für ein bisschen Taschengeld und Berufserfahrung?
Ja. Genau dafür. Und dafür nehmen wir Wochen mit bis zu 48 Arbeitsstunden hin.
Und nun zu meiner Frage: Warum wird ein solcher FREIWILLIGER Dienst denn nun versteuert? Wozu soll das gut sein? Wer hat etwas davon?
Vater Staat?
Tun wir nicht schon etwas für diesen Staat. Arbeiten wir nicht wie in einem normalen Beruf für nichts weiter als oben genanntes?
@Soenke
genau so ;-)
@all
Oben im Beitrag habe ich die lesenswerten Aussagen der Bundesregierung in der heutigen Bundespressekonferenz zu diesem Thema ergänzt.
Streiche: Wehrgerechtigkeit
Setze: Steuergerechtigkeit
Wir.dienen.Deutschland…………….allerdings nicht steuerfrei…..corporate force
oder auch:
Streiche: Goldener Handschlag
Setze: Goldene Arschkarte
@Klabautermann:
oder so:
S.O.L.D.A.T. = Soll Ohne Langes Denken Alles Tun ! :)
@ Keyla
Respekt, Ihre Argumentation kann man nur unterstützen. Das Taschengeld für Bufdis zu besteuern ist eine Frechheit.
Etwas anders ist es schon bei den FWD. Einerseits ist es richtig, dass die Einkommenshöhe von einem Freiwillig Wehrdienstleistenden schon über die Freigrenze von 8000 Euro im Jahr liegt. Insofern müsste das Einkommen besteuert werden, aber der Dienstherr und das Finanzamt sind beide die gleichen Repräsentanten des Staates. Wie oben schon gesagt wurde wird dies nur zu einer höheren Belastung im Verteidigungshaushalt führen und weniger FWD für die Bw bringen.
Mit der gleichen Argumentation des Finanzministerium kann man die Hartz IV und Sozialhilfeleistungen besteuern. Nachdem ca. 30 % der Hauptstadtbewohner Hartz IV Leistungen beziehen, werden sie mit einer Steuerpflicht auf Hartz IV sicherlich weniger werden, oder ? Dies wäre doch mal ein guter Weg die Sozialleistung in unserem Staat zu kürzen.
Die Besteuerung von staatlichen Leistungen wäre damit konsequent durchorganisiert und trotzdem falsch.
Spannend ist ja das ewige Mantra des „Referentenentwurfes“ – traut man im BMF dem eigenen Vorschag nicht genug ihn aufzuwerten?
(a) Werden Referenten in der Regel nicht aus Lust und Laune tätig (da war ja auch etwas in Bezug auf die „unklare Genese“ des Vorschlages… *hüstel* ;) )
(b) Haben Entwürfe die vom Referenten über Referatsleiter nach oben gelaufen sind idR keine Identität mit DEM „Referentenvorschlag“ mehr und
(c) Gäbe man auch keinen im Haus konsolidierten Vorschlag in die anderen Ressorts.
Warum kann man also nicht sagen, dass es sich hier um einen Vorschlag/ein Ansinnen BMF handelt?
Und wiedermal wurde das BMVg auf dem falschen Fuß erwischt („Auftaktüberraschung“), obwohl eine Prüfung des BMF bereits im Wehrrechtsänderungsgesetz angekündigt war.
Gleiche Stümperei wie bei der Personalanpassung.
Zentrale Eckwerte der Reform/ Neuordnung waren offenbar politisch nicht festgezurrt und nun setzt die Bürokratie an. Das Kartenhaus fällt schon zusammen (Reduzierung Umfang Personalanpassung, Mehrkosten Personalanpassung u. Stationierung)
Bureaucracy force, statt corporate force.
Ich ändere das Sprichwort mal etwas um: Jeder Staat bekommt die Bürokraten, die er verdient. :-)
Schäuble und sein Ministerium machen ja im Prinzip auch nichts falsch… Sie wissen, das sie der Buhmann der Nation waren, sind und immer bleiben werden und leben das gerade ein bisschen aus, um dem Staat noch mehr Geld zu berschaffen. Gelegentlich sollte man aber auch da „helfend“ einbremsen ;-)
Ja, dann doch gleich Hartz IV mit allen Vergünstigungen und neben der Regelleistung besteht dann noch Anspruch auf die Gewährung von angemessenen Wohnungskosten (Plus Ausstattung). Größe des Wohnraums: Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 – L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).
…und wenn man dann durch den Einsatz AVZ bekommt, kann man es gleich wieder von der Reglleistung abziehen. So eine Wohnung hätte ich dann gerne in Berlin :-)
@all
unabhängig davon, dass es systematische Gründe für eine Steuerpflicht geben
mag, entspricht es nicht dem Gedanken eines Freiwilligendienstes.
Rein praktisch gibt es im Falle einer Besteuerung auch noch weitere Problem: Verpflegung, Unterbringung, DA/DuZ Regelungen etc. etc.
Ich glaube nicht, dass wir DAS Fass wirklich aufmachen sollten.
Und nebenbei sehe ich die Notwendigkeit auch nicht! Das Steuerrecht hat zahlreiche „unsystematisch“ Regelungen. Und zwar immer wenn die Legsilative als Ausdruck ihrer ihr zustehenden Verfassungsmacht dies so wollte.
Warum also nicht auch in diesem Fall?
Wir leben nun mal in einem Staat, der seine Diener als Kostenfaktor und somit als Belastung betrachtet. Grundsätzlich würde sich nur etwas ändern, wenn nicht nur der Beamtenapparat sondern auch die Gesellschaft einen Staatsdiener, gleich welcher Gattung, als Investition begriffe! In unserer von Neid bestimmten Gesellschaft werden wir das nicht mehr erleben; warum also die Aufregung?
Die Wehrpflicht wurde abgeschafft und somit sind alle Freiwillige!
Dass der Minister mit den Kurzzeit-Soldat trickst, ist das sein Problem!
Aber getrickst wird ja häufig z.B. Gebb, Herkules uvm!
Er verglicht die FWL mit Auszubildenden und die bezahlen Steuern!
Dann soll er aus den FWL SaZ machen uns sie anständig bezahlen!
@Elahan
Ich denke erstens ist das ein Problem mit dem EP 14, denn das zusätzliche Geld was das BMF dadurch einnimmt fliest ja nicht zurück in den EP14. Und außerdem ist es ein mieses Zeichen, denn wenn man eine Art „Wehrdienst“ besonderer Art schaffen möchte, dann ist es doch auch wichtig, dass man es anders nennt, als den SaZ, oder? Ich glaube es ist daher auch und vor allem eine Frage des Marketings…
Wenn Frau Kothe vom BMF sagt, „die Steuerexperten bei uns kamen eben zu dem Ergebnis, dass dadurch, dass es jetzt nur noch ein freiwilliger Wehrdienst ist, eine Gleichbehandlung mit anderen Einkommen geboten ist,“ dann frage ich mich, wieso damals bei der Einführung des FWDL alter Art nicht aus grundsätzlichen Erwägungen deren Steuerpflicht in Abgrenzung zu den GWDL eingeführt wurde, auch wenn die Masse aufgrund der Kürze der Weiterverpflichtung gar nicht über den steuerpflichtigen Mindestsatz gekommen wären. Schließlich lag hier schon damals die Freiwilligkeit vor, den Wehrdienst zu verlängern. Ähnliches gilt für Reservisten, die sich freiwillig haben einplanen lassen und dann Wehrübungen gemacht haben. Auch dem Argument der Gleichbehandlung mit anderen Einkommen kann ich nicht folgen. Welche sind da gemeint? Sicherlich doch nur andere Freiwilligendienste als Vergleichskategorie. Die Steuerverwaltung kann im übrigen nur dort Gleichbehandlung von Einkommen einfordern, wo die Legislative den entsprechenden Rahmen setzt. Wenn also die Bundesregierung auf Wunsch der FDP mit der Parlamentsmehrheit Hoteliers steuerlich begünstigt, dann besteht nur der Anspruch darin, dass alle Hoteliers als Vergleichskategorie steuerlich gleich behandelt werden. Was wiederum zeigt, dass das Prinzip der Gleichbehandlung nichts mit genereller Steuergerechtigkeit zu tun hat ;-)
Ich denke hier stößt ein Netto-Alimentationsprinzip für FWD mit einem einem Arbeits-/ Dienstverhältnis zur Einkommenserzielung aufeinander.
Man muss sich vom Staat her entscheiden was man eigentlich will. Will man einen Wehrdienstleistenden in seinem Grundeinkommen alimentieren bei freier Kost, Logie und unentgeldlicher truppenärzlicher Versorgung oder will man ein erwerbsmäßiges Dienstverhältnis haben ?
Wenn man nur die Grundbedürfnisse alimentieren will, dann ist eine zu versteuernde Alimentation systemwidrig. Es gibt z.B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Stipendien für Studenten oder Doktoranden, die sind nicht sozialabgabenpflichtig. Warum auch, wenn derjenige der es bezahlt (die DFG und damit letztendlich der Staat) einen Teil als Sozialabgaben wieder kassieren würde, müsste er es als brutto wieder oben drauf legen. Dies würde nur die Ausgaben der DFG hochtreiben. Also kann man vom Nettoprinzip ausgehen z.B. 800 Euro im Monat, die sind weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig. Der Student muss sich lediglich in der studentischen Krankenversicherung selber versichern.
Also bitte Dienstherr entscheide dich, klär mal den Status deiner FWDs. Machen sie dies zur Gewinnerzielungsabsicht oder leisten sie einen Dienst für den Staat und werden dafür zu Netto-Konditionen alimentiert ?
@Georg
Volle Zustimmung. Das Beispiel mit den Stipendien trifft es finde ich wirklich gut…
Jetzt wird aus dem Murks, Murks hoch 2!
Die Eltern der FWD sollen Kindergeld bekommen! Kindergeld tauge nicht als Anreiz für den freiwilligen Wehrdienst. Was ist das für ein mieses Zeichen, für den “Wehrdienst”
der besonderen Art . „Kindergeld“ «Das Kindergeld bekommt kein einziger Soldat, das bekommen die Eltern. Und die wiederum leisten keinen freiwilligen Dienst» Die Kasse ist auch in diesem Fall nicht der E 14. Man muss die Soldaten die keine Grundwehrdienstleistende sind sondern Soldaten auf Zeit „ANSTÄNDIG“ alimentieren. Aber das Alimentationsprinzip wird ja auch für Berufssoldaten schon ständig angegriffen! Ein geschiedener Soldat A10 besoldet,für drei Kinder und Frau Unterhalt zahlend, hat weniger zum Leben als ein FWD! Ist das angemessen?
„In den letzten Jahren haben sich Klageverfahren von Beamten (sowie Soldaten und Richtern) schwerpunktmäßig auf Eigenanteile bei der Beihilfe, auf die Kürzung des Weihnachtsgeldes (Zuwendung), die Streichung des Urlaubsgeldes sowie die Ortszuschläge bei Personen mit mehr als zwei Kindern bezogen. Mehrfach wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen, das zu den angesprochenen Fragen unterschiedlich geurteilt hat.“ (Wiki)
„Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein.“
Der Lebensunterhalt des Beamten ohne Familie ist da wohl leider nicht gemeint!!!
Warum sollte dies nicht auch für den FWD gelten? Werum sollte dieser Betrag nicht aus dem E14 bestritten werden?
Ein attraktiver Dienst besteht nicht nur aus einer angemessenen Alimentation, aber eben „auch“ aus dieser!