Die Sache mit den Links und den Zitaten
Und noch mal ein Eintrag in eigener Sache, nach den Entwicklungen der vergangenen Tage noch mal nötiger geworden: Die aktuelle, von den deutschen Verlegern und folglich auch von der Koalition verschärfte Debatte um ein Leistungsschutzrecht für die Verleger, aber auch der Umgang mit Zitaten zwingen mich leider dazu, bei Verlinkungen und Zitaten in meinen Blogeinträgen und ebenso in den Kommentaren eine etwas andere policy zu fahren.
Beim Leistungsschutzrecht ist die Debatte noch leicht verworren, einen ersten Überblick gibt es hier.
Als Konsequenz muss leider gelten, dass bei Augen geradeaus! bis auf Weiteres keine Webseiten deutscher Printmedien mehr verlinkt werden. Wenn auf einen Bericht in einem deutschen Printmedium Bezug genommen wird, dann nur als kurze eigene Zusammenfassung: Die Hintertupfinger Zeitung berichtet heute, dass Eckernförde Heimathafen des ersten deutschen Flugzeugträgers wird.
Weiterhin verlinkt werden können natürlich Originalquellen (immer der beste Weg; z.B. eine Originalmitteilung der Bundeswehr), öffentlich-rechtliche Webangebote (ARD, ZDF), andere Blogs sowie ausländische Medien. Gerade Meldungen aus der New York Times oder der Washington Post finden sich gerne bei SpOn und anderen wieder, da verstehe ich ohnehin nicht, warum bislang SpOn verlinkt wird und nicht gleich die Ursprungsmeldung aus der NYT.
Etwas knapper müssen wir auch alle – ich schließe mich genau so ein wie die Kommentatoren – bei der Wiedergabe wörtlicher Zitate werden. Eine britische Quelle, noch dazu ohne genaue Quellenangabe, über drei bis vier Absätze zu zitieren, kann gewaltig schief gehen. Bei deutschen Quellen ebenso. Ich bitte deshalb darum, die Wiedergabe von Zitaten möglichst knapp zu halten (Ausnahme natürlich: es ist eine offen zur Verfügung stehende Originalquelle, z.B. eine ISAF-Mitteilung oder eine Ministerrede), um nachteilige Folgen zu vermeiden (die würden ja dann mich treffen…).
Leider werde ich künftig auch bei den Kommentaren verschärft auf diese Dinge achten müssen – und muss mir vorbehalten, ggf. einen Kommentar zu bearbeiten, zu verändern oder zu kürzen, wenn ich Probleme befürchten muss. Das Ganze dient vor allem dazu, Augen geradeaus! nicht durch unbedachtes Handeln in (m)einen wirtschaftlichen Ruin zu treiben.
Ich hoffe sehr auf Ihr/euer Verständnis…
(Ein kleiner Nachtrag: Der Kollege Kai Biermann hat das Thema Leistungsschutzrecht bei Zeit Online sehr schön und nachvollziehbar analysiert. Fast hätte ich ihn verlinkt, bis mir einfiel… siehe oben.)
„Die Hintertupfinger Zeitung berichtet heute, dass Eckernförde Heimathafen des ersten deutschen Flugzeugträgers wird.“
Genial :D :D
Gemach.
1. Es gibt – seit drei Jahren! – immer noch keinen Gesetzesentwurf. Die betreffenden Mysterien geben nur Auskünfte à la „wir arbeiten dran“, aber das tun sie seit Jahren.
2. Das LSR wird nicht durchgehen, es werden zu viele Rechte berührt. Der Eingriff in verschiedene Grundrechte wird, wenn es endlich einen Entwurf geben sollte, erst mal das BVerfG beschäftigen.
3. Empfehlung: Weiter verlinken, unter die Texte gemäß einer Idee von Markus Beckedahl einen Hinweis setzen:
@Vera
Yep, kann man so machen.
Allerdings: die Links zu deutschen Printmedien sind für meine Arbeit überwiegend nicht erforderlich. Im Inland kriege ich das auch so recherchiert, schließlich bin ich Journalist ;-)
Und was völlig überflüssig ist: SpOn oder ein anderes deutsches Medium zu verlinken, wo sie die New York Times abschreiben. Das kann ich auch selbst machen.
@T. Wiegold
„Und was völlig überflüssig ist: SpOn oder ein anderes deutsches Medium zu verlinken, wo sie die New York Times abschreiben.“
Wenn die wenigstens richtig abschreiben würden bzw. mit der englischen Sprache klarkämen. Gerade bei SpOn merkt man m.E. deutlich entsprechende Überforderung, wenn z.B. „condemn“ mit „verdammen“ übersetzt wird und der Inhalt der Meldung darüberhinaus durch den Filter der Wahrnehmung einer Person geht die zu meinen scheint, dass der ursprünglichen Meldung die moralische Perspektive fehlt. Ich persönlich verwende daher ohnehin fast nur noch die ursprünglichen Agenturmeldungen, die z.B. über die NYT-Seite veröffentlicht werden.
Ich fände es dennoch gut, wenn Sie in Zukunft so verfahren würden wie im Nachtrag dieses Artikels.
Weitere Belege unverlinkt aufführen, sodass der Leser dann zumindest selber auf die Quelle gelangen kann.
Mal spitzfindig gefragt: Wie ist das denn, wenn man den Link zu einer Suchanfrage bei Google News postet, welche durch Wahl der Suchparameter so individuell ist, dass Google an erster Stelle genau den fraglichen Artikel liefert?
Wenn ich ich z. B. auf den Spiegel Artikel zum jüngsten Überfall auf die Delegation von Karzai hinweisen wollte, würde ich nicht direkt zu spiegel.de verlinken, sondern diesen Link (mit Kurz-URL) posten: http://is.gd/86J2Ed
(Man kann das für jeden Artikel machen, der über Google News gefunden wird.)
@chickenhawk
Zum Thema Überfall auf die Karzai-Delegation würde ich (wie ich es auch bei Twitter gemacht habe) die BBC verlinken, die waren nämlich schneller ;-)
http://www.bbc.co.uk/news/world-asia-17349736
Die Diskussion ist, das wird deutlich, ein klein wenig irre. Und gerade das Ergebnis der Google-Suche, so das Argument, zeigt ja angeblich, dass Google an der Arbeit der Verlagsunternehmen verdient (wenn das so stimmen würde, ließe sich natürlich die entsprechende Webseite wie jede andere für die Google-Suchroboter blockieren).
Ich bleibe erst mal bei dieser Haltung – und wie das BBC-Beispiel zeigt: Gerade wenn’s um Ereignisse im Ausland geht, sind BBC, CNN, NYT etc. oft genug schneller.
@Thomas
Gut, ich sehe das natürlich aus der Bloggerperspektive. ,)
Hierauf kannst du getrost verlinken, da findet sich auch der Link zu Kai Biermanns Text.
@chickenhawk
Wäre sinnvoller, Thomas`Hintertupfing-Methode mit Titel zum Selbergooglen anzugeben. Aber wie gesagt: Noch ist es nicht so weit, und – siehe oben.
Btw, natürlich erwarte ich, dass alle Mitlesenden Proteste gegen das LSR, ACTA, IPRED, TPP und wie sie alle heißen, unterstützen :)
Wahnsinn….*kopfschüttel*
Wenn man noch einen draufsetzt könnte man auf folgendes hinweisen:
Die wichtigsten deutschsprachigen Publikationen verbreiten Links zu ihren aktuell veröffentlichten Artikeln auch über Twitter (die Content-Management-Systeme spucken das wohl routinemäßig genauso aus wie den RSS-Feed).
Wäre es vor diesem Hintergrund auch unzulässig, auf den einschlägigen Tweet zu verlinken, z. B.
[Link entfernt; der Grund dürfte klar sein. T.W.]
Denn Spiegel hat ja den Link zu seinem Artikel aus freien Stücken der Firma Twitter zur Verfügung gestellt, er wurden nicht von Google gecrawlt.
Och nö. Jetzt können wir uns lauter Details ausdenken…
Ich hab‘ ja recht ausführlich erläutert, warum es hier bis auf weiteres keine Links auf die Webseiten deutscher Printmedien mehr gibt. Und die Drumrum-Überlegungen, ob denn auch der RSS-Feed oder Twitter darunter fällt, sind ja fast so schlimm wie die Fragen nach einer legalen Koran-Entsorgung. Spitzfindig, aber nicht zielführend.
Hm, das war aber als durchaus ernster Beitrag zu der Thematik gedacht, um die es in diesem Diskussionsfaden doch wohl geht – was das mit Koran-Entsorgung zu tun haben soll erschließt sich mir auch nach längerem Grübeln beim besten Willen nicht…
Meiner Ansicht nach kann kein Anbieter von Inhalten aus irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt heraus unterbinden, dass jemand Links auf eine URL unter twitter.com setzt.
Aber sei’s drum. :-)
@chickenhawk
sorry, Sie wissen doch, wie flapsig ich bisweilen bin ;-)
Geht ja gar nicht ums Unterbinden (sonst könnten die ja auch Google einfach aussperren). Geht ums Kassieren. Und da schiebe ich jetzt von meiner Seite den Riegel vor.
Das kommt davon, wenn BWL’er-Seelen in Journalistischen Angelegenheiten rummengen.